von Christoph Aebi

Kaum Mittel gegen Zweckentfremdung

Auch nachdem die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Weltwoche wegen des Roma-Covers eröffnet hat, verteidigt Chefredaktor Roger Köppel das umstrittene Motiv als legitimes Symbolbild. Im laufenden Verfahren geht es um den Rassismusvorwurf. Die Zweckentfremdung des Bildes steht auf einem anderen Blatt. Solche missliebige Verwendung kennen Fotografen und Agenturen nur zu gut. Doch es gibt nur beschränkte Möglichkeiten, die zweifelhafte Praxis zu unterbinden.

Stellen Sie sich vor: Sie sind in einem Supermarkt und ein Fotograf fragt Sie, ob er Sie zusammen mit Ihrem Einkaufskorb für die Bebilderung eines Artikels zum Thema «Einkaufsverhalten der Schweizer» ablichten darf. Sie geben Ihr Einverständnis und wie versprochen erscheint der Artikel im entsprechenden Kontext. Einige Jahre später entdecken Sie das Bild beim zufälligen Durchlesen einer Zeitung wieder. Diesmal thront über dem Bild jedoch die Schlagzeile «Ladendiebstähle in Schweizer Supermärkten nehmen zu». Sie werden flugs vom ehrlichen Kunden zum Ladendieb.

Jüngstes und wohl prominentestes Beispiel dafür ist das Weltwoche-Titelbild vom 5. April 2012. Auf einen Artikel, in dem es um den wachsenden Kriminaltourismus osteuropäischer Roma-Banden geht, wird auf der Titelseite mit einem Bild hingewiesen, das einen Jungen zeigt, der eine Spielzeugpistole auf den Betrachter richtet. Das Bild wird ergänzt durch die Schlagzeile: «Die Roma kommen: Raubzüge in die Schweiz». Im dazugehörenden Bericht ist aber nicht nur in keiner Weise davon die Rede, dass minderjährige Roma mit Pistolen bewaffnet auf Raubzüge gehen würden.

Der auf dem Bild abgebildete Junge, der gemäss einer Reportage der «WOZ» Mentor M. heisst und mittlerweile acht Jahre alt ist, war auch noch nie in der Schweiz. Im Originaltext zur Bilderserie des italienischen Fotografen Livio Mancini, von dem das Bild des Roma-Jungen stammt, steht: «In einem Aussenbezirk der kosovarischen Stadt Gjakova lebt eine Gruppe von Roma-Kindern zusammen mit ihren Familien in einem Slum, der auf einer Mülldeponie errichtet wurde. Nach dem Krieg dorthin gezogen, überleben sie dadurch, dass sie wiederverwertbaren Abfall sammeln und verkaufen.»

Auf dem Blog der «Open Society Foundations» erklärt Livio Mancini, dass die Bilder im Jahr 2008 entstanden, während er im Kosovo eine Gruppe italienischer Nato-Soldaten beim Wiederaufbau von Brücken, Schulen und Strassen begleiten konnte. Nach der Veröffentlichung des Bildes von Mentor M. auf der Weltwoche-Titelseite habe er plötzlich Mails aus ganz Europa erhalten, deren Verfasser ihn fragten, ob er wisse, wie sein Bild von der «Weltwoche» verwendet werde. Erst dann habe er realisiert, dass sein Bild aus dem Kontext herausgerissen worden war. Dieses nun gezeigte Bild sei nicht, was er fotografiert, was er gesehen habe. Er habe damals ein Kind gesehen, das Spass mit einem seiner wenigen Spielzeuge hatte.

Für Peter Bitzer, Geschäftsführer der Kölner Fotoagentur Laif, die Livio Mancini und dessen Agentur Redux im deutschsprachigen Raum vertritt, ist klar, dass man auf die Art und Weise, wie dies die «Weltwoche» getan hat, mit einem Bild-Dokument nicht umgehen darf: «Das Bild wird vollständig aus dem eigentlichen Kontext herausgelöst, da es keinen Roma-Jungen auf Raubzug in der Schweiz, sondern ein spielendes Kind auf einer verseuchten Müllkippe im Kosovo zeigt. Das Bild dokumentiert also den Missstand auf dieser Müllkippe und in einem weiteren Sinne die menschenunwürdigen Lebensverhältnisse von Roma-Kindern in Osteuropa, jedoch keinesfalls den ‚Raubzug von Roma-Kindern’ in der Schweiz».

