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	<title>Ueli Haldimann | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Ein «Ventil» für einen Abend</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 21 Sep 2015 13:16:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Frank Baumann]]></category>
		<category><![CDATA[SF DRS]]></category>
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		<category><![CDATA[Ueli Haldimann]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Image hat gelitten, der Legitimationsdruck steigt: Jetzt will die SRG Sympathien zurückgewinnen. Das schafft sie nicht allein mit den bestehenden Programmen. Darum schenkt SRF-Direktor Ruedi Matter dem Publikum ein offenes Ohr. In der vorerst einmaligen Sendung «Hallo SRF!» will Matter Zuschauerfragen beantworten. Das ist quasi die seriöse Variante von «Ventil», dem legendären und kontroversen <a href="https://medienwoche.ch/2015/09/21/ein-ventil-fuer-einen-abend/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Image hat gelitten, der Legitimationsdruck steigt: Jetzt will die SRG Sympathien zurückgewinnen. Das schafft sie nicht allein mit den bestehenden Programmen. Darum schenkt SRF-Direktor Ruedi Matter dem Publikum ein offenes Ohr. In der vorerst einmaligen Sendung «Hallo SRF!» will Matter Zuschauerfragen beantworten. Das ist quasi die seriöse Variante von «Ventil», dem legendären und kontroversen Beschwerdeformat des früheren Schweizer Fernsehens SF DRS.<br />
<span id="more-25741"></span><br />
Es war eine <a href="https://twitter.com/reidan/status/321573660420866048" target="_blank">Sternstunde des Schweizer Fernsehens</a> und seither gilt «Römerfilme» als ein geflügeltes Wort. Als vor zwanzig Jahren Frank Baumann in der <a href="https://www.youtube.com/results?search_query=ventil+frank+baumann" target="_blank">Medienpersiflage «Ventil»</a> den Ombudsmann des Schweizer Fernsehens mimte, bot er der auch damals schon grassierenden Unzufriedenheit mit dem TV-Programm ein – nomen est omen – willkommenes und beliebtes Ventil. Und so durfte am 3. Januar 1996, einem Mittwoch, abends gegen Viertel vor elf, ein nicht weiter bekannter Herr Anegg seinen wohl schon lange gehegten Wunsch nach <a href="https://www.youtube.com/watch?v=U1NDXfHXmaA&amp;feature=youtu.be&amp;t=23m25s" target="_blank">mehr Römerfilmen</a> im Programm des Schweizer Fernsehens live und öffentlich kundtun; ein Wunsch, der natürlich unerfüllt bleiben sollte. Aber es ging ja auch vor allem um die Ventilwirkung.</p>
<p>Ob «Ventil» als Satire durchgeht oder doch als ernst gemeintes Experiment in zeitgemässem Kundendialog, spielt im Rückblick keine Rolle. Entscheidend ist: Die Zuschauer nahmen das Angebot an und riefen munter an mit ihren Beschwerden und Anliegen in die Sendung an. Sie nutzten die Plattform, um «so richtig schön Dampf abzulassen» (offizielle Ankündigung SF DRS) und auch der vom Fernsehen symbiotisch abhängige Boulevard nahm die Steilvorlage dankend an und forderte seine Leser auf, dem Schweizer Fernsehen mal so richtig die Meinung zu geigen: «Sauer auf TV DRS? Rufen Sie an beim frechen Frank!».</p>
<p>Womit bei dieser Übungsanlage zu rechnen war: «Ventil» sorgte SRG-intern für Kontroversen und auch öffentlich stand die Sendung im Gegenwind. So war die Sendung Thema in <a href="https://www.youtube.com/watch?v=ofk48yqnFa4" target="_blank">einem «Club»</a> und der  Publikumsrat forderte gar, die Sendung abzusetzen. Das unterstreicht aber nur den medienkritischen Nutzen: «Ventil» machte sich selbst zum Thema und damit zum Brennpunkt einer Debatte über die Leistungen des Schweizer Fernsehens.</p>
