«Ich habe manchmal das Gefühl, dass wir in der Schweiz zehn Jahre hinterherhinken»
Die Medienwissenschaftlerin Corinne Schweizer plädiert dafür, dass auch Youtube-Kanäle von einer künftigen Gesetzgebung über elektronische Medien erfasst werden. Mit Blick auf die heutige Nutzung wäre es nur konsequent, auf sämtliche Medienangebote die gleichen Regeln anzuwenden. Sonst überlasse man «es Facebook, Google und YouTube allein, über ihre Nutzungsbedingungen und ‹Gemeinschaftsregeln› Grenzen zu setzen und diese auch durchzusetzen. Das ist für mich, angesichts der heutigen Mediennutzung ein wenig bedenklich.» Schweizer verweist in dem Zusammenhang auch auf entsprechende Regulierungen im EU-Raum. Sie habe manchnmal das Gefühl, «dass wir in der Schweiz gut 10 Jahre hinterherhinken mit unserer Mediengesetzgebung.»
Die einzige Knastzeitung, die nicht zensiert wird
In der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel geben die Gefangenen seit 50 Jahren den «Lichtblick» heraus. Die Zeitung versteht sich als Sprachrohr der Inhaftierten. Je länger jemand eine Strafe verbüsst, desto besser für die Mitarbeit beim Blatt: «Wir legen in der Redaktion Wert auf lange Strafen, weil die Einarbeitungsdauer auch sehr lange dauert. Es macht wenig Sinn, wenn jemand nur ein halbes Jahr hier ist», sagt ein «Lichtblick»-Mitarbeiter, der wegen Mordes einsitzt. Eine Zensur gibt es nicht. Die Anstaltsleitung bekommt die Zeitung erst auf den Tisch, wenn sie gedruckt ist. Sophia Münder berichtet im Medienmagazin ZAPP über das einzigartige Medienprojekt.
«Ich muss zugeben, dass ich den Teletext unterschätzt habe.»
Ein Dreissigjähriger macht sich auf Spurensuche. Wer nutzt eigentlich das Uralt-Medium Teletext, fragt sich Luca Fontana auf digitec.ch und stellt fest: Die bunten Pixel finden auch heute noch ihr treues Publikum. Zwar nicht mehr ausschliesslich am Fernsehen, sondern auch im Web und als App. Fontana sieht die Retro-Ästhetik des Teletext als Kontrast zur Online-Bilderflut: «Optisch fällt er so dermassen aus dem Rahmen, dass er eine nostalgische Antithese zu all den Hipster-Schickimicki-Filtern darstellt, denen wir heutzutage ausgesetzt sind.»
Der Postdirektor und die verbotene Pornografie
Vor einem Monat hat «Republik»-Redaktor Elia Blülle im «Spiegel»-Archiv ein Fundstück zu einer pikanten Episode der jüngeren Medien- und Technikgeschichte der Schweiz ausgegraben. Nun hat er die Hintergründe dazu aufgeschrieben. Es geht um den sogenannten Telekiosk 156, ein Angebot der schweizerischen Post. Über kostenpflichtige Telefonnummern konnte man ab 1991 Fahrpläne oder Horoskope abrufen. Alsbald entdeckten auch Anbieter von Telefonsex diese Dienstleistung. Und das sollte dem damaligen PTT-Direktor Felix Rosenberg zum Verhängnis werden. 1993 verurteilte ihn ein Gericht zu einer Geldstrafe von 20’000 Franken und zwei Monaten bedingter Haftstrafe wegen Beihilfe zur Pornografie. Zwei Jahre später bestätigte das Bundesgericht das Urteil in seinen Grundzügen.