DOSSIER mit 65 Beiträgen

Urheberrecht

Weitere Beiträge aus diesem Dossier

Paraphrasieren ist (k)eine Neugestaltung – die Grenze des Schutzbereichs

Wer ohne Zustimmung einen vorbestehenden Text paraphrasiert, teils wörtlich übernimmt und eigenen Text hinzufügt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das Handelsgericht Zürich entschied, dass ein derart strukturierter Artikel von blick.ch gelöscht werden muss, da keine Neugestaltung im Sinn des Urheberrechts vorgelegen haben soll. Da das Gericht nach vorliegender Ansicht eine verbesserungsbedürftige Methode zur Ermittlung des Schutzbereichs anwandte, Weiterlesen …

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Eins auf die Finger fürs Abschreiben

Erstmals hat ein Schweizer Gericht einen paraphrasierten Artikel als Urheberrechtsverletzung taxiert. Ringier musste einen Text löschen, den «Blick.ch» einer freien Journalistin abgeschrieben hatte. An der weit verbreiteten Abschreiberei dürfte das Urteil aber vorerst wenig ändern. Schneller und billiger kommen Redaktionen nicht zu attraktivem Content: Man sucht bei der Konkurrenz nach spannenden Artikeln, fasst sie zusammen Weiterlesen …

Plädoyer für die Plagiatsjagd

Greifen Promis oder Politikerinnen in die Tasten, stehen sie unter Generalverdacht. Haben sie abgeschrieben oder selbst formuliert? Plagiatsjäger sorgen dafür, dass keine Unredlichkeit unentdeckt bleibt. Sie sind ein notwendig gewordenes Korrektiv gegen Institutionen, die ihre Aufgaben nicht ausreichend wahrnehmen. «Plagiatsjäger sind die Kopfgeldjäger des 21. Jahrhunderts», so kam es mir neulich in der Diskussion um Weiterlesen …

Hilfe, Bilderklau!

Wenn eigene Fotos ungefragt in der Zeitung oder auf fremden Websites erscheinen, hilft Ärger niemandem. Besser sind: freundliches Telefonat, Nachlizenzierung, faire Rechnung. Dann kann aus der Bilderdiebin von gestern, die Kundin von morgen werden. Vorgehen und Erfahrungen im Umgang mit dem Bilderklau.

Verwerter planen Lobby- und Medienkampagne gegen Digitalkonzerne

Die Verwerterlobby plant eine grosse Kampagne, um für mehr Regulierung der Digitalkonzerne zu werben. Dazu werden Medienunternehmen aufgerufen, freie Werbeplätze zur Verfügung zu stellen. Ein von uns veröffentlichtes internes Schreiben zeigt, dass es vor allem darum geht, zukünftige Gerichtsentscheidungen zum Urheberrecht und weitere Gesetze im Sinne der Verwerter zu beeinflussen.

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Gefährdeter Kompromiss? Die Revision des Urheberrechts

Bei der Revision des Schweizer Urheberrechts geben vor allem zwei Artikel zu reden: die Vergütungspflicht, wenn eine Plattform journalistische Inhalte online zugänglich macht, und die Möglichkeit, «Upload-Filter» einzuführen, um das Hochladen nicht lizenzierter Inhalte zu verhindern.