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	<title>Verfassung | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Thu, 05 Nov 2020 12:43:01 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Nicht nur Radio und TV: Ständerat will alle «Medien» in Bundesverfassung verankern</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2020/11/05/nicht-nur-radio-und-tv-staenderat-will-alle-medien-in-bundesverfassung-verankern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Nov 2020 12:43:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Fernmeldekommission des Ständerats will den Handlungsspielraum des Bundes bei der Medienförderung erweitern. Artikel 93 der Bundesverfassung über «Radio und Fernsehen» soll neu als «Medienartikel» technologieneutral formuliert werden.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Fernmeldekommission des Ständerats will den Handlungsspielraum des Bundes bei der Medienförderung erweitern. Artikel 93 der Bundesverfassung über «Radio und Fernsehen» soll neu als «Medienartikel» technologieneutral formuliert werden.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2020/11/05/nicht-nur-radio-und-tv-staenderat-will-alle-medien-in-bundesverfassung-verankern/">Nicht nur Radio und TV: Ständerat will alle «Medien» in Bundesverfassung verankern</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Le Service public n’existe pas</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/06/13/le-service-public-nexiste-pas-2/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Jun 2015 08:53:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassung]]></category>
		<category><![CDATA[SRG]]></category>
		<category><![CDATA[Medienpolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Selbstverständnis und Daseinsberechtigung der SRG gründen stark auf einem sogenannten Service public. Ein Begriff, der in der laufenden Diskussion um das Radio- und Fernsehgesetz weiter an Schärfe verloren hat. Das macht aber nichts. Denn der einzige sinnvolle und wirksame Hebel, um den Umfang des öffentlichen Rundfunks zu regulieren, ist das Geld. Es ist immer der <a href="https://medienwoche.ch/2015/06/13/le-service-public-nexiste-pas-2/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/06/13/le-service-public-nexiste-pas-2/">Le Service public n’existe pas</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Selbstverständnis und Daseinsberechtigung der SRG gründen stark auf einem sogenannten Service public. Ein Begriff, der in der laufenden Diskussion um das Radio- und Fernsehgesetz weiter an Schärfe verloren hat. Das macht aber nichts. Denn der einzige sinnvolle und wirksame Hebel, um den Umfang des öffentlichen Rundfunks zu regulieren, ist das Geld.<br />
<span id="more-24782"></span><br />
Es ist immer der gleiche Stein des Anstosses. Wann immer der Service public der SRG zum Thema wird, führt die Diskussion <a href="http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/aebischer-gegen-reimann-zwei-ex-journis-streiten-ueber-rtvg-129224020" target="_blank">nicht an «Glanz &amp; Gloria» vorbei</a>. Ein People-Magazin als Service public? Für die Verantwortlichen von Schweizer Radio und Fernsehen SRF steht das ausser Zweifel. Zurecht? Durchaus. Unterhaltung steht explizit in der Konzession als Teil des Programmauftrags. Wie diese genau auszusehen hat, entscheidet der Sender alleine. Schliesslich garantiert die Verfassung die <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19995395/index.html#a93" target="_blank">Unabhängigkeit von Radio und Fernsehen</a>.</p>
<p>Wenn man den Buchstaben von Verfassung und Konzession als Richtschnur bemüht, dann dürfte es eigentlich keinen Sport geben. Weder im Radio- und Fernsehartikel, noch im Programmauftrag steht namentlich irgendetwas von Sport. Das sei quasi eine Querschnittskategorie, irgendwo zwischen Unterhaltung, Information, ja sogar Kultur angesiedelt, sagen Fachleute im Bundesamt für Kommunikation. In Deutschland definiert der Rundfunkstaatsvertrag den Sport als Teil der Information. Trotz der regulatorischen Unschärfe verkörpert der Fernsehsport mit seinem Massenpublikum geradezu idealtypisch den medialen Service public.</p>
