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	<title>Urteil | MEDIENWOCHE</title>
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	<link>https://medienwoche.ch</link>
	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Fri, 29 Oct 2021 14:27:20 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Mehr als eine Ohrfeige für die «Basler Zeitung»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/10/29/mehr-als-eine-ohrfeige-fuer-die-basler-zeitung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Oct 2021 14:27:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Basler Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[UWG]]></category>
		<category><![CDATA[Joël Hoffmann]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dem jüngst veröffentlichten Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts ging einer der spektakulärsten Medienrechts-Prozesse der Schweiz voraus. Die «Basler Zeitung» und ihr damaliger Lokalredaktor Joël Hoffmann wurden für schuldig erklärt, in zahlreichen Fällen unlauteren Wettbewerb betrieben und die Wirtschaftskammer Baselland herabgesetzt zu haben.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Dem jüngst veröffentlichten Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts ging einer der spektakulärsten Medienrechts-Prozesse der Schweiz voraus. Die «Basler Zeitung» und ihr damaliger Lokalredaktor Joël Hoffmann wurden für schuldig erklärt, in zahlreichen Fällen unlauteren Wettbewerb betrieben und die Wirtschaftskammer Baselland herabgesetzt zu haben.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/10/29/mehr-als-eine-ohrfeige-fuer-die-basler-zeitung/">Mehr als eine Ohrfeige für die «Basler Zeitung»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Behörden sollen ungestört von Journalisten kommunizieren können</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/06/09/behoerden-sollen-ungestoert-von-journalisten-kommunizieren-koennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jun 2016 06:04:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Behörden]]></category>
		<category><![CDATA[Arthur Rutishauser]]></category>
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		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein aktuelles Urteil aus Lausanne zur Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schützt die Meinungsbildung des Staates selbst da, wo keine Meinung mehr gebildet wird. Das erlaubt den Behörden den Zeitpunkt der Publikation ohne störende Recherche selbst festzulegen. Arthur Rutishauser, Chefredaktor von Tages-Anzeiger und Sonntagszeitung, soll gebüsst werden, weil er aus dem Entwurf des Berichts zur parlamentarischen <a href="https://medienwoche.ch/2016/06/09/behoerden-sollen-ungestoert-von-journalisten-kommunizieren-koennen/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein aktuelles Urteil aus Lausanne zur Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schützt die Meinungsbildung des Staates selbst da, wo keine Meinung mehr gebildet wird. Das erlaubt den Behörden den Zeitpunkt der Publikation ohne störende Recherche selbst festzulegen.<br />
<span id="more-27584"></span><br />
Arthur Rutishauser, Chefredaktor von Tages-Anzeiger und Sonntagszeitung, soll gebüsst werden, weil er aus dem Entwurf des Berichts zur parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur BVK-Affäre rund fünf Wochen vor der offiziellen Veröffentlichung zitiert hat. Das hat das Bundesgericht in seinem neuesten Urteil zum Straftatbestand der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) entschieden (<a href="http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F25-05-2016-6B_1267-2015 " target="_blank">Urteil 6B_1267/2015</a> vom 25. Mai 2016).</p>
<p>Das höchste Schweizer Gericht widerspricht damit den <a href="https://drive.google.com/file/d/0B-Zv5IS6RhDqeHZtZHkyOTJMQ1ZxMXBoSlYzVUx1eW92U1hN/view?usp=sharing" target="_blank">Entscheiden von Zürcher Bezirks- und Obergericht</a> sowie des <a href="http://presserat.ch/_01_2013.htm" target="_blank">Schweizerischen Presserates</a>. Sie alle beurteilten das Vorgehen des Journalisten als korrekt. Mit dem Bundesgerichtsentscheid tut sich also eine Kluft zwischen Medienethik und Medienrecht auf. Und es bestätigt sich der Eindruck, dass kantonale Gerichte mehr Verständnis für die Arbeit der Medien haben als das Bundesgericht.</p>
<p>Das Bundesgericht gibt dem Schutz der Meinungsbildung der Behörden ein sehr hohes Gewicht. Es sei «unerheblich», ob der Zeitungsartikel die Meinungsbildung der PUK tatsächlich beeinflusst habe, schreiben die höchsten Schweizer Richter. «Ein diesbezügliches Risiko genügt.» (Erw. 2.6).</p>
<p>Führen wir uns die konkreten Umstände vor Augen: Da hat eine parlamentarische Untersuchungskommission mehr als zwei Jahre lang ermittelt. Sie hat um Formulierungen und Wertung gerungen, einen Text erstellt und die Betroffenen, die bereits ausführlich befragt worden waren, zur Stellungnahme zu diesem Schlusstext eingeladen. Die Stellungnahmen sind bereits bei den Parlamentariern eingetroffen. Sie müssen sie nur noch verarbeiten. An diesem Tag, dem 28. August 2012, veröffentlicht Rutishauser seinen Artikel.</p>
<p>Gibt es da noch irgendeine Meinungsbildung der Parlamentarier, die geschützt werden muss?<br />
<a href="https://drive.google.com/file/d/0B-Zv5IS6RhDqeHZtZHkyOTJMQ1ZxMXBoSlYzVUx1eW92U1hN/view?usp=sharing" target="_blank">Nein, sagte das Zürcher Obergericht</a>, das – im Unterschied zum Bundesgericht – die konkreten Abläufe im Detail nachzeichnete. «Zu diesem Zeitpunkt ist das Interesse des Staates an der (vorläufigen) Geheimhaltung des Schlussberichts lediglich noch darin zu sehen, den Zeitpunkt der Publikation der von ihm erarbeiteten lnformationen und Meinungen ungehindert selber zu bestimmen.» Und daran sei das öffentliche Interesse gering.</p>
