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	<title>Whistleblowing | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Sat, 24 Sep 2022 08:33:33 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Der Bundesrat ist besorgt über die vielen Indiskretionen: Jetzt sollen harte Massnahmen die Lecks stopfen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/09/24/der-bundesrat-ist-besorgt-ueber-die-vielen-indiskretionen-jetzt-sollen-harte-massnahmen-die-lecks-stopfen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 24 Sep 2022 08:33:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverwaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Angestellte der Bundesverwaltung verletzen das Amtsgeheimnis ständig. Zwei Instrumente sollen nun dafür sorgen, dass das aufhört.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Angestellte der Bundesverwaltung verletzen das Amtsgeheimnis ständig. Zwei Instrumente sollen nun dafür sorgen, dass das aufhört.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/09/24/der-bundesrat-ist-besorgt-ueber-die-vielen-indiskretionen-jetzt-sollen-harte-massnahmen-die-lecks-stopfen/">Der Bundesrat ist besorgt über die vielen Indiskretionen: Jetzt sollen harte Massnahmen die Lecks stopfen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>«Facebook verdient Geld mit Hass und Wut»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/10/04/facebook-verdient-geld-mit-hass-und-wut/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Oct 2021 10:02:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Social Media]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach einer Reihe von Enthüllungen über Facebook hat sich die wichtigste Quelle zu erkennen gegeben: Im US-TV erneuerte Frances Haugen ihre Vorwürfe, Facebook spalte die Gesellschaft und verursache Gewalt.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/10/04/facebook-verdient-geld-mit-hass-und-wut/">«Facebook verdient Geld mit Hass und Wut»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Reihe von Enthüllungen über Facebook hat sich die wichtigste Quelle zu erkennen gegeben: Im US-TV erneuerte Frances Haugen ihre Vorwürfe, Facebook spalte die Gesellschaft und verursache Gewalt.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/10/04/facebook-verdient-geld-mit-hass-und-wut/">«Facebook verdient Geld mit Hass und Wut»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Der Drucker hat sie verraten</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/08/02/der-drucker-hat-sie-verraten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Aug 2021 11:17:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Reality Winner enthüllte, wie sich Russland in die US-Wahlen einmischen wollte. Was viele als Patriotismus feiern würden, verfolgte die amerikanische Regierung als Spionage. Die Geschichte einer ungewöhnlichen Whistleblowerin.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Reality Winner enthüllte, wie sich Russland in die US-Wahlen einmischen wollte. Was viele als Patriotismus feiern würden, verfolgte die amerikanische Regierung als Spionage. Die Geschichte einer ungewöhnlichen Whistleblowerin.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/08/02/der-drucker-hat-sie-verraten/">Der Drucker hat sie verraten</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Whistleblower müssen Teil der Firmen-DNA werden</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/06/06/whistleblower-muessen-teil-der-firmen-dna-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Eliane Stöckli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jun 2019 04:37:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf & Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Einem Zeugen von Korruption, Betrug, Diebstahl, sexuellem Missbrauch oder einer Fälschung muss die Möglichkeit gegeben werden, einen verdächtigen Vorfall rasch, unbürokratisch und vor allem ohne Angst vor einem Schaden für die eigene Person an eine unabhängige Stelle zu melden.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/06/06/whistleblower-muessen-teil-der-firmen-dna-werden/">Whistleblower müssen Teil der Firmen-DNA werden</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Einem Zeugen von Korruption, Betrug, Diebstahl, sexuellem Missbrauch oder einer Fälschung muss die Möglichkeit gegeben werden, einen verdächtigen Vorfall rasch, unbürokratisch und vor allem ohne Angst vor einem Schaden für die eigene Person an eine unabhängige Stelle zu melden.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/06/06/whistleblower-muessen-teil-der-firmen-dna-werden/">Whistleblower müssen Teil der Firmen-DNA werden</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bank geht erfolgreich gegen anonymen Blog-Post vor</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/08/24/bank-geht-erfolgreich-gegen-anonymen-blog-post-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Aug 2018 12:54:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Auf dem Radar]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Finanzblog «Inside Paradeplatz» hat auf Geheiss des Handelsgerichts einen Beitrag gelöscht, in dem ein –  nach eigenen Angaben – langjähriger Kadermann der krisengeschüttelten Raiffeisen anonym aus dem Inneren der Bank auspackte. Es sollte nicht lange dauern, bis die Raiffeisen reagierte und – vorerst erfolgreich – gegen «Inside Paraplatz» klagte. Das Handelsgericht «verordnete nicht nur die unverzügliche Löschung, sondern untersagte dem Medium auch, eine grosse Anzahl von Aussagen des Anonymous in Zukunft zu publizieren», beschreibt Blog-Betreiber Lukas Hässig die Massnahmen. In einem Monat entscheidet das Gericht darüber, ob der Artikel wieder aufgeschaltet werden darf. Hässig sieht in der Klage ein Manöver der Bank, um vom eigenen Versagen abzulenken: «Verantwortlich soll aber nicht die Raiffeisen-Führung sein, sondern die Berichterstattung. Kampagnen würden den Ruf der dritten Kraft im Bankenland beschädigen, nicht das eigene Tun.»</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/08/24/bank-geht-erfolgreich-gegen-anonymen-blog-post-vor/">Bank geht erfolgreich gegen anonymen Blog-Post vor</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Finanzblog «Inside Paradeplatz» hat auf Geheiss des Handelsgerichts einen Beitrag gelöscht, in dem ein –  nach eigenen Angaben – langjähriger Kadermann der krisengeschüttelten Raiffeisen anonym aus dem Inneren der Bank auspackte. Es sollte nicht lange dauern, bis die Raiffeisen reagierte und – vorerst erfolgreich – gegen «Inside Paraplatz» klagte. Das Handelsgericht «verordnete nicht nur die unverzügliche Löschung, sondern untersagte dem Medium auch, eine grosse Anzahl von Aussagen des Anonymous in Zukunft zu publizieren», beschreibt Blog-Betreiber Lukas Hässig die Massnahmen. In einem Monat entscheidet das Gericht darüber, ob der Artikel wieder aufgeschaltet werden darf. Hässig sieht in der Klage ein Manöver der Bank, um vom eigenen Versagen abzulenken: «Verantwortlich soll aber nicht die Raiffeisen-Führung sein, sondern die Berichterstattung. Kampagnen würden den Ruf der dritten Kraft im Bankenland beschädigen, nicht das eigene Tun.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/08/24/bank-geht-erfolgreich-gegen-anonymen-blog-post-vor/">Bank geht erfolgreich gegen anonymen Blog-Post vor</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wenn Mitarbeiter Interna ausplaudern</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/10/10/wenn-mitarbeiter-interna-ausplaudern-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominik Allemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Oct 2017 13:38:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zuletzt sorgte der Twitter-Account «Inside Tamedia» für Aufsehen. Firmeninterna wurden direkt an die Öffentlichkeit verzwitschert. Wie Unternehmen mit solchen Kommunikationsformen umgehen können.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Zuletzt sorgte der Twitter-Account «Inside Tamedia» für Aufsehen. Firmeninterna wurden direkt an die Öffentlichkeit verzwitschert. Wie Unternehmen mit solchen Kommunikationsformen umgehen können.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/10/10/wenn-mitarbeiter-interna-ausplaudern-2/">Wenn Mitarbeiter Interna ausplaudern</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Harte Gesetze für Überwachung und gegen Whistleblower</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/03/23/harte-gesetze-fuer-ueberwachung-und-gegen-whistleblower/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Peter Stäuber]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Mar 2017 13:06:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[Edward Snowden]]></category>
		<category><![CDATA[Guardian]]></category>
		<category><![CDATA[Grossbritannien]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Chelsea Manning]]></category>
		<category><![CDATA[Ian Cobain]]></category>
		<category><![CDATA[UK]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die britische Regierung setzt alles daran, den investigativen Journalismus zu kriminalisieren. Mit dem neuen Überwachungsgesetz und der geplanten Verschärfung der Bestimmungen für Whistleblowing würde der Preis für Enthüllungen, wie jene von Edward Snowden, massiv in die Höhe getrieben, sagt «Guardian»-Journalist und Buchautor Ian Cobain. Kaum ein Staat ist geheimniskrämerischer als Grossbritannien. Bereits 1971 bezeichnete der <a href="https://medienwoche.ch/2017/03/23/harte-gesetze-fuer-ueberwachung-und-gegen-whistleblower/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die britische Regierung setzt alles daran, den investigativen Journalismus zu kriminalisieren. Mit dem neuen Überwachungsgesetz und der geplanten Verschärfung der Bestimmungen für Whistleblowing würde der Preis für Enthüllungen, wie jene von Edward Snowden, massiv in die Höhe getrieben, sagt «Guardian»-Journalist und Buchautor Ian Cobain.<br />
