von René Zeyer

Rechtsbruch bleibt Rechtsbruch

Die Wogen nach der Publikation des Buchs «Jürg Jegges dunkle Seite» schlagen hoch. Handelt es sich um die gerechtfertigte Anklage eines Missbrauchsopfers oder um publizistische Selbstjustiz?

In dem Werk «Jürg Jegges dunkle Seite» wird ein Brief zitiert, den der Pädagoge an seinen ehemaligen Schutzbefohlenen schrieb. Ohne dass Jegge zuvor um Erlaubnis gefragt wurde, ob er einer Publikation zustimmen würde. Das ist unschön, aber erlaubt, weil es «nur» einen Verstoss gegen primitivste Anstandsregeln darstellt.

Mit demselben Rechtsverständnis wie bei Jegge erlaubt sich Stamm, entgegen meiner Auflage aus dem privaten Mailverkehr mit ihm mich in der BaZ in seiner Replik zu zitieren. Er sieht nicht ein, dass es ein Recht am eigenen Wort gibt, er kennt nur sein Recht auf das letzte Wort. Zum Hintergrund: Herr Stamm meldete sich schriftlich bei mir, nachdem mein erster Kommentar online in der «Basler Zeitung» erschien. Darauf entwickelte sich ein kleiner Meinungsaustausch. Ist das von Bedeutung, geht es nicht um ein ganz anderes Thema? Nein. Man kann in der öffentlichen Debatte über das Fehlverhalten von Jegge und über die Verwendung der Öffentlichkeit als Richtstätte geteilter Meinung sein. Man muss allerdings konstatieren, dass eine argumentative Debatte über ein dermassen aufgeladenes Thema wie sexueller Missbrauch von minderjährigen Pflegebefohlenen nicht möglich ist. Umso wichtiger wäre es, dass wenigstens Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit und des Anstands eingehalten würden.

Die Veröffentlichung einer Anklageschrift, ohne dass der Betroffene vorab mit den massiven Vorwürfen konfrontiert worden wäre, ist unter keinem Titel zu rechtfertigen. Darin sind sich auch eigentlich alle Medienrechtler einig. Kein seriöses Medium hätte einen entsprechenden Artikel publiziert, wäre die Bedingung gewesen, dass der Betroffene nicht die Gelegenheit erhält, Stellung zu nehmen. Der Umweg über einen Buchverlag ändert daran nichts.

In seiner öffentlichen Replik, aus der zitiert werden darf, führt Stamm unter anderem aus: «In einem Rechtsstaat ist es essenziell, darüber zu diskutieren, wie wir mit den Fragen zu einer allfälligen Vorverurteilung, einem Recht auf Vergessen und dem Anhören der Gegenseite umgehen. Wir müssen aber auch Opfern das Recht zugestehen, ihre Stimme zu erheben und das Unrecht zu benennen, ohne ihnen dabei unüberwindbare Hindernisse in den Weg zu legen.»

Genau da liegt der Hund begraben. Nein, es ist essenziell, dass darüber nicht diskutiert werden darf, eben nicht das Recht in die eigene Hand genommen werden darf, mit welcher Begründung auch immer. Zu den Begriffen Vorverurteilung, Unschuldsvermutung, Recht auf Vergessen und Anhörung der Gegenseite gibt es klare Regeln und Artikel, Punkt. Es kann doch nicht sein, dass jeder daherkommen kann und sagen, mit welcher Begründung auch immer: «Mag sein, dass ich hier einen klaren Rechtsbruch begehe, aber diskutieren wir mal darüber.» Ausserdem sei dieser Rechtsbruch durch das Leiden eines Opfers legitimiert, und Volkes Stimme ist auch auf dieser Seite.

Ich mache mich weder mit dem Verhalten von Jürg Jegge gemein noch mit dem Vorgehen seines Opfers noch mit dem Handeln des Journalisten Stamm. Ich habe auch kein grosses Problem mit dem Shitstorm in den Kloaken der Kommentarfunktion, der sich über mich ergiesst und in der Anschuldigung gipfelt, dass meine angebliche Verteidigung eines Grüsels doch Anlass zum Verdacht böte, dass ich selbst pädophile Neigungen hätte. Umso abartiger ist es, dass Stamm genau diese Publikumsreaktion als Argument verwendet, dass er mit seiner Teilnahme an der Publikation dieses Buchs Recht getan hätte.

