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	<title>Öffentlichkeitsprinzip | MEDIENWOCHE</title>
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	<link>https://medienwoche.ch</link>
	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Tue, 30 Apr 2019 09:58:57 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>So hat die WOZ vor Bundesgericht gewonnen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/04/28/so-hat-die-woz-vor-bundesgericht-gewonnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 28 Apr 2019 20:57:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Wochenzeitung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil für mehr Transparenz im umstrittenen Bereich der Waffenexporte gefällt: Namen von Schweizer Waffenexport-Firmen müssen veröffentlicht werden.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/04/28/so-hat-die-woz-vor-bundesgericht-gewonnen/">So hat die WOZ vor Bundesgericht gewonnen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesgericht hat ein wichtiges Urteil für mehr Transparenz im umstrittenen Bereich der Waffenexporte gefällt: Namen von Schweizer Waffenexport-Firmen müssen veröffentlicht werden. </p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/04/28/so-hat-die-woz-vor-bundesgericht-gewonnen/">So hat die WOZ vor Bundesgericht gewonnen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Für einen Lokaljournalismus, der den Mächtigen auf die Finger schaut</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/10/31/fuer-einen-lokaljournalismus-der-den-maechtigen-auf-die-finger-schaut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Oct 2018 15:29:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Auf dem Radar]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsprinzip]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Stadt Schaffhausen hat sich Ende September eine Mehrheit der Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, das Öffentlichkeitsprinzip unangetastet zu lassen. Damit bleibt es den Medien auch weiterhin möglich, ohne prohibitive Gebühren amtliche Dokumente einzusehen und daraus zu zitieren. Gegen die von Behörden und praktisch sämtlichen Parteien geforderte Einschränkung wehrte sich die direkt betroffene Zeitung «Schaffhauser AZ». Sie ergriff dazu das Referendum und konnte in der Abstimmung die Bevölkerung von ihrem Anliegen überzeugen. In einer Kolumne im Medienmagazin «Edito» wertet AZ-Co-Redaktionsleiter Marlon Rusch das Ergebnis als Vertrauensbeweis in die Medien: «60 Prozent der Stimmbevölkerung entschieden sich gegen das Establishment, gegen die etablierten politischen Parteien – und für die kritischen Medien. Wir finden: Das ist ein starkes Zeichen. Für einen starken Lokaljournalismus, der nah dran ist an den Menschen und ihrer Lebensrealität. Für einen Lokaljournalismus, der den Mächtigen auf die Finger schaut.»</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/10/31/fuer-einen-lokaljournalismus-der-den-maechtigen-auf-die-finger-schaut/">Für einen Lokaljournalismus, der den Mächtigen auf die Finger schaut</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der Stadt Schaffhausen hat sich Ende September eine Mehrheit der Stimmberechtigten dafür ausgesprochen, das Öffentlichkeitsprinzip unangetastet zu lassen. Damit bleibt es den Medien auch weiterhin möglich, ohne prohibitive Gebühren amtliche Dokumente einzusehen und daraus zu zitieren. Gegen die von Behörden und praktisch sämtlichen Parteien geforderte Einschränkung wehrte sich die direkt betroffene Zeitung «Schaffhauser AZ». Sie ergriff dazu das Referendum und konnte in der Abstimmung die Bevölkerung von ihrem Anliegen überzeugen. In einer Kolumne im Medienmagazin «Edito» wertet AZ-Co-Redaktionsleiter Marlon Rusch das Ergebnis als Vertrauensbeweis in die Medien: «60 Prozent der Stimmbevölkerung entschieden sich gegen das Establishment, gegen die etablierten politischen Parteien – und für die kritischen Medien. Wir finden: Das ist ein starkes Zeichen. Für einen starken Lokaljournalismus, der nah dran ist an den Menschen und ihrer Lebensrealität. Für einen Lokaljournalismus, der den Mächtigen auf die Finger schaut.