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	<title>Rercherche | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Um Aufklärung wird gebeten</title>
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		<dc:creator><![CDATA[René Zeyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 06 Apr 2016 12:11:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Es ist die Aufgabe des Journalismus, in Dunkelkammern zu leuchten, Mächtigen und Einflussreichen auf die Finger zu schauen. Aber ein paar Standards sollten schon eingehalten werden. Offene Fragen zu den «Panama Papers», Teil 2. Der isländische Premierminister ist halbwegs zurückgetreten, nachdem im Zusammenhang mit den «Panama Papers» sein Name auftauchte. Der «Tages-Anzeiger» titelte: «Der Erste ist <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/06/um-aufklaerung-wird-gebeten/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Es ist die Aufgabe des Journalismus, in Dunkelkammern zu leuchten, Mächtigen und Einflussreichen auf die Finger zu schauen. Aber ein paar Standards sollten schon eingehalten werden. <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/05/die-blinden-flecken-der-panama-papers">Offene Fragen</a> zu den «Panama Papers», Teil 2.<br />
<span id="more-27146"></span><br />
Der isländische Premierminister ist halbwegs zurückgetreten, nachdem im Zusammenhang mit den «Panama Papers» sein Name auftauchte. Der «Tages-Anzeiger» titelte: «Der Erste ist gefallen.» Manchmal, wie hier, schimmert in einer Formulierung die Geisteshaltung durch. Es handelt sich also um eine Hetzjagd, bei der es darum geht, möglichst viele zu erledigen, zu Fall zu bringen, abzuschiessen. Das ist nicht die einzige Fragwürdigkeit.</p>
<p>Zitieren wir Ziffer 3, Satz 1 der <a href="http://presserat.ch/21690.htm" target="_blank">Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten</a>, dem sich auch die «SonntagsZeitung» und der «Tages-Anzeiger», Mitglieder des Medienverbundes, der die «Panama Papiere» bewirtschaftet, verpflichtet haben:</p>
<blockquote><p>Sie veröffentlichen nur Informationen, Dokumente, Bilder und Töne, deren Quellen ihnen bekannt sind.</p></blockquote>
<p>Da die gestohlenen Daten von einem anonymen Dieb zugespielt wurden, ist das ein eklatanter Verstoss gegen Standesregeln.</p>
<p>Schönfärberisch wird, wie in den vorangehenden Fällen, von einem «Datenleak» gesprochen. Nein, da tropft nichts aus einem Leck und die Journalisten stellen einfach ein Auffanggefäss drunter. Es handelt sich um ein Verbrechen, einen Diebstahl, einen Straftatbestand, der mit Gefängnis sanktioniert wird. In Panama, in der Schweiz, weltweit. Und wer Diebesgut verwendet, unwissentlich oder wie in diesem Fall wissentlich, ist ein Hehler und muss ebenfalls bestraft werden. Sonst wird der Rechtsstaat ausgehebelt, das einzige Bollwerk gegen Barbarei und Willkür.</p>
<p>Ein Blick in das geltende Schweizer Strafgesetzbuch genügt, <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a143" target="_blank">Art. 143.1</a>: «Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, sich oder einem andern elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten beschafft, die nicht für ihn bestimmt und gegen seinen unbefugten Zugriff besonders gesichert sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Eine Bereicherungsabsicht ist bei den publizierenden Organen einwandfrei vorhanden, schliesslich fördern diese Artikel ungemein den Verkauf. Der Datendieb selbst würde zudem <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a143bis" target="_blank">nach Art. 143bis bestraft</a>: «Wer auf dem Wege von Datenübertragungseinrichtungen unbefugterweise in ein fremdes, gegen seinen Zugriff besonders gesichertes Datenverarbeitungssystem eindringt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.» Haben diese Handlungen Auswirkungen im Rechtsstand Schweiz, kämen noch die einschlägigen Gesetze bezüglich Bankkundengeheimnis zur Anwendung.</p>