<p>Heute, zwanzig Jahre später, kommt mit <a href="http://www.srf.ch/medien/news/hallo-srf-das-publikum-im-dialog-mit-srf-direktor-ruedi-matter/" target="_blank">«Hallo SRF!»</a> quasi die seriöse Variante des Publikumstelefons. Kein lustiger Werber sondern der Radio- und Fernsehdirektor der Deutschschweiz persönlich nimmt den Telefonhörer ab. Ruedi Matter wird am Mittwoch 11. November zur Primetime um acht unter der Moderation von «Arena»-Chef Jonas Projer Fragen des Publikums beantworten. «Das Ziel von ‹Hallo SRF!›», erklärt Projer, «ist eine kontroverse Debatte zwischen Publikum und SRF-Direktor. Dazu braucht es vor allem Kritik und Widerspruch.» Damit es dazu kommt, rühren auch die privaten Medien, die ja zu den grössten SRG-Kritikern zählen, die Werbetrommel für das Sorgentelefon. Und die Schlagzeilen lauten nicht anders als damals bei «Ventil»: «Was du von der SRF-Spitze schon immer wissen (oder ihr an den Kopf schleudern) wolltest: Jetzt hast du die Möglichkeit dazu!», <a href="http://www.watson.ch/Schweiz/TV/506355737-Was-du-von-der-SRF-Spitze-schon-immer-wissen-(oder-ihr-an-den-Kopf-schleudern)-wolltest--Jetzt-hast-du-die-M%C3%B6glichkeit-dazu!" target="_blank">schreibt etwa Watson</a>.</p>
<p>Dass ein solches Format gerade jetzt ins SRF-Programm kommt, überrascht wenig. Im Abstimmungskampf um das revidierte Radio- und Fernsehgesetz im Frühjahr machte die SRG nicht die beste Figur und vertrat ihre Position nur mit angezogener Handbremse. Das lag zwar zu guten Teilen an der Konstellation, dass Radio und Fernsehen Gegenstand der Vorlage waren. Aber abgesehen davon konnte man nicht eben den Eindruck einer besonders souveränen Kommunikation gewinnen. Das soll sich nun offenbar ändern. Dabei kann sich SRF auch auf die Lehren aus ihren früheren Experimenten abstützen.</p>
<p>Schliesslich gab es nicht nur das satirische «Ventil». Ein Jahrzehnt nach dem krawalligen Kundendienstimitat folgte ein <a href="https://web.archive.org/web/20060615084133/http://cr.blog.sf.tv/" target="_blank">Blog des damaligen Chefredaktors</a> als Diskussionsplattform. Von 2006 bis 2009 notierte Ueli Haldimann in bester Bloggermanier allerlei Selbst- und Medienkritisches. Auch wenn die Diskussionen auf dem Blog selten ergiebig waren, weil sich Haldimann nicht sonderlich aktiv in die Debatte einbrachte, erfüllte der «CR-Blog» eine wichtige Funktion als Kristallisationspunkt für Publikumskritik. So bot etwa der «Blick» einem Shitstorm avant la lettre Raum und veröffentlichte massenhaft kritische Reaktionen auf ein Posting, wo Haldimann Panini-Bilder-Sammler als evolutionär rückständig tituliert hatte. Überhaupt war das Blog während der fast vier Jahre seiner Existenz regelmässig Gegenstand der Medienberichterstattung.</p>
<p>Denn obwohl die beste und ehrlichste Werbung für einen Service public das Programmangebot selbst ist, kann die SRG nicht mehr umhin, auch darüber hinaus ihr Tun und Handeln zu erklären. Die vorerst einmalige Ausgabe von «Hallo SRF!» könnte ein Anfang sein zu einer offeneren Diskussionskultur zwischen SRG-Leitung und dem Publikum. Einem von der Öffentlichkeit finanzierten Unternehmen steht es gut an, wenn sich dessen Führung offen für Kritik zeigt und auch darauf reagiert. «Ventil» ist dafür gar kein so schlechtes Vorbild: Lange vor den ruppigen Kommentarschlachten im Internet zeigte Frank Baumann, wie man überzogene oder ungerechtfertigte Kritik mit auch nicht immer zimperlichen Methoden kontern kann. An Haldimanns Blog wiederum könnte sich die aktuelle SRF-Führung ein Vorbild nehmen und selbst regelmässig mit (Selbst)kritik zur Debatte anregen. Plattformen dafür gibt es genug. Jetzt braucht es nur noch die Bereitschaft von Matter &amp; Co., den aktiven Publikumsdialog zur Daueraufgabe zu machen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/09/21/ein-ventil-fuer-einen-abend/">Ein «Ventil» für einen Abend</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>Ueli Haldimann: «Es ist der totale Dammbruch»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/06/21/ueli-haldimann-es-ist-der-totale-dammbruch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Jun 2015 13:44:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[SRG]]></category>
