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	<title>abschreiben | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Wed, 16 Nov 2022 09:30:02 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Paraphrasieren ist (k)eine Neugestaltung – die Grenze des Schutzbereichs</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/05/06/paraphrasieren-ist-keine-neugestaltung-die-grenze-des-schutzbereichs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 May 2022 18:37:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Paraphrase]]></category>
		<category><![CDATA[Blick.ch]]></category>
		<category><![CDATA[abschreiben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wer ohne Zustimmung einen vorbestehenden Text paraphrasiert, teils wörtlich übernimmt und eigenen Text hinzufügt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das Handelsgericht Zürich entschied, dass ein derart strukturierter Artikel von blick.ch gelöscht werden muss, da keine Neugestaltung im Sinn des Urheberrechts vorgelegen haben soll. Da das Gericht nach vorliegender Ansicht eine verbesserungsbedürftige Methode zur Ermittlung des Schutzbereichs anwandte, <a href="https://medialex.ch/2022/05/06/paraphrasieren-ist-keine-neugestaltung-die-grenze-des-schutzbereichs/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer ohne Zustimmung einen vorbestehenden Text paraphrasiert, teils wörtlich übernimmt und eigenen Text hinzufügt, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Das Handelsgericht Zürich entschied, dass ein derart strukturierter Artikel von blick.ch gelöscht werden muss, da keine Neugestaltung im Sinn des Urheberrechts vorgelegen haben soll. Da das Gericht nach vorliegender Ansicht eine verbesserungsbedürftige Methode zur Ermittlung des Schutzbereichs anwandte, ist fraglich, ob andere Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen gleich entscheiden würden oder sollten.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/05/06/paraphrasieren-ist-keine-neugestaltung-die-grenze-des-schutzbereichs/">Paraphrasieren ist (k)eine Neugestaltung – die Grenze des Schutzbereichs</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Eins auf die Finger fürs Abschreiben</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/04/20/eins-auf-die-finger-fuers-abschreiben/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Apr 2022 06:56:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Ringier]]></category>
		<category><![CDATA[Blick.ch]]></category>
		<category><![CDATA[abschreiben]]></category>
		<category><![CDATA[Hotellrevue]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erstmals hat ein Schweizer Gericht einen paraphrasierten Artikel als Urheberrechtsverletzung taxiert. Ringier musste einen Text löschen, den «Blick.ch» einer freien Journalistin abgeschrieben hatte. An der weit verbreiteten Abschreiberei dürfte das Urteil aber vorerst wenig ändern. Schneller und billiger kommen Redaktionen nicht zu attraktivem Content: Man sucht bei der Konkurrenz nach spannenden Artikeln, fasst sie zusammen <a href="https://medienwoche.ch/2022/04/20/eins-auf-die-finger-fuers-abschreiben/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Erstmals hat ein Schweizer Gericht einen paraphrasierten Artikel als Urheberrechtsverletzung taxiert. Ringier musste einen Text löschen, den «Blick.ch» einer freien Journalistin abgeschrieben hatte. An der weit verbreiteten Abschreiberei dürfte das Urteil aber vorerst wenig ändern.</strong><br />
<a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Abschreiben-Paraphrasieren-Gerichtsurteil-20220419b.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-96600" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Abschreiben-Paraphrasieren-Gerichtsurteil-20220419b.jpg" alt="" width="1456" height="976" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Abschreiben-Paraphrasieren-Gerichtsurteil-20220419b.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Abschreiben-Paraphrasieren-Gerichtsurteil-20220419b-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Abschreiben-Paraphrasieren-Gerichtsurteil-20220419b-1024x686.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Abschreiben-Paraphrasieren-Gerichtsurteil-20220419b-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Abschreiben-Paraphrasieren-Gerichtsurteil-20220419b-470x315.jpg 470w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /></a><br />
Schneller und billiger kommen Redaktionen nicht zu attraktivem Content: Man sucht bei der Konkurrenz nach spannenden Artikeln, fasst sie zusammen und gibt sie als Eigenleistung aus. Solches Ab- und Zusammenschreiben fremder Inhalte zählt insbesondere bei werbefinanzierten Online-Medien zum bewährten Repertoire. Ob «Blick.ch», «20 Minuten» oder «Nau.ch» – sie alle schreiben mehr oder weniger systematisch ab; voneinander, aber auch von allen möglichen anderen einheimischen und internationalen Medien.</p>
