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	<title>Dokumente | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Wir wollen es schneller und billiger</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Ronnie Grob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 May 2011 08:11:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dank dem Öffentlichkeitsgesetz erhalten Journalisten und interessierte Bürger freien Zugang zu amtlichen Dokumenten. Dennoch stellt die Verwaltung Medienschaffende regelmässig vor unnötige Hürden. Gebühren und lange Auskunftsfristen behindern die Arbeit. Eigentlich ist es total einfach: Die Bürger der Schweiz bilden den Staat. Wer etwas von ihm wissen will, erhält Auskunft, denn es gilt das Öffentlichkeitsprinzip: «Jede <a href="https://medienwoche.ch/2011/05/16/wir-wollen-es-schneller-und-billiger/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Dank dem Öffentlichkeitsgesetz erhalten Journalisten und interessierte Bürger freien Zugang zu amtlichen Dokumenten. Dennoch stellt die Verwaltung Medienschaffende regelmässig vor unnötige Hürden. Gebühren und lange Auskunftsfristen behindern die Arbeit.<br />
<span id="more-28827"></span><br />
Eigentlich ist es total einfach: Die Bürger der Schweiz bilden den Staat. Wer etwas von ihm wissen will, erhält Auskunft, denn es gilt das Öffentlichkeitsprinzip: «Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten.» Man kontaktiert also das Amt (zuerst die Publikationen) und erhält im besten Fall eine Information in nützlicher Frist, die korrekt ist und nichts kostet.</p>
<p>Das klappt oft so gut, dass zugezogene Deutsche davon <a href="https://twitter.com/#!/moritzadler/status/63936856542289920">hellauf begeistert</a> sind:</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2011/05/Tweet-von-Moritz-Adler.png" alt="Tweet von Moritz Adler" title="Tweet von Moritz Adler" width="450" height="217" class="alignnone size-full wp-image-2229" /></p>
<p>Doch was so gut klingt wie das «Öffentlichkeitsprinzip», hat auch Haken. So geht es im betreffenden <em>Bundesgesetz über das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten</em> nach <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a6.html">Art. 6 Öffentlichkeitsprinzip</a> weiter mit <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a7.html">Art. 7 Ausnahmen</a>, <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a8.html">Art. 8 Besondere Fälle</a> und <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a9.html">Art. 9 Schutz von Personendaten</a>. <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a8.html">Art. 8 Auskunftsrecht</a> im <em>Bundesgesetz für Datenschutz</em> erteilt weitere Rechte, natürlich nicht ohne <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a9.html">Art. 9 Einschränkung des Auskunftsrechts</a>. Ausserdem wird der Auskunftsbegehrende dazu gezwungen, ein ordentliches Gesuch zu stellen, wofür es Vorlagen gibt: Die Schweizer Armee zum Beispiel stellt für das Gesuch ein <a href="http://www.ar.admin.ch/internet/armasuisse/de/home/aktuell/0.html">Online-Formular</a> zur Verfügung, weitere Mustergesuche sind im Web erhältlich, bei <a href="http://investigativ.ch/9401.html">investigativ.ch</a>, <a href="http://befreite-dokumente.ch/angefragte.html">befreite-dokumente.ch</a> oder <a href="http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00503/00593/index.html?lang=de">admin.ch</a>.</p>
<p>Schwieriger wird es, wenn es um Daten geht, die Beamte nicht hergeben und Journalisten unbedingt haben wollen. So erlebte es Kurt Pelda, der für die «Weltwoche» über Vorgänge in der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Direktion_f%C3%BCr_Entwicklung_und_Zusammenarbeit">DEZA</a> recherchierte. Sein Gesuch (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a10.html">Art. 10</a>) vom 22. Juni 2010 bei der <a href="http://www.efk.admin.ch/deutsch/index.htm">EFK</a> wurde erst am 4. April 2011 mit einem Dokument beantwortet. Was geschah dazwischen? Zuerst ersuchte die Behörde eine Fristverlängerung zur Einschwärzung von Personendaten (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a11.html">Art. 11</a>). Dann fiel ihr auf, dass «nicht alle Personendaten in den Berichten anonymisiert werden könnten», weshalb «die Anhörung mehrerer Personen» veranlasst werden müsse (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a12.html">Art. 12</a>). Zu tragen habe die Kosten in Höhe von «mehreren Tausend Franken» der Gesuchsteller. Dieser reichte darauf einen Schlichtungsantrag (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a13.html">Art. 13</a>) ein, der schliesslich zum Erfolg führte (wenn auch nicht in der erforderlichen Zeit). Was in 20, maximal in 40 Tagen hätte erledigt sein sollen, dauerte über neun Monate, dabei handelte es sich um ein Dokument von gerade mal 22 Seiten.</p>
