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	<title>Beobachter | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Beobachter, Breitling, Bildverunstaltung</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/10/22/beobachter-breitling-bildverunstaltung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 22 Oct 2022 08:55:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<category><![CDATA[20 Minuten]]></category>
		<category><![CDATA[Goldbach]]></category>
		<category><![CDATA[Breitling]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>The Good – Love Football, not Fifa Schauen oder nicht schauen? Die Frage treibt derzeit Fussball-Fans um. Sollen sie ab dem 20. November die Spiele der Weltmeisterschaft in Katar boykottieren oder halt doch den Fernseher einschalten, wenn die Schweizer Nati spielt? Dass Fussball viel mehr ist als die zunehmend zweifelhaften Grossveranstaltungen von Fifa und Uefa, <a href="https://medienwoche.ch/2022/10/22/beobachter-breitling-bildverunstaltung/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/10/MW-Good-Bad-Ugly-20221022b.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/10/MW-Good-Bad-Ugly-20221022b.jpg" alt="" width="1456" height="492" class="aligncenter size-full wp-image-100232" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/10/MW-Good-Bad-Ugly-20221022b.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/10/MW-Good-Bad-Ugly-20221022b-300x101.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/10/MW-Good-Bad-Ugly-20221022b-1024x346.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/10/MW-Good-Bad-Ugly-20221022b-768x260.jpg 768w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /></a></p>
<h3>The Good – Love Football, not Fifa</h3>
<p>Schauen oder nicht schauen? Die Frage treibt derzeit Fussball-Fans um. Sollen sie ab dem 20. November die Spiele der Weltmeisterschaft in Katar boykottieren oder halt doch den Fernseher einschalten, wenn die Schweizer Nati spielt? Dass Fussball viel mehr ist als die zunehmend zweifelhaften Grossveranstaltungen von Fifa und Uefa, dokumentiert derzeit auf eindrückliche Weise der «Beobachter». Sein aktuelles Online-Dossier heisst nicht zufällig <a href="https://www.beobachter.ch/unser-fussball" rel="noopener" target="_blank">«Unser Fussball»</a>.</p>
<p>Da geht es um die Liebe zum runden Leder in all seinen Facetten, fernab von Spitzensport und Big Business. Ob die Reportage von der Bergdorf-Meisterschaft im Oberwallis, das Porträt eines Pioniers im Gehfussball (ja richtig, Fussball ohne zu rennen), oder das Interview mit Reporterlegende Beni Thurnheer («Bei Katar kommt keine Freude auf»): Die zahlreichen Texte bieten ein willkommenes Kontrastprogramm zur anstehenden WM.</p>
<p>Dass der «Beobachter» dies bietet, überrascht nur auf den ersten Blick. Seine Fussballkompetenz bewies das Magazin schon früher. Etwa mit einer multimedialen Langzeitreportage über den FC Emmenbrücke, für die es 2018 <a href="https://www.beobachter.ch/konsum/multimedia/eigener-sache-beobachter-team-gewinnt-swiss-press-award" rel="noopener" target="_blank">einen Swiss Press Award</a> gab.<br />
</p>
<h3>The Bad – Übergriffige Uhrenmarken</h3>
<p>Viel zu reden gab diese Woche ein «Interview» von «Blick»-Sportchefin Steffi Buchli mit dem norwegischen Fussballsuperstar Erling Haaland. Dass Buchli die Fragen schriftlich stellte, ja stellen musste, ginge ja noch. Das ist inzwischen gängige (aber deshalb nicht gute) Praxis. Man kann «Blick» und Buchli dafür schelten – wie das ausgiebig geschehen ist – dass sie sich auf den Interview-Deal eingelassen haben.</p>
<p>Man kann aber auch die Rolle und das Selbstverständnis der Luxus-Uhrenfirmen kritisieren: Sie behandeln ihre Markenbotschafter wie die teuren Zeitmesser, die sie auch nur rausrücken, wenn sie mit wohlwollender Berichterstattung rechnen können. Entsprechend selten sehen sich Breitling und Co. mit kritischem Journalismus konfrontiert. Trotz der grossen Tradition und der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Uhrenindustrie in der Schweiz dreht sich die Berichterstattung über die Branche grossteils um neue, teure Uhrenmodelle. Was die Hersteller wiederum mit grossflächigen und gut bezahlten Inseraten honorieren.</p>
<p>Einen einfachen Ausweg aus der Abhängigkeit gibt es nicht. Übergriffige Angebote dezidiert zurückzuweisen, wie das Promo-Interview mit Erling Haaland, wäre ein Anfang. Die <a href="https://twitter.com/razinger/status/1583025374962671616" rel="noopener" target="_blank">«Sonntagszeitung» hats getan</a>, «Blick» leider nicht.</p>
<h3>The Ugly – Hässlicher Werbeaufkleber</h3>
<p>Es wäre weiterhin nicht falsch, wenn sich in einem Medienunternehmen der Verlag möglichst von der Redaktion fernhält; früher trennte die beiden Bereiche sogar eine «chinesische Mauer». Da diese strikte Trennung längst erodiert ist, dürfte man immerhin erwarten, dass dafür das gegenseitige Verständnis zugenommen hat; dass sich also auch die Werbeabteilung dafür interessiert, wie Journalismus funktioniert und ihn respektiert. </p>
<p>Von wenig Respekt zeugte ein Werbemittel auf der Titelseite von «20 Minuten» am vergangenen Dienstag. Da hatte sich die Redaktion ein attraktives und originelles Titelbild überlegt mit vier Frauengesichtern, die zeigten, wie sich die weibliche Kopfbedeckung im Iran in den vergangenen gut hundert Jahren verändert hat. Doch das vierte Bild wurde praktisch passgenau <a href="https://twitter.com/MMeschenmoser/status/1582259603223769088" rel="noopener" target="_blank">von einem Werbeaufkleber überdeckt</a> – Energy Milk statt Frauenrechte. Am Mittwoch oder Donnerstag hätte der Kleber nicht weiter gestört, weil die Zeitung dann mit grossflächigen Bildern aufmachte. Wie konnte das also geschehen?</p>
<p>«Diese Sticker werden maschinell auf eine vordefinierte Fläche aufgeklebt. Eine Ausweichmöglichkeit besteht aktuell nicht, wir werden jedoch Optimierungen prüfen», erklärt Iris Blättler, Leiterin Kommunikation der TX-Werbevermarkterin Goldbach. Und: «Wir bedauern, dass der Sticker bei einigen Exemplaren unvorteilhaft platziert war.» Shit Happens. Aber es wird nicht das letzte Mal gewesen sein.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/10/22/beobachter-breitling-bildverunstaltung/">Beobachter, Breitling, Bildverunstaltung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>«Der ‹Beobachter› ist eine Maschine, mit der man die Welt verändern kann»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/06/03/die-punkte-finden-mit-denen-man-die-welt-aus-den-angeln-heben-kann/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ann-Kathrin Schäfer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jun 2021 07:08:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<category><![CDATA[Dominique Strebel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit Anfang Mai arbeitet Dominique Strebel als Chefredaktor des «Beobachter». Mit juristischem Fachwissen und hartnäckiger Recherche hat der Journalist in der Vergangenheit bereits zahlreiche Missstände aufgedeckt. Die letzten Jahre war er Studienleiter an der Journalistenschule MAZ. Im MEDIENWOCHE-Porträt spricht Strebel über seine Motivation und seinen Werdegang. «Wieder beim ‹Beobachter› zu sein, fühlt sich an wie <a href="https://medienwoche.ch/2021/06/03/die-punkte-finden-mit-denen-man-die-welt-aus-den-angeln-heben-kann/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/MW-Interview-Dominique-Strebel-Beobachter-20210603a.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img decoding="async" class="alignnone wp-image-89017 size-full" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/MW-Interview-Dominique-Strebel-Beobachter-20210603a.jpg" alt="Dominique Strebel" width="1456" height="976" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/MW-Interview-Dominique-Strebel-Beobachter-20210603a.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/MW-Interview-Dominique-Strebel-Beobachter-20210603a-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/MW-Interview-Dominique-Strebel-Beobachter-20210603a-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/MW-Interview-Dominique-Strebel-Beobachter-20210603a-1024x686.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/MW-Interview-Dominique-Strebel-Beobachter-20210603a-470x315.jpg 470w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /></a></p>
<p><strong>Seit Anfang Mai arbeitet Dominique Strebel als Chefredaktor des «Beobachter». Mit juristischem Fachwissen und hartnäckiger Recherche hat der Journalist in der Vergangenheit bereits zahlreiche Missstände aufgedeckt. Die letzten Jahre war er Studienleiter an der Journalistenschule MAZ. Im MEDIENWOCHE-Porträt spricht Strebel über seine Motivation und seinen Werdegang.</strong></p>
<p>«Wieder beim ‹Beobachter› zu sein, fühlt sich an wie Heimkommen», sagt Dominique Strebel. Seit Anfang Mai verantwortet er als neuer Chefredaktor die Printausgabe und den Onlineauftritt des fast hundertjährigen Schweizer Publikumsmediums. Er sei gut aufgenommen worden von den neuen und den ehemaligen Kollegen, sagt der 54-Jährige, der bereits von 2005 bis 2012 als Redaktor beim «Beobachter» angestellt war, damals noch an der Förrlibuckstrasse im Zürcher Kreis 5. Mittlerweile befindet sich die Redaktion im «Medienpark» von Ringier Axel Springer Schweiz in Zürich Altstetten.<br />
</p>
<p>Strebel führt durch das Grossraumbüro und bleibt etwas unschlüssig vor zwei Sesseln, getrennt durch eine Plexiglasscheibe, stehen. «Zur Benutzung frei – bitte setzen», steht auf einem Schild. Wir setzen uns. Die Schreibtische, die sich hinter seinem Rücken erstrecken, sind aufgeräumt, die Bildschirme dunkel. Es ist still in der sonst so lebendigen Redaktion, die sich coronabedingt im Homeoffice befindet. Durch die FFP2-Maske sagt Strebel:</p>