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/10/31/fuer-einen-lokaljournalismus-der-den-maechtigen-auf-die-finger-schaut/">Für einen Lokaljournalismus, der den Mächtigen auf die Finger schaut</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Hat der Staat Angst vor seinen Bürgern?</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/09/24/hat-der-staat-angst-vor-seinen-buergern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Sep 2018 09:09:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsprinzip]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zahlen zu Schiesslärm, Schadstoffen und Dienstreisen: Beamte betreiben Geheimniskrämerei um Daten, die offen sein sollten.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/09/24/hat-der-staat-angst-vor-seinen-buergern/">Hat der Staat Angst vor seinen Bürgern?</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zahlen zu Schiesslärm, Schadstoffen und Dienstreisen: Beamte betreiben Geheimniskrämerei um Daten, die offen sein sollten.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/09/24/hat-der-staat-angst-vor-seinen-buergern/">Hat der Staat Angst vor seinen Bürgern?</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Öffentlichkeitsprinzip: Hartnäckigkeit lohnt sich (nur bedingt)</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/07/04/oeffentlichkeitsprinzip-hartnaeckigkeit-lohnt-sich-nur-bedingt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jul 2018 10:38:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Auf dem Radar]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsprinzip]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Informationsspezialist Christian Gutknecht wollte wissen, wieviel Geld Schweizer Hochschulbibliotheken für die Abonnements wissenschaftlicher Journals ausgeben. Ein paar wenige Grossverlage halten hier das weltweite Monopol. Sie verlangen teils exorbitante Beträge, welche die Universitäten bezahlen müssen, um Zugang zu den für die Forschung wichtigen Beiträgen zu erhalten. Über die genauen Kosten schweigen sich die Bibliotheken aber aus, weil das mit den Verlagen vertraglich so vereinbart sei. Gutknecht hat nun gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip versucht, sich Zugang zu den Zahlen zu verschaffen. Nach vier Jahren und 15'000 Franken an Gerichtskosten und Gebühren, die er selbst berappte, hat eine Mehrheit der Bibliotheken ihre Verträge mit den Wissenschaftsverlagen offengelegt. Dennoch zieht Gutknecht ein ernüchterndes Fazit in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip: «Es überwiegt auch die bittere Erkenntnis, dass man als Bürger ökonomisch immer verliert, wenn man gegen die Verwaltung den juristischen Weg einschlägt. Denn der Aufwand, der durch Fehlentscheide von gut bezahlten Juristinnen oder Führungspersonen in der Verwaltung verursacht wird, geht immer auf Staatskasse und letztlich wieder auf die Kosten der Steuerzahlenden.»</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/07/04/oeffentlichkeitsprinzip-hartnaeckigkeit-lohnt-sich-nur-bedingt/">Öffentlichkeitsprinzip: Hartnäckigkeit lohnt sich (nur bedingt)</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Informationsspezialist Christian Gutknecht wollte wissen, wieviel Geld Schweizer Hochschulbibliotheken für die Abonnements wissenschaftlicher Journals ausgeben. Ein paar wenige Grossverlage halten hier das weltweite Monopol. Sie verlangen teils exorbitante Beträge, welche die Universitäten bezahlen müssen, um Zugang zu den für die Forschung wichtigen Beiträgen zu erhalten. Über die genauen Kosten schweigen sich die Bibliotheken aber aus, weil das mit den Verlagen vertraglich so vereinbart sei. Gutknecht hat nun gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip versucht, sich Zugang zu den Zahlen zu verschaffen. Nach vier Jahren und 15&#8217;000 Franken an Gerichtskosten und Gebühren, die er selbst berappte, hat eine Mehrheit der Bibliotheken ihre Verträge mit den Wissenschaftsverlagen offengelegt. Dennoch zieht Gutknecht ein ernüchterndes Fazit in Bezug auf das Öffentlichkeitsprinzip: «Es überwiegt auch die bittere Erkenntnis, dass man als Bürger ökonomisch immer verliert, wenn man gegen die Verwaltung den juristischen Weg einschlägt. Denn der Aufwand, der durch Fehlentscheide von gut bezahlten Juristinnen oder Führungspersonen in der Verwaltung verursacht wird, geht immer auf Staatskasse und letztlich wieder auf die Kosten der Steuerzahlenden.