DOSSIER mit 692 Beiträgen

Datenschutz/Privatsphäre

Bald gelten strengere Datenschutzregeln – auch und besonders für Online-Medien

Ab dem 25. Mai 2018 gelten in der Europäischen Union neue Datenschutzbestimmungen. Davon betroffen sind auch Schweizer Unternehmen, wenn sie ihre Dienstleistungen im EU-Raum anbieten, was etwa bei Webseiten der Fall ist. Darum ist auch die schweizerische Medienbranche von den Neuerungen direkt betroffen, zumal sie auch intensiv Personendaten bearbeitet, die nach den neuen Regeln strenger geschützt werden sollen. Die Netzwoche zeigt kurz und kompakt, was es zu beachten gilt, wenn man keine Millionenbusse riskieren will.

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Deutsche Verlage lobbyieren für Online-Tracking

Eigentlich möchte die EU-Kommission das Aufzeichnen des Nutzungsverhaltens im Internet («Tracking») strenger regulieren – zugunsten der Nutzer. Doch die Pläne stossen auf den geballten Widerstand der Datenindustrie. Mit am stärksten gegen die neue E-Privacy-Verordnung wehren sich die deutschen Grossverlage, allen voran Axel Springer. Sie «verteidigen mit ihrem aggressiven Lobbyismus gegen die ePrivacy-Reform einen Status Quo, in dem die Datensammler machen, was sie wollen», schreibt Ingo Dachwitz auf Netzpolitik.org in einer Auslegeordnung zu den vielfältigen Anstrengungen der Medienhäuser gegen mehr Selbstbestimmung für die Mediennutzer.

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Für Sie gelesen: Die neuen Datenschutzerklärungen der Schweizer Medien

Seit dem 25. Mai sind auch Medienunternehmen verpflichtet, präzise und umfassend darüber Auskunft zu geben, wozu sie die persönlichen Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer verwenden. Wir haben die neuen Datenschutzerklärungen von NZZ, Tamedia, Ringier und SRF gelesen und geschaut, ob und wie die Unternehmen den neuen Anforderungen nachkommen. Die erste Bilanz fällt durchzogen aus. Nun Weiterlesen …

Was macht eigentlich Edward Snowden?

Auch fünf Jahre nach den spektaktulären Enthüllungen der umfassenden Überwachungspraxis des amerikanischen Abhördienstes NSA lebt Edward Snowden irgendwo im Grossraum Moskau. Seine US-Papiere wurden für ungültig erklärt. An eine Rückkehr in sein Heimatland ist unter der Präsidentschaft Trump nicht zu denken, drohte der doch mehrmals im Wahlkampf mit der Todesstrafe für den Whistleblower. Snowden ist ein gefragter Fachmann für Informationssicherheit und Verschlüsselungstechnologie. Ein aktuelles Projekt, das er als Präsident der Nichtregierungsorganisation Freedom of the Press Foundation vorantreibt, sieht etwa vor, dass Whistleblower grössere Kontrolle über ihre Daten behalten können.

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Soll man das «Recht auf Vergessen» lieber vergessen?

Das in der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung festgeschriebene «Recht auf Vergessen» führt zu einem Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Datenschutz. Am Ende stärkt es aber vor allem die Gatekeeperfunktion datenhungriger Grosskonzerne wie Google. Die Einführung der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO begann mit einem journalistischen Stolperstart: Kurz nach Inkrafttreten der neuen Regelung sperrten US-Nachrichtenseiten Nutzer mit IP-Adresse in der EU Weiterlesen …