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	<title>Netzpolitik.org | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Thu, 22 Jun 2017 07:06:33 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Lockerung beim Umgang mit Leaks</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/10/21/lockerung-beim-umgang-mit-leaks/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Oct 2015 12:22:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ohne dass es jemand bemerkt hätte, änderte der Schweizer Presserat im April 2015 einen wichtigen Passus des Journalistenkodex: In Zukunft dürfen Medienschaffende vertrauliche Dokumente und Informationen veröffentlichen, auch wenn diese durch unlautere Methoden erlangt wurden. Damit entfernt sich die Medienethik weiter vom Medienrecht. Bis vor einem halben Jahr musste mit einer Rüge des Presserats rechnen, <a href="https://medienwoche.ch/2015/10/21/lockerung-beim-umgang-mit-leaks/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ohne dass es jemand bemerkt hätte, änderte der Schweizer Presserat im April 2015 einen wichtigen Passus des Journalistenkodex: In Zukunft dürfen Medienschaffende vertrauliche Dokumente und Informationen veröffentlichen, auch wenn diese durch unlautere Methoden erlangt wurden. Damit entfernt sich die Medienethik weiter vom Medienrecht.<br />
<span id="more-25962"></span><br />
Bis vor einem halben Jahr musste mit einer Rüge des Presserats rechnen, wer geleakte Informationen veröffentlichte. <a href="http://presserat.ch/13250.htm" target="_blank">Richtlinie a.1 </a>der <a href="http://www.presserat.ch/Documents/Erklaerung2008.pdf" target="_blank">«Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten»</a> hielt ausdrücklich fest: «Die Information darf nicht durch unlautere Methoden (Bestechung, Erpressung, verbotenes Abhören, Einbruch/Diebstahl) erlangt worden sein». Dieser Passus wurde im vergangenen April ersatzlos gestrichen.</p>
<p>Die Lockerung hat allerdings Grenzen. Gemäss Presserat dürfen Informationen, die auf geleakten Daten oder Dokumenten beruhen, nur dann veröffentlicht werden, wenn die Medienschaffenden die Quellen kennen, die Information im öffentlichen Interesse ist, keine äusserst wichtigen Interessen tangiert sind und wenn der Informant die Indiskretion absichtlich und freiwillig getätigt hat.</p>
<p>Die kleine aber feine Anpassung des Journalistenkodex ist bemerkenswert, weil der Presserat damit noch stärker auf Distanz zu den Schweizer Gerichten geht, die illegal erlangte Beweise für unverwertbar erklären und die die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) immer noch streng ahnden.</p>
<p>Zudem entwickelt sich das medienethische Selbstkontrollorgan der Schweiz auch weg vom Trend in Deutschland. Dort hat der Bundestag letzten Freitag, 16. Oktober 2015, von der öffentlichen Meinung wenig beachtet unter dem Titel <a href="http://www.taz.de/!5239820/">«Datenhehlerei» einen neuen Artikel 202d</a> ins Strafgesetzbuch eingefügt:</p>
<ol>
<li>Wer Daten (§ 202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</li>
<li>(…)</li>
<li>Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen (…).»</li>
</ol>
<p>Absatz 3 soll gemäss erläuterndem Bericht auch Journalisten von der Strafbarkeit ausnehmen, aber nur, wenn sie eine <a href="http://it-strafrecht.org/datenhehlerei-wird-strafbar-ausser-fuer-amtstraeger/" target="_blank">konkrete Veröffentlichung vorbereiten</a>. Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte, diese Regelung greife zu kurz: «Ein Journalist, der Daten zugespielt bekommt, kann naturgemäss erst nach der Sichtung des Datenbestandes beurteilen, ob daraus eine Veröffentlichung werden kann bzw. soll». Dann habe er sich aber bereits strafbar gemacht. Zudem gelten Blogger, Programmierer etc. nicht als Journalisten und sind vor Strafe <a href="http://www.taz.de/Pressefreiheit-gewaehrleistet/!5239820/" target="_blank">in Zukunft nicht geschützt</a>.</p>
<p>In Deutschland scheint nach dem Debakel rund um die <a href="https://netzpolitik.org/2015/monitor-ueber-landesverrat-netzpolitik-org-skandal-vorbei/" target="_blank">Ermittlungen wegen Landesverrats</a> gegen das Blog netzpolitik.org das Pendel wieder in Richtung Geheimhaltung zurückzuschlagen.</p>