<span id="more-33120"></span><br />
Kaum ein Staat ist geheimniskrämerischer als Grossbritannien. Bereits 1971 bezeichnete der ehemalige Kabinettsminister Richard Crossman Verschwiegenheit als die «englische Krankheit und insbesondere das chronische Leiden des britischen Staates». Daran hat sich nichts geändert, im Gegenteil: Derzeit ist eine Reform des Official Secrets Act von 1989 in Vorbereitung, die auf eine Verschärfung der Geheimhaltung abzielt. Im Zug der Gesetzesrevision hat die Regierung die unabhängige Law Commission beauftragt, die rechtliche Grundlagen zum Schutz von Staatsgeheimnissen zu überprüfen und Vorschläge zu machen, wie sie «mit den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts Schritt halten» können. Anfang Februar veröffentlichte die Kommission ihre vorläufigen Empfehlungen – und sie haben es in sich.</p>
<p>So soll die Maximalstrafe für die Enthüllung von geheimen Dokumenten von 2 auf 14 Jahre Freiheitsentzug angehoben werden. Zudem soll nicht nur die Weitergabe von empfindlichen Informationen als ein Akt der Spionage eingestuft werden, sondern ebenso das Entgegennehmen dieser Informationen. Ausserdem empfiehlt die Law Commission, dass das öffentliche Interesse nicht als Rechtfertigung für die Weitergabe geheimer Unterlagen dienen darf, und dass bereits dann eine Straftat vorliegt, wenn die Veröffentlichung von Informationen eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen könnte –selbst wenn dies nicht wahrscheinlich ist. Für den Journalismus wäre die Umsetzung dieser Vorschläge verheerend.</p>
<p>«Ich bin mir sicher, dass diese Vorschläge darauf abzielen, eine künftige Chelsea Manning abzuschrecken», sagt Ian Cobain gegenüber der MEDIENWOCHE. Der Investigativjournalist arbeitet für den Guardian und hat mehrere Bücher geschrieben, zuletzt The History Thieves, in dem er sich mit der obsessiven Heimlichtuerei des britischen Staates befasst. Ob der Guardian die Snowden-Leaks publiziert hätte, wenn es die von der Law Commission empfohlenen Regelungen vor vier Jahren gegeben hätte, weiss Cobain nicht. «Fest steht jedoch, dass der Guardian viel leichter hätte strafrechtlich verfolgt werden können.</p>
<p>Aber nicht nur hochkarätige Whistleblower wie Snowden oder Manning wären von der Gesetzesverschärfung betroffen, sondern auch viele Staatsangestellte, Journalisten und Politiker. So könnte sich beispielsweise jemand, der ein Dokument über den wirtschaftlichen Schaden des Brexit veröffentlicht, der Spionage schuldig machen, genauso wie der Journalist, der das Dokument entgegennimmt.</p>
<p>Ebenso bedenklich ist die Empfehlung, dass ein Journalist nicht die Möglichkeit haben soll, sich auf das öffentliche Interesse zu berufen, um die Offenlegung von Staatsgeheimnissen vor Gericht zu verteidigen. In einem prominenten Fall aus den 1980er-Jahren vermochte ein Whistleblower mit dieser Begründung dem Gefängnis zu entkommen. Clive Ponting, damals hochrangiger Mitarbeiter im Verteidigungsministerium, veröffentlichte während des Falklandkriegs 1982 zwei Dokumente, die bewiesen, dass die Thatcher-Regierung über die Bombardierung des argentinischen Kreuzers «Belgrano» gelogen hatte: Anders als diese behauptet hatte, hielt das Kriegsschiff nicht Kurs auf die britischen Streitkräfte, als es von diesen versenkt wurde, sondern in die entgegengesetzte Richtung.</p>
<p>Ponting sagte während der Gerichtsverhandlung, dass die Öffentlichkeit ein handfestes Interesse an dieser Information habe – es ging nicht nur um eine dreiste Unwahrheit der Regierung, sondern auch um den Tod von über dreihundert argentinischen Soldaten. Die Geschworenen stimmten ihm zu: Entgegen der Empfehlung des Richters sprachen sie ihn frei. Geht es nach den Plänen der Law Commission, wäre dies bald nicht mehr möglich. «Es ist ein düsteres Dokument mit einigen drakonischen Vorschlägen», sagt «Guardian»-Journalist Cobain.</p>
<p>Aber der britische Staat versucht nicht nur, möglichst wenig Informationen über seine Arbeit vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen, sondern will umgekehrt so tief wie möglich in das Privatleben der Bürger eindringen. Im vergangenen November verabschiedete das britische Parlament trotz der heftigen Kritik von Bürgerrechtsgruppen, Anwälten und sogar der UNO ein Überwachungsgesetz, das die staatlichen Eingriffe in Grossbritannien stark ausweitet. Laut Edward Snowden legalisierte Grossbritannien mit diesem Investigatory Powers Act «die extremste Überwachung in der Geschichte der westlichen Demokratie».</p>
<p>Gemäss den neuen Regelungen müssen Internetanbieter die Browserdaten ihrer Kunden für bis zu einem Jahr speichern – auch jene aus Apps auf Mobiltelefonen – und den Behörden zugänglich machen, ohne dass dazu ein gerichtlicher Beschluss nötig ist. Ausserdem dürfen sich die Sicherheitsbehörden in bestimmten Fällen in Computer und Telefone einhacken, um Gespräche abzuhören oder SMS zu lesen.</p>
<p>Konkrete Auswirkungen dieser Verschärfung hat Cobain bislang noch keine gespürt, und er geht auch nicht davon aus, dass er seine Arbeitsweise als Investigativjournalist drastisch ändern wird. Der Grund ist einfach: Er geht schon seit langer Zeit davon aus, dass die Sicherheitsbehörden ihn überwachen: «Der Investigatory Powers Act gibt ihnen lediglich die formelle Befugnis, das zu tun, was sie sowieso schon tun. Wenn jemand beispielsweise meine Telefondaten oder SMS einsehen will, dann macht er das einfach. Und ich verhalte mich entsprechend.» Das heisst: Arbeitstelefone und -Email sollten nie für heikle Informationen verwendet werden, und wichtige Kommunikation soll nicht per Email erfolgen, sondern durch den direkten persönlichen Kontakt.</p>
<p>Aber selbst dieses Vorgehen ist nicht immer sicher. Dominic Ponsford, langjähriger Journalist für englische Regionalzeitungen und heute Redaktionsleiter des Branchenmagazins Press Gazette, nennt das Beispiel von «Plebgate»: Als der konservative Abgeordnete und Fraktionschef Andrew Mitchell im September 2012 das bewachte Tor seines Arbeitsplatzes in der Downing Street verlassen wollte, kam es zu einem kurzen Streit mit den Polizisten, die ihn mit seinem Fahrrad nicht durch den gewohnten Ausgang passieren liessen. Eine Polizeiquelle kontaktierte die Boulevardzeitung The Sun und behauptete, Mitchell habe die Beamten «Plebs» genannt, eine abschätzige Bezeichnung für Leute aus unteren sozialen Schichten. Ein Skandal brach aus, der zum Rücktritt des Fraktionschefs führte. Die Polizei untersuchte den Vorfall und verschaffte sich dabei Zugang zu den Telefondaten der Sun-Journalisten. «Durch Triangulation der Standortdaten konnten sie feststellen, wohin die Journalisten gingen, und so vermochten sie die Polizeiquelle zu identifizieren», sagt Ponsford. «Das war ein Warnsignal. Wenn die Behörden für eine relativ triviale Angelegenheit wie ‚Plebgate‘ auf solche Überwachungsmethoden zurückgreifen, dann sollten wir uns wirklich Sorgen machen.»</p>
<p>Die britische Regierung verstehe grundsätzlich nicht, wie wichtig Whistleblower für den Journalismus seien, sagt Ponsford. «Digitale Information sollte genauso geschützt sein wie ein Notizblock und anderes Material eines Journalisten. Ich finde das ein recht einfaches Prinzip, aber die Regierung scheint es nicht zu kapieren.»</p>
<p>Laut Rachel Oldroyd, Chefredakteurin des Bureau of Investigative Journalism in London, wird es zunehmend schwieriger, Informanten ihre Anonymität zu garantieren – besonders seit das Ausmass der Überwachung mit den Snowden-Enthüllungen weitherum bekannt geworden ist: «Man fragt sich ständig, ob die Sicherheit der Quelle gefährdet ist – wird sie ihren Job verlieren, weil sie mit mir spricht? Dabei geht es nicht nur um staatliche Überwachung: Auch grosse Konzerne wollen verhindern, dass ihre Mitarbeiter mit Journalisten sprechen, und auch sie können Kommunikationen zurückverfolgen.» Für Whistleblower wie Snowden, deren Leaks wochenlang die Schlagzeilen beherrschen, kann Publizität ein Schutz sein: Seine Bekanntheit macht ihn weniger verwundbar. «Aber für weniger bedeutende Quellen, etwa im lokalen Gesundheits- oder Nahrungsmittelsektor, würde diese Strategie nicht funktionieren», sagt Oldroyd.</p>
<p>Gut möglich, dass das «goldene Zeitalter der Whistleblower» durch die geplante Gesetzesverschärfung zu Ende geht. Das Internet hat es Informanten einerseits ermöglicht, riesige Datenmengen zu kopieren und weiterzugeben, aber andererseits macht es auch die Überwachung einfacher. «Und vergessen wir nicht, dass Snowdens Informationen den Stand der Überwachung vor fünf Jahren betreffen», sagt Oldroyd. «Wer weiss, was die Sicherheitsdienste heute alles machen.»</p>
<p>Nebst der Verwendung von verschlüsselten Plattformen zur Übermittlung sensibler Daten, die Publikationen wie der Guardian auf ihren Webseiten anbieten, ist die sicherste Methode gleichzeitig die simpelste: «Die beste Möglichkeit, anonym zu bleiben, besteht darin, die altmodische Post zu benutzen», sagt Oldroyd. «Man sichert die Informationen auf einem USB-Stick und steckt ihn in einen Umschlag.»</p>
<p>Doch Ian Cobain meint trocken, dass auch das zu einem Risiko werden könnte: «Ehe man sich versieht, wird die Regierung wieder damit anfangen, Umschläge mit Wasserdampf zu öffnen» &#8211; bis vor wenigen Jahrzehnten die beliebteste Methode der staatlichen Schnüffler, Korrespondenz verdächtiger Individuen auszuspionieren.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/03/23/harte-gesetze-fuer-ueberwachung-und-gegen-whistleblower/">Harte Gesetze für Überwachung und gegen Whistleblower</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Quellenschutz von Fall zu Fall</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/01/21/quellenschutz-von-fall-zu-fall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jan 2015 08:50:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Informanten]]></category>
