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	<title>Gericht | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Tue, 19 Jul 2022 14:27:24 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Elon Musk will den Twitter-Prozess erst im Februar abhalten</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/07/19/elon-musk-will-den-twitter-prozess-erst-im-februar-abhalten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Jul 2022 14:27:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Elon Musk]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Elon Musk hat sich von seinem 44 Milliarden US-Dollar schweren Twitter-Deal zurückgezogen. Nun droht ihm ein Gerichtsverfahren, dass ihn teuer zu stehen kommen könnte. Doch vor Gericht geht ihm alles viel zu schnell. Denn wenn es nach Musk geht, soll der Twitter-Prozess frühestens im Februar starten.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/07/19/elon-musk-will-den-twitter-prozess-erst-im-februar-abhalten/">Elon Musk will den Twitter-Prozess erst im Februar abhalten</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Elon Musk hat sich von seinem 44 Milliarden US-Dollar schweren Twitter-Deal zurückgezogen. Nun droht ihm ein Gerichtsverfahren, dass ihn teuer zu stehen kommen könnte. Doch vor Gericht geht ihm alles viel zu schnell. Denn wenn es nach Musk geht, soll der Twitter-Prozess frühestens im Februar starten.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/07/19/elon-musk-will-den-twitter-prozess-erst-im-februar-abhalten/">Elon Musk will den Twitter-Prozess erst im Februar abhalten</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Showdown zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Ringier</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/01/18/showdown-zwischen-jolanda-spiess-hegglin-und-ringier/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Jan 2022 08:14:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Ringier]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinn]]></category>
		<category><![CDATA[Jolanda Spiess-Hegglin]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie viel hat der «Blick» mit seiner Berichterstattung über die Zuger Landammannfeier und die damalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verdient? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch das Zuger Kantonsgericht.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/01/18/showdown-zwischen-jolanda-spiess-hegglin-und-ringier/">Showdown zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Ringier</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie viel hat der «Blick» mit seiner Berichterstattung über die Zuger Landammannfeier und die damalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verdient? Mit dieser Frage beschäftigt sich am Mittwoch das Zuger Kantonsgericht.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/01/18/showdown-zwischen-jolanda-spiess-hegglin-und-ringier/">Showdown zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Ringier</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Tamedia hat gegen Frederik Paulsen keine Medienkampagne geführt</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/10/16/tamedia-hat-gegen-frederik-paulsen-keine-medienkampagne-gefuehrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 16 Oct 2021 08:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Persönlichkeitsrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Tamedia]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der schwedische Milliardär und russische Honorarkonsul ist erstinstanzlich unterlegen. Er könnte das Urteil aber noch weiterziehen.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/10/16/tamedia-hat-gegen-frederik-paulsen-keine-medienkampagne-gefuehrt/">Tamedia hat gegen Frederik Paulsen keine Medienkampagne geführt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der schwedische Milliardär und russische Honorarkonsul ist erstinstanzlich unterlegen. Er könnte das Urteil aber noch weiterziehen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/10/16/tamedia-hat-gegen-frederik-paulsen-keine-medienkampagne-gefuehrt/">Tamedia hat gegen Frederik Paulsen keine Medienkampagne geführt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Gericht: «Blick» verletzte Intimsphäre von Kindern</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/04/22/gericht-blick-verletzte-intimsphaere-von-kindern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 22 Apr 2021 08:35:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Blick]]></category>
		<category><![CDATA[Intimsphäre]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Identifizierende Berichte des «Blick» über einen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern haben die Rechte der Opfer verletzt. Die Kinder litten psychisch unter den Artikeln und wurden gemobbt. Das geht aus einem Gerichtsentscheid hervor. Der «Blick» zeigte sich bis zum Schluss des Verfahrens uneinsichtig.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/04/22/gericht-blick-verletzte-intimsphaere-von-kindern/">Gericht: «Blick» verletzte Intimsphäre von Kindern</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Identifizierende Berichte des «Blick» über einen Fall von sexuellem Missbrauch von Kindern haben die Rechte der Opfer verletzt. Die Kinder litten psychisch unter den Artikeln und wurden gemobbt. Das geht aus einem Gerichtsentscheid hervor. Der «Blick» zeigte sich bis zum Schluss des Verfahrens uneinsichtig.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/04/22/gericht-blick-verletzte-intimsphaere-von-kindern/">Gericht: «Blick» verletzte Intimsphäre von Kindern</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Bezirksgericht Zürich: Üble Nachrede gegen Tony Rominger</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/11/28/bezirksgericht-zuerich-ueble-nachrede-gegen-tony-rominger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Nov 2014 21:30:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<category><![CDATA[nzz.ch]]></category>
		<category><![CDATA[Tony Rominger]]></category>
		<category><![CDATA[Radsport]]></category>
		<category><![CDATA[Doping]]></category>
		<category><![CDATA[üble Nachrede]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bezirksgericht Zürich hat einen «Beobachter»-Mitarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte mit Titel und Grafik zu einem Artikel den Eindruck erweckt, Ex-Radprofi Tony Rominger stehe in Verbindung zu einer «Doping-Connection».</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/28/bezirksgericht-zuerich-ueble-nachrede-gegen-tony-rominger/">Bezirksgericht Zürich: Üble Nachrede gegen Tony Rominger</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksgericht Zürich hat einen «Beobachter»-Mitarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte mit Titel und Grafik zu einem Artikel den Eindruck erweckt, Ex-Radprofi Tony Rominger stehe in Verbindung zu einer «Doping-Connection».</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/28/bezirksgericht-zuerich-ueble-nachrede-gegen-tony-rominger/">Bezirksgericht Zürich: Üble Nachrede gegen Tony Rominger</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>«Zeit»-Herausgeber Josef Joffe scheitert mit Klage gegen ZDF</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/11/21/zeit-herausgeber-josef-joffe-scheitert-mit-klage-gegen-zdf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Nov 2014 14:08:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Josef Joffe]]></category>
		<category><![CDATA[Die Anstalt]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Hamburger Abendblatt]]></category>
