DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Es gilt die Schuldvermutung

Wie oft hat man die floskelhafte Formel schon gelesen: «Es gilt die Unschuldsvermutung». Was aber heisst das genau? Respektive: Was wollen die Journalistinnen und Journalisten, die das schreiben, damit sagen? Für Strafrechtsprofessor Marcel Niggli ist der Fall klar: «Die Tatsache aber, dass dies gesagt wird, belegt gerade das Gegenteil.» Der Hinweis auf die vermutete Unschuld sei «nichts anderes als ein Beleg dafür, dass medial gerade das Gegenteil, nämlich eine Schuldvermutung gilt», schreibt Niggli in einer Kolumne im neuen Online-Magazin «Contra Legem».

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Anonyme Kommentare auf News-Portalen und Quellenschutz

Erfasst der Quellenschutz anonyme Kommentare Dritter, die im Nachgang zu einem Artikel auf Medienwebseiten gepostet werden, und die ehrverletzende, diskriminierende, rassistische oder andere strafbare Inhalte verbreiten? Der Autor beleuchtet das Phänomen der Online-Kommentare und unterzieht die bisherige Gerichtspraxis einer kritischen Würdigung. Er legt dar, dass solche Kommentare keine Quellen sind, und dass ihre Verfasser nicht unter den Autorenschutz fallen. Sodann stellt er eine Abkoppelung von Online-Kommentarseiten vom Medienbeitrag fest und kritisiert die Bejahung von Information für alles, was nicht reine Unterhaltung ist.

Es braucht einen Schulterschluss gegen Einschüchterungsklagen

Immer öfter versuchen finanzstarke Akteure mit eigentlich aussichtslosen Klagen kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Davon betroffen waren bisher – so weit bekannt – vor allem NGOs. Aber auch Medien sehen sich mit solchen SLAPP-Klagen konfrontiert. Höchste Zeit diesen für die Presse- und Meinungsfreiheit höchst bedenklichen Trend politisch zu unterbinden. Doch dafür müssen Medien und Weiterlesen …

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