<p>Die Service-public-Debatte gleicht dem aussichtslosen Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln. Reihum müht man sich an Definitionsversuchen ab. Zwar weiss jede Fernsehzuschauerin, jeder Politiker und vor allem alle Journalisten, die über Radio und TV schreiben, ganz genau, wo die Grenze zu ziehen wäre und welche Sendungen sicher nicht als Service public durchgehen würde. Als kleinster gemeinsamer Nenner bleibt nur die Leerformel: mein Geschmack ist Service public.</p>
<p>Nicht viel mehr Klarheit herrscht bei der SRG selbst. Wer in offiziellen Dokumenten nach dem konstituierenden Schlüsselbegriff sucht, findet zwar eine Fülle an Erklärungen und Definitionen. Mal griffig und knapp, mal länglich und schwurbelig. Aber ein zentrales Dokument, das die Raison d’être der SRG verbindlich festhält, gibt es keines. Manchmal reichen drei Punkte, ein andermal gibt der Generaldirektor vier Antworten, aber auch Definitionen mit fünf und mehr Elementen finden sich in unzähligen Dokumenten zum Thema.</p>
<p>Die vom früheren Generaldirektor Armin Walpen geprägte Tautologie, was die SRG mache, sei Service public, gilt im Grundsatz auch heute noch. Somit schliesst sich ein Kreis: Die Kakophonie bei Publikum und Politik in Sachen Service public schallt letztlich nur als Echo des definitorischen Defizits bei der SRG selbst zurück.</p>
<p>In einer breit angelegten Übung versucht nun die <a href="http://www.emek.admin.ch/de/themen/service-public/index.html" target="_blank">Eidgenössische Medienkommission Emek</a> das Undefinierbare zu definieren und so die Grundlagen zu liefern für jene Diskussion, die manche schon gerne vor der Abstimmung über das neue Finanzierungsmodell für den öffentlichen Rundfunk geführt hätten. Man kann der Kommission zugute halten, dass sie den ernsthaften Versuch unternimmt, sich dem Service public aus allen Richtung zu nähern.</p>
<p>Die bisher zusammengetragenen <a href="http://www.emek.admin.ch/de/themen/service-public/anhoerungen/index.html" target="_blank">Dokumente und Präsentationen</a> zeigen schon heute eine breite Auslegeordnung mit sich teils diametral entgegenstehenden Positionen. Ob der daraus zu destillierende Schlussbericht es dereinst schaffen wird, die Diskussion in Bahnen zu lenken, die am Ende zu einer konzisen Formel für einen medialen Service public führen, darf schon heute mit Fug und Recht bezweifelt werden. Davon geht auch Doris Leuthard aus, wenn sie sagt: «Ich persönlich glaube nicht, dass wir zu völlig neuen Erkenntnissen gelangen».</p>
<p>Der Aufwand wird sich allerdings auch dann gelohnt haben, wenn dabei herauskommen sollte, dass die geltende (Nicht)-Definition mit den Bestimmungen in Verfassung, Gesetz und Konzession grundsätzlich für die Zukunft taugt. Den Mix zwischen zielgruppenspezifischer Nischenproduktion und massentauglichem Kitt, der das Gesamtpaket zusammenhält, darf nicht die Politik als heimlicher Programmdirektor diktieren. Hierzu braucht die SRG maximale redaktionelle Freiheit, sonst droht sie die Unabhängigkeit als ihr wichtigstes Grundsatz.</p>
<p>Das heisst aber nicht, dass alle Türen und Tore offen stehen sollen. Im Gegenteil. Die SRG braucht Schranken. Und zwar verbindlichere als bisher. Während der letzten zwanzig Jahre wuchs das Angebot unablässig und in alle Richtungen. Mehr von allem, lautete die Devise. In einer ersten Phase unter Generaldirektor Armin Walpen stand der Expansionsdrang vor allem <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/kultur/fernsehen/Machtpolitik-statt-Service-Public/story/28890407" target="_blank">im Zeichen der Machtpolitik</a>: lancierten Private ein neues Angebot, zog die SRG sofort nach. Daneben erfolgte der kontinuierliche Auf- und Ausbau «eigenständiger Online-Welten». Heute gilt das breite Angebot als Abwehrdispositiv gegen globale Giganten wie Google, Facebook &amp; Co.</p>