<p>Das Bundesgericht interessieren die konkreten Umstände nicht. Das blosse Risiko einer Beeinflussung genügt den höchsten Schweizer Richtern. Es stützt sich dabei auf den Entscheid Bédat des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) <a href="http://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-161899" target="_blank">vom März 2016</a>. Dieser Entscheid der Grossen Kammer des EGMR hielt fest, dass der Staat nicht belegen müsse, ob die Meinungsbildung der Untersuchungsbehörden und Gerichte beeinflusst worden sei, wenn er einen Geheimnisbruch sanktioniere. Das Risiko eines Einflusses auf das Verfahren genüge bereits («Le risque d’influence sur la procédure justifie en soi&#8230;» Ziff. 70). Diese Aussage des EGMR zu einer laufenden Strafuntersuchung kann wohl kaum telquel auf ein faktisch abgeschlossenes parlamentarisches Untersuchungsverfahren übertragen werden.</p>
<p>Würde diese rigide Haltung Schule machen, hätten Journalisten zu warten, bis es dem Staat zu informieren beliebt – auch wenn die Meinungsbildung schon längst fertig ist. Egal ob die Behörden sich noch Wochen oder Monate Zeit lassen, um den für sie richtigen Zeitpunkt zu wählen. Das kann gerade bei einem Fall wie der Affäre BVK stossend sein, in dem auch der Staat selbst – seine Behördenmitglieder, aber auch Kontroll- und Aufsichtsinstanzen versagt haben. Wollen wir zahme Journalisten, die brav auf die Medienkonferenz warten?</p>
<p>Der Presserat nicht. Der Journalist soll auf Berichterstattung verzichten, wenn ein vertrauliches Dokument in den nächsten Tagen öffentlich werden würde, meint das Selbstregulierungsorgan in seinem Entscheid zum gleichen Fall. Wenn es also Wochen geht, bis der Bericht öffentlich wird, darf der Journalist veröffentlichen, wenn keine äusserst wichtigen Interessen dadurch verletzt werden.</p>
<p>Das Bundesgericht hat es sich auch einfach gemacht, als es die Frage prüfte, ob Arthur Rutishauser Gründe hatte, sofort zu publizieren und nicht die 5 Wochen bis zur möglichen Veröffentlichung zu warten. Es schreibt nur, es sei «nicht erkennbar, inwiefern gute Gründe bestanden haben könnten.»</p>
<p>Der Presserat – in seinem Entscheid vom Januar 2013 noch sehr nahe bei der öffentlichen Diskussion über den Skandal – bezeichnet es als «legitim» nicht bis zur Medienkonferenz zu warten «angesichts des unbestritten grossen öffentlichen Interesses am Thema BVK, das in den Medien seit Monaten für Schlagzeilen gesorgt hatte, und nachdem auch aufgrund des im gleichen Zusammenhang geführten Strafverfahrens schon viele Informationen publik waren». Und fügt an, es würde «jedenfalls zu kurz greifen, die vorzeitige Veröffentlichung von Informationen aus dem Berichtsentwurf auf eine blosse Jagd auf Primeurs zu reduzieren.»</p>
<p>Mit seinem neuesten Entscheid dehnt das Bundesgericht den Geheimnisbereich weiter aus. Das fördert geradezu Indiskretionen, denn es wird immer Parlamentarier geben, die Journalisten geheime Dokumente zukommen lassen. Verurteilt wird aber immer nur der Medienschaffende, nicht der Parlamentarier. Man meint den Esel und schlägt den Sack. Dabei ist es das Parlament selbst, das seinen eigenen Laden nicht im Griff hat.</p>
<p>Zudem gehen die Behörden willkürlich gegen Journalisten vor. Viele Medienschaffende, die vertrauliche Dokumente öffentlich machen, werden nicht belangt. So gibt es gemäss polizeilicher Kriminalstatistik pro Jahr nur ein bis zwei Anzeigen. Diese Anzeigen richten sich gegen jene Journalisten, die unbequem sind, die kritische Fragen stellen, die bohren und hartnäckig sind. Also genau jene, die die öffentliche Meinungsbildung braucht.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/06/09/behoerden-sollen-ungestoert-von-journalisten-kommunizieren-koennen/">Behörden sollen ungestört von Journalisten kommunizieren können</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Jörg Kachelmann will Schmerzensgeld in Millionenhöhe</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/02/25/joerg-kachelmann-will-schmerzensgeld-in-millionenhoehe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Feb 2015 12:07:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Jörg Kachelmann]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Prozess von Jörg Kachelmann gegen die „Bild“-Zeitung hat begonnen. Der Fernsehmoderator fordert wegen unangemessener Berichterstattung ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Prozess von Jörg Kachelmann gegen die „Bild“-Zeitung hat begonnen. Der Fernsehmoderator fordert wegen unangemessener Berichterstattung ein Schmerzensgeld in Rekordhöhe.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/02/25/joerg-kachelmann-will-schmerzensgeld-in-millionenhoehe/">Jörg Kachelmann will Schmerzensgeld in Millionenhöhe</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Recherche mit versteckter Kamera war zulässig</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/02/24/recherche-mit-versteckter-kamera-war-zulaessig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2015 16:19:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Ueli Haldimann]]></category>
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		<category><![CDATA[Katharina Fontana]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat vier Journalisten des Schweizer Fernsehens wegen des Einsatzes versteckter Kameras zu Unrecht verurteilt. Das sagt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/02/24/recherche-mit-versteckter-kamera-war-zulaessig/">Recherche mit versteckter Kamera war zulässig</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bezirksgericht Zürich: Üble Nachrede gegen Tony Rominger</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/11/28/bezirksgericht-zuerich-ueble-nachrede-gegen-tony-rominger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Nov 2014 21:30:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Tony Rominger]]></category>
