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	<title>Jürg Jegge | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Sun, 06 Jan 2019 11:35:23 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Rechtsbruch bleibt Rechtsbruch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[René Zeyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Apr 2017 13:29:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Buch]]></category>
		<category><![CDATA[Anhörung]]></category>
		<category><![CDATA[Hugo Stamm]]></category>
		<category><![CDATA[Jürg Jegge]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Wogen nach der Publikation des Buchs «Jürg Jegges dunkle Seite» schlagen hoch. Handelt es sich um die gerechtfertigte Anklage eines Missbrauchsopfers oder um publizistische Selbstjustiz? In dem Werk «Jürg Jegges dunkle Seite» wird ein Brief zitiert, den der Pädagoge an seinen ehemaligen Schutzbefohlenen schrieb. Ohne dass Jegge zuvor um Erlaubnis gefragt wurde, ob er <a href="https://medienwoche.ch/2017/04/11/rechtsbruch-bleibt-rechtsbruch/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wogen nach der Publikation des Buchs «Jürg Jegges dunkle Seite» schlagen hoch. Handelt es sich um die gerechtfertigte Anklage eines Missbrauchsopfers oder um publizistische Selbstjustiz?<br />
<span id="more-29018"></span><br />
In dem Werk «Jürg Jegges dunkle Seite» wird ein Brief zitiert, den der Pädagoge an seinen ehemaligen Schutzbefohlenen schrieb. Ohne dass Jegge zuvor um Erlaubnis gefragt wurde, ob er einer Publikation zustimmen würde. Das ist unschön, aber erlaubt, weil es «nur» einen Verstoss gegen primitivste Anstandsregeln darstellt.</p>
<p>Mit demselben Rechtsverständnis wie bei Jegge erlaubt sich Stamm, entgegen meiner Auflage aus dem privaten Mailverkehr mit ihm mich in der BaZ in seiner Replik zu zitieren. Er sieht nicht ein, dass es ein Recht am eigenen Wort gibt, er kennt nur sein Recht auf das letzte Wort. Zum Hintergrund: Herr Stamm meldete sich schriftlich bei mir, nachdem mein erster Kommentar online <a href="http://bazonline.ch/schweiz/standard/ein-drecksbuch/story/22797733" target="_blank" rel="noopener">in der «Basler Zeitung» erschien</a>. Darauf entwickelte sich ein kleiner Meinungsaustausch. Ist das von Bedeutung, geht es nicht um ein ganz anderes Thema? Nein. Man kann in der öffentlichen Debatte über das Fehlverhalten von Jegge und über die Verwendung der Öffentlichkeit als Richtstätte geteilter Meinung sein. Man muss allerdings konstatieren, dass eine argumentative Debatte über ein dermassen aufgeladenes Thema wie sexueller Missbrauch von minderjährigen Pflegebefohlenen nicht möglich ist. Umso wichtiger wäre es, dass wenigstens Grundregeln der Rechtsstaatlichkeit und des Anstands eingehalten würden.</p>
<p>Die Veröffentlichung einer Anklageschrift, ohne dass der Betroffene vorab mit den massiven Vorwürfen konfrontiert worden wäre, ist unter keinem Titel zu rechtfertigen. Darin sind sich auch eigentlich alle Medienrechtler einig. Kein seriöses Medium hätte einen entsprechenden Artikel publiziert, wäre die Bedingung gewesen, dass der Betroffene nicht die Gelegenheit erhält, Stellung zu nehmen. Der Umweg über einen Buchverlag ändert daran nichts.</p>
<p>In seiner öffentlichen Replik, aus der zitiert werden darf, führt Stamm unter anderem aus: «In einem Rechtsstaat ist es essenziell, darüber zu diskutieren, wie wir mit den Fragen zu einer allfälligen Vorverurteilung, einem Recht auf Vergessen und dem Anhören der Gegenseite umgehen. Wir müssen aber auch Opfern das Recht zugestehen, ihre Stimme zu erheben und das Unrecht zu benennen, ohne ihnen dabei unüberwindbare Hindernisse in den Weg zu legen.»</p>
<p>Genau da liegt der Hund begraben. Nein, es ist essenziell, dass darüber nicht diskutiert werden darf, eben nicht das Recht in die eigene Hand genommen werden darf, mit welcher Begründung auch immer. Zu den Begriffen Vorverurteilung, Unschuldsvermutung, Recht auf Vergessen und Anhörung der Gegenseite gibt es klare Regeln und Artikel, Punkt. Es kann doch nicht sein, dass jeder daherkommen kann und sagen, mit welcher Begründung auch immer: «Mag sein, dass ich hier einen klaren Rechtsbruch begehe, aber diskutieren wir mal darüber.» Ausserdem sei dieser Rechtsbruch durch das Leiden eines Opfers legitimiert, und Volkes Stimme ist auch auf dieser Seite.</p>
