Vexierbilder der atomaren Bedrohung
Die frühere Journalistin und heutige Fotografin Sim Chi Yin aus Singapur zeigt in einer aktuellen Arbeit Einrichtungen und Standorte der nuklearen Kriegsführung aus den USA und dem Grenzgebiet zwischen China und Nordkorea. Den aktuellen Bildern stellt sie Aufnahmen historischer und inzwischen abgewickelter Nuklearanlagen aus dem Kalten Krieg gegenüber. Aber sieht man einen Unterschied? Welche Aufnahme stammt von wann und woher? Die Verwirrung ist gewollt und soll zum Nachdenken anregen. «Wer entscheidet, welches Land zu viele Sprengköpfe hat?», möchte die Fotografin die Betrachter ihrer Fotos fragen. «Wer darf wen einen Schurkenstaat nennen?»
Seltsame Ermittlungsmethoden im Mordfall Kuciak
Auch drei Monate nach dem Mord an Reporter Jan Kuciak in der Slowakei gibt es keine heisse Spur zu möglichen Tätern und ihren Hintermännern. Als kürzlich die tschechische Journalistin Pavla Holcova, eine Kollegin Kuciaks, von der slowakischen Polizei zu einem Gespräch gebeten wurde, dachte sie, dass ihre Informationen für die Ermittlungen dienlich sein könnten. Als sie aber in Bratislava der Polizei gegenüber sass, fand sie sich in einer Verhörsituation wieder: «Die Polizei schien mehr interessiert an unserer internen Kommunikation und der Kooperation mit anderen Medien», schreibt das Recherchenetzwerks OCCRP, für das Holcova und Kuciak arbeiteten.
Leistungsschutzurecht: Ausser Spesen nichts gewesen
Die deutschen Verlage haben sich viel davon versprochen. Sie sahen im Leistungsschutzrecht einen wirksamen Hebel gegen die Übermacht von Google im Netz. Der Suchgigant und andere Aggregatoren, die selbst keine Inhalte produzieren, diese aber weiter vermitteln, sollen dafür zahlen. Wie nun die Bundestagsabgeordnete Tabea Rössner (Grüne) in ihrem Blog zeigt, schauten für die Verlage im letzten Jahr gerade mal 30’000 Euro aus dem Leistungsschutzrecht heraus. Gleichzeitig wachsen die Kosten für die Rechtsdurchsetzung des umstrittenen Gesetzes. Dafür haben die Verlage bisher mehr als 2,2 Millionen Euro ausgegeben. Ein krasses Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Oder: ausser Spesen nichts gewesen.
Satirischer Mordaufruf hat keine juristischen Folgen
Das deutsche Satiremagazin «Titanic» veröffentlichte im letzten Herbst eine Tweet, wo der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz mit einem Fadenkreuz auf der Brust abgebildet war. Dazu der Text: «Zeitreise in Österreich – Endlich möglich: Baby-Hitler töten!» Das ist keine öffentliche Aufforderung zu Straftaten, befand nun ein Gericht in Berlin. Ob es sich um eine Beleidigung handelt, klärten die Gerichte nicht, weil Kurz keinen entsprechenden Strafantrag gestellt hatte.