		<category><![CDATA[Radsport]]></category>
		<category><![CDATA[Doping]]></category>
		<category><![CDATA[üble Nachrede]]></category>
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		<category><![CDATA[nzz.ch]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bezirksgericht Zürich hat einen «Beobachter»-Mitarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte mit Titel und Grafik zu einem Artikel den Eindruck erweckt, Ex-Radprofi Tony Rominger stehe in Verbindung zu einer «Doping-Connection».</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/28/bezirksgericht-zuerich-ueble-nachrede-gegen-tony-rominger/">Bezirksgericht Zürich: Üble Nachrede gegen Tony Rominger</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksgericht Zürich hat einen «Beobachter»-Mitarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte mit Titel und Grafik zu einem Artikel den Eindruck erweckt, Ex-Radprofi Tony Rominger stehe in Verbindung zu einer «Doping-Connection».</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/28/bezirksgericht-zuerich-ueble-nachrede-gegen-tony-rominger/">Bezirksgericht Zürich: Üble Nachrede gegen Tony Rominger</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Aus Geheimbericht zitiert: Freispruch für Journalisten</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/11/13/aus-geheimbericht-zitiert-freispruch-fuer-journalisten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 13 Nov 2014 13:16:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[nzz.ch]]></category>
		<category><![CDATA[Arthur Rutishauer]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimbericht]]></category>
		<category><![CDATA[Brigitte Hürlimann]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Arthur Rutishauser, der heute als Chefredaktor der «Sonntagszeitung» tätig ist, durfte 2012 aus dem geheimen Berichtsentwurf der Parlamentarischen Untersuchungskommission zitieren. Das Gericht bejaht ein überwiegendes öffentlichen Interesse.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Arthur Rutishauser, der heute als Chefredaktor der «Sonntagszeitung» tätig ist, durfte 2012 aus dem geheimen Berichtsentwurf der Parlamentarischen Untersuchungskommission zitieren. Das Gericht bejaht ein überwiegendes öffentlichen Interesse.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/13/aus-geheimbericht-zitiert-freispruch-fuer-journalisten/">Aus Geheimbericht zitiert: Freispruch für Journalisten</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Google löscht auch Schweizer Seiten, liebe Kollegen!</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/08/20/google-loescht-auch-schweizer-seiten-liebe-kollegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Aug 2014 07:03:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Recht auf Vergessen]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Investigativ.ch ruft Journalisten und Medienhäuser auf, von Google gelöschte Seiten zu melden. Der Verein möchte eine Übersicht erstellen, um das Ausmass des Eingriffs publik zu machen.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/08/20/google-loescht-auch-schweizer-seiten-liebe-kollegen/">Google löscht auch Schweizer Seiten, liebe Kollegen!</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Investigativ.ch ruft Journalisten und Medienhäuser auf, von Google gelöschte Seiten zu melden. Der Verein möchte eine Übersicht erstellen, um das Ausmass des Eingriffs publik zu machen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/08/20/google-loescht-auch-schweizer-seiten-liebe-kollegen/">Google löscht auch Schweizer Seiten, liebe Kollegen!</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Google-Urteil in der Schweiz</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/08/08/das-google-urteil-in-der-schweiz-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Simon Hurtz]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Aug 2014 06:54:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
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		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Mai hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte Recht auf Vergessenwerden gestärkt. In einem Urteil wurde Google dazu verpflichtet, Webseiten mit personenbezogenen Inhalten nicht mehr in der Ergebnisliste anzuzeigen, wenn Betroffene dies beantragen. Innert kürzester Zeit hat Google fast 100‘000 Löschanträge erhalten – darunter auch mehr als 1500 aus der Schweiz. Doch Fachleute sind sich <a href="https://medienwoche.ch/2014/08/08/das-google-urteil-in-der-schweiz-2/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Mai hat der Europäische Gerichtshof das sogenannte Recht auf Vergessenwerden gestärkt. In einem Urteil wurde Google dazu verpflichtet, Webseiten mit personenbezogenen Inhalten nicht mehr in der Ergebnisliste anzuzeigen, wenn Betroffene dies beantragen. Innert kürzester Zeit hat Google fast 100‘000 Löschanträge erhalten – darunter auch mehr als 1500 aus der Schweiz. Doch Fachleute sind sich uneins, ob das Urteil in der Schweiz überhaupt greift. Artikel von Schweizer Medien hat Google bisher noch nicht gelöscht.<br />
<span id="more-20628"></span><br />
