Thema mit 5 Beiträgen

Verfassung

Le Service public n’existe pas

Selbstverständnis und Daseinsberechtigung der SRG gründen stark auf einem sogenannten Service public. Ein Begriff, der in der laufenden Diskussion um das Radio- und Fernsehgesetz weiter an Schärfe verloren hat. Das macht aber nichts. Denn der einzige sinnvolle und wirksame Hebel, um den Umfang des öffentlichen Rundfunks zu regulieren, ist das Geld.

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Der lange Weg zur Medienabgabe

Die Empfangsgebühr hat ausgedient. Nun kommt eine allgemeine Medienabgabe. So wollen es Bundesrat und Parlament. Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Kommunikation, sagt im Gespräch mit der Medienwoche, weshalb der Systemwechsel unumgänglich ist und wieso mit einer Medienabgabe auch weiterhin nur Radio und Fernsehen finanziert werden.

Recht auf angemessene Information

Journalisten und Verleger reagieren gemeinhin allergisch, wenn es um staatliche Medien- und Journalismusförderung geht. Sie wittern Zensur und sehen russische Verhältnisse heraufziehen. Doch die in der Verfassung garantierte Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit verpflichtet den Staat eben auch, dafür zu sorgen, dass die Bürger angemessen und demokratiegerecht informiert werden.

Angriff auf Privatradio und -fernsehen

Nun kommt sie also doch, die Initiative zur Abschaffung der Radio- und TV-Gebühren. Ein entsprechendes Begehren liegt bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung. So weit will nicht einmal Natalie Rickli gehen. Sie verlangt «nur» die Halbierung der Empfangsgebühren. Was bis jetzt wenig beachtet wurde: Die radikalen Forderungen würden mindestens ebenso hart wie die SRG auch die Weiterlesen …

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