Wer meint, das Leiden eines Opfers legitimiere Rechtsbruch; Begriffe wie Unschuldsvermutung, Persönlichkeitsschutz, Anhörung, Recht auf Vergessen, Recht am eigenen Wort und Schutz der Privatsphäre seien öffentlich von Fall zu Fall zu diskutieren und zu interpretieren, tritt den Rechtsstaat in den Kübel und ersetzt ihn durch den mittelalterlichen Pranger. Durch Faustrecht, durch den Volksgerichtshof unseligen Angedenkens. Was Jegge eingestanden hat, ist verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen. Hat er es deswegen übergesetzlich verdient, dass Jahrzehnte nach seinen Untaten seine Reputation und sein Lebenswerk vernichtet werden? Darf jeder, der nichts weiter tut, als den Rechtsstaat zu verteidigen und auf die Einhaltung primitivster Regeln des Anstands zu bestehen, begleitet vom Applaus eines erfahrenen Journalisten, vom «Volksempfinden», wie das ein Kommentator formulierte, niedergemacht werden? Ist damit dem Opfer gedient, wenn auf Kosten des Täters der Rechtsstaat beschädigt wird, unser wichtigster Wall gegen Barbarei und «jeder hat das Recht, er muss es sich nur nehmen»? Meine Antwort ist Nein, auch wenn ich damit öffentlich ziemlich einsam auf weiter Flur stehe.

Leserbeiträge

B.HA. 12. April 2017, 08:54

Guten Tag Hr. Zeyer,

ich denke sie haben leider keine Ahnung über die Wirkweise emotionalem und sexuellem Missbrauch, resp. die Wirkweise von psychischen Traumas.
Sonst würden sie zum Beispiel nicht fragen, warum das Opfer erst heute an die Öffentlichkeit geht.
Sie würden wissen, das ein betroffenes Kind möglicherweise unbewusst alles verdrängt, und unbewusst alles vermeidet, was mit dem Thema zu tun hat, und das dies erst viele Jahre später aufbrechen kann. Nicht nur betroffene Kinder auch betroffene Frauen und Männer können oft erst viele Jahre später darüber überhaupt reden, was ihnen an Gewalt passiert ist.
Die Wirkmechanismen von Gewalt , insbesondere sexuellem Missbrauch sind nicht logisch oder diametral. Missbrauch, insbesondere und in schärfstem Ausmass sexueller Missbrauch durchdringt alles, und belastet den innersten Kern einer Persönlichkeit.
Was passiert ist, wissen in der Regel genau nur zwei Personen. Mit einem wesentlichen Unterschied. Das Kind, hat vielleicht nurmehr wenig Erinnerungen, weil seine Psyche das Selbst des Kindes schützen muss, und deshalb Erinnerungen abspaltet. Und erst durch irgendein Ereignis, wo die Abspaltung z.b. durch ein erneutes Trauma oder oder, nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, bricht Erinnerung hervor, oft zuerst nur bruchstückhaft. Verwirrend.
Wer die Macht hat, hat die Macht. Die Macht macht Missbrauch.
Von dem her, nachdem jahrelang Hr. Jegge die Macht hatte, sein Tun zu verschleiern, und sogar noch mit seinen angeblich guten Erkenntnissen Geld zu verdienen, könnte man nun auch dem Opfer zugestehen, das es den Handschuh umtdreht, die Macht in seine Hände nimmt, und warum auch nicht, damit, Geld verdient.
Deshalb ist ihre Logik nicht handhabbar. Denn ein Täter der etwas zugibt, gibt es insbesondere bei sexuellem Missbrauch sozusagen praktisch nicht, wie sie in ihrem Artikel schön beweisen, hat sich Hr. Jegge auch nicht um einen Vergleich bemüht, ein Vergleich , z.b. finanzieller Art , wäre kein Schuldeingeständnis gewesen. Verjährt ist es es sowieso, damit sind viele Opfer konfrontiert, das wenn sie die Kraft haben, Anzeige zu machen, die Tat leider verjährt ist. Also findet in sehr vielen Fällen keine Rechtssprechung , kein Urteil, und schon gar keine Wiedergutmachung statt. Das Recht schützt indirekt immer noch die Täter.
Es gibt auch kein Recht, in dem Sinne, mann kann durchaus im Recht sein, und dennoch vor Gericht nicht im Recht sein.
Bei sexuellem Missbrauch sollte es keine Verjährung geben dürfen. Das ist Fakt.

