Autor

Dominique Strebel

Mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen

Der Ständerat hat jüngst entschieden, den «Maulkorbartikel» beizubehalten. Medienschaffende können demnach auch in Zukunft wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente verurteilt werden. Mit dieser rechtlichen Realität gilt es einen Umgang zu finden. Die Lehren aus den bisherigen Verurteilungen.

Heikle Kommunikation mit der Bundesanwaltschaft

Stellen Medienschaffende einem Staatsanwalt Fragen, müssen sie künftig damit rechnen, dass ihre Kommunikation in den Verfahrensakten landet und so auch mutmasslichen Tätern bekannt wird. Das hat das Bundesstrafgericht entschieden. Wie es dazu kam, wie Redaktionsgeheimnis und Persönlichkeitsschutz trotzdem gewahrt werden können und weshalb Journalisten jetzt anfechtbare Verfügungen verlangen müssen.

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Kein «Knieschuss gegen die Medienfreiheit»

Medienschaffende, die Vorwürfe und Kritik an Personen nur auf anonyme Quellen stützen, müssen eine Verurteilung wegen Ehrverletzung in Kauf nehmen. Quellenschutz hat die Richter dabei nicht zu interessieren. Das ist juristisch absolut korrekt. Es gibt aber Massnahmen, die das Risiko einer Verurteilung verkleinern.

Prekärer Quellenschutz im digitalen Zeitalter

Ob Absicht, Panne oder Justizversagen dafür sorgte, dass die Kommunikation des Journalisten Urs Paul Engeler entgegen geltenden Bestimmungen mitüberwacht wurde, lässt sich heute noch nicht mit letzter Sicherheit sagen. Klar ist indes so viel: Eine entscheidende Rolle spielen die sogenannten Zwangsmassnahmengerichte, welche die Überwachungsmassnahmen absegnen. Auch im vorliegenden Fall haben sie die Schlüsselrolle gespielt.

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Landesverweis wegen investigativer Recherche

Wird die «Durchsetzungsinitiative» der SVP am 28. Februar angenommen, schränkt dies den Handlungsspielraum der Medien ein. Journalistinnen und Chefredaktoren ohne Schweizer Pass würden künftig des Landes verwiesen für Delikte, die sie als Teil des Berufsrisikos in Kauf nehmen müssen.

Lockerung beim Umgang mit Leaks

Ohne dass es jemand bemerkt hätte, änderte der Schweizer Presserat im April 2015 einen wichtigen Passus des Journalistenkodex: In Zukunft dürfen Medienschaffende vertrauliche Dokumente und Informationen veröffentlichen, auch wenn diese durch unlautere Methoden erlangt wurden. Damit entfernt sich die Medienethik weiter vom Medienrecht.