<blockquote><p>«Der Laden läuft und trotzdem komme ich mir vor wie im Rodeo. Ich muss aufpassen, dass ich – überspült von Video-Calls, neuen IT-Tools und neuen Aufgaben – im Sattel bleibe.»</p></blockquote>
<p>Strebel trägt ein Jackett aus Cord über einem hellblauen Hemd, eine Hornbrille, an den Fingern zwei silberne Ringe, die graumelierten Haare sind kurz geschnitten.</p>
<p>Seinen ersten Text als neuer Chefredaktor hat er just einige Stunden vor dem Termin für dieses Gespräch in den sozialen Medien geteilt: ein Kommentar über eine geplante Gesetzesänderung, die die Medienfreiheit einzuschränken droht. Das Thema passt: Dominique Strebel ist nicht nur Journalist, sondern auch Jurist – wie der «Beobachter» vereint er seit jeher juristische mit journalistischer Expertise.</p>
							<h3 style="margin-bottom:20px;display:block;width:100%;margin-top:10px">Zur Person </h3>
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									Jurist und Journalist								</span>
							</a>
						  </h4>
						</div>
						<div id="ac_89020_collapse1" class="wpsm_panel-collapse collapse "  >
						  <div class="wpsm_panel-body">
							<p>Dominique Strebel arbeitet seit Mai 2021 als Chefredaktor des «Beobachter». Der 54-Jährige Jurist ist unter anderem Co-Autor des Buches <a href="https://www.saldo.ch/shop/buchdetail/buchdetail/medienrecht-fuer-die-praxis/" rel="noopener" target="_blank">«Medienrecht für die Praxis»</a> und Co-Herausgeber des Buches «Recherche in der Praxis». In seinem Blog <a href="https://dominiquestrebel.wordpress.com/" rel="noopener" target="_blank">«Recht brauchbar»</a> schreibt er über Missstände in der Justiz und über Urteile, die für Medienschaffende relevant sind. Er initiierte das Whistleblowerportal <a href="https://sichermelden.ch/" rel="noopener" target="_blank">sichermelden.ch</a> und half als Gründungspräsident, das Schweizer Recherchenetzwerk <a href="https://investigativ.ch/" rel="noopener" target="_blank">investigativ.ch</a> aus der Taufe zu heben.</p>

<p>Strebel hat in Bern Jus studiert, arbeitete anschliessend als Bundesgerichtskorrespondent für Radio DRS und «Basler Zeitung» und später als Redaktor für die juristische Fachzeitschrift <a href="https://www.plaedoyer.ch/" rel="noopener" target="_blank">«Plädoyer»</a>. Als «Beobachter»-Redaktor erreichte er mit zwei Musterprozessen (im Fall Roland Nef und Fifa), dass Strafbefehle öffentlich aufgelegt werden müssen und Einstellungsverfügungen auf Gesuch hin einsehbar sind. Ausserdem gab er sogenannten administrativ Versorgten in der Schweiz eine Stimme und ebnete den Weg zu ihrer Rehabilitierung. In den letzten achteinhalb Jahren leitete Strebel die Diplomausbildung an der Schweizer Journalistenschule MAZ und den <a href="https://www.maz.ch/kurs/cas-datenjournalismus" rel="noopener" target="_blank">CAS Datenjournalismus</a>. Nebenbei berichtete er über Gerichtsfälle für das Online-Magazin «Republik» und arbeitete zeitweise für «Tages-Anzeiger» und «SRF-Data». Strebel lebt mit seiner Frau und seinen beiden Töchtern in Zürich-Wiedikon.</p>						  </div>
						</div>
					</div>
					<!-- Inner panel End -->
					
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<p>Als die Anfrage für die Stelle als Chefredaktor kam, war Dominique Strebel seit achteinhalb Jahren als Co-Studienleiter an der Journalistenschule MAZ in Luzern tätig. Er strukturierte die Diplomausbildung neu, initiierte Reformen und dozierte über Medienrecht, investigative Recherche und Medienethik. Alexandra Stark, die am MAZ eng mit ihm zusammenarbeitete, sagt: «Ich habe wahnsinnig bewundert, wie viel Power er hat. Er hat einen grossen Gestaltungswillen und dabei sowohl Weitblick wie auch Liebe zum Detail.» Er tue seine Meinung auch dann kund, wenn sie nicht gern gehört werde, und überzeuge mit seiner faktenbasierten Argumentationsweise. Zum Abschied erhält er ein Video mit 60 Grussbotschaften von Studierenden. Viele danken Strebel dafür, dass er immer für sie ansprechbar gewesen sei. «Er hat die Studierenden nicht nur mit seiner Begeisterung für den Beruf angesteckt, sondern hat auch viele Jobs vermittelt und sie motiviert etwas zu wagen», sagt Alexandra Stark.</p>
<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0501.jpg" data-rel="lightbox-image-1" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img decoding="async" class="alignnone wp-image-89035 size-full" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0501.jpg" alt="" width="1440" height="960" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0501.jpg 1440w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0501-300x200.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0501-768x512.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0501-1024x683.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0501-728x485.jpg 728w" sizes="(max-width: 1440px) 100vw, 1440px" /></a></p>
<p>Dominique Strebel spricht mit leuchtenden Augen über seine Zeit am MAZ, etwa über die von ihm initiierte Lancierung eines Lehrgangs für Datenjournalismus. «Ich verspürte ein Kribbeln, als ich merkte, wie eine vorwärts gerichtete, neugierige, kreative Gruppendynamik entstand», sagt er. «Die Lust am Lernen, die Überforderung beim Programmieren, wie sich dann die Teilnehmerinnen und Teilnehmer halfen und lachten und blieben, bis sie es verstanden hatten. Dieser Pioniergeist!» Diese Stimmung will Strebel nun auch in der «Beobachter»-Redaktion entstehen lassen. «Das Gefühl von: Hey, wir reissen das zusammen und gehen vorwärts!»</p>

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            </div>
            [rml_read_more]
<p>Die Begeisterung für den Beruf habe wohl von seinem Vater, der Chefarzt war, auf ihn abgefärbt, vermutet Strebel. Er wächst mit einem älteren Bruder und einer jüngeren Schwester im aargauischen Muri auf, besucht die Kanti in Wohlen, geht als Jugendlicher in Aarau und in Zürich in den Ausgang. Die Mutter ist Hausfrau, später Erwachsenenbildnerin. Der Onkel, Anwalt und Ständerat, übt ebenfalls einen entscheidenden Einfluss auf Strebels Werdegang aus:</p>
<blockquote><p>«Ich wollte nicht Politiker werden wie mein Onkel, sondern der Politik und Machtträgern auf die Finger schauen!»</p></blockquote>
<p>Mit 20 zieht Dominique Strebel für das Jus-Studium nach Bern. Zeitgleich beginnt er für die von der Landeskirche finanzierte Sendung «Chrüz und quer» des damaligen Berner Lokalradios «Förderband» Beiträge über Sinnfragen zu produzieren. Etwa ein Porträt über eine aidskranke Mutter oder eine Reportage über einen Obdachlosen. Die journalistische Arbeit habe ihn im Studium gehalten, sagt er rückblickend. «Mit dem Mikrofon eine Nacht lang durch die Stadt laufen, Menschen befragen, die Atmosphäre aufnehmen – das brauchte ich, um die blutleere analytische Ebene des Studiums und auch die Kommilitonen, die Karrieren als Wirtschaftsanwälte anstrebten, ertragen zu können.»</p>
<p>Gleichzeitig half ihm das Studium zu erkennen, wie man etwa dem befragten Obdachlosen nachhaltig helfen könnte. «So fing mein Zweitakter an zu laufen: Über den Journalismus erlebte ich hinter dem Mikrofon direkt die Welt. Und über die Juristerei lernte ich, wie sich in unserer Gesellschaft Veränderungen zum Guten, zum Gerechten, zum Befreienden bewirken lassen.» Dominique Strebel lacht, seine blaugrauen Augen leuchten:</p>
<blockquote><p>«Man muss nur die Punkte finden, mit denen man die Welt aus den Angeln heben kann.»</p></blockquote>
<p>Das töne jetzt gross, aber genau so sei es. «Es ist wie mit vierblättrigen Kleeblättern: Gezielt finden kann man sie nicht. Aber es braucht die latente Aufmerksamkeit.»</p>
<p>Besonders in Erinnerung geblieben ist Strebel der Mordfall an Christine Zwahlen in Kehrsatz. Als er nach dem Studium als Bundesgerichtskorrespondent für Radio und Zeitung arbeitet, verschlingt er die Berichterstattung über den Prozess. Ist fasziniert, als Medienberichte von Hanspeter Born in der Weltwoche dazu beitragen, dass der Fall neu aufgerollt wird. Und stolz, zusammen mit anderen «spannenden Leuten» Teil des fünfwöchigen Revisionsprozesses zu sein, in dem der zuerst verurteilte Ehemann der Ermordeten schliesslich freigesprochen wird. Strebel wird auf Partys umringt, weil alle die neueste Wendung im «Fall Zwahlen» interessiert. «Dieser Kriminalfall war spannend wie eine Serie, es liefen unglaublich viele Geschichten auf verschiedensten Ebenen ab», erinnert sich Strebel, der täglich für Radio und Zeitung berichtet und am Ende mit Kollegen ein Buch über den Fall herausgibt.</p>
<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0556.jpg" data-rel="lightbox-image-2" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img loading="lazy" decoding="async" class="alignright wp-image-89036" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0556-683x1024.jpg" alt="" width="480" height="720" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0556-683x1024.jpg 683w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0556-200x300.jpg 200w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0556-768x1152.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0556.jpg 960w" sizes="auto, (max-width: 480px) 100vw, 480px" /></a></p>
<p>1997 beschliesst er trotzdem, seinen Beruf als Journalist vorerst an den Nagel zu hängen. «Ich hatte das Gefühl, dass das doch nicht alles gewesen sein konnte. Ich wollte meinen alten Traum am Wickel packen und etwas richtig Kreatives machen.» Der damals 30-Jährige reist nach San Francisco. Dort überlegt er einen Roman zu schreiben, besucht einen Improvisationstheaterkurs und lebt einen Monat lang in einem buddhistischen Kloster mit Blick auf den Pazifik, wo er das Meditieren erlernt. Dominique Strebel besucht bis heute einmal jährlich das Meditationszentrum Beatenberg und meditiert jeden Morgen 30 Minuten lang. «Ein Ritual wie Zähneputzen. Meditation schützt vor seelischem, psychischen, geistigem Leid so wie Fluor vor Karies schützt.» Sein Ziel sei, dass die Meditation sein Alltagsleben durchdringe, so dass die Ruhe und Weite auch in Stresssituationen bestehen bleibe:</p>