<p>Ich mache mich weder mit dem Verhalten von Jürg Jegge gemein noch mit dem Vorgehen seines Opfers noch mit dem Handeln des Journalisten Stamm. Ich habe auch kein grosses Problem mit dem Shitstorm in den Kloaken der Kommentarfunktion, der sich über mich ergiesst und in der Anschuldigung gipfelt, dass meine angebliche Verteidigung eines Grüsels doch Anlass zum Verdacht böte, dass ich selbst pädophile Neigungen hätte. Umso abartiger ist es, dass Stamm genau diese Publikumsreaktion als Argument verwendet, dass er mit seiner Teilnahme an der Publikation dieses Buchs Recht getan hätte.</p>
<p>Wer meint, das Leiden eines Opfers legitimiere Rechtsbruch; Begriffe wie Unschuldsvermutung, Persönlichkeitsschutz, Anhörung, Recht auf Vergessen, Recht am eigenen Wort und Schutz der Privatsphäre seien öffentlich von Fall zu Fall zu diskutieren und zu interpretieren, tritt den Rechtsstaat in den Kübel und ersetzt ihn durch den mittelalterlichen Pranger. Durch Faustrecht, durch den Volksgerichtshof unseligen Angedenkens. Was Jegge eingestanden hat, ist verabscheuungswürdig und durch nichts zu rechtfertigen. Hat er es deswegen übergesetzlich verdient, dass Jahrzehnte nach seinen Untaten seine Reputation und sein Lebenswerk vernichtet werden? Darf jeder, der nichts weiter tut, als den Rechtsstaat zu verteidigen und auf die Einhaltung primitivster Regeln des Anstands zu bestehen, begleitet vom Applaus eines erfahrenen Journalisten, vom «Volksempfinden», wie das ein Kommentator formulierte, niedergemacht werden? Ist damit dem Opfer gedient, wenn auf Kosten des Täters der Rechtsstaat beschädigt wird, unser wichtigster Wall gegen Barbarei und «jeder hat das Recht, er muss es sich nur nehmen»? Meine Antwort ist Nein, auch wenn ich damit öffentlich ziemlich einsam auf weiter Flur stehe.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/04/11/rechtsbruch-bleibt-rechtsbruch/">Rechtsbruch bleibt Rechtsbruch</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Der Zweck heiligt die Mittel</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Apr 2017 14:53:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Jürg Jegge]]></category>
		<category><![CDATA[Philip Kübler]]></category>
		<category><![CDATA[Medienethik]]></category>
		<category><![CDATA[Presserat]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Buch]]></category>
		<category><![CDATA[Anhörung]]></category>
		<category><![CDATA[Rena Zulauf]]></category>
		<category><![CDATA[Hugo Stamm]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Darf sich ein Journalist über fundamentale Berufsregeln hinwegsetzen, wenn er eine Lebensgeschichte aus der Opferperspektive erzählt? Sehr wohl, findet der Autor Hugo Stamm, der es bewusst unterliess, einen mutmasslichen Täter mit schwerwiegenden Vorwürfen zu konfrontieren. Geht gar nicht, sagen Fachleute aus Medienrecht und Medienethik. Für Hugo Stamm gibt es in dieser Sache keinerlei Selbstzweifel. Er <a href="https://medienwoche.ch/2017/04/06/der-zweck-heiligt-die-mittel/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Darf sich ein Journalist über fundamentale Berufsregeln hinwegsetzen, wenn er eine Lebensgeschichte aus der Opferperspektive erzählt? Sehr wohl, findet der Autor Hugo Stamm, der es bewusst unterliess, einen mutmasslichen Täter mit schwerwiegenden Vorwürfen zu konfrontieren. Geht gar nicht, sagen Fachleute aus Medienrecht und Medienethik.</strong></p>
<p>Für Hugo Stamm gibt es in dieser Sache keinerlei Selbstzweifel. Er würde jederzeit wieder so handeln, wie er es getan hat. Oder eben: nicht getan hat. Als Co-Autor eines Buchs, das die Lebensgeschichte von Markus Zangger erzählt, unterliess es Stamm ganz bewusst, den Pädagogen Jürg Jegge mit den Missbrauchsvorwürfen zu konfrontieren, die Zangger gegen seinen einstigen Lehrer erhebt.</p>
<p>Anlässlich der Buchpräsentation erklärte Stamm sein Vorgehen damit, dass er dem mutmasslichen Täter keine Plattform bieten wolle. Ausserdem hätte der Angeschuldigte nach einer Konfrontation mit den Vorwürfen eine superprovisorische Verfügung beantragen und so die Veröffentlichung hinauszögern können.</p>
