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NZZ am Sonntag

Kein «Knieschuss gegen die Medienfreiheit»

Medienschaffende, die Vorwürfe und Kritik an Personen nur auf anonyme Quellen stützen, müssen eine Verurteilung wegen Ehrverletzung in Kauf nehmen. Quellenschutz hat die Richter dabei nicht zu interessieren. Das ist juristisch absolut korrekt. Es gibt aber Massnahmen, die das Risiko einer Verurteilung verkleinern.

Der missliebige Gewinner

Google gilt als die sympathischste Medienmarke der Deutschschweiz gemäss der Studie «Media Brands» von Publicom. Gedruckte Traditionstitel folgen erst auf den weiteren Rängen. Dennoch klopfen sich Beobachter und NZZ auf die Schultern und verschweigen den Gewinner Google.

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Die Handschrift verkümmert

Tastaturen, Touchscreens und Computermäuse verdrängen Bleistift und Kugelschreiber aus unserem Leben. Die Handschrift kommt uns abhanden. Gut ist das nicht, denn das Schreiben von Hand hilft uns beim Denken.