		<category><![CDATA[Satire]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Journalist muss Satire erdulden, so das Hamburger Landgericht. Joffe wollte eine Sendung der «Anstalt» verbieten lassen, in der ihm enge Kontakte zu Lobbygruppen vorgehalten wurden.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/21/zeit-herausgeber-josef-joffe-scheitert-mit-klage-gegen-zdf/">«Zeit»-Herausgeber Josef Joffe scheitert mit Klage gegen ZDF</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Journalist muss Satire erdulden, so das Hamburger Landgericht. Joffe wollte eine Sendung der «Anstalt» verbieten lassen, in der ihm enge Kontakte zu Lobbygruppen vorgehalten wurden.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/21/zeit-herausgeber-josef-joffe-scheitert-mit-klage-gegen-zdf/">«Zeit»-Herausgeber Josef Joffe scheitert mit Klage gegen ZDF</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aus Geheimbericht zitiert: Freispruch für Journalisten</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/11/13/aus-geheimbericht-zitiert-freispruch-fuer-journalisten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Nov 2014 13:16:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Arthur Rutishauer]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Brigitte Hürlimann]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[nzz.ch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arthur Rutishauser, der heute als Chefredaktor der «Sonntagszeitung» tätig ist, durfte 2012 aus dem geheimen Berichtsentwurf der Parlamentarischen Untersuchungskommission zitieren. Das Gericht bejaht ein überwiegendes öffentlichen Interesse.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/13/aus-geheimbericht-zitiert-freispruch-fuer-journalisten/">Aus Geheimbericht zitiert: Freispruch für Journalisten</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Arthur Rutishauser, der heute als Chefredaktor der «Sonntagszeitung» tätig ist, durfte 2012 aus dem geheimen Berichtsentwurf der Parlamentarischen Untersuchungskommission zitieren. Das Gericht bejaht ein überwiegendes öffentlichen Interesse.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/13/aus-geheimbericht-zitiert-freispruch-fuer-journalisten/">Aus Geheimbericht zitiert: Freispruch für Journalisten</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Manager vor Gericht: Die Fehler der Anderen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/09/02/manager-vor-gerichtdie-fehler-der-anderen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Thomas Paszti]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Sep 2014 13:00:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf & Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Fehler]]></category>
		<category><![CDATA[Führungskultur]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Werden in einem Unternehmen Fehler gemacht, steht am Ende oft der Chef vor Gericht. Viele Führungskräfte helfen sich mit massiven Kontrollsystemen – und lähmen damit die Mitarbeiter und sich selbst. </p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/09/02/manager-vor-gerichtdie-fehler-der-anderen/">Manager vor Gericht: Die Fehler der Anderen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span class="Apple-style-span" style="color: #464646;">Werden in einem Unternehmen Fehler gemacht, steht am Ende oft der Chef vor Gericht. Viele Führungskräfte helfen sich mit massiven Kontrollsystemen – und lähmen damit die Mitarbeiter und sich selbst. </span></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/09/02/manager-vor-gerichtdie-fehler-der-anderen/">Manager vor Gericht: Die Fehler der Anderen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Google-Urteil in der Schweiz</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/08/08/das-google-urteil-in-der-schweiz-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Simon Hurtz]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2014 06:54:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Tamedia]]></category>
		<category><![CDATA[Recht auf Vergessen]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[NZZ]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Mai hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte Recht auf Vergessenwerden gestärkt. In einem Urteil wurde Google dazu verpflichtet, Webseiten mit personenbezogenen Inhalten nicht mehr in der Ergebnisliste anzuzeigen, wenn Betroffene dies beantragen. Innert kürzester Zeit hat Google fast 100‘000 Löschanträge erhalten – darunter auch mehr als 1500 aus der Schweiz. Doch Fachleute sind sich <a href="https://medienwoche.ch/2014/08/08/das-google-urteil-in-der-schweiz-2/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Mai hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte Recht auf Vergessenwerden gestärkt. In einem Urteil wurde Google dazu verpflichtet, Webseiten mit personenbezogenen Inhalten nicht mehr in der Ergebnisliste anzuzeigen, wenn Betroffene dies beantragen. Innert kürzester Zeit hat Google fast 100‘000 Löschanträge erhalten – darunter auch mehr als 1500 aus der Schweiz. Doch Fachleute sind sich uneins, ob das Urteil in der Schweiz überhaupt greift. Artikel von Schweizer Medien hat Google bisher noch nicht gelöscht.<br />
<span id="more-20628"></span><br />
Seit drei Monaten muss Google vergessen. «Skandal!», rufen die einen, und befürchten das Ende der Pressefreiheit. «Endlich!», rufen die anderen, und freuen sich über die Stärkung der Persönlichkeitsrechte. 91‘000 Löschanträge hat Google bislang erhalten, europaweit sind insgesamt 328‘000 Links betroffen.</p>
<p>Europaweit, das bedeutet in diesem Fall: auch in der Schweiz. Denn obwohl Urteile des Europäischen Gerichtshofs nur für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bindend sind, zieht Google in allen 32 Efta-Staaten dieselben Konsequenzen aus dem Urteil. Offenbar wollte man aus Europa keinen rechtlichen Flickenteppich machen und eine Klagewelle vermeiden. Deshalb stellt Google den 28 EU-Mitgliedern zuzüglich Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz aus pragmatischen Gründen «ein Webformular zur Verfügung, mit dem die Entfernung von Ergebnissen aus unserer Suchmaschine beantragt werden kann», so Samuel Leiser, Sprecher von Google Schweiz.</p>
<p>Dabei ist es auch unter Experten umstritten, ob und inwieweit der Richterspruch in der Schweiz durchsetzbar wäre. «Mit dem Gerichtsurteil wurde das ‚Recht auf Vergessen‘ ins Internetzeitalter herübergerettet», meint der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür. Dieses Recht kenne die Schweizer Rechtsprechung schon lange, deshalb sei anzunehmen, «dass ein Schweizer Gericht in einem vergleichbaren Fall ähnlich urteilen würde wie das EU-Gericht.»</p>
<p>Dem widerspricht etwa Rechtsanwalt Daniel Hürlimann. Der auf Internetrecht spezialisierte Jurist hat sich <a href="http://www.infosperber.ch/Artikel/FreiheitRecht/Das-darf-nicht-wahr-sein" target="_blank" rel="noopener">in einer Studie</a> ausführlich mit dem Urteil und dessen Anwendbarkeit in der Schweiz beschäftigt. Sein Fazit: «Insofern kann der Einschätzung des Datenschützers, wonach ein Schweizer Gericht in einer vergleichbaren Situation zum gleichen Schluss kommen sollte, nicht gefolgt werden.»</p>
<p>Sollte ein Artikel eines streitlustigen Schweizer Webseitenbetreibers aus dem europäischen Google-Suchindex entfernt werden, könnte es sich also durchaus lohnen, dagegen zu prozessieren. Doch bislang gibt es dafür gar keinen Anlass: Weder bei den Publikationen von Tamedia und Ringier, noch beim SRF oder bei der NZZ habe man festgestellt, dass Artikel entfernt worden seien, teilten Sprecher auf Anfrage mit.</p>
<p>Offenbar bearbeitet Google erst die Antragsflut aus grösseren Ländern wie Grossbritannien oder Deutschland. Da der Prozess in der Schweiz identisch ist und man ausschliessen kann, dass sämtliche Schweizer Anträge abgelehnt werden, geht man auch bei Google davon aus, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis auch in der Schweiz die ersten Löschungen erfolgen.</p>
<h3>Die Zahl der Löschanträge überfordert selbst Google</h3>
<p>Am häufigsten wurde das Löschformular in Frankreich und Deutschland ausgefüllt, wo bis zum 18. Juli je rund 17‘000 Anträge eingegangen sind. Rund ein Drittel davon wird abgelehnt, in 15 Prozent der Fälle hat Google die Antragsteller nach zusätzlichen Informationen gefragt, mehr als die Hälfte der beanstandeten Links wird entfernt. Für die Schweiz gibt es keine aktuellen Zahlen; Ende Juni waren es 1’645 Gesuche die 7’085 URLs betrafen.</p>
<p>Die schiere Zahl an Löschanträgen überfordert selbst einen Weltkonzern, wie <a href="https://docs.google.com/file/d/0B8syaai6SSfiT0EwRUFyOENqR3M/edit" target="_blank" rel="noopener">aus einem öffentlichen Brief von Google</a> hervorgeht. Jede Beschwerde muss manuell geprüft werden, dafür wurde ein grosses Team aus juristischen Hilfskräften angestellt. Trotzdem hat das britische Oberhaus als erstes europäisches Parlament das Urteil des EuGH öffentlich als «nicht ausführbar» und <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britische-Lords-lehnen-EuGH-Urteil-zum-Recht-auf-Vergessen-ab-2278272.html" target="_blank" rel="noopener">«fehlgeleitet in den Grundannahmen» bezeichnet</a>. Die Lords kritisieren, dass die diffizile Abwägung zwischen Persönlichkeits- und Informationsrechten nun einem privaten Anbieter aufgebürdet werde, ohne dass echte Kriterien dafür existieren würden.</p>