Seit drei Monaten muss Google vergessen. «Skandal!», rufen die einen, und befürchten das Ende der Pressefreiheit. «Endlich!», rufen die anderen, und freuen sich über die Stärkung der Persönlichkeitsrechte. 91‘000 Löschanträge hat Google bislang erhalten, europaweit sind insgesamt 328‘000 Links betroffen.</p>
<p>Europaweit, das bedeutet in diesem Fall: auch in der Schweiz. Denn obwohl Urteile des Europäischen Gerichtshofs nur für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bindend sind, zieht Google in allen 32 Efta-Staaten dieselben Konsequenzen aus dem Urteil. Offenbar wollte man aus Europa keinen rechtlichen Flickenteppich machen und eine Klagewelle vermeiden. Deshalb stellt Google den 28 EU-Mitgliedern zuzüglich Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz aus pragmatischen Gründen «ein Webformular zur Verfügung, mit dem die Entfernung von Ergebnissen aus unserer Suchmaschine beantragt werden kann», so Samuel Leiser, Sprecher von Google Schweiz.</p>
<p>Dabei ist es auch unter Experten umstritten, ob und inwieweit der Richterspruch in der Schweiz durchsetzbar wäre. «Mit dem Gerichtsurteil wurde das ‚Recht auf Vergessen‘ ins Internetzeitalter herübergerettet», meint der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür. Dieses Recht kenne die Schweizer Rechtsprechung schon lange, deshalb sei anzunehmen, «dass ein Schweizer Gericht in einem vergleichbaren Fall ähnlich urteilen würde wie das EU-Gericht.»</p>
<p>Dem widerspricht etwa Rechtsanwalt Daniel Hürlimann. Der auf Internetrecht spezialisierte Jurist hat sich <a href="http://www.infosperber.ch/Artikel/FreiheitRecht/Das-darf-nicht-wahr-sein" target="_blank" rel="noopener">in einer Studie</a> ausführlich mit dem Urteil und dessen Anwendbarkeit in der Schweiz beschäftigt. Sein Fazit: «Insofern kann der Einschätzung des Datenschützers, wonach ein Schweizer Gericht in einer vergleichbaren Situation zum gleichen Schluss kommen sollte, nicht gefolgt werden.»</p>
<p>Sollte ein Artikel eines streitlustigen Schweizer Webseitenbetreibers aus dem europäischen Google-Suchindex entfernt werden, könnte es sich also durchaus lohnen, dagegen zu prozessieren. Doch bislang gibt es dafür gar keinen Anlass: Weder bei den Publikationen von Tamedia und Ringier, noch beim SRF oder bei der NZZ habe man festgestellt, dass Artikel entfernt worden seien, teilten Sprecher auf Anfrage mit.</p>
<p>Offenbar bearbeitet Google erst die Antragsflut aus grösseren Ländern wie Grossbritannien oder Deutschland. Da der Prozess in der Schweiz identisch ist und man ausschliessen kann, dass sämtliche Schweizer Anträge abgelehnt werden, geht man auch bei Google davon aus, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis auch in der Schweiz die ersten Löschungen erfolgen.</p>
<h3>Die Zahl der Löschanträge überfordert selbst Google</h3>
<p>Am häufigsten wurde das Löschformular in Frankreich und Deutschland ausgefüllt, wo bis zum 18. Juli je rund 17‘000 Anträge eingegangen sind. Rund ein Drittel davon wird abgelehnt, in 15 Prozent der Fälle hat Google die Antragsteller nach zusätzlichen Informationen gefragt, mehr als die Hälfte der beanstandeten Links wird entfernt. Für die Schweiz gibt es keine aktuellen Zahlen; Ende Juni waren es 1’645 Gesuche die 7’085 URLs betrafen.</p>
<p>Die schiere Zahl an Löschanträgen überfordert selbst einen Weltkonzern, wie <a href="https://docs.google.com/file/d/0B8syaai6SSfiT0EwRUFyOENqR3M/edit" target="_blank" rel="noopener">aus einem öffentlichen Brief von Google</a> hervorgeht. Jede Beschwerde muss manuell geprüft werden, dafür wurde ein grosses Team aus juristischen Hilfskräften angestellt. Trotzdem hat das britische Oberhaus als erstes europäisches Parlament das Urteil des EuGH öffentlich als «nicht ausführbar» und <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britische-Lords-lehnen-EuGH-Urteil-zum-Recht-auf-Vergessen-ab-2278272.html" target="_blank" rel="noopener">«fehlgeleitet in den Grundannahmen» bezeichnet</a>. Die Lords kritisieren, dass die diffizile Abwägung zwischen Persönlichkeits- und Informationsrechten nun einem privaten Anbieter aufgebürdet werde, ohne dass echte Kriterien dafür existieren würden.</p>
<p>Wenn es nach Google geht, soll diese Leitlinien nun ein eigens <a href="https://www.google.com/advisorycouncil/" target="_blank" rel="noopener">einberufener Experten-Beirat</a> entwickeln, besetzt unter anderem mit der ehemaligen deutschen Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Wikipedia-Gründer Jimmy Wales und dem Ex-Google-CEO Eric Schmidt. Ab September finden <a href="http://googlepolicyeurope.blogspot.de/2014/07/seeking-advice-on-right-to-be-forgotten.html" target="_blank" rel="noopener">öffentliche Beratungssitzungen in ganz Europa</a> statt. Doch auch Sprecher Samuel Leiser bestätigt, dass die Umsetzung des Urteils «für uns neu ist» und Google dementsprechend eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenarbeite.</p>
<h3>Im Zweifelsfall lieber löschen</h3>
<p>Ungeachtet dieser Bemühungen: So richtig scheint es Google derzeit keinem recht machen zu können. Auf der einen Seite beschweren sich die von den Löschungen betroffenen Medien über die angeblich zu laxe Praxis seitens Google. Eine <a href="http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article130099329/Google-entscheidet-im-Zweifel-fuer-die-Loeschung.html" target="_blank" rel="noopener">Stichprobe mit 80 Fällen</a> ergab, dass sich Google «im Zweifel eher für den Löschantrag» entscheide, so der Medienrechtsexperte Christian Solmecke gegenüber der «Welt».</p>