Wie sonst sollen sich Opfer wehren können, es ist schlicht nicht möglich.
Hr. Jegge hat offensichtlich keine Ahnung und schon gar keine Einsicht, was er mit seinen Therapien angerichtet hat. Dies ist keine Vorverurteilung, sondern ist offensichtlich wenn man das Interwiew hört, dass Hr. J. selber zum Besten gibt.
Und wenn Hr. Jegge sagt, dass er dachte er helfe den Kindern , dann ist das so ein Witz, er hat sich selber damit geholfen, er hat seine Lust damit befriedigt, und er soll verdammt noch mal die Verantwortung dafür übernehmen. Und der einzige der eine Therapie gebraucht hätte, wäre er selber gewesen.
Punkt.
Bitte hören sie auf, jemandes Rechte zu verteidigen, der selber etliche Persönlichkeitsrechte Abhängiger derart mit Füssen getreten hat.
So etwas verjährt vielleicht im rechtlichen sinne, Opfer haben lebenslang. Denken sie einmal darüber nach.

Mit freundlichen Grüssen. B. HA

Richard Bhend 12. April 2017, 16:20

Lieber Herr Zeyer
Nein – ganz einsam stehenSie nicht auf weiter Flur.
Gut dass Sie auf Pranger, Faustrecht etc. hingewiesen haben.
Freundlich grüsst

Richard Bhend

Markus Bruggisser 12. April 2017, 16:44

Sehr geehrter Herr Zeyer

Ich bin eigentlich nur mit dem letzten Satz Ihres Artikels nicht ganz einverstanden:
Sie stehen nicht einsam auf weiter Flur.
Rechtsstaatlichkeit ist eine der wichtigsten Errungenschaften und ein unverzichtbares Gut unserer Zivilisation. Es genügen ein paar Blicke beispielsweise nach Syrien, nach Russland oder nach nach Erdogans Türkei, um die Relevanz dieser Aussage festzustellen. Und ich habe in meinem Umfeld glücklicherweise ein paar Leute, die das auch so sehen.
So viel zu Ihrer „Einsamkeit“.

Der unten stehende Leserbeitrag (B.HA., 12.April 2017) ist sicher richtig in
seiner psychologisch-medizinischen Argumentation und in der Vehemenz
der diesbezüglichen Anklage. Falsch hingegen sind die Rückschlüsse auf die
geltenden Rechte, deren Inanspruchnahme auch einem Täter zusteht.
Wenn dem so wäre, käme das einer Demontage der Rechtsstaatlichkeit gleich
„Auge um Auge, Zahn um Zahn . . .“.
Dass aber auch hierzulande solche Verrohungs-Tendenzen zunehmend lokalisierbar werden, ist leider eine nicht wegdiskutierbare Tatsache. Umso mehr ist es schwer verständlich und bedauerlich, wenn ein qualifizierter und sonst durchwegs geschätzter Journalist wie Hugo Stamm diese Tendenzen unterstützt und damit befördert.