<p>Wenn es nach Google geht, soll diese Leitlinien nun ein eigens <a href="https://www.google.com/advisorycouncil/" target="_blank" rel="noopener">einberufener Experten-Beirat</a> entwickeln, besetzt unter anderem mit der ehemaligen deutschen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales und dem Ex-Google-CEO Eric Schmidt. Ab September finden <a href="http://googlepolicyeurope.blogspot.de/2014/07/seeking-advice-on-right-to-be-forgotten.html" target="_blank" rel="noopener">öffentliche Beratungssitzungen in ganz Europa</a> statt. Doch auch Sprecher Samuel Leiser bestätigt, dass die Umsetzung des Urteils «für uns neu ist» und Google dementsprechend eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeite.</p>
<h3>Im Zweifelsfall lieber löschen</h3>
<p>Ungeachtet dieser Bemühungen: So richtig scheint es Google derzeit keinem recht machen zu können. Auf der einen Seite beschweren sich die von den Löschungen betroffenen Medien über die angeblich zu laxe Praxis seitens Google. Eine <a href="http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article130099329/Google-entscheidet-im-Zweifel-fuer-die-Loeschung.html" target="_blank" rel="noopener">Stichprobe mit 80 Fällen</a> ergab, dass sich Google «im Zweifel eher für den Löschantrag» entscheide, so der Medienrechtsexperte Christian Solmecke gegenüber der «Welt».</p>
<p>Auf der anderen Seite monieren Datenschützer den bewusst ausgelösten <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt" target="_blank" rel="noopener">Streisand-Effekt</a>: Google begnügt sich nicht damit, die Links aus dem Suchindex zu entfernen. Zusätzlich werden die betroffenen Seitenbetreiber per Mail darüber informiert, dass und welche Artikel fortan nicht mehr über Google gefunden werden können. Diese Mitteilung enthält jedoch keinerlei Angeben über den Antragsteller und den Grund seines Löschbegehrens. Die Medien wissen also nicht, ob einer der Protagonisten des Artikels oder vielleicht nur ein Kommentator Beschwerde eingelegt hat, der nicht mehr zu seiner einst veröffentlichten Meinung stehen möchte.</p>
<p>Britische Medien wie <a href="http://www.bbc.com/news/business-28130581" target="_blank" rel="noopener">die BBC</a>, <a href="http://www.dailymail.co.uk/news/article-2678376/Google-deletes-MailOnline-searches-lying-referee-right-forgotten-kicks-European-searches.html" target="_blank" rel="noopener">die Daily Mail</a> und <a href="http://www.theguardian.com/commentisfree/2014/jul/02/eu-right-to-be-forgotten-guardian-google" target="_blank" rel="noopener">der Guardian</a>, aber auch <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/recht-auf-vergessen-google-entfernt-spiegel-artikel-aus-treffern-a-979255.html" target="_blank" rel="noopener">«Der Spiegel»</a> oder <a href="http://www.taz.de/!142391/" target="_blank" rel="noopener">die taz</a> haben prompt eigene Artikel über die Löschung der Artikel geschrieben und die – allerdings schon länger nicht mehr aktualisierte – <a href="http://hiddenfromgoogle.com/" target="_blank" rel="noopener">Webseite Hidden from Google</a> sammelt Links, die Google nicht mehr anzeigen darf. Diese Meta-Berichterstattung läuft dem Anliegen der Antragsteller natürlich zuwider: Das Recht auf Vergessenwerden schlägt um ins Gegenteil und wird, zumindest kurzfristig, zur gesteigerten medialen Aufmerksamkeit.</p>
<p>Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein beratendes Gremium der Europäischen Kommission, befürchtet ausserdem, dass Google <a href="http://irights.info/2014/07/28/fordern-datenschuetzer-wirklich-dass-google-weltweit-links-loescht/23741" target="_blank" rel="noopener">das Urteil nicht vollständig umsetzt</a>: Das EuGH-Urteil gilt nur für europäische Domains der Suchmaschine; wer über google.com sucht, sieht immer die vollständigen Ergebnisse – unabhängig davon, von welchem Land aus er auf Google zugreift. Während YouTube-Videos auf Grundlage von IP-Adressen gesperrt werden, kommt bei der Websuche kein Geoblocking zum Einsatz, sodass europäische Nutzer mit geringem Aufwand gelöschte Ergebnisse zu Gesicht bekommen. <a href="http://gigaom.com/2014/06/18/google-must-remove-list-of-websites-around-the-world-canadian-court-rules/" target="_blank" rel="noopener">Ein Blick nach Kanada</a> zeigt, dass es nicht dabei bleiben muss. Dort haben die Richter in einem Prozess zwischen zwei Unternehmen Google dazu verdonnert, Suchergebnisse weltweit zu löschen, um eine wirtschaftliche Schädigung des Klägers zu vermeiden.</p>
<h3>Unterschiedliche Bewertungen der Schweizer Verlage</h3>
<p>Noch muss Google nur in Europa vergessen, doch bereits das wird kontrovers diskutiert. Auch die Schweizer Verlage bewerten das Urteil unterschiedlich. Tamedia ist «grundsätzlich einverstanden, dass nun Intermediäre wie Google von Personen, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, für die Löschung eines Beitrages aus der Indexierung angegangen werden können», so Michele Paparone von der Unternehmenskommunikation. Man würde es lediglich «begrüssen, wenn die Rechtsgüterabwägung in einem gemischten Gremium, mit Vertreterinnen und Vertreter der Intermediäre und der Medienbranche, stattfinden würde.»</p>
<p>Rüdi Steiner dagegen, Chefredaktor von Blick.ch, hält das Gesetz für überflüssig: «Google hat ja keine originären Inhalte. Derjenige, der etwas löschen lassen möchte, soll sich doch besser direkt an die Originalquelle halten.» Ausserdem ist er der Meinung, dass «das Gesetz in der Schweiz ja ohnehin nicht greift» und bezieht sich dabei auf die Einschätzung von Hanspeter Thür – was verwundert, da der Eidgenössische Datenschützer eigentlich genau die gegenteilige Einschätzung vertritt.</p>
<p>Vielleicht ist diese Verwirrung ein Grund, warum man sich bei der NZZ «kein abschliessendes Urteil» anmassen will und nur eine «gegenwärtige Grobeinschätzung» abgibt: «Der Entscheid ist grundsätzlich nachvollziehbar, in der Konsequenz aber nicht unproblematisch», sagt der Jurist und NZZ-Generalsekretär Hanspeter Kellermüller. Es sei verständlich, dass sich Google darauf berufe, lediglich auf Inhalte zu verweisen und die Verantwortung für diese Inhalte bei den Webseitenbetreibern selbst sehe. Doch auch nach Schweizer Recht könne blosse Weiterverbreitung bereits als Persönlichkeitsverletzung gelten. So werde «etwa bei Aufgreifen und Verlinkung von Themen von trafficarmen Websites primär das Massenmedium angegangen, das für ein grösseres Publikum sorgt.»</p>
<h3>Doppelte Güterabwägung und neu geschaffene Rechtsunsicherheit</h3>
<p>Der grösste Kritikpunkt von Kellermüller: Nach dem Urteil gebe es nun zwei Verantwortliche und zwei unterschiedliche Massstäbe für die Güterabwägung bei der Weiterverbreitung journalistischer Inhalte. Wenn eine Redaktion das öffentliche Interesse auf Information höher einschätzt als das private Interesse auf Persönlichkeitsschutz, sie sich auf das Medienprivileg beruft und den Artikel veröffentlicht, dann ist das möglicherweise legal – während Google den Link auf ebenjenen Artikel löschen muss. Diese Situation veranschaulicht David Drummond, Chefjustiziar von Google, <a href="http://googleblog.blogspot.de/2014/07/searching-for-right-balance.html" target="_blank" rel="noopener">in einem offiziellen Blogpost</a>: «Das ist etwa so, als sage man: Ein Buch kann in der Bibliothek bleiben, darf aber nicht im Bibliothekskatalog gelistet werden.»</p>
<p>Plötzlich muss Google medienrechtliche Entscheidungen treffen, bislang nicht gerade eine Kernkompetenz des Suchmaschinenbetreibers. Das gibt auch Drummond zu: In der Vergangenheit seien Suchergebnisse nur in Einzelfällen gelöscht worden, etwa wegen Urheberrechtsverstössen, Verleumdungen oder der Darstellung von Kindesmissbrauch. Dabei habe man sich auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, das Recht auf Meinungsfreiheit, berufen. Durch das EuGH-Urteil sei nun grosse Rechtsunsicherheit entstanden, die Google alleine nicht auflösen könne.</p>
<h3>Neue Diskussion, altes Problem</h3>
<p>Für Google ist diese Rechtsunsicherheit neu, da hat Drummond Recht. Doch die zugrundeliegenden Fragen stellten sich bereits in der vordigitalen Zeit. <a href="http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00683/01173/index.html?lang=de" target="_blank" rel="noopener">Wie der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür ausführt</a>, ist das Recht auf Vergessen schon seit langem im Schweizer Recht verankert. So werden etwa Vorstrafen nach einer bestimmten Frist aus dem Strafregister entfernt, das Bundesgesetz über den Datenschutz sieht die grundsätzliche Begrenzung der Datenbearbeitungsdauer vor, und Art. 28 ZGB verankert als eine Art Generalklausel den Persönlichkeitsschutz und den Anspruch auf Vergessenwerden.</p>