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/07/04/oeffentlichkeitsprinzip-hartnaeckigkeit-lohnt-sich-nur-bedingt/">Öffentlichkeitsprinzip: Hartnäckigkeit lohnt sich (nur bedingt)</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Nachrichtendienst hat Zugang zu Informationen zu Unrecht verwehrt</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/05/29/nachrichtendienst-hat-zugang-zu-informationen-zu-unrecht-verwehrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 May 2018 13:12:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsprinzip]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Anfang standen zwei nackte Zahlen, die «Blick» beim Nachrichtendienst des Bundes nachfragte. Daraus wurde ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht. Dieses stärkt dem Öffentlichkeitsprinzip den Rücken.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/05/29/nachrichtendienst-hat-zugang-zu-informationen-zu-unrecht-verwehrt/">Nachrichtendienst hat Zugang zu Informationen zu Unrecht verwehrt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Anfang standen zwei nackte Zahlen, die «Blick» beim Nachrichtendienst des Bundes nachfragte. Daraus wurde ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht. Dieses stärkt dem Öffentlichkeitsprinzip den Rücken.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/05/29/nachrichtendienst-hat-zugang-zu-informationen-zu-unrecht-verwehrt/">Nachrichtendienst hat Zugang zu Informationen zu Unrecht verwehrt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Albinen hebt Journalisten-Verbot auf</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/11/28/albinen-hebt-journalisten-verbot-auf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Nov 2017 20:37:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsprinzip]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>An der Gemeindeversammlung in Albinen waren zuerst keine Journalisten zugelassen. Jetzt gibt der Gemeindepräsident nach.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>An der Gemeindeversammlung in Albinen waren zuerst keine Journalisten zugelassen. Jetzt gibt der Gemeindepräsident nach.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/11/28/albinen-hebt-journalisten-verbot-auf/">Albinen hebt Journalisten-Verbot auf</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Öffentlichkeitsprinzip: «Es gibt noch viel zu tun»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/12/29/oeffentlichkeitsprinzip-es-gibt-noch-viel-zu-tun/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 29 Dec 2015 13:51:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsprinzip]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hanspeter Thür trat Ende November als Datenschützer zurück. Er war auch dafür zuständig, dass Journalisten, Organisationen und interessierte Bürger Auskunft über die Verwaltung einfordern konnten. Heute herrsche mehr Transparenz in den Amtsstuben, doch es bleibe noch viel zu tun, sagt er.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/12/29/oeffentlichkeitsprinzip-es-gibt-noch-viel-zu-tun/">Öffentlichkeitsprinzip: «Es gibt noch viel zu tun»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hanspeter Thür trat Ende November als Datenschützer zurück. Er war auch dafür zuständig, dass Journalisten, Organisationen und interessierte Bürger Auskunft über die Verwaltung einfordern konnten. Heute herrsche mehr Transparenz in den Amtsstuben, doch es bleibe noch viel zu tun, sagt er.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/12/29/oeffentlichkeitsprinzip-es-gibt-noch-viel-zu-tun/">Öffentlichkeitsprinzip: «Es gibt noch viel zu tun»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Gerichte bunkern weiter</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/07/13/die-gerichte-bunkern-weiter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jul 2015 08:12:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Transparenz]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[Obergericht]]></category>