Freundliche Grüsse,
M.BR

B.HA. 13. April 2017, 10:51

Guten Tag M. BR.

welche Rechtsstaatlichkeit meinen sie da konkret?
Meinen sie die REchtsstaatlichkeit die *unbequeme *Kinder abschiebt?
Meinen Sie die Rechtstaatlichkeit, die es Hr. Jegge erlaubt hat, Bücher über seine Kinder zu schreiben, in denen er sie ungefragt namentlich nennt, und Texte von den Kindern verwertet. Ohne Recht.
Meinen Sie die Rechtsstaatlichkeit, dass Hr. Jegge einen Preis für sein Lebenswerk entgegennimmt, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt mit Sicherheit bewusst sein musste, was er wirklich getan hat.
Meinen Sie die Rechtsstaatlichkeit, die es Hr. Jegge nun erlaubt, auch noch in einem Interview zu behaupten er hätte dass für die Lust und Freude von *denen* gemacht. Also er darf pädosexuelles Gedankengut nach wie vor offen äussern? Ohne das ein Balken erscheint, und solche Äusserungen als das benannt werden, was sie sind.
Dass er vielleicht als junger Mann nicht wusste, was er da wirklich tat. Kann vielleicht mit einer Naivität diesbezüglich noch verstanden werden, heute müsste er es mit Bestimmtheit wissen. Ausser er belügt sich selber.
Wie hätte Hr. Zangger Ihrer Meinung nach vorgehen müssen?
Was wäre legitim gewesen?
Was wäre in Ihren Augen eine angemessene Genugtuung für derart Erlittenes?

Fakt ist, die Taten sind in diesem Fall verjährt. Ich wundere mich sehr, dass niemand sich auch nur fragt, ob es unverjährte Fälle geben könnte. Sehr erstaunlich.
Die Rechtstaaatlichkeit schützt den Täter, und es ist für Opfer sexueller Gewalt absolut schwierig , vor Gericht Recht zu bekommen.
Also die Rechtsstaatlichkeit ist offensichtlich nicht auf diese konkreten Fälle und ihre Wirkweise vorbereitet. Zudem ist die Rechtsstaatlichkeit verblüffend, für eine Vergewaltigung geht ein Täter vielleicht grad mal knapp 2 Jahre wenns hochkommt hinter Gitter, bei guter Führung ist der auch schon vorher wieder draussen.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge.
Hr. Jegge hätte längst Selbstanzeige machen können, er hätte sich öffentlich outen können, er hätte von sich aus eine Wiedergutmachung aufgleisen können, etc. Er hätte es in die Hand nehmen können.
Hat er aber nicht. er hat Nichts getan und vermutlich gedacht, er komme damit durch.

Freundlichst B.HA.

Markus Bruggisser 14. April 2017, 17:22

Guten Abend (Frau oder Herr ?) B.HA.

Ich bin weder Jurist, noch Psychologe, noch Pädagoge, sondern ein ganz „normaler“ Leser der Medienwoche, aus Interesse an den dort behandelten Themen und weil diese Plattform ziemlich gut gemacht ist.
Ich bin auch nicht passionierter Leserbriefschreiber. Aber der Artikel von Herrn René Zeyer hat mich gepackt, weil ich es so richtig wie notwendig und überdies auch mutig finde, diesen Standpunkt einzunehmen. Dies im Getöse der überschäumenden öffentlichen Entrüstung, nota bene.
Auch Sie sind über den Fall Jegge empört und ich teile mit Ihnen diese Empörung in der Sache und im Grundsatz (falls Sie das zu beruhigen vermag).
Aus Ihren Beiträgen, insbesondere den heutigen (14.04.2017) aber trieft nackte Wut. Die Fragen nach dem Motiv dafür und nach der Bezweckung seien vielleicht erlaubt. Aggressivität ist jedenfalls selten zielführend.

Schweizerische Rechtsstaatlichkeit übrigens gibt es nur eine (zu Ihrer Eingangsfrage). Und wir – also auch Sie und ich haben deren Qualität als Stimmbürger mit zu verantworten.
Immerhin ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen Jegge und es bleibt zu hoffen, dass auch der Presserat den Fall aufgreift. Das würde der Causa Jegge/Stamm wahrscheinlich zu vertiefter Betrachtungsweise verhelfen und weiterführende, differenzierende Presseberichte täten gut..