<p>Als wirksames Instrumente, den Aktionsradius des öffentlichen Rundfunks abzustecken, bieten sich die Finanzierung und eine strengere Aufsicht an, mit dem Ziel einer effizienten SRG. Das wiederum würde die Akzeptanz bei Politik und Publikum stärken. Ein schlankes Unternehmen bietet weniger Angriffsflächen als eines, das den Eindruck erweckt, es leide an strukturellem Übergewicht. Konkret könnte das bedeuten, die Finanzierungsbeiträge (unabhängig davon, ob Gebühr oder Abgabe) von Haushalten und Unternehmen substanziell zu reduzieren, zum Beispiel auf 200 Franken pro Haushalt und Jahr und für Unternehmen proportional weniger zur heutigen Bemessung.</p>
<p>Grundsätzlich geniesst die SRG bis heute eine grosse Akzeptanz. Gleichzeitig waren aber noch nie so viele Stimmen zu vernehmen, die tiefere Gebühren verlangen. Interessant in diesem Zusammenhang sind die Ergebnisse einer Umfrage von tagesanzeiger.ch/Newsnet. Der weitaus am häufigsten genannte Betrag, den die Umfrageteilnehmer bereit wären zu zahlen für die Nutzung von Radio und Fernsehen, lag bei 200 Franken. Während der Nationalrat eine Petition mit genau dieser Forderung vor vier Jahren mit 107 zu 56 Stimmen ablehnte, könnte eine Plafonierung der Gebühren schon bald wieder aufs Tapet kommen, etwa als Gegenvorschlag zur radikalen <a href="http://www.nobillag.ch/index.php/de-DE/" target="_blank">«No Billag»-Initiative</a>, die eine Abschaffung der SRG verlangt.</p>
<p>Als partielle Kompensation für die wegbrechenden Mittel könnte der SRG Online-Werbung erlaubt werden. Ein Schritt, den der Bundesrat in den letzten Jahren bereits mehrfach grundsätzlich gutgeheissen hat, aber noch zuwartet mit dem grünen Licht. Wenig Freude an einer Ausweitung der kommerziellen Aktivitäten hätten selbstverständlich die Verleger. Wegen deren Widerstand befindet sich die SRG mit der Online-Werbung weiterhin in der Warteschleife. Nur: Ein Verbot hiesse auf längere Sicht de facto ein komplettes Werbeverbot für die SRG, weil die Nutzung der linearen TV-Programme kontinuierlich ab- und jene der digitalen Plattformen zunimmt und die Werbegelder diese Bewegung auch mitmachen, wenn auch nicht linear.</p>
<p>Wer den Finanzierungsmix des öffentlichen Rundfunks aus Nutzerabgabe und Werbeeinnahmen grundsätzlich für richtig hält, muss irgendwann Online-Werbung zulassen. Den richtigen Moment dafür gibt es nicht. Für die einen ist es immer zu früh und für die anderen schon jetzt zu spät. Ein medienpolitisch sinnvoller Anlass für diesen Schritt wäre dann, wenn auch andere Elemente der Finanzierungsmodalitäten angepasst würden. Unabhängig davon wie die Abstimmung über den Systemwechsel bei den Radio- und TV-Gebühren ausfällt, bleibt das Thema Rundfunkfinanzierung in den nächsten Jahren ein heisses Eisen.</p>
<p>Für einen effizienteren und letztlich verfasssungsgemässeren Mitteleinsatz (Art. 93, Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf andere Medien) könnte sich die SRG auf ihre eigene Maxime besinnen. Sie erbringe Leistungen, stand im Geschäftsbericht 2011, «die der Markt nicht erbringt». In einem dualen Rundfunksystem, wo private und öffentlich finanzierte Medienunternehmen nebeneinander auskommen müssen, erfordert dies die maximal mögliche Rücksichtnahme des privilegierten Akteurs auf die Konkurrenz. Umso mehr in einem kleinen Medienmarkt wie dem schweizerischen, wo den rein kommerziellen Medien klare (Sprach)grenzen gesetzt sind. Da diese Rücksichtnahme nicht von selbst erfolgt, müsste man hier gesetzlich und regulatorisch nachhelfen, damit nicht die SRG allein definiert, welche Leistungen «der Markt nicht erbringt».</p>
<p>Ein kleines, aber symptomatisches Beispiel, das zeigt, wo Sparpotenzial besteht, ohne dass damit die SRG strukturell geschwächt würde. Seit einem Jahr bietet das Schweizer Radio und Fernsehen eine Meteo-App an, kostenlos und werbefrei. Nun gab es bereits zuvor zahlreiche andere, teils kostenpflichtige, aber durchaus vergleichbare Wetterdienste für das Smartphone. Dass die Wetterprognosen ein integraler Bestandteil des Radio- und Fernsehprogramms darstellen, stellt niemand in Frage. Für eine App besteht hingegen null Notwendigkeit. Die Meteo-App sei selbstverständlich konzessionskonform und damit Teil des Service public, versichert SRF. Was auch zeigt: Zur Definition des Angebotsumfangs des öffentlichen Rundfunks taugt der Begriff nicht. Gelegenheit, den Umfang des SRG-Angebots neu zu definieren, biete sich schon bald, wenn 2017 die geltende Konzession ausläuft. </p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/06/13/le-service-public-nexiste-pas-2/">Le Service public n’existe pas</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Der lange Weg zur Medienabgabe</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/07/04/der-lange-weg-zur-medienabgabe/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jul 2012 11:10:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die Empfangsgebühr hat ausgedient. Nun kommt eine allgemeine Medienabgabe. So wollen es Bundesrat und Parlament. Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Kommunikation, sagt im Gespräch mit der Medienwoche, weshalb der Systemwechsel unumgänglich ist und wieso mit einer Medienabgabe auch weiterhin nur Radio und Fernsehen finanziert werden. MEDIENWOCHE: Eine allgemeine Medienabgabe anstelle der geräteabhängigen Empfangsgebühr ist <a href="https://medienwoche.ch/2012/07/04/der-lange-weg-zur-medienabgabe/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" alt="" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/07/antenne.jpg" class="alignleft" width="120" height="120" /> Die Empfangsgebühr hat ausgedient. Nun kommt eine allgemeine Medienabgabe. So wollen es Bundesrat und Parlament. Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamts für Kommunikation, sagt im Gespräch mit der Medienwoche, weshalb der Systemwechsel unumgänglich ist und wieso mit einer Medienabgabe auch weiterhin nur Radio und Fernsehen finanziert werden.<br />
<span id="more-30504"></span><br />
<strong>MEDIENWOCHE: Eine allgemeine Medienabgabe anstelle der geräteabhängigen Empfangsgebühr ist noch längst nicht beschlossene Sache. Wann kommt der Systemwechsel?</strong><br />
Martin Dumermuth: Wir gehen davon aus, dass eine allgemeine Medienabgabe nicht vor 2017 eingeführt wird. Sobald die Vorlage ins Parlament kommt, was im nächsten Jahr der Fall sein könnte, wird der Prozess unvorhersehbar. Da wird es vermutlich zu Differenzen zwischen den beiden Kammern kommen. Selbst wenn der Systemwechsel beschlossen wird, braucht es noch einmal Zeit, denn die Inkassostelle muss neu ausgeschrieben werden. Die Billag ist dafür nicht automatisch gesetzt.</p>
<p><strong>Was geschieht, wenn die Vorlage scheitert?</strong><br />
Ein Festhalten am Status quo mit der Empfangsgebühr ist für die Zukunft keine sinnvolle Lösung. Ein Modell, das als Bedingung für die Gebührenpflicht an Geräten anknüpft, ist auf Dauer nicht mehr tragfähig.</p>
<p><strong>Weshalb steht nur dieses eine Modell zur Debatte?</strong><br />
Der Bundesrat hat dem Parlament einen Bericht vorgelegt, in dem er mehrere Möglichkeiten für die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks aufgezeigt hatte. Es war dann das Parlament, das der Empfehlung des Bundesrats gefolgt ist und auf diese Lösung mit einer allgemeinen Mediengabe gesetzt hat. Punktuell gibt es Alternativen, etwa beim Inkasso bei den Unternehmen.</p>
<p><strong>Sie haben bereits verschiedentlich gesagt, dass die neue Medienabgabe pro Haushalt rund 50 Franken günstiger zu stehen käme als die heutige Empfangsgebühr. Ist es sinnvoll, schon heute mit diesem Anreiz zu argumentieren, der sich in Luft auflösen könnte?</strong><br />
Wenn wir keine Zahl nennen, wird die Frage trotzdem kommen. Der genaue Betrag hängt von der konkreten Ausgestaltung ab, massgeblich von der Anzahl abgabepflichtiger Haushalte und Unternehmen bzw. von den möglichen Ausnahmen. Bei den 50 Franken, die ich genannt habe, gehe ich vom Modell aus, wie wir es in die Vernehmlassung geschickt haben. Das halte ich für eine vertretbare und vorsichtige Schätzung.</p>
<p><strong>Wenn die Radio- und Fernsehgebühren von einer allgemeinen Medienabgabe ersetzt wird, weshalb sollen dann weiterhin nur Radio und Fernsehen unterstützt werden, die ja bei Weitem nicht die einzigen Medien sind, die zur freien Meinungsbildung beitragen?</strong><br />
Der Leistungsauftrag in Artikel 93 der Bundesverfassung beschränkt sich heute auf Radio und Fernsehen. Und für eine Finanzierung beispielsweise der Presse existiert heute keine verfassungsmässige Grundlage.</p>