		<category><![CDATA[Schaffhausen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Obergericht des Kantons Schaffhausen hat einen wegweisenden Entscheid gefällt: Jedermann kann Urteile zeitlich unbeschränkt einsehen. In anderen Kantonen bunkern die Gerichte aber weiterhin ihre Urteile. Das lässt sich, wie im Fall Schaffhausen, mit journalistischer Hartnäckigkeit ändern. Engagierte Journalisten prallen auf befangenen erstinstanzlichen Richter. Eine Journalistin des Radio Munot (März 2013), ein Redaktor des Landboten <a href="https://medienwoche.ch/2015/07/13/die-gerichte-bunkern-weiter/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/07/13/die-gerichte-bunkern-weiter/">Die Gerichte bunkern weiter</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Obergericht des Kantons Schaffhausen hat einen wegweisenden Entscheid gefällt: Jedermann kann Urteile zeitlich unbeschränkt einsehen. In anderen Kantonen bunkern die Gerichte aber weiterhin ihre Urteile. Das lässt sich, wie im Fall Schaffhausen, mit journalistischer Hartnäckigkeit ändern.<br />
<span id="more-25177"></span><br />
<strong>Engagierte Journalisten prallen auf befangenen erstinstanzlichen Richter.</strong><br />
Eine Journalistin des Radio Munot (März 2013), ein Redaktor des Landboten (April 2013) und ein Journalist des Beobachters (Juli 2013) wollten ein rechtskräftiges Urteil des Kantonsgerichts Schaffhausen einsehen, mit dem ein Physiotherapeut im August 2012 wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Belästigung zu 22 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Der Physiotherapeut behielt trotz dieser Verurteilung seine Praxisausübungsbewilligung. Das Gesundheitsamt, das für Erteilung und Entzug zuständig ist, hatte vom Urteil nichts erfahren. Die Journalisten wollten die Abläufe überprüfen, die Justiz kontrollieren und so ihre Rolle als Vierte Gewalt wahrnehmen.</p>
<p>Doch Kantonsrichter Markus Kübler, der auch das Strafverfahren gegen den Physiotherapeuten präsidiert hatte, wies die Einsichtsgesuche ab. Seine Begründung: Da das Verfahren öffentlich verhandelt, das Urteil mündlich öffentlich verkündet und das Strafurteilsdispositiv 30 Tage lang auf der Gerichtskanzlei zur allgemeinen Einsicht aufgelegt worden war, sei das Urteil ja bereits korrekt öffentlich verkündet worden. Deshalb behandelte der Kantonsrichter nicht nur die Verfahrensakten, sondern sogar das Urteilsdispositiv als Archivgut und beurteilte die Gesuche nach der kantonalen Archivverordnung.</p>
<p>Er verneinte das nötige Interesse an einer Einsicht in dieses Archivgut: «Dem Einsichtsgrund der Justizkontrolle (&#8230;) ist die Schutzwürdigkeit abzusprechen, weil eine solche zu einem früheren Zeitpunkt umfassend möglich war.» Auch hier: Pech gehabt. Wer an der öffentlichen Urteilsverkündung nicht dabei war oder auf der Gerichtskanzlei das Urteil angeschaut hat, darf das Urteil nicht mehr sehen. Beim Gesuch der Zeitschrift «Beobachter» sah Kübler zudem kein berechtigtes öffentliches Interesse, weil er in Medienberichten bereits geschildert habe, weshalb die Verurteilung des Physiotherapeuten nicht ans Gesundheitsamt gemeldet worden war: Der Physiotherapeut habe die beiden Nötigungshandlungen nicht als Physiotherapeut, sondern als Pfleger in einer Institution, und nicht an Insassen, sondern an einer Mitarbeiterin begangen. Zudem arbeite der Pfleger unterdessen auf dem Bau.</p>
<p>Kommentar: Die Argumentation von Kantonsrichter Markus Kübler ist typisch für die Bunkerhaltung, die in Justizkreisen noch immer verbreitet ist. Dabei übersehen die Richter, dass sie befangen sind, wenn es darum geht zu beurteilen, ob es im öffentlichen Interesse ist, ihre Arbeit zu kontrollieren. Gerade erstinstanzliche Richter verneinen oft das schutzwürdige Interesse an Einsicht in Urteile und halten ihre mündlichen Auskünfte, die sie notabene erst unter Druck abgeben, sogar für einen Ersatz. Der von Kübler erwähnte Medienbericht wurde erst nach den Gesuchen von Landbote und Radio Munot publiziert und stützte sich einzig auf <a href="http://www.infosperber.ch/FreiheitRecht/Sexualtater-behalt-Bewilligung-als-Therapeut" target="_blank">Erklärungen Küblers</a>.</p>