Alleine die Empathie zum Opfer legitimiert noch keine Lynchjustiz. Keine Definition dies, aber vielleicht eine Illustration zum Anspruch der Rechtsstaatlichkeit.
Was Wutbürgertum anzurichten vermag, wissen wir aus der Geschichte und wir erfahren es derzeit wieder auf äusserst beängstigende Weise aus den USA.
Lesen Sie den Tages Anzeiger vom letzten Donnerstag und dort das Gespräch mit Peter Bichsel. Über seine Begriffserfindung „Totaldemokratie“ und darüber, wie sich heutzutage Faschismus in Worthülsen kleidet und auch in unserem Lande so existent ist, wie wohl kaum je zuvor. (Danke, Peter Bichsel.)
Trotz allem: schöne Ostertage.
M.BR

B.HA. 14. April 2017, 20:22

Guten Abend ,

ich bin weder passionierter Leserbriefschreiber noch in einer Lynchjustiz tätig.
Noch sonst ein wütender Mob.

Aber sie haben recht, es macht mich wütend, wenn ich eine Schlagzeile lese, Drecksbuch, wo jemand sich anmasst, solche im Zusammenhang mit sexuelle Missbrauch eher unpassende Fragen zu stellen,
wie: WArum kommt der erst jetzt damit? Rechtsstaatlichkeit? Recht auf Verjährung und Vergessen? Muamuah das wär fast schon lustig..wenn es nicht so traurig unwissend wär.Oder Rechtsbruch bleibt Rechtsbruch..muamuah sagen Sie das einmal einem missbrauchten Kind. Das wär ein Fortschritt, wenn diese zu ihrem Recht kommen würden.

Nun zu Ihren Gedanken über Rechtsstaatlichkeit?
Der Rechtsstaat hat bis Mitte 70 iger Kinder den Familien weggenommen, Menschen zwangseingewiesen, zwangsbehandelt, zwangsterilisiert, Junge ledige Mütter in Verbesserungsanstalten und Gefängnisse gesteckt, etcetc. von der Kirche ganz zu schweigen. Soviel zu Rechtsstaatlichkeit (?)

Bitte erklären Sie mir , was Hr. Zangger dann hätte tun sollen, was wäre legitim gewesen?
Soviel ich weiss:
Legitim wäre, dass wenn er ein Buch schreibt, das er Namen sowie wichtige Details soweit entfremdet hätte, dass keine Rückschlüsse auf die Person möglich gewesen wären.
Wir sind hier in der kleinräumigen Schweiz, soviele Reformpädagogen gab es auch nicht, und Zanggers gibts auch nicht wie Sand am Meer, es wäre schlicht nicht wirklich machbar gewesen, ohne Rückschlüsse auf die Personen.
Deshalb blieb sozusagen Hr. Zangger höchstvermutlich nur – aufgrund der Bekanntheit seines Peinigers-, entweder schreib ich das Buch mit Namen, und steh mit meinem Namen hin.
Oder ich schreibe es nicht.
Vielleicht hat er sich zuerst entschieden das Buch nicht zu schreiben,
und dachte vielleicht (ich fantasiere da mal bisschen), wenn der Jegge 50 000.-
für sein Lebenswerk Kindsmissbrauch einheimsen kann, da kann er mir doch das mal abgeben, Wie man liest irgendwie 30000.- als Genugtuung und 20000.- als Mitwirkung für Jegges Buch Dummheit..
Ich finde das eine originelle Idee. Das ist weder hirnrissig noch überhöht.
Ich vermute jetzt einmal , würde es ein Kind von Hr. Zeyer oder von Ihnen treffen, wäre 50 000.- Genugtuung sicher angebracht? Eher zuwenig?

Fassen wir doch mal zusammen,
zuerst hat Hr. Jegge seine Schüler für dumm erklärt,
Immerhin hiess war die Schule eine Schule für leichte Intelligenzminderung.
Fragt sich jetzt einfach bei wem. *kleiner Scherz*
Dann hat er Ihen eine Therapie verschrieben, und Hand angelegt, wortwörtlich.
Und die Schüler konnten eines nicht, sich wehren. Und auch heute 40 Jahre danach sollen sie sich weiter nicht wehren können, weil der Persönlichkeitsschutz des Lehrers wichtiger erachtet wird, als das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen.
Da hakt es aber gewaltig!