<p>Auf der anderen Seite monieren Datenschützer den bewusst ausgelösten <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt" target="_blank" rel="noopener">Streisand-Effekt</a>: Google begnügt sich nicht damit, die Links aus dem Suchindex zu entfernen. Zusätzlich werden die betroffenen Seitenbetreiber per Mail darüber informiert, dass und welche Artikel fortan nicht mehr über Google gefunden werden können. Diese Mitteilung enthält jedoch keinerlei Angeben über den Antragsteller und den Grund seines Löschbegehrens. Die Medien wissen also nicht, ob einer der Protagonisten des Artikels oder vielleicht nur ein Kommentator Beschwerde eingelegt hat, der nicht mehr zu seiner einst veröffentlichten Meinung stehen möchte.</p>
<p>Britische Medien wie <a href="http://www.bbc.com/news/business-28130581" target="_blank" rel="noopener">die BBC</a>, <a href="http://www.dailymail.co.uk/news/article-2678376/Google-deletes-MailOnline-searches-lying-referee-right-forgotten-kicks-European-searches.html" target="_blank" rel="noopener">die Daily Mail</a> und <a href="http://www.theguardian.com/commentisfree/2014/jul/02/eu-right-to-be-forgotten-guardian-google" target="_blank" rel="noopener">der Guardian</a>, aber auch <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/recht-auf-vergessen-google-entfernt-spiegel-artikel-aus-treffern-a-979255.html" target="_blank" rel="noopener">«Der Spiegel»</a> oder <a href="http://www.taz.de/!142391/" target="_blank" rel="noopener">die taz</a> haben prompt eigene Artikel über die Löschung der Artikel geschrieben und die – allerdings schon länger nicht mehr aktualisierte – <a href="http://hiddenfromgoogle.com/" target="_blank" rel="noopener">Webseite Hidden from Google</a> sammelt Links, die Google nicht mehr anzeigen darf. Diese Meta-Berichterstattung läuft dem Anliegen der Antragsteller natürlich zuwider: Das Recht auf Vergessenwerden schlägt um ins Gegenteil und wird, zumindest kurzfristig, zur gesteigerten medialen Aufmerksamkeit.</p>
<p>Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, ein beratendes Gremium der Europäischen Kommission, befürchtet ausserdem, dass Google <a href="http://irights.info/2014/07/28/fordern-datenschuetzer-wirklich-dass-google-weltweit-links-loescht/23741" target="_blank" rel="noopener">das Urteil nicht vollständig umsetzt</a>: Das EuGH-Urteil gilt nur für europäische Domains der Suchmaschine; wer über google.com sucht, sieht immer die vollständigen Ergebnisse – unabhängig davon, von welchem Land aus er auf Google zugreift. Während YouTube-Videos auf Grundlage von IP-Adressen gesperrt werden, kommt bei der Websuche kein Geoblocking zum Einsatz, sodass europäische Nutzer mit geringem Aufwand gelöschte Ergebnisse zu Gesicht bekommen. <a href="http://gigaom.com/2014/06/18/google-must-remove-list-of-websites-around-the-world-canadian-court-rules/" target="_blank" rel="noopener">Ein Blick nach Kanada</a> zeigt, dass es nicht dabei bleiben muss. Dort haben die Richter in einem Prozess zwischen zwei Unternehmen Google dazu verdonnert, Suchergebnisse weltweit zu löschen, um eine wirtschaftliche Schädigung des Klägers zu vermeiden.</p>
<h3>Unterschiedliche Bewertungen der Schweizer Verlage</h3>
<p>Noch muss Google nur in Europa vergessen, doch bereits das wird kontrovers diskutiert. Auch die Schweizer Verlage bewerten das Urteil unterschiedlich. Tamedia ist «grundsätzlich einverstanden, dass nun Intermediäre wie Google von Personen, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlen, für die Löschung eines Beitrages aus der Indexierung angegangen werden können», so Michele Paparone von der Unternehmenskommunikation. Man würde es lediglich «begrüssen, wenn die Rechtsgüterabwägung in einem gemischten Gremium, mit Vertreterinnen und Vertreter der Intermediäre und der Medienbranche, stattfinden würde.»</p>
<p>Rüdi Steiner dagegen, Chefredaktor von Blick.ch, hält das Gesetz für überflüssig: «Google hat ja keine originären Inhalte. Derjenige, der etwas löschen lassen möchte, soll sich doch besser direkt an die Originalquelle halten.» Ausserdem ist er der Meinung, dass «das Gesetz in der Schweiz ja ohnehin nicht greift» und bezieht sich dabei auf die Einschätzung von Hanspeter Thür – was verwundert, da der Eidgenössische Datenschützer eigentlich genau die gegenteilige Einschätzung vertritt.</p>
<p>Vielleicht ist diese Verwirrung ein Grund, warum man sich bei der NZZ «kein abschliessendes Urteil» anmassen will und nur eine «gegenwärtige Grobeinschätzung» abgibt: «Der Entscheid ist grundsätzlich nachvollziehbar, in der Konsequenz aber nicht unproblematisch», sagt der Jurist und NZZ-Generalsekretär Hanspeter Kellermüller. Es sei verständlich, dass sich Google darauf berufe, lediglich auf Inhalte zu verweisen und die Verantwortung für diese Inhalte bei den Webseitenbetreibern selbst sehe. Doch auch nach Schweizer Recht könne blosse Weiterverbreitung bereits als Persönlichkeitsverletzung gelten. So werde «etwa bei Aufgreifen und Verlinkung von Themen von trafficarmen Websites primär das Massenmedium angegangen, das für ein grösseres Publikum sorgt.»</p>
<h3>Doppelte Güterabwägung und neu geschaffene Rechtsunsicherheit</h3>
<p>Der grösste Kritikpunkt von Kellermüller: Nach dem Urteil gebe es nun zwei Verantwortliche und zwei unterschiedliche Massstäbe für die Güterabwägung bei der Weiterverbreitung journalistischer Inhalte. Wenn eine Redaktion das öffentliche Interesse auf Information höher einschätzt als das private Interesse auf Persönlichkeitsschutz, sie sich auf das Medienprivileg beruft und den Artikel veröffentlicht, dann ist das möglicherweise legal – während Google den Link auf ebenjenen Artikel löschen muss. Diese Situation veranschaulicht David Drummond, Chefjustiziar von Google, <a href="http://googleblog.blogspot.de/2014/07/searching-for-right-balance.html" target="_blank" rel="noopener">in einem offiziellen Blogpost</a>: «Das ist etwa so, als sage man: Ein Buch kann in der Bibliothek bleiben, darf aber nicht im Bibliothekskatalog gelistet werden.»</p>