Roger Köppel, Chefredaktor der «Weltwoche» erklärt hingegen auf Anfrage, wieso die Redaktion gerade dieses Bild verwendet habe: «Es handelt sich um ein Bild, das für uns das Thema des Artikels präzis symbolisiert: Osteuropa, Verwahrlosung, Roma-Milieu sowie Kinder, die für kriminelle Zwecke instrumentalisiert werden». Einige Privatpersonen sowie der Zentralrat der deutschen Sinti und Roma sahen dies jedoch etwas anders und erstatteten Strafanzeige gegen die Weltwoche-Verantwortlichen.

Auch beim Presserat gingen gemäss Martin Künzi vom Presserat-Sekretariat bisher zwei Beschwerden ein, wovon eine sich neben der Ziffer 8 der «Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten» («Sie respektieren die Menschenwürde und verzichten in ihrer Berichterstattung in Text, Bild und Ton auf diskriminierende Anspielungen, welche die ethnische oder nationale Zugehörigkeit […] zum Gegenstand haben.») auch auf die Ziffer 3 beziehe («Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserte Meinungen»).
Doch vom Presserat, der beanstandete Medien nicht zu einer Veröffentlichung seiner Stellungnahmen verpflichten kann und deshalb auch schon als «zahnloser Tiger» bezeichnet wurde, wird sich die «Weltwoche» nicht beeindrucken lassen. Obwohl es in der Richtlinie 3.3. «Archivdokumente» des Pressekodex, welche die Ziffer 3 der «Erklärung» genauer ausführt, klipp und klar heisst: «Archivdokumente sind ausdrücklich zu kennzeichnen, allenfalls mit Angabe des Datums der Erstveröffentlichung. Zudem ist abzuwägen, ob sich die abgebildete Person immer noch in der gleichen Situation befindet und ob ihre Einwilligung auch für eine neuerliche Publikation gilt».

In Richtlinie 3.4. geht es im Kodex zudem um «Illustrationen»: «Bilder oder Filmsequenzen mit Illustrationsfunktion, die ein Thema, Personen oder einen Kontext ins Bild rücken, die keinen direkten Zusammenhang mit dem Textinhalt haben (Symbolbilder), sollen als solche erkennbar sein. Sie sind klar von Bildern mit Dokumentations- und Informationsgehalt unterscheidbar zu machen, die zum Gegenstand der Berichterstattung einen direkten Bezug herstellen.»

Erst vor etwas mehr als einem Jahr, am 16. März 2011, veröffentlichte der Presserat eine Stellungnahme zur «Weltwoche»-Ausgabe 19/2010, in der ein islamkritischer Artikel, der zum Schluss kam, dass «der muslimische Glaube mit Rechtsstaat und Demokratie nicht vereinbar» sei und «konsequenterweise» verboten werden müsste, mit einem Bild illustriert wurde, das einige Muslime zeigte, die auf dem Berner Bundesplatz demonstrierten.

Eine der abgebildeten Personen legte beim Presserat Beschwerde ein, da das Bild einige Jahre zuvor bei einer friedlichen Demonstration gegen die dänischen Mohammed-Karikaturen aufgenommen worden war und somit in der «Weltwoche» aus dem Zusammenhang gerissen werde. Der Presserat kam zum Schluss, dass, wer «friedlich für seine Religion demonstriert», nicht hinzunehmen hat, «dass sein Bild später als Illustration eines Artikels dient, der diese Religion und damit auch die abgebildete Person als potenziell gewalttätig und verfassungsfeindlich denunziert.»

Der Presserat stellte folgerichtig fest, dass die «Weltwoche» mit der Publikation dieses Bildes die Richtlinie 3.3. der «Erklärung» verletzt habe. Auf die Frage, ob die «Weltwoche» im Sinne einer Selbstkritik die Stellungnahme des Presserates in ihrem Heft thematisiert habe, ging Roger Köppel in seiner Antwortmail jedoch nicht ein. Dem Presserat ist gemäss Martin Künzi vom Presserat-Sekretariat nicht bekannt, dass die »Weltwoche” diese Stellungnahme je thematisiert hätte. Jedenfalls sei in der Schweizer Mediendatenbank diesbezüglich nichts zu finden.