<p><strong>Zurzeit befasst sich das Parlament sowohl mit Medienfinanzierung als auch Medienförderung. Gibt es Bestrebungen, die beiden Vorlagen zusammenzuführen?</strong><br />
Im Moment wäre mir nichts dergleichen bekannt. Aber die Abhängigkeiten der beiden Systeme werden natürlich immer mitberücksichtigt in den jeweiligen Debatten.</p>
<p><strong>Weshalb hat das Bakom, ohne die Entscheide bei der Neuausrichtung von Medienfinanzierung und -förderung abzuwarten, dem Regionalfernsehen kürzlich gleich zweimal finanziell unter die Arme gegriffen?</strong><br />
Aufgrund des geltenden Rechts war es uns möglich, den Eigenfinanzierungsrad heruntersetzen und mehr Gebühren zu zahlen. Beides haben wir gemacht. Regionalfernsehen hat wegen hoher Fixkosten und kleiner Märkte ein strukturelles Defizit. Das konnte bisher nicht gedeckt werden.</p>
<p><strong>Was müssen die Sender als Gegenleistung erbringen für die nun gewährte finanzielle Unterstützung?</strong><br />
Es wird nichts Zusätzliches eingefordert. Der Leistungsauftrag bleibt unverändert. Es ist für die Unternehmen schon schwierig genug, das zu erbringen, was sie heute leisten sollten. Dank dem grösseren finanziellen Spielraum sollte das nun einfacher möglich sein.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/07/04/der-lange-weg-zur-medienabgabe/">Der lange Weg zur Medienabgabe</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Recht auf angemessene Information</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/02/16/recht-auf-angemessene-information/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Pascal Zwicky &#124; Werner A. Meier]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Feb 2012 12:59:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
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		<category><![CDATA[Nationalrat]]></category>
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		<category><![CDATA[Fabian Renz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Journalisten und Verleger reagieren gemeinhin allergisch, wenn es um staatliche Medien- und Journalismusförderung geht. Sie wittern Zensur und sehen russische Verhältnisse heraufziehen. Doch die in der Verfassung garantierte Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit verpflichtet den Staat eben auch, dafür zu sorgen, dass die Bürger angemessen und demokratiegerecht informiert werden. Sei es in der schweizerischen Bundesverfassung, im <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/16/recht-auf-angemessene-information/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/16/recht-auf-angemessene-information/">Recht auf angemessene Information</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2011/08/perspektiven_logo.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Journalisten und Verleger reagieren gemeinhin allergisch, wenn es um staatliche Medien- und Journalismusförderung geht. Sie wittern Zensur und sehen russische Verhältnisse heraufziehen. Doch die in der Verfassung garantierte Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit verpflichtet den Staat eben auch, dafür zu sorgen, dass die Bürger angemessen und demokratiegerecht informiert werden.<br />
<span id="more-30436"></span><br />
Sei es in der schweizerischen Bundesverfassung, im deutschen Grundgesetz, in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO: Der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit kommen als Menschenrechte in demokratischen Gesellschaften eine zentrale Bedeutung zu.</p>
<p>Gerade der Blick auf die Geschichte der Medienfreiheit zeigt allerdings, dass sie sich einseitig als unternehmerische Freiheit für die Medien durchgesetzt hat. Unter dem Schlagwort Medienfreiheit wurden jahrzehntelang Kommerzialisierungs- und Monopolisierungsstrategien unternehmerisch und medienpolitisch vorangetrieben, die nicht nur den Medienunternehmen vergleichsweise hohe Profite einbrachten, sondern auch den demokratierelevanten Journalismus schwächten.</p>
<p>Während der Staat sich bei Eingriffen in den Medienmarkt zu rechtfertigen hat und belangt werden kann, sind Defizite des Marktes mit ihren dominanten Produzenten kaum einklagbar. Mit anderen Worten: Die Abwehr gegenüber staatlichen Eingriffen als negatives Recht setzt sich leichter durch als ein positives Recht der Zivilgesellschaft auf einen demokratiegerechten Journalismus im öffentlichen Interesse.</p>