		<category><![CDATA[Ueli Haldimann]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Er sieht die SRG in der schwersten Krise ihrer Geschichte. Laut Ueli Haldimann, Ex-Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, trägt sie Mitschuld an der Misere: Sie habe den Service public vernachlässigt, sagt Haldimann im Interview.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/06/21/ueli-haldimann-es-ist-der-totale-dammbruch/">Ueli Haldimann: «Es ist der totale Dammbruch»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Er sieht die SRG in der schwersten Krise ihrer Geschichte. Laut Ueli Haldimann, Ex-Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, trägt sie Mitschuld an der Misere: Sie habe den Service public vernachlässigt, sagt Haldimann im Interview.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/06/21/ueli-haldimann-es-ist-der-totale-dammbruch/">Ueli Haldimann: «Es ist der totale Dammbruch»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Beim Strassburger Entscheid geht es um mehr als nur die versteckte Kamera</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/02/26/beim-strassburger-entscheid-geht-es-um-mehr-als-nur-die-versteckte-kamera-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Feb 2015 10:28:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Kassensturz]]></category>
		<category><![CDATA[SRF]]></category>
		<category><![CDATA[Ueli Haldimann]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 24. Februar 2015 vier Medienschaffenden recht gegeben: Die Kassensturz-Journalisten durften eine versteckte Kamera einsetzen, um die irreführenden Beratungspraktiken in der Versicherungsbranche aufzudecken. Die Bussen, welche die Schweizer Justiz ausgesprochen hatte, sind EMRK-widrig. Damit erwacht die versteckte Kamera als Recherchemethode aus der Schockstarre, in die sie ein weltfremdes Urteil <a href="https://medienwoche.ch/2015/02/26/beim-strassburger-entscheid-geht-es-um-mehr-als-nur-die-versteckte-kamera-2/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 24. Februar 2015 vier Medienschaffenden recht gegeben: Die Kassensturz-Journalisten durften eine versteckte Kamera einsetzen, um die irreführenden Beratungspraktiken in der Versicherungsbranche aufzudecken. Die Bussen, welche die Schweizer Justiz ausgesprochen hatte, <a href="http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/Pages/search.aspx#{&quot;itemid&quot;:[&quot;001-152424&quot;]}" target="_blank">sind EMRK-widrig</a>. Damit erwacht die versteckte Kamera als Recherchemethode aus der Schockstarre, in die sie ein<a href="http://www.polyreg.ch/d/informationen/bgeunpubliziert/Jahr_2008/Entscheide_6B_2008/6B.225__2008.html" target="_blank"> weltfremdes Urteil des Bundesgerichts</a> 2008 versetzt hat. Doch der Entscheid der Strassburger Richter hat Bedeutung weit darüber hinaus.<br />
<span id="more-23746"></span><br />
Medienschaffende, die Recherchen ernst nehmen, stehen regelmässig vor der gleichen Frage: Darf ich Recht brechen, um damit eine Information von öffentlichem Interesse  zu recherchieren und an die Öffentlichkeit zu bringen?</p>
<ul>
<li>Diese Frage stellt sich, wenn Medienschaffende mit versteckter Kamera oder Tonband Gespräche aufzeichnen wollen, um einen Missstand glaubwürdig dokumentieren zu können. In der Schweiz ist es strafbar, fremde Gespräche abzuhören oder auf einen Tonträger (Art.179bis StGB) oder Bildträger (Art. 179quater StGB) aufzunehmen.</li>
<li>Diese Frage stellt sich aber auch, wenn Medienschaffende ein vertrauliches amtliches Dokument in den Händen halten, das brisante Tatsachen belegt, die von öffentlichem Interesse sind. Art. 293 StGB verbietet die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen.</li>
<li>Diese Frage stellt sich weiter, wenn sich zum Beispiel ein ausländischer Journalist inkognito von Schlepperbanden über die Schweizer Grenze schleusen lässt, um die Zustände hautnah beschreiben zu können. Das Ausländergesetz qualifiziert dies als illegalen Grenzübertritt.</li>
</ul>