Der NZZ-Medienredaktor Rainer Stadler kam kürzlich in einem Artikel mit dem Titel «Therapie ohne Wirkung» bezüglich Zweckentfremdungen von Bildern zum Schluss: «Mit Zweckentfremdungen ist in dem auf kurzfristige Effekte zielenden Medienmarkt stets zu rechnen.» So stellen denn sowohl die grösste Schweizer Bildagentur Keystone als auch die deutsche Fotoagentur Laif vermehrt fest, dass Bilder in einem anderen Kontext verwendet werden. «Bilder werden leider immer wieder aus dem Zusammenhang gerissen und können so von Betroffenen als diskriminierend empfunden werden», so Jann Jenatsch, Geschäftsführer von Keystone.

«Beispielsweise wurde ein Bild, dessen Originalbeschreibung ‚Ein Mädchen und seine Mutter vergnügen sich an der Spielzeugmesse Suisse Toy in Bern’ lautete, für einen Artikel mit dem Titel ‚Immer mehr Frauen werden ledig Mami’ und der Bildunterzeile ‚Immer mehr Mütter sind ledig’ verwendet und die Mutter somit als alleinerziehend dargestellt, obwohl dies wahrscheinlich nicht korrekt ist.»

Auch Peter Bitzer, Geschäftsführer der Agentur Laif, beobachtet eine Tendenz zur sinnentstellenden Zweckentfremdung: «Zunehmend werden Bilder aus ihrem eigentlichen dokumentarischen Kontext herausgenommen und rein illustrativ eingesetzt. Beispielsweise wird ein Bild von Bankern in der Mittagspause mit dem Untertitel ‚Insider-Wissen wird illegal weitergegeben’ versehen. Es sollte eigentlich möglich sein, Bilder nur in ihrem tatsächlichen Kontext zu verwenden, ansonsten führt dies in der Regel zu Persönlichkeitsverletzungen.»

Dass bei der Verwendung eines Bildes durch ein Medium nicht nur die Urheberrechte des Fotografen, sondern auch die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen zu beachten sind, thematisierte der Rechtsanwalt Bruno Glaus bereits im Dezember 2002 in einem Artikel der Zeitschrift «Persönlich»: «Bildrechte und Abgebildetenrechte sind zweierlei. Wer Bilder bei Fotoagenturen einkauft, kauft urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, selten aber ‚Reproduktionsrechte’ der Abgebildeten.»

Darauf macht auch die Bildagentur Keystone in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam, in denen es heisst: «KEYSTONE weist darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KEYSTONE den Kunden in jedem Fall nur ein Recht auf Verwendung der Bilder bzw. Videos einräumt. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Bilder bzw. Videos, bei denen vom Bildinhalt her weitere Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte zu beachten sind (z.B. Abbildungen von Kunstwerken, Personen, etc.). Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Rechte selber einzuholen.» Zudem regelt Keystone in ihren Geschäftsbedingungen den Verwendungszweck: «Bilder und Videos dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck der Bilder richtet sich nach der in der Anfrage bzw. der Offerte und/oder im Downloadformular vom Kunden gemachten Angaben.» Weiter sind «sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bild- und Videomaterial verboten.»

Auch die Vereinigung fotografischer Gestalter und Gestalterinnen vfg, in der Fotografinnen und Fotografen aus allen Bereichen der Berufsfotografie Mitglied sind, hält in ihren AGB, die sie für ihre Mitglieder zur Verwendung bei Vertragsabschlüssen erstellt hat, fest: «Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden.» Verhindern, dass Bilder in einem anderen Zusammenhang erscheinen, kann ein Fotograf gemäss Hans Rudolf Stadtmann, Web-Administrator der vfg, trotzdem nicht: «Sobald ein Auftrag abgeschlossen und die Rechnung bezahlt ist, geht die Nutzung der Bilddaten an den Kunden über, ausser man hat es vertraglich anders geregelt. Bild-Autor bleibt jedoch immer der Fotograf. Sobald die Bild-Daten aus den Händen des Fotografen abgegeben werden, wird es für ihn, gegen alle Verträge und Versprechungen, unkontrollierbar.»