<p>Und ganz grundsätzlich fällt auf, dass die Schweiz und Deutschland nach einem neuen Gleichgewicht zwischen Öffentlichkeit und Geheimnis suchen und dabei bisher ohne kohärenten Plan agieren. Doch kein Wunder, wirken doch seit einigen Jahren zwei Kräfte, die sich teilweise entgegenlaufen, teilweise verstärken: Zum einen das Grundcredo der Transparenz, dem sich der moderne Staat verpflichtet hat, und zum andern die Unsicherheit von Daten im digitalen Zeitalter. Dass der Schweizer Presserat in dieser Grundsatzdebatte ein deutliches Zeichen setzt, ist aus Sicht des Journalismus sehr zu begrüssen. Und hoffentlich orientiert sich der Schweizer Gesetzgeber nicht an der neuen Härte Deutschlands sondern am Presserat, streicht in der laufenden Revision Artikel 293 StGB, der die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen unter Strafe stellt, und beschliesst eine Revision des Obligationenrechts, das Whistleblower tatsächlich besser schützt.</p>
<p>Denn als Grund für die Streichung des Verwertungsverbots von unlauter beschafften Informationen nennt Presserats- Geschäftsführerin Ursina Wey gerade die Debatte über das Whistleblowing. Die ursprüngliche Fassung von Richtlinie a.1 stamme aus dem Jahr 2000, damals sei dieses Thema (noch) nicht aktuell gewesen. «Zudem erachtete es der Presserat als problematisch, (abschliessend) konkrete Delikte bzw. Straftatbestände zu nennen, welche dazu führen sollen, dass eine Indiskretion nicht veröffentlicht werden darf, andere, wie beispielsweise eine Amtsgeheimnisverletzung, hingegen nicht.»</p>
<p>Für diese Klärung gebührt dem Presserat Lob. Irritiernd hingegen ist, wie zurückhaltend er diese Änderung des Journalistenkodex kommuniziert hat. Sie ist ganz hinten im Jahresbericht 2014 erwähnt. Kommentarlos. Und bis Redaktionsschluss wurde die Neuerung weder in der Online-Version des <a href="http://ratgeber.presserat.ch/index.php?de_5-wann-darf-ich-vertrauliche-informationen-enthallen" target="_blank">Medienethik-Ratgebers des Presserats</a> noch in dessen App nachgeführt. Dort finden orientierungsbedürftige Journalisten immer noch die alte Version. So ernst der Presserat von den Gerichten bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte genommen wird, wenn sie unbestimmte Rechtsbegriffe zu füllen haben, so wenig scheint sich der Presserat selbst seiner Bedeutung bewusst zu sein.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/10/21/lockerung-beim-umgang-mit-leaks/">Lockerung beim Umgang mit Leaks</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Empörung in Deutschland, Alltag in der Schweiz</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/08/11/empoerung-in-deutschland-alltag-in-der-schweiz/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Aug 2015 14:48:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Generalbundesanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik.org]]></category>
		<category><![CDATA[André Meister]]></category>
		<category><![CDATA[Markus Beckedahl]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In Deutschland wurde das Strafverfahren gegen netzpolitik.org nach lautstarken Protesten eingestellt. In der Schweiz hingegen werden Journalisten wegen ähnlicher Taten verurteilt. Jahr für Jahr. Und kein Hahn kräht danach. Das Strafverfahren wegen Landesverrats gegen die beiden deutschen Journalisten Markus Beckedahl und André Meister der Internetplattform netzpolitik.org wurde am 10. August 2015 eingestellt. Beckedahl und Meister hatten <a href="https://medienwoche.ch/2015/08/11/empoerung-in-deutschland-alltag-in-der-schweiz/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland wurde das Strafverfahren gegen netzpolitik.org nach lautstarken Protesten eingestellt. In der Schweiz hingegen werden Journalisten wegen ähnlicher Taten verurteilt. Jahr für Jahr. Und kein Hahn kräht danach.<br />
<span id="more-25356"></span><br />
Das Strafverfahren wegen Landesverrats gegen die beiden deutschen Journalisten Markus Beckedahl und André Meister der Internetplattform netzpolitik.org wurde <a href="http://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=561" target="_blank">am 10. August 2015 eingestellt</a>. Beckedahl und Meister hatten Auszüge aus den Haushaltsplänen des Verfassungsschutzes <a href="https://netzpolitik.org/2015/geheimer-geldregen-verfassungsschutz-arbeitet-an-massendatenauswertung-von-internetinhalten/" target="_blank">publiziert</a>, <a href="https://netzpolitik.org/2015/geheime-referatsgruppe-wir-praesentieren-die-neue-verfassungsschutz-einheit-zum-ausbau-der-internet-ueberwachung/" target="_blank">die belegten</a>, dass der Verfassungsschutz 75 zusätzliche Mitarbeiter anstellen will, die das Internet nach verdächtigen Mitteilungen durchsuchen. Am 30. Juli war bekannt geworden, dass der Generalbundesanwalt gegen die Redaktion von netzpolitik.org ermittelt.</p>
<p>Beckedahl fiel aus allen Wolken, als er von den Ermittlungen hörte: «Ich wusste gar nicht, dass Journalisten wegen Landesverrates angeklagt werden können. Ich dachte sowas ist einmal beerdigt worden», <a href="https://youtu.be/2JVTr-jh8Ig" target="_blank">sagte er in einem Interview</a> mit dem «Medienmagazin» von Radio Eins.</p>
