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	<title>Martin Ettlinger | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Abwarten im Windschatten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Jun 2012 15:43:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Schweizer Verleger hatten sich zum Ziel gesetzt, in diesem Jahr auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts hinzuarbeiten. So schnell geht das aber nicht. An der wiederaufgeflammten Diskussion in Deutschland will sich der Verband Schweizer Medien nicht beteiligen. Sie fordern beide das Gleiche. Sowohl deutsche Verleger als auch ihre Brachenkollegen in der Schweiz wollen mit einem <a href="https://medienwoche.ch/2012/06/20/abwarten-im-windschatten/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/02/logo_medienrecht.jpg" alt="" width="120" height="120" />Die Schweizer Verleger hatten sich zum Ziel gesetzt, in diesem Jahr auf die Einführung eines Leistungsschutzrechts hinzuarbeiten. So schnell geht das aber nicht. An der wiederaufgeflammten Diskussion in Deutschland will sich der Verband Schweizer Medien nicht beteiligen.<br />
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Sie fordern beide das Gleiche. Sowohl deutsche Verleger als auch ihre Brachenkollegen in der Schweiz wollen mit einem Leistungsschutzrecht verhindern, dass ihre Produkte im Internet von Dritten, beispielsweise Google, übernommen und vermarktet werden. Die bestehenden Urheberrechtsgesetze reichten dafür nicht aus, finden die Verleger. Mit Leistungsschutzrecht wollen sie <a href="http://www.bdzv.de/recht-und-politik/leistungsschutzrecht-verlage/leistungsschutzrecht-fakten/" target="_blank">gegen rechtswidrige Nutzung</a> vorgehen. Gegen die Zahlung von Lizenzgebühren könnten die Verlage Dritten eine rechtmässige Nutzung einräumen. So weit die Theorie. In der Praxis sieht die Lage etwas komplizierter aus.</p>
<p>Seit vor einer Woche ein erster Gesetzesentwurf öffentlich bekannt wurde, gehen in deutschen Fachkreisen die Wogen hoch. Kritiker monieren insbesondere die Rechtsunsicherheit, die mit der Einführung eines Leistungsschutzrechts entstehen könnte. Denn der Entwurf lasse mehr offen, als dass er kläre. In extremis wäre es gar möglich, fürchten Medienjuristen, dass Wortkombinationen unter den Schutz des neuen Rechts fielen und Verlage gegen deren Verwendung rechtlich vorgehen könnten; von einer <a href="http://www.internet-law.de/2012/06/leistungsschutzrecht-was-ist-von-den-fakten-und-argumenten-des-bdzv-zu-halten.html" target="_blank">«Monopolisierung der Sprache»</a> ist in diesem Zusammenhang gar die Rede. Derweil versuchen die Befürworter zu beschwichtigen, und solche Befürchtungen zu entkräften. Es sei alles nicht so gemeint, das <a href="http://www.presseschauder.de/vier-grunde-warum-blogger-das-leistungsschutzrecht-nicht-furchten-sollten/" target="_blank">Zitatrecht</a> weiterhin gewährleistet, nur gewerbliche Nutzung würde entschädigungspflichtig.</p>
<p>In der Schweiz ging es bisher noch nicht so hoch zu und her, obwohl der Verband Schweizer Medien das genau gleiche fordert. Nach einer <a href="http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/keine-sympathien-fuer-ein-leistungsschutzrecht-1.7391789" target="_blank">Artikelserie</a> <a href="http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/verlage-haben-anrecht-auf-besseren-schutz-1.7232236" target="_blank">in der NZZ</a> <a href="http://www.nzz.ch/aktuell/feuilleton/medien/wer-liberal-ist-verteidigt-geistiges-eigentum-1.7549626" target="_blank">vor zwei Jahren</a> <a href="http://www.nzz.ch/aktuell/startseite/noch-ein-gebuehrenmodell-1.9528929" target="_blank">verlief die Debatte </a> im Sand und wird inzwischen nur noch in Fachkreisen geführt. Etwa an einer <a href="http://www.sf-fs.ch/deutsch/Formulare/Bestellformular/?event=11.%20Urheberrechtstagung:%20Leistungsschutz%20f%C3%BCr%20Verlage?&amp;date=28.02.2012&amp;location=Zunfthaus%20zur%20Schmiden,%20Z%C3%BCrich" target="_blank">Tagung</a> des Schweizer Forums für Kommunikationsrecht Ende Februar. Wie es scheint, haben die Verleger auch gar kein Interesse an einer öffentlichen Diskussion. Obwohl der Verband Schweizer Medien die Einführung eines Leistungsschutzrechts <a href="http://schweizermedien.ch/index.php?id=102" target="_blank">als ein Ziel für 2012</a> gesetzt hat, mag sich der Vorsitzende des dafür zuständigen Departements Recht, der Tamedia-Verleger Pietro Supino, nicht selbst zum Thema äussern.</p>