<blockquote><p>«Ich möchte in jedem Lärm noch die Stille hören.»</p></blockquote>
<p>Nach seinem USA-Aufenthalt zieht Dominique Strebel nicht zurück nach Bern, sondern nach Zürich, wo er noch heute lebt. «Ich wollte an einen Ort, der offener und grösser ist», erinnert er sich. Er meditiert, spielt am Theater und arbeitet Teilzeit für die juristische Fachzeitschrift «Plädoyer». Er lernt seine Frau kennen, mit der er noch heute, 22 Jahre später, im Konkubinat zusammenlebt. «Ich habe mich immer gegen das Heiraten gewehrt. Im Konkubinat muss man alles so regeln, als ginge man jeden Moment auseinander. Das befreit.»</p>
<p>Und er schwankt. Sollte er doch noch die Anwaltsprüfung ablegen? Oder die Schauspielerei zum Beruf machen?</p>
<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Strebel-Kuebler-20210512-DSCF0560.jpg" data-rel="lightbox-image-3" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img loading="lazy" decoding="async" class="alignnone wp-image-89040 size-full" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Strebel-Kuebler-20210512-DSCF0560.jpg" alt="" width="1440" height="960" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Strebel-Kuebler-20210512-DSCF0560.jpg 1440w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Strebel-Kuebler-20210512-DSCF0560-300x200.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Strebel-Kuebler-20210512-DSCF0560-768x512.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Strebel-Kuebler-20210512-DSCF0560-1024x683.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Strebel-Kuebler-20210512-DSCF0560-728x485.jpg 728w" sizes="auto, (max-width: 1440px) 100vw, 1440px" /></a></p>
<p>Die Antwort findet er mit dem ersten Kind. Dominique Strebel, 35 Jahre alt, hält seine kleine Tochter auf dem Arm, spürt ihre Wärme und erlebt, wie er es ausdrückt, eine unmittelbare, existenzielle Klarheit. «Mit meinem Kind wurde mir Sinn geschenkt», sagt er, «und das Empfinden von einem geglückten Leben. Ich erinnere mich noch gut an diesen befreienden Moment, nachdem ich mich im Leben oft vergeblich nach Sinn gesehnt hatte.» Das Elternpaar teilt sich die Kinderbetreuung zu fast gleichen Teilen auf. «Ich will mich auch erleben als Mensch, der über den Regenwurm staunt, der Geschichten erfindet und der nicht nur Berufsmensch ist.» Beruflich setzt Strebel – «mit einem Kind weiss man endlich, wozu man Geld verdient» – nun klar auf den Journalismus, im Teilzeitmodell. Arbeitet zunächst verstärkt als freier Journalist und erhält 2005 eine Festanstellung in der «Beobachter»-Redaktion, wo er sich seinen Namen als investigativer Journalist macht.</p>
<p>Bekannt sind seine mitunter preisgekrönten Artikel über sogenannte fürsorgliche Zwangsmassnahmen. Strebel schreibt über mehrere Jahre Portraits und Reportagen über betroffene administrativ Versorgte und Zwangssterilisierte, erstellt aber auch Musterbriefe zur Archiveinsicht für die Betroffenen, schreibt ein Buch über seine Recherchen und veröffentlicht einen Forderungskatalog an die Politik. Er arbeitet sorgfältig, prüft die Fakten und bleibt dran. Bereits in der Vergangenheit wurde dieses dunkle Schweizer Kapitel journalistisch aufgenommen, allerdings ohne Folgen. Das ändert sich nun. Der Bundesrat entschuldigt sich 2010 erstmals öffentlich bei den Betroffenen, spricht einige Jahre später 300 Millionen Franken Wiedergutmachung. Für seinen damaligen und nun erneuten «Beobachter»-Kollegen Otto Hostettler keine Überraschung. Er beschreibt Strebel als «extrem hartnäckigen Journalisten, der sich nicht schnell zufriedengibt und auch die Konfrontation auf juristischer Ebene nicht scheut».</p>
<p>Dominique Strebel, der 2010 das Recherchenetzwerk investigativ.ch und 2011 die Whistleblower-Plattform sichermelden.ch ins Leben ruft, erinnert sich noch gut an die Zeit als «Beobachter»-Redaktor:</p>
<blockquote><p>«Wenn man tief innen spürt, dass etwas im Sinne des öffentlichen Interesses nicht richtig ist, und zwar nicht im Einzelfall, sondern strukturell und überparteilich Leid erzeugt, gibt einem das die Kraft, um den Beruf über längere Zeit im Einklang mit dem eigenen Gewissen auch bei hoher Belastung durchzustehen.»</p></blockquote>
<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Anne-Katherine-Kuebler-DSCF0541.jpg" data-rel="lightbox-image-4" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft wp-image-89034" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Anne-Katherine-Kuebler-DSCF0541.jpg" alt="" width="480" height="720" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Anne-Katherine-Kuebler-DSCF0541.jpg 960w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Anne-Katherine-Kuebler-DSCF0541-200x300.jpg 200w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Anne-Katherine-Kuebler-DSCF0541-768x1152.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Anne-Katherine-Kuebler-DSCF0541-683x1024.jpg 683w" sizes="auto, (max-width: 480px) 100vw, 480px" /></a>Strebel drückt sich überlegt aus. Er spricht mit von tief innen kommender Überzeugung. Man merkt, dass er sich den Themen, denen er sich widmet, voll hingibt und sich intensiv damit beschäftigt. Seine Jobwechsel erklärt er damit, dass sich die Zellen des Körpers alle sieben Jahre austauschen, man dann ein neuer Mensch werde und er wohl deshalb immer wieder die Sehnsucht nach einer Veränderung verspüre. Er philosophiert über das Meditieren; wie sich im Körper alles senke wie das Kaffeepulver in einem türkischen Kaffee und eine grosse Klarheit entstehe. Er schmunzelt über seine eigenen Formulierungen, die teilweise fast wie mathematische Herleitungen klingen, ohne dabei seine Ernsthaftigkeit zu verlieren.</p>
<p>Sein anwaltliches Engagement gegen Ungerechtigkeiten will er nun als Chefredaktor des «Beobachters» fördern. «Wir müssen Geschichten schreiben bis zu dem Punkt, an dem sie wehtun, an dem man sie wahrnehmen muss», sagt er und lehnt sich auf seinem Sessel vor. «Für das Aufdecken von überparteilichen Missständen und für das Einordnen komplexer Informationen gibt es ein gesellschaftliches Bedürfnis wie nach Luft und Wasser.» Dieser Kern habe Zukunft, daran glaube er fest. «Das tönt jetzt ein bisschen gross», sagt er. «Aber am Ende ist der ‹Beobachter› eine Maschine, mit der man die Welt verändern kann.»</p>
<p>Die Leidenschaft, die Dominique Strebel für seinen Beruf empfindet, will er nun seinen Töchtern, die heute 16 und 19 Jahre alt sind, mitgeben. So wie damals sein Vater ihm. Mit der älteren Tochter bespricht er aktuell ihre Berufswünsche. «Wofür man tief innen brennt, gibt einem die Richtung», rät er ihr. «Man muss seinen eigenen Weg finden. Das kann, wie ich selbst weiss, extrem schwierig sein.» Sein Handy klingelt. Er zieht es aus der Hosentasche und schaut aufs Display. «Ah, das ist sie.» Er lächelt, nimmt ab und hält das Handy ans Ohr. «Ja hallo», sagt er. «Ja genau, zum Abendessen bin ich zuhause.»</p>
<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0571.jpg" data-rel="lightbox-image-5" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img loading="lazy" decoding="async" class="aligncenter wp-image-89037" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0571.jpg" alt="" width="480" height="720" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0571.jpg 960w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0571-200x300.jpg 200w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0571-768x1152.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/06/Dominique-Strebel-20210512-DSCF0571-683x1024.jpg 683w" sizes="auto, (max-width: 480px) 100vw, 480px" /></a></p>
<p>Bilder: Marco Leisi</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/06/03/die-punkte-finden-mit-denen-man-die-welt-aus-den-angeln-heben-kann/">«Der ‹Beobachter› ist eine Maschine, mit der man die Welt verändern kann»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Andres Büchi: «Journalist sein zu können, ist ein Privileg»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/05/20/andres-buechi-journalist-sein-zu-koennen-ist-ein-privileg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 May 2021 12:08:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Andres Büchi ist nach 13 Jahren als Chefredaktor des Beobachters in den Ruhestand getreten. Noch bis Oktober bleibt er für diverse Aufgaben in einem Teilzeitpensum bei der Zeitschrift. Büchi über die Traditionsmarke Beobachter und das Brennglas Corona.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/05/20/andres-buechi-journalist-sein-zu-koennen-ist-ein-privileg/">Andres Büchi: «Journalist sein zu können, ist ein Privileg»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Andres Büchi ist nach 13 Jahren als Chefredaktor des Beobachters in den Ruhestand getreten. Noch bis Oktober bleibt er für diverse Aufgaben in einem Teilzeitpensum bei der Zeitschrift. Büchi über die Traditionsmarke Beobachter und das Brennglas Corona.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/05/20/andres-buechi-journalist-sein-zu-koennen-ist-ein-privileg/">Andres Büchi: «Journalist sein zu können, ist ein Privileg»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Er war auch die Stimme für Menschen am Rand</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/02/24/er-war-auch-die-stimme-fuer-menschen-am-rand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2021 20:14:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hans Caprez war einer der erfolgreichsten Enthüllungsjournalisten der Schweiz. Der Bündner deckte auch die Tragödie geraubter Kinder der Aktion «Kinder der Landstrasse» auf.