Das unsichere Geschäft mit Polizeimeldungen im Netz
Mit wenig Aufwand verdiente Antonio Spitaleri eine Weile lang ganz gutes Geld im Netz. Auf polizeiticker.ch veröffentlichte er Polizeimeldungen, Vermisstmeldungen, Fahndungsfotos, die er auf den Websites der kantonalen Polizeien abgegriffen hatte. Das ging so lange gut, wie Facebook mitmachte und ihm haufenweise Zugriffe bescherte, die er versilbern konnte. Doch damit ist Schluss. Weil Facebook die Verbreitung redaktioneller Angebote im Newsfeed zurückgestuft hat, «trifft das den Polizeiticker empfindlich – und Spitaleri verliert die Nerven», schreibt Michael Schilliger in der NZZ. Ohne die Reichweite von Facebook ist polizeiticker.ch einfach eine Website, wie es noch viele andere gibt, die auch Behördenmeldungen verbreiten.
Ein falscher Klassiker: «Einen guten Journalisten erkennt man daran, …»
Lehnt sich ein Journalist zu stark auf eine Seite, erschallt es ermahnend: «Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache.» Nun ist das so eine Sache mit diesem Zitat. Hanns Joachim Friedrichs hat das zwar so gesagt, aber in einem ganz spezifischen Kontext, der es verbietet, die Aussage so pauschal zu verwenden, wie das nun oft getan wird. Der frühere «Spiegel»-Reporter Cordt Schnibben, der 1995 das Gespräch geführt hatte, wo das Zitat herstammt, sagt heute dazu: «Daraus zu machen, dass ein Journalist quasi ein haltungsloser, emotionsloser Journalist sein sollte, dem man seine Haltung nicht anmerkt, ist eine Pervertierung.»
Was den Medien erlaubt ist, bleibt dem privaten Nutzer verboten
Absurde Situation im deutschen Recht: Weil eine Privatperson einen Zeitungsartikel auf ihrem Facebook-Profil geteilt hat, der die Fahne einer in Deutschland verbotenen Organisation zeigt, macht sich der Mann strafbar wegen der «verbotenen Verwendung» dieses Kennzeichens. Klingt komisch, ist aber genau so geschehen im Fall eines Musikers aus München. Er hat eine Anzeige am Hals, weil er diesen Artikel des Bayrischen Rundfunks auf Facebook mit seinen «Freunden» geteilt hat. Die darauf abgebildete YPG-Flagge und zahlreiche andere Symbole von kurdischen Organisationen sind in Deutschland verboten. Medien dürfen sie öffentlich zeigen, Privatpersonen nicht.
«Ich habe verlernt zu lesen»
Er sei nicht mehr der Leser, der er einmal war, schreibt der 37-jährige kanadische Schriftsteller und Journalist Michael Harris in einem Essay für «The Globe and Mail». Harris meint damit, dass er jene Lektüretechnik, die er als Kind mit Büchern erworben hatte, inzwischen verloren hat. Mit den digitalen Medien seien wir zu «zynischen Lesern» geworden: Wir lesen zwar nicht weniger, sondern eher mehr, dafür tun wir das ungeduldig, unzusammenhängend und zielstrebig, stets den nächsten Reizimpuls erwartend. Da unser Hirn eigentlich gar nicht für die vertiefende Lektüre (im Sinn einer Buchlektüre) gemacht sei, könne man davon ausgehen, dass neue Medien unser Hirn entsprechend formten.