von Gastautor

Absurde Vorstellung

Die neue Finanzierung des öffentlichen Rundfunks ist verfassungswidrig. Durch die Hintertür hat die Parlamentsmehrheit eine Mediensteuer eingeführt. Schon allein deshalb muss am 14. Juni dieser falsche Schritt korrigiert werden. Weitergehend stellt sich die Frage, ob die SRG überhaupt noch eine Existenzberechtigung hat. Als FDP-Vertreter nimmt der Ausserrhoder Ständerat Hans Altherr Stellung.

Was bringt die neue
Medienabgabe?
Am 14. Juni gelangt das Referendum gegen das revidierte Radio- und Fernsehgesetz zur Abstimmung. Dabei geht es um die Finanzierung von Radio und Fernsehen mit einer allgemeinen Medienabgabe. Die MEDIENWOCHE lässt Exponentinnen der fünf grossen Parteien im Bundeshaus mit ihren besten Argumenten zur Vorlage Stellung nehmen.

Es sei gleich zu Beginn gesagt: Seit etwa fünf Jahren schaue ich nicht mehr fern. Meine Lebensqualität ist dadurch gestiegen. Ich habe mehr Zeit für Anderes. Informationsdefizite habe ich keine bemerkt, mit der einzigen Ausnahme, dass ich bei Gesprächen über Fussball weniger mitreden kann.

Deshalb und da ich nicht der einzige Fernsehverweigerer aus Überzeugung bin, stört mich die vom Parlament beschlossene Ausdehnung der Gebührenpflicht auf alle massiv; ich habe das Referendum unterstützt und werde mich im Hinblick auf die Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 mit Kräften für ein Nein einsetzen.

Das neue System trifft grundsätzlich alle. Eine Beitragsbefreiung ist nicht mehr möglich. – Gebühren zahlt, wer eine Leistung bezieht. Eine Gebühr liegt nach dem neuen System nicht mehr vor, sondern eine Steuer. Steuern müssen eine verfassungsmässige Grundlage haben. Die Radio- und Fernseh“gebühr“ hat keine; sie ist also verfassungswidrig. Man stelle sich mal vor, ein Gesetz würde alle Haushalte verpflichten, 400 Franken im Jahr für Kinobesuche oder für ein Zeitungsabo zu bezahlen mit der Begründung, Filmförderung sei Bundessache bzw. die Meinungsfreiheit sei nur durch die Zeitungen garantiert. So ähnlich argumentiert aber die SRG.

Die SRG lässt sich auch dahin vernehmen, dass sich der audiovisuelle Service public in der Schweiz nur über Gebühren realisieren lasse. Vergleichen wir das mit anderen Service-Public-Leistungen wie dem motorisierten Individual- oder dem öffentlichen Verkehr, mit Wasser und Abwasser, dann stellen wir fest, dass wir tatsächlich viele Mischfinanzierungen haben. Zentral ist aber, dass die Gebühr (die Vignette, die Motorfahrzeugsteuer, der Fahrpreis) immer nur von dem- oder derjenigen bezahlt werden muss, der die Leistung auch bezieht. Nur die SRG soll die Ausnahme sein. Das geht nicht an.

Die Medienlandschaft ist im Umbruch. Wohin die Reise geht, ist offen. In diesem Moment die Leistungen an die SRG für alle verbindlich zu erklären und damit zu zementieren, ist falsch. Die SRG als einzige Konstante in einer sich total ändernden Landschaft: nur schon die Vorstellung ist absurd.

Richtig wäre, zunächst über die Zukunft der Medien ganz generell nachzudenken und erst in einem zweiten Schritt die Finanzierung von Radio und Fernsehen auf eine neue Basis zu stellen. Der Handlungsbedarf bei der Finanzierung ist nicht dringend. Das neue Gesetz kann ohne Folgen für die SRG abgelehnt werden.

Eine gute Grundlage für die Grundsatzdiskussion ist der Medienbericht des Bundesrates. Die darin vorgeschlagenen Massnahmen setze ich hier als bekannt voraus. Ich kann ihnen zustimmen. Die Hauptziele müssen sein: Erhalt oder sogar Ausbau der Medienvielfalt, keine Einflussnahme des Staates auf Inhalte, strikte Respektierung der Meinungsäusserungsfreiheit, gleich lange Spiesse für Alle bei staatlichen Unterstützungsmassnahmen.

Leserbeiträge

Alex Schneider 23. Februar 2015, 06:35

Gebührenfinanziertes Radio und Fernsehen ist Grundlage für eine umfassende politische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Information!

Wenn wir die Medien allein dem Privatsektor überlassen, können wir nicht ausschliessen, dass sich die wirtschaftlichen und politischen Interessen der Eigentümerschaft einseitig zur Geltung bringen, mal deutlich einseitig mal subtil. Seien wir froh, dass sich über die Gebührenfinanzierung auch Minderheiten und schwache politische Stimmen Gehör verschaffen können. Mit Gebühren finanzierte Medien können sich dabei nicht nur auf den Informationssektor beschränken; solche Medien wären für das breite Publikum unattraktiv. Es braucht dazu einen guten Teil an Unterhaltungs- und Sportsendungen und wohl auch an Werbeeinnahmen.

Ueli Custer 23. Februar 2015, 15:12

Sprechen sie doch einfach einmal mit einem Parteikollegen aus der Romandie oder der Südschweiz. Die sehen das aus nachvollziehbaren Gründen ganz anders. Die Schweiz ist mehr als die deutsche Schweiz. Und wenn Sie ihr privates Medienverhalten ins Feld führen, machen sie damit nur klar, dass Sie nicht verstanden haben, welche Rolle ein „Volksvertreter“ hat – nämlich das Volk und nicht seine persönlichen Bedürfnisse zu vertreten.