<p>Diese Klausel hat das Bundesgericht bereits im Laufe der 80er Jahre entwickelt, als der Sohn von Paul Irniger dem damaligen Radio DRS verbieten wollte, eine Dokumentation über den «mörderischen Vagabunden Paul Irniger» zu senden. Die Richter gaben dem Kläger schliesslich Recht, da das Hörspiel dessen Pietäts- und Ehrgefühle verletze. In den Folgejahren gab es zahlreiche ähnliche Urteile, <a href="http://www.glaus.com/bilderpdf/1privatrecht/recht_vergessen.html" target="_blank" rel="noopener">hier zusammengefasst vom Rechtsanwalt Bruno Glaus</a>, die allesamt den Persönlichkeitsschutz höher als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit einstuften.</p>
<p>Das Internet fügt der Abwägung zwischen individuellem Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Informationsinteresse eine neue Dimension hinzu. Dienstleister wie Google machen fast jede digital gespeicherte Information durchsuch- und damit auffindbar. Genau genommen ist «Recht auf Vergessenwerden» deshalb auch die falsche Bezeichnung, denn im Zeitalter der digital archivierten Informationen ist vollständiges Vergessen nahezu ausgeschlossen. Vielmehr geht es um das Verwerten der Inhalte; weshalb Nathalie und Bruno Glaus <a href="http://wifimaku.com/medienrecht-schweiz/recht-auf-vergessen%2C-auf-richtigkeit-in-der-zeit%2C-auf-nachschreibung" target="_blank" rel="noopener">«Recht auf Nicht-Weiterverbreitung» als passenderen Ausdruck vorschlagen</a>.</p>
<h3>Kritik vom Verfassungsrichter</h3>
<p>Unabhängig von diesen semantischen Spitzfindigkeiten ist das Urteil des EuGH problematisch, da es Suchmaschinenbetreiber in die Position von Verfassungsrichtern erhebt. Google müsse zwischen zwei Grundrechten abwägen, den Rechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Informationsweitergabe. «Die intensiv geführte Debatte über Netz- und Suchmaschinenneutralität scheint dabei am EuGH komplett vorbeigegangen zu sein», <a href="http://irights.info/artikel/ein-gordischer-knoten-aus-datenschutz-und-meinungsfreiheit/23783" target="_blank" rel="noopener">kritisieren drei Rechtsanwälte</a> mit Bezug auf <a href="http://irights.info/artikel/verfassungsrichter-masing-eugh-droht-liberale-linien-des-aeusserungsrechts-zu-unterlaufen/23795" target="_blank" rel="noopener">ein nicht öffentliches Papier</a> des deutschen Verfassungsrichters Johannes Masing.</p>
<p>Im Presserecht gilt: Wenn eine Äusserung zulässig ist, ist es auch zulässig, sie zu veröffentlichen. Für Google gilt das nicht mehr. Das hebe, so Masing, die Waffengleichheit zwischen dem Äussernden und dem von der Äusserung Betroffenen einseitig zu Gunsten des Persönlichkeitsschutzes auf. Wohin das führen kann, zeigt ein aktueller Fall, <a href="http://www.theguardian.com/technology/2014/aug/02/wikipedia-page-google-link-hidden-right-to-be-forgotten" target="_blank" rel="noopener">über den der Guardian berichtet</a>: Google muss nun einen Link auf einen Wikipedia-Artikel entfernen, weshalb Wikipedia-Gründer Jimmy Wales im britischen Observer das EuGH-Urteil als «völlig verrückt» und «dringend korrekturbedürftig» bezeichnet hat.</p>
<p>Ob es eine gute Idee war, sich mit der Wikipedia anzulegen, sei dahingestellt, denn selbstverständlich haben die Wikipedianer diese Steilvorlage verwandelt, die «<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/George_Osborne_%28Politiker%29#L.C3.B6schung_des_Googleverweises_auf_Wikipedia" target="_blank" rel="noopener">Löschung des Googleverweises auf Wikipedia</a>» ebendort dokumentiert und dem Antragsteller so zu ungeahnter und mit Sicherheit ungewollter Aufmerksamkeit verholfen. Streisand-Effekt hin oder her, die Rechtslage verwundert: Beim grössten Nachschlagewerk der Welt, der am sechsthäufigsten besuchten Webseite überhaupt, bleibt die Information online, während Google nicht mehr darauf verweisen darf.</p>
<p>Um zu vermeiden, dass der Konflikt zwischen Individuum und Inhaltsanbieter auf einen Dritten, in diesem Fall Google, ausgelagert wird, schlägt Johannes Masing (<a href="http://irights.info/artikel/eugh-google-recht-auf-vergessenwerden-masing-loeschansprueche/23786" target="_blank" rel="noopener">wiedergegeben von Till Kreutzer</a>) eine lediglich subsidiäre Handlungspflicht der Suchmaschinenbetreiber vor: Betroffene sollten einen Löschantrag bei Google nur dann stellen dürfen, wenn sie damit beim Anbieter der Originalquelle keinen Erfolg hatten oder die Information bereits an zu vielen Stellen im Netz auffindbar ist, um jeden einzelnen Seitenbetreiber zu kontaktieren.</p>
<p>Das klingt nach einer sinnvollen Ergänzung zu einem Urteil, das mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat. Fakt ist: Das Recht auf Vergessenwerden wird Journalisten und Datenschützer, Rechtsanwälte und Richter noch eine Weile beschäftigen. Und ganz gleich, ob man nun ein Freund oder ein Gegner von Google ist – in einem wird man <a href="http://googleblog.blogspot.de/2014/07/searching-for-right-balance.html" target="_blank" rel="noopener">David Drummond sicher beipflichten</a>: «Das Thema ist komplex, einfache Antworten gibt es nicht. Eine intensive Diskussion ist notwendig, denn diese Fragen wird keine Suchmaschine der Welt beantworten können.»</p>
<p style="text-align: center;">-.-.-.-</p>
<h2 style="text-align: center;">Wie es zum Google-Urteil kam</h2>
<p>«Mario Costeja González». Wer diese drei Wörter googelte, bekam bis vor kurzem zwei 16 Jahre alte Artikel der katalanischen Tageszeitung La Vanguardia angezeigt. Doch Gonzáles wollte seinen Namen nicht mehr länger im Zusammenhang mit der Zwangspfändung einer Immobilie lesen. Deshalb klagte er 2010 gegen Google Inc. und deren spanische Niederlassung, sowie die Zeitung La Vanguardia. Nach anderthalb Jahrzehnten sei sein privates Recht auf Vergessen höher einzustufen als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.</p>
<p>Der Fall wanderte über mehrere Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dort folgen die Richter üblicherweise den Empfehlungen des Generalanwalts, und Niilo Jääskinen hatte <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=138782&amp;doclang=DE" target="_blank" rel="noopener">eine eindeutige Einschätzung</a>: Die EU-Charta garantiere Meinungsfreiheit, was nicht nur das Recht auf Meinungsäusserung, sondern auch ungehinderten Zugang zu Informationen beinhalte. Ein Recht auf Vergessenwerden «käme einer Geschichtsfälschung gleich». Ausserdem verarbeite Google selbst keine Daten und könne nicht für die Inhalte auf anderen Webseiten in Haftung genommen werden.</p>
<p>Seit dem 13. Mai ist klar, dass der Europäische Gerichtshof das <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d5c932ea15eb5542519a6e9f1bd7d96d3c.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4OaNmNe0?text=&amp;docid=152065&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=247184" target="_blank" rel="noopener">grundlegend anders sieht</a> als der Generalanwalt. «Im Regelfall überwiegen die Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz des Privatlebens das […] Interesse der Internetnutzer an der Information», <a href="http://blog.lehofer.at/2014/05/eugh-google-muss-doch-vergessen-das.html" target="_blank" rel="noopener">fasst der Jurist Hans Peter Lehofer das Urteil zusammen</a>. Auch sei Google sehr wohl für die Suchergebnisse verantwortlich, da die Websuche personenbezogene Daten mit frei zugänglichen Inhalten verknüpfe und so einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich mache.</p>
<p>Die unmittelbare Folge des Urteils: Wer heute nach «Mario Costeja González» sucht, findet keine Artikel von La Vanguardia mehr. Stattdessen blendet Google unter den Suchergebnissen einen Hinweis ein: «Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt. <a href="http://www.google.de/policies/faq/" target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen</a>.» Jener letzte Link offenbart die mittelbare, deutlich weitergehende Folge des Richterspruchs: Dort stellt Google ein Webformular zu Verfügung, über das Privatpersonen beantragen können, dass bei der Suche nach ihrem Namen bestimmte personenbezogene Informationen aus den Ergebnislisten entfernt werden sollen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/08/08/das-google-urteil-in-der-schweiz-2/">Das Google-Urteil in der Schweiz</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>TV-Quoten: Der Ursprung der Unzufriedenheit</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2013/06/24/tv-quoten-der-ursprung-der-unzufriedenheit/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Markus Knöpfli]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Jun 2013 13:41:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[3+]]></category>