<p>Der anonyme Datendieb (oder die Organisation), der in den Server der Kanzlei eingebrochen ist, hätte seine Sore auch den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen können, wenn es ihm um die Aufdeckung von Verbrechen ginge. Auch Panama ist, im Gegensatz zu vielen Behauptungen in der Presse, keine Bananenrepublik (mehr). Erst im Februar dieses Jahres wurde es vom OECD-Arbeitskreis für Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche (GAFI) <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/panama-papers/Panamaische-Regierung-will-kooperieren/story/17591784" target="_blank">von einer «grauen Liste» gestrichen</a>, auf denen Länder figurieren, die diesbezüglich Defizite aufweisen. Unglaublich, dass der OECD-Generalsekretär Angel Gurría nun handkehrum Panama beschuldigt, das Land sei «der letzte grosse Verweigerer, der es weiterhin erlaubt, dass Offshore-Fonds vor Steuer- und Strafverfolgungsbehörden versteckt werden». Ein Vorwurf, den Panama umgehend <a href="http://www.manager-magazin.de/politik/weltwirtschaft/panama-weist-kritik-der-oecd-als-respektlos-zurueck-a-1085656.html" target="_blank">als «respektlos» zurückwies</a>. Wohlweislich richtete Gurría die gleiche Kritik nicht an die USA oder England, die wahren Weltmeister im verborgenen Offshore-Geschäft.</p>
<p>Mossack Fonseca, die Anwaltskanzlei, der diese Daten gestohlen wurden, hat <a href="http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/steuervermeidung/panama-papers-datenleak-fuehrt-zu-anzeige-von-mossack-fonseca-14163057.html" target="_blank">inzwischen Strafanzeige gestellt</a>. «Ein Hackerangriff ist eine Straftat», sagt der Mitbesitzer Ramón Fonseca Mora völlig richtig, «ein schweres Verbrechen, das mit Gefängnis bestraft wird.» Er fügt hinzu: «Bislang war man solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen war. Heute leben wir in einer Welt, in der man solange schuldig ist, bis man das Gegenteil beweisen kann. Das gefällt mir überhaupt nicht.» Das kann niemandem gefallen, der nicht bereit ist, rechtsstaatliche Grundsätze über Bord zu werfen.</p>
<p>Der panamaischen Anwaltskanzlei wurde in ihrer 40-jährigen Existenz noch nie eine Straftat nachgewiesen, sie wurde nicht einmal angeklagt. Daher turnen die internationalen Medien auch um den Begriff «kriminell» herum, denn selbst im modernen Journalismus sind die Gazetten nicht gegendarstellungs- und haftungsfrei. Aber stilbildend geht der «Tages-Anzeiger» soweit an die Grenze, wie es der Hausjurist gerade noch zulässt: <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/panama-papers/Das-Suendenregister-der-Kanzlei/story/12814126" target="_blank">«Das Sündenregister der Kanzlei»</a>, titelt er, und fährt im Lead fort: «Kriegstreiber, Terroristen, Drogenbarone. Sie alle konnten auf die Dienste der Kanzlei zählen.» Die Wahrheit ist: Es ist möglich, dass Verbrecher von der Kanzlei hergestellte Finanzvehikel benützten und die Zwischenhändler, an die sie verkauft wurden, ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgingen. Was noch strafrechtlich zu beweisen wäre. Aus dem Artikel geht dann hervor, dass die Kanzlei jeweils, wenn ihr das bekannt wurde, die nötigen Massnahmen ergriff. Aber wieso soll man sich von der Wahrheit eine knackige Schlagzeile kaputt machen lassen.</p>