Mir fällt noch eine interessante Entwicklung auf:
Homosexualität ist heute bei uns zum Glück in der Gesellschaft akzeptiert,
Kindsmissbrauch dafür nicht (mehr) . ist doch ein Fortschritt, auf den wir stolz sein können, und das verdanken wir Menschen die hinstehen!!!

Schönen Abend und viel Freude beim Reflektieren

Angelika Oetken 13. April 2017, 16:09

Wenn heutzutage über Missbrauchskriminalität berichtet wird, offenbart sich ein Paradigmenwechsel, der sich überall auf der Welt vollzieht. Bis vor ungefähr 30 Jahren galt fast ausnahmslos die Kultur des Tabuisierens, seitdem ändert sich was. D.h. es gab bisher implizite Übereinkünfte, im Hinblick auf Kindesmissbrauch Stillschweigen zu bewahren, ggf. die Angelegenheit ohne Aufsehen zu regeln. Im Zweifelsfall grenzte man die Betroffenen aus, denn Übergriffigkeit ist – auch – ein Erfolgsprinzip. Was zur Folge hat, dass Täter als stark und überlegen und deren Opfer als schwach und minderwertig gelten. Mit Starken legt man sich ungern an, lieber gibt man den Druck nach unten weiter. Im Englischen als „victim blaming“, neudeutsch als „Opferbashing“ bezeichnet. Ein weiteres wichtiges Prinzip, das die Tradition des Täterschutzes nährt, ist die Haltung zur Sexualität, die im jeweiligen Kulturkreis vorherrscht. Bei uns Europäern changiert sie zwischen Idealisierung und Romantisierung auf der einen und einer Dämonisierung und Pathologisierung auf der anderen Seite. Was dazu führt, dass es uns schon schwer fällt, in einer sachlichen, klaren Sprache über Phänomene, die mit Sexualität zu tun haben zu sprechen. Wenn, geschieht das verschämt, irritiert oder in anzüglicher Form. Gleichzeitig werden wir in unserem Alltag mit irgendwelchem Sexkram geradezu überschüttet. Eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen werden z.B. mit sexuellem Bezug beworben. „Sex sells“, nicht zuletzt in den Medien. Deshalb stehen Opfer und Mitbetroffene, die öffentlich machen wollen, was Täterinnen und Täter ihnen angetan haben, vor einer schwierigen Entscheidung. Schweigen: dann bleiben die Missbrauchskriminellen und ihre UnterstützerInnen unbehelligt. Sprechen: das birgt viele Risiken. Ich hoffe, dass der aktuelle Fall dazu beiträgt, dass die Schweiz sowohl für den Umgang mit verjährter als auch nicht-verjährter Missbrauchskriminalität einen guten Weg findet.

Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, eine von 9 Millionen Erwachsenen in Deutschland, die in ihrer Kindheit und/oder Jugend Opfer von schwerem sexuellen Missbrauch wurden

B.HA. 14. April 2017, 10:30

Welchen Wert hat ein Mensch?
Was wäre eine angemessene Genugtuung für ein Opfer von Schändung, genauer Kinderschändung?

50000 sind anscheinend zuviel?
(Was übrigens genau dem Preis entspricht, den Jegge entgegengenommen hat. Die Zahl hat sogesehen eine Bedeutung)

Was wäre angemessen?

Ein Fünfliber ??? Wie stellen Sie sich das vor Hr. Zeyer? Ganz konkret?
In Fr. Und Rp?
Was ist die Unversehrtheit eines Kindes wert?

in Ihrem rechtsstaatlichen Rechtstaat? Wo Studierte den Mob in Grenzen halten sollen?
Wer ist der Mob?
Vielleicht sind sie der Mob in diesem Fall?
Der rechthaben will, und sich nicht in die andere Seite einfühlen kann?
Und da Sie Macht haben, wollen Sie mit Ihrer Macht, Ihrer Sicht der Dinge zum Durchbruch verhelfen. Wer ist da der Mob?

Grusslos B. HA.