<p>Die Praxis des Kantonsgerichts, dass der für das Strafverfahren zuständige Richter auch die Einsichtsgesuche beurteilt, ist untauglich und verstösst gegen den Anspruch auf einen unbefangenen Richter.</p>
<p><strong>Medienfreundliches Obergericht schafft ein Präjudiz</strong><br />
Mehr als zwei Jahre nach dem ersten Einsichtsgesuch urteilte das Obergericht des Kantons Schaffhausen <a href="http://obergerichtsentscheide.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/gesetzestexte/Band_16/2015_60_2013_30.pdf" target="_blank">am 19. Mai 2015</a>.<br />
Es hiess die Beschwerde des «Beobachters» gut und hielt fest, «dass das Bundesgericht heute aus dem Gebot der öffentlichen Urteilsverkündung gemäss Art. 30 Abs. 3 BV (…) ein zeitlich nicht beschränktes Einsichtsrecht in die ergangenen Urteile ableitet, wobei ein Gesuchsteller kein besonderes oder schutzwürdiges Interesse nachweisen muss.»<br />
Wird ein Urteil nur mündlich verkündet, haben Journalisten und beliebige Dritte einen Anspruch auf das (anonymisierte) Urteilsdispositiv und die Protokollbegründung. «Dem Sinn des Verkündungsgebots von Art. 30 Abs. 3 BV, welches die gerichtlichen Urteilssprüche zugänglich und nachvollziehbar machen will, entspricht es unter diesen Umständen, auch eine teilweise Einsicht ins Verhandlungsprotokoll, nämlich in die erwähnte Protokollbegründung, zu gewähren bzw. diesen Teil in Kopie herauszugeben.»</p>
<p>Die Namen der betroffenen Privatpersonen sind zu anonymisieren, wenn Journalisten im Nachhinein Einsicht in die Urteile verlangen.</p>
<p>Verfahrensakten unterstehen hingegen dem Archivrecht und sind nur bei besonderen Ausnahmen (zum Beispiel ein nachgewiesenes prozessuales oder wissenschaftliches Interesse) einsehbar.</p>
<p>Das Obergericht begründet sein wegweisendes Urteil mit Verweis auf einen Bundesgerichtsentscheid vom 26. März 2013 (<a href="http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F139-I-129%3Ade" target="_blank">139 I 129</a>) und gestützt auf den St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung. Der Verweis auf den Bundesgerichtsentscheid ist gewagt, denn dieser höchstrichterliche Entscheid bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das gerade nicht öffentlich verkündet und nur teilweise publiziert worden war. Daraus kann nicht ohne weitere Begründung abgeleitet werden, dass auch das Urteilsdispositiv eines mündlich verkündeten Urteils oder eines vollständig öffentlich aufgelegten Urteils nachträglich auf Gesuch hin herausgegeben werden muss. Zudem stützt sich das Obergericht auf den St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung. Darin kommt Gerold Steinmann, ehemaliger langjähriger Gerichtsschreiber des Bundesgerichts und hervorragender Jurist, zum Schluss, dass «der Zugang zu Urteilen (mündliche Eröffnung, Einsicht, Herausgabe) nach Art. 30 Abs. 3 BV von keinem besonderen oder gar schutzwürdigen Interesse abhängig ist.» Und dass Private – somit auch Journalisten – ohne besonderes Interesse einer mündlichen Urteilsverkündung beiwohnen und «die Bekanntgabe bei (&#8230;) abgeschlossener Verkündung verlangen» können.</p>
<p>Dabei bezieht sich Steinmann auf das oben erwähnte Urteil sowie auf zwei Bundesgerichtsentscheide zu den Einsichtsgesuchen in Einstellungsverfügungen nach Art. 53 StGB in Sachen Fifa (<a href="http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2012/Entscheide_1B_2012/1B.68__2012.html" target="_blank">Urteil 1B_68/2012 vom 3. Juli 2012</a>) und <a href="http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F137-I-16%3Ade#page19" target="_blank">Roland Nef</a>.</p>
<p>Die grundsätzliche Einschätzung Steinmanns ist richtig. Doch sind auch die zwei weiteren Entscheide, die Steinmann zitiert, keine präzisen Präjudizien: In beiden Fällen geht es um Einsicht in Entscheide, die (nach damaliger Praxis) nicht verkündet worden waren. Der Anspruch auf unbefristeten nachträglichen Zugang zu einem korrekt öffentlich verkündeten Entscheid kann sich also nur bedingt auf diese höchstrichterlichen Präjudizien stützen. Als Journalist hätte man sich vom Schaffhauser Obergericht eine detailliertere Begründung gewünscht.</p>