		<category><![CDATA[Zuschauerzahlen]]></category>
		<category><![CDATA[Mediapulse]]></category>
		<category><![CDATA[TV-Forschung]]></category>
		<category><![CDATA[TV-Quote]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Warum schneiden vor allem private TV-Sender beim neuen Messsystem «schlechter» ab als beim alten? Die Stellungnahme der Mediapulse-Anwälte zuhanden des Nidwaldner Obergerichts gibt detaillierte Antworten auf die zentrale Streitfrage. Man mag über das Hin und Her bei der Schweizer TV-Forschung denken, was man will – einen Lichtblick gibt es dennoch: Noch nie erhielten Interessierte so <a href="https://medienwoche.ch/2013/06/24/tv-quoten-der-ursprung-der-unzufriedenheit/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Warum schneiden vor allem private TV-Sender beim neuen Messsystem «schlechter» ab als beim alten? Die Stellungnahme der Mediapulse-Anwälte zuhanden des Nidwaldner Obergerichts gibt detaillierte Antworten auf die zentrale Streitfrage.<br />
<span id="more-14668"></span><br />
Man mag über das Hin und Her bei der Schweizer TV-Forschung denken, was man will – einen Lichtblick gibt es dennoch: Noch nie erhielten Interessierte so viel Einblick in die Funktionsweise der TV-Forschung. Die <a href="https://docs.google.com/file/d/0B-Zv5IS6RhDqQnc3ZF9nT2FPRDg/edit?usp=sharing">101-seitige Mediapulse-Stellungnahme</a>, die die Rechtsanwälte Daniel Staffelbach und Oliver Kunz (Anwaltskanzlei Walder Wyss AG in Zürich) als Antwort auf die superprovisorische Verfügung von 3+ beim Nidwaldner Obergericht eingereicht haben, trägt wesentlich zu dieser neuen Transparenz bei. Die Schrift erweist sich als wahre Fundgrube. Denn weil Mediapulse darin Punkt für Punkt auf die Vorwürfe von 3+ eingeht, enthält die Stellungnahme neben rechtlichen Erwägungen auch viele Details über das neue TV-Panel – von der Evaluation bis zum derzeitigen Streit.</p>
<p><strong>Die Hauptfrage blieb bis jetzt unbeantwortet</strong><br />
Der Hauptgrund für den Streit um die neuen Zuschauerzahlen ist ja, dass viele private Sender gegenüber der bisherigen Messmethode «schlechter» abschneiden. Darunter auch der Sender 3+, der bisher erfolgreich eine Veröffentlichung der neuen Quote verhindert hat. Landläufig würde man mit «besseren» Zahlen rechnen, da das neue Messsystem zusätzliche Personengruppen und neue Nutzungsformen einbezieht, woraus eine Zunahme der TV-Nutzung resultieren sollte. Dem ist aber nicht so. Erklärungsversuche gab es zwar zuhauf, aber nachvollziehbare Antworten blieben bisher aus. Mit der Mediapulse-Stellungnahme ist das nun anders.</p>
<p><strong>Vier bekannte Parameter mit starker Auswirkung</strong><br />
Das Papier listet zunächst vier Parameter auf, von denen schon länger bekannt ist, dass sie zu Quoten führen, die mit den bisherigen nicht verglichen werden können:</p>
<ul>
<li><span style="font-size: 13px; line-height: 19px;">Dank neuer Rekrutierungsmethode sind nun auch jene 20% der Haushalte, die sich nicht mehr ins Telefonbuch eintragen lassen, im TV-Panel vertreten. Es sind also wieder alle TV-Haushalte repräsentiert.</span></li>
<li><span style="font-size: 13px; line-height: 19px;">Neu wird auch die zeitversetzte TV-Nutzung gemessen.</span></li>
<li><span style="font-size: 13px; line-height: 19px;">Die TV-Nutzung auf PC und Laptop wird einbezogen.</span></li>
<li><span style="font-size: 13px; line-height: 19px;">Das neue System misst auch moderne Hybrid-TVs und Geräte mit CI-Karten.</span></li>
</ul>
<p>Weshalb nun trotz dieser Erweiterungen des neuen Systems einzelne Sender schlechter dastehen als mit der alten Messmethode, erklärt Mediapulse mit folgenden sechs Faktoren:</p>
<p><strong>1. Die jungen «Neuen» sehen unterdurchschnittlich fern</strong><br />
Bisher – also beim alten TV-Panel – sei man davon ausgegangen, dass jene 20% TV-Haushalte, die mangels Eintrag im Telefonbuch nicht erreicht werden konnten, grundsätzlich gleich fernsehen wie die erreichbaren. Das aber habe sich aufgrund der neuen Messungen als Fehlannahme erwiesen: «Diese neu erfassten Personen sehen quantitativ weniger fern als die Durchschnittsbevölkerung», heisst es in der Stellungnahme. Insbesondere die 15-49-Jährigen unter ihnen würden «weniger fernsehen als erwartet». Deshalb habe das alte Panel «tendenziell zu hohe Reichweiten ausgewiesen».</p>
<p><strong>2. Fernsehen am PC findet kürzer und zeitversetzt statt</strong><br />
Auch das Fernsehen auf PC und Laptop scheint auf die TV-Quoten zu drücken: Die neuen Messungen hätten ergeben, dass zwar rund ein Sechstel der Schweizer Bevölkerung «gelegentlich» auf diese Art fernsehe, doch seien die Nutzungssequenzen «kürzer und zudem häufiger zeitversetzt».</p>
<p><strong>3. Längere Werbeblöcke, weniger Werbenutzung</strong><br />
Apropos zeitversetztes Fernsehen: Gemäss Mediapulse-Stellungnahme macht diese Art des TV-Konsums derzeit zwar nur «ungefähr 5% der gesamten Nutzung» aus, doch auch sie führe zu tieferen Quoten. Zum einen, weil bei der zeitversetzten Nutzung generell ein selektiverer und kürzerer Konsum stattfinde. Vor allem aber, weil dabei Werbung häufig überspult oder gar nicht erst gezeigt werde. Folglich seien die Zuschauerzahlen dann bei den Programminhalten höher als bei den Werbeinseln, hält Mediapulse fest. Fazit: Je häufiger und länger die Werbeblöcke, desto weniger Werbenutzung findet statt. Etwas, das auch aus andern Studien bekannt ist.</p>
<p>Das Mediapulse-Papier zeigt noch weitere Faktoren auf, die jene Sender mit jüngerem Publikum «schlechter» als bisher aussehen lassen:</p>
<p><strong>4. Mehr kleine Haushalte, weniger Kinder</strong><br />
Beispielsweise basierte die Bevölkerungszahl, die dem alten Panel als Universum zugrunde lag, auf einer geschätzten Aktualisierungen der Volkszählung 2000. Das neue Panel hingegen greift auf aktuellere Studien des Bundesamtes für Statistik (BfS) zurück, die seit 2010 erhoben werden. Eine Gegenüberstellung der beiden Statistiken habe gezeigt, dass gemäss den neueren BfS-Daten die Zahl der Haushalte stärker zugenommen habe als geschätzt, so sei insbesondere die Zahl der kleinen Haushalte gewachsen. Entsprechend seien im alten Panel die kleinen Haushalte untervertreten gewesen. Anders die Haushalte mit Kindern: Von diesen gebe es gemäss BfS «deutlich weniger» als angenommen.</p>
<p><strong>5. Panel mit neuer Altersstruktur</strong><br />
Eine offensichtlich folgenschwere Korrektur erfolgte bei der Altersstruktur der Fernsehbevölkerung: Bisher berechnete man die Fernsehdichte der Gesamtbevölkerung und ging davon aus, dass diese für alle Altersklassen gleichermassen gilt. Dem sei aber nicht so, schreibt Mediapulse, die Fernsehdichte variiere je nach Alter: Im Schnitt verfügten die 15-49jährigen am wenigsten über einen Fernseher. Deshalb sei diese Altersgruppe im alten Panel überschätzt worden. Mediapulse habe die Grundlagen im neuen Panel nun angepasst, was auch internationalen Standards entspreche, heisst es in der Stellungnahme. Weiter wird dort festgehalten: «Die Auswirkungen der neuen Altersverteilung sind für die Sender (wie 3+) als Anbieter von Werbeplätzen aus dem Grund wesentlich, weil der Werbemarkt hauptsächlich auf die Altersgruppe der 15-49 jährigen Personen konzentriert ist.»</p>
<p><strong>6. Zappen wird genauer gemessen</strong><br />
Ein weiterer Grund für tiefere Quoten bei manchen privaten Sendern: Das neue System, das auf einem Abgleich des Tonsignals basiert («Audiomatching») basiert und sekundengenau misst, erfasst das Zappen präziser. Zwar brauche es für die korrekte Zuordnung zu einem Sender eine Tonspur von mindestens 15 Sekunden, schreibt Mediapulse. Doch wenn nun beim Zappen kürzere Tonspuren anfallen, würden diese quasi als Abfall aussortiert und keinem Sender zugeordnet. Beim alten System war es anders: Dieses mass nur alle 30 Sekunden und auch nur kurz (während wenigen Sekunden), und wies dann – basierend auf dieser Momentaufnahme – die gesamten Stücke von 30 Sekunden jenem Sender zu, der gerade erfasst worden war, auch wenn der Nutzer dort weniger lang verweilte. Fazit: Diese zufällige Bevorteilung einzelner Sender fällt im neuen System weg. In der Stellungnahme sprechen die Mediapulse-Anwälte denn auch von einer «akkuraten und wissenschaftlich korrekten, aber für 3+ nachteiligen Erfassung der effektiven Fernsehnutzung». Und weiter: «Gerade weil 3+ ihr Programm mit sehr vielen Werbeblöcken durchsetzt, mag 3+ stärker von diesem Wegzappeffekt während der Werbeunterbrechungen betroffen sein als andere Sender, welche ein weniger werbelastiges Programm als 3+ haben.»</p>