B.HA. 14. April 2017, 10:49

Hr. Zeyer

es gibt einen klaren Zusammenhang zu der Emtgegennahme des Preisgeldes durchHr. Jegge..und das Buch.
Das war einfach zuviel Des Guten, nochmals diese Erniedrigung der Kinder. mit der Ausnahme, heute sind die kinder erwachsen und können sich wehren. Zum Glück.

Wie hat wohl Hr. Jegge die Jungen zum Stillschweigen geführt, mittels welcher subtilen Drohungen?

Das Buch ist kein Drecksbuch.
Sie wollen rechthaben, vergessen Sie das. In dieser Sache mögen sie rechtlich vielleicht Recht haben, Menschlich sind sie fehlgeleitet.
Sie haben die Macht Ihre Meinung als wichtige mächtige Person kundzutun.
Es gibt aber keine wichtigere oder unwichtigeren Menschen, und auch keine wichtigere oder unwichtigere Meinung als Ihre.

Grusslos B. HA.

B.HA. 14. April 2017, 11:21

Hr. Zeyer

es ist kein Drecksbuch !!!

Sie müssten sich bei Hr. Zangger entschuldigen.
Werden Sie das tun?

B. HA.

B.HA. 14. April 2017, 11:52

Paar Gedanken:
es scheint sich um keine Pädophilie zu handeln.
Ob es Hebephilie sein könnte,
stelle ich auch in Frage?
Das waren langjährige Beziehungen schlussendlich 15 Jahre, als es anfing war also Hr. Jegge 28 , und als es in diesem Fall aufhörte 43.
15 Jahre Altersunterschied zwischen den Beiden.
Denkwürdig.
Ob es etwas mit unterdrückter Homosexualität zu tun hat (??)
jedenfalls Pädophilie scheint es def. nicht zu sein.
Und da gab es laut Hr. Jegge ein Psychoanalyst der darüber Bescheid wusste.
Sehr denkwürdig.

Jean-Claude Huber 14. April 2017, 20:11

Die Vorgehensweise von Herrn Stamm unterstütze ich allein schon deshalb, weil der ausgelöste publizistische Tsunami durchaus geeignet ist, potenzielle Täter von solchen Straftaten abzuhalten.
Wer es anders sieht, müsste vielleicht einmal die eigene Haltung hinterfragen.

B.HA. 14. April 2017, 23:32

Noch eine kleine Anekdote zum Abschied:

im Obigen Blog steht etwas sehr wichtiges: Ein Hr. Stamm hat aus einem privaten Mailverkehr Ausschnitte veröffentlicht.
(unter uns: das ist wahrhaft eine Sauerei! )

Nun hoffe ich inständig dass dieser Hr. Stamm über diesen schwerwiegenden Vorwurf vor der Veröffentlichung des Blogs informiert wurde, und ihm Zeit für eine Stellungnahme eingeräumt wurde . Ebenso hoffe ich inständig, das es sich um ein Synonym handelt, der Persönlichkeitsschutz genügend gewahrt wurde und es sich nicht um den Hr. Stamm handelt, den man jetzt vielleicht irrtümlich meinen könnte.

Als ehrwürdiges Zeichen unserer Rechtstaatlichkeit, gleiches Recht für alle.

B.HA. 15. April 2017, 08:34

Kleiner Anhang:
Pseudonym sollte das im Beitrag heissen.
Ich bin also froh dass ein Pseudonym verwendet wurde.
Dass es bei dieser Aktion sich keinesfalls um eine *Aug um Auge ,Zahn um Zahn*-
Geschichte handelt, weil wir ja nun wissen , das dies verwerflicher ist als sex. Gewalt und emotionaler Missbrauch an minderjährigen Schutzbefohlenen.
Ich bin sehr froh, das hier keine Lynchjustiz am Drücker ist, und sich auch niemand auf dem Buckel von Hr. Zangger und Hr. Jegge eine sonstwie gelagerte Kränkung abarbeitet.
Wie schön, dass keine ungeprüfte öffentliche Beschuldigung im Raum steht.
Und das auch wirklich niemand auf die Idee käme, zu denken, er hätte das Recht dazu.
Der Presserat wird hoffentlich den *schwerrwiegenden* Fall untersuchen, da es sich tatsächlich um ein Verhalten gegen Treu und Glauben handelt.
Von dem her, der Mob soll sich ruhig halten, die Sau nicht durch das Dorf jagen, der Staat wird für Recht Sorgen.