<p>Plötzlich muss Google medienrechtliche Entscheidungen treffen, bislang nicht gerade eine Kernkompetenz des Suchmaschinenbetreibers. Das gibt auch Drummond zu: In der Vergangenheit seien Suchergebnisse nur in Einzelfällen gelöscht worden, etwa wegen Urheberrechtsverstössen, Verleumdungen oder der Darstellung von Kindesmissbrauch. Dabei habe man sich auf Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, das Recht auf Meinungsfreiheit, berufen. Durch das EuGH-Urteil sei nun grosse Rechtsunsicherheit entstanden, die Google alleine nicht auflösen könne.</p>
<h3>Neue Diskussion, altes Problem</h3>
<p>Für Google ist diese Rechtsunsicherheit neu, da hat Drummond Recht. Doch die zugrundeliegenden Fragen stellten sich bereits in der vordigitalen Zeit. <a href="http://www.edoeb.admin.ch/datenschutz/00683/01173/index.html?lang=de" target="_blank" rel="noopener">Wie der Eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür ausführt</a>, ist das Recht auf Vergessen schon seit langem im Schweizer Recht verankert. So werden etwa Vorstrafen nach einer bestimmten Frist aus dem Strafregister entfernt, das Bundesgesetz über den Datenschutz sieht die grundsätzliche Begrenzung der Datenbearbeitungsdauer vor, und Art. 28 ZGB verankert als eine Art Generalklausel den Persönlichkeitsschutz und den Anspruch auf Vergessenwerden.</p>
<p>Diese Klausel hat das Bundesgericht bereits im Laufe der 80er Jahre entwickelt, als der Sohn von Paul Irniger dem damaligen Radio DRS verbieten wollte, eine Dokumentation über den «mörderischen Vagabunden Paul Irniger» zu senden. Die Richter gaben dem Kläger schliesslich Recht, da das Hörspiel dessen Pietäts- und Ehrgefühle verletze. In den Folgejahren gab es zahlreiche ähnliche Urteile, <a href="http://www.glaus.com/bilderpdf/1privatrecht/recht_vergessen.html" target="_blank" rel="noopener">hier zusammengefasst vom Rechtsanwalt Bruno Glaus</a>, die allesamt den Persönlichkeitsschutz höher als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit einstuften.</p>
<p>Das Internet fügt der Abwägung zwischen individuellem Persönlichkeitsrecht und öffentlichem Informationsinteresse eine neue Dimension hinzu. Dienstleister wie Google machen fast jede digital gespeicherte Information durchsuch- und damit auffindbar. Genau genommen ist «Recht auf Vergessenwerden» deshalb auch die falsche Bezeichnung, denn im Zeitalter der digital archivierten Informationen ist vollständiges Vergessen nahezu ausgeschlossen. Vielmehr geht es um das Verwerten der Inhalte; weshalb Nathalie und Bruno Glaus <a href="http://wifimaku.com/medienrecht-schweiz/recht-auf-vergessen%2C-auf-richtigkeit-in-der-zeit%2C-auf-nachschreibung" target="_blank" rel="noopener">«Recht auf Nicht-Weiterverbreitung» als passenderen Ausdruck vorschlagen</a>.</p>
<h3>Kritik vom Verfassungsrichter</h3>
<p>Unabhängig von diesen semantischen Spitzfindigkeiten ist das Urteil des EuGH problematisch, da es Suchmaschinenbetreiber in die Position von Verfassungsrichtern erhebt. Google müsse zwischen zwei Grundrechten abwägen, den Rechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Informationsweitergabe. «Die intensiv geführte Debatte über Netz- und Suchmaschinenneutralität scheint dabei am EuGH komplett vorbeigegangen zu sein», <a href="http://irights.info/artikel/ein-gordischer-knoten-aus-datenschutz-und-meinungsfreiheit/23783" target="_blank" rel="noopener">kritisieren drei Rechtsanwälte</a> mit Bezug auf <a href="http://irights.info/artikel/verfassungsrichter-masing-eugh-droht-liberale-linien-des-aeusserungsrechts-zu-unterlaufen/23795" target="_blank" rel="noopener">ein nicht öffentliches Papier</a> des deutschen Verfassungsrichters Johannes Masing.</p>
<p>Im Presserecht gilt: Wenn eine Äusserung zulässig ist, ist es auch zulässig, sie zu veröffentlichen. Für Google gilt das nicht mehr. Das hebe, so Masing, die Waffengleichheit zwischen dem Äussernden und dem von der Äusserung Betroffenen einseitig zu Gunsten des Persönlichkeitsschutzes auf. Wohin das führen kann, zeigt ein aktueller Fall, <a href="http://www.theguardian.com/technology/2014/aug/02/wikipedia-page-google-link-hidden-right-to-be-forgotten" target="_blank" rel="noopener">über den der Guardian berichtet</a>: Google muss nun einen Link auf einen Wikipedia-Artikel entfernen, weshalb Wikipedia-Gründer Jimmy Wales im britischen Observer das EuGH-Urteil als «völlig verrückt» und «dringend korrekturbedürftig» bezeichnet hat.</p>
<p>Ob es eine gute Idee war, sich mit der Wikipedia anzulegen, sei dahingestellt, denn selbstverständlich haben die Wikipedianer diese Steilvorlage verwandelt, die «<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/George_Osborne_%28Politiker%29#L.C3.B6schung_des_Googleverweises_auf_Wikipedia" target="_blank" rel="noopener">Löschung des Googleverweises auf Wikipedia</a>» ebendort dokumentiert und dem Antragsteller so zu ungeahnter und mit Sicherheit ungewollter Aufmerksamkeit verholfen. Streisand-Effekt hin oder her, die Rechtslage verwundert: Beim grössten Nachschlagewerk der Welt, der am sechsthäufigsten besuchten Webseite überhaupt, bleibt die Information online, während Google nicht mehr darauf verweisen darf.</p>
<p>Um zu vermeiden, dass der Konflikt zwischen Individuum und Inhaltsanbieter auf einen Dritten, in diesem Fall Google, ausgelagert wird, schlägt Johannes Masing (<a href="http://irights.info/artikel/eugh-google-recht-auf-vergessenwerden-masing-loeschansprueche/23786" target="_blank" rel="noopener">wiedergegeben von Till Kreutzer</a>) eine lediglich subsidiäre Handlungspflicht der Suchmaschinenbetreiber vor: Betroffene sollten einen Löschantrag bei Google nur dann stellen dürfen, wenn sie damit beim Anbieter der Originalquelle keinen Erfolg hatten oder die Information bereits an zu vielen Stellen im Netz auffindbar ist, um jeden einzelnen Seitenbetreiber zu kontaktieren.</p>
