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	<title>BGÖ | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Verschlusssache Presseförderung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Nov 2014 11:09:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Jedes Jahr zahlt der Bund 50 Millionen Franken für die Presseförderung. Mit dem Geld gewährt die Post zahlreichen Verlagen und Vereinen Vergünstigungen auf den Versand ihrer Zeitungen und Zeitschriften. Welche Medienunternehmen wie stark finanziell entlastet werden, bleibt geheim. Weder die Verlage selbst, noch die Post und das Bakom als Aufsichtsbehörde geben Auskunft. Die MEDIENWOCHE verlangt <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/14/verschlusssache-pressefoerderung/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/14/verschlusssache-pressefoerderung/">Verschlusssache Presseförderung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Jahr zahlt der Bund 50 Millionen Franken für die Presseförderung. Mit dem Geld gewährt die Post zahlreichen Verlagen und Vereinen Vergünstigungen auf den Versand ihrer Zeitungen und Zeitschriften. Welche Medienunternehmen wie stark finanziell entlastet werden, bleibt geheim. Weder die Verlage selbst, noch die Post und das Bakom als Aufsichtsbehörde geben Auskunft. Die MEDIENWOCHE verlangt nun Einsicht in die entsprechenden amtlichen Dokumente auf Grundlage des Öffentlichkeitsgesetzes.<br />
<span id="more-22028"></span><br />
Darauf gründen Selbstverständnis und Stolz einer ganzen Branche: Die Unabhängigkeit der Medien ist ihr höchstes Gut, der Staat soll sich darum möglichst fernhalten. Das liberale Credo taugt indes oft nur als Sonntagspredigt. Geht es ums profane Geschäft nimmt man gerne, <a href="http://www.efv.admin.ch/d/dokumentation/finanzpolitik_grundlagen/sub_db/detail08.php?recordID=175" target="_blank">was der Staat bereithält</a>. So erhalten <a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/04073/04075/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfH99e2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--" target="_self">Lokal- und Regionalzeitungen</a> pro Jahr 30 Millionen Franken <a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/04073/04075/index.html?lang=de" target="_blank">Ermässigung auf dem regulären Zustelltarif</a>. Mit weiteren 20 Millionen werden in gleicher Weise <a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/04073/04075/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfH99fGym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--" target="_self">Vereinspublikationen</a> unterstützt.</p>
<p>Diese Beträge sind nicht in Stein gemeisselt. So variierte der Betrag in den letzten Jahren zwischen 100 und 30 Millionen. Seit Jahren steht die Presseförderung zudem in der Kritik. Auch jetzt wieder. Die Eidgenössische Medienkommission Emek stellt in ihrem Bericht die <a href="http://www.emek.admin.ch/de/themen/medienfoerderung/index.html" target="_blank">Wirksamkeit des aktuellen Fördermodells in Frage</a>. Bis heute bleibt – <a href="http://www.idheap.ch/idheap.nsf/0/326c1e22c058fe94c1256ce20036bc55/$FILE/texte%20cahier%20205.pdf" target="_self">wissenschaftlich</a> – umstritten, ob das Giesskannenprinzip der richtige Weg sei, die Presse- und Meinungsvielfalt zu erhalten und zu stärken. Der Verband Schweizer Medien <a href="http://www.schweizermedien.ch/fileadmin/schweizermedien/publikationen/medienmitteilungen/140905_MM_Bericht_EMEK.pdf" target="_self">warnt derweil eindringlich davor</a>, die indirekte Presseförderung einzustellen. Zeitungen würden durch einen solchen Schritt «existenziell bedroht». Das mag für den einen oder anderen Kleinverlag zutreffen. Aber kaum für eine hochprofitable Tamedia.</p>