<p>Die Redaktionen stellen sich dabei auf den Standpunkt, die Textübernahme sei durch das Zitatrecht gedeckt. Und weil bisher niemand erfolgreich juristisch dagegen vorgegangen war, gab es auch keinen Grund, von der zweifelhaften Praxis abzurücken. Ausserdem hält sich in Fachkreisen die Meinung, dass diese Form des Abschreibens zwar unschön, aber urheberrechtlich einwandfrei sei.<br />
</p>
<p>Seit dem vergangenen 25. Januar sieht das anders aus. Das Handelsgericht Zürich qualifizierte in einem <a href="https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/HG210105-O5.pdf" target="_blank" rel="noopener">Urteil</a> einen Artikel als Urheberrechtsverletzung, den «Blick.ch» von der Fachzeitung «htr hotel revue» abgeschrieben hatte. Eine Premiere. Noch nie zuvor hatte ein Schweizer Gericht eine journalistische Paraphrase sanktioniert.</p>
<p>Geklagt hatte Natalia Godglück. Die freie Journalistin hatte in der «htr Hotelrevue» vom 11. März 2021 eine umfassende Recherche zu den Auswirkungen von Corona auf die Schweizer Hotellerie veröffentlicht. «500 Hotels suchen Käufer», stand über dem Aufmachertext auf der Titelseite. Im Blattinneren folgte eine breite Auslegeordnung auf einer ganzen Zeitungsseite.</p>
<blockquote><p>Für die erfahrene Journalistin war klar: So geht das nicht. Schliesslich lebt sie auch davon, dass sie ihre Artikel weiterverkaufen kann.</p></blockquote>
<p>Das Thema interessierte offensichtlich auch «Blick.ch». «Nachdem ich meine Recherche auf Facebook angekündigt hatte, wie ich das immer mache», erinnert sich Natalia Godglück, «meldeten sich Freunde bei mir, sie hätten meinen Text bereits auf ‹Blick.ch› gelesen.» Zuerst habe sie gedacht, das sei ein Witz. Schliesslich hatte sie ihre Recherche nur der «htr hotel revue» verkauft. Als sie dann selbst «Blick.ch» aufsuchte, staunte sie nicht schlecht. Sie fand tatsächlich eine Zusammenfassung ihrer Recherche, mit teils identischen Sätzen. Unter dem Artikel stand das Kürzel eines «Blick»-Journalisten.</p>
<p>Für die erfahrene Journalistin war klar: So geht das nicht. Schliesslich lebt sie auch davon, dass sie ihre Artikel nach der Erstpublikation weiterverkaufen kann. Wenn aber «Blick.ch» mit seiner grossen Reichweite ihren Artikel abschreibt, wird kein anderer Verlag mehr für eine Zweitverwertung des Originals zahlen wollen.</p>
<blockquote><p>Ringier dachte nicht im Geringsten daran, auf die Forderung einzugehen. Eine Verletzung des Urheberrechts sei ausgeschlossen.</p></blockquote>
<p>Zuerst meldete sie sich telefonisch beim Redaktor, der ihren Artikel paraphrasiert hatte, und erkundigte sich nach einer Entschädigung. Der zeigte kein Verständnis für ihre Forderung. «Er fand vielmehr, das sei doch gute Werbung für die ‹hotel revue›», erinnert sich Godglück. Selbst wenn das zuträfe, brächte ihr diese Werbung keinen zusätzlichen Rappen aufs Konto.</p>
<p>Da Telefonieren nichts brachte – die «Blick»-Online-Chefin kriegte sie gar nicht erst an den Apparat –, entschloss sich die Journalistin, die unerlaubte Übernahme ihres Artikels in Rechnung zu stellen. Als geforderten Schadenersatz setzte sie den doppelten Betrag des Honorars ein, den ihr die «htr hotel revue» gezahlt hatte; 2800 Franken und die Sache wäre erledigt gewesen. Doch Ringier dachte nicht im Geringsten daran, auf die Forderung einzugehen. In einem dürren Antwortschreiben beschied ihr ein «Head Operations» der «Blick»-Gruppe, allein aufgrund des geringeren Umfangs des abgeschriebenen Artikels sei eine Verletzung des Urheberrechts der Autorin ausgeschlossen.</p>
<blockquote><p>«Wir strebten auch darum ein Urteil an, weil es bisher nichts Vergleichbares in der Schweiz gab.»<br />
<small>Rechtsanwalt Christoph Gasser</small></p></blockquote>
<p>Das liess Natalia Godglück nicht auf sich sitzen und doppelte nach. Unterstützung holte sie sich bei Christoph Gasser, einem der versiertesten Anwälte für Fragen des Urheber- und übrigen Immaterialgüterrechts in der Schweiz. Gasser wiederholte die Forderung, blieb aber damit ebenso erfolglos wie seine Mandantin zuvor. Deshalb reichte er beim Handelsgericht Zürich am 18. Mai 2021 Klage gegen Ringier ein und forderte den Verlag insbesondere auf, die urheberrechtswidrige Zusammenfassung des Artikels auf «Blick.ch» zu entfernen.</p>
<p>Mit der Klage seiner Mandantin betrat Rechtsanwalt Christoph Gasser Neuland. «Wir strebten auch darum ein Urteil an, weil es bisher nichts Vergleichbares in der Schweiz gab», sagt Gasser im Gespräch mit der MEDIENWOCHE. Zur Hauptverhandlung vom 25. Januar kam es schliesslich, nachdem eine Vergleichsverhandlung ohne Ergebnis geblieben war.</p>
