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Ein Blick in die passwortlose Zukunft

Das Video zeigt konkret zwei Dinge: Es erklärt erstens, wie so ein Schlüssel als zweiter Faktor zum Einsatz kommt. Ich zeige es am Beispiel von Google. Analog funktioniert es mit vielen anderen Diensten. Verdienstvollerweise gibt es vom Hersteller der Schlüssel einen Katalog, in dem die Einrichtung für Dutzende von Webangeboten beschrieben ist: Von 1Password, Dropbox, WordPress oder Twitter bis hin zu Teamviewer, ProtonMail oder sogar Facebook. Einige Dienste vermisst man – Amazon zum Beispiel. Oder Schweizer Shopping-Websites wie Digitec.

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Leitlinien des EDSA: Wann gilt die DSGVO in der Schweiz?

Von der EU-DSGVO sind nicht nur Unternehmen in EU-Staaten betroffen. In gewissen Fällen müssen sich auch hiesige Firmen mit der Datenschutz-Grundverordnung beschäftigen. Nun hat der Europäische Datenschutzausschuss seine finalisierten Leitlinien über den räumlichen Geltungsbereich der DSGVO veröffentlicht. Rechtsanwalt Martin Steiger zeigt drei Szenarien auf, in denen die DSGVO auch für Verantwortliche in der Schweiz gilt.