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	<title>Fall Walker | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Thu, 10 Oct 2019 18:50:58 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Meienanalyse Fall Walker: Journalismusforscher im Gefängnis</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/09/11/meienanalyse-fall-walker-journalismusforscher-im-gefaengnis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Sep