von Nick Lüthi

SRG-Wunschprogramm nicht durchgewinkt

Der Bundesrat sieht sich zu einem Marschhalt gezwungen: Multimediale TV-Zusatzdienste wie HbbTV, wie sie die SRG bereits versuchshalber anbietet, werden nicht per Anfang 2015 regulär eingeführt. Damit reagiert der Bundesrat auf die massive Kritik der Kabelnetzbetreiber. Am Ende kann wohl nur eine gerichtliche Klärung Klarheit schaffen.

Mitte Oktober hiess es noch, alles laufe nach Plan. Das Bundesamt für Kommunikation ging davon aus, dass die revidierte Radio- und Fernsehverordnung per Anfang 2015 in Kraft gesetzt werden kann. So weit kommt es nicht. Am Mittwoch hat der Bundesrat entschieden, jenen Teil der Verordnung, in dem es um die Regulierung des sogenannten HbbTV geht, auf unbestimmte Zeit zurückzustellen. In der Anhörung zur Vorlage im letzten Sommer hatten die Kabelnetzbetreiber massive Bedenken angemeldet. Sie sahen im Verordnungsentwurf eine Privilegierung der SRG auf rechtlich zweifelhafter Basis. Mit seinem Marschhalt reagiert der Bundesrat auf diese Kritik.

HbbTV wird oft als Teletext-Nachfolger beschrieben. Dabei geht es aber um viel mehr. Hybrid Broadcast Broadband TV bietet die Möglichkeit, multimediale Inhalte parallel zum Fernsehprogramm via Internet auf den Bildschirm zu bringen. So erhält der Zuschauer Zugriff auf Online-Videotheken, interaktive Dienste, aber auch Programmstreams ausserhalb der Hauptkanäle, etwa bei Sportübertragungen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Smart TV. Die SRG betrachtet HbbTV als zentralen Baustein für ihre «smarte» TV-Zukunft.

Damit sich das Potenzial von HbbTV so entfaltet, wie sich das die SRG vorstellt, muss der Dienst auf möglichst vielen, idealerweise auf allen, Fernsehgeräten verfügbar sein. Das ist aber nur möglich, wenn Kabelnetzbetreiber und andere Programmweiterverbreiter HbbTV durchleiten. Daran haben Cablecom & Co. kein grosses Interesse, weil sie selbst multimediale Zusatzdienste auf ihren Plattformen anbieten. Der Bundesrat wollte nun vorschreiben, dass die HbbTV-Angebote der Programmveranstalter (und dabei insbesondere der SRG), in gleichem Masse wie heute der Teletext einer sogenannten Durchleitungspflicht unterliegen.

Die Gleichsetzung von Teletext und HbbTV ist indes umstritten. So setzte etwa der langjährige Bakom-Direktor Martin Dumermuth bereits vor zwei Jahren ein grosses Fragezeichen hinter die Analogie. Im Gespräch mit der MEDIENWOCHE gab er damals zu bedenken: «Da HbbTV auch einen Zugang zu Internetdiensten bietet, stellt sich die Frage, ob der Vergleich mit dem Teletext überhaupt tauglich ist.» Der Bundesrat und seine Medienjuristen im Departement Leuthard hatten weniger Bedenken und übernahmen die alten Teletext-Spielregeln für die neuen, viel potenteren Multimedia-Zusatzdienste.

In der Anhörung zur Revisionsvorlage kündigte Swisscable, der Verband der Kabelnetzbetreiber, an, die Verordnung allenfalls vor Gericht zu bekämpfen. Bei der Vorlage handle es sich «offensichtlich allein um die Erfüllung eines SRG-Wunsches». Diesen Eindruck gewinnen nicht nur die von der Regulierung betroffenen Unternehmen. Auch bei verwaltungsinternen Fachpersonen stösst das Ansinnen des Bundesrats auf Kopfschütteln. Entweder haben Bundesrat und Verwaltung fahrlässig gehandelt oder so durchsichtig SRG-freundlich, dass die Revision ins Stocken gerät.

Wie es weitergeht, ist vorerst unklar, Terminplan gibt es noch keinen. Man werde nochmals «in einen Austausch mit der Branche gehen», heisst es beim Bundesamt für Kommunikation. Kompromisse seien denkbar, indem man den Bedenken mit Übergangsfristen oder mit der Definition von – vorübergehenden –Ausnahmen Rechnung tragen werde. Gross ist der Spielraum indes nicht. Die Grundsatzfrage, ob es sich bei HbbTV um einen gekoppelten Dienst handle, den die Programmweiterverbreiter wie heute den Teletext qua Verordnung zu übernehmen haben, kann nur ein Gericht klären. «Wir bestehen in dieser Angelegenheit auf einer gerichtlichen Klärung», teilt Swisscable auf Anfrage mit.

Leserbeiträge

Leo 10. November 2014, 19:09

Hallo, hallo
Und dann sollen wir Konsumenten, um das volle SRG Angebot, das wir mit der Billag Zwangsgebühr und den Werbungen bezahlen noch extra Leitungen für HbbTV einrichten und bezahlen?
Leo