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/02/24/er-war-auch-die-stimme-fuer-menschen-am-rand/">Er war auch die Stimme für Menschen am Rand</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hans Caprez war einer der erfolgreichsten Enthüllungsjournalisten der Schweiz. Der Bündner deckte auch die Tragödie geraubter Kinder der Aktion «Kinder der Landstrasse» auf.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/02/24/er-war-auch-die-stimme-fuer-menschen-am-rand/">Er war auch die Stimme für Menschen am Rand</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>Rechtsfragen-Abc rund um Corona</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/01/21/rechtsfragen-abc-rund-um-corona/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Eliane Stöckli]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jan 2021 05:30:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Beruf & Arbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Homeoffice]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Von Arbeitsverweigerung bis Zwischenbeschäftigung: 26 Antworten auf derzeit oft gestellte Rechtsfragen zu Arbeitsrecht und weiteren Themen.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Von Arbeitsverweigerung bis Zwischenbeschäftigung: 26 Antworten auf derzeit oft gestellte Rechtsfragen zu Arbeitsrecht und weiteren Themen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/01/21/rechtsfragen-abc-rund-um-corona/">Rechtsfragen-Abc rund um Corona</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wir trauern um Balz Hosang</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/05/11/wir-trauern-um-balz-hosang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 May 2018 19:51:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 5. Mai ist Balz Hosang, der ehemalige Chefredaktor und publizistische Leiter des Beobachters, verstorben. Die Redaktion trauert um einen ehemaligen Kollegen und Vertrauten.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/05/11/wir-trauern-um-balz-hosang/">Wir trauern um Balz Hosang</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am 5. Mai ist Balz Hosang, der ehemalige Chefredaktor und publizistische Leiter des Beobachters, verstorben. Die Redaktion trauert um einen ehemaligen Kollegen und Vertrauten.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/05/11/wir-trauern-um-balz-hosang/">Wir trauern um Balz Hosang</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verdingkinder: Wenn Journalisten zu Aktivisten werden</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/04/12/verdingkinder-wenn-journalisten-zu-aktivisten-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Apr 2016 08:21:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=10097</guid>

					<description><![CDATA[<p>Am Anfang standen die Recherchen des &#8222;Beobachters&#8220;. Die Redaktoren Dominique Strebel und Otto Hostettler thematisierten 2008 das Schicksal der Verdingkinder und Opfer von staatlichen Zwangsmassnahmen. Dann wurden die Journalisten zu Aktivisten und setzten sich für eine staatliche Wiedergutmachung ein. Mit Erfolg.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/12/verdingkinder-wenn-journalisten-zu-aktivisten-werden/">Verdingkinder: Wenn Journalisten zu Aktivisten werden</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Anfang standen die Recherchen des &#8222;Beobachters&#8220;. Die Redaktoren Dominique Strebel und Otto Hostettler thematisierten 2008 das Schicksal der Verdingkinder und Opfer von staatlichen Zwangsmassnahmen. Dann wurden die Journalisten zu Aktivisten und setzten sich für eine staatliche Wiedergutmachung ein. Mit Erfolg.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/12/verdingkinder-wenn-journalisten-zu-aktivisten-werden/">Verdingkinder: Wenn Journalisten zu Aktivisten werden</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der missliebige Gewinner</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/09/23/der-missliebige-gewinner/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2015 09:31:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[NZZ am Sonntag]]></category>
		<category><![CDATA[Felix E. Müller]]></category>
		<category><![CDATA[Andres Büchi]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Publicom]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<category><![CDATA[MediaBrands]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=25786</guid>

					<description><![CDATA[<p>Google gilt als die sympathischste Medienmarke der Deutschschweiz gemäss der Studie «Media Brands» von Publicom. Gedruckte Traditionstitel folgen erst auf den weiteren Rängen. Dennoch klopfen sich Beobachter und NZZ auf die Schultern und verschweigen den Gewinner Google. Der «Beobachter» gilt als integre Publikation, eine Instanz im Schweizer Pressewesen. Er gilt als engagiert und unbestechlich. Darum <a href="https://medienwoche.ch/2015/09/23/der-missliebige-gewinner/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/09/23/der-missliebige-gewinner/">Der missliebige Gewinner</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Google gilt als die sympathischste Medienmarke der Deutschschweiz gemäss der Studie «Media Brands» von Publicom. Gedruckte Traditionstitel folgen erst auf den weiteren Rängen. Dennoch klopfen sich Beobachter und NZZ auf die Schultern und verschweigen den Gewinner Google.<br />
<span id="more-25786"></span><br />
Der «Beobachter» gilt als integre Publikation, eine Instanz im Schweizer Pressewesen. Er gilt als engagiert und unbestechlich. Darum darf er auch austeilen. Etwa in der Rubrik «Courage/Blamage». Als blamabel geht indes auch eine <a href="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2015/09/Beo_Publicom.jpg" target="_blank" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title="">Hausmitteilung</a> durch, wo sich das Heft als «erneut sympathischste Medienmarke» selbst abfeiert. Nur: Der Superlativ stimmt nicht. <a href="http://www.publicom.ch/2015/09/02/mediabrands-2015-starke-digitale-marken/" target="_blank">In der Mitteilung</a> zum Ranking steht deutlich: «Die sympathischste Medienmarke in der deutschen Schweiz ist Google. Sie lässt den traditionsreichen Beobachter knapp hinter sich.» Hinter sich lassen heisst: Der Beobachter steht auf dem zweiten Platz und ist damit nur die zweitsympathischste Medienmarke. Nicht anders verfährt die NZZ am Sonntag. In ihrer <a href="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2015/09/NZZaS_Publicom.jpg" target="_blank" data-rel="lightbox-image-1" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title="">Hausmitteilung</a> feiert sie sich als drittsympathischste Medienmarke hinter Beobachter und Radio SRF 1. Würde der tatsächliche Sympathiesieger Google dazugezählt, wäre es nur noch der unspektakuläre und kaum vermeldenswerte Rang vier.</p>
<p>Für die Chefredaktoren der beiden Publikationen war das einerlei. Sie berufen sich auf eine Rangliste, die Publicom als Annex zur Mitteilung mitgeliefert hat, auf der<a href="http://www.publicom.ch/wp-content/uploads/Sympathie-und-St%C3%A4rke-Deutschschweizer-Medienmarken_2015.pdf" target="_blank"> nur die sprachregionalen Medienmarken</a> aufgeführt sind. Dazu Felix Müller, Chefredaktor NZZ am Sonntag: «Es findet sich in der Studie auch eine Auswertung spezifisch für die Kategorie Print. An diese habe ich mich gehalten, zumal ja Google nicht gerade als eigentliche Medienmarke gelten kann.» Eine Unterscheidung, die das befragte Publikum offenbar nicht macht, zumal in seiner Wahrnehmung Google sehr wohl auch als Medienmarke gilt, umso mehr, wenn man unter diesen Vorzeichen dazu befragt wird. Andres Büchi, Chefredaktor Beobachter, sieht inzwischen ein, dass er einen Fehler gemacht hat mit der Nichterwähnung des Gewinners. Zwar hält auch er nicht für vergleichbar, «aber wir hätten Google der Korrektheit halber trotzdem erwähnen sollen. Dass wir das nicht getan haben, war ein Fehler.»</p>
<p>Offenbar löst Google weiterhin Abwehrreflexe aus unter Printleuten. Doch das Böse verschwindet nicht, nur weil man es verschweigt. Dabei wäre es eigentlich ganz einfach: Man hätte dem Gewinner gratulieren und in einem Nebensatz darauf hinweisen können, dass Google vermutlich nicht ganz so populär wäre, ohne den Zugriff auf Inhalte von Medien wie Beobachter und NZZ am Sonntag.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/09/23/der-missliebige-gewinner/">Der missliebige Gewinner</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Quellenschutz von Fall zu Fall</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/01/21/quellenschutz-von-fall-zu-fall/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jan 2015 08:50:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Informanten]]></category>
		<category><![CDATA[Quellenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<category><![CDATA[Whistleblowing]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>2014 war ein Jahr des Quellenschutzes: Die Gerichte stärkten ihn, das Parlament stoppte eine medienfeindliche Whistleblower-Vorlage und unlautere Praktiken gegen recherchierende Journalisten erreichten eine neue Dimension. Crashkurs in Quellenschutz. Ein Ausblick auf den MAZ-Recherchetag vom kommenden Montag. Lektion 1: Quellenschutz im Detail abklären Journalisten dürfen in den meisten Fällen das Zeugnis verweigern, so zum Beispiel <a href="https://medienwoche.ch/2015/01/21/quellenschutz-von-fall-zu-fall/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>2014 war ein Jahr des Quellenschutzes: Die Gerichte stärkten ihn, das Parlament stoppte eine medienfeindliche Whistleblower-Vorlage und unlautere Praktiken gegen recherchierende Journalisten erreichten eine neue Dimension. Crashkurs in Quellenschutz. Ein Ausblick auf den <a href="http://www.maz.ch/veranstaltungen/detail/1017-dritter-schweizer-recherchetag-am-maz/" target="_blank">MAZ-Recherchetag</a> vom kommenden Montag.<br />
