von Nick Lüthi

Gekauft ist gekauft

Die Ringier-Spitze äussert sich überraschend zum problematischen Konstrukt von Radio Energy Basel. Mit seinen drei Energy-Radios ritzt Ringier die Anti- Konzentrationsbestimmung im Radio- und Fernsehgesetz. Erlaubt sind nur zwei konzessionierte Sender pro Medienunternehmen. Inzwischen interessiert sich auch die Politik für den Basler Radiodeal.

Auch wenn es die Unternehmenskommunikation zu entschärfen versucht: gesagt ist gesagt. Christian Unger, CEO von Ringier, lässt sich im eben erschienenen Jahrbuch des Branchendienstes meedia.de wiefolgt zum jüngst erworbenen Sender in Basel zitieren: «Wir haben zum Beispiel gerade einen Radiosender in Basel gekauft, der jetzt zu Radio Energy wird.»

«Gekauft» sei in diesem Zusammenhang natürlich nicht zutreffend, heisst es bei Ringier. Das sei eine zu starke Vereinfachung für das Deutsche Publikum. Ob Vereinfachung oder nicht: Die Aussage Ungers trifft faktisch zu. Denn Ringier verhält sich in Basel schliesslich auch wie der Käufer.

Trotz einer bescheidenen Beteiligung von 9.8 Prozent am Basler Radio gibt der Zürcher Unterhaltungskonzern vollumfänglich den Ton an. Mehrheitsaktionär Karlheinz Kögel bietet offenabr Hand zu diesem Spiel. Vermutlich auch deshalb, weil Ringier für seine Minderheitsbeteiligung so viel bezahlt haben soll, wie sonst ein ganzer Sender kostet.

Zu diesem Kniff musste Ringier deshalb greifen, weil das Gesetz nur den Erwerb von maximal zwei Radiokonzessionen erlaubt für ein und dasselbe Unternehmen. Je eine hat Ringier schon in Bern und Zürich. Wenn das Zürcher Medienhaus weitere konzessionierte Sender in sein Energy-Netzwerk integrieren will, geht das nur über solche Umwege. Illegal ist das nicht. Deshalb bleibt dem Bundesamt für Kommunikation auch nichts anderen als zu «beobachten». Die absurde Situation zeigt die Grenzen der geltenden Medienordnung.

Ein Anti-Konzentrationsartikel, dessen Sinn und Zweck so leicht unterlaufen werden kann, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten. Aus dieser unbefriedigenden Situation gibt es grundsätzlich zwei Wege. Für einen davon muss sich der Gesetzgeber bei der nächsten Revision des Radio- und Fernsehgesetzes entscheiden: Entweder werden die Bestimmung verschärft, indem nicht mehr allein auf die Eigentumsverhältnisse eines Senders abgestützt, sondern auch die Integration in Senderketten oder -netzwerke untersagt wird, mit dem Ziel, eine programmliche Vielfalt zu gewährleisten; das wäre dann eine «Lex Energy».

Oder aber man liberalisiert die heute geltenden Bestimmungen. Eine Lockerung des Anti-Konzentrationsartikels könnte so aussehen, dass die aktuelle Begrenzung von maximal zwei Radio und TV-Konzessionen pro Unternehmen auf total vier Konzessionen geändert würde. Damit könnte ein Unternehmen wie Ringier, das kein konzessioniertes Regionalfernsehen besitzt, legal bis zu vier Radiokonzessionen erwerben.

Bis sich in dieser Sache irgendetwas ändert, wird es noch Jahre dauern. Dennoch muss sich schon heute die Politik mit Fragen zum Fall Ringier/Energy beschäftigen. Mit einer Interpellation verlangt der Baselbieter Ständerat Claude Janiak (SP) Auskunft über die Vorgänge in Basel. So will Janiak vom Bundesrat wissen, wie er sich erkläre, dass Ringier mit Energy Basel einen dritten Sender in sein Energy-Netzwerk integrieren konnte und was der Bundesrat zu unternehmen gedenke, damit der neue Ringier-Sender in Basel auch das leistet, was in der Konzession steht, die ursprünglich Radio Basel One erteilt und später von Radio Basel übernommen wurde.

Leserbeiträge

Ueli Custer 23. März 2012, 13:19

Eine dritte Lösung wäre allerdings naheliegender: Den unseligen Absatz 3 in Art. 44 ersatzlos zu streichen. Die Konzession bietet genügend Handhabe, die Programmvielfalt zu sichern.

Nick Lüthi 24. März 2012, 16:19

Das wäre natürlich die konsequenteste Form der Liberalisierung. So weit habe ich gar nicht zu denken gewagt, weil ich aufgrund der letzten Revision des RTVG nicht davon ausgehe, dass beim Parlament solch konsequente Vorschläge Gnade finden. In dem Sinn habe ich die 4er-Variante bereits als möglichen Kompromiss vorweggenommen.