Sollte ich irgendein hübsches Totschlagargument vergessen haben, sehen sie es mir nach.

B.HA 15. April 2017, 08:57

für diesen pseudonymen *Hr Stamm* gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Und es wird zum Glück davon abgesehen ihn medial vorzuverurteilen.

Und zum Glück gibt es auch niemand der hier schreibt: DRXCKSBLOG
Nein das würde niemand tun.

Anstand Recht und Ehre

B.HA. 15. April 2017, 19:12

ich finde es ist ein sehr ehrliches und aufrichtiges Buch.
Habe es nun gelesen.

Lesen Sie es doch, bevor Sie sich in Streitereien begeben Hr. Zeyer.

Seien Sie mutig und befassen Sie sich ehrlich damit, bevor Sie so ein Fass aufmachen.

B.HA. 16. April 2017, 00:24

Habe nun das Buch gelesen.

Ich finde es ist ein sehr ehrliches und aufrichtiges Buch.
Und ich finde Hr. Zangger hat sehr viel Mut bewiesen.

B.HA. 16. April 2017, 22:08

Weich ist stärker als hart, Wasser stärker als Fels, Liebe stärker als Gewalt. Hermann Hesse

Die Wahrheit ist stärker als die Lüge.

Öffentlichkeit herstellen ist das Einzige was hilft, Gewalt zu beenden.

B.HA. 17. April 2017, 11:50

Hr. Zeyer wenn Sie etwas äussern möchten, tun Sie dies öffentlich.

Ich will keine Mail von Ihnen.

B.HA. 18. April 2017, 19:49

Noch eine Bemerkung vom Mob , vom Pöbel, von der Meute, zu der *Elite* und *Privilegierten* des Landes.

Das Buch „Diebstahl ist Armut“ öhm ich mein „Reichtum ist Armut“ ..

ach jetzt hab ichs Reichtum ist Diebstahl.

genau! gut dass Sie das erkannt haben!
Das muss einmal in aller Deutlichkeit geschrieben sein, Reichtum ist Diebstahl.

Reichtum ist die Abwesenheit von konkreter materieller Armut, nichts weiter.
Reichtum ist weder besser oder schlechter als Armut.
Doch Reichtum kann nur dort entstehen, wo einer mehr nimmt.
Und ganz komisch , Geld hat *man* anscheinend nie genug.
Reichtum kriegt den Hals nicht voll.

wie reiche Leute dazu kommen, zu denken, sie seien in irgendeiner Form weiser als Menschen mit weniger Besitztum. Da liegt der Denkfehler.
Sie sind ein Dreck besser, sie machen die Welt zu einem schlimmen Ort. nur das heute die Sklaven und Geknechteten im Wesentlichen am anderen Ende der Erdkugel zu finden sind.
Dort wo das Geld arbeitet..und wie es arbeitet: es ist im wesentlichen sehr schmutzig.

*Davon handelt sicher Ihr Buch*. Glückwunsch

B.HA. 19. April 2017, 09:03

Hr. Zeyer,

ich hoffe sehr, dass Sie nicht in irgendeiner Form in die Beratung von *Opfern* /Betroffenen, involviert sind.
Das wäre sehr fatal,
da Sie wie man hier liest: Dinge bagatellisieren, *brillant* verdrehen, die Intention Betroffener in Frage stellen, und Sie keine Einsicht über Ihr Verhalten zeigen.
Sie decken *Täter* warum auch immer.

Und Sie haben offensichtlich nicht die Ehrlichkeit/ Integrität Ihre öffentliche Fehleinschätzung öffentlich einzugestehen, und sich bei Hr. Zangger zu entschuldigen. Das wäre das Mindeste.

Haben sie nicht, deshalb, es wär fatal, wenn Sie bezüglich Opfer irgendeine *Macht* hätten.

B.HA.