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Nina Jecker

Quellenschutz 100% garantiert? Was die Medienschaffenden ihren Informanten auch noch sagen müssen

Der gesetzlich garantierte Quellenschutz erlaubt es Medienschaffenden, ihren Kontakten Vertraulichkeit zuzusichern, selbst wenn diese über strafbare Handlungen berichten. Im Fall des Basler Hanfhändlers «Roland» lässt das Bundesgericht den Quellenschutz nicht gelten und verlangt von der BaZ-Journalistin, die ihn porträtierte, den Namen des Dealers preiszugeben. So weit hätte es nicht kommen müssen.