<p>Das klingt nach einer sinnvollen Ergänzung zu einem Urteil, das mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat. Fakt ist: Das Recht auf Vergessenwerden wird Journalisten und Datenschützer, Rechtsanwälte und Richter noch eine Weile beschäftigen. Und ganz gleich, ob man nun ein Freund oder ein Gegner von Google ist – in einem wird man <a href="http://googleblog.blogspot.de/2014/07/searching-for-right-balance.html" target="_blank" rel="noopener">David Drummond sicher beipflichten</a>: «Das Thema ist komplex, einfache Antworten gibt es nicht. Eine intensive Diskussion ist notwendig, denn diese Fragen wird keine Suchmaschine der Welt beantworten können.»</p>
<p style="text-align: center;">-.-.-.-</p>
<h2 style="text-align: center;">Wie es zum Google-Urteil kam</h2>
<p>«Mario Costeja González». Wer diese drei Wörter googelte, bekam bis vor kurzem zwei 16 Jahre alte Artikel der katalanischen Tageszeitung La Vanguardia angezeigt. Doch Gonzáles wollte seinen Namen nicht mehr länger im Zusammenhang mit der Zwangspfändung einer Immobilie lesen. Deshalb klagte er 2010 gegen Google Inc. und deren spanische Niederlassung, sowie die Zeitung La Vanguardia. Nach anderthalb Jahrzehnten sei sein privates Recht auf Vergessen höher einzustufen als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.</p>
<p>Der Fall wanderte über mehrere Instanzen bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dort folgen die Richter üblicherweise den Empfehlungen des Generalanwalts, und Niilo Jääskinen hatte <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=138782&amp;doclang=DE" target="_blank" rel="noopener">eine eindeutige Einschätzung</a>: Die EU-Charta garantiere Meinungsfreiheit, was nicht nur das Recht auf Meinungsäusserung, sondern auch ungehinderten Zugang zu Informationen beinhalte. Ein Recht auf Vergessenwerden «käme einer Geschichtsfälschung gleich». Ausserdem verarbeite Google selbst keine Daten und könne nicht für die Inhalte auf anderen Webseiten in Haftung genommen werden.</p>
<p>Seit dem 13. Mai ist klar, dass der Europäische Gerichtshof das <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d5c932ea15eb5542519a6e9f1bd7d96d3c.e34KaxiLc3eQc40LaxqMbN4OaNmNe0?text=&amp;docid=152065&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=247184" target="_blank" rel="noopener">grundlegend anders sieht</a> als der Generalanwalt. «Im Regelfall überwiegen die Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz des Privatlebens das […] Interesse der Internetnutzer an der Information», <a href="http://blog.lehofer.at/2014/05/eugh-google-muss-doch-vergessen-das.html" target="_blank" rel="noopener">fasst der Jurist Hans Peter Lehofer das Urteil zusammen</a>. Auch sei Google sehr wohl für die Suchergebnisse verantwortlich, da die Websuche personenbezogene Daten mit frei zugänglichen Inhalten verknüpfe und so einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich mache.</p>
<p>Die unmittelbare Folge des Urteils: Wer heute nach «Mario Costeja González» sucht, findet keine Artikel von La Vanguardia mehr. Stattdessen blendet Google unter den Suchergebnissen einen Hinweis ein: «Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt. <a href="http://www.google.de/policies/faq/" target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen</a>.» Jener letzte Link offenbart die mittelbare, deutlich weitergehende Folge des Richterspruchs: Dort stellt Google ein Webformular zu Verfügung, über das Privatpersonen beantragen können, dass bei der Suche nach ihrem Namen bestimmte personenbezogene Informationen aus den Ergebnislisten entfernt werden sollen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/08/08/das-google-urteil-in-der-schweiz-2/">Das Google-Urteil in der Schweiz</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Die belgische Lektion</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Jul 2011 08:49:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Hanspeter Lebrument]]></category>
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		<category><![CDATA[Verband Schweizer Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Norbert Neininger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fast wäre vergessen gegangen, dass da noch ein Konflikt schwelt zwischen Schweizer Verlegern und Google. Streitpunkt ist der Nachrichtenaggregator Google News. Verlage sehen ihre Rechte verletzt, wenn Schlagzeilen und Textanrisse ihrer Artikel von der Suchmaschine indexiert und zugänglich gemacht werden. Deshalb fordert der Verband Schweizer Medien ein Leistungsschutzrecht, das solche Nutzung entschädigungspflichtig machen würde. Ein <a href="https://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/">Die belgische Lektion</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2011/07/google-news.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Fast wäre vergessen gegangen, dass da noch ein Konflikt schwelt zwischen Schweizer Verlegern und Google. Streitpunkt ist der Nachrichtenaggregator Google News. Verlage sehen ihre Rechte verletzt, wenn Schlagzeilen und Textanrisse ihrer Artikel von der Suchmaschine indexiert und zugänglich gemacht werden. Deshalb fordert der Verband Schweizer Medien ein Leistungsschutzrecht, das solche Nutzung entschädigungspflichtig machen würde. Ein aktuelles Urteil aus Belgien und vor allem die Reaktion von Google werfen ein Schlaglicht auf diesen Konflikt.<br />
<span id="more-28896"></span><br />