		<category><![CDATA[Quellenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=22755</guid>

					<description><![CDATA[<p>2014 war ein Jahr des Quellenschutzes: Die Gerichte stärkten ihn, das Parlament stoppte eine medienfeindliche Whistleblower-Vorlage und unlautere Praktiken gegen recherchierende Journalisten erreichten eine neue Dimension. Crashkurs in Quellenschutz. Ein Ausblick auf den MAZ-Recherchetag vom kommenden Montag. Lektion 1: Quellenschutz im Detail abklären Journalisten dürfen in den meisten Fällen das Zeugnis verweigern, so zum Beispiel <a href="https://medienwoche.ch/2015/01/21/quellenschutz-von-fall-zu-fall/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>2014 war ein Jahr des Quellenschutzes: Die Gerichte stärkten ihn, das Parlament stoppte eine medienfeindliche Whistleblower-Vorlage und unlautere Praktiken gegen recherchierende Journalisten erreichten eine neue Dimension. Crashkurs in Quellenschutz. Ein Ausblick auf den <a href="http://www.maz.ch/veranstaltungen/detail/1017-dritter-schweizer-recherchetag-am-maz/" target="_blank">MAZ-Recherchetag</a> vom kommenden Montag.<br />
<span id="more-22755"></span><br />
<strong>Lektion 1: Quellenschutz im Detail abklären</strong><br />
Journalisten dürfen in den meisten Fällen das Zeugnis verweigern, so zum Beispiel in Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung. Sie dürfen sich auch gegen die Beschlagnahme von Dokumenten und Daten und eine Redaktions- oder Hausdurchsuchung wehren (so genanntes Zeugnis- und Editionsverweigerungsrecht, vgl. Art. 28a StGB; Art. 172 und 248 StPO).Dieses Verweigerungsrecht gilt aber nicht in allen Fällen. Das Gesetz definiert Ausnahmen vom Quellenschutz. So können Medienschaffende Informanten nicht schützen, wenn es um einen von 25 Tatbeständen geht, die im Gesetz ausdrücklich genannt werden: Neben Mord und vorsätzlicher Tötung gilt das zum Beispiel auch bei Kinderpornographie (Art. 197 Ziff.3 StGB), Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB) oder schweren Fällen von Drogendelikten (Art. 19 Abs. 2 BetMG). Dieser Ausnahmekatalog birgt Überraschungen. Deshalb sollten ihn Journalisten studieren. Damit er einfacher zu erfassen ist, <a href="https://drive.google.com/file/d/0B-Zv5IS6RhDqVHhXdEFXQWwxcjA/view?usp=sharing" target="_blank">ist hier eine Liste abrufbar</a>.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Dass der Quellenschutz löchrig ist, musste 2014 eine Journalistin der Basler Zeitung (BAZ) erfahren. Sie hatte einen Hanfhändler porträtiert und dabei erwähnt, dass er mit seinem Cannabisgeschäft 12‘000 Franken Jahresgewinn macht. Das hätte sie besser bleiben lassen. Ab einem Jahresgewinn von 10&#8217;000 Franken gilt gemäss Gerichtspraxis auch der Handel mit Hanfprodukten als «schwerer Fall» im Sinn von Art. 19 Abs. 2 BetMG. Das Bundesgericht hat den Quellenschutz also verneint und – erstaunlicherweise – das Strafverfolgungsinteresse höher gewichtet als die Medienfreiheit (vgl. Urteil 1B_293/2013 des Bundesgerichts vom 31. Januar 2014; Erläuterungen dazu von Denise Schmohl in medialex 3/2014, S. 70ff). Das öffentliche Interesse am BAZ-Text ist gemäss Bundesgericht nicht gross, da die Journalistin dem Hanfhändler eine Plattform eingeräumt und den Drogenhandel verharmlosend als «quasi normales Gewerbe unter Kollegen» dargestellt habe.<br />
Konsequenz: Die Journalistin muss den Namen nennen, oder sie wird gebüsst. Da sie jedoch den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) weitergezogen hat, verzichtet die Staatsanwaltschaft bis auf weiteres auf eine Busse. Bis der EGMR entscheidet, dauert es im Durchschnitt sechs Jahre.<br />
Übrigens: Die Journalistin hätte sich den Ärger ohne grosse Abstriche am Text sparen können, wenn sie keine Zahl oder dann 9999 Franken Jahresgewinn genannt hätte (mit einem Smiley für den Staatsanwalt).</p>
<p><strong>Lektion 2: Die Quelle von Anfang an schützen</strong><br />
Quellenschutz beginnt nicht erst, wenn der Journalist vor dem Staatsanwalt antraben muss und dem Amtsträger tapfer sagt: «Ich beanspruche mein Zeugnisverweigerungsrecht». Dann ist es oft zu spät. Quellenschutz beginnt bereits beim ersten Kontakt mit dem Informanten. Dabei sind die untenstehenden Punkte 3 bis 10 zu beachten und mit dem Informanten ausführlich zu besprechen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Im Frühling 2014 hat ein Sonntagsblick-Journalist in einem Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung, das Nationalrat Christoph Mörgeli gegen Amtskollegin Kathy Riklin eingeleitet hatte, freiwillig auf seinen Quellenschutz verzichtet und gegenüber den Untersuchungsbehörden eine Aussage gemacht. Das Vorgehen stiess auf Kritik: Ein Journalist habe den Quellenschutz in jedem Fall zu beanspruchen, sonst verliere er seine Glaubwürdigkeit – lautete die einhellige Reaktion in Sozialen Medien, von Presserat und Sonntagsblick-Chefreadktorin Maier. (vgl. <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Affaere-Moergeli-erreicht-den-SonntagsBlick/story/28350980" target="_blank">Bericht im Tages-Anzeiger vom 30. Juni 2014</a>).</p>
<p><strong>Lektion 3: Reinen Wein einschenken, frei entscheiden lassen</strong><br />
Die Journalistin sollte mit dem Informanten besprechen, welche Konsequenzen Whistleblowing für ihn hat. Gemäss aktueller Rechtsprechung verletzt zum Beispiel ein öffentlich-rechtlich Angestellter das Amtsgeheimnis, wenn er Missstände nicht zuerst dem Vorgesetzten oder einer internen Meldestelle und danach einer externen Behörde (Staatsanwalt, Ombudsstelle) meldet, bevor er sich an die Medien wendet. Der Schutz vor Kündigung ist im öffentlichen Recht teilweise gut (vgl. etwa <a href="http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20000738/index.html" target="_blank">Art. 22a des Bundespersonalgesetzes</a>), teilweise schlecht ausgebaut – im Privatrecht inexistent (die Kündigung ist in jedem Fall gültig; wegen missbräuchlicher Kündigung kann höchstens eine Entschädigung von 3-4 Monatslöhnen erstritten werden). Die aktuelle Gesetzesvorlage des Bundesrates will den Schutz von Whistleblowern im Privatrecht sogar noch verschlechtern und den Gang an die Medien ganz verbieten (vgl. dazu <a href="https://dominiquestrebel.wordpress.com/2014/12/12/geheimnisverrat-die-angst-des-parlaments-vor-sich-selbst/" target="_blank">Justizblog: «Die Angst des Parlaments vor sich selbst»</a>). Informanten sollten ihren Entscheid, an die Öffentlichkeit zu gehen, im vollen Bewusstsein der allfälligen Konsequenzen fällen. Eine solche Aufklärung schützt den Journalisten auch vor einem möglichen Vorwurf der Anstiftung zu Delikten wie Amts- oder Bankgeheimnisverletzung.</p>
<p><strong>Lektion 4: Die Nadel im Heuhaufen verstecken</strong><br />
Der Journalist muss am Anfang seiner Arbeit mit der Informantin abklären, ob die Quelle überhaupt geschützt werden kann. Hat zum Beispiel die Informantin einen Missstand bereits als einzige an den Chef gemeldet, ist dem Chef sofort klar, wer an die Medien gelangt ist, wenn genau dieser Missstand öffentlich wird. Manchmal kann der Journalist mit gezielten Massnahmen die Nadel im Heuhaufen verstecken: Er nimmt mit möglichst vielen Personen innerhalb der Firma, des Amtes Kontakt auf, aus der die Informantin stammt, um so den Verdacht auf mehrere Personen zu verteilen. Verfügen die Informanten (oder das Medium) über finanzielle Mittel, lohnt es sich, einen Anwalt vorzuschalten. Der Anwalt tritt dann stellvertretend für die Informanten an die Öffentlichkeit. Er kann die Quelle zusätzlich durch das Anwaltsgeheimnis schützen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">So hat etwa der Zürcher Rechtsanwalt Ueli Vogel-Etienne Missstände im Migrationsamt des Kantons Zürich publik gemacht, die zur Entlassung des Verantwortlichen geführt haben (vgl. <a href="http://www.ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2010-209.html" target="_blank">den externen Untersuchungsbericht</a>). Die Whistleblower konnten anonym bleiben.</p>
<p><strong>Lektion 5: Mit den Informanten das Verhalten besprechen</strong><br />
Sinnvoll sind Instruktionen, was die Informantin machen soll, damit sie keinen (zusätzlichen) Verdacht auf sich zieht (vgl. die Verhaltenstipps für Whistleblower des Beobachters auf <a href="https://sichermelden.ch/" target="_blank">sichermelden.ch</a>). Whistleblower outen sich nämlich durch unvorsichtiges Vorgehen meist selbst. Gibt es zum Beispiel interne Sicherungsmassnahmen beim Zugang zu Dokumenten oder Dateien auf internen Computern? Oder wird das Layout von Dokumenten leicht geändert, um den Zeitraum des Downloads nachträglich bestimmen zu können?</p>
<p><strong>Lektion 6: Informanten auf Strafverfolger vorbereiten</strong><br />
Der Journalist sollte den Informanten instruieren, dass dieser bei einer Hausdurchsuchung oder der Beschlagnahme von Dateien, Computern, Dokumenten sofort die Versiegelung verlangt (Art. 248 Abs. 1 StPO). Journalistische Dokumente oder Kontakte fallen nämlich gemäss Bundesgericht unter Quellenschutz – egal, wo sie sich befinden (vgl. <a href="http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=1B_424%2F2013&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F22-07-2014-1B_424-2013&amp;number_of_ranks=4" target="_blank">Urteile 1B_424/2013, 1B_436/2013</a>) – vorausgesetzt natürlich, dass überhaupt Quellenschutz besteht (vgl. Lektion 1)..</p>