<p>Für den Verband nimmt Rechtskonsulent Martin Ettlinger Stellung. Aus seinen Ausführungen wird klar, weshalb die Schweizer Verleger den Ball flach halten: «Das Leistungsschutzrecht für Verlage wird in der Schweiz aus Verlagssicht noch nicht prioritär begleitet, bis die Situation in Deutschland eindeutig geklärt ist.» Zum Inhalt des deutschen Gesetzesentwurfs könne man sich nicht äussern. Nur so viel: Man begrüsse grundsätzlich die Konkretisierung und das Fortschreiten des Anliegens in Deutschland. Gleichzeitig weist Ettlinger auch darauf hin, dass es nur bedingt möglich sei, inhaltliche Parallelen zu ziehen, «da die Urheberrechte der beiden Länder relevante Unterschiede aufweisen.»</p>
<p>Ein anderer, wesentlicher Unterschied ist die Haltung der Regierungen. In Deutschland steht die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage im Koalitionsvertrag festgeschrieben, während sich der schweizerische Bundesrat klar gegen ein solches Sonderrecht für Verlage ausgesprochen hat.</p>
<p>Ähnliche Positionen zum Leistungsschutzrecht in der Schweiz und Deutschland vertreten die Journalistenverbände. Sie stellen sich nicht grundsätzlich gegen ein solches Vorhaben, machen aber ihre Unterstützung davon abhängig, ob die Medienschaffenden angemessen aus den zu erwartenden Lizenzerlösen entschädigt werden. Kritik an den zu befürchtenden Kollateralschäden für die freie Online-Kommunikation vernimmt man von den Berufsverbänden und Gewerkschaften kaum. Was auch daher rühren mag, dass sie die Diskussion um ein Leistungsschutzrecht nicht prioritär behandeln. Das sagt auch Stephanie Vonarburg, Juristin und Zentralsekretärin der Mediengewerkschaft Syndicom: «Für uns steht die Diskussion um ein Leistungsschutzrecht nicht zuoberst auf der Traktandenliste, da es Medienschaffende nur indirekt betrifft.»</p>
<p>Beim Urheberrecht sieht die Gewerkschaft bedeutendere Baustellen als die Einführung eines Leistungsschutzrechts. «Unserer Meinung nach müsste zuerst das urheberrechtliche Verhältnis zwischen Autoren und Verlagen sauber geklärt werden, bevor die Verlage dank einem Leistungsschutzrecht Geld eintreiben gehen», sagt Stephanie Vonarburg. «Schliesslich soll das Leistungsschutzrecht eine Leistung schützen, die Verlage nur deshalb erbringen können, weil sie sich die Urheberrechte der Medienschaffenden davor umfassend abtreten lassen.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/06/20/abwarten-im-windschatten/">Abwarten im Windschatten</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Gegenwind statt Rückenwind</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/03/06/gegenwind-statt-rueckenwind/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Mar 2012 22:17:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland gehen die Wogen hoch, seit die Regierungskoalition beschlossen hat, ein Leistungsschutzrecht für Verlage einzuführen. Von diesem Entscheid erhoffen sich auch die Schweizer Verleger Rückenwind. Doch die Bedenken gegenüber einem zusätzlichen Schutz für Verlage sind gross. Neidisch dürfte der eine oder andere Schweizer Verleger nach Deutschland blicken. Geht es nach dem Willen der regierenden <a href="https://medienwoche.ch/2012/03/06/gegenwind-statt-rueckenwind/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/03/06/gegenwind-statt-rueckenwind/">Gegenwind statt Rückenwind</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/02/logo_medienrecht.jpg" alt="" width="120" height="120" /> In Deutschland gehen die Wogen hoch, seit die Regierungskoalition beschlossen hat, ein Leistungsschutzrecht für Verlage einzuführen. Von diesem Entscheid erhoffen sich auch die Schweizer Verleger Rückenwind. Doch die Bedenken gegenüber einem zusätzlichen Schutz für Verlage sind gross.<br />
<span id="more-30447"></span><br />
Neidisch dürfte der eine oder andere Schweizer Verleger nach Deutschland blicken. Geht es nach dem Willen der regierenden CDU und FDP sollen deutsche Verlage entschädigt werden, wenn Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren Texte und Textzitate im Internet weiterverbreiten. Dazu will die schwarz-gelbe Koalition ein sogenanntes <a href="http://kress.de/alle/detail/beitrag/114942-google-aggregatoren-sollen-zahlen-koalition-gibt-verlagen-leistungsschutzrecht.html" target="_blank">Leistungsschutzrecht einführen</a>.</p>