<p>Denn von der indirekten Presseförderung profitieren nicht nur darbende Dorfverlage, sondern auch die gut situierten Grossen der Branche. Welche Beträge Tamedia, NZZ Gruppe, Ringier, AZ Medien und Somedia erhalten, bleibt indes Verschlusssache. Weder die Verlage selbst, noch die Post, die ihnen die Vergünstigung gutschreibt, noch das Bundesamt für Kommunikation Bakom, das die Presseförderung beaufsichtigt, wollen aufschlüsseln, wer wieviel Geld kriegt.</p>
<p>Bei Tamedia heisst es, man veröffentliche grundsätzlich keine Detailzahlen zu einzelnen Aufwand- oder Ertragspositionen. Nur so viel: Das Unternehmen zahle jährlich rund 60 Millionen Franken für Post- und Frühzustellung. «Die indirekte Presseförderung spielt deshalb für die Mediengruppe als Ganzes keine entscheidende Rolle», teilt Unternehmenssprecher Christoph Zimmer auf Anfrage mit. Auch Somedia, Herausgeberin der «Südostschweiz», kommuniziere keine internen Zahlen, schreibt CEO Andrea Masüger. AZ Medien und NZZ Gruppe teilen mit, ihre Zeitungen würden nicht unterstützt – was aber so nicht stimmt. Beide Unternehmen führen Regionalzeitungen oder sind an Titel beteiligt, die von der Presseförderung profitieren.</p>
<p>Als zuständige Behörde müsste das Bakom die Zahlen kennen. Doch gefehlt: «Das Bakom kennt diese Zahlen nicht», teilt die zuständige Sektionsleiterin mit. Und überhaupt: «Die Versandzahlen von einzelnen Postkunden unterstehen grundsätzlich dem Postgeheimnis und dürften von der Post selber nicht kommuniziert werden.» Vom Postgeheimnis weiss die Post wiederum nichts.</p>
<p>In einer ersten Stellungnahme spricht sich die Post zwar nicht grundsätzlich gegen eine Einsichtnahme aus. Aber nicht sie, sondern das Bakom sei dafür zuständig. Auf den Hinweis, man sei ja eben von dort her hierhin gelangt, nimmt die Post doch noch ausführlicher Stellung. Eine Sprecherin formuliert den abschlägigen Bescheid so: «Der Umfang der gewährten Preisermässigungen je Titel sind Bestandteil der individuellen Vertragsbeziehungen zwischen der Post und ihren Verlegerkunden.»</p>
<p>Auf erneute Anfrage beim Bakom ist immerhin soviel zu erfahren, dass das Amt sehr wohl die Zahlen kennt. Alles andere würde überraschen. Schliesslich muss das Bakom die <a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/04073/index.html?lang=de" target="_blank">Aufsichtspflicht über die Presseförderung</a> wahrnehmen können. Und das geht schlecht ohne Zahlen. Nur errechnet das Bakom offenbar nicht die gewährte Ermässigung pro Titel und/oder Verlag.</p>
<p>Wer mit journalistischen Anfragen bei Behörden ins Leere läuft, kann den «Dienstweg» einschlagen. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ verlangt die MEDIENWOCHE (namentlich der Autor) <a href="http://www.edoeb.admin.ch/oeffentlichkeitsprinzip/00898/index.html?lang=de" target="_blank">Zugang zu den amtlichen Dokumenten</a>, die zeigen, welche Zeitungen und Verlage seit 2000 in welchem Mass von der indirekten Presseförderung profitiert haben. Post und Bakom haben nun 20 Tage Zeit, Stellung zu nehmen. Verweigern sie die Einsichtnahme, kann der Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte ein <a href="http://www.edoeb.admin.ch/oeffentlichkeitsprinzip/00899/index.html?lang=de" target="_blank">Schlichtungsverfahren</a> einleiten.</p>
<p>Sollte es dazu kommen, steht die Frage im Zentrum, was überwiegt: das öffentliche Interesse an einer sachdienlichen und zielführenden Verwendung von Bundessubventionen oder der Schutz des Geschäftsgeheimnisses der Verlage. Das Interesse der Öffentlichkeit ergibt sich aus der medienpolitischen Aktualität. Die von Parlament und Bundesrat angestossene Diskussion über neue Formen der Medienförderung kann nur geführt werden, wenn alle relevanten Zahlen bekannt sind. Dazu zählen auch die Beträge, mit denen der Staat heute die Rechnungen der Verlage entlastet.</p>