<p>Eine weitere Fragwürdigkeit bei der Publikation ausgewählter Fälle aus dem Datenmeer von über 11 Millionen Dateien: Rund 400 Journalisten weltweit sollen Zugang zu diesen Informationen haben. Sie hüten sie wie einen Schatz und haben sie bislang nicht an die allenfalls zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Benützer an die Öffentlichkeit gezerrt werden? Und welche nicht? Intransparenz unter dem Banner, hier Transparenz in einer Dunkelkammer schaffen zu wollen.</p>
<p>Und ausserdem: Wer bietet Gewähr dafür, dass einer der vielen Journalisten mit Zugang zu den gestohlenen Daten nicht auf die naheliegende Idee kommt, ein vermögendes Individuum, dessen Privatsphäre hier verletzt wurde, anzurufen. Um ihm ein Angebot zu machen, das der Betroffene nicht ablehnen kann. Man könne von einer Veröffentlichung absehen, seine Daten könnten im riesigen Meer einfach untergehen. Der damit vermiedene Schaden an Reputation oder gar an Strafzahlungen stellt unbezweifelbar einen Wert dar. Wie wäre es mit einer entsprechenden Überweisung auf das Konto der Briefkastenfirma, die der Journalist extra zu diesem Zweck eröffnet hat? Nein, nicht bei Mossack Fonseca, sondern in Delaware, denn der Journalist ist ja nicht blöd.</p>
<p>Auch die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden ist nicht über jeden Zweifel erhaben. Aber sind wir wirklich im Sinne der Aufklärung und der Anwendung der Macht der Vierten Gewalt einen Schritt weiter, wenn sich Journalisten unter Verwendung von Diebesgut, das ihnen von einer anonymen Quelle zugespielt wurde, zu Anklägern und Richtern in einer Person aufspielen, die nach völlig intransparenten Kriterien entscheiden, welche Betroffene an den öffentlichen Pranger gestellt werden? Nur ein Prinzip ist bislang erkennbar: Erregungsbewirtschaftung.</p>
<p>Und welch ein Trauerspiel bietet mal wieder die Reaktion der überwältigenden Mehrheit der Wirtschaftsjournalisten. So <a href="http://www.spiegel.de/wirtschaft/panama-papers-bundesregierung-sollte-hart-reagieren-a-1085617.html" target="_blank">schreibt immerhin «Spiegel Online»</a>: «Es mag Menschen geben, die ihr ehrlich verdientes Geld über eine Briefkastenfirma im fernen Panama laufen lassen. Es fällt einem allerdings kaum ein Grund ein, warum sie das tun sollten.» Die «Kernzielgruppe» seien «Steuerbetrüger und Geldwäscher, korrupte Diktatoren und bestechliche Beamte, Drogenhändler, Waffenschieber, Mafiosi und Terroristen.» Welch ein inkompetenter Unfug. Die Kernzielgruppe sind in Wirklichkeit alle international tätigen Firmen der Welt und auch vermögende Individuen, die ein juristisches Gefäss brauchen, um rechtsraumüberschreitende Aktivitäten administrieren zu können. Mit solchem Unsinn verspielt die versammelte Wirtschaftspresse die letzten Reste ihrer Reputation. Nach der alten Devise: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s ungeniert.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/06/um-aufklaerung-wird-gebeten/">Um Aufklärung wird gebeten</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Die blinden Flecken der «Panama Papers»</title>
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		<dc:creator><![CDATA[René Zeyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Apr 2016 09:13:01 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wer ist die Quelle? Wie ist sie an die Informationen gelangt? Woher weiss ich, dass das alles echt ist? Und vor allem: cui bono? Essenzielle Recherchefragen, welche die Hundertschaften von Journalisten im Fall der «Panama Papers» bisher nur ungenügend oder gar nicht beantwortet haben. Lincoln Steffens (1866 – 1936) gilt neben Upton Sinclair als der <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/05/die-blinden-flecken-der-panama-papers/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wer ist die Quelle? Wie ist sie an die Informationen gelangt? Woher weiss ich, dass das alles echt ist? Und vor allem: cui bono? Essenzielle Recherchefragen, welche die Hundertschaften von Journalisten im Fall der «Panama Papers» bisher nur ungenügend oder gar nicht beantwortet haben.<br />