Auch Peter Bitzer, Geschäftsführer der Fotoagentur Laif, sagt, dass es schwierig sei, den Einsatz der Bilder zu reglementieren: «Da der Kunde in den meisten Fällen die Bilder, welche er nutzen will, direkt aus unserer Datenbank hochlädt, sehen wir die Nutzung erst, nachdem sie erfolgt ist. Der Kunde muss nur in Ausnahmefällen vorher nachfragen. Die Kunden müssen jedoch, bevor sie von uns Bilder erhalten, unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Diese verbieten es explizit, Bilder sinnentstellend und wahrheitsverändernd einzusetzen. Diese Verantwortung setzen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten durch.»

Auf die Frage, wieso die «Weltwoche» diese Geschäftsbedingungen von Laif nicht eingehalten habe, geht Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel nicht ein. Stattdessen antwortet er: «Hätten Fotograf und Agentur das Bild besonders schlimm gefunden oder nur in einem ganz spezifischen Kontext verwendet haben wollen, hätten sie es entweder nicht anbieten sollen oder dann nur mit Restriktionen, wie das ja bei anderen Bildern zum Teil der Fall ist. Die Weltwoche hat sich korrekt verhalten.»

Für den Winterthurer Fotografen Manuel Bauer, der bei einem grösseren Publikum dafür bekannt wurde, dass er den Dalai Lama während drei Jahren fotografisch begleiten durfte, ist es deshalb wichtig, die Bilder mit Lieferbedingungen zu versehen, um einer Zweckentfremdung entgegenzuwirken. «Ich mache bei sensiblen Bildern immer klar, in welchem inhaltlichen Kontext die Bilder genutzt werden dürfen und verlange das Layout sowie den Text und die Bildlegenden zur Begutachtung und bedinge mir ein Veto/Gut zum Druck aus. Gerade im beschriebenen Fall ist nicht das Bild das Problem, sondern der Text. Er provoziert vorsätzlich eine ungewollte Assoziation im Betrachter des Bildes. Bei Medien wie der, mit ihrer Bildsprache zum Boulevard neigenden, Weltwoche gilt es besonders vorsichtig zu sein. Meine Agentur Focus Hamburg verschickt Bilder erst, nachdem der Kunde einen Vertrag unterzeichnet hat. Die Agentur fragt mich immer vor einer Veröffentlichung an, ob mir die Verwendung und deren Kontext genehm ist.» Trotzdem wurden schon einmal Bilder von Manuel Bauer aus einem redaktionellen Beitrag durch einen Reiseveranstalter gestohlen und in einem Prospekt abgedruckt. «Die Gewerkschaft (damals SJU) bezahlte darauf einen Anwalt und ging vor Gericht. Wir gewannen, doch musste der Schädiger lediglich das übliche Honorar bezahlen.»

Eine grosse Agentur wie Keystone hat bei sinnentstellender oder diskriminierender Verwendung von Bildern verschiedene Möglichkeiten, rechtlich dagegen vorzugehen, wie Jann Jenatsch von Keystone ausführt: «Es kommt auf den Grad der missbräuchlichen Verwendung an. Das kann von Abmahnung bis zu einer Klage reichen, von einer Richtigstellung bis hin zu einer Sperrung des Kunden.» Doch laut Hans Rudolf-Stadtmann von der Vereinigung fotografischer Gestalter und Gestalterinnen (vfg) haben viele Fotografen nicht das Geld für einen Prozess: «Wenn Missbrauch der Daten vorliegt, helfen in der Regel nur noch der Anwalt oder der Richter weiter. In den meisten Fällen fehlt jedoch das Geld für die Prozesskosten. So bleibt der Bild-Autor meist im Hintertreffen.» Genauso wie diejenigen Personen, welche auf einem in anderem Kontext veröffentlichten Bild abgebildet werden, oder deren Angehörigen. So möchte der Vater des Roma-Jungen gemäss der WOZ «Klage gegen die Verantwortlichen einreichen, die das Bild missbraucht hätten. Dafür benötigt er die Hilfe der Caritas, alleine wird er das kaum machen können. Allein schon wegen der Kosten.»

Bild: Flickr/Paul Horner (CC BY-SA 2.0)