<p><strong>Nur Schaffhauser Journalisten können aufatmen</strong><br />
Das Urteil des Schaffhauser Obergerichts ist rechtskräftig: Für die Einsicht in Urteile braucht es zukünftig also kein schutzwürdiges öffentliches Interesse mehr. Jedermann – also auch Nicht-Journalisten &#8211; kann im Kanton Schaffhausen grundlos (anonymisierte) Urteile herausverlangen und dies zeitlich unbefristet. Deshalb muss das Kantonsgericht nun auch seine Richtlinien über die <a href="http://www.sh.ch/fileadmin/Redaktoren/Dokumente/Kantonsgericht/Richtlinien_Einsicht.pdf" target="_blank">Einsicht in Entscheide</a> ändern.</p>
<p>Da das Bundesgericht den Zugang zu Urteilen der Gerichte und zu den Entscheiden der Staatsanwaltschaften gleich behandelt (BGE 124 IV 234; 137 I 16; Urteil 1B_68/2012; vgl. dazu auch Gerold Steinmann im St. Galler Kommentar zur Bundesverfassung, Art. 30, Rz 64), kann aus dem Entscheid des Schaffhauser Obergerichts auch ein zeitlich unbefristeter Zugang zu Strafbefehlen, Einstellungsverfügungen und Nichtanhandnahmeverfügungen der Staatsanwaltschaften des Kantons Schaffhausen abgeleitet werden.<br />
Die gerügte Praxis des Kantonsgerichts Schaffhausen ist in einigen andern Kantonen ebenfalls üblich. So werden etwa im Kanton Aargau gemäss einem Kreisschreiben des Obergerichts Urteile vier Wochen lang <a href="https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/jb/dokumente_6/obergerichte/kreisschreiben/akteneinsicht_herausgabe_von_akten_und_information_ueber_gerichtsverfahren.pdf, LDI.2005.2" target="_blank">öffentlich aufgelegt</a>, danach muss ein begründetes Interesse nachweisen, wer Einsicht nehmen will</p>
<p>Ändert das Urteil des Obergerichts Schaffhausen etwas an solch restriktiven Regelungen? Rechtlich leider nein. Das Urteil ist zwar rechtskräftig, bindet aber nur die Gerichte des Kantons Schaffhausen (sowie deren Staatsanwaltschaften). Und das Schaffhauser Urteil bezieht sich nicht auf präzise Präjudizien des Bundesgerichts, aus denen auch für andere Kantone zwingend rechtliche Ansprüche abgeleitet werden könnten.</p>
<p>Bis das Bundesgericht einen eigentlichen Leitentscheid zu dieser Frage gefällt hat, hat der Entscheid des Obergerichts Schaffhausen immerhin eine Signalwirkung für andere Kantone, denn – diese Einschätzung sei gewagt – das Bundesgericht hätte gleich entschieden wie die Schaffhauser Oberrichter. Das zeigt die grundsätzliche Haltung, die oben erwähnte Bundesgerichtsurteile prägte: Das höchste Schweizer Gericht will eine möglichst offene Justiz. Und das zeigen auch die Worte des ehemaligen Bundesrichters Heinz Aemisegger in seinem Vortrag an einer Veranstaltung zur Kommunikation der Gerichte im Juni 2013: «Was einmal öffentlich ist, bleibt öffentlich. Öffentlich verkündete Urteile bleiben deshalb öffentlich zugänglich.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/07/13/die-gerichte-bunkern-weiter/">Die Gerichte bunkern weiter</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wir wollen es schneller und billiger</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2011/05/16/wir-wollen-es-schneller-und-billiger/</link>
					<comments>https://medienwoche.ch/2011/05/16/wir-wollen-es-schneller-und-billiger/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ronnie Grob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 May 2011 08:11:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Gebühren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dank dem Öffentlichkeitsgesetz erhalten Journalisten und interessierte Bürger freien Zugang zu amtlichen Dokumenten. Dennoch stellt die Verwaltung Medienschaffende regelmässig vor unnötige Hürden. Gebühren und lange Auskunftsfristen behindern die Arbeit. Eigentlich ist es total einfach: Die Bürger der Schweiz bilden den Staat. Wer etwas von ihm wissen will, erhält Auskunft, denn es gilt das Öffentlichkeitsprinzip: «Jede <a href="https://medienwoche.ch/2011/05/16/wir-wollen-es-schneller-und-billiger/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Dank dem Öffentlichkeitsgesetz erhalten Journalisten und interessierte Bürger freien Zugang zu amtlichen Dokumenten. Dennoch stellt die Verwaltung Medienschaffende regelmässig vor unnötige Hürden. Gebühren und lange Auskunftsfristen behindern die Arbeit.<br />