<span id="more-27135"></span><br />
<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Lincoln_Steffens" target="_blank">Lincoln Steffens (1866 – 1936)</a> gilt neben Upton Sinclair als der Urvater des investigativen Journalismus. Als «<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Muckraker" target="_blank">Muckraker</a>» (Nestbeschmutzer) verleumdet, deckte der US-Journalist Bestechung und Korruption in Politik, Wirtschaft und in staatlichen Organen auf. Der Sammelband mit Steffens Recherchen «<a href="http://www.amazon.de/Skandalbericht-Hintergr%C3%BCnde-Korruption-den-USA/dp/3760802370" target="_blank">Skandalbericht. Hintergründe der Korruption in den USA.</a>» ist längst vergriffen, sein Name vergessen.</p>
<p>Früher bestand investigativer Journalismus aus zeit- und kostenintensiven Recherchen, dem Zusammenpuzzeln von Dokumenten, Aussagen und Schlussfolgerungen. Zentral wichtig dabei war, dass jede noch so skandalträchtige Information erst dann publiziert werden kann, wenn sie von einer unabhängigen zweiten Quelle bestätigt wurde. Denn nur so konnte man sicher sein, als Journalist nicht angefüttert oder instrumentalisiert zu werden.</p>
<p>Heute läuft das vielfach ganz anders. Der Journalist sitzt in seiner Verrichtungsbox im Grossraumbüro, googelt und telefoniert so vor sich hin, durchforstet die Weiten des Internet, ob es irgendwo eine Meldung gibt, die er per copy/paste der eigenen Leserschaft als brandneu servieren kann. Da trudelt plötzlich eine Nachricht ein: «Interessiert an Daten? Ich teile gerne.» Und hoppla, das Angebot wächst sich zu <a href="http://panamapapers.sueddeutsche.de/articles/56ff9a28a1bb8d3c3495ae13/" target="_blank">2,6 Terabyte Daten aus mit 11,5 Millionen Dateien</a>. Ein modernes Märchen? Keineswegs, so soll es einem Redaktor der «Süddeutschen Zeitung» widerfahren sein.</p>
<p>Früher hätte sich der investigative Journalist, nach oberflächlicher Sichtung des Materials, ein paar Fragen gestellt. Wer ist diese Quelle? Wie ist sie an diese Informationen gelangt? Woher weiss ich, dass das alles echt ist? Und vor allem: cui bono? Wem nutzt das, werde ich instrumentalisiert, soll ich der Lautsprecher für Absichten werden, deren Motive und Hintergründe ich nicht kenne? Auch nicht unwichtig: Welche Implikationen hat die Tatsache, dass die mir zugespielten Unterlagen offensichtlich durch eine Straftat erlangt wurden? Mache ich mich bei einer allfälligen Veröffentlichung zum Komplizen eines Verbrechers; sollte ich das Diebesgut nicht besser den zuständigen Strafbehörden übergeben?</p>
<p>Heute stellt sich der moderne Journalist nur eine einzige Frage: Wie kann ich diesen Datenberg bewirtschaften? 11,5 Millionen Dateien sprengen meine Möglichkeiten und die Ressourcen meines Mediums. Aber schön, dass es das «<a href="https://www.icij.org/" target="_blank">International Consortium of Investigative Journalists</a>» (ICIJ) gibt. Diese spendenfinanzierte US-NGO bietet jeweils ein Netzwerk von Medienorganen aus der ganzen Welt auf und stellt die Software zur Verfügung, mit der solche gigantischen Informationshaufen katalogisiert werden können. In der Schweiz gehören ihm unter anderen die <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/panama-papers/" target="_blank">«SonntagsZeitung» und der «Tages-Anzeiger»</a> an.</p>