<p>In all diesen Fällen haben Medienschaffende vor einem Schweizer Gericht nur eine Chance, wenn ihnen der Rechtfertigungsgrund der «Wahrung berechtigter Interessen» zugestanden wird. Und das Gericht steht immer vor der gleichen Frage: Sind das öffentliche Interesse an der Berichterstattung, aber auch die Medien-, Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit wichtiger als der Schutz der Geheimhaltungsinteressen (Privatsphäre, vertrauliche Dokumente, Untersuchungsgeheimnis, Geschäftsgeheimnis, Bankgeheimnis, Amtsgeheimnis etc.)?</p>
<p><strong>Medienkritisches Bundesgericht</strong><br />
Das Bundesgericht gibt in konstanter Praxis der Geheimhaltung mehr Bedeutung als dem öffentlichen Interesse an der Berichterstattung und gewichtet die Kommunikationsgrundrechte wenig. Zudem wirft es den Medienschaffenden regelmässig vor, dass der Medienbericht nicht nötig oder nicht das mildeste Mittel gewesen sei, um das Informationsinteresse zu erreichen (Verhältnismässigkeit).</p>
<ul>
<li>Zitieren Journalisten aus vertraulichen Dokumenten werden sie fast immer bestraft (Art. 293 StGB). Bis heute macht das Bundesgericht nicht einmal zwingend eine Abwägung der Geheimhaltungsinteressen mit dem öffentlichen Interesse an einer Information und dem Gewicht der Medienfreiheit. So etwa im Fall eines Journalisten, der über einen Autounfall auf einer Lausanner Brücke berichtete und sich dabei auf Untersuchungsakten der Staatsanwaltschaft stützte. Das Bundesgericht hat eine Busse gegen ihn wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen bestätigt.</li>
<li>Lässt sich ein ausländischer Journalist von Schleppern über die Schweizer Grenze schleusen, um die dortigen Missstände zu dokumentieren, wird er wegen illegalen Grenzübertritts bestraft. Das Bundesgericht hat das Informationsinteresse und die Medienfreiheit als zu leicht befunden. (<a href=" http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?lang=fr&amp;zoom=&amp;type=show_document&amp;highlight_docid=atf%3A%2F%2F127-IV-166%3Afr" target="_blank">BGE 127 IV 16 6ff.</a>)</li>
<li>Setzen Journalisten eine versteckte Kamera ein, um dubiose Beratungspraktiken zu belegen, wurden sie wegen illegalen Aufnahmen verurteilt. Das Informationsinteresse und die Kommunikationsgrundrechte waren dem Bundesgericht weniger wichtig als der Schutz der Privatsphäre.</li>
</ul>
<p>Genau da – in dieser Grundsatzfrage – widerspricht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem Bundesgericht. Und das nicht zum ersten Mal. Strassburg verlangt mehr Gewicht für das Interesse an öffentlicher Information und vor allem für die Medien-, Meinungsaussserungs- und Informationsfreiheit. Kein Wunder, denn Strassburg prüft Menschenrechtsverletzungen, das Bundesgericht hingegen die korrekte Anwendung des Strafrechts. Und da hat das höchste Schweizer Gericht oft eine zu enge Optik, die von Strassburg in menschenrechtlicher Hinsicht korrigiert werden muss.</p>
<p><strong>Schweiz zieht Fall weiter</strong><br />
Bereits im Juli 2014 rüffelte Strassburg das Schweizer Bundesgericht, weil es eine Busse gegen einen Journalisten wegen Verletzung von Art. 293 StGB (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) abgesegnet hat. Der Journalist hatte gestützt auf geheime Verhörprotokolle über einen Autounfall auf einer Lausanner Brücke berichtet. Gemäss Strassburg verletzt dieser Bundesgerichtsentscheid die Medienfreiheit. Der Artikel des Journalisten sei von öffentlichem Interesse gewesen, habe weder die Gerichtsverhandlung beeinflusst noch die Unschuldsvermutung verletzt, urteilten die Richter des EGMR. Das Informationsinteresse und die grundsätzliche Bedeutung der Medienfreiheit <a href="http://hudoc.echr.coe.int/sites/fra/pages/search.aspx?i=001-145220" target="_blank">schwangen obenauf</a>. Der Fall wurde allerdings von der Schweiz an die grosse Kammer des EGMR weitergezogen.</p>