<span id="more-28827"></span><br />
Eigentlich ist es total einfach: Die Bürger der Schweiz bilden den Staat. Wer etwas von ihm wissen will, erhält Auskunft, denn es gilt das Öffentlichkeitsprinzip: «Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und von den Behörden Auskünfte über den Inhalt amtlicher Dokumente zu erhalten.» Man kontaktiert also das Amt (zuerst die Publikationen) und erhält im besten Fall eine Information in nützlicher Frist, die korrekt ist und nichts kostet.</p>
<p>Das klappt oft so gut, dass zugezogene Deutsche davon <a href="https://twitter.com/#!/moritzadler/status/63936856542289920">hellauf begeistert</a> sind:</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2011/05/Tweet-von-Moritz-Adler.png" alt="Tweet von Moritz Adler" title="Tweet von Moritz Adler" width="450" height="217" class="alignnone size-full wp-image-2229" /></p>
<p>Doch was so gut klingt wie das «Öffentlichkeitsprinzip», hat auch Haken. So geht es im betreffenden <em>Bundesgesetz über das Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten</em> nach <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a6.html">Art. 6 Öffentlichkeitsprinzip</a> weiter mit <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a7.html">Art. 7 Ausnahmen</a>, <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a8.html">Art. 8 Besondere Fälle</a> und <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a9.html">Art. 9 Schutz von Personendaten</a>. <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a8.html">Art. 8 Auskunftsrecht</a> im <em>Bundesgesetz für Datenschutz</em> erteilt weitere Rechte, natürlich nicht ohne <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/235_1/a9.html">Art. 9 Einschränkung des Auskunftsrechts</a>. Ausserdem wird der Auskunftsbegehrende dazu gezwungen, ein ordentliches Gesuch zu stellen, wofür es Vorlagen gibt: Die Schweizer Armee zum Beispiel stellt für das Gesuch ein <a href="http://www.ar.admin.ch/internet/armasuisse/de/home/aktuell/0.html">Online-Formular</a> zur Verfügung, weitere Mustergesuche sind im Web erhältlich, bei <a href="http://investigativ.ch/9401.html">investigativ.ch</a>, <a href="http://befreite-dokumente.ch/angefragte.html">befreite-dokumente.ch</a> oder <a href="http://www.edoeb.admin.ch/dokumentation/00503/00593/index.html?lang=de">admin.ch</a>.</p>
<p>Schwieriger wird es, wenn es um Daten geht, die Beamte nicht hergeben und Journalisten unbedingt haben wollen. So erlebte es Kurt Pelda, der für die «Weltwoche» über Vorgänge in der <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Direktion_f%C3%BCr_Entwicklung_und_Zusammenarbeit">DEZA</a> recherchierte. Sein Gesuch (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a10.html">Art. 10</a>) vom 22. Juni 2010 bei der <a href="http://www.efk.admin.ch/deutsch/index.htm">EFK</a> wurde erst am 4. April 2011 mit einem Dokument beantwortet. Was geschah dazwischen? Zuerst ersuchte die Behörde eine Fristverlängerung zur Einschwärzung von Personendaten (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a11.html">Art. 11</a>). Dann fiel ihr auf, dass «nicht alle Personendaten in den Berichten anonymisiert werden könnten», weshalb «die Anhörung mehrerer Personen» veranlasst werden müsse (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a12.html">Art. 12</a>). Zu tragen habe die Kosten in Höhe von «mehreren Tausend Franken» der Gesuchsteller. Dieser reichte darauf einen Schlichtungsantrag (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a13.html">Art. 13</a>) ein, der schliesslich zum Erfolg führte (wenn auch nicht in der erforderlichen Zeit). Was in 20, maximal in 40 Tagen hätte erledigt sein sollen, dauerte über neun Monate, dabei handelte es sich um ein Dokument von gerade mal 22 Seiten.</p>