<p>Im Zentrum der Hauptverhandlung stand die Frage, ob «Blick.ch», respektive Ringier als Verlag, mit seinem Verhalten das Urheberrecht der Autorin an ihren Text verletzt hatte, wie das die Klägerin und ihr Anwalt monierten. Die Gegenseite, vor Gericht vertreten durch Rechtsanwalt Matthias Schwaibold, hielt derweil dezidiert dagegen, der «Blick.ch»-Artikel sei «weder eine Änderung noch eine Bearbeitung» des Artikels der Klägerin. Folglich liege auch keine Urheberrechtsverletzung vor.</p>
<blockquote><p>Mit ihrer Arbeit schuf die Autorin ein individuelles Werk, das Urheberrechtsschutz geniesst.</p></blockquote>
<p>In einem ersten Schritt prüfte das Gericht, ob der Artikel von Natalia Godglück überhaupt Urheberrechtsschutz geniesst. Wäre dies nämlich nicht der Fall, könnte gar keine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Eine Nachricht, etwa in Form einer kurzen Agenturmeldung, ist urheberrechtlich nicht geschützt. Eine aufwändige Recherche zum Zustand der Schweizer Hotellerie nach einem Jahr Pandemie hingegen schon. Mit ihrer Arbeit schuf die Autorin ein individuelles Werk, dem folglich Urheberrechtsschutz zukommt, was auch das Gericht so sah.</p>
<p>In einem zweiten Schritt verglich das Gericht die beiden Texte Aussage für Aussage, Satz für Satz. Dabei zeigte sich, dass der «Blick»-Journalist 15 Sätze aus dem Text von Natalia Godglück in der «htr hotel revue» entweder paraphrasiert, also sinngleich oder sinnähnlich umformuliert, oder gar wortwörtlich übernommen hatte. Für das Gericht ergab sich daraus, dass es sich beim «Blick.ch»-Artikel um «keine eigenständige Neugestaltung» handelt. Eine solche Neugestaltung wäre dann zulässig, wenn der Artikel, der abgeschrieben wurde, im neuen Text nicht mehr erkennbar sei, also quasi «verblasse». Das war hier aber klar nicht der Fall.</p>
<blockquote><p>Das Gericht gelangte zum Fazit, die Paraphrase von «Blick.ch» stelle eine Urheberrechtsverletzung dar.</p></blockquote>
<p>Als erlaubtes Zitat geht die Paraphrase auch nicht durch. Dazu hielt das Gericht fest, ein Zitat dürfe nie «eine blosse Rechtfertigung dafür» sein, «dass ein Text oder Textteile einfach übernommen werden». Genauso handelte aber der «Blick.ch»-Journalist. Er nannte zwar die «htr hotel revue» als Quelle in seinem Zusammenschrieb. Damit liess er aber die Lesenden im Unklaren, dass er nicht nur die als Zitat ausgewiesenen Stellen aus einem anderen Artikel übernommen hatte, sondern mehr oder weniger den ganzen Text. Zudem wurde die Urheberin des Textes, also Natalia Godglück, bei «Blick.ch» gar nicht erst genannt.</p>
<p>So gelangte das Gericht zum Fazit, die Paraphrase von «Blick.ch» stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. Damit liegt nun erstmals ein rechtskräftiges Urteil vor, das einen paraphrasierten Artikel als Urheberrechtsverletzung taxiert.</p>
<p>Mit drei zu zwei Stimmen fiel der Entscheid allerdings knapp aus. Die beiden unterlegenen Richter:innen erkannten im Abschrieb durchaus eigenständige Züge sowohl bei Aufbau, Inhalt, Sprache als auch dem Informationsgehalt. Die Übereinstimmung zwischen den beiden Artikeln erschöpfe sich «in gebräuchlichen Formulierungen und Aussagen», die den neuen Text nicht prägten. Mit dieser Meinung blieben sie zwar am Gericht in der <a href="https://www.gerichte-zh.ch/fileadmin/user_upload/entscheide/oeffentlich/HG210105-O6_01.pdf" target="_blank" rel="noopener">Minderheit</a>. In der Rechtswissenschaft gibt es aber prominente Exponenten, die sich auf den Standpunkt stellen, dass es sich bei einer Paraphrase nicht um eine Urheberrechtsverletzung handeln könne.</p>
<blockquote><p>Trotz des knappen Entscheids des Gerichts wollte Ringier das Urteil nicht bis vor Bundesgericht weiterziehen.</p></blockquote>
<p>Sehr deutlich tut dies etwa <a href="https://www.ius.uzh.ch/de/staff/professorships/alphabetical/thouvenin/florent-thouvenin.html" target="_blank" rel="noopener">Florent Thouvenin</a>. Der Professor für Informations- und Kommunikationsrecht an der Universität Zürich hält das Ergebnis des Entscheids des Handelsgerichts schlicht für «falsch», wie er auf Anfrage der MEDIENWOCHE schreibt. «Natürlich sind die beiden Texte recht nahe, und offenbar ist der zweite in Kenntnis des ersten verfasst worden. Das mag unschön sein.» Aber mehr nicht. Thouvenin sieht ein grundsätzliches Problem: Wenn man eine Paraphrasierung als Urheberrechtsverletzung qualifiziere, bestehe «eine nicht geringe Gefahr», dass Autor:innen eines ersten Beitrags spätere Artikel in anderen Medien zum selben Thema mit ähnlichen Aussagen verbieten können. «Das kann und soll nicht Sinn und Zweck des Urheberrechts sein», hält der Rechtsgelehrte fest. Christoph Gasser hält diese Befürchtung für unbegründet, da es mit vertretbarem Aufwand problemlos möglich sei, einen journalistischen Text zu verfassen, ohne damit Urheberrechte zu verletzen.</p>
