Thema mit 4 Beiträgen

Gesetzgebung

Ungleichbehandlung im Recruiting

Wird eine Person bei der Anstellung aufgrund spezieller Eigenschaften wie des Geschlechts, der Religion oder des Alters nicht angestellt, ist das mit Ausnahme der geschlechtsspezifischen Diskriminierung in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt.

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Kein voreiliger Aktivismus

Behörden und Parteien in der Schweiz sind sich einig: Gegen Fake News braucht es keine neuen Gesetze und Regulierungen. Anders als etwa in Deutschland, wo die Regierung ein «Abwehrzentrum» plant, gibt man sich hierzulande einigermassen gelassen und verzichtet auf voreiligen Aktivismus.