<p><strong>Wer konnte mitreden?</strong><br />
Treffen all diese Faktoren zu, wird tatsächlich verständlicher, weshalb insbesondere private TV-Sender tendenziell «tiefere» Quoten aufweisen. Die Frage ist, wer entschieden hat, ob und wie diese Parameter konkret umgesetzt werden sollen – war es der Mediapulse-Verwaltungsrat allein oder konnte die Usercommission (UC) überall mitreden? Aus dem Papier geht hervor, dass die UC immer wieder involviert war. Unklar bleibt aber, ob auch alle erwähnten Details mit der UC abgesprochen waren. Fest steht hingegen, dass nicht bei allen veränderten Parametern im Voraus erkennbar war, wie sie sich auswirken würden. Bei manchen wurde dies erst mit der neuen Messung ersichtlich.</p>
<p><strong>«Marginale» TV-Nutzung in PC-only-Haushalten</strong><br />
In der aktuellen Diskussion um das neue TV-Panel werden immer wieder die PC-only-Haushalte thematisiert – also Haushalte, die über kein separates TV-Gerät, jedoch über einen Breitbandanschluss samt PC oder Laptop verfügen und damit fernsehen könnten. Mediapulse bestätigt, dass diese Haushalte im Panel noch untervertreten sind, was derzeit durch vergleichsweise hohe Gewichtungen ausgeglichen werde. Zudem seien Nachrekrutierungen im Gang. Zudem relativieren die Mediapulse-Rechtsanwälte deren Bedeutung. Der Anteil dieser Haushalte an der TV-Nutzung betrage «selbst nach der Hochgewichtung lediglich 0.4%.» Die Endergebnisse würden also «nur marginal» beeinflusst.</p>
<p><strong>Minimale Korrektur nach oben absehbar</strong><br />
Wie tief diese Nutzungszahlen tatsächlich sind, zeigt sich auch an einer neuen Massnahme, die Mediapulse vor wenigen Tagen angekündigt hat: In Absprache mit der Usercommission (!) werden etwa 60% der PC-only-Haushalte aus dem Panel «geworfen» – nämlich all jene, die zwar fernsehen könnten, dies aber gemäss eigenen Angaben nie tun. Entsprechend wird sich das Universum (aktuell 3,511 Millionen Haushalte) etwas verkleinern. Die Folge: Werte mit Bezug zum Universum (beispielsweise Rating in Prozent) dürften gemäss Mediapulse eine Erhöhung im einstelligen Prozentbereich erfahren.</p>
<p>Eine Anmerkung sei allerdings noch erlaubt: Die TV-Nutzung via PC oder Laptop mag in den PC-only-Haushalten klein sein. Das schliesst aber nicht aus, dass die TV-Nutzung via Tablet und Smartphone umso höher, vielleicht sogar überdurchschnittlich hoch ist. Doch das weiss niemand, denn Mediapulse kann diese Nutzungsart derzeit gar nicht messen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2013/06/24/tv-quoten-der-ursprung-der-unzufriedenheit/">TV-Quoten: Der Ursprung der Unzufriedenheit</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Tricksen mit «Waperlapapp»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/07/02/tricksen-mit-waperlapapp/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Martin Steiger]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Jul 2012 10:33:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Euro 2012]]></category>
		<category><![CDATA[Gewinnspiel]]></category>
		<category><![CDATA[SRF]]></category>
		<category><![CDATA[WAP]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Während drei Wochen hat das Schweizer Fernsehen einer Uralt-Technologie neues Leben eingehaucht: Das heute weitgehend unbekannte WAP-Protokoll ermöglichte die Gratis-Teilnahme am Zuschauer-Wettbewerb zur UEFA Euro 2012. Kritiker halten das für ein durchsichtiges Manöver, um die Teilnehmer zur kostenpflichtigen 0900er-Telefonnummer zu drängen. Auch Gerichte halten diese Praxis für zumindest zweifelhaft. «Wie heisst der Schaumwein aus der <a href="https://medienwoche.ch/2012/07/02/tricksen-mit-waperlapapp/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/07/02/tricksen-mit-waperlapapp/">Tricksen mit «Waperlapapp»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/07/wap_klein.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Während drei Wochen hat das Schweizer Fernsehen einer Uralt-Technologie neues Leben eingehaucht: Das heute weitgehend unbekannte WAP-Protokoll ermöglichte die Gratis-Teilnahme am Zuschauer-Wettbewerb zur UEFA Euro 2012. Kritiker halten das für ein durchsichtiges Manöver, um die Teilnehmer zur kostenpflichtigen 0900er-Telefonnummer zu drängen. Auch Gerichte halten diese Praxis für zumindest zweifelhaft.<br />
<span id="more-30503"></span><br />
«Wie heisst der Schaumwein aus der Ukraine?» So lautete eine der Fragen, für deren richtige Beantwortung beim <a href="http://www.sport.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2012/06/06/UEFA-EURO-2012/UEFA-EURO-2012-Wettbewerb-Mitmachen-und-gewinnen" target="_blank">UEFA Euro 2012-Gewinnspiel</a> des Schweizer Fernsehens in den letzten drei Wochen verschiedene Preise lockten. Die Fragen waren jeweils einfach zu beantworten, denn es standen immer nur zwei Antwortmöglichkeiten zur Verfügung, von denen eine offensichtlich falsch war – bei obiger Frage beispielsweise <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Krimsekt" target="_blank">Krimsekt</a> und <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Sliwowitz" target="_blank">Sliwowitz</a>.</p>
<p>Für die Beantwortung der Fragen bietet das Schweizer Fernsehen pro Antwortmöglichkeit eine kostenpflichtige «Business»-Telefonnummer an. Ein Anruf kostet 80 Rappen, wovon ein erheblicher Teil als so genannter Anbieteranteil zum Schweizer Fernsehen fliesst. Als Alternative zum teuren Anruf bietet SF die die Teilnahme über WAP an. Wer auf die Idee kommt, «wap.euro2012.sf.tv» im Browser auf seinem Handy einzugeben, kann über das so genannte <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wireless_Application_Protocol" target="_blank">Wireless Application Protocol </a>(WAP) kostenlos am Gewinnspiel teilnehmen.</p>
<p>Aufgrund der Lotteriegesetzgebung muss das Schweizer Fernsehen eine kostenlose Teilnahmemöglichkeit – rechtlich gesehen eine «Teilnahmemöglichkeit ohne Leistung eines Einsatzes» – anbieten. Ohne eine solche Möglichkeit wäre das Gewinnspiel eine verbotene <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/935_511/a43.html" target="_blank">«lotterieähnliche Unternehmung»</a> und damit <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/935_51/a38.html" target="_blank">strafbar</a>.</p>
<p>WAP wurde ursprünglich eingeführt um den mobilen Zugriff auf Internet-Inhalte zu erleichtern, konnte sich aber nie durchsetzen und gilt heute als überholt. Alle gängigen Handys unterstützen seit Jahren den direkten Internet-Zugriff auf Websites. Im Alltag ist WAP deshalb nicht mehr anzutreffen.</p>
<p>Wieso setzt das Schweizer Fernsehen für Gewinnspiele wie jenem anlässlich der UEFA Euro 2012 auf das überholte WAP und nicht das eigentlich naheliegende WWW? Immer wieder bemängeln Kritiker, dass das Schweizer Fernsehen mit dem überholten WAP als kostenlose Teilnahmemöglichkeit die  Einnahmen aus der Teilnahme über kostenpflichtigen «Business»-Telefonnummern optimiere. Sie schreiben entsprechend vom <a href="http://substanz.davidherzog.ch/der-wap-trick-des-schweizer-fernsehens/" target="_blank">«WAP-Trick des Schweizer Fernsehens»</a>, von <a href="http://philippe-wampfler.com/2010/08/25/die-wap-abzocke-die-teds-von-sf-auch-eine-anleitung/" target="_blank">«WAP-Abzocke»</a> und von <a href="http://www.20min.ch/digital/webpage/story/Waperlapapp---der-Gratis-Humbug-des-SF-22989190" target="_blank">«Waperlapapp»</a> als «Gratis-Humbug».</p>
<p>Auf Nachfrage hin begründete das Schweizer Fernsehen die Verwendung von WAP sinngemäss mit den folgenden vier Gründen:</p>
<ul>
<li>Man wolle die Teilnahme auch für ältere Handys, die nur WAP und kein WWW unterstützten, ermöglichen. Dabei werde heute eine erweiterte Version von WAP verwendet, die von allen Handys benutzt werden könne.</li>
<li>Die Teilnahme per WAP ermögliche gleich wie ein kostenpflichtiger Anruf auf «Business»-Telefonnummern eine unkomplizierte Teilnahme ohne sich vom Fernsehgerät entfernen zu müssen um einen Computer zu starten.</li>
<li>WAP-Seiten liessen sich besser vor Manipulationen schützen als WWW-Seiten.</li>