<p style="padding-left: 30px;">Diese Entscheide hat Christoph Blocher erstritten. Gegen ihn ermittelt die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Gehilfenschaft und Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung im Fall Hildebrand. Sie durchsuchte im März 2012 sein Haus, beschlagnahmte Dokumente und Datenträger. Blocher verlangte sofort die Versiegelung und wehrte sich erfolgreich bis vor Bundesgericht gegen die Entsiegelung: Die Strafverfolger dürfen keine journalistischen Dokumente der «Weltwoche» verwenden – weder in Papier- noch in Datenform, urteilten die Richter (Urteile vom 22. Juli 2014 1B_424/2013, 1B_436/2013.).</p>
<p><strong>Lektion 7: Informanten vor unlauteren Aktionen warnen</strong><br />
Informanten und Journalisten müssen sich bewusst sein, dass sie allenfalls von der kritisierten Person mit unlauteren Mitteln angegangen werden – zum Beispiel durch Privatdetektive, die sich als Journalisten ausgeben. Auch diese Erkenntnis wuchs im Jahre 2014 durch zwei Aufsehen erregende Fälle.</p>
<p style="padding-left: 30px;">So wurden etwa Ärzte, die Missstände im Herz-Zentrum Bodensee öffentlich gemacht hatten, von einem angeblichen Journalisten eines deutschen Fernsehsenders interviewt. Auf seiner Visitenkarte stand «Medienrecherche für Filmdokumentation». Der Interviewer war aber nicht Journalist, sondern Privatdetektiv, der für die kritisierte Klinikleitung Informationen beschaffte (vgl Beobachter vom 21. Februar 2014 <a href="http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/herzklinik_schnueffler-gegen-aerzte/" target="_blank">«Schnüffler gegen Ärzte»</a>).</p>
<p>In einem anderen Fall fand der damalige RTS-Journalist Yves Steiner auf seinem Computer eine von aussen installierte Software, die ihn ausspionieren sollte. Damals recherchierte er im Fall des Walliser Weinhändlers Dominique Giroud wegen des Verdachts auf Weinpanscherei und Steuerhinterziehung. Giroud soll mit Hilfe eines Privatdetektivs, einem Agenten des Nachrichtendienstes des Bundes und einem Hacker einen Trojaner auf den Computern des RTS-Journalisten und der Walliser-Korrespondentin von Le Temps eingeschleust haben. In dieser Sache laufen verschiedene Verfahren (vgl. Tages-Anzeiger vom 26. Juni 2014 <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Girouds-Anwaelte-gehen-aufs-Westschweizer-Fernsehen-los/story/25518199" target="_blank">«Girouds Anwälte gehen aufs Westschweizer Fernsehen los»</a>). Unter anderem fordert Giroud von der SRG eine <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Weinhaendler-fordert-von-der-SRG-30-Millionen-Franken-/story/27807292" target="_blank">Entschädigung von 30 Millionen Franken</a>. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Mitte Oktober 2014 eine Beschwerde Girouds mit fünf zu vier Stimmen knapp abgewiesen.</p>
<p><strong>Lektion 8: Wenn immer möglich analog kommunizieren</strong><br />
Die Journalistin sollte mit dem Informanten die Form der Kommunikation definieren. Analoge Kommunikation bietet den besten Quellenschutz: Direkte Treffen und Gespräche, physische Übergabe von Dokumenten.<br />
Digitale Kommunikation, also telefonieren mit Festnetz oder Mobile sowie verschicken von E-Mails, ist unsicher und kann nachträglich via Vorratsdatenspeicherung vom Staatsanwalt nachvollzogen werden.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Daran hat selbst Christoph Blocher nicht gedacht, als er sich – erfolglos – gegen die nachträgliche Telefonüberwachung wehrte (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Juli 2014, <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/140722_1B_420-2013.html" target="_blank">Urteil 1B420/2013</a>). Er hat nicht gerügt, dass durch die Auswertung seiner Kommunikationsdaten der Quellenschutz verletzt worden sei. Darum hat das Bundesgericht diese Frage gar nicht behandelt.</p>
<p>Immerhin darf ein Staatsanwalt E-Mails nicht direkt beim Arbeitgeber herausverlangen mit dem Argument, der Chef habe ja Anzeige erstattet und müsse jetzt im Verfahren auch gebührend mitwirken. Die Strafverfolger müssen diese Daten beim Dienst ÜPF anfordern und brauchen dafür eine Bewilligung des Zwangsmassnahmegerichts. Dies hat das Bezirksgericht Zürich im Fall Iris Ritzmann festgestellt (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2014).</p>
<p>Die Universität Zürich hatte im Rahmen eines Strafverfahrens, das sie selbst durch eine Anzeige ausgelöst hatte, freiwillig und ohne Zwang E-Mails an Medienschaffende von Ritzmann und anderen Mitarbeitern der Universität übergeben. Die Staatsanwaltschaft kann diese nicht als Beweise verwerten, weil sie nicht auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg beschafft wurden. Sie hätte die E-Mails via nachträgliche Telefonüberwachung beim Dienst ÜPF herausverlangen müssen.</p>
<p><strong>Lektion 9: Elektronische Kommunikation unzugänglich machen</strong><br />
Falls eine Medienschaffende auf Telefon und E-Mail nicht verzichten will, sollte sie mit der Informantin vereinbaren, dass sie nur von (einer der wenigen verbliebenen) öffentlichen Telefonkabinen aus oder mit verschlüsselten Mails (Pretty Good Privacy PGP; vgl. <a href="http://slides.privacyfoundation.ch/" target="_blank">Anleitung der Privacy Foundation</a>) via Tor-Netzwerk kommuniziert. Für den Upload von Dateien gibt es sichere Software (vgl. etwa beim Beobachter <a href="https://www.sichermelden.ch/" target="_blank">sichermelden.ch</a>); mit etwas Geduld lässt sich ein vergleichbar sicherer elektronischer Briefkasten auch privat installieren (vgl. etwa secure drop der Freedom of Press Foundation). Eine <a href="http://gijn.org/resources/whistleblowing/" target="_blank">gute Zusammenstellung von Tipps und Tools</a> für Whistleblowers findet sich auf der Website des Global Investigative Journalism Network. Medienschaffende sollten von ihren Chefs und Verlegern unbedingt fordern, dass es in der Redaktion mindestens einen Computer gibt, der mit der nötigen Software ausgerüstet ist.</p>
<p><strong>Lektion 10: Gesuch an den Dienst für Überwachung stellen</strong><br />
Falls die Journalistin mit dem Informanten ungesichert mobil oder per Festnetz telefoniert hat, sollten sie dem Dienst für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst ÜPF) des Bundes umgehend mitteilen, dass diese Kommunikation unter Quellenschutz fällt und bei einem allfälligen Gesuch einer Strafverfolgungsbehörde auszusondern ist. Der Dienst ÜPF muss den Namen des Journalisten, des Informanten und die Intervention selbst geheim halten. Stellt später in einem allfälligen Strafverfahren ein Staatsanwalt ein Gesuch auf nachträgliche Telefonüberwachung, kann man diese Daten nicht mehr entfernen, ohne die Quelle zu verraten.</p>
<p><strong>Lektion 11: An den eigenen Schutz denken</strong><br />
Nicht nur gegen Informanten, sondern auch gegen Journalisten können Strafverfahren eingeleitet werden. Das musste der Le Matin-Journalist Ludovic Rocchi erleben, der zu einem Neuenburger Universitätsprofessor wegen Plagiatsvorwürfen recherchierte und publizierte. Der Betroffene reichte gegen Rocchi eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung ein. In diesem Verfahren führte der Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung bei Rocchi durch und beschlagnahmte Datenträger. Dies geschah widerrechtlich, wie das Zwangsmassnahmegericht Val de Ruz (NE) in einem <a href="http://files.newsnetz.ch/upload/3/7/37895.pdf" target="_blank">unterdessen rechtskräftigen Entscheid</a> am 22. Mai 2014 feststellte (vgl. dazu auch den Artikel in Le Matin <a href="http://www.lematin.ch/suisse/perquisitions-journaliste-jugees-illicites/story/29156751">«Affaire Rocchi: Une Victoire pour la presse»</a>. Der Quellenschutz schützt journalistische Dokumente auch in einem Strafverfahren gegen den Medienschaffenden selbst.<br />
Die Daten dürfen nicht verwertet werden, aber trotzdem hatte der Staatsanwalt in den Stunden, bevor Rocchi die Versiegelung verlangte, wichtige Informationen einsehen können. Entscheidend ist also, dass der Journalist sofort die Versiegelung verlangt (Art. 248 Abs. 1 StPO), wenn die Polizisten mit Hausdurchsuchungsbefehl vor dem Haus stehen.</p>
<p><strong>Literatur:</strong><br />
_Schmohl, Denise, <a href="http://www.schulthess.com/verlag/detail/ISBN-9783725568116/Schmohl-Denise/Der-Schutz-des-Redaktionsgeheimnisses-in-der-Schweiz" target="_blank">Der Schutz des Redaktionsgeheimnisses in der Schweiz</a>, Diss. Universität Zürich, Schulthess 2013<br />
_Schmohl, Denise, Die Gewährleistung des Informanten- und Quellenschutz im Strafverfahren, Medialex 3/2014 vom 29. 8. 2014<br />
_Zeller, Franz, Kommentar zu Art. 28a StGB in: Niggli, Marcel Alexander / Wiprächtiger, Hans (Hrsg.), Basler Kommentar Strafrecht, 3. Auflage, Basel 2013 2013, 539 – 620<br />
_Zeller, Franz, Kommentar zu Art. 172 StPO (Quellenschutz der Medienschaffenden), in: Niggli, Marcel Alexander / Heer, Marianne / Wiprächtiger, Hans (Hrsg.), Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Auflage, Basel 2014, 1323 &#8211; 1358</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/01/21/quellenschutz-von-fall-zu-fall/">Quellenschutz von Fall zu Fall</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>«Die Kontrolle des Staates wird erschwert bis verunmöglicht»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/09/24/die-kontrolle-des-staates-wird-erschwert-bis-verunmoeglicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Sep 2014 09:29:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[srf.ch]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Parlament]]></category>