<p>Wie bereits bei früherer Gelegenheit, als die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag <a href="http://carta.info/16569/koalition-plant-leistungsschutzrecht-fuer-verlage/" target="_blank">die Absicht bekundet hatten</a>, den Verlagen mit einem Leistungsschutzrecht zu mehr Einnahmen zu verhelfen, wird auch jetzt wieder Protest laut. Auf grosses Unverständnis stösst insbesondere die Aussicht, dass dereinst Suchmaschinen zur Kasse geben werden, obwohl sie ja den Verlagen einen beträchtlichen Teil des Publikums zuführen.</p>
<p>Die meisten Verleger und ihre Branchenorganisationen sehen das freilich anders. Sie halten es für legitim, sich qua Gesetz am Erlös von Suchmaschinen zu beteiligen, weil diese – bisher unentgeltlich – Verlagserzeugnisse verwenden. Beispielsweise dann, wenn Google den Titel und die ersten Sätze eines Artikels in seinem Nachrichtenaggregator «Google News» anzeigt.</p>
<p>Während man in Deutschland der Einführung eines Leistungsschutzrechts für Verlage einen Schritt näher gerückt ist, steht die Diskussion in der Schweiz erst ganz am Anfang. Zwar fordern auch hier <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/verlage_haben_anrecht_auf_besseren_schutz_1.7232236.html" target="_blank">Verleger</a> und der <a href="http://www.schweizermedien.ch/index.php?id=442" target="_blank">Verband Schweizer Medien</a> ein zusätzliches Schutzrecht für die Nutzung ihre Erzeugnisse, aber die Politik hat diesem Begehren bisher eine klare Absage erteilt.</p>
<p>Ende 2009 stellte sich der Bundesrat deutlich gegen ein Leistungsschutzrecht. In seiner Antwort auf eine Interpellation von FDP-Nationalrat Kurt Fluri <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093802" target="_blank">hielt die Regierung fest</a>, dass der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz für Verlage ausreiche. «Ein Leistungsschutzrecht würde somit einzig eine zusätzliche Schicht von Rechten schaffen, ohne dass dafür ein Bedürfnis ausgewiesen ist.»</p>
<p>Doch mit der bundesrätlichen Absage war die Forderung der Verleger nicht vom Tisch. Von der aktuellen Entwicklung in Deutschland erhofft sich der Verband Schweizer Medien Rückenwind die eingeschlafene Debatte um ein Leistungsschutzrecht auch hierzulande wieder zu beleben, wie Martin Ettlinger, Rechtskonsulent des Verlegerverbands, sagt. Denn: «Wer im Internet eine vielfältige Medienlandschaft erhalten will, muss sich damit auseinandersetzen, dass nicht alles, was digital verfügbar ist, auch gratis zur Weiternutzung freigegeben ist.»</p>
<p>Doch vom erhofften Rückenwind spüren die Schweizer Verleger nicht viel. Im Gegenteil. Aus verschiedenen Himmelsrichtungen weht ihnen ein Gegenwind entgegen. Dass Google auch in der Schweiz ein Leistungsschutzrecht ablehnt, liegt auf der Hand; schliesslich wäre die Suchmaschine von der neuen Regelung direkt betroffen. Aber auch unabhängige Fachleute stehen einer neuen Gesetzgebung skeptisch bis ablehnend gegenüber. So auch Emanuel Meyer, Leiter Rechtsdienst Urheberrecht und verwandte Schutzrechte am <a href="https://www.ige.ch/urheberrecht/urheberrecht.html" target="_blank">Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum</a>.</p>
<p>Meyer hält die geltende Gesetzgebung für ausreichend. «Über die abgetretenen Nutzungsrechte der Autoren partizipieren die Verlage schon heute an der Zweitnutzung. Mit einem neuen Leistungsschutzrecht würde der bestehende Schutz verdoppelt und der Schutzumfang massiv erweitert.» Ob das mit Blick auf die Systematik der Gesetzgebung sinnvoll sei, dürfe bezweifelt werden, sagt Meyer im Gespräch mit der MEDIENWOCHE.</p>
<p>Vorderhand stehen mehr Fragen als Antworten zum Leistungsschutzrecht im Raum. Das sei auch an einer <a href="http://www.sf-fs.ch/deutsch/Veranstaltungen/Vergangene-Veranstaltungen/" target="_blank">Fachtagung</a> des Schweizer Forums für Kommunikationsrecht deutlich geworden, berichten Meyer und Ettlinger, die beide daran teilgenommen hatten. Wie den Tagungsunterlagen zu entnehmen ist, drehte sich die Veranstaltung vor einer Woche in Zürich um Grundsatzfragen unter Berücksichtigung aller relevanten Positionen. Viel mehr als eine Auslegeordnung gab das nicht her.</p>
<p>«Wie es konkret weitergeht mit dem Leistungsschutzrecht in der Schweiz, ist schwer abzuschätzen», sagt Martin Ettlinger vom Verlegerverband. «Politische Vorstösse zum Thema sind keine hängig.» Das kann sich zwar schnell ändern, aber damit wäre noch überhaupt nichts entschieden.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/03/06/gegenwind-statt-rueckenwind/">Gegenwind statt Rückenwind</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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