<li>WAP sei gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung als kostenlose Teilnahmemöglichkeit im Sinn der Lotteriegesetzgebung anerkannt. Ausserdem sei diese Teilnahmemöglichkeit aus Gewinnspielen am Fernsehen sowie in Zeitungen und Zeitschriften bekannt.</li>
</ul>
<p>Die Einnahmen aus den kostenpflichtigen Anrufen, erklärte das Schweizer Fernsehen, würden zuerst für Projektierung, Produktion und Abwicklung des Wettbewerbs verwendet, der Rest fliesse ins Gesamtprogramm.</p>
<p>Die ersten drei Gründe, die SF für den Einsatz der Uralt-Technologie angibt, sind aus technischer Sicht diskutabel. Relevant ist aber insbesondere die als vierter Grund erwähnte Rechtsprechung. Das Bundesgericht befasste sich im <a href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=06.09.2006_6P.104/2006" target="_blank">Entscheid 6P.104/2006</a> vom 6. September 2006 erstmals mit WAP als kostenlose Teilnahmemöglichkeit bei Gewinnspielen. Die Vorinstanzen waren damals im Bezug auf <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Call-in-Gewinnspiel" target="_blank">Call-in-Gewinnspiele</a> eines anderen Fernsehsenders mit Gratis-Teilnahmemöglichkeiten via WAP und WWW zum gleichen Ergebnis gelangt wie die oben erwähnten Kritiker (mit Hervorhebung durch den Autor):</p>
<blockquote><p>«[…] Gemäss den weiteren Ausführungen des Einzelrichters ist wohl auch die WAP-Teilnahmemöglichkeit nicht als gleichwertig zu erachten. […] Die Nutzung dieses Dienstes sei aber wohl vielen Personen gar nicht vertraut beziehungsweise ohne spezielle Konfiguration des Geräts nicht möglich, und das ganze Prozedere sei mit erheblich mehr Umtrieben verbunden als die Benützung einer Mehrwertdienstnummer. <strong>Die Möglichkeit der Teilnahme via WAP sei also vorliegend wohl vor allem geschaffen worden, um die Bestimmungen der Lotteriegesetzgebung aushebeln zu können […].</strong>»</p></blockquote>
<p>Das Bundesgericht lehnte dieses Ergebnis mit der Begründung ab, gemäss Lotteriegesetzgebung sei ausschliesslich darauf abzustellen, dass bei der kostenlosen Teilnahme die gleichen Gewinnaussichten bestehen – selbst dann, wenn mit Absicht weniger kompliziertere und weniger bequeme Gratis-Teilnahmemöglichkeiten angeboten werden (mit Hervorhebung durch den Autor):</p>
<blockquote><p>«[…] Entscheidend ist dabei allein, dass nach den Bedingungen des Veranstalters eine solche Teilnahmemöglichkeit mit gleichen Gewinnaussichten für alle Interessenten besteht. Nicht erforderlich ist, dass alle Interessenten auch tatsächlich über die hiefür erforderlichen Mittel verfügen. Wenn an den TV-Gewinnspielen […] auch über Internet und/oder über WAP mit den gleichen Gewinnaussichten wie durch Benützung der Mehrwertdienstnummer teilgenommen werden kann, dann liegt keine lotterieähnliche Unternehmung vor. In Anbetracht der Verbreitung von Internet und WAP in der heutigen Zeit kann die Ermöglichung der Teilnahme an den Gewinnspielen auf diesen Wegen nicht gleichsam als blosse Alibi-Übung zur ‹Umgehung› […] angesehen werden. <strong>Dass die Teilnahme über Internet bzw. WAP allenfalls komplizierter und weniger bequem ist als die Teilnahme unter Benützung einer Mehrwertdienstnummer und die erstgenannten Mittel daher, womit die Veranstalterin wohl rechnet, relativ selten genutzt werden, ist unerheblich […].</strong>»</p></blockquote>
<p>Das Bundesgericht musste aber offen lassen, ob die notwendigen gleichen Gewinnaussichten bei den Gratis-Teilnahmemöglichkeiten aus anderen Gründen als der WAP-Verwendung tatsächlich gegeben waren ( Hervorhebung durch den Autor):</p>
<blockquote><p>«Dem angefochtenen Entscheid und der erstinstanzlichen Verfügung kann nicht entnommen werden, wie sich die Teilnahme an den TV-Gewinnspielen über Internet beziehungsweise über WAP konkret genau abspielte und in welcher Weise auf diese Teilnahmemöglichkeiten hingewiesen wurde. <strong>Daher kann das Bundesgericht im vorliegenden Verfahren nicht darüber entscheiden, ob sich die nach der Rechtsprechung erforderliche Gleichheit der Gewinnaussichten allenfalls aus andern Gründen als den im angefochtenen Entscheid genannten verneinen liesse, etwa deshalb, weil auf die Möglichkeit einer chancengleichen Teilnahme am Spiel über Internet beziehungsweise WAP nicht deutlich genug hingewiesen wurde und daher diese Teilnahmemöglichkeiten potenziellen Interessenten nicht hinreichend bewusst waren. </strong>Jedenfalls kann das Fehlen der erforderlichen Gleichheit der Gewinnaussichten […] nicht mit dem Argument begründet werden, dass Internet und WAP weniger verbreitet sind als das Telefon beziehungsweise die Benützung der erstgenannten Mittel komplizierter ist als der Gebrauch des Telefons. Weder das eine noch das andere ist relevant.»</p></blockquote>
<p>Mit der Frage der notwendigen gleichen Gewinnaussichten befasste sich das Bundesgericht in den zwei weiteren <a href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=23.08.2007_6B_218/2007" target="_blank">Entscheiden 6B_218/2007</a> vom 23. August 2007 und <a href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=18.02.2010_6B_775/2009" target="_blank">6B.775/2009</a> vom 18. Februar 2010 – erneut im Bezug auf Call-in-Gewinnspiele eines anderen Fernsehsenders. Das Bundesgericht statuierte darin strenge Anforderung an die Kommunikation der gleichen Gewinnaussichten:</p>
<blockquote><p>«[…] Voraussetzung ist im Weiteren, dass der Wettbewerb gemäss seiner Ankündigung unmissverständlich als Veranstaltung erschien, an der mit oder ohne Einsatz mit gleichen Gewinnaussichten teilgenommen werden konnte […]. Entscheidend ist dabei der subjektive Eindruck des durchschnittlichen Zuschauers, der das TV-Gewinnspiel am Fernsehen betrachtete. Massgebend ist mithin, ob der durchschnittliche Zuschauer die Gewissheit erlangte, dass die Gewinnaussichten bei allen angebotenen Teilnahmemöglichkeiten genau gleich gross sind.»</p></blockquote>
<p>Die Vorinstanz hatte diesbezüglich Mängel festgestellt:</p>
<blockquote><p>«[…] Vom durchschnittlichen Zuschauer könne daher nicht erwartet werden, er habe die mündlichen und schriftlichen Hinweise auf Internet und WAP in dem Sinne verstanden, dass ihm damit gleichwertige Gratisteilnahmemöglichkeiten zur Verfügung stünden. Die Vorinstanz betont, dass es für die Verantwortlichen ein Leichtes gewesen wäre, auf die Möglichkeiten der Gratisteilnahme klarer hinzuweisen, etwa durch einen Vermerk ‹Gratisteilnahme› vor der dauerhaft eingeblendeten Internet- respektive WAP-Adresse […].»</p></blockquote>
<p>Das Bundesgericht liess offen, ob Durchschnittszuschauer die Hinweise auf WAP und WWW als Hinweise auf Gratisteilnahmemöglichkeiten verstehen konnten. Es stellte stattdessen fest, es sei Durchschnittszuschauern nicht in jeder Phase des Call-in-Gewinnspiels möglich gewesen, die gleichen Gewinnaussichten bei den kostenlosen und kostenpflichtigen Teilnahmemöglichkeiten zu erkennen. Es bezog sich dabei ausdrücklich auch auf die geringe Zahl der Teilnehmer via WAP und WWW:</p>
<blockquote><p>«[…] Bezeichnenderweise beteiligten sich […] weniger als 5 % der Teilnehmer via Internet und WAP an den TV-Gewinnspielen […]. Der ganz überwiegende Teil wählte mithin, trotz der anfallenden Kosten von Fr. 1.50 pro Anruf beziehungsweise Anrufversuch, die Mehrwertdienstnummer. Das lässt sich nicht allein damit erklären, dass dieser Weg bequemer ist als die Grtisteilnahme über Internet und WAP, sondern hat seinen Grund […] auch darin, dass der Durchschnittszuschauer zumindest in gewissen Phasen des Spiels die Wahl der Mehrwertdienstnummer als aussichtsreicher einschätzte und deshalb, unter Umständen gar mehrfach, einen Anrufversuch tätigte.»</p></blockquote>
<p>Das Schweizer Fernsehen war auf Nachfrage hin leider nicht bereit, Angaben zur Anzahl der Teilnehmer, deren Verteilung auf kostenlose und kostenpflichtige Teilnahmemöglichkeiten sowie die entsprechenden Einnahmen zu liefern.</p>
<p>Das Schweizer Fernsehen erzielte nur mit der kostenpflichtigen Teilnahme an seinem UEFO Euro 2012-Gewinnspiel Einnahmen. Es ist deshalb nicht von der Hand zu weisen, dass ein Anreiz vorlag um mit dem überholten WAP als rechtlich notwendige und einzige kostenlose Teilnahmemöglichkeit die kostenpflichtige Teilnahme zu fördern. Aus Sicht des Bundesgerichts ist diese Vermutung aber in streng wörtlicher Auslegung der Lotteriegesetzgebung nicht relevant, sondern es zählt, ob die Gewinnaussichten bei einer kostenlosen Teilnahme für Durchschnittszuschauer erkennbar gleich sind.</p>