<p>Genau auf dieser Linie liegt nun auch <a href="http://hudoc.echr.coe.int/sites/eng/Pages/search.aspx#{&quot;itemid&quot;:[&quot;001-152424&quot;]}" target="_blank">das Strassburger Urteil</a> vom 24. Februar 2015 im Fall der versteckten Kamera des Kassensturzes: Der EGMR gewichtet wiederum das öffentliche Interesse höher – diesmal das öffentliche Interesse an einem Bericht über Missstände in der Versicherungsberatung. Und vor allem gibt Strassburg der Medienfreiheit mehr Gewicht und betont ein weiteres Mal die Watchdog-Funktion der Medien. Zudem misst Strassburg der Frage, ob der Bericht nötig oder das mildeste Mittel war, um das öffentliche Interesse an Information zu bedienen, eine geringere Bedeutung bei als das Bundesgericht. Strassburg genügt es, wenn der Medienbericht geeignet war, in einer wichtigen Debatte einen Beitrag zu leisten – unabhängig davon, ob er dieses Ziel auch erreicht («Aux yeux de la Cour, seule importe la question de savoir si le reportage était susceptible de contribuer au débat d’intérêt général et non de savoir si le reportage a pleinement atteint cet objectif.»).</p>
<p><strong>Strassburg legt Wert auf sauberes Handwerk</strong><br />
Hingegen legt der Europäische Menschrechtsgerichtshof ein grosses Gewicht auf die journalistischen Sorgfaltspflichten. Nur wenn ein Medienbericht berufsethisch einwandfrei hergestellt, Stellungnahmen eingeholt, die Wahrhaftigkeit angestrebt («veracité»), die Privatsphäre möglichst geschützt wurde (Verpixelung, Stimmverzerrung), ist er für Strassburg des Schutzes würdig.</p>
<p>Das wurde übrigens der Sonntagszeitung zum Verhängnis, die auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen um die nachrichtenlosen Vermögen und das Nazigold zwei Artikel publizierte, in denen einem Schweizer Botschafter gestützt auf ein von ihm verfasstes Strategiepapier vorgeworfen wurde, die Juden zu beleidigen. Die grosse Kammer des EGMR hat die Beschwerde gegen die Verurteilung des Journalisten unter anderem deshalb abgewiesen, weil der Artikel unnötig reisserisch aufgemacht war – und so journalistische <a href="http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?type=show_document&amp;highlight_docid=cedh://20071210_69698_01" target="_blank">Sorgfaltspflichten verletzt hatte</a>. Strassburg macht den Journalistenkodex des Schweizer Presserates auf diesem Weg zu mitentscheidendem Softlaw.</p>
<p><strong>Weitere Fälle folgen</strong><br />
Weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Medienfreiheit konstant höher und die Verhältnismässigkeit des Eingriffs in die Privatsphäre oder andere Geheimhaltungsinteressen regelmässig tiefer gewichtet, haben auch zwei weitere, pendente Fälle gute Chancen in Strassburg: Der Fall des Journalisten der NZZ am Sonntag, der gebüsst wurde, weil er mit Zitaten aus geheimen Kommissionsprotokollen illustrierte, wie Bundesrätin Eveline Widmer Schlumpf über den damaligen Bundesanwalt <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/130111_6B_186-2012.html" target="_blank">Erwin Beyeler dachte</a>. Und der <a href="https://medienwoche.ch/2014/02/21/quellenschutz-100-garantiert-was-die-medienschaffenden-ihren-informanten-auch-noch-sagen-muessen/" target="_self">Fall der BAZ-Journalistin</a>, die gebüsst wurde, weil sie gestützt auf den Quellenschutz den Namen eines Hanfhändlers nicht bekannt geben wollte, den sie porträtiert hatte.</p>
<p>In beiden Fällen geht es auch um die Abwägung von Informationsinteresse, Medienfreiheit auf der einen Seite und Geheimhaltungs- oder Strafverfolgungsinteresse auf der andern Seite. Und deshalb ist es absehbar, dass sich auch in diesen beiden Fällen die Unterschiede der beiden Gerichte in der Gewichtung von Informationsinteresse, Medienfreiheit und Verhältnismässigkeitsprinzip auswirken werden.</p>
<p>Das Bundesgericht täte also gut daran, seine Haltung zum Verhältnis von Geheimhaltungsinteressen auf der einen Seite sowie Informationsinteressen und grundsätzliche Bedeutung der Medienfreiheit auf dern andern Seite zu überdenken. Was ist wichtiger: Geheimhaltung oder Transparenz und vierte Gewalt? Und da sind wir heute definitiv in einer andern Zeit angekommen.</p>
