DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Selbsternannte Richter an Redaktionstischen

Game over für Werner De Schepper, den als «Tööpli» geouteten Ex-Blick-Chef. Was ja eigentlich gut ist. Nur wurde er diese Woche medial und auf den Sozialen Medien bereits hingerichtet. Geteert, gefedert und dann viergeteilt. Und das ohne Anhörung und Prozess. Wir sollten diese Art von Journalismus eigentlich hinter uns haben.

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Jolanda Spiess-Hegglin: Ringier akzeptiert Urteil

Der «Blick» muss dem Kantonsgericht Zug eine Reihe von Informationen aushändigen, die er eigentlich geheim halten wollte. Es geht um den Gewinn, den der Verlag Ringier mit der persönlichkeitsverletzenden Berichterstattung über Jolanda Spiess-Hegglin erzielt hat.

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Zum Tod von Medienanwältin Regula Bähler

Zwanzig Jahre lang hat sie work juristisch beraten und erfolgreich vor Gericht vertreten: die Zürcher Anwältin Regula ­Bähler. Und war so viel mehr als eine Super-Anwältin. Ein wehmütiger Nachruf.

Autoritäre Signale schwächen die EU

Die EU darf die Ausstrahlung russischer Staatsmedien wie RT France, RT Deutsch und Sputnik weiter verbieten. Das entschied nun das Europäische Gericht (EuG) in Luxemburg. Das ist in mehrfacher Hinsicht bedenklich.

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Die Verwendung von Bankdaten durch Medienschaffende

Gestützt auf Unterlagen einer anonymen Quelle veröffentlichte im Februar ein internationales Journalistennetzwerk Angaben zu Kunden der Credit Suisse. Nicht mitgemacht hatten die Schweizer Medien, weil sie befürchteten, sich nach dem 2015 revidierten Bankengesetz (BankG) strafbar zu machen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, wie «gefährlich» Art. 47 Abs. 1 lit. c BankG für Medienschaffende Weiterlesen …