Am 5. Mai hat ein Berufungsgericht in Brüssel <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-muss-sich-auch-nach-Berufung-belgischen-Zeitungsverlagen-beugen-1239807.html" target="_blank">ein Urteil bestätigt</a>, das vor vier Jahren gegen Google ergangen war. Demnach verstösst das Internetunternehmen gegen belgisches Recht, wenn es Schlagzeilen und Textanrisse von Zeitungen in sein Nachrichtenportal Google News aufnimmt. Dieser Entscheid gilt für die französisch- und deutschsprachigen Zeitungen Belgiens, die ihre Interessen vom Verband Copiepresse vor Gericht haben vertreten lassen.</p>
<p>Google hat das Urteil genau gelesen und festgestellt, dass nicht nur die Darstellung von Textausschnitten bei Google News unter Strafe gestellt wird, sondern die Indexierung für die gesamte Websuche. Denn auch dort sind Textausschnitte ersichtlich, wenn jemand nach einem Zeitungsartikel sucht. Um keine weiteren Rechtshändel zu riskieren, entfernte Google die Angebote der belgischen Zeitungen <a href="http://www.heise.de/newsticker/meldung/Google-sperrt-belgische-Zeitungen-aus-1280764.html" target="_blank">aus dem Suchindex</a>. Währen vier Tagen konnten Titel wie Le Soir oder La Libre Belgique nicht mehr über die Suchmaschine gefunden werden.</p>
<p>So sei es dann doch nicht gemeint gewesen, gaben die vom Google-Universum ausgeschlossenen Zeitungen empört zurück; gar von Boykott sprachen sie. Inzwischen konnten sich die Parteien einigen und die belgischen Zeitungen sind <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,775351,00.html" target="_blank">wieder auffindbar</a> mit einer Google-Suche. Derweil zeigt man sich in der Schweiz «besorgt» ob der jüngsten Entwicklung in Belgien. Der Verband Schweizer Medien («Verlegerverband») hat am letzten Donnerstag in einem Communiqué <a href="http://www.schweizermedien.ch/fileadmin/schweizerpresse/Stellungnahme_Google.pdf" target="_blank">Stellung genommen</a>. Viel mehr sagt die Branchenorganisation nicht dazu. Ihr «Standpunkt» wird nicht wirklich klar, obwohl das Papier angibt, einen solchen zu vermitteln. Am deutlichsten wird die Haltung bei der geäusserten «Besorgnis, dass Google seine Marktposition dazu benutzt, starken Einfluss auf den Betrieb des Internets auszuüben.» Was dies für die Situation in der Schweiz bedeutet, bleibt aber offen. Eine Klage nach belgischem Vorbild? Verstärktes <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/verlage_haben_anrecht_auf_besseren_schutz_1.7232236.html" target="_blank">Lobbying für ein Leistungsschutzrecht</a>? Man erfährt es nicht.</p>
<p>Was auch nicht weiter verwundert. Zu unterschiedlich sind die Geschäftsmodelle und -interessen der Schweizer Verlage, als dass sie imstande wären, Google mit einer kohärenten Haltung entgegenzutreten. Tamedia beispielsweise mit seinem umfangreichen kostenlosen Online-Angebot von 20min.ch und Newsnetz kann mit Google ganz gut leben, nach dem Motto: Inhalte, die kostenlos im Web verfügbar sind, müssen nicht speziell geschützt werden. Beim werbefinanzierten Geschäftsmodell zählt der Traffic und Google bringt Traffic.</p>
<p>Das Maul am weitesten aufgerissen gegen Google haben in der Vergangenheit Verbandspräsident Hanspeter <a href="http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=70599" target="_blank">«Google hat Angst vor uns»</a> Lebrument und Norbert <a href="http://netzwertig.com/2008/10/04/neininger-von-news1ch-was-google-macht-ist-illegal/" target="_blank">«Was Google macht, ist illegal»</a> Neininger von den Schaffhauser Nachrichten. Neininger liess es indes nicht nur bei Worten bleiben, es folgten auch Taten. Mit news1.ch brachte er vor drei Jahren den «&#8217;Google News&#8216;-Killer der Schweizer Regionalverleger» (<a href="http://www.medienspiegel.ch/archives/002212.html" target="_blank">medienspiegel.ch</a>) an den Start. Der Nachrichtenaggregator von kleineren und mittelgrossen Medienhäusern kam allerdings nie vom Fleck und hat nun im April sang- und klanglos seinen Betrieb eingestellt.</p>
<p>Was lehrt die belgische Lektion? Vor allem eines: Das Ergebnis eines jahrelangen Rechtsstreits gäbe es auch schneller, einfacher und günstiger zu haben. Verlage, die nicht wollen, dass ihre Inhalte bei Google News erfasst werden, können dies <a href="http://www.google.com/support/news_pub/bin/request.py?contact_type=optout" target="_blank">mit einem Formular</a> bei Google melden und innert 30 Tagen sind sie raus. Oder sie konfigurieren die <a href="http://www.google.com/support/news_pub/bin/answer.py?answer=93977" target="_blank">robots.txt-Datei</a> ihrer Website so, dass sie den Zugriff von Suchmaschinen oder spezifischen Diensten wie Google News verunmöglicht. Das dauert zwei Minuten.</p>
<p>Klingt simpel. Aber wenn es denn so einfach wäre: Die Verleger wollen den Fünfer und das Weggli: Von Google indexiert und dafür entschädigt werden. Dazu lobbyieren sie für ein Leistungsschutzrecht. Der Verband Schweizer Medien setzte sich gar das ambitiöse Ziel, dass ein solches Sonderrecht noch in diesem Jahr <a href="http://www.schweizermedien.ch/index.php?id=102" target="_blank">eingeführt würde</a>. Daraus wird wohl nichts. Auch deshalb nicht, weil der Bundesrat eine <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20093802" target="_blank">klare Haltung</a> dieser Forderung gegenüber vertritt und keinen Handlungsbedarf sieht: «Ein Leistungsschutzrecht würde einzig eine zusätzliche Schicht von Rechten schaffen, ohne dass dafür ein Bedürfnis ausgewiesen ist.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/07/25/die-belgische-lektion/">Die belgische Lektion</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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