<p><a href="http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20022540/index.html#a7" target="_blank">Eine Ausnahme von der Offenlegung</a> sieht das BGÖ unter anderem dann vor, wenn «Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse offenbart werden können».  Darauf gestützt eine Wettbewerbsverzerrung geltend zu machen, dürfte schon daran scheitern, dass die Verlage freiwillig den ermässigten Tarif beantragen. Wer von Bundesmitteln profitieren will, sollte auch bereit sein, der Öffentlichkeit und letztlich auch dem Steuerzahler, Rechenschaft ablegen. Wer diskret bleiben möchte, kann jederzeit auf staatliche Unterstützung verzichten. Erst recht, wenn die Presseförderung eh «keine entscheidende Rolle» spielt für das Unternehmen. So überlebensnotwendig, wie der Verlegerverband das darstellt, scheint die Presseförderung längst nicht für alle Medien zu sein. Be- oder widerlegen lässt sich das aber nur mit den konkreten Zahlen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/14/verschlusssache-pressefoerderung/">Verschlusssache Presseförderung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Erweist sich Hartnäckigkeit als Bumerang?</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/06/16/erweist-sich-hartnaeckigkeit-als-bumerang/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Eveline Dudda]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Jun 2014 13:20:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Standpunkt>Blickwinkel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes steht zur Zeit auf dem Prüfstand. Es ist zu befürchten, dass die Renitenz einzelner Verwaltungsmitarbeiter belohnt, und das Prinzip der transparenten Verwaltung geschwächt oder gar ausgehebelt wird. Die Hartnäckigkeit von Medienschaffenden bei der Gesuchstellung könnte sich so als Bumerang erweisen. Seit drei Jahren stelle ich Akteneinsichtgesuche gemäss Öffentlichkeitsgesetz BGÖ bei der <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/16/erweist-sich-hartnaeckigkeit-als-bumerang/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes steht zur Zeit auf dem Prüfstand. Es ist zu befürchten, dass die Renitenz einzelner Verwaltungsmitarbeiter belohnt, und das Prinzip der transparenten Verwaltung geschwächt oder gar ausgehebelt wird. Die Hartnäckigkeit von Medienschaffenden bei der Gesuchstellung könnte sich so als Bumerang erweisen.<br />
<span id="more-20291"></span><br />
Seit drei Jahren stelle ich Akteneinsichtgesuche gemäss <a href="http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20022540/index.html" target="_blank" rel="noopener">Öffentlichkeitsgesetz BGÖ</a> bei der Bundesverwaltung. Ich habe in dieser Zeit viel gelernt – die Verwaltung offenbar auch. Leider nicht nur im positiven Sinne. Denn noch immer gibt es einzelne Mitarbeiter, die äusserst trickreich auf meine Gesuche reagieren. Eine besonders grosse Kreativität in dieser Hinsicht hat der Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht beim <a href="http://www.blw.admin.ch/" target="_blank" rel="noopener">Bundesamt für Landwirtschaft BLW</a> unter der Leitung von <a href="http://www.staatskalender.admin.ch/navigate.html?dn=ou=FB%20Tierische%20Produkte%20und%20Tierzucht,ou=DB%20Maerkte%20und%20Wertschoepfung,ou=Direktion%20BLW,ou=Bundesamt%20fuer%20Landwirtschaft,ou=Eidg.%20Dep.%20fuer%20Wirtschaft%20Bildung%20Forschung,ou=bundesrat" target="_blank" rel="noopener">Niklaus Neuenschwander</a>. Genau dort befinden sich die meisten von mir gewünschten Dokumente.</p>