<p>Aus Sicht von Zangger und dem mit ihm anwaltschaftlich verbundenen Journalisten sind das nachvollziehbare Abwägungen. Nur so konnten sie verhindern, dass der als Peiniger bezichtigte Jegge sich öffentlich rechtfertigen und Einfluss auf die Veröffentlichung nehmen konnte. Mit der Abbildung eines Briefs von Jegge an Zangger, der als Schuldeingeständnis gelesen werden könne, so Stamm, sei die Beweislage geklärt. Zudem hätten ihm vier weitere Opfer schriftlich bestätigt, von Jürg Jegge ebenfalls sexuell missbraucht worden zu sein. «Die Vorwürfe stimmen also», sagt Hugo Stamm im Gespräch mit der MEDIENWOCHE. Nur: Auch wenn etwas wahr ist, muss bei schweren Vorwürfen eine Stellungnahme eingeholt werden. Das gebietet der medienethische Grundsatz der Fairness.</p>
<p>Es gibt indes eine Ausnahme: Gemäss Spruchpraxis des Presserats kann bei Medienberichten über besonders heikle Themen, wie Misshandlungen oder Sexualdelikte auf eine Stellungnahme des Kritisierten, respektive Tatverdächtigen, verzichtet werden, aber der Bericht muss hochgradig anonymisiert werden. Im Fall Jegges wäre das nicht möglich gewesen, weil es doch gerade darum geht, die Verfehlungen einer öffentlichen Figur anzuprangern.</p>
<p>Bei aller Würdigung der Umstände, bleibt der Makel einer unterlassenen Anhörung bei schwerwiegenden Vorwürfen, wie dies nicht nur der Pressekodex verlangt, sondern auch das Zivilrecht vorsieht. Das sei im vorliegenden Fall «eine offensichtliche Schwäche und sowohl aus journalistischer wie aus rechtlicher Sicht nicht haltbar», schreibt die NZZ. Diese Einschätzung stützen Fachleute aus Medienrecht und Medienethik.</p>
<p>Rechtsanwältin Rena Zulauf hält den Vorgang für «inkorrekt». Die Medienspezialistin sieht darin ein Beispiel für das Ausnützen von Macht, die einzelne Medienschaffende haben, wenn Sie gewillt sind, ohne Einhaltung von Sorgfaltspflichten Öffentlichkeit herzustellen. Ob im vorliegenden Fall der gute Zweck die Mittel heiligt? «Nein, sicher nicht. Jeder Vorwurf muss angehört werden», sagt Zulauf. Berufskollege Philip Kübler, Medienrechtler und langjähriges Mitglied des Presserats, hält das Argument für untauglich, dem Kritisierten keine Bühne bieten zu wollen. Seine Aussagen wären ja nicht ungefiltert in das Buch eingeflossen, gibt Kübler zu bedenken: «Nur die wesentlichen Argumente müssten angemessen wiedergeben werden».</p>
<p>Von solcher Regeltreue hält Hugo Stamm nicht viel. «Das Buch ist keine journalistische Arbeit, sondern eine Lebensgeschichte in der Ich-Form», betont der Autor im Gespräch mehrmals. «Deshalb müssen auch nicht die journalistischen Regeln angewendet werden. Es kann doch nicht sein, dass ein Opfer in seiner Biographie dem Täter eine Plattform für seine Rechtfertigung geben muss.» Dass Medien nun vor allem diesen Aspekt thematisieren, lässt Stamm am Journalismus zweifeln. Er vermisst die Empathie für das Opfer: «Da kann ich nur den Kopf schütteln.»</p>
<p>Stamm hätte es indes selber in der Hand gehabt, den Fokus auf den Kern der Geschichte zu lenken. Doch wollte er eben das Risiko einer verzögerten Herausgabe von Zanggers Lebensgeschichte im Falle einer superprovisorischen Verfügung um jeden Preis vermeiden. Juristin Zulauf hält diesen Umweg für zumutbar – umso mehr, wenn damit den ethischen und rechtlichen Grundsätzen Genüge getan worden wäre.</p>
<p>Dass Jegge nun nach erfolgter Veröffentlichung des Buchs zu juristischen Mitteln greifen wird wegen der unterlassenen Anhörung, darf bezweifelt werden, weil er damit die Vorwürfe gegen sich nur länger in der Öffentlichkeit halten würde. «Ich gehe davon aus, dass er nicht klagen wird», sagt Stamm. Und wenn doch, dann sei dies das Risiko, das er bewusst in Kauf genommen mit seinem Vorgehen. Definitiv ohne rechtliche Folgen bleiben hingegen die im Buch beschriebenen Übergriffe. Sie sind allesamt verjährt. Dennoch dürfte das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Der Presserat könnte diesen in mehrfacher Hinsicht relevanten Fall aufgreifen und beurteilen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/04/06/der-zweck-heiligt-die-mittel/">Der Zweck heiligt die Mittel</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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