		<category><![CDATA[Dominique Strebel]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesrat]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Whistleblower-Gesetz des Bundesrates, das vom Ständerat durchgewinkt wurde, untergrabe die Rolle der Medien als vierte Gewalt. Das sagt Dominique Strebel, Studienleiter der Journalistenschule MAZ und Co-Präsident von investigativ.ch. Whistleblower würden damit zum Schweigen verurteilt.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Whistleblower-Gesetz des Bundesrates, das vom Ständerat durchgewinkt wurde, untergrabe die Rolle der Medien als vierte Gewalt. Das sagt Dominique Strebel, Studienleiter der Journalistenschule MAZ und Co-Präsident von investigativ.ch. Whistleblower würden damit zum Schweigen verurteilt.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/09/24/die-kontrolle-des-staates-wird-erschwert-bis-verunmoeglicht/">«Die Kontrolle des Staates wird erschwert bis verunmöglicht»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Pfeifen im Walde erlaubt</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/06/04/pfeifen-im-walde-erlaubt/</link>
					<comments>https://medienwoche.ch/2014/06/04/pfeifen-im-walde-erlaubt/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ronnie Grob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jun 2014 08:28:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Remo Gysin]]></category>
		<category><![CDATA[snowden2014]]></category>
		<category><![CDATA[Zora Ledergerber]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>
		<category><![CDATA[Obligationenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Dick Marty]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der im Obligationenrecht neu geplante «Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz» verunmöglicht es praktisch, dass sich Informanten straffrei an die Medien wenden können. Whistleblower-Expertin Zora Ledergerber warnt vor den Folgen der Neuerung, die Journalisten dagegen verhalten sich dazu erstaunlich passiv. Aus Nichtwissen oder aus Gleichgültigkeit? «Die Fähigkeit des Menschen zu fördern, selbst nachzudenken und <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/04/pfeifen-im-walde-erlaubt/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/04/pfeifen-im-walde-erlaubt/">Pfeifen im Walde erlaubt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der im Obligationenrecht neu geplante «Schutz bei Meldung von Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz» verunmöglicht es praktisch, dass sich Informanten straffrei an die Medien wenden können. Whistleblower-Expertin Zora Ledergerber warnt vor den Folgen der Neuerung, die Journalisten dagegen verhalten sich dazu erstaunlich passiv. Aus Nichtwissen oder aus Gleichgültigkeit?<br />
<span id="more-19899"></span></p>
<div align="right">
<h2>«Die Fähigkeit des Menschen zu fördern, selbst nachzudenken und Entscheidungen zu treffen &#8211; das ist der Sinn von Whistleblowing, von Protest, von politischem Journalismus.»</p>
<p>Glenn Greenwald (im Nachwort zu «Die globale Überwachung»)</a></h2>
</div>
<p></p>
<div style="border: 1px solid #dddddd; margin: 3px 0px 10px 10px; padding: 7px; background: #ececec none repeat scroll 0% 0%; float: right; font-size: 0.9em; width: 120px; line-height: 1.3em; color: #4382cf;"><a href="https://medienwoche.ch/tag/snowden2014/"><strong><big>1 Jahr Snowden-Leaks</big></strong></a><br />
Am 9. Juni 2013 bekannte sich <strong>Edward Snowden</strong> verantwortlich für ein Leak, das die Öffentlichkeit über das Ausmass der weltweiten Überwachungs- und Spionagepraktiken von Geheimdiensten informiert. MEDIENWOCHE beschäftigt sich ein Jahr später mit der <strong>Beziehung zwischen Journalisten und Whistleblowern</strong>.</div>
<p>Am 20. November 2013 <a href="https://www.bj.admin.ch/content/bj/de/home/dokumentation/medieninformationen/2013/ref_2013-11-200.html">teilte das Justizdepartement EJPD mit</a>, der Bundesrat wolle «gesetzlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtmässig ist». Die Revision der Gesetzgebung zu Whistleblowing, konkret eine Teilrevision des Obligationenrechts (OR), geht zurück auf Motionen von 2003. Remo Gysin (SPS) <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20033212">forderte damals</a> einen Gesetzvorschlag, der «effektiver Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung und weiterer Diskriminierung zu garantieren» könne. Und Dick Marty (FDP) <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20033344">forderte</a> Massnahmen, die «insbesondere einen Schutz vor Entlassung und anderen Diskriminierungen gewährleisten, die auf eine solche Meldung zurückzuführen sind».</p>
<p>Herausgekommen ist etwas ganz anderes.</p>
<h3>Der Gesetzvorschlag</h3>
<p><a href="http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html">Bisher</a> kümmert sich Art. 321a lediglich in vier Punkten um die «Sorgfalts- und Treuepflicht». Neu sieht der <a href="http://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2013/9589.pdf"><strong>Entwurf des Gesetzvorschlags</strong></a> (PDF-Datei, <a href="https://www.bj.admin.ch//content/bj/de/home/themen/wirtschaft/gesetzgebung/whistleblowing.html">Übersicht auf admin.ch</a>) für Art. 321a<sup>ter</sup> vor, dass ein Whistleblower, der einen Missstand der Öffentlichkeit publik machen will,</p>
<blockquote>
<div align="right"><strong><small>Meldung an den Arbeitgeber</small></strong></div>
<p>«diese Unregelmässigkeiten vorgängig dem Arbeitgeber» melden muss. Unterhält der Arbeitgeber ein Meldesystem oder reagiert der Arbeitgeber auf die Meldung innert 60 Tagen mit einer Ankündigung, den Missstand zu beheben, darf der Whistleblower nicht an die Öffentlichkeit gelangen, das heisst, er darf weder mit einem Journalisten darüber reden, noch Dokumente leaken noch darüber bloggen. (In jedem Fall direkt an die Behörden darf er sich wenden, wenn ihm «aufgrund der Meldung» gekündigt wurde.)</p></blockquote>
<p>Reagiert der Arbeitgeber nicht, ist die nächste Station, an die sich der Whistleblower wenden muss, die Behörden. Das darf er aber nur, wie In Art. 321a<sup>quater</sup> festgehalten ist,</p>
<blockquote>
<div align="right"><strong><small>Meldung an die Behörden</small></strong></div>
<p>wenn «er gestützt auf objektive Tatsachen davon ausgehen darf, dass eine Meldung an den Arbeitgeber keine Wirkung erzielen würde» (was in einigen Punkten präzisiert wird). Wenn die Gefahr besteht, die Behörde könnte (beispielsweise durch Beweisvernichtung) in ihrer Arbeit behindert werden. Oder falls eine ernsthafte Gefahr droht für Leben, Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt. Der Gesetztext hält weiter erneut fest, dass sich der Whistleblower nicht an die Behörden wenden darf, wenn der Arbeitgeber über ein internes Meldesystem verfügt.</p></blockquote>
<p>Unter Art. 321a<sup>quinquies</sup> wird dann endlich die Meldung an die Öffentlichkeit behandelt. Diese ist nur möglich,</p>
<blockquote>
<div align="right"><strong><small>Meldung an die Öffentlichkeit</small></strong></div>
<p>wenn der Whistleblower die «Unregelmässigkeit gemäss Artikel 321a<sup>ter</sup> oder 321a<sup>quater</sup> gemeldet hat» sowie «beantragt hat, über die weitere Behandlung der Meldung oder den Stand des Verfahrens informiert zu werden und ihm die Behörde die geeigneten Auskünfte nicht innert vierzehn Tagen ab Erhalt des Antrags erteilt». Eine solche behördliche Auskunft kann natürlich auch «Wir bleiben aus diesen und jenen Gründen untätig» lauten.</p></blockquote>
<p>Fassen wir nochmals zusammen: Ein mutmasslich unbescholtener Mitarbeiter, der Missstände öffentlich machen will, soll das zukünftig nur dürfen, wenn</p>
<blockquote><p>a) sein Arbeitgeber kein Meldesystem hat, ihn nach erfolgter Meldung sofort entlässt oder sich völlig totstellt</p></blockquote>
<p>oder</p>
<blockquote><p>b) die Behörde ihm nicht innert zwei Wochen irgendeine Auskunft erteilt.</p></blockquote>
<p>Ist das sehr wahrscheinlich? Nein.</p>
<h3>Passive Journalisten</h3>
<p>Tritt das neue Gesetz in Kraft, so können Whistleblower also kaum mehr an Journalisten gelangen, ohne sich strafbar zu machen. «Es verbietet dem Hinweisgeber, an die Medien zu gelangen. Die Grauzonen, die bisher positiv für den Whistleblower ausgelegt werden konnten, sind mit dem neuen Gesetz passé», sagt <a href="http://www.integrityline.org/integrity-line-gmbh/ueber-uns/">Zora Ledergerber</a>, Inhaberin und Geschäftsführerin der Integrity Line GmbH, die sehr erstaunt ist, dass die Journalisten sich nicht aktiv gegen den Gesetzvorschlag wehren und dass nicht ein Aufschrei durch die Journalistenbranche geht: «Im Interesse der sich meldenden Person müssten die Journalisten den Whistleblowern mitteilen, dass sie sich strafbar machen, wenn sie sich Journalisten gegenüber öffnen oder ihnen Dokumente überlassen. Wer als Journalist Whistleblower zukünftig schützen möchte, muss jedem, der Informationen anbietet, raten, zu schweigen und den Kontakt abzubrechen.»</p>
<p>Wer im Medienarchiv SMD oder auch bei Journalistenorganisationen nach dem Thema sucht, findet vor allem Berichte zur Medienmitteilung letzten November, deren Grundlage Berichte der Nachrichtenagentur SDA sind. Redet man mit Journalisten über Whistleblower, so macht sich eine Art fatalistische Passivität breit. Es sei halt schon oft so, dass es nicht gut rauskomme am Ende für Whistleblower, sagt einer, und ein anderer meint, dass es halt schon oft spezielle Typen seien, diese Whistleblower. Diese Haltung erstaunt, profitieren doch Journalisten in besonderen Masse von Informationen, die ihnen Quellen zutragen. Haben sie denn kein Interesse, diese zu schützen? Der ausbleibenden Diskussion über den Gesetzvorschlag zufolge muss man annehmen, dass die Journalisten diesen noch nie gelesen haben oder aber gut damit klarkommen, Whistleblower beim Entgegennehmen von Informationen eiskalt ins Unglück zu stürzen.</p>