<p>Nimmt man Demokratie und das Ideal der Selbstbestimmung als Referenz, gilt es die Medien-, Meinungs- und Informationsfreiheit als positives Recht der einzelnen Bürgerinnen und Bürger zu einer demokratiegerechten Information durch die klassischen und neuen Medien zu fokussieren. Bereits 1979 betonte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass Artikel 10 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte nicht nur das Recht schützt, die von den Medien verbreiteten Mitteilungen zu empfangen, sondern es wird dem Publikum auch das Recht zugesprochen, angemessen d.h. demokratiegerecht informiert zu werden.</p>
<p>Ein derartiges Recht auf angemessene Information impliziert dann eine objektiv-rechtliche Verpflichtung für den Staat, die dazu nötigen strukturellen Bedingungen zu schaffen. Daraus lässt sich die medienrechtlich wie demokratietheoretisch brisante Frage ableiten, was staatliche Medienpolitik vollziehen darf, kann, will oder soll, um eine demokratiegerechte journalistische Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.</p>
<p>Und da sind wir mitten in der aktuellen medienpolitischen Diskussion angelangt. Im Sommer 2011 hat der Bundesrat in seinem Bericht zum Postulat von SP-Medienpolitiker Hans-Jürg Fehr festgehalten, dass Anlass zur Befürchtung bestehe, «dass das freie Spiel der Marktkräfte allein das erwünschte Resultat einer vielfältigen, qualitativ ausreichenden Medienlandschaft nicht zu gewährleisten vermag.» Trotzdem verzichtete er auf staatliche Massnahmen setzte einmal mehr auf die Karte Selbstregulierung. Einzig eine Neubeurteilung der Situation in vier Jahren wurde in Aussicht gestellt.</p>
<p>Mit diesem Vorgehen waren zwar die Verleger und ihre Interessenvertreter zufrieden, bei breiten Kreisen und nicht zuletzt in den Regionen und Kantonen stiess der Entscheid aber auf Unverständnis. Wie breit diese Kreise sind, lässt sich sehr deutlich an der Motion «Sicherung der staats- und demokratiepolitischen Funktionen der Medien» der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates SPK-N ablesen, die Mitte Januar 2012 <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123004" target="_blank">eingereicht wurde</a>.</p>
<p>Die mit 15 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommene Motion verlangt vom Bundesrat, auf seinen im Juni letzten Jahres gefällten Entscheid zurückzukommen und das Vorgehen zu beschleunigen. Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, innert zwei Jahren – und auf der Grundlage einer Gesamtschau der schweizerischen Medienlandschaft aus regional- und aus gesamtmedienpolitischer Optik – einerseits ein Förderkonzept zur Stärkung der staats- und demokratiepolitischen Bedeutung der Medien zu erarbeiten und der Bundesversammlung andererseits den Entwurf rechtlicher Grundlagen für die indirekte und die direkte Medienförderung zu unterbreiten.</p>
<p>Eine direkte Medien- und Journalismusförderung bedarf einer Verfassungsänderung. Schon 2003 wollte die SPK-N über die <a href="http://www.admin.ch/ch/d/ff/2003/5357.pdf " target="_self">Parlamentarische Initiative «Medien und Demokratie»</a> eine zielgerichtete direkte Medienförderung erwirken und schlug in diesem Zusammenhang eine neue Verfassungsbestimmung, Art. 93a Medienpolitik, mit folgendem Wortlaut vor: «Der Bund fördert die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien. Er anerkennt dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.» Der Vorstoss scheiterte 2005 und 2005 in Ständerat und Nationalrat – nach der negativen Stellungnahme durch den Bundesrat votierten beide Kammern für Nichteintreten.</p>