<p>Simon Canonica, Rechtsanwalt und Redaktor des Fachmagazins «Medialex», spricht von einem «guten und vor allem hilfreichen Urteil». Nun habe mal ein Gericht festgehalten, wo eine Grenze überschritten wurde. «Wenn man einen Artikel gegenüber dem Original so wenig verändert, dann bin ich auch der Meinung, dass sich das die Autorin nicht gefallen lassen muss.» Canonica, der 20 Jahre im Rechtsdienst von Tamedia gearbeitet hatte, sagt im Gespräch mit der MEDIENWOCHE weiter, dass er die Redaktionen immer davor gewarnt hatte: «Passt auf, wenn ihr euch bei anderen bedient! Es ist unseriös, als eigene Leistung auszugeben, was nicht auf dem eigenen Mist gewachsen ist.»</p>
<blockquote><p>Redaktionen und Verlage haben keinen Freipass mehr zum Abschreiben und müssen mit einer Verurteilung rechnen.</p></blockquote>
<p>Trotz des knappen Entscheids des Gerichts wollte Ringier das Urteil nicht bis vor Bundesgericht weiterziehen. «Wir haben Chancen, Risiken und Kosten eines gerichtlichen Weiterzugs abgewogen und uns gegen den enormen Aufwand entschieden», begründet Ringier auf Anfrage den Verzicht auf eine Weiterzug. Es könnte aber auch sein, dass Ringier darauf verzichtet hat, die nächste Instanz anzurufen, weil das Bundesgericht den Entscheid des Handelsgerichts hätte bestätigen können, und ein höchstrichterliches Urteil hätte «mehr Kraft», sagt Rechtsanwalt Christoph Gasser. Erst recht, wenn das Bundesgericht Leitlinien zum Thema veröffentlichen würde, die über den einzelnen Fall hinausreichen.</p>
<p>Doch auch das Urteil das Handelsgerichts wird eine gewisse Wirkung entfalten. Rechtsanwalt Gasser findet es «auf jeden Fall hilfreich, dass man nun das vorliegende Urteil einem potenziellen Verletzer zeigen kann». Redaktionen und Verlage haben keinen Freipass mehr zum Abschreiben und müssen mit einer Verurteilung rechnen.</p>
<blockquote><p>Ob sich die «Blick.ch»-Redaktion nun zurückhält mit Paraphrasieren, wird sich erst noch weisen müssen.</p></blockquote>
<p>Auch wenn Gerichte weiterhin jeden Fall einzeln beurteilen, dient das Urteil, das Natalia Godglück gegen Ringier erwirken konnte, in gewisser Weise als Präzedenzfall. Potenziell geschädigte Medienschaffende, die erwägen, ihren Fall zur Anzeige bringen, können vorab schon mal vergleichend auf die sanktionierte «Blick.ch»-Paraphrase schauen und beurteilen, ob bei ihnen mehr oder weniger abgeschrieben wurde.</p>
<p>Ob sich die «Blick.ch»-Redaktion nun zurückhält mit Paraphrasieren, wird sich erst noch weisen müssen. Die Ringier-Medienstelle erklärt auf Anfrage der MEDIENWOCHE, es gebe eine «interne Richtlinie zum Zitieren aus Fremdmedien», die der Chefredaktion zur Freigabe vorliege. Welche Bestimmungen diese Richtlinie genau enthält, nannte Ringier aber nicht.</p>
<p>Dass das Urteil der <a href="https://medienwoche.ch/2020/12/04/parasitaeres-paraphrasieren-als-problematische-praxis/">weit verbreiteten Abschreiberei</a> den Riegel schiebt, ist eher unwahrscheinlich. Wenn alle von allen abschreiben, überwiegt für die Beteiligten eines solchen «Abschreib-Kartells» der Nutzen in Form der schnellen und billigen Content-Beschaffung. Und klagt irgendwann doch jemand, geht es um vergleichsweise bescheidene Summen. Die paar tausend Franken, um die es geht, berappen die Grossverlage aus der Portokasse. Ausserdem führt nicht jede Klage zu einem Urteil, wenn sich die Parteien in einem Vergleich finden.</p>
<blockquote><p>«Wenn jemand meine Recherche vertieft und weiterdreht, freut mich das. Aber einfach abschreiben geht gar nicht.»<br />
<small>Natalia Godglück, freie Journalistin</small></p></blockquote>
<p>Gleichzeitig ist es ein Armutszeugnis für jedes Medienunternehmen, das sich auf zweifelhafte bis rechtswidrige Weise bei anderen bedient und nicht bereit ist, einen minimalen Aufwand zu leisten, um einen eigenständigen journalistischen Beitrag zu erstellen. Wie das geht, zeigte im vorliegenden Fall «FM1Today». Während «Blick.ch» nur von der «htr hotel revue» abgeschrieben hatte, suchte das Ostschweizer News-Portal nach einem <a href="https://www.fm1today.ch/ostschweiz/vom-puff-bis-zum-luxushotel-diese-hotels-kannst-du-kaufen-141302428" target="_blank" rel="noopener">eigenständigen Ansatz</a>, um die Recherche von Natalia Godglück näher ans eigene Publikum zu bringen. Und siehe da: «FM1Today» fand heraus, dass sich die coronabedingte Situation der Hotellerie in der Ostschweiz entspannter präsentiert als gesamtschweizerisch. «Wenn jemand meine Recherche vertieft und weiterdreht, freut mich das», sagt Natalia Godglück. «Aber einfach abschreiben geht gar nicht.