<p>Diese Erkennbarkeit war beim UEFA Euro 2012-Gewinnspiel des Schweizer Fernsehens fraglich. Auf die Teilnahmemöglichkeit via WAP wurde einerseits nur äusserst knapp durch Angabe der gekürzten WAP-Adresse «wap.euro2012.sf.tv» hingewiesen und es ist überhaupt unklar, wie viele Durchschnittszuschauer WAP angesichts des allgegenwärtigen WWW noch als aktive Teilnahmemöglichkeit wahrnahmen – sofern sie WAP denn überhaupt kannten. Ein Hinweis auf die Kostenlosigkeit dieser Teilnahmemöglichkeit andererseits fehlte. Aufgrund der bisherigen Rechtsprechung sollte das Schweizer Fernsehen deshalb die beiden Teilnahmemöglichkeiten in Zukunft gleichwertig darstellen und ausdrücklich auf die Kostenlosigkeit der Teilnahme via WAP hinweisen. Der WAP-Zugriff sollte ausserdem für alle WAP-kompatiblen Browser möglich sein – heute werden WAP-Zugriffe, die nicht erkennbar von einem Handy stammen, blockiert.</p>
<p>Im Übrigen wäre wünschenswert, dass das Schweizer Fernsehen als SRG-Unternehmen ohne Gewinnstreben und <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a23.html" target="_blank">im Dienst der Allgemeinheit</a> auf Gewinnspiele verzichten würde. Da das Schweizer Fernsehen zu einem solchen Verzicht anscheinend nicht bereit ist, sollte zumindest nicht mehr  mittels «Waperlapapp» getrickst werden. Aufgrund der überwiegenden Gebührenfinanzierung müsste zumindest Transparenz hergestellt werden zu den Einnahmen aus Gewinnspielen dieser Art.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/07/02/tricksen-mit-waperlapapp/">Tricksen mit «Waperlapapp»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Die belgische Lektion</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jul 2011 08:49:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fast wäre vergessen gegangen, dass da noch ein Konflikt schwelt zwischen Schweizer Verlegern und Google. Streitpunkt ist der Nachrichtenaggregator Google News. Verlage sehen ihre Rechte verletzt, wenn Schlagzeilen und Textanrisse ihrer Artikel von der Suchmaschine indexiert und zugänglich gemacht werden. Deshalb fordert der Verband Schweizer Medien ein Leistungsschutzrecht, das solche Nutzung entschädigungspflichtig machen würde. Ein <a href="https://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/">Die belgische Lektion</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2011/07/google-news.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Fast wäre vergessen gegangen, dass da noch ein Konflikt schwelt zwischen Schweizer Verlegern und Google. Streitpunkt ist der Nachrichtenaggregator Google News. Verlage sehen ihre Rechte verletzt, wenn Schlagzeilen und Textanrisse ihrer Artikel von der Suchmaschine indexiert und zugänglich gemacht werden. Deshalb fordert der Verband Schweizer Medien ein Leistungsschutzrecht, das solche Nutzung entschädigungspflichtig machen würde. Ein aktuelles Urteil aus Belgien und vor allem die Reaktion von Google werfen ein Schlaglicht auf diesen Konflikt.<br />
<span id="more-28896"></span><br />
Am 5. Mai hat ein Berufungsgericht in Brüssel <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-muss-sich-auch-nach-Berufung-belgischen-Zeitungsverlagen-beugen-1239807.html" target="_blank">ein Urteil bestätigt</a>, das vor vier Jahren gegen Google ergangen war. Demnach verstösst das Internetunternehmen gegen belgisches Recht, wenn es Schlagzeilen und Textanrisse von Zeitungen in sein Nachrichtenportal Google News aufnimmt. Dieser Entscheid gilt für die französisch- und deutschsprachigen Zeitungen Belgiens, die ihre Interessen vom Verband Copiepresse vor Gericht haben vertreten lassen.</p>
<p>Google hat das Urteil genau gelesen und festgestellt, dass nicht nur die Darstellung von Textausschnitten bei Google News unter Strafe gestellt wird, sondern die Indexierung für die gesamte Websuche. Denn auch dort sind Textausschnitte ersichtlich, wenn jemand nach einem Zeitungsartikel sucht. Um keine weiteren Rechtshändel zu riskieren, entfernte Google die Angebote der belgischen Zeitungen <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-sperrt-belgische-Zeitungen-aus-1280764.html" target="_blank">aus dem Suchindex</a>. Währen vier Tagen konnten Titel wie Le Soir oder La Libre Belgique nicht mehr über die Suchmaschine gefunden werden.</p>
<p>So sei es dann doch nicht gemeint gewesen, gaben die vom Google-Universum ausgeschlossenen Zeitungen empört zurück; gar von Boykott sprachen sie. Inzwischen konnten sich die Parteien einigen und die belgischen Zeitungen sind <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,775351,00.html" target="_blank">wieder auffindbar</a> mit einer Google-Suche. Derweil zeigt man sich in der Schweiz «besorgt» ob der jüngsten Entwicklung in Belgien. Der Verband Schweizer Medien («Verlegerverband») hat am letzten Donnerstag in einem Communiqué <a href="http://www.schweizermedien.ch/fileadmin/schweizerpresse/Stellungnahme_Google.pdf" target="_blank">Stellung genommen</a>. Viel mehr sagt die Branchenorganisation nicht dazu. Ihr «Standpunkt» wird nicht wirklich klar, obwohl das Papier angibt, einen solchen zu vermitteln. Am deutlichsten wird die Haltung bei der geäusserten «Besorgnis, dass Google seine Marktposition dazu benutzt, starken Einfluss auf den Betrieb des Internets auszuüben.» Was dies für die Situation in der Schweiz bedeutet, bleibt aber offen. Eine Klage nach belgischem Vorbild? Verstärktes <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/verlage_haben_anrecht_auf_besseren_schutz_1.7232236.html" target="_blank">Lobbying für ein Leistungsschutzrecht</a>? Man erfährt es nicht.</p>
<p>Was auch nicht weiter verwundert. Zu unterschiedlich sind die Geschäftsmodelle und -interessen der Schweizer Verlage, als dass sie imstande wären, Google mit einer kohärenten Haltung entgegenzutreten. Tamedia beispielsweise mit seinem umfangreichen kostenlosen Online-Angebot von 20min.ch und Newsnetz kann mit Google ganz gut leben, nach dem Motto: Inhalte, die kostenlos im Web verfügbar sind, müssen nicht speziell geschützt werden. Beim werbefinanzierten Geschäftsmodell zählt der Traffic und Google bringt Traffic.</p>
<p>Das Maul am weitesten aufgerissen gegen Google haben in der Vergangenheit Verbandspräsident Hanspeter <a href="http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=70599" target="_blank">«Google hat Angst vor uns»</a> Lebrument und Norbert <a href="http://netzwertig.com/2008/10/04/neininger-von-news1ch-was-google-macht-ist-illegal/" target="_blank">«Was Google macht, ist illegal»</a> Neininger von den Schaffhauser Nachrichten. Neininger liess es indes nicht nur bei Worten bleiben, es folgten auch Taten. Mit news1.ch brachte er vor drei Jahren den «&#8217;Google News&#8216;-Killer der Schweizer Regionalverleger» (<a href="http://www.medienspiegel.ch/archives/002212.html" target="_blank">medienspiegel.ch</a>) an den Start. Der Nachrichtenaggregator von kleineren und mittelgrossen Medienhäusern kam allerdings nie vom Fleck und hat nun im April sang- und klanglos seinen Betrieb eingestellt.</p>
<p>Was lehrt die belgische Lektion? Vor allem eines: Das Ergebnis eines jahrelangen Rechtsstreits gäbe es auch schneller, einfacher und günstiger zu haben. Verlage, die nicht wollen, dass ihre Inhalte bei Google News erfasst werden, können dies <a href="http://www.google.com/support/news_pub/bin/request.py?contact_type=optout" target="_blank">mit einem Formular</a> bei Google melden und innert 30 Tagen sind sie raus. Oder sie konfigurieren die <a href="http://www.google.com/support/news_pub/bin/answer.py?answer=93977" target="_blank">robots.txt-Datei</a> ihrer Website so, dass sie den Zugriff von Suchmaschinen oder spezifischen Diensten wie Google News verunmöglicht. Das dauert zwei Minuten.</p>
<p>Klingt simpel. Aber wenn es denn so einfach wäre: Die Verleger wollen den Fünfer und das Weggli: Von Google indexiert und dafür entschädigt werden. Dazu lobbyieren sie für ein Leistungsschutzrecht. Der Verband Schweizer Medien setzte sich gar das ambitiöse Ziel, dass ein solches Sonderrecht noch in diesem Jahr <a href="http://www.schweizermedien.ch/index.php?id=102" target="_blank">eingeführt würde</a>. Daraus wird wohl nichts. Auch deshalb nicht, weil der Bundesrat eine <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093802" target="_blank">klare Haltung</a> dieser Forderung gegenüber vertritt und keinen Handlungsbedarf sieht: «Ein Leistungsschutzrecht würde einzig eine zusätzliche Schicht von Rechten schaffen, ohne dass dafür ein Bedürfnis ausgewiesen ist.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/">Die belgische Lektion</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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