<p>Die Umtriebe sind gross und zwischen Gesuchstellung und Dokumentenherausgabe vergehen oft Jahre. Aber auch dann muss ich noch genau hinschauen. Als ich vor ein paar Monaten endlich einige Dokumente aus dem Jahr 2011 erhielt, waren diese nicht einmal vollständig. Laut BLW sind «beim Kopierprozess tatsächlich die Kommentare Juni / Juli / August / Oktober 2011 verloren gegangen.» Ein andermal wurde mir die Einsicht in Verfügungen verweigert, die Geldbussen für gewisse Milchverwerter zur Folge hatten. Die Abteilung Tierzucht stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Verfügung nur dann eine Verfügung sei, «wenn das Geld verrechnet ist». Erst mehrere Monate und unzählige Mails später konnte ich die Herausgabe erwirken.</p>
<p>Bislang pochte ich stets erfolgreich auf mein Recht. Sämtliche von mir angestrengten Schlichtungsverfahren wurden in meinem Sinne entschieden. Inzwischen frage mich jedoch, ob ich damit in eine Falle getappt bin. Inhaltlich gesehen bringt es nichts, wenn ich ein Schlichtungsverfahren beim <a href="http://www.edoeb.admin.ch/oeffentlichkeitsprinzip/index.html?lang=de" target="_blank" rel="noopener">Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten EDÖB</a> einleite, nur damit dieser die Frage klärt, ob es noch dem Sinn und Geist des Gesetzes entspricht, dass das BLW neuerdings die Adressen von Vertretern öffentlich-rechtlichen Organisationen (wie z.B. den Namen des Vertreters von Emmi in der Branchenorganisation Milch oder den Ansprechpartner der Schweizer Milchproduzenten SMP) schwärzt.</p>
<p>Ich kann diese Namen schneller googeln, als den Öffentlichkeitsbeauftragten zu bemühen. Dass in einem anderen Fall die Argumentation des BLW – «… die Beilagen enthalten keine Einschwärzungen sondern Einweissungen, da diese im Rahmen der Behandlung eines früheren BGÖ-Gesuches von einem anderen Mitarbeiter anonymisiert wurden» – vom EDÖB kaum goutiert würde, ist ebenfalls wahrscheinlich. Wenn ich ein Verfahren einleite um auf meinem Recht zu pochen, muss ich mehrere Monate oder gar Jahre warten und bekomme anschliessend höchstens ein Dokument mit drei oder vier schwarzen Balken, welche den grossen weissen Flecken ersetzen.</p>
<p>Allmählich keimt der Verdacht in mir, dass das renitente Verhalten einzelner Mitarbeiter – vom Amt ganz offensichtlich geduldet – womöglich System hat. Denn wenn sich Verwaltungsmitarbeiter, Rechtsanwältinnen und der EDÖB nicht nur mit den Anfragen, sondern auch noch mit den zahlreichen Reklamationen wegen unsorgfältig beantworteter Anfragen beschäftigen muss, dann steigen natürlich Aufwand und Kosten für die Erfüllung des BGÖ. Genau das könnte den Transparanzbemühungen zum Verhängnis werden.</p>
<p>Erst kürzlich hat das Bundesamt für Justiz eine externe Firma (<a href="http://buerovatter.ch/" target="_blank" rel="noopener">Büro Vatter</a>, Politikforschung und -beratung), beauftragt, <a href="http://www.ejpd.admin.ch/content/ejpd/de/home/dokumentation/mi/2014/ref_2014-04-14.html" target="_blank" rel="noopener">das Gesetz zu evaluieren</a>. Mit dieser Evaluation soll «aufgezeigt werden, wie die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in den Bundesbehörden funktioniert und welche Wirkungen davon ausgehen». In der Umfrage, die alle erhielten, die schon einmal ein Gesuch eingereicht haben, geht es aber nur um Abläufe. Dass der Aufwand für Gesuche oftmals drastisch reduziert werden könnte, wenn die Verwaltung von Anfang an korrekt und kooperativ handeln würde, steht als Antwortoption auf dem Fragebogen gar nicht erst zur Verfügung.</p>
<p>Es würde mich nicht wundern, wenn das Gesetz mit dem Hinweis auf die hohen Kosten und den enormen Aufwand ausgehebelt würde. Und das in erster Linie deshalb, weil zahlreiche Medienschaffende auf ihrem Recht auf eine korrekte Beantwortung ihrer Gesuche beharrten. Hartnäckigkeit würde so zum Bumerang.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/16/erweist-sich-hartnaeckigkeit-als-bumerang/">Erweist sich Hartnäckigkeit als Bumerang?</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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