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/04/20/eins-auf-die-finger-fuers-abschreiben/">Eins auf die Finger fürs Abschreiben</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Parasitäres Paraphrasieren als problematische Praxis</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2020/12/04/parasitaeres-paraphrasieren-als-problematische-praxis/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Dec 2020 09:15:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[abschreiben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Artikel aus anderen Medien zusammenzufassen geht schnell und kostet wenig. Darum findet sich besonders auf gratis Online-Portalen eine Vielzahl abgeschriebener Artikel. Das ist nicht verboten, solange sauber zitiert wird. Dennoch bleibt ein Unbehagen ob der parasitären Praxis. Das Problem sieht auch der Verlegerverband und will darum seine Mitglieder sensibilisieren. Sonntag ist Abschreibtag. Wenn trotz Nachrichtenflaute <a href="https://medienwoche.ch/2020/12/04/parasitaeres-paraphrasieren-als-problematische-praxis/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2020/12/04/parasitaeres-paraphrasieren-als-problematische-praxis/">Parasitäres Paraphrasieren als problematische Praxis</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Artikel aus anderen Medien zusammenzufassen geht schnell und kostet wenig. Darum findet sich besonders auf gratis Online-Portalen eine Vielzahl abgeschriebener Artikel. Das ist nicht verboten, solange sauber zitiert wird. Dennoch bleibt ein Unbehagen ob der parasitären Praxis. Das Problem sieht auch der Verlegerverband und will darum seine Mitglieder sensibilisieren.</strong><br />
<img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-84004" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2020/12/MW-parasitaeres-paraphrasieren-20201203d.jpg" alt="" width="1456" height="976" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2020/12/MW-parasitaeres-paraphrasieren-20201203d.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2020/12/MW-parasitaeres-paraphrasieren-20201203d-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2020/12/MW-parasitaeres-paraphrasieren-20201203d-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2020/12/MW-parasitaeres-paraphrasieren-20201203d-1024x686.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2020/12/MW-parasitaeres-paraphrasieren-20201203d-470x315.jpg 470w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /><br />
Sonntag ist Abschreibtag. Wenn trotz Nachrichtenflaute die Online-Redaktionen den Output hoch halten müssen, dann hilft der Blick zur Konkurrenz. Und in den Sonntagsblättern finden sich oft attraktive Recherchen und exklusive Hintergrundgeschichten. Mit vergleichsweise bescheidenem Aufwand lassen die sich zusammenfassen und auf der eigenen Plattform veröffentlichen.<br />
</p>
<p>So geht das Sonntag für Sonntag. Wenn etwa die «NZZ am Sonntag» eine aufwändige und exklusive Recherche in ihrem Hintergrund-Ressort publiziert, finden sich nur Stunden später mehr oder weniger akkurate Zusammenschriebe des Originals auf News-Plattformen wie «20min.ch», «blick.ch» oder «Nau.ch». Ob der überraschende Einblick in das Wirken des windigen <a href="https://nzzas.nzz.ch/suche?q=heinrich%20thomet" target="_blank" rel="noopener">Waffenhändlers Heinrich Thomet</a> oder die Story eines 31-jährigen Briten, der ungebremst ein Vermögen im <a href="https://nzzas.nzz.ch/hintergrund/31-jaehriger-brite-verspielt-in-einer-nacht-millionen-im-zuercher-casino-ld.1581067" target="_blank" rel="noopener">Zürcher Casino</a> verzockt: Beide aufwändig recherchierten Eigenleistungen der «NZZ am Sonntag», um zwei Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit zu nennen, fanden in komprimierter Form schnell den Weg hinter der Paywall hervor auf die Gratis-Portale. Der Redaktor, der die Thomet-Recherche <a href="https://www.blick.ch/news/heinrich-thomet-53-berner-waffenhaendler-verkauft-jetzt-masken-und-corona-tests-id16127048.html" target="_blank" rel="noopener">für «blick.ch» zusammenfasste</a>, erklärt sein Vorgehen so: «Als Nachtredaktor bin ich angewiesen, interessante Stücke mit sauberer Quellenangabe zusammenzuschreiben. Auch wir werden ja von anderen Portalen und Blättern zitiert. Unsere Story war noch mit eigenem Material angereichert.»</p>
<blockquote><p>Der Aufwand ist weit geringer, einen anderswo bereits veröffentlichten Text zusammenzufassen, als einen Stoff selbst von Grund auf zu erarbeiten.</p></blockquote>