<p>Früher hätte sich ein investigativer Journalist überlegt, mit welchen Hilfstruppen er sich einlässt. Eine Recherche der Finanzquellen des ICIJ, darunter die Ford Foundation, eine Stiftung der Kellog-Familie oder der Milliardär George Soros, hätte ihm zu denken gegeben. Auch die Tradition des ICIJ hätte ihn befremdet, mit den «Offshore Leaks» oder den «Swiss Leaks» jeweils skandalträchtige Einblicke in die Abgründe von Steueroasen, Offshore-Paradiesen, asozialen Superreichen, gar kriminellen Geldwaschmaschinen von Drogen-, Waffen- und Menschenhändlern sowie die Finanzströme von Terrororganisationen zu versprechen – und <a href="http://www.nzz.ch/schweiz/offshore-leaks-laeuft-auf-grund-1.18105651" target="_blank">nichts strafrechtlich Relevantes zu liefern</a>. Er hätte auch darüber nachgedacht, ob die mit einer Publikation verbundene Verletzung der Privatsphäre oder der ruinierte Ruf von Tausenden von Menschen durch die Aufdeckung eines angeblichen Skandals gerechtfertigt ist.</p>
<p>Heute weiss der moderne Journalist, dass die Verwendung der Begriffe Briefkastenfirma, Steueroase, reiche Steuerhinterzieher und kriminelle Machenschaften genügt, um die Unschuldsvermutung oder die Tatsache, dass die völlig legale Errichtung eines Trusts oder vieler anderer Finanzvehikel jedem problemlos erlaubt ist, zu überstrahlen. Wozu da den kleinen Rechercheaufwand betreiben, der erweisen würde, dass im angelsächsischen Recht ein Trust einfach ein Rechtsinstitut ist, dessen Geschichte in der Feudalzeit Englands beginnt, und Briefkastengesellschaften völlig legal überall auf der Welt existieren, auch in der Schweiz.</p>
<p>Früher wäre es einem investigativen Journalisten aufgefallen, dass in allen bisherigen «Leaks» wie auch in den «Panama Papieren» alle üblichen Verdächtigen auftauchen: kleine Inseln in der Karibik und im Pazifik, Panama natürlich, solche Konstrukte verwendende Banken, darunter Schweizer natürlich – <a href="http://www.srf.ch/news/international/augenschein-im-steuerparadies-delaware" target="_blank">aber die grösste Steueroase der Welt, die USA, nicht</a>. Genauso wenig wie England, der weltweit grösste Verkäufer von Briefkastenfirmen und ähnlichen Vehikeln. Ihm wäre auch aufgefallen, dass sich unter den bösen Buben, Geschäftsleuten und PEPs (political exposed persons) – also staatliche Amtsträger – kein einziger US-Parlamentarier oder Geschäftsmann befindet.</p>
<p>Heute genügt es dem modernen Journalisten, dass die «Umgebung» des bösen Buben Putin, ein saudischer Kronprinz, der Ex-Geheimdienstchef von Ruanda und viele «Verwandte und Vertraute von Politikern und hohen Beamten» in den gestohlenen Unterlagen auftauchen. Haben die sich dadurch strafbar gemacht, Dreck am Stecken? Das ist dem modernen Journalisten egal, der sich zum Ankläger und Richter in einer Person aufschwingt.</p>
<p>Früher hätte sich ein investigativer Journalist vertieft mit der Firma beschäftigt, der dieses Datenmeer gestohlen wurde. Die panamaische Kanzlei Mossack Fonseca existiert seit über 40 Jahren und hat sich laut eigenen Angaben darauf spezialisiert, Finanzvehikel herzustellen und sie an Zwischenhändler weiterzuverkaufen, also unabhängige Vermögensverwalter, Finanzinstitute und Banken. Mit der Endverwendung dieser Produkte habe man nichts zu tun, sagt Ramón Fonseca Mora, einer der beiden Gründer, deshalb sei es in der jahrzehntelangen Geschichte der Kanzlei noch nie zu einer einzigen Anklage oder gar Verurteilung gekommen. Es handle sich bei diesem Verbrechen offensichtlich um einen Angriff auf den Finanzplatz Panama.</p>