<span id="more-22755"></span><br />
<strong>Lektion 1: Quellenschutz im Detail abklären</strong><br />
Journalisten dürfen in den meisten Fällen das Zeugnis verweigern, so zum Beispiel in Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung. Sie dürfen sich auch gegen die Beschlagnahme von Dokumenten und Daten und eine Redaktions- oder Hausdurchsuchung wehren (so genanntes Zeugnis- und Editionsverweigerungsrecht, vgl. Art. 28a StGB; Art. 172 und 248 StPO).Dieses Verweigerungsrecht gilt aber nicht in allen Fällen. Das Gesetz definiert Ausnahmen vom Quellenschutz. So können Medienschaffende Informanten nicht schützen, wenn es um einen von 25 Tatbeständen geht, die im Gesetz ausdrücklich genannt werden: Neben Mord und vorsätzlicher Tötung gilt das zum Beispiel auch bei Kinderpornographie (Art. 197 Ziff.3 StGB), Vorteilsannahme (Art. 322sexies StGB) oder schweren Fällen von Drogendelikten (Art. 19 Abs. 2 BetMG). Dieser Ausnahmekatalog birgt Überraschungen. Deshalb sollten ihn Journalisten studieren. Damit er einfacher zu erfassen ist, <a href="https://drive.google.com/file/d/0B-Zv5IS6RhDqVHhXdEFXQWwxcjA/view?usp=sharing" target="_blank">ist hier eine Liste abrufbar</a>.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Dass der Quellenschutz löchrig ist, musste 2014 eine Journalistin der Basler Zeitung (BAZ) erfahren. Sie hatte einen Hanfhändler porträtiert und dabei erwähnt, dass er mit seinem Cannabisgeschäft 12‘000 Franken Jahresgewinn macht. Das hätte sie besser bleiben lassen. Ab einem Jahresgewinn von 10&#8217;000 Franken gilt gemäss Gerichtspraxis auch der Handel mit Hanfprodukten als «schwerer Fall» im Sinn von Art. 19 Abs. 2 BetMG. Das Bundesgericht hat den Quellenschutz also verneint und – erstaunlicherweise – das Strafverfolgungsinteresse höher gewichtet als die Medienfreiheit (vgl. Urteil 1B_293/2013 des Bundesgerichts vom 31. Januar 2014; Erläuterungen dazu von Denise Schmohl in medialex 3/2014, S. 70ff). Das öffentliche Interesse am BAZ-Text ist gemäss Bundesgericht nicht gross, da die Journalistin dem Hanfhändler eine Plattform eingeräumt und den Drogenhandel verharmlosend als «quasi normales Gewerbe unter Kollegen» dargestellt habe.<br />
Konsequenz: Die Journalistin muss den Namen nennen, oder sie wird gebüsst. Da sie jedoch den Fall an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) weitergezogen hat, verzichtet die Staatsanwaltschaft bis auf weiteres auf eine Busse. Bis der EGMR entscheidet, dauert es im Durchschnitt sechs Jahre.<br />
Übrigens: Die Journalistin hätte sich den Ärger ohne grosse Abstriche am Text sparen können, wenn sie keine Zahl oder dann 9999 Franken Jahresgewinn genannt hätte (mit einem Smiley für den Staatsanwalt).</p>
<p><strong>Lektion 2: Die Quelle von Anfang an schützen</strong><br />
Quellenschutz beginnt nicht erst, wenn der Journalist vor dem Staatsanwalt antraben muss und dem Amtsträger tapfer sagt: «Ich beanspruche mein Zeugnisverweigerungsrecht». Dann ist es oft zu spät. Quellenschutz beginnt bereits beim ersten Kontakt mit dem Informanten. Dabei sind die untenstehenden Punkte 3 bis 10 zu beachten und mit dem Informanten ausführlich zu besprechen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Im Frühling 2014 hat ein Sonntagsblick-Journalist in einem Strafverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung, das Nationalrat Christoph Mörgeli gegen Amtskollegin Kathy Riklin eingeleitet hatte, freiwillig auf seinen Quellenschutz verzichtet und gegenüber den Untersuchungsbehörden eine Aussage gemacht. Das Vorgehen stiess auf Kritik: Ein Journalist habe den Quellenschutz in jedem Fall zu beanspruchen, sonst verliere er seine Glaubwürdigkeit – lautete die einhellige Reaktion in Sozialen Medien, von Presserat und Sonntagsblick-Chefreadktorin Maier. (vgl. <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/Affaere-Moergeli-erreicht-den-SonntagsBlick/story/28350980" target="_blank">Bericht im Tages-Anzeiger vom 30. Juni 2014</a>).</p>
<p><strong>Lektion 3: Reinen Wein einschenken, frei entscheiden lassen</strong><br />
Die Journalistin sollte mit dem Informanten besprechen, welche Konsequenzen Whistleblowing für ihn hat. Gemäss aktueller Rechtsprechung verletzt zum Beispiel ein öffentlich-rechtlich Angestellter das Amtsgeheimnis, wenn er Missstände nicht zuerst dem Vorgesetzten oder einer internen Meldestelle und danach einer externen Behörde (Staatsanwalt, Ombudsstelle) meldet, bevor er sich an die Medien wendet. Der Schutz vor Kündigung ist im öffentlichen Recht teilweise gut (vgl. etwa <a href="http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20000738/index.html" target="_blank">Art. 22a des Bundespersonalgesetzes</a>), teilweise schlecht ausgebaut – im Privatrecht inexistent (die Kündigung ist in jedem Fall gültig; wegen missbräuchlicher Kündigung kann höchstens eine Entschädigung von 3-4 Monatslöhnen erstritten werden). Die aktuelle Gesetzesvorlage des Bundesrates will den Schutz von Whistleblowern im Privatrecht sogar noch verschlechtern und den Gang an die Medien ganz verbieten (vgl. dazu <a href="https://dominiquestrebel.wordpress.com/2014/12/12/geheimnisverrat-die-angst-des-parlaments-vor-sich-selbst/" target="_blank">Justizblog: «Die Angst des Parlaments vor sich selbst»</a>). Informanten sollten ihren Entscheid, an die Öffentlichkeit zu gehen, im vollen Bewusstsein der allfälligen Konsequenzen fällen. Eine solche Aufklärung schützt den Journalisten auch vor einem möglichen Vorwurf der Anstiftung zu Delikten wie Amts- oder Bankgeheimnisverletzung.</p>
<p><strong>Lektion 4: Die Nadel im Heuhaufen verstecken</strong><br />
Der Journalist muss am Anfang seiner Arbeit mit der Informantin abklären, ob die Quelle überhaupt geschützt werden kann. Hat zum Beispiel die Informantin einen Missstand bereits als einzige an den Chef gemeldet, ist dem Chef sofort klar, wer an die Medien gelangt ist, wenn genau dieser Missstand öffentlich wird. Manchmal kann der Journalist mit gezielten Massnahmen die Nadel im Heuhaufen verstecken: Er nimmt mit möglichst vielen Personen innerhalb der Firma, des Amtes Kontakt auf, aus der die Informantin stammt, um so den Verdacht auf mehrere Personen zu verteilen. Verfügen die Informanten (oder das Medium) über finanzielle Mittel, lohnt es sich, einen Anwalt vorzuschalten. Der Anwalt tritt dann stellvertretend für die Informanten an die Öffentlichkeit. Er kann die Quelle zusätzlich durch das Anwaltsgeheimnis schützen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">So hat etwa der Zürcher Rechtsanwalt Ueli Vogel-Etienne Missstände im Migrationsamt des Kantons Zürich publik gemacht, die zur Entlassung des Verantwortlichen geführt haben (vgl. <a href="http://www.ma.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/migrationsamt/de/aktuell.newsextern.-internet-de-aktuell-news-medienmitteilungen-2010-209.html" target="_blank">den externen Untersuchungsbericht</a>). Die Whistleblower konnten anonym bleiben.</p>
<p><strong>Lektion 5: Mit den Informanten das Verhalten besprechen</strong><br />
Sinnvoll sind Instruktionen, was die Informantin machen soll, damit sie keinen (zusätzlichen) Verdacht auf sich zieht (vgl. die Verhaltenstipps für Whistleblower des Beobachters auf <a href="https://sichermelden.ch/" target="_blank">sichermelden.ch</a>). Whistleblower outen sich nämlich durch unvorsichtiges Vorgehen meist selbst. Gibt es zum Beispiel interne Sicherungsmassnahmen beim Zugang zu Dokumenten oder Dateien auf internen Computern? Oder wird das Layout von Dokumenten leicht geändert, um den Zeitraum des Downloads nachträglich bestimmen zu können?</p>
<p><strong>Lektion 6: Informanten auf Strafverfolger vorbereiten</strong><br />
Der Journalist sollte den Informanten instruieren, dass dieser bei einer Hausdurchsuchung oder der Beschlagnahme von Dateien, Computern, Dokumenten sofort die Versiegelung verlangt (Art. 248 Abs. 1 StPO). Journalistische Dokumente oder Kontakte fallen nämlich gemäss Bundesgericht unter Quellenschutz – egal, wo sie sich befinden (vgl. <a href="http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=1B_424%2F2013&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F22-07-2014-1B_424-2013&amp;number_of_ranks=4" target="_blank">Urteile 1B_424/2013, 1B_436/2013</a>) – vorausgesetzt natürlich, dass überhaupt Quellenschutz besteht (vgl. Lektion 1)..</p>
<p style="padding-left: 30px;">Diese Entscheide hat Christoph Blocher erstritten. Gegen ihn ermittelt die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen Gehilfenschaft und Anstiftung zur Bankgeheimnisverletzung im Fall Hildebrand. Sie durchsuchte im März 2012 sein Haus, beschlagnahmte Dokumente und Datenträger. Blocher verlangte sofort die Versiegelung und wehrte sich erfolgreich bis vor Bundesgericht gegen die Entsiegelung: Die Strafverfolger dürfen keine journalistischen Dokumente der «Weltwoche» verwenden – weder in Papier- noch in Datenform, urteilten die Richter (Urteile vom 22. Juli 2014 1B_424/2013, 1B_436/2013.).</p>
<p><strong>Lektion 7: Informanten vor unlauteren Aktionen warnen</strong><br />
Informanten und Journalisten müssen sich bewusst sein, dass sie allenfalls von der kritisierten Person mit unlauteren Mitteln angegangen werden – zum Beispiel durch Privatdetektive, die sich als Journalisten ausgeben. Auch diese Erkenntnis wuchs im Jahre 2014 durch zwei Aufsehen erregende Fälle.</p>
