Stell dir vor, es gibt ein neues Mediengesetz und keiner diskutiert. Die geplante Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes stösst auf wenig öffentliches Interesse, obwohl zum Teil weitreichende Änderungen vorgesehen sind. Entscheidende medienpolitische Fragen bleiben aber von der Revision unberührt.
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Aktuell
Mit der Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes soll die geräteabhängige Empfangsgebühr abgeschafft werden. Vorgesehen ist eine allgemeine Haushaltabgabe. Zahlen muss auch, wer nicht Radio hört und fernsieht. Das sei ein Beitrag für die Demokratie. Damit stellt der Bundesrat die Grundsatzfrage nach der Rolle öffentlicher Medien.
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Die Ringier-Spitze äussert sich überraschend zum problematischen Konstrukt von Radio Energy Basel. Mit seinen drei Energy-Radios ritzt Ringier die Anti- Konzentrationsbestimmung im Radio- und Fernsehgesetz. Erlaubt sind nur zwei konzessionierte Sender pro Medienunternehmen. Inzwischen interessiert sich auch die Politik für den Basler Radiodeal.
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Die Buchpreisbindung passt als Kulturförderungsinstrument bestens in die neue Medienwelt. Mit fixen Preisen werden Inhalt und Qualität verkaufsentscheidend. Internationale Online-Händler wie Amazon halten sich sehr wohl an die Gesetzgebung der belieferten Länder. Ausserdem ist die Buchpreisbindung eine effiziente und schlanke Marktregulierung, weil sie ohne Subventionen und zusätzliche Bürokratie auskommt.
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Die 13 konzessionierten Regionalfernsehen der Schweiz müssen künftig nur noch 30 Prozent ihres Aufwands selbst finanzieren. Für die restlichen 70 Prozent kommt der Gebührenzahler auf. Diese Lockerung erfolgt zwar im Sinn des Gesetzgebers, ist aber medienpolitisch nicht unbedingt sinnvoll.
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Der ehemalige Lokalsender Radio Basel gehört seit Mitte Januar zum Energy-Netzwerk von Ringier. Damit kontrolliert der Zürcher Unterhaltungskonzern de facto drei konzessionierte Radios in der Schweiz. Das widerspricht dem Zweck der Vielfaltsklausel im Radio- und Fernsehgesetz. Beim Bundesamt für Kommunikation sieht man darin kein Problem.
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Nun kommt sie also doch, die Initiative zur Abschaffung der Radio- und TV-Gebühren. Ein entsprechendes Begehren liegt bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung. So weit will nicht einmal Natalie Rickli gehen. Sie verlangt «nur» die Halbierung der Empfangsgebühren. Was bis jetzt wenig beachtet wurde: Die radikalen Forderungen würden mindestens ebenso hart wie die SRG auch die privaten Radio- und Fernsehveranstalter treffen. Ihnen wollen Bürge und Rickli den Gebührenhahn komplett zudrehen. Die Betroffenen reagieren vorderhand gelassen auf den Angriff.
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