<p>Der Gesetzgeber täte gut daran, den Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen ins Strafgesetzbuch zu schreiben. Denn das Bundesgericht hat nur schon deshalb Hemmungen ihn anzuwenden, weil es ihn selbst erfunden hat und er nirgends in einem Gesetz steht.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/02/26/beim-strassburger-entscheid-geht-es-um-mehr-als-nur-die-versteckte-kamera-2/">Beim Strassburger Entscheid geht es um mehr als nur die versteckte Kamera</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Recherche mit versteckter Kamera war zulässig</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/02/24/recherche-mit-versteckter-kamera-war-zulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2015 16:19:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Strassburg]]></category>
		<category><![CDATA[SRF]]></category>
		<category><![CDATA[NZZ]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Katharina Fontana]]></category>
		<category><![CDATA[Ueli Haldimann]]></category>
		<category><![CDATA[versteckte Kamera]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/02/24/recherche-mit-versteckter-kamera-war-zulaessig/">Recherche mit versteckter Kamera war zulässig</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/02/24/recherche-mit-versteckter-kamera-war-zulaessig/">Recherche mit versteckter Kamera war zulässig</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sie wacht über den Service public in Europa</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2013/11/13/interview-ingrid-deltenre/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 Nov 2013 09:00:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gespräche]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Tunesien]]></category>
		<category><![CDATA[EBU]]></category>
		<category><![CDATA[Ingrid Deltenre]]></category>
		<category><![CDATA[SRF]]></category>
		<category><![CDATA[TV 2.0 Summit]]></category>
		<category><![CDATA[SRG]]></category>
		<category><![CDATA[Genf]]></category>
		<category><![CDATA[Ueli Haldimann]]></category>
		<category><![CDATA[Griechenland]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=16648</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit drei Jahren leitet Ingrid Deltenre (53) die Generaldirektion der Europäische Rundfunkunion EBU in Genf. Die ehemalige Deutschschweizer Fernsehdirektorin ist damit eine der obersten Lobbyistinnen für die Sache des Service public in Radio und Fernsehen. Deltenre hält das Modell gebührenfinanzierter Medien für unverzichtbar, weil der freie Markt nicht als Voraussetzung für Medienvielfalt und -freiheit tauge. <a href="https://medienwoche.ch/2013/11/13/interview-ingrid-deltenre/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2013/11/13/interview-ingrid-deltenre/">Sie wacht über den Service public in Europa</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit drei Jahren leitet Ingrid Deltenre (53) die Generaldirektion der Europäische Rundfunkunion EBU in Genf. Die ehemalige Deutschschweizer Fernsehdirektorin ist damit eine der obersten Lobbyistinnen für die Sache des Service public in Radio und Fernsehen. Deltenre hält das Modell gebührenfinanzierter Medien für unverzichtbar, weil der freie Markt nicht als Voraussetzung für Medienvielfalt und -freiheit tauge.<br />
<span id="more-16648"></span><br />
<strong>MEDIENWOCHE: Die Mission der EBU lautet, den Service public unverzichtbar zu machen. Worin sehen Sie die Existenzberechtigung von öffentlichem Radio und Fernsehen?</strong><br />
Ingrid Deltenre: Der öffentliche Rundfunk ist ein Platz, wo Informationen, Meinungen, Ideen und Werte präsentiert und diskutiert werden, die ein Land zusammenhalten. Diese Klammerfunktion ist in einer Zeit mit so vielen Kanälen extrem wichtig, damit die Leute einen Ort haben, wo man über das Gleiche informiert wird und gemeinsam an Ereignissen teilhaben kann. Wer eine lebendige Medienlandschaft haben will, kommt deshalb nicht um das öffentlich-rechtliche Modell herum.</p>