<p style="padding-left: 30px;">So wurden etwa Ärzte, die Missstände im Herz-Zentrum Bodensee öffentlich gemacht hatten, von einem angeblichen Journalisten eines deutschen Fernsehsenders interviewt. Auf seiner Visitenkarte stand «Medienrecherche für Filmdokumentation». Der Interviewer war aber nicht Journalist, sondern Privatdetektiv, der für die kritisierte Klinikleitung Informationen beschaffte (vgl Beobachter vom 21. Februar 2014 <a href="http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/buerger-verwaltung/artikel/herzklinik_schnueffler-gegen-aerzte/" target="_blank">«Schnüffler gegen Ärzte»</a>).</p>
<p>In einem anderen Fall fand der damalige RTS-Journalist Yves Steiner auf seinem Computer eine von aussen installierte Software, die ihn ausspionieren sollte. Damals recherchierte er im Fall des Walliser Weinhändlers Dominique Giroud wegen des Verdachts auf Weinpanscherei und Steuerhinterziehung. Giroud soll mit Hilfe eines Privatdetektivs, einem Agenten des Nachrichtendienstes des Bundes und einem Hacker einen Trojaner auf den Computern des RTS-Journalisten und der Walliser-Korrespondentin von Le Temps eingeschleust haben. In dieser Sache laufen verschiedene Verfahren (vgl. Tages-Anzeiger vom 26. Juni 2014 <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Girouds-Anwaelte-gehen-aufs-Westschweizer-Fernsehen-los/story/25518199" target="_blank">«Girouds Anwälte gehen aufs Westschweizer Fernsehen los»</a>). Unter anderem fordert Giroud von der SRG eine <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Weinhaendler-fordert-von-der-SRG-30-Millionen-Franken-/story/27807292" target="_blank">Entschädigung von 30 Millionen Franken</a>. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat Mitte Oktober 2014 eine Beschwerde Girouds mit fünf zu vier Stimmen knapp abgewiesen.</p>
<p><strong>Lektion 8: Wenn immer möglich analog kommunizieren</strong><br />
Die Journalistin sollte mit dem Informanten die Form der Kommunikation definieren. Analoge Kommunikation bietet den besten Quellenschutz: Direkte Treffen und Gespräche, physische Übergabe von Dokumenten.<br />
Digitale Kommunikation, also telefonieren mit Festnetz oder Mobile sowie verschicken von E-Mails, ist unsicher und kann nachträglich via Vorratsdatenspeicherung vom Staatsanwalt nachvollzogen werden.</p>
<p style="padding-left: 30px;">Daran hat selbst Christoph Blocher nicht gedacht, als er sich – erfolglos – gegen die nachträgliche Telefonüberwachung wehrte (Bundesgerichtsentscheid vom 22. Juli 2014, <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/140722_1B_420-2013.html" target="_blank">Urteil 1B420/2013</a>). Er hat nicht gerügt, dass durch die Auswertung seiner Kommunikationsdaten der Quellenschutz verletzt worden sei. Darum hat das Bundesgericht diese Frage gar nicht behandelt.</p>
<p>Immerhin darf ein Staatsanwalt E-Mails nicht direkt beim Arbeitgeber herausverlangen mit dem Argument, der Chef habe ja Anzeige erstattet und müsse jetzt im Verfahren auch gebührend mitwirken. Die Strafverfolger müssen diese Daten beim Dienst ÜPF anfordern und brauchen dafür eine Bewilligung des Zwangsmassnahmegerichts. Dies hat das Bezirksgericht Zürich im Fall Iris Ritzmann festgestellt (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2014).</p>
<p>Die Universität Zürich hatte im Rahmen eines Strafverfahrens, das sie selbst durch eine Anzeige ausgelöst hatte, freiwillig und ohne Zwang E-Mails an Medienschaffende von Ritzmann und anderen Mitarbeitern der Universität übergeben. Die Staatsanwaltschaft kann diese nicht als Beweise verwerten, weil sie nicht auf dem gesetzlich vorgesehenen Weg beschafft wurden. Sie hätte die E-Mails via nachträgliche Telefonüberwachung beim Dienst ÜPF herausverlangen müssen.</p>
<p><strong>Lektion 9: Elektronische Kommunikation unzugänglich machen</strong><br />
Falls eine Medienschaffende auf Telefon und E-Mail nicht verzichten will, sollte sie mit der Informantin vereinbaren, dass sie nur von (einer der wenigen verbliebenen) öffentlichen Telefonkabinen aus oder mit verschlüsselten Mails (Pretty Good Privacy PGP; vgl. <a href="http://slides.privacyfoundation.ch/" target="_blank">Anleitung der Privacy Foundation</a>) via Tor-Netzwerk kommuniziert. Für den Upload von Dateien gibt es sichere Software (vgl. etwa beim Beobachter <a href="https://www.sichermelden.ch/" target="_blank">sichermelden.ch</a>); mit etwas Geduld lässt sich ein vergleichbar sicherer elektronischer Briefkasten auch privat installieren (vgl. etwa secure drop der Freedom of Press Foundation). Eine <a href="http://gijn.org/resources/whistleblowing/" target="_blank">gute Zusammenstellung von Tipps und Tools</a> für Whistleblowers findet sich auf der Website des Global Investigative Journalism Network. Medienschaffende sollten von ihren Chefs und Verlegern unbedingt fordern, dass es in der Redaktion mindestens einen Computer gibt, der mit der nötigen Software ausgerüstet ist.</p>
<p><strong>Lektion 10: Gesuch an den Dienst für Überwachung stellen</strong><br />
Falls die Journalistin mit dem Informanten ungesichert mobil oder per Festnetz telefoniert hat, sollten sie dem Dienst für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst ÜPF) des Bundes umgehend mitteilen, dass diese Kommunikation unter Quellenschutz fällt und bei einem allfälligen Gesuch einer Strafverfolgungsbehörde auszusondern ist. Der Dienst ÜPF muss den Namen des Journalisten, des Informanten und die Intervention selbst geheim halten. Stellt später in einem allfälligen Strafverfahren ein Staatsanwalt ein Gesuch auf nachträgliche Telefonüberwachung, kann man diese Daten nicht mehr entfernen, ohne die Quelle zu verraten.</p>
<p><strong>Lektion 11: An den eigenen Schutz denken</strong><br />
Nicht nur gegen Informanten, sondern auch gegen Journalisten können Strafverfahren eingeleitet werden. Das musste der Le Matin-Journalist Ludovic Rocchi erleben, der zu einem Neuenburger Universitätsprofessor wegen Plagiatsvorwürfen recherchierte und publizierte. Der Betroffene reichte gegen Rocchi eine Strafanzeige wegen Ehrverletzung ein. In diesem Verfahren führte der Staatsanwalt eine Hausdurchsuchung bei Rocchi durch und beschlagnahmte Datenträger. Dies geschah widerrechtlich, wie das Zwangsmassnahmegericht Val de Ruz (NE) in einem <a href="http://files.newsnetz.ch/upload/3/7/37895.pdf" target="_blank">unterdessen rechtskräftigen Entscheid</a> am 22. Mai 2014 feststellte (vgl. dazu auch den Artikel in Le Matin <a href="http://www.lematin.ch/suisse/perquisitions-journaliste-jugees-illicites/story/29156751">«Affaire Rocchi: Une Victoire pour la presse»</a>. Der Quellenschutz schützt journalistische Dokumente auch in einem Strafverfahren gegen den Medienschaffenden selbst.<br />
Die Daten dürfen nicht verwertet werden, aber trotzdem hatte der Staatsanwalt in den Stunden, bevor Rocchi die Versiegelung verlangte, wichtige Informationen einsehen können. Entscheidend ist also, dass der Journalist sofort die Versiegelung verlangt (Art. 248 Abs. 1 StPO), wenn die Polizisten mit Hausdurchsuchungsbefehl vor dem Haus stehen.</p>
<p><strong>Literatur:</strong><br />
_Schmohl, Denise, <a href="http://www.schulthess.com/verlag/detail/ISBN-9783725568116/Schmohl-Denise/Der-Schutz-des-Redaktionsgeheimnisses-in-der-Schweiz" target="_blank">Der Schutz des Redaktionsgeheimnisses in der Schweiz</a>, Diss. Universität Zürich, Schulthess 2013<br />
_Schmohl, Denise, Die Gewährleistung des Informanten- und Quellenschutz im Strafverfahren, Medialex 3/2014 vom 29. 8. 2014<br />
_Zeller, Franz, Kommentar zu Art. 28a StGB in: Niggli, Marcel Alexander / Wiprächtiger, Hans (Hrsg.), Basler Kommentar Strafrecht, 3. Auflage, Basel 2013 2013, 539 – 620<br />
_Zeller, Franz, Kommentar zu Art. 172 StPO (Quellenschutz der Medienschaffenden), in: Niggli, Marcel Alexander / Heer, Marianne / Wiprächtiger, Hans (Hrsg.), Basler Kommentar Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Auflage, Basel 2014, 1323 &#8211; 1358</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/01/21/quellenschutz-von-fall-zu-fall/">Quellenschutz von Fall zu Fall</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Bezirksgericht Zürich: Üble Nachrede gegen Tony Rominger</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/11/28/bezirksgericht-zuerich-ueble-nachrede-gegen-tony-rominger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 28 Nov 2014 21:30:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Doping]]></category>
		<category><![CDATA[üble Nachrede]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<category><![CDATA[nzz.ch]]></category>
		<category><![CDATA[Tony Rominger]]></category>
		<category><![CDATA[Radsport]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=2488</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bezirksgericht Zürich hat einen «Beobachter»-Mitarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte mit Titel und Grafik zu einem Artikel den Eindruck erweckt, Ex-Radprofi Tony Rominger stehe in Verbindung zu einer «Doping-Connection».</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bezirksgericht Zürich hat einen «Beobachter»-Mitarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte mit Titel und Grafik zu einem Artikel den Eindruck erweckt, Ex-Radprofi Tony Rominger stehe in Verbindung zu einer «Doping-Connection».</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/28/bezirksgericht-zuerich-ueble-nachrede-gegen-tony-rominger/">Bezirksgericht Zürich: Üble Nachrede gegen Tony Rominger</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wie Berner Zeitungen die Stimmung anheizen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/09/11/wie-berner-zeitungen-die-stimmung-anheizen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Sep 2014 12:13:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Berner Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bund]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Handwerk]]></category>