<p>Heute nimmt das der moderne Journalist nicht wirklich zur Kenntnis, denn Fonseca machte diese <a href="http://www.tvn-2.com/nacionales/Fonseca-Mora-Red-Delitos-Financieros-PanamaPapers_0_4452304801.html" target="_blank">Aussagen auf Spanisch</a>, und wer beherrscht schon diese Sprache. Stattdessen wird das «unauffällige Bürogebäude» in Panama-Stadt von aussen beschrieben, «nichts weist hier auf die illustre Klientel hin, die mithilfe von Mossack Fonseca <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/panama-papers/die-milliardenjongleure-von-panama/story/19051711" target="_blank">offenbar Milliardensummen am Fiskus vorbeischleuste</a>». Man beachte das Wort «offenbar», ein Platzhalter für «völlig beweisfreie Behauptung». Der moderne Journalist stellt lieber genealogische Forschungen an. Der zweite Besitzer heisst Jürgen Mossack, offenbar mit deutschen Wurzeln. Laut ICIJ war dessen Vater «Nationalsozialist und Angehöriger der Waffen-SS». Aha, alles klar: wie der Vater, so der Sohn.</p>
<p>Niemand will behaupten, dass Finanzkonstrukte wie Briefkastenfirmen nicht für alle möglichen Schweinereien, von Steuerhinterziehung bis zu schwerstkriminellen Machenschaften, verwendet werden. Es muss aber festgehalten werden, dass das ICIJ und alle seine Hilfstruppen im Journalismus dem Ruf und der Bedeutung der Vierten Gewalt einen Bärendienst erweisen. Wenn auch die «Panama Papers», wie ihre Vorgänger, nach kurzzeitiger Erregungsbewirtschaftung nicht zu Strafuntersuchungen, Anklagen und Verurteilungen führen, sollte man den Begriff «investigativer Journalismus» dafür nicht mehr verwenden dürfen. Schon alleine aus Respekt vor Lincoln Steffens.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/05/die-blinden-flecken-der-panama-papers/">Die blinden Flecken der «Panama Papers»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Landesverweis wegen investigativer Recherche</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2016 13:02:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Landesverweis]]></category>
		<category><![CDATA[Rercherche]]></category>
		<category><![CDATA[Chefredaktor]]></category>
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		<category><![CDATA[Investigativer Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Durchsetzungsinitiative]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wird die «Durchsetzungsinitiative» der SVP am 28. Februar angenommen, schränkt dies den Handlungsspielraum der Medien ein. Journalistinnen und Chefredaktoren ohne Schweizer Pass würden künftig des Landes verwiesen für Delikte, die sie als Teil des Berufsrisikos in Kauf nehmen müssen. Schweizer Journalisten können auch nach Annahme der Initiative weiterhin Berufsrisiken wie Strafverfahren wegen Ehrverletzung in Kauf <a href="https://medienwoche.ch/2016/02/08/landesverweis-wegen-investigativer-recherche/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/02/08/landesverweis-wegen-investigativer-recherche/">Landesverweis wegen investigativer Recherche</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wird die «Durchsetzungsinitiative» der SVP am 28. Februar angenommen, schränkt dies den Handlungsspielraum der Medien ein. Journalistinnen und Chefredaktoren ohne Schweizer Pass würden künftig des Landes verwiesen für Delikte, die sie als Teil des Berufsrisikos in Kauf nehmen müssen.<br />
<span id="more-26740"></span><br />
Schweizer Journalisten können auch nach Annahme der Initiative weiterhin Berufsrisiken wie Strafverfahren wegen Ehrverletzung in Kauf nehmen. Ihnen droht bloss eine (bedingte) Geldstrafe. Das ist auch gut so, denn nur wer sich getraut, an die Grenze der Legalität zu gehen, kann wichtigen, kritischen Journalismus betreiben.</p>
<p>Ganz anders die Situation von Journalisten ohne Schweizer Pass: Sie würden künftig des Landes verwiesen, wenn sie wegen Ehrverletzung verurteilt und danach eine weitere Straftat gemäss zweiter Kategorie des Deliktskatalogs der Durchsetzungsinitiative begehen. Darunter sind so häufige Straftaten wie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (2014: 1656 Verurteilungen) oder Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung (2014: 6630 Verurteilungen für alle Arten von Hausfriedensbruch. Zahlen für die qualifizierte Form fehlen).</p>
