von Nick Lüthi

Laute und leise Töne

Ist nun das Tischtuch zerschnitten? Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument spricht an der Dreikönigstagung von einem «Krieg zwischen privaten und staatlichen Medien». Mitnichten. Das Gepolter ist der einigermassen hilflose Versuch, die Reihen zu schliessen und die Verleger auf die SRG als Hauptfeind einzuschwören. Zum bisherigen Bösewicht Google waren derweil leisere Töne zu vernehmen.

Die präsidiale Rede ist längst zum inhaltslosen Ritual verkommen: Jahr für Jahr bläst Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument an der Dreikönigstagung zum Angriff gegen die SRG. Das war 2004 so und ist 2012 nicht anders. Doch diesmal ging Lebrument verbal etwas härter zur Sache. Ein eigentlicher «Krieg» sei ausgebrochen zwischen privaten und staatlichen Medien.

Abgesehen davon, dass es in der Schweiz weiterhin keine staatlichen Medien gibt, stimmt auch das Bild vom Krieg nicht: Wenn überhaupt hätte er von einer Kriegserklärung sprechen können. Denn die Gegenpartei, die öffentlich finanzierte SRG, wird sich von Lebruments Verbalradikalismus nicht so schnell aus der Reserve locken lassen. Entsprechend lautete gestern der Kommentar des ebenfalls anwesenden SRG-Generaldirektors Roger de Weck: «No Comment».

Dieser «Krieg» ist also eine sehr einseitige Angelegenheit. Und genau darum poltert der Verlegerpräsident so laut. Anlass zur präsidialen Erregung gab diesmal das neue Online-Portal von Schweizer Radio und Fernsehen. Der Relaunch müsse schnellst möglich rückgängig gemacht werden, forderte der oberste Schweizer Verleger. SRF.ch biete jetzt eine elektronische Zeitung an. Das Portal stelle eine irreguläre Konkurrenz dar für das Geschäft der Zeitungsverlage. Lebrument verkennt dabei, dass das neue Online-Angebot von Schweizer Radio und Fernsehen die audiovisuellen Inhalte stärker ins Zentrum rückt, als die bisherigen Auftritte von drs.ch und sf.tv, wo der Leser mit viel Text empfangen wurde. Die Tirade gipfelte in der steilen These, wonach die SRG letztlich für die Medienkonzentration unter den privaten Medienunternehmen verantwortlich sei. Lebrument will nun offenbar die Samthandschuhe ausziehen.

Die erneute Kampfansage wird so wirkungslos verpuffen, wie alle anderen zuvor auch schon. Am Verhandlungstisch herrschst weiterhin Pragmatismus, zumal der Verband überhaupt nicht geeint hinter seinem Chef steht. Auch gestern schüttelten Verbandsmitglieder und Verlagsleute den Kopf. Einer nannte die manische Fixierung Lebruments auf die SRG eine Übersprungshandlung ohne nachvollziehbaren Bezug zur gegebenen Situation. Es ist auch die Person von Roger de Weck als SRG-Direktor, die Lebrument antreibt. Unter keinem Generaldirektor sei das Verhältnis zwischen Privaten und SRG so schlecht gewesen, wie jetzt. De Weck begegnet man in Verlegerkreisen offenbar auch deshalb mit Vorbehalten, weil er als Überläufer gilt. Als ehemaliger Chefredaktor von grossen Zeitungen weiss er, wie Verlage und ihr Personal ticken.

Neben den schrillen, gab es an der Dreikönigstagung aber auch besonnenere Töne. Sie kamen von Tamedia-Präsident Pietro Supino. Als Jurist und Mitglied im Präsidium des Verbands Schweizer Medien sprach er zum Leistungsschutzrecht – und überraschte mit einer differenzierten Position, wie man sie von Verlegerseite bisher noch nicht vernommen hatte.

Es gab für einmal kein Google-Bashing, in das die Forderung der Verleger nach einem Leistungsschutzrecht regelmässig ausartet. Im Gegenteil: Supino nahm Google sogar explizit aus von den Forderungen. Bei der Benennung der Adressaten blieb er aber vage. Er nannte allgemein «kommerziell ausgerichtete Aggregatoren und Sharing-Plattformen», und konkret den Kommentarzweitverwerter TopComments. Wobei gerade dieses Beispiel zeigt, dass einer illegitimen kommerziellen Weiterverwertung auch ohne Leistungsschutzrecht beizukommen ist. TopComments hat auf Druck der Verlage den Betrieb eingestellt. Eine nicht-kommerzielle Nutzung von Verlagsinhalten hiess Supino dagegen explizit gut. Als Beispiel dafür nannte er den anonymen Twitterer NewsMän, der massenhaft kostenpflichtige Artikel aus Schweizer Medien seinen Followern zugänglich macht. Supino wörtlich: «Eine gezielte Weiterverbreitung journalistischer Inhalte an Freunde und Bekannte, und seien es auch nur Follower im Internet, liegt in der Regel im Interesse einer News-Plattform.»

Erstmals in dieser Deutlichkeit machte Supino zudem klar, dass die Schweizer Verleger im Gegensatz zur Forderung ihre deutschen Kollegen eine kollektive Verwertung von Urheber- oder verwandten Schutzrechten ablehnen. Supino: «Der Verwaltungsaufwand stünde in keinem Verhältnis zum Ertrag. Uns geht es um die Anerkennung der Leistung.» Folgende drei Forderungen stellte er im Namen des Verbands in den Raum:

  1. Erweiterung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, die Übernahme von Leistungen von Medienunternehmen durch Trittbrettfahrer mit kommerziellen Interessen soll verboten werden.
  2. Der Leistungsschutzkatalog im Urheberrecht soll um Medienunternehmen erweitert werden. Dabei geht es nicht um die Verwertung dieser Rechte, sondern um die Anerkennung der Leistung und um den Schutz der durch die Medienunternehmen erstellten Inhalte.
  3. Im Kartellrecht soll eine explizite Ausnahme für Medienunternehmen vorgesehen werden, um koordiniert gegen Trittbrettfahrer vorzugehen.

Die differenzierten Ausführungen Supinos machen zwar die Grundforderung nach einem Sonderrecht für Zeitungsverlage nicht besser. Aber im Gegensatz zu seinen Präsidiumskollegen Lebrument, Neininger und Walder kennt sich Supino als Jurist mit der Materie aus und hat gestern eine Position entwickelt, die eine sachliche Diskussion um das Urheberrecht ermöglicht.