<h3>Fehlerkultur und Anlaufstellen</h3>
<p>Zora Ledergerber plädiert dafür, eine Fehlerkultur zu entwickeln und sich beispielsweise das Flugwesen oder das Gesundheitswesen zum Vorbild nehmen, dort seien der Umgang mit Abläufen zur Korrektur von Fehlern weit fortgeschritten. Dass Arbeitgeber interne Meldesysteme unterhalten, ist begrüssenswert, doch können sie die legale Endstation für Whistleblower sein? Edward Snowden beispielsweise hat intern fleissig Rückmeldungen nach internen Vorgaben erstellt &#8211; geändert hat sich nichts. Die Drei-Stufen-Regelung Arbeitgeber &#8211; Behörden &#8211; Öffentlichkeit findet Ledergerber grundsätzlich gut. «Aber es müsste auf legalem Wege möglich sein, an die Öffentlichkeit zu gelangen, wenn die aufgezeigten Missstände verschlampt, verschleiert oder ignoriert werden.»</p>
<p>Mit dem Schaffen von Anlaufstellen könnte der Staat selbst die Fehlerkultur vorantreiben. Gedanken dazu hat sich der <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Europarat">Europarat</a> gemacht &#8211; Ende April veröffentlichte er <a href="https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CM/Rec%282014%297&#038;Language=lanEnglish&#038;Ver=original&#038;Site=CM&#038;BackColorInternet=C3C3C3&#038;BackColorIntranet=EDB021&#038;BackColorLogged=F5D383">29 Richtlinien zum Umgang mit Whistleblowern</a> (<a href="https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CM%282014%2934&#038;Language=lanEnglish&#038;Ver=add&#038;Site=CM&#038;BackColorInternet=C3C3C3&#038;BackColorIntranet=EDB021&#038;BackColorLogged=F5D383">Details</a>). Ab Punkt 12 («Channels for reporting and disclosures») werden die Mitgliedstaaten konkret dazu aufgefordert, Kanäle zu schaffen, die es dem Einzelnen ermöglichen, Anliegen von öffentlichem Interesse frei und sicher zu melden.</p>
<h3>Der Bürger als Störenfried</h3>
<p>Die Schweizerische Gesetzgebung dagegen droht, den Whistleblower weiter an den Rand zu drängen. Statt hilfreicher Informant bleibt er Störenfried. Statt Ehrenmedaillen erhält er Strafandrohungen. Statt zum Held wird er zum Opfer. Während der Bürger den Staat und die Grossunternehmen mehr und mehr als undurchschaubare Mysterien wahrnimmt, wissen der Staat und die Grossunternehmen mehr und mehr über den Bürger, unter anderem durch Überwachungsmassnahmen. Bürger, die konkrete Missstände in ihnen publik machen wollen, werden angeklagt und auf einen Spiessrutenlauf geschickt, auf dem sie sich mehrfach strafbar machen können. Statt Fehlerquellen zu orten und beheben, gilt das Motto «Shoot the messenger».</p>
<p>Übrigens verschärft die neue Gesetzgebung nur einen schon aktuell bedenklichen Zustand. Wer das anzweifelt, dem sei empfohlen, <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Hausdurchsuchung-nobrbeim-Whistleblowernobr/story/10021739">die neusten Nachrichten zu Whistleblowern</a> wahrzunehmen oder einfach mal nachzulesen, <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/Die-Einsamkeit-der-Aufmuepfigen/story/30962289">wie traurig es Whistleblowerin Esther Wyler in den letzten Jahren ergangen ist</a>. Sie ist eine der beiden Frauen, die <a href="http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/zopfi-1.13750863">2007</a> der Weltwoche Unstimmigkeiten in den Zürcher Sozialdiensten meldete und <a href="http://www.beobachter.ch/dossiers/whistleblowing/artikel/prix-courage-2010_publikumspreis-geht-an-margrit-zopfi-und-esther-wyler/">2010</a> den Publikumspreis des Prix Courage dafür gewann.</p>
<p>Was sagt Remo Gysin heute dazu? Er schreibt uns auf Anfrage: «Meine Motionsbegehren sind bei weitem nicht erfüllt. Der Bundesrat schlägt keine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes bei ungerechtfertigten Kündigungen vor. Der Gesetzesentwurf weckt den Eindruck, dass vor allem die Arbeitgeberseite geschützt werden soll. Der einzige kleine Fortschritt liegt in der präziseren Umschreibung von rechtmässigen Hinweisen und deren unternehmensinternen Handhabung. Es bleibt die Hoffnung, dass die Unternehmen dadurch zusätzliche, die Anonymität der Whistleblower wahrende Meldestellen einrichten und in naher Zukunft eine weitere Gesetzesreform stattfindet.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/06/04/pfeifen-im-walde-erlaubt/">Pfeifen im Walde erlaubt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Böse Weltwoche</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/05/08/boese-weltwoche/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Alex Baur]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 May 2014 09:56:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Alex Baur]]></category>
		<category><![CDATA[Edward Lucas]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[Weltwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Edward Snowden]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblower]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Schelte von Ronnie Grob an die Adresse der Weltwoche wegen ihrer angeblich zu kritischen Haltung gegenüber Edward Snowden ist haltlos, und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens gibt es keine Weltwoche-Doktrin – und zweitens berichtete das Blatt kontradiktorisch und insgesamt sogar eher wohlwollend über den gesprächigen Ex-Geheimdienstler. Schon der erste Satz ist so falsch, dass <a href="https://medienwoche.ch/2014/05/08/boese-weltwoche/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/05/08/boese-weltwoche/">Böse Weltwoche</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Schelte von Ronnie Grob an die Adresse der Weltwoche wegen ihrer angeblich zu kritischen Haltung gegenüber Edward Snowden ist haltlos, und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens gibt es keine Weltwoche-Doktrin – und zweitens berichtete das Blatt kontradiktorisch und insgesamt sogar eher wohlwollend über den gesprächigen Ex-Geheimdienstler.<br />
<span id="more-19562"></span><br />
Schon der erste Satz ist so falsch, dass es schon fast weh tut. «Die Weltwoche findet kaum ein positives Wort für Whistleblower Edward Snowden, dessen Leaks die flächendeckende Überwachung unbescholtener Bürger ans Licht gebracht haben», <a href="https://medienwoche.ch/2014/05/07/guter-whistleblower-boeser-whistleblower/">schreibt Ronnie Grob in der MEDIENWOCHE</a>. Anlass zu diesem Befund gibt ein Artikel des Briten Edward Lucas, der in der Weltwoche vom 27. Februar unter dem Titel «Der falsche Prophet» die Relevanz von Snowdens Enthüllungen in Frage stellt und diesen sogar als «Schurken» tituliert, der mehr Schaden als Nutzen angerichtet habe.</p>
<p>Nun ist Edward Lucas ein Gastautor &#8211; ihn mit der Weltwoche gleichzusetzen ist so absurd, als würde man den Tages-Anzeiger mit Christoph Blocher gleichsetzen, nur weil der Tagi auch schon Essays des SVP-Strategen abgedruckt hat. Lucas ist im Übrigen auch nicht irgendein Spinner, sondern immerhin ein langjähriger Journalist des international renommierten Economist. Den unmittelbaren Anlass zum Artikel gab ein Buch («The Snowden Operation», Kindle Edition, 2014), das Lucas soeben  publiziert hatte und in dem er sich tatsächlich sehr kritisch mit Snowden auseinandersetzt. Die Kritik kann man teilen oder nicht – dass der Autor aus dem hohlen Bauch heraus über ein Thema quatsche, von dem er keine Ahnung habe, ist vor diesem Hintergrund (den Grob natürlich verschweigt) eine doch eher abenteuerliche Unterstellung, die erst belegt werden müsste.</p>
<p>Ein Blick in die Schweizer Mediendatenbank (SMD) zeigt, dass der Name «Edward Snowden» in insgesamt 44 Artikeln auftaucht, welche die Weltwoche in den letzten zehn Monaten publizierte. Ich habe mir die Mühe genommen, diese Artikel zu sichten und dabei festgestellt: In 42 Fällen wurde Snowden neutral bis wohlwollend umschrieben. Lediglich <a href="http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2013-27/editorial-big-data-die-weltwoche-ausgabe-272013.html">in einem Editorial</a> (Juli 2013) wirft Roger Köppel in einem Absatz beiläufig die Frage auf, ob Snowden zu Recht als Held gefeiert werde. Und dann eben der bereits erwähnte Essay von Edward Lucas – auf den zwei Wochen später notabene <a href="http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2014-10/leserbriefe-leserbriefe-die-weltwoche-ausgabe-102014.html">zwei engagierte Repliken in Form von Leserbriefen</a> folgten.</p>
<p>Ich habe mich auch schon mit dem Thema Whistleblowing befasst, ich habe sogar ein <a href="http://www.elsterverlag.ch/html/index.php?id=40&#038;tx_ttproducts_pi1[backPID]=30&#038;tx_ttproducts_pi1[product]=73&#038;cHash=40e28384194c9bc55d717890bd8e8c37">Buch</a> darüber geschrieben (Störfall im Sozialamt – die Geschichte von Margrit Zopfi und Esther Wyler, Elster Verlag, 2011), und unter anderem auch den Weltwoche-Artikel mit dem Titel «Ehrenhafte Verräter», von dem die Medienwoche leider nur Titel und Vorspann zeigt (<a href="http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2012-02/ehrenhafte-verraeter-die-weltwoche-ausgabe-022012.html">auf Weltwoche.ch jetzt in voller Länge</a>). Das ist schade, denn just in jenem Artikel lege ich anhand einer ganzen Reihe von Beispielen dar, dass Whistleblower fast immer ambivalente und umstrittene Figuren sind, Kantengänger zwischen Legalität und Selbstlegitimation, dass ihre Motive oft nicht durchsichtig sind und dass es in der Regel mehr eine politische denn eine rechtliche Frage ist, ob man ihr Tun billigt oder nicht.</p>
