DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

«Ein einzigartiger Fall von Täter-Opfer-Umkehr»

Eine ehemalige grüne Politikerin wurde von einem Gericht in Wien wegen übler Nachrede verurteilt. Sie hatte auf Facebook und Twitter mehrere krasse sexistische Drohbotschaften veröffentlicht und den Absender der Hassnachrichten namentlich genannt. Dieser klagte erfolgreich gegen die Frau. Der Richter befand, es sei der Beklagten nicht gelungen zu beweisen, dass sämtliche Botschaften tatsächlich von dem als Autor genannten Mann stammten. Sie hätte vor einer Veröffentlichung dessen Stellungnahme einholen müssen. Die Verteidigerin der Frau sprach vor Gericht von einem «einzigartigen Fall von Täter-Opfer-Umkehr». Die zu einer Geldstrafe und einer Entschädigungszahlung in der Höhen von 7000 Euro Verurteilte hat Berufung angekündigt. Darum ist das Urteil nicht rechtskräftig. In einem Kommentar im «Standard» vom Juni zum Fall schrieb Michael Völker, dass unabhängig vom Prozessausgang die Frau die Angegriffene gewesen sei «und sich gewehrt hat. Sie sollte Vorbild für andere Frauen (oder auch Männer) in ähnlichen Situationen sein, sich Beleidigungen, Herabwürdigungen und Belästigungen nicht gefallen zu lassen. Und sie sollten sich dabei der Solidarität der Gesellschaft sicher sein können – was derzeit kaum der Fall ist.»

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29 Seiten Text, doch Kopien und Fotos sind verboten: Die Einsichtnahme in die begründete Einstellungsverfügung im Fall Villiger unterlag restriktiven Bedingungen. Aber nicht nur das: Auch eine Diskussion unter den Journalisten wurde verboten. Wieso die Behörden so mit den Medien umgehen.

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