DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Mediefeindliches Urteil des Bundesgerichts

Ein aktuelles Urteil aus Lausanne zur Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schützt die Willensbildung des Staates selbst da, wo kein Wille mehr gebildet wird. Das erlaubt den Behörden den Zeitpunkt der Publikation ohne störende Recherche selbst festzulegen.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Jolanda Spiess-Hegglin: Ringier akzeptiert Urteil

Der «Blick» muss dem Kantonsgericht Zug eine Reihe von Informationen aushändigen, die er eigentlich geheim halten wollte. Es geht um den Gewinn, den der Verlag Ringier mit der persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung über Jolanda Spiess-Hegglin erzielt hat.

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Zum Tod von Medienanwältin Regula Bähler

Zwanzig Jahre lang hat sie work juristisch beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten: die Zürcher Anwältin Regula ­Bähler. Und war so viel mehr als eine Super-Anwältin. Ein wehmütiger Nachruf.

Autoritäre Signale schwächen die EU

Die EU darf die Ausstrahlung russischer Staatsmedien wie RT France, RT Deutsch und Sputnik weiter verbieten. Das entschied nun das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich.

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Die Verwendung von Bankdaten durch Medienschaffende

Gestützt auf Unterlagen einer anonymen Quelle veröffentlichte im Februar ein internationales Journalistennetzwerk Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Nicht mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie «gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende Weiterlesen …