<p>Eine ganz ähnliche These vertrat Esther Wyler im Artikel «Guter Bradley, böser Bradley» (<a href="http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2012-42/guter-bradley-boeser-bradley-die-weltwoche-ausgabe-422012.html">jetzt in voller Länge auf Weltwoche.ch</a>), von dem die Medienwoche leider ebenfalls nur den Titel zeigt. Wyler, eine stramme Linke übrigens, die als ehemalige Controllerin des Zürcher Sozialamtes via Weltwoche die Misswirtschaft unter der damaligen Vorsteherin Monika Stocker publik machte, weiss, wovon sie schreibt. Sie verlor wegen ihrem uneigennützigen Engagement den Job und war für längere Zeit arbeitslos. In ihrem Artikel geht Wyler sehr hart mit der US-Administration ins Gericht, die den Whistleblower Bradley Manning brutal verfolgte und bestrafte, weil er Kriegsverbrechen der Amerikaner im Irak publik gemacht hatte. Mit Snowden befasste sich Wyler nicht, sein Fall war damals noch nicht publik. Gerade der Vergleich mit Manning, um den sich in Europa kaum einer scherte, zeigt aber, dass Snowden als Whistleblower eine doch eher zwiespältige Rolle spielt.</p>
<p>Mit dem Fall Snowden habe ich mich nur ganz am Rande befasst, ich masse mir daher kein abschliessendes Urteil an. Seine Motive sind für mich aber alles andere als klar. Wie bei allen Schlapphüten – und Snowden ist zweifellos einer von ihnen – weiss man nie, in wessen Interesse er welche Informationen verbreitet. Vor allem aber überrascht es mich auch nicht, dass die NSA weltweit den Nachrichtenfluss überwacht. Ja – hat irgendjemand etwas anderes erwartet? Was ist denn die Aufgabe der Nachrichtendienste, wenn nicht der grosse Lauschangriff? Man kann das kritisieren, doch die NSA macht lediglich das, was jeder Nachrichtendienst auf der Welt tut. Die Frage ist doch nicht, was alles angezapft wird – grundsätzlich wohl so viel wie nur möglich -, sondern wer Zugang zu diesen Informationen hat. Entscheidend ist einzig und allein die Frage, was mit diesen Informationen gemacht wird. Und da habe ich – bei aller Kritik an der US-Justiz – doch mehr Vertrauen in die Amerikaner als etwa in Russland, in China und – soit dit en passant – in Frankreich, wo der Staat einen sehr grossen Einfluss auf die Industrie ausübt.</p>
<p>Wenn Snowden unisono als makelloser Held gefeiert wird – und das ist in unseren Medien weitgehend der Fall –, dann macht mich das allerdings misstrauisch. Es ist ja nicht so – auch dies ein Klischeevorwurf an die Adresse der Weltwoche, der durch die ewige Wiederholung nicht wahrer wird -, dass wir prinzipiell gegen jeden Mainstream anschreiben. Nicht jeder Konsens ist falsch, einfach reflexartig das Gegenteil zu schreiben wäre nicht minder langweilig als die immergleichen Vorurteile über die Weltwoche. Doch wenn bei einer derart undurchsichtigen Geschichte wie jener des Geheimdienstlers Snowden alle gleicher Meinung sind, kann etwas nicht stimmen.</p>
<p>Lucas vertritt im Wesentlichen die These, dass die Enthüllungen von Snowden nichts wirklich Neues an den Tag gebracht hätten, vor allem keine «schwerwiegenden Rechtsverletzungen» durch den US-amerikanischen Staat. Das wäre aber eine Voraussetzung für Whistleblowing (Relevanz, fehlende legale Alternative, überwiegendes öffentliches Interesse), zumal hier die öffentliche Sicherheit auf dem Spiel stehe. Das Geschäft der Nachrichtendienste sei widerwärtig, dass sie Daten sammeln und überwachen, das wisse aber jeder, und das sei auch nicht ungesetzlich, sondern eine von Regierungen, Parlamenten und Gerichten sanktionierte Praxis. So zu tun, als wäre dies neu und überraschend, sei heuchlerisch. Was CIA und NSA betreiben, das betreibe jeder andere Geheimdienst der Welt auch. Snowdens Handeln nütze nur den Gegnern und Konkurrenten der USA, und so sei er – willentlich oder nicht – zum Spielball fremder Interessen geworden. Ein «nützlicher Idiot» bestenfalls.</p>
<p>Wie zu jeder These gibt es auch zu dieser eine Antithese. Vielleicht ist es gut, dass wir auch mal über die Überwachungsmethoden der Amerikaner reden. Doch sind die Ausführungen von Lucas derart abstrus, dass man sie nicht veröffentlichen darf? Sicher nicht. Ich wundere mich vielmehr, dass vor ihm keiner auf die Idee gekommen ist, die Dinge mal aus einer kritischen Perspektive anzuschauen. Ich bin deshalb froh, dass es eine Weltwoche gibt, die immer wieder Blickwinkel und Ideen aufnimmt und zur Debatte stellt, die andere nicht einmal zu denken wagen. Eine Weltwoche-Meinung gibt es ohnehin nicht, es gibt in diesem Blatt – und deshalb schreibe und arbeite ich auch so gerne für die Weltwoche &#8211; nur Autorenmeinungen, die sich (im Sinne der Dialektik) oft widersprechen. Keine Zeitung hat so viel für die Meinungsfreiheit in diesem Land getan wie die Weltwoche – und zwar nicht bloss dort, wo es kitzelt, sondern auch mal dort, wo es zu recht schmerzt.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/05/08/boese-weltwoche/">Böse Weltwoche</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Das «bessere Wikileaks» in der Warteschleife</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2013/05/31/das-bessere-wikileaks-in-der-warteschleife/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Oliver Classen]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 31 May 2013 10:22:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gespräche]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[WIkileaks]]></category>
		<category><![CDATA[Daniel Domscheit-Berg]]></category>
		<category><![CDATA[Openlaks]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit zwei Jahren arbeitet Daniel Domscheit-Berg an der Whistleblower-Plattform Openleaks. Im Gespräch mit der MEDIENWOCHE erklärt die ehemalige Nummer zwei von Wikileaks, weshalb er heute lediglich überwachungssichere «tote Briefkästen» zur Verfügung stellen will und warum ihn die Inhalte der geleakten Dokumente nicht interessieren. Als ich Daniel Domscheit-Berg, auch bekannt als DDB, Ende Januar 2011 zum <a href="https://medienwoche.ch/2013/05/31/das-bessere-wikileaks-in-der-warteschleife/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit zwei Jahren arbeitet Daniel Domscheit-Berg an der Whistleblower-Plattform Openleaks. Im Gespräch mit der MEDIENWOCHE<br />
erklärt die ehemalige Nummer zwei von Wikileaks, weshalb er heute lediglich überwachungssichere «tote Briefkästen» zur Verfügung stellen will und warum ihn die Inhalte der geleakten Dokumente nicht interessieren.<br />
<span id="more-14374"></span><br />
<em> Als ich <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Daniel_Domscheit-Berg" target="_blank">Daniel Domscheit-Berg</a>, auch bekannt als DDB, Ende Januar 2011 zum WEF-kritischen Forum <a href="http://www.publiceye.ch/de/galerie/galerie2011/" target="_blank">«Public Eye»</a> nach Davos holte, hatte er gerade mit Julian Assange gebrochen und daraufhin eine eigene, bessere Whistleblowing-Plattform angekündigt. Damals war DDB ein bisschen berühmt. Die Weltmedien hingen an seinen Lippen und prominente WEF-Teilnehmer die Strassenseite wechselten, wenn sie ihm begegneten. Vor zwei Wochen kam DDB wieder in die Schweiz, diesmal auf Einladung des Zürcher Börsenbetreibers Six zu einem internen Anlass über <a href="http://www.youtube.com/watch?v=Q-E9bVGvoSQ&amp;feature=share&amp;list=PLPzJ2a2eF3rFRRZWX6kHS0Cb2jXm71Idj" target="_blank">«das gläserne Unternehmen»</a>.</em></p>
<p><em>Oliver Classen, langjähriger Medienjournalist und heute Sprecher der NGO Erklärung von Bern (EvB) sprach für die MEDIENWOCHE mit Domscheit-Berg über die Zukunft des Whistleblowing und den Stand der Entwicklungen <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/OpenLeaks" target="_blank">bei Openleaks</a>.</em></p>
<p><strong>MEDIENWOCHE: Sie haben Openleaks als «professionalisiertes Wikileaks» angekündigt, wobei Sie die Stärken der Mutter aller Whistleblowing-Plattformen weiterentwickeln und deren Schwächen eliminieren wollten. Das war vor über zwei Jahren.</strong><br />
Daniel Domscheit-Berg: Zugegebenermassen geht es viel langsamer voran als gedacht und geplant. Trotz einiger Erfahrung haben wir den individuellen Aufwand pro Partner komplett unterschätzt. Es sind auch einige komplementäre Projekte dazu- und dazwischengekommen und mit der Summe unserer Baustellen haben wir uns vielleicht etwas übernommen. Wir machen aber gute Fortschritte, nur kommunizieren wir sie nicht besonders gut.</p>
<p><strong>Wo liegen die konzeptionellen Hauptunterschiede zu Wikileaks?</strong><br />
Da gibt’s eigentlich nur einen: Wir arbeiten nicht mit dem Material, das wir bekommen, sondern schicken es direkt an Partnerorganisationen. Wir kennen die Daten nicht und haben auch keinen Zugriff darauf.</p>
<p><strong>Wie soll das genau gehen?</strong><br />
Wir bieten vor allem den notwendigen Wissenstransfer für solche Systeme, denn da muss jeder anfangen. Für integrales &#8222;Outsourcing&#8220; zu uns oder jemand anderen ist dieses Umfeld aus unserer Sicht viel zu komplex und fragil. Die Interpretation und Verbreitung der geleakten Informationen ist deswegen auch einzig Sache der entsprechenden Medien und NGOs. Diese Organisationen sind dafür die Experten. Unser Know-how liegt im Aufbau und Unterhalt sehr sicherer und niederschwelliger Zugänge für potentielle Informanten.</p>
<p><strong>2011 lancierte OpenLeaks bereits ein Pilotprojekt unter anderem mit der Berliner Tageszeitung taz und Foodwatch. <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/enthuellungsplattform-openleaks-verstolpert-start-in-die-testphase-a-779670.html" target="_blank">Was lief schief</a>?</strong><br />
So manches. Wir gingen in eine öffentliche Testphase mit einem Referenzsystem, das wir für andere Partner kopieren beziehungsweise adaptieren wollten. Die erste Testphase zeigte einerseits schnell, dass wir viel tiefer ansetzen müssen, eben beim Transfer des entsprechenden Know-how. Technik ist dabei nur die eine Seite der Medaille. Andererseits geht’s auch um Fragen des professionellen Umgangs mit sensiblen Informationen. Die wenigsten Organisationen beherrschen beides. Dazu kam noch eine Menge unnötiges Drama um unseren Ausstieg und die ganze Entwicklung bei Wikileaks.</p>