<p>So wird natürlich nicht nur am Sonntag gearbeitet. Jeder Tag ist Abschreibtag. Solange die Quelle sauber deklariert wird, tut damit niemand etwas Verbotenes, sondern grundsätzlich sogar etwas sehr Nützliches. Information verbreitet sich erst durch Vervielfältigung. Dennoch bleibt ein fahler Nachgeschmack zurück. Das liegt vor allem an der Systematik der Abschreiberei. Der Aufwand ist weit geringer, einen anderswo bereits veröffentlichten Text zusammenzufassen, als einen Stoff selbst von Grund auf zu erarbeiten. Deshalb liegt die Versuchung nahe, sich regelmässig und kostenfrei am Buffet der Konkurrenz zu bedienen.</p>
<p>In welchem Mass das genau geschieht, lässt sich nicht im Detail eruieren. Ein Blick in die Schweizer Mediendatenbank SMD gibt aber Hinweise auf die Grössenordnung. So veröffentlichte beispielsweise das News-Portal «Nau.ch» in den letzten 365 Tagen rund 200 Artikel, in denen die NZZ als einzige Quelle genannt wird. Eine Sprecherin von «Nau.ch» erklärt den Umgang mit Artikeln aus anderen Medien so: «Generell übernehmen wir Fakten nur als ersten Schritt und bauen unsere Eigenrecherche dann darauf auf.» Oft bleibt es aber beim ersten Schritt.</p>
<blockquote><p>Wenn darauf hingewiesen wird, der Link führe zu einem kostenpflichtigen Artikel, wirkt dies mehr als Warnung denn als Empfehlung.</p></blockquote>
<p>Auch wenn es ein Autor, eine Autorin als Kompliment auffassen kann, dass andere Medien den Artikel für abschreibwürdig halten, bringt diese Form der Würdigung weder Ruhm noch Geld. Im Gegenteil. Wer nach dem betreffenden Thema sucht, findet in der Regel zuerst die Kopie. Da diese zeitlich nach dem Original erstellt wurde, gilt sie als aktueller und wird bei der Suche entsprechend prominenter angezeigt. Und selbst wenn die Kopie mittels Link freundlicherweise auf das Original verweist, gibt es keinen Grund, die Quelle zu konsultieren, da schon alles Wichtige im Zusammenschrieb steht. Wenn zudem noch darauf hingewiesen wird, der Link führe zu einem kostenpflichtigen Artikel, wirkt dies mehr als Warnung denn als Empfehlung.</p>
<p>Ist das ein Problem? Es gibt zumindest eine gewisse Problemwahrnehmung in der Branche. Die MEDIENWOCHE wurde in den letzten Monaten verschiedentlich auf die verbreitete Praxis des parasitären Paraphrasierens hingewiesen. Oft zusammen mit der Frage, ob solches Vorgehen überhaupt rechtens sei. Die Antwort liest sich recht eindeutig.</p>
<blockquote><p>«Es mag ärgerlich sein, dass Dritte die Inhalte einer aufwändigen Recherche einfach so übernehmen können, rechtlich ist das aber wohl hinzunehmen.»<br />
<small>Florent Thouvenin, Professor Uni Zürich</small></p></blockquote>
<p>«Es ist aus urheberrechtlicher Sicht völlig unproblematisch, die Geschichte eines andern in eigenen Worten zu erzählen», hält der Berner Jurist und Urheberrechtsspezialist Willi Egloff auf Anfrage der MEDIENWOCHE fest. Auch Florent Thouvenin, Professor am Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht der Universität Zürich, winkt ab: «Es mag ärgerlich sein, dass Dritte die Inhalte einer aufwändigen Recherche einfach so übernehmen können, rechtlich ist das aber wohl hinzunehmen.» Die eigentlich eindeutigen Einschätzung der beiden Rechtswissenschaftler stehen unter dem Vorbehalt, dass sich in der Schweiz bisher noch kein Gericht mit dieser Frage beschäftigt hat.</p>
<p>Wenn das Recht keinen Hebel bietet, dann vielleicht die Ethik? Aber auch hier: Fehlanzeige. Solange es sich nicht um ein Plagiat handle, heisst es beim Presserat, stehe im Kodex und den dazugehörigen Richtlinien nichts, was Anlass dazu gäbe, hier einzugreifen.</p>
<p>Damit ist klar: Redaktionen, die aufwändig und attraktiv produzierte Inhalte verkaufen möchten, müssen sich damit abfinden, dass die Konkurrenz mit ein paar Handgriffen daraus Content formen darf fürs eigene Geschäft.</p>
<blockquote><p>«So lange beide damit Geld verdienen, sehe ich kein Problem in der Textübernahme.»<br />
<small>Martin Oswald, CH Media</small></p></blockquote>
<p>Martin Oswald von CH Media kennt das Problem und sagt im Gespräch mit der MEDIENWOCHE: «Das Zitatrecht stellt eine besondere Herausforderung dar, wenn man seine Inhalte monetarisieren will.» Allerdings sei es schwierig bis unmöglich zu beziffern, ob dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstehe. Tatsächlich dürfte es mit vertretbarem Aufwand kaum eruierter sein, welcher Betrag einer Bezahlpublikation verlustig geht, weil andere mit deren abgekupferten Inhalten hausieren gehen. «So lange beide damit Geld verdienen, sehe ich kein Problem in der Textübernahme», sagt Oswald und ergänzt aber: «Die Redaktion einer Bezahlseite hat natürlich wenig Freude daran, wenn kurz nach der Veröffentlichung bereits die Gratis-Konkurrenz das Thema übernimmt und veröffentlicht.»</p>
