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Birgit Steinegger

Komisches Verbot

Das strafrechtliche Verbot der Rassendiskriminierung ist eine seltsame Norm unseres Kommunikationsrechts. Auch wer das Verbot komisch findet, muss anerkennen, dass es keine Comedy ist: Es enthält nämlich keine explizite Ausnahme für Satire oder Kunst. Deshalb müssen die Gerichte auch Bagatellfälle entscheiden. Dabei sollte man kleinen Ausrutschern mit Gelassenheit begegnen und sich den ernsten und ernst Weiterlesen …