<p><strong>Das ist eine sehr europäische Sichtweise. In den USA spielt der Service public im Medienbereich eine untergeordnete Rolle.</strong><br />
Ich glaube, der durchschnittliche Europäer, und insbesondere die Schweizer, dürften insgesamt besser informiert sein als die Amerikaner. Wir wissen besser, was in der Welt geschieht. Wer die amerikanische Medien kennt, würde gerne wechseln wollen. Kommt dazu: Die USA sind ein 240-Millionen-Markt. Deutschland als grösster europäischer Medienmarkt zählt 80 Millionen Einwohner. Der Markt als Voraussetzung, um ein vielfältiges und reichhaltiges Medienangebot zu finanzieren, ist in vielen kleineren Ländern, wie etwa der Schweiz, gar nicht vorhanden.</p>
<p><strong>Dennoch wird die Legitimation der öffentlich-rechtlichen Medien auch hierzulande immer wieder infrage gestellt.</strong><br />
In Europa zweifelt kein Land daran, dass es einen Service public braucht. Wenn es heute Diskussionen gibt, dann geht es in erster Linie um die Finanzierung und um die Definition des Auftrags.</p>
<p><strong>Wie stark greift die EBU in die Rundfunkpolitik der einzelnen Länder ein?</strong><br />
Da sind wir sehr aktiv. Wir haben mit der EU-Kommission ein Memorandum of Understanding unterzeichnet. Das gemeinsame Ziel ist es, die öffentlich-rechtlichen Medien so zu unterstützen, dass sie Leistungen erbringen können, die sie unverzichtbar machen. Von der EU wird vorausgesetzt, dass ein Mitgliedsstaat über einen unabhängigen und ausreichend finanzierten Service public verfügt. Für Beitrittskandidaten ist das ein Hebel. Deshalb sind wir sehr aktiv auf dem Balkan, und beraten dort die Regierungen und die Sender, um mit ihnen zusammen die Voraussetzungen zu schaffen für eine EU-Mitgliedschaft.</p>
<p><strong>Sehr aktiv war die EBU auch in Griechenland nach der Schliessung des staatlichen Fernsehens. Was haben Sie da genau gemacht?</strong><br />
Wir hatten innert 24 Stunden die Unterschriften von mehr als 60 Generaldirektoren, die gegen die Schliessung protestierten, und überreichten sie dem griechischen Finanzminister. Gleichzeitig veranlassten wir die EU-Kommission und das europäische Parlament zu Reaktionen und sorgten zudem, dass das Fernsehprogramm über unser Satellitennetz verbreitet wird. Wir sind jetzt involviert im Aufbau des neuen Senders. Das neue Mediengesetz ist mittlerweile verabschiedet. Die Trägergesellschaft des neuen Senders ist gegründet und das Management und der VR sind gewählt. Wenn das Gesetz so umgesetzt wird – impeccable! Allerdings ist es damit noch nicht getan. Wir warten auf zusätzliche Garantien im Zusammenhang mit dem Leistungsauftrag und der Finanzierung.</p>
<p><strong>Die EBU hat auch Mitglieder in Nordafrika. Wie stark waren Sie dort in den Aufbau von unabhängigen Medien involviert nach den politischen Umwälzungen?</strong><br />
Der ehemalige Chefredaktor des Schweizer Fernsehens, Ueli Haldimann, war in Tunesien aktiv um einen neuen Sender aufzubauen und die ersten freien Wahlen zu begleiten. Ich hab ganz bewusst ihn gefragt, weil die Schweiz eine lange Tradition hat mit unabhängigen Medien und als Vorbild gelten kann, wie man eine Wahlberichterstattung organisiert. Mit dem meist unerfahrenen Personal in Tunesien absolvierte Haldimann eine journalistische Schnellbleiche. Dabei ging es auch um ganz praktisch Fragen, wie man zum Beispiel ein Mikrofon richtig hält oder wie man Interviews führt.</p>
<p><strong>Wie nachhaltig wirkt dieser Einsatz?</strong><br />
Am Ende ist es wichtig, dass wir Leute haben, die Arabisch sprechen und nicht nur Französisch. Deshalb fingen wir an, mit Institutionen wie BBC Media Action und der Deutschen Welle zusammenzuarbeiten. Die EBU bietet auch Ausbildungen an, nicht primär im journalistischen Bereich. Wir helfen Akademien aufbauen, aktuell gerade in Algerien. Dort geht es um Change-Management und Leadership, die gerade mit dem Medienwandel wichtig sind.</p>