<p><strong>Gehapert hat’s beim Pilotprojekt also entweder in der Redaktion oder der IT-Abteilung.</strong><br />
Journalisten haben ein Verständnis für Quellenschutz und Informatiker für Datensicherheit. Organisationsintern spricht man folglich häufig vom selben ohne das Gleiche zu meinen. Zudem ist der technische Support meist die am schlechtesten gestellte Truppe in einem Verlag. Man ist zwar auf sie angewiesen, billigt ihnen aber kaum eine eigene Meinung geschweige denn Entscheidungsspielraum zu. Die Bedürfnisse der Content-Produzenten nach User-Einbindung und Social Media-Vernetzung werden typischerweise viel höher gewichtet als technische Sicherheitsstandards, die für uns nicht verhandelbar sind.</p>
<p><strong>Konkret: Wenn ich meinen Website-Traffic von Google Analytics vermessen lasse, ist das inkompatibel mit OpenLeaks.</strong><br />
So ein Tool ist eigentlich inkompatibel mit egal welcher Plattform für Informanten. Wir werfen Grundsatzfragen auf, mit denen sich die meisten Medienorganisationen erst beschäftigen, wenn sie selbst ein Datenleck haben oder wenn sie mit uns zusammenarbeiten wollen.</p>
<p><strong>Läuft OpenLeaks aber nicht Gefahr, vor lauter deutscher Gründlichkeit und genialer Ingenieurskunst die Gunst der Stunde zu verpassen?</strong> <strong>Schliesslich hat die Transparenz-Bewegung jetzt ein globales Momentum und böte ein optimales Geschäftsumfeld.</strong><br />
Ja, ich würde sicher besser schlafen, wenn wir schneller wären. Es juckt ja auch wirklich extrem in den Fingern, so ist das nicht. Und vielleicht sollten wir manchmal weniger perfektionistisch und etwas pragmatischer sein. Denn wer macht, hat bekanntlich Recht. Letztlich ist die Entwicklungsgeschwindigkeit unseres Projekts aber schlicht eine Frage der Ressourcen.</p>
<p><strong>Wenn ein Verlag oder eine Stiftung eine namhafte sechsstellige Summe zuschiessen würde, wann wäre OpenLeaks betriebsbereit?</strong><br />
In wenigen Monaten. Das System und die Infrastruktur stehen ja schon.</p>
<p><strong>Was heisst «System» in diesem Zusammenhang?</strong><br />
Eine Referenzstruktur mit dem von uns bisher erdachten Feature-Set. Oder einfacher: Der technische Unterbau für die Installation und Wartung überwachungssicherer toter Briefkästen. Jetzt geht’s um die konkrete Umsetzung mit den ersten Anwendern.</p>
<p><strong>Haben Sie trotz oder wegen Ihrer Bekanntheit noch keinen Sponsor gefunden?</strong><br />
Gute Frage. Wir suchen ja eigentlich auch gar nicht und sind alle keine guten Fundraiser. Vielleicht weil wir lieber an unserer Unabhängigkeit arbeiten, statt uns nach privaten oder institutionellen Spendern umzusehen.</p>
<p><strong>Vielleicht liegt es auch an dem alternativen bis anarchistischen Milieu, aus dem Leaking-Plattformen kommen. Was wäre, wenn morgen beispielsweise die durchaus auch investigative, sicher aber rechtspopulistische Weltwoche anklopft?</strong><br />
(Lacht) Wir hatten immer Angst, dass irgendwann die Bild-Zeitung bei uns auf der Matte steht. Boulevardjournalismus ist nichts, was wir aktiv fördern möchten, gleichzeitig wollen wir uns aber politisch und publizistisch neutral verhalten.</p>
<p><strong>Würden Sie also der Weltwoche einen Whistleblower-Service anbieten?</strong><br />
Eine lebendige Demokratie braucht und verträgt die ganze Bandbreite an politischen Positionen. Die Wahrheit liegt schliesslich fast immer irgendwo nahe der Mitte. Ernsthaftes Interesse und professionelle Standards vorausgesetzt lautet die grundsätzliche Antwort also ja. Es gibt ja scheinbar eine ganze Menge gute Quellen, die sich jetzt schon lieber an die Weltwoche als an neutralere Forumszeitungen wenden. Im Endeffekt trägt das ja alles dazu bei, mehr Teile eines Informationspuzzles zu bekommen.</p>
<p><strong>Teil einer linken Transparenz-Bewegung sein und zugleich politisch neutral bleiben: Das tönt aber schon nach einer Quadratur des Kreises.</strong><br />
Wir fördern Transparenz in gesellschaftspolitisch relevanten Bereichen, damit Bürger und Konsumentinnen gut informierte Entscheide treffen können. Darüber hinaus haben wir keinerlei Agenda und überlassen die Auswahl und Interpretation der Informationen ausgewiesenen Expertenorganisationen. Und deren Agenda können und wollen wir nicht beeinflussen.</p>
<p><strong>Apropos Agenda: Wieso wurden die Daten, welche zu den vielen unter «Offshore-Leaks» laufenden Enthüllungen geführt haben, Journalisten zugespielt und nicht Ihnen oder Wikileaks?</strong><br />
Das Ungeschickteste, was jemand, der anonym bleiben will, mit 2,6 Gigabyte an heissen Informationen tun kann, ist sie irgendwo hochzuladen. Der Fussabdruck, den eine solche Datenmenge hinterlässt, ist selbst beim raffiniertesten Cover-Traffic nicht zu übersehen. Ich hätte so ein Ding auch einfach in ein Kuvert gesteckt und ab damit. Doch um da ganz klar zu sein: Standard-Use-Cases für Dienste wie unseren sind nicht Offshore-Leaks oder die diplomatischen Depeschen sondern einzelne, kontextbedürftige Dokumente von Otto-Normal-Whistleblower.</p>
<p><strong>Ist «Offshore-Leaks» nicht auch ein Indiz für die wieder schwindende Bedeutung professioneller Whistleblowing-Plattformen?</strong><br />
DDB: Sicher ist, dass die Quelle dem Journalisten-Konsortium vertraute, das die Daten zugeschickt bekam. Ohne dieses Vertrauen ist in diesem Geschäft alles nichts und in diesem Fall wurde es durch die seriöse Analyse und globale Verbreitung ja auch absolut bestätigt. Dass sich aus diesem Einzelfall eine Rückeroberung des Whistleblowings durch den Journalismus ableiten lässt, wage ich zu bezweifeln. Es geht doch auch gar nicht darum, wer hier welches Territorium verteidigt. Wichtig ist nur, dass möglichst viele Fakten und die dazu gehörigen Kontexte ans Licht und zu den Menschen kommen, deren Leben sie letztendlich betreffen. Auf welchem Wege auch immer.</p>
<p><em>Domscheit-Bergs diskreter Auftritt am «Six-Brennpunkt 2013» in Zürich und damit im Herzen des Schweizer Kapitalismus hatte gesellschaftspolitischen Symbolwert: Viele jener Wirtschaftsführer, die den Transparenz-Aktivisten lange als Datendieb bezeichneten, hörten ihm nun an der Zürcher Börse interessiert zu und applaudierten zum Schluss sogar. Bleibt die Frage:</em></p>
<p><strong>Hätten Sie die Einladung auch angenommen, wenn sie von der US-amerikanischen Börse gekommen wäre?</strong><br />
(nach langem Nachdenken) Wohl kaum. Mir ist zwar nicht bekannt, dass jemand in den USA mit mir direkt ein Problem hat. Es gibt da ja aber diese Grand Jury, deren Anklageschrift zum Teil noch versiegelt ist und von der niemand weiss, wer und was da genau drin stehen. Und selbst wenn die nur mit mir reden wollten, um zu sehen, ob ich jemand anderen belasten würde &#8230; Nein, das würde ich mir und meiner Familie nicht antun.</p>
<p><strong>Kontakt zu ehemaligen Mitstreitern in den USA besteht aber noch?</strong><br />
Klar. Auch konkrete Anfragen gibt’s immer wieder. Und eigentlich wäre es verdammt wichtig, dass jemand unsere Sichtweise und Anliegen gerade in dem Land prominent vertritt, das von unserer damaligen Arbeit am direktesten betroffen war und in der globalen Transparenzdebatte zugleich immer noch den Ton angibt.</p>
<p><strong>Dafür sind Sie in der Schweiz wenigstens keine Persona non grata, sondern offizieller Stargast an einer geschlossenen Veranstaltung der Wirtschaftselite.</strong><br />
Ist das so? Vielleicht heute noch. Die Finanz-«Elite» von morgen trifft sich aber heute schon am Bitcoin-Exchange, nicht an einer Wertpapierbörse.</p>
<p><strong>Wird man als Ex-Intimus von Julian Assange und so umstrittener wie frei schwebender Transparenz-Papst nicht zwangsläufig etwas paranoid?</strong><br />
Hm. Der Umgang mit dieser verzwickten Situation hat meine letzten zwei, drei Lebensjahre stark geprägt. Aber eigentlich will ich mich gar nicht damit beschäftigen, ob und wer meine Emails mitliest und meine Telefonate abhören könnte oder auch nicht …</p>
<p><strong>&#8230; weshalb Sie konsequenterweise kein Handy mehr haben.</strong><br />
Die Abschaffung der dauernden Erreichbarkeit hat auch Privacy-Aspekte. Nach den irren Ereignissen meiner jüngsten Vergangenheit lege ich heute den Akzent bewusst auf Entschleunigung und die Arbeit an meinen mittelfristigen Lebenszielen und Projekten [angepasst]. Die Alltagsablenkung durch Echtzeit-Kommunikation stört da nur. Hätte ich einen Twitter-Account, bliebe keine Zeit mehr für viel Wichtigeres. Hoch motiviert Projekte vorwärtszutreiben, die keine «instant satisfaction» sondern – wenn überhaupt – nur einen «delayed reward» bringen, braucht viel Konzentration und Energie. Diese wichtige Lektion habe ich bei Wikileaks gelernt.</p>
<p><strong>Als dessen Sprecher standen Sie phasenweise fast gleich stark im Scheinwerferlicht wie Julian Assange und sind seitdem eine öffentliche Figur mit einer Botschaft.</strong><br />
Ja, eine gewisse missionarische Veranlagung kann ich nicht abstreiten. Die letzten Jahre lief das aber definitiv viel zu hochtourig. Mag sein, dass deshalb das Pendel bei mir jetzt fast genauso stark in die andere Richtung ausschlägt. Auf die Qualität meiner Arbeit wirken sich der Umzug aufs Land und der eigene Garten aber sehr positiv aus. Ich war noch nie so produktiv wie ich den vergangenen paar Monaten.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2013/05/31/das-bessere-wikileaks-in-der-warteschleife/">Das «bessere Wikileaks» in der Warteschleife</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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