<p>Ein weiteres Beispiel ist der Fall Nef: Im Sommer 2008 beantragten «Beobachter»  und «Weltwoche» Akteneinsicht in die Einstellungsverfügung. Herausgegeben wurde sie erst im Oktober 2010, nach einem Entscheid des Bundesgerichts (<a href="http://www.presseverein.ch/2010/10/dokumente-zum-fall-nef-online/">mehr hier</a>). Der direkt am Fall beteiligte «Beobachter»-Mitarbeiter <a href="http://dominiquestrebel.wordpress.com/">Dominique Strebel</a> sieht die Hürden, vor denen Journalisten stehen, vor allem bei den Einschwärzungen, bei der Dauer der Verfahren und bei den Gebühren. «Es gab schon Fälle, wo Dokumente zu 90 Prozent schwarz zurück kamen. Zum Teil werden die gesetzlich festgeschriebenen Fristen massiv überzogen. Und die Verrechnung von hohen Bearbeitungskosten hat eine abschreckende Wirkung.» Probleme gibt es auch bei der Justiz: «95 bis 98 Prozent aller Strafverfahren entscheiden heute die Staatsanwälte per Strafbefehl &#8211; und nicht mehr die Gerichte. Einsichtnahme in diese Strafbefehle ist nur während kurzen Fristen von sieben bzw. dreissig Tagen möglich. Doch meist weiss man in dieser Zeit noch gar nicht, ob dieser relevant wird oder nicht. Nachträgliche Gesuche sind dann wieder mit langen Verfahren und hohen Kosten verbunden.» In einem <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/geheimjustiz_im_vormarsch_1.9922488.html">Artikel für die NZZ</a> hat er sich näher mit dieser Thematik befasst, Kommentare dazu beantwortet er <a href="http://dominiquestrebel.wordpress.com/2011/05/11/medienanwalt-glasl-redet-transparenz-schon/">hier</a>.</p>
<p>Grundsätzlich sieht Strebel das <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlichkeitsgesetz">Öffentlichkeitsgesetz</a>, das am 1. Juli fünf Jahre alt wird, aber auf gutem Weg: «Die Praxis kommt langsam in Gang, weil sich das Wissen über das Gesetz bei Journalistinnen und Journalisten verbreitet und auch bei der Bundesverwaltung zunehmend ein Bewusstsein dafür da ist. Auch jene Bundesämter, die sich dagegen sperren, können dazu gezwungen werden, Dokumente zu liefern.»</p>
<p>Für den internationalen Vorbildstaat Schweiz sind Geheimhaltungspraktiken unwürdig. Mit nur wenig mehr Aufwand könnten die Behörden die Bedürfnisse der Bevölkerung nach Auskunft auch in schwierigen Fragen sicherstellen. Und erreichten damit eine nachhaltige Glaubwürdigkeit zu einem Bruchteil des Preises der vielen teuren Imagekampagnen in eigener Sache. Ein Staat dagegen, der sich auf Kosten der Transparenz ausbaut, verbreitet zurecht Besorgnis. Der Platz 1 in der <a href="http://www.reporter-ohne-grenzen.de/index.php?id=478">Rangliste der Pressefreiheit weltweit</a> ist nicht auf ewig gesichert.</p>
<p>Die Fristen müssen eingehalten werden, so steht es im Gesetz. Und die Gebühren (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a17.html">Art. 17</a>), die der Staat für den Zugang zu amtlichen Dokumenten erhebt, müssen dringend überdacht werden, denn die Medien haben sich verändert: Während den etablierten Journalisten immer weniger Gelder für Rechercheleistungen zugeteilt wird, gibt es vermehrt Bürger mit eigenen Medien, die zwar keine Einnahmen haben, sich aber für die Wahrheit interessieren und diese weiteren Personen zugänglich machen wollen. Dominique Strebel kann sich gut vorstellen, die Gebühren einfach abzuschaffen: «Das wäre ein guter Weg. Der an Transparenz interessierte Staat kann das unter PR-Kosten abbuchen.»</p>
<p>Problemlos erarbeitbare Auskünfte müssen weiterhin kostenlos erteilt werden. Für weitere Informationen eine geringe Bearbeitungsgebühr zu erheben, um einen Missbrauch zu verhindern, ist auch in Ordnung &#8211; keinesfalls aber dürfen Informationen Tausende von Franken kosten.</p>
<p>Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/geerjo/5251857822/">CC Flickr/geerjoh</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en">CC BY-Lizenz</a>.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/05/16/wir-wollen-es-schneller-und-billiger/">Wir wollen es schneller und billiger</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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