		<category><![CDATA[Fremdenfeindlichkeit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=968</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es braucht nicht viel, um fremdenfeindliche Sprüche zu provozieren. Es reicht völlig, wenn Journalisten ihre Arbeit nicht machen.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/09/11/wie-berner-zeitungen-die-stimmung-anheizen/">Wie Berner Zeitungen die Stimmung anheizen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Es braucht nicht viel, um fremdenfeindliche Sprüche zu provozieren. Es reicht völlig, wenn Journalisten ihre Arbeit nicht machen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/09/11/wie-berner-zeitungen-die-stimmung-anheizen/">Wie Berner Zeitungen die Stimmung anheizen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>MediaBrands 2014 – Beobachter ist stärkste Marke</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/08/22/mediabrands-2014-beobachter-ist-staerkste-marke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Aug 2014 08:26:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Publicom]]></category>
		<category><![CDATA[Total Audience]]></category>
		<category><![CDATA[Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Beobachter]]></category>
		<category><![CDATA[Verlage]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=661</guid>

					<description><![CDATA[<p>SRF 1 und 20 Minuten sind die Medienmarken, die am meisten Menschen in der Deutschschweiz erreichen. Die Medienmarke, die ihr Publikum am stärksten überzeugt, ist jedoch der traditionsreiche Beobachter. Die in diesem Jahr erstmals in der ganzen Deutschschweiz durchgeführte MediaBrands-Studie ermittelt die qualitative Ausstrahlung der Schweizer Medienmarken sowie deren Gesamtreichweite (Total Audience).</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/08/22/mediabrands-2014-beobachter-ist-staerkste-marke/">MediaBrands 2014 – Beobachter ist stärkste Marke</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>SRF 1 und 20 Minuten sind die Medienmarken, die am meisten Menschen in der Deutschschweiz erreichen. Die Medienmarke, die ihr Publikum am stärksten überzeugt, ist jedoch der traditionsreiche Beobachter. Die in diesem Jahr erstmals in der ganzen Deutschschweiz durchgeführte MediaBrands-Studie ermittelt die qualitative Ausstrahlung der Schweizer Medienmarken sowie deren Gesamtreichweite (Total Audience).</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/08/22/mediabrands-2014-beobachter-ist-staerkste-marke/">MediaBrands 2014 – Beobachter ist stärkste Marke</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>An ihren Taten sollt ihr sie erkennen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/03/06/an-ihren-taten-sollt-ihr-sie-erkennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Mar 2014 14:22:19 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Was unterscheidet eine NGO, die journalistisch recherchiert, von einer Publikation, die mit anwaltschaftlichem Journalismus politische Ziele verfolgt? Gar nicht so viel: Die einen schreiben zuerst und handeln dann. Die anderen handeln zuerst und schreiben danach. Anmerkungen zu einem Disput zwischen einem Redaktor der Zeitschrift «Beobachter» und dem Medienspercher der NGO «Erklärung von Bern». Es begann <a href="https://medienwoche.ch/2014/03/06/an-ihren-taten-sollt-ihr-sie-erkennen/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was unterscheidet eine NGO, die journalistisch recherchiert, von einer Publikation, die mit anwaltschaftlichem Journalismus politische Ziele verfolgt? Gar nicht so viel: Die einen schreiben zuerst und handeln dann. Die anderen handeln zuerst und schreiben danach. Anmerkungen zu einem Disput zwischen einem Redaktor der Zeitschrift «Beobachter» und dem Medienspercher der NGO «Erklärung von Bern».</strong></p>
<p>Es begann <a href="https://twitter.com/ottobeobachtet/statuses/427725123077279744" target="_blank">mit einer Frage</a>: Ein Journalist wollte wissen, was ein Lobbyist an einem <a href="http://recherche.mazblog.ch/" target="_blank">Journalisten-Anlass</a> verloren hat. Die Frage war natürlich rhetorisch gemeint. Denn für den Journalisten gibt es nur eine Antwort: Nichts hat ein Lobbyist am MAZ-Recherchetag zu suchen. Denn er steht auf der anderen Seite, ist quasi der natürliche Feind der Journalisten.</p>
<p>Aus der Frage entwickelte sich <a href="http://storify.com/nick_luethi/conversation-with-oliver-classen-ottobeobachtet-do?utm_campaign=&amp;utm_source=t.co&amp;utm_medium=sfy.co-twitter&amp;utm_content=storify-pingback&amp;awesm=sfy.co_sNnd" target="_blank">ein Disput</a>. Der Journalist (Otto Hostettler, Redaktor «Beobachter») und der Lobbyist (Oliver Classen, Mediensprecher «Erklärung von Bern») haben daraufhin <a href="http://www.werbewoche.ch/zeitung/para-journalismus-als-bedrohung-undoder-bereicherung" target="_blank">ihren Standpunkt</a> <a href="http://ottohostettler.ch/?p=1599" target="_blank">dargelegt</a>. Der Lobbyist erklärt, wieso sich seine Arbeit eigentlich gar nicht so stark von derjenigen recherchierender Journalisten unterscheide. Auch darum habe er am MAZ-Recherchetag teilgenommen. Es gehe ihm um «Erfahrungsaustausch in Sachen Quellenschutz, Öffentlichkeitsgesetz, Durchleuchtung nicht börsenkotierter Unternehmen und Verwendung von Justizdokumenten als News-Quellen», schreibt Classen.</p>
<p>Das wiederum lässt der Journalist nicht gelten. Er zieht <a href="http://ottohostettler.wordpress.com/2014/02/19/warum-ich-mich-gegen-pr-abgrenze/" target="_blank">in seiner Replik</a> einen klaren Trennstrich: «Warum ich mich gegen PR abgrenze», lautet der Blogeintrag von Otto Hostettler. Lobbyisten und PR-Leute hält er grundsätzlich für «Informationsverhinderer». Besucht ein Lobbyist einen Journalistenanlass, dann nur aus einem Grund: wegen der Kontaktpflege. «Selten versammeln sich in der Schweiz so viele neugierige, motivierte Journalistinnen und Journalisten an einem Ort. Gegen 80 an der Zahl konnte er am Recherche-Anlass auf einen Schlag treffen.»</p>
<p>Da sind sie wieder, die altbekannten Frontlinien und Feindbilder. PR gegen Journalismus und vor allem umgekehrt. So weit so langweilig. Die x-te Neuauflage des identitätsstiftenden <a href="https://medienwoche.ch/2013/11/05/exklusiv-gelenkte-information/" target="_self">Abgrenzungs</a>&#8211; und <a href="https://medienwoche.ch/2013/11/06/raus-aus-den-schuetzengraeben/" target="_self">Umarmungsrituals</a>. Spannend wird es im konkreten Fall bei einem genaueren Blick auf die beiden Protagonisten und ihre Arbeitgeber.</p>
<p>Otto Hostettler arbeitet beim «Beobachter». Das ist nicht irgendein <a href="http://www.axelspringer-mediapilot.ch/Medien-Portfolio-Beobachter-Gruppe_14238682.html" target="_blank">Springer-Heftli</a>, sondern eine traditionsreiche und erfolgreiche Institution in der Schweizer Medienlandschaft. Der «Beo» setzt sich nach eigener Definition gegen staatliche Willkür und andere gesellschaftliche Missstände ein. Sein politisches Programm nährt sich weniger aus einem weltanschaulichen Selbstverständnis. Es sind die Sorgen und Nöten der Leser, deren sich die Redaktion anwaltschaftlich annimmt. Und das nicht nur mit Text und Bild.</p>
<p>Regelmässig greift der «Beobachter» zu ganz handfesten politischen Instrumenten. Seit der Gründung vor bald 90 Jahren zählen dazu Kampagnen, Petitionen und Volksinitiativen. So ging es 1928 gegen die Todesstrafe, 1933 fand eine Kleidersammlung für Bergbauernkinder statt. Später folgten die erfolgreichen Begehren für eine Opferhilfe und den Gen-Schutz. Aktuell steht die Rehabilitierung der sogenannt <a href="http://www.administrativ-versorgte.ch/" target="_blank">administrativ Versorgten</a> auf dem politischen Programm. Auch dieses Anliegen wird der «Beobachter» <a href="http://www.nzz.ch/aktuell/newsticker/administrativ-versorgte-sollen-rehabilitiert-werden-1.18240834" target="_blank">aller Voraussicht nach</a> als Erfolg abbuchen können. Das geht natürlich nicht ohne Lobbyarbeit. Damit die «administrativ Versorgten» rehabilitiert und entschädigt werden, müssen Kontakte zu Politikern gepflegt und hinter den Kulissen Fäden gezogen werden. Darüber liest man natürlich nichts im Heft. Journalisten können genauso als Lobbyisten auftreten, wie Lobbyisten imstande sind, eine journalistische Recherche auf den Boden zu bringen, zumal dann, wenn sie früher selbst im Journalismus tätig waren.</p>
<p>Im Vergleich zum politischen Aktivismus des «Beobachter» nehmen sich die journalistischen Aktivitäten der NGO gar nicht so grundlegend anders aus. Wenn sich eine «Erklärung von Bern» daran macht, den <a href="http://www.evb.ch/p19349.html" target="_blank">Rohstoffplatz Schweiz zu auszuleuchten</a>, dann tut sie das natürlich auch mit dem Interesse, politische Regulierung in ihrem Sinn zu forcieren. Die Recherchen sind deshalb nicht minder akkurat und gehen genauso als Journalismus durch, wie eine «Beobachter»-Recherche.</p>
<p>Die Verwandtschaft von publizistischem Aktivismus und journalistischer NGO-Arbeit gefällt nicht allen. Es sei «völlig vermessen (…), den ‹Beobachter› als Lobbyorganisation herbei zu argumentieren mit dem Ziel, die ‹Erklärung von Bern› als journalistische Kraft zu definieren», schreibt  «Beobachter»-Redaktor Otto Hostettler in seinem Blog-Eintrag. So kann nur argumentieren, wer die Rolle des «Beobachters» bewusst (?) kleinredet. Nur so lässt sich eine Trennlinie ziehen zwischen «unabhängigem» Journalismus und manipulativer Lobbyarbeit einer NGO. Doch dieser Vorwurf  fällt auf den «Beobachter» zurück. Wer einem politischen Anliegen zum Durchbruch verhelfen will, kriegt automatisch Schlagseite. Das wertet die Qualität des Journalismus überhaupt nicht ab. Im Gegenteil. Nur eine einwandfreie Recherche dient als glaubwürdige Grundlage für eine erfolgreiche Kampagne. Aber blinde Flecken bleiben. Eine harte Gegenrecherche zu einem Kampagnethema wird man nie lesen.</p>