<p><strong>Die EBU tritt nicht nur als Beraterin auf, sondern ist auch selbst im TV-Geschäft aktiv. Inwiefern?</strong><br />
Ein gutes Beispiel, um die Palette unserer Aktivität zu zeigen, sind die Leichtathletik-Weltmeisterschaften in Moskau. Zunächst hatten wir im Namen unserer Mitglieder die Sportrechte erworben. In Moskau hat dann unsere Produktionsgesellschaft die ganze Fernseh- und Radioproduktion realisiert und wir waren auch für die Übertragung verantwortlich mit unserem Satelliten- und Kabelnetz. Bei anderen Veranstaltungen übernimmt die EBU aber nur einen Teil dieser Leistungen.</p>
<p><strong>Wieso hat kein russischer Veranstalter die Leichtathletik-WM produziert?</strong><br />
Die internationalen Sportverbände möchten den TV-Zuschauern einen bestimmten Qualitätsstandard bieten können. Wenn jedes Mal ein anderer Sender produziert, ist keine Konstanz garantiert. Die EBU kommt vor allem bei mittelgrossen Veranstaltungen wie Leichtathletik, Schwimmen oder Reiten zum Zug.</p>
<p><strong>Welches Gewicht kann die EBU bei den Verhandlungen um Sportrechte in die Waagschale werfen?</strong><br />
Das Gewicht sind die Mitglieder und die Qualität der Sender. Die EBU als Organisation führt nur die Verhandlungen, das Geld kommt aber von den Mitgliedern.</p>
<p><strong>Das prominenteste Aushängeschild der EBU ist der Eurovision Songcontest. Der wird immer wieder von Skandalen und Skandälchen begleitet. Hierzulande wird er fast nur noch darüber wahrgenommen. Nimmt die Popularität des Gesangswettbewerbs ab?</strong><br />
Überhaupt nicht. Es gibt zwar immer wieder Schwankungen in der Popularität, aber im Moment befindet er sich in einem grossen Hoch. Wir zählten dieses Jahr mehr als 170 Millionen Zuschauer. Keine andere Unterhaltungssendung in Europa erzielt diese Werte. Aber die Popularität in den einzelnen Ländern hängt stark davon ab, wie die Selektionsphase ausgestaltet wird. Dann kommt es natürlich darauf an, ob ein Land dabei ist oder nicht.</p>
<p><strong>Der Songcontest ist einer der wenigen Momente, wo Sie im Rampenlicht der Schweizer Medienöffentlichkeit stehen. In diesem Jahr mussten Sie gegen Ihren ehemaligen Arbeitgeber auftreten, als eine Band der Heilsarmee in Uniform für die Schweiz antreten wollte. Keine angenehme Aufgabe.</strong><br />
Ich habe einfach auf die Spielregeln hingewiesen. Ich mag eigentlich nicht gegen SRF auftreten, weil ich diesem Unternehmen so enorm viel verdanke. Den Verantwortlichen war eigentlich sonnenklar, was Sache ist. SRF ging wohl davon aus, dass die Heilsarmee sowieso keine Chance haben würde. Wenn unser Uniformverbot bereits im Vorfeld thematisiert worden wäre, hätten sie der Heilsarmee zu einer Popularität verholfen und so die Chancen auf eine Wahl gesteigert.</p>
<p><strong>Abgesehen von dieser Episode ist es sehr ruhig geworden um Sie in den Schweizer Medien. Als SF-Direktorin war das ja anders. Geniessen Sie die Ruhe um ihre Person?</strong><br />
Bei SF hat der Medienrummel einfach dazugehört und jetzt gehört er eben nicht dazu. In dem Sinn ist das für mich kein Thema. Ich kann mich auf meine Arbeit konzentrieren und muss nicht noch eine Medienstrategie fahren. Das ist schon eine Erleichterung.</p>
<p><strong>Welche Rolle spielt die Schweiz bei Ihrer Arbeit?</strong><br />
Die Schweiz ist für mich ein wichtiges Land, schliesslich hat die EBU ihren Hauptsitz in Genf. Aber für meine tägliche Arbeit spielt die Schweiz keine grosse Rolle.</p>
<p><strong>Wieso nicht?</strong><br />
Weil die Schweiz im Medienbereich im Vergleich zu anderen Ländern eigentlich keine grossen Sorgen hat. Aber ich würde mir schon wünschen, dass die Schweiz aktiver würde, weil die SRG auch etwas zu sagen hätte.</p>
<p><small>Das Gespräch fand am 29. August in Zürich statt.</small></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2013/11/13/interview-ingrid-deltenre/">Sie wacht über den Service public in Europa</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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