<p>Bei CH Media, wo Oswald derzeit als Projektleiter Digitale Transformation arbeitet, gibt es die Gratis-Konkurrenz im eigenen Haus in Form von drei Reichweitenportalen in der <a href="https://www.fm1today.ch/" target="_blank" rel="noopener">Ost-</a> und <a href="https://www.pilatustoday.ch/" target="_blank" rel="noopener">Zentralschweiz</a> – also dort, wo CH Media für seine kostenpflichtigen Online-Medien ein zahlendes Publikum sucht. «Wir sprechen uns mit ihnen ab, was sie übernehmen können», sagt Martin Oswald. Gegenstand der Absprache sei auch der Umfang der Textübernahmen. Der dürfe nicht zu lang sein, damit es noch einen Grund gibt, das Original zu lesen. Bei CH Media erhofft man sich so auch einen gewissen Teaser-Effekt für die Bezahlinhalte.</p>
<blockquote><p>Bei der NZZ hält man «systematisches Abkupfern» zwar für «schlechten Stil», vertraut aber auf die eigene Stärke.</p></blockquote>
<p>Dass man sich innerhalb eines Unternehmens abspricht, liegt auf der Hand. Aber wäre es nicht auch möglich, sich innerhalb der Branche auf gewisse Gepflogenheiten zu einigen? Vorausgesetzt natürlich, dass es einen Leidensdruck gibt, der zum Handeln zwingt. Dieser scheint indes nicht besonders ausgeprägt zu sein. Sowohl die NZZ als auch Tamedia, die beide ihren Erfolg zunehmend mit Bezahlinhalten suchen, sehen zu diesem spezifischen Punkt keinen Handlungsbedarf. Man setze darauf, heisst es bei Tamedia, «dass die Leserinnen und Leser über einen längeren Zeitraum erkennen, welche Redaktionen ihnen unabhängige Eigenleistungen bieten». Steigende Umsätze mit Online-Abos würden als als Beleg dafür dienen, dass dies gelinge. Bei der NZZ hält man «systematisches Abkupfern» zwar für «schlechten Stil», vertraut aber auch auf die eigene Stärke und sieht keinen Anlass, etwas zu unternehmen.</p>
<p>Eine aktive Rolle könnte der Verband Schweizer Medien spielen. Nach einer entsprechenden Anfrage der MEDIENWOCHE liess der Verband bei einer Anwaltskanzlei den Sachverhalt abklären. Der Befund eines Juristen liest sich nicht so eindeutig, wie die Einschätzung der beiden weiter oben zitierten Experten. Es könnte insofern eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, «wenn eine Zustimmung für die Verwendung eines Werkes zweiter Hand fehlt und Zeitungsartikel genommen und paraphrasiert werden». Ob dieses Verhalten auch unlauter sei, müsste wohl an einem konkreten Fall geprüft werden, ergänzt der vom Verlegerverband betraute Jurist. Beim Verband heisst es, man werde nun den Kontakt zu den Mitgliedern suchen, da aufgrund der fachlichen Einschätzung «durchaus die Möglichkeit auf ein juristisches Vorgehen möglich wäre, sollten denn Ressourcen und Interessen dafür vorhanden sein respektive keine informelle Einigung möglich sein.»</p>
<p>Verglichen mit anderen Baustellen und Brennpunkten, erscheint die Sache mit dem Abschreiben als vernachlässigbarer Nebenschauplatz. Ein wirtschaftlicher Schaden lässt sich ebenso schlecht belegen wie ein geldwerter Nutzen im (unwahrscheinlichen) Fall einer wie auch immer gearteten Sanktionierung. Darum sei die Prognose gewagt: Es geht weiter wie bisher. Ja, der Spardruck dürfte das parasitäre Paraphrasieren sogar noch weiter begünstigen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2020/12/04/parasitaeres-paraphrasieren-als-problematische-praxis/">Parasitäres Paraphrasieren als problematische Praxis</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Abgeschrieben? Nicht so schlimm…</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/07/16/abgeschrieben-nicht-so-schlimm-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Jul 2015 13:56:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Weltwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Plagiat]]></category>
		<category><![CDATA[Urs Gehriger]]></category>
		<category><![CDATA[abschreiben]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Und wieder hat es einen erwischt, diesmal den Ausland-Redaktor der Weltwoche, der fremden Text als den eigenen ausgegeben hat. Ein Fall ohne Folgen. Das Plagiat ist überall und nicht wegzukriegen, aber darum so normal. Eigentlich hätte er nur das eigene Heft lesen müssen: «Es ist heute einfacher, ein Plagiat herzustellen. Es ist aber auch einfacher, ein <a href="https://medienwoche.ch/2015/07/16/abgeschrieben-nicht-so-schlimm-2/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/07/16/abgeschrieben-nicht-so-schlimm-2/">Abgeschrieben? Nicht so schlimm…</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Und wieder hat es einen erwischt, diesmal den Ausland-Redaktor der Weltwoche, der fremden Text als den eigenen ausgegeben hat. Ein Fall ohne Folgen. Das Plagiat ist überall und nicht wegzukriegen, aber darum so normal.<br />
