Der Tod des Arbeitnehmers
Stirbt ein Arbeitnehmer während einem Arbeitsverhältnis, wird das Arbeitsverhältnis beendet. Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers gehen auf dessen Erben über. Sodann ist der Arbeitgeber verpflichtet, den sogenannten Lohnnachgenuss zu entrichten.