<p>Ein weiteres Beispiel ist der Fall Nef: Im Sommer 2008 beantragten «Beobachter»  und «Weltwoche» Akteneinsicht in die Einstellungsverfügung. Herausgegeben wurde sie erst im Oktober 2010, nach einem Entscheid des Bundesgerichts (<a href="http://www.presseverein.ch/2010/10/dokumente-zum-fall-nef-online/">mehr hier</a>). Der direkt am Fall beteiligte «Beobachter»-Mitarbeiter <a href="http://dominiquestrebel.wordpress.com/">Dominique Strebel</a> sieht die Hürden, vor denen Journalisten stehen, vor allem bei den Einschwärzungen, bei der Dauer der Verfahren und bei den Gebühren. «Es gab schon Fälle, wo Dokumente zu 90 Prozent schwarz zurück kamen. Zum Teil werden die gesetzlich festgeschriebenen Fristen massiv überzogen. Und die Verrechnung von hohen Bearbeitungskosten hat eine abschreckende Wirkung.» Probleme gibt es auch bei der Justiz: «95 bis 98 Prozent aller Strafverfahren entscheiden heute die Staatsanwälte per Strafbefehl &#8211; und nicht mehr die Gerichte. Einsichtnahme in diese Strafbefehle ist nur während kurzen Fristen von sieben bzw. dreissig Tagen möglich. Doch meist weiss man in dieser Zeit noch gar nicht, ob dieser relevant wird oder nicht. Nachträgliche Gesuche sind dann wieder mit langen Verfahren und hohen Kosten verbunden.» In einem <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/geheimjustiz_im_vormarsch_1.9922488.html">Artikel für die NZZ</a> hat er sich näher mit dieser Thematik befasst, Kommentare dazu beantwortet er <a href="http://dominiquestrebel.wordpress.com/2011/05/11/medienanwalt-glasl-redet-transparenz-schon/">hier</a>.</p>
<p>Grundsätzlich sieht Strebel das <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlichkeitsgesetz">Öffentlichkeitsgesetz</a>, das am 1. Juli fünf Jahre alt wird, aber auf gutem Weg: «Die Praxis kommt langsam in Gang, weil sich das Wissen über das Gesetz bei Journalistinnen und Journalisten verbreitet und auch bei der Bundesverwaltung zunehmend ein Bewusstsein dafür da ist. Auch jene Bundesämter, die sich dagegen sperren, können dazu gezwungen werden, Dokumente zu liefern.»</p>
<p>Für den internationalen Vorbildstaat Schweiz sind Geheimhaltungspraktiken unwürdig. Mit nur wenig mehr Aufwand könnten die Behörden die Bedürfnisse der Bevölkerung nach Auskunft auch in schwierigen Fragen sicherstellen. Und erreichten damit eine nachhaltige Glaubwürdigkeit zu einem Bruchteil des Preises der vielen teuren Imagekampagnen in eigener Sache. Ein Staat dagegen, der sich auf Kosten der Transparenz ausbaut, verbreitet zurecht Besorgnis. Der Platz 1 in der <a href="http://www.reporter-ohne-grenzen.de/index.php?id=478">Rangliste der Pressefreiheit weltweit</a> ist nicht auf ewig gesichert.</p>
<p>Die Fristen müssen eingehalten werden, so steht es im Gesetz. Und die Gebühren (<a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/152_3/a17.html">Art. 17</a>), die der Staat für den Zugang zu amtlichen Dokumenten erhebt, müssen dringend überdacht werden, denn die Medien haben sich verändert: Während den etablierten Journalisten immer weniger Gelder für Rechercheleistungen zugeteilt wird, gibt es vermehrt Bürger mit eigenen Medien, die zwar keine Einnahmen haben, sich aber für die Wahrheit interessieren und diese weiteren Personen zugänglich machen wollen. Dominique Strebel kann sich gut vorstellen, die Gebühren einfach abzuschaffen: «Das wäre ein guter Weg. Der an Transparenz interessierte Staat kann das unter PR-Kosten abbuchen.»</p>
<p>Problemlos erarbeitbare Auskünfte müssen weiterhin kostenlos erteilt werden. Für weitere Informationen eine geringe Bearbeitungsgebühr zu erheben, um einen Missbrauch zu verhindern, ist auch in Ordnung &#8211; keinesfalls aber dürfen Informationen Tausende von Franken kosten.</p>
<p>Bild: <a href="http://www.flickr.com/photos/geerjo/5251857822/">CC Flickr/geerjoh</a>, <a href="http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.en">CC BY-Lizenz</a>.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/05/16/wir-wollen-es-schneller-und-billiger/">Wir wollen es schneller und billiger</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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