<p>Zurück in der Gegenwart, ist vor allem die Reaktion des Tages-Anzeiger-Bundeshausredaktors Fabian Renz auf die Motion der SPK-N <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/ipad/ohne%20zuordnung/Staatsgeld-bedrohtbr-die-Pressefreiheit/story/20193672" target="_blank">bemerkenswert</a>. Renz spricht von einem trojanischen Pferd und einem «brandgefährlichen» Plan und lässt sich zu einem Vergleich mit Putins Russland hinreissen, wenn er von einer drohenden «gelenkten Meinungsvielfalt» schreibt. Das alles wirkt leicht hysterisch und aufgesetzt. Insbesondere von einem Journalisten, der selbst miterlebt hat, dass die Medienfreiheit in der Schweiz heute massgeblich durch Personalabbau, Crossmedia und Monopolisierung gefährdet ist.</p>
<p>Der Kommentar von Renz steht aber exemplarisch für die Reaktionen der Branche – vor allem, aber nicht nur der Verleger – auf medienpolitische Vorstösse, die die unternehmerische «Pressfreiheit» betrafen. Bislang war man mit dem reflexartigen Heraufbeschwören staatlicher Zensur auch erfolgreich. Was die Motion der SPK-N anbelangt, blieb Renz mit seiner Position, zumindest in der Medienöffentlichkeit, jedoch auffallend einsam.</p>
<p>Beobachter der Branche äusserten ihre – wenn auch vorsichtige – <a href="http://www.kleinreport.ch/news/pressefoerderung-entscheidender-schritt-68659.html" target="_blank">Unterstützung</a> <a href="http://www.stefan-schaer.ch/2012/01/25/konzernjournalismus/" target="_blank">für das Vorhaben</a>. Vielleicht ist der politische Prozess noch zu wenig weit fortgeschritten, als dass sich eine konzentrierte Gegenreaktion lohnen würde. Vielleicht hat aber auch ein Meinungswandel stattgefunden. Ist das Aufbrechen der historisch bedingten Kopplung von privatwirtschaftlich-kommerziellen Medien und Journalismus doch zu offensichtlich, als dass man noch länger die Augen davor verschliessen könnte?</p>
<p>Wenn dem so ist, dann wäre der Weg frei, oder zumindest freier denn je, für eine lösungsorientierte Debatte. Eine Debatte darüber, wie der Staat mit der nötigen Zurückhaltung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit als positiven Rechtsansprüchen der Bürgerinnen und Bürger zum Durchbruch verhelfen könnte. So etwa durch den Support von zivilgesellschaftlich institutionalisierten, demokratisch organisierten und rechenschaftspflichtigen Medienorganisationen, deren Ziel nicht die Profitmaximierung ist, sondern <a href="https://medienwoche.ch/2011/09/19/medien-jenseits-von-markt-und-staat/" target="_self">demokratiegerechter Journalismus</a>.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/16/recht-auf-angemessene-information/">Recht auf angemessene Information</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Angriff auf Privatradio und -fernsehen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 14:26:37 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Nun kommt sie also doch, die Initiative zur Abschaffung der Radio- und TV-Gebühren. Ein entsprechendes Begehren liegt bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung. So weit will nicht einmal Natalie Rickli gehen. Sie verlangt «nur» die Halbierung der Empfangsgebühren. Was bis jetzt wenig beachtet wurde: Die radikalen Forderungen würden mindestens ebenso hart wie die SRG auch die <a href="https://medienwoche.ch/2011/06/21/angriff-auf-privatradio-und-fernsehen/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/06/21/angriff-auf-privatradio-und-fernsehen/">Angriff auf Privatradio und -fernsehen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2011/06/radio_alt.jpg" alt="" width="120" height="139" /> Nun kommt sie also doch, die Initiative zur Abschaffung der Radio- und TV-Gebühren. Ein entsprechendes Begehren liegt bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung. So weit will nicht einmal Natalie Rickli gehen. Sie verlangt «nur» die Halbierung der Empfangsgebühren. Was bis jetzt wenig beachtet wurde: Die radikalen Forderungen würden mindestens ebenso hart wie die SRG auch die privaten Radio- und Fernsehveranstalter treffen. Ihnen wollen Bürge und Rickli den Gebührenhahn komplett zudrehen. Die Betroffenen reagieren vorderhand gelassen auf den Angriff.<br />
<span id="more-28866"></span><br />