<p>Das Beispiel zeigt: Die Trennlinie zwischen Journalismus und Lobbyarbeit, respektive politischem Aktivismus, verläuft längst nicht so deutlich, wie sie manche Journalisten gerne ziehen möchten. Der nüchterne Blick auf hybride Modelle an der Schnittstelle zwischen Journalismus und politischem Aktivismus könnte helfen, die oft mit untauglichen schwarz-weiss Schablonen geführte Debatte zu versachlichen. Das Festhalten an lieb gewonnenen Glaubenssätzen führt nicht weiter. Vielmehr gilt es genauer hinzuschauen, wer was mit welchem Interesse macht. Denn an ihren Taten sollt ihr sie erkennen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/03/06/an-ihren-taten-sollt-ihr-sie-erkennen/">An ihren Taten sollt ihr sie erkennen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Unter falscher Identität</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2011/11/02/unter-falscher-identitat/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rafaela Roth]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Nov 2011 15:23:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Presserat]]></category>
		<category><![CDATA[Praxis]]></category>
		<category><![CDATA[Bachelor]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verdeckte Recherche ist im deutschsprachigen Raum vor allem durch die aufwändigen und auch umstrittenen Reportagen von Günter Wallraff bekannt. Doch es gibt auch die kleinen Wallraffs. In der Schweiz arbeiten immer wieder Journalisten mit der rechtlich und ethisch heiklen Methode der verdeckten Recherche. Allerdings nur punktuell und ohne langfristig und unter falscher Identität in ein <a href="https://medienwoche.ch/2011/11/02/unter-falscher-identitat/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/11/02/unter-falscher-identitat/">Unter falscher Identität</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img loading="lazy" decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2011/11/ali_wallraff.jpg" alt="" width="120" height="136" /> Verdeckte Recherche ist im deutschsprachigen Raum vor allem durch die aufwändigen und auch umstrittenen Reportagen von Günter Wallraff bekannt. Doch es gibt auch die kleinen Wallraffs. In der Schweiz arbeiten immer wieder Journalisten mit der rechtlich und ethisch heiklen Methode der verdeckten Recherche. Allerdings nur punktuell und ohne langfristig und unter falscher Identität in ein fremdes Milieu abzutauchen.<br />
Die Autorin hat für ihre Bachelor-Arbeit sieben Schweizer Journalisten befragt, die bei ihren Recherchen verschleiern und vorspielen.<br />
<span id="more-28936"></span><br />
Verdeckte Recherche: Ein journalistisches Arbeitsinstrument aus den glorreichen Zeiten des Journalismus? Eine Methode, die nur noch in romantischen Journalistenfantasien vorkommt? Gibt es denn in der Schweiz noch verdeckte Recherche oder ist sie einfach unnötig? Doch, es gibt sie noch. Nur nicht so spektakulär wie sie ein Günter Wallraff für seine <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ganz_unten" target="_blank">grossen Sozialreportagen</a> inszeniert hatte.</p>
<p>Gerade bei Recherchen zu Unternehmen aus der Privatwirtschaft oder beim Konsumentenjournalismus wird nicht selten mit verdeckten Karten gespielt. Etwa dann, wenn Journalisten einen unverfälschten Blick hinter die PR-Kulissen werfen wollen, um beispielsweise Einstandspreise bei Grosshändlern herauszufinden, oder um zu beobachten, wie kompetent Anwälte ahnungslose Bürger beraten, oder um zu testen <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/category/transparenztest-2011/" target="_blank">wie transparent Bundesämter</a> tatsächlich auf Anfragen reagieren und wie einfach man sich eine Doktorarbeit kaufen kann – verdeckte Recherche findet vielfältige Anwendung.</p>
<p>Ein aktuelles Beispiel einer verdeckten Recherche lieferte den Stoff für einen Artikel im «Beobachter». Ein Journalist loggte sich in verschiedene <a href="http://www.beobachter.ch/familie/kinder/artikel/chat-foren_kommst-du-in-die-sauna-mit-mir/" target="_blank">Chat-Räume im Internet</a> unter der Identität einer 15-Jährigen ein, kreierte eine E-Mail-Adresse und ein Personenprofil mit Bild. Er wollte herausfinden, auf welche Menschen Kinder im Internet treffen. «Ich habe dann probiert mich da reinzudenken und etwas die Naive, Verlegene und Überraschte zu spielen», erklärt der Journalist. Die unzweideutigen Angebote seien sehr schnell gekommen.</p>
<p>Es ist nicht selbstverständlich, dass noch verdeckt recherchiert wird, denn Journalisten begeben sich damit in eine Grauzone. Es gilt rechtliche und ethische Klippen zu umschiffen. Der Schweizer Presserat äussert sich in den Richtlinien des Journalistenkodex <a href="http://www.presserat.ch/12870.htm" target="_blank">klar gegen Recherchemethoden der Verschleierung</a>. In Punkt 4.2 bietet er jedoch <a href="http://www.presserat.ch/12880.htm" target="_blank">ein Schlupfloch</a>: «Verdeckte Recherchen sind ausnahmsweise zulässig, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an den damit recherchierten Informationen besteht und wenn diese Informationen nicht auf andere Weise beschafft werden können.» Doch der Begriff «öffentliches Interesse» bedarf von Fall zu Fall der Auslegung.</p>
<p>Undercoverrecherche birgt auch rechtliche Risiken. Anders als in Deutschland ist ihr Status in der Schweiz noch nicht durch eine dezidierte Rechtsprechung geklärt, wie der deutsche Medienwissenschaftler Michael Haller in seinem Handbuch <a href="http://www.uvk.de/buch.asp?ISBN=9783896694348" target="_blank">«Recherchieren»</a> festhält. Vor allem Rechtsbereiche zum Schutze der Persönlichkeit und der Privatsphäre können bei verdeckter Recherche verletzt werden. Bisherige <a href="http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=07.10.2008_6B_225/2008" target="_blank">Gerichtsurteile</a> aus der Schweiz, die vor allem den Einsatz von versteckter Kamera betreffen, fielen <a href="http://www.medienspiegel.ch/archives/002152.html" target="_blank">eher restriktiv aus</a>. Dies könnte Journalisten hemmen, sich an die Methode heranzuwagen. So meint beispielsweise ein befragter Journalist: «Heute muss man damit rechnen, verurteilt zu werden. Die bisherige Rechtsprechung ist nicht ausgelotet.»</p>
<p>Es überrascht also nicht, dass die befragten Experten ihre Grenzen selber eng ziehen. Für alle gilt die verdeckte Recherche als Ausnahmeinstrument, das nur in Betracht gezogen werden darf, wenn kein anderes Recherchewerkzeug zur gewünschten Information führen kann &#8211; als Ultima Ratio sozusagen. Zudem sind sich die Experten einig, dass die Täuschung vor der Publikation des Artikels aufgelöst werden und die Intention dahinter dargelegt werden muss. Eine Mehrheit der befragten Journalisten findet, dass verdeckt recherchierte Themen eine hohe Relevanz besitzen müssen und die Wahl der Methode durch ein hohes öffentliches Interesse gerechtfertigt werden muss. Ein Journalist fasst diese Abwägungen so zusammen: «Grundsätzlich finde ich es wichtig, dass wenn es in einen juristischen Graubereich geht, ich gemeinsam mit dem Verlag eine Güterabwägung vornehme, und vielleicht finde: OK, das öffentliche Interesse legitimiert, wenn man das Gesetz ein bisschen ankratzt.»</p>
<p>Als Gründe, wieso verdeckte Recherche in der Schweiz selten angewendet wird, lassen die Experten weder mangelndes Know-how noch fehlende Zeit gelten. Es brauche nicht enorm viel Zeit für verdeckte Recherche, sondern eher einen Zeithorizont, innerhalb dessen eine verdeckte Recherche laufen kann. Zudem ist natürlich etwas Kreativität erforderlich, um die Methode in den journalistischen Alltag einzubauen. Und es braucht eine mutige Redaktion: «Verdeckte Recherchen sind Geschichten mit grossem Aufwand und unklarem Output», erklärt ein befragter Journalist, «dieses Risiko muss eine Redaktion eingehen können.» Zudem beeinflussen das Recherchebudget und die Ausrichtung des Mediums die Anwendung verdeckter Recherche.</p>
<p>Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sich die sieben Journalisten einig waren, dass Undercoverrecherche wichtig ist für den Schweizer Journalismus und keineswegs ein Relikt aus vergangener Zeit. Es lässt sich sogar ein Trend zu einer neuen Art verdeckter Recherche ausmachen. Die befragten Journalisten tauchen nicht komplett und längerfristig in ein Milieu ab, wie Wallraff das gemacht hat. Sie nutzen verdeckte Recherche mithilfe virtueller Identitäten im Internet, fingierter Telefonanrufe und kurzfristiger Rollenspiele und helfen so Missstände aufzudecken. Dies passiert aber dank der starken innerlichen Motivation der Journalisten und weniger durch Förderung der Redaktionen.</p>
<p>Wollte man die verdeckte Recherche als Teil vom investigativen Journalismus fördern, müsste die Technik aber aktiv an Journalistenschulen gelehrt werden. Zudem müssten die rechtliche Situation geklärt und Freiräume geschaffen werden. Und nicht zuletzt braucht es eine recherchefreundliche Redaktionskultur, die den Journalisten Freiraum und Zeit lässt bei der Suche nach der angemessenen Recherchemethoden.</p>
<p><em>Dieser Artikel basiert auf der Bachelor-Arbeit der Autorin, mit der sie am Institut für Angewandte Medienwissenschaft IAM in Winterthur ihr Studium erfolgreich abgeschlossen hat. In sieben anonymen Experteninterviews mit namhaften Journalisten der SonntagsZeitung, des Beobachters, des Tages-Anzeigers, der Weltwoche, des K-Tipps und der WOZ ging sie der Frage nach, welche Bedeutung der verdeckten Recherche bei Deutschschweizer Printmedien zukommt, wie sie funktioniert und was ihre Möglichkeiten und Grenzen sind.</em></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/11/02/unter-falscher-identitat/">Unter falscher Identität</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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