<p>Tja, Herr Beckedahl &#8211; in der Schweiz ist das üblich! Da braucht es nicht einmal den Vorwurf des Landesverrats: Pro Jahr ergehen gemäss Polizeistatistik durchschnittlich zwei Anzeigen gegen Journalisten, weil sie aus geheimen Dokumenten zitiert haben. Meist werden sie verurteilt, denn dem Bundesgericht genügt es bereits, wenn Journalisten aus einem Schriftstück zitieren, das für geheim erklärt wurde. Den höchsten Schweizer Richtern ist egal, wenn die ganze Schweiz dieses Geheimnis bereits kennt. Und dabei kann es um Banalitäten gehen – weit weg vom Landesverrat.</p>
<p>Das musste zuletzt ein Journalist der NZZ am Sonntag erfahren, der aus einem (geheimen) Kommissionsprotokoll des Nationalrats Äusserungen der damaligen Justizministerin Eveline Widmer Schlumpf über den damaligen Bundesanwalt zitierte. Das alleine genügte dem Bundesgericht 2013 <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr//bger/130111_6B_186-2012.html" target="_blank">für eine Verurteilung</a>.</p>
<p>Es war egal, dass die ganze Schweiz wusste, dass die Justizministerin und der Bundesanwalt das Heu nicht auf der gleichen Bühne hatten. Immerhin wurde der Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weitergezogen. Vielleicht muss hier Strassburg der Schweiz ein weiteres Mal beibringen, was Medienfreiheit heisst. Doch bis zu einem Entscheid dauert es in der Regel rund sechs Jahre.</p>
<p>Denn die Schweiz erscheint im Vergleich zu Deutschland wie ein Entwicklungsland in Sachen Medien- und Pressefreiheit. Der entscheidende Unterschied liegt in Artikel 293 des Schweizer Strafgesetzbuches, der jeden unter Strafe stellt, der aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde, zitiert, die als geheim erklärt worden sind. Da braucht es keinen Landesverrat, sondern simpelste Geheimnisse (die manchmal gar keine sind) genügen. Das Parlament diskutiert zwar erneut über diesen Strafartikel, will ihn aber nicht streichen, sondern <a href="https://medienwoche.ch/2014/12/11/es-gaebe-genuegend-gruende-den-maulkorb-artikel-zu-streichen/">nur geringfügig modifizieren</a>.</p>
<p>In Deutschland wurde ein vergleichbarer Straftatbestand 1980 gestrichen. Das Land lebt gut damit. Verwaltung und Parlament sind nicht zusammengebrochen. Und das Verfahren wegen Landesverrats wirkt wie das letzte Aufbäumen eines alten Staatsverständnisses, das offenbar nur noch wenige teilen – wie die Proteste und Reaktionen der letzten Tage gezeigt haben.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/08/11/empoerung-in-deutschland-alltag-in-der-schweiz/">Empörung in Deutschland, Alltag in der Schweiz</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Die Pressefreiheit muss wachsen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/08/05/die-pressefreiheit-muss-wachsen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2015 11:41:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik.org]]></category>
		<category><![CDATA[Landesverrat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt keine klare Grenze zwischen bloggenden Bürgern und Journalisten. Deshalb brauchen wir ein neues Konzept von Pressefreiheit.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es gibt keine klare Grenze zwischen bloggenden Bürgern und Journalisten. Deshalb brauchen wir ein neues Konzept von Pressefreiheit. </p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/08/05/die-pressefreiheit-muss-wachsen/">Die Pressefreiheit muss wachsen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wie es zu den Ermittlungen gegen die Blogger kam</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/08/03/wie-es-zu-den-ermittlungen-gegen-die-blogger-kam/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2015 11:37:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Blogger]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Generalbundesanwalt]]></category>
		<category><![CDATA[Netzpolitik.org]]></category>
		<category><![CDATA[Landesverrat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der deutsche Generalbundesanwalt Range prüfte lange die Vorwürfe gegen Journalisten. Trotz Kritik nahm er Ermittlungen auf.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/08/03/wie-es-zu-den-ermittlungen-gegen-die-blogger-kam/">Wie es zu den Ermittlungen gegen die Blogger kam</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der deutsche Generalbundesanwalt Range prüfte lange die Vorwürfe gegen Journalisten. Trotz Kritik nahm er Ermittlungen auf.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/08/03/wie-es-zu-den-ermittlungen-gegen-die-blogger-kam/">Wie es zu den Ermittlungen gegen die Blogger kam</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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