Je simpler eine politische Forderung, desto grösser das Risiko für Kollateralschäden. So auch im Fall der <a href="http://www.solidarische.ch/de/301/archives" target="_blank">Gebührenabschaffungsinitiative</a>, die mit gerade mal fünf Worten auskommt: «Der Bund erhebt keine Empfangsgebühren.» Der Thurgauer Informatiker This Bürge und seine Kleinstpartei «Solidarische Schweiz» wollen <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a93.html" target="_blank">Artikel 93</a> der schweizerischen Bundesverfassung um diesen Absatz ergänzen. Ein entsprechender Initiativtext liegt derzeit bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung, <a href="http://www.20min.ch/news/schweiz/story/20288818" target="_blank">wie 20 Minuten berichtete</a>. Bürge will den öffentlichen Rundfunk in seiner heutigen abschaffen. Was aber auch heisst: Nicht nur die SRG würde ihre Haupteinnahmequelle verlieren. Ebenso müsste der Grossteil der privaten Radio- und Fernsehveranstalter massiv Federn lassen und gar um seine Existenz bangen.</p>
<p>Sämtliche 13 Regionalfernsehen und ein Grossteil der Lokalradios erhalten zusammen <a href="http://www.ofcom.admin.ch/dokumentation/zahlen/03208/03215/index.html?lang=de" target="_blank">50 Millionen Franken</a> pro Jahr aus dem Gebührentopf. Der Betrag mag im Vergleich zu den 1,1 Milliarden für die SRG zwar als Bagatelle erscheinen. Doch im Einzelfall decken die 2 bis 3 Mio. Franken, die ein Sender erhält, bis zu 60 Prozent des Betriebsaufwands. Das gleiche Geld auf dem Werbemarkt zu erwirtschaften, wäre für die meisten Sender ein Ding der Unmöglichkeit.</p>
<p>Gebührenabschaffer Bürge ist sich der Folgen seiner Forderung bewusst und propagiert einen Neuanfang: «Wenn die Einnahmen aus Gebühren wegfallen, sind alle Radio- und TV-Stationen gleichgestellt», teilt Bürge auf Anfrage der MEDIENWOCHE mit. Zuerst habe er sich überlegt, ob die Empfangsgebühren einfach anders verteilt werden sollten, sei dann aber zum Schluss gekommen, dass dies in ein kompliziertes Subventionsverfahren münde; also Tabula rasa. Auf dem grünen Rasen soll eine neue Medienordnung entstehen – so denn die Initiative zustande kommen und in der Abstimmung angenommen würde. Zwei hohe Hürden, die bei aller vordergründigen Popularität des Anliegens kaum überwunden werden dürften, zumal die radikale Forderung von keiner relevanten politischen Kraft in der Schweiz geteilt wird.</p>
<p>Nicht einmal die SVP geht so weit, die Abschaffung des gebührenfinanzierten Rundfunks zu verlangen. Denn die Partei weiss nur zu gut, was sie der SRG zu verdanken hat. Nicht trotz, sondern wegen den öffentlichen Medien ist die Partei zu dem geworden ist, wie sie heute ist. Die von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli mitlancierte <a href="http://www.gebuehrenmonster.ch/" target="_blank">Petition «Gebührenmonster»</a> fordert eine Festsetzung der Empfangsgebühren auf 200 Franken pro Haushalt und Jahr.</p>
<p>Während Rickli und ihre Mitstreiter für die SRG eine drastische Reduktion der Gebühren fordern, wollen sie den Privaten den Hahn komplett zudrehen. «Ich finde das Gebührensplitting grundsätzlich falsch: Die Privaten sollen gute Rahmenbedingungen haben, um wirtschaftlich zu arbeiten und sich nicht auch aus dem Gebührentopf bedienen», schreibt Rickli auf Anfrage der MEDIENWOCHE. Das heisst: keine 50 Millionen mehr pro Jahr für Regionalfernsehen und Lokalradios.</p>
<p>Die Konsequenzen wären absehbar: Ohne das Geld, das heute fliesst, kann die föderalistische Radiolandschaft, die das Parlament so gewollt hat, nicht aufrecht erhalten werden. Das sagt Martin Muerner, <a href="http://www.radiobeo.ch/team/programm.htm" target="_blank">Sendeleiter von Radio BeO</a> und Leiter der Gebührenradiogruppe Schweiz, ein Zusammenschluss aller Lokalradios mit Gebührenanteil. Dennoch hat Muerner keine Angst vor der radikalen Forderung: «Ich gehe davon aus, dass bei einer Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes das föderalistische Modell mit dem Gebührensplitting als Marktausgleich nicht angetastet wird.» Das hätten ihm auch SVP-Exponenten versichert. Schliesslich befinde sich ein Grossteil der Gebührenradios in ländlichen Regionen, wo die Partei stark sei.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/06/21/angriff-auf-privatradio-und-fernsehen/">Angriff auf Privatradio und -fernsehen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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