<p>Beide Delikte gehören ebenfalls zum Berufsrisiko von Journalisten, die ihren Job ernst nehmen und Missstände öffentlich machen:</p>
<ul>
<li>Missstände im Tierschutz können oft nur recherchiert werden, wenn der Journalist in den Stall eindringt, in dem er illegale Haltebedingungen vermutet. Dabei begeht er Hausfriedensbruch kombiniert mit Sachbeschädigung (Art. 186 Ziff. 1 Bst. c StGB). Vor Gericht kann er zwar geltend machen, seine Recherche sei im überwiegenden öffentlichen Interesse. Doch Schweizer Richter anerkennen diese Rechtfertigung äusserst selten.</li>
<li>Greifen Polizisten an Demonstrationen mit unverhältnismässiger Härte durch, können dies Journalisten nur dokumentieren, wenn sie nahe genug herangehen. Dann aber erfüllen sie unter Umständen den Tatbestand der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB), wenn ein Gerangel ausbricht. Für einen Schuldspruch genügt bereits ein Fusstritt gegen den Polizisten, der einen festnehmen will. Um straflos zu bleiben, müssen Medienschaffende nachweisen, dass sie nur als passive Beobachter dabei waren.</li>
</ul>
<p>Noch einschneidender sind die Folgen der Durchsetzungsinitiative für ausländische Ressortleiter oder Chefredaktoren: Begeht ein ihnen unterstellter Journalist (egal ob Schweizer oder Ausländer) Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung oder Gewalt und Drohung gegen Beamte, werden die Chefs als Gehilfe oder Mittäter mitverurteilt und müssen das Land zwingend für fünf bis zehn Jahre verlassen, wenn sie vorgängig zum Beispiel eine Ehrverletzung begangen oder eine versteckte Kamera zu Unrecht eingesetzt haben. Es liegt auf der Hand, dass ein Chef ohne Schweizer Pass, seine Redaktoren im Zweifel eher bremsen wird, als diese Sanktion in Kauf zu nehmen.</p>
<p>In der Schweizer Medienlandschaft gibt es viele ausländische Chefs: Etwa «Blick»-Geschäftsführer Wolfgang Büchner und «Blick»-Chefredaktorin Iris Mayer oder auch Kassensturz-Chef Wolfgang Wettstein, der die Leitung allerdings auf Ende März abgibt. Gerade sein Fall zeigt, wie real die Gefahr ist, die von der Durchsetzungsinitiative ausgeht: Wettstein wurde 2009 verurteilt, weil seine Redaktoren die zweifelhaften Methoden eines Schönheitschirurgen mit versteckter <a href="http://www.nzz.ch/urteil-gegen-sf-chefredaktor-wegen-versteckter-kamera-1.3389663 " target="_blank">Kamera festgehalten hatten</a>. Illegale Bild- und Tonaufnahmen (Art. 179ter und quater StGB) führen gemäss Durchsetzungsinitiative zu einer gelben Karte: Wird Wettstein zum zweiten Mal verurteilt – zum Beispiel, weil ein Kassensturz-Redaktor in einen Mastbetrieb eindringt, um die Zustände der Tierhaltung zu dokumentieren –, muss er zwingend des Landes verwiesen werden, falls die Initiative angenommen wird. Die Durchsetzungsinitiative fördert also unkritischen Journalismus, der lieber wegsieht – auch bei wichtigen Missständen.</p>
<p><small>Medienrechtsprofessor Franz Zeller hat die Thematik juristisch umfassend aufgearbeitet in einem wissenschaftlichen Artikel, der demnächst im Jusletter erscheinen wird. Die Medienwoche darf ihn <a href="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2016/02/Zeller_DSI.pdf" target="_blank">hier bereits öffentlich machen</a>.</small></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/02/08/landesverweis-wegen-investigativer-recherche/">Landesverweis wegen investigativer Recherche</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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