<span id="more-25196"></span><br />
Eigentlich hätte er nur das eigene Heft lesen müssen: «Es ist heute einfacher, ein Plagiat herzustellen. Es ist aber auch einfacher, ein Plagiat zu entdecken.» Das sagte <a href="http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2014-12/mein-job-ist-es-besser-zu-machen-die-weltwoche-ausgabe-122014.html" target="_blank">Michael Hengartner</a>, Rektor der Uni Zürich, vor einem Jahr im Interview mit der Weltwoche. Doch nicht alle Weltwoche-Redaktoren haben den Merksatz verinnerlicht. So brachten <a href="http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/plagiat-bei-der-weltwoche-1.18578585" target="_blank">NZZ am Sonntag</a> und der <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/diverses/weltwocheredaktor-schrieb-auch-bei-deutscher-zeitung-ab/story/22191507" target="_blank">Tages-Anzeiger</a> zwei Fälle ans Licht, wo Textpassagen aus der Weltwoche identisch waren mit Artikeln von Telegraph, respektive FAZ. In den öffentlichen Reaktionen wurde der Fall ebenso als Causa Weltwoche etikettiert und nicht allein als Plagiatsfall. Das Medium dient immer auch als Projektionsfläche für die Kritik.</p>
<p>Aber auch sonst sorgen Meldungen über ethische Grenzüberschreitungen von Kollegen für Aufsehen. Sie sind ein Spiegel für das eigene Tun. Alle können sich exakt in die Situation des Missetäters versetzen. Und man wünscht sich nicht, in dessen Haut zu stecken im Moment des Ertapptwerdens. Das leichte Schaudern beim Gedanken daran befeuert den Voyeurismus und die Lust am Einblick in den Skandal. Das obligate «Wie konnte der nur?» droht aber im Halse stecken zu bleiben. Und mit dem ebenso unvermeidlich folgenden «Wieso gerade der?» dämmert einem, dass es auch nach diesem Einzelfall weitere Einzelfälle geben wird. Als solche werden sie immer noch wahrgenommen, obwohl längst klar ist, dass es sich um eine Massenveranstaltung handelt, die nur deshalb nicht als solche verstanden wird, weil sich dann plötzlich ganz viele an der Nase nehmen müssten.</p>
<p>Arbeiten wir nicht alle mit Artikeln von anderen? Wer hat nicht schon Textabschnitte von einem Dokument ins andere kopiert? Und dabei vielleicht den Überblick verloren, was man selber geschrieben hat und was nicht? Obwohl die Wahrscheinlichkeit aufzufliegen noch nie so gross war wie heute, überwiegt offenbar immer wieder die Verlockung der einfachen Textübernahme. Doch welches Plagiat die Medien aufgreifen und mit dem Finger auf den Fehlbaren zeigen, steht auf einem anderen Blatt. Den einen triffts, <a href="https://www.evernote.com/shard/s4/sh/67360a70-0a08-428b-ab57-db78cc190d64/0b122bc9fff33117cf52746aad4ee0e1" target="_blank">den anderen nicht</a>. Doch das Empörungspotenzial hält sich selbst bei den prominenteren Fällen in Grenzen. So laut jüngst gegen die Weltwoche geheult und gegiftelt wurde, so still war es nur Stunden später.</p>
<p>Die Weltwoche-Plagiate sind den Schweizer Medien keine Zeile mehr wert. Der fehlbare Autor hat sich entschuldigt. Der Chefredaktor hat nicht näher bezeichnete Massnahmen und Sanktionen ergriffen und sich auch entschuldigt. In einem halben Jahr wird sich niemand mehr an den Fall erinnern. Die Konsequenzen für ihre Verfehlungen ziehen die Autoren individuell und ganz unterschiedlich. «Serientäter», die mit Schreibverboten belegt wurden, haben aufgehört mit dem Journalismus, die etwas Talentierteren sind nach einer Schonfrist wieder gern gesehene Autoren. Doch die allermeisten, vor allem die «Einzeltäter», tun als wäre nichts geschehen. Einfach weitermachen. Das können sie auch deshalb, weil man sie lässt.</p>
<p>Denn das Plagiat hat seinen Schrecken verloren. Es gehört längst zur Normalität des Journalismus. Ein Zeichen für die grassierende Sittenverluderung im Journalismus? Kaum. Denn war es früher wirklich besser bestellt um die Berufsethik oder entdeckte man die unerlaubten Textübernahmen einfach nicht? Der nachlässig-entspannte Umgang mit Plagiaten zeigt vor allem auf, wie die Stellung des Autors in digitalen Medien erodiert. Was mit meinem Werk geschieht, bestimme nicht mehr ich alleine: ich plagiiere, ich werde plagiiert. Abhilfe verschafft wenn schon <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Plagiarism_detection" target="_blank">die Technik</a> und nicht das Ethik-Seminar der Journalistenschule.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/07/16/abgeschrieben-nicht-so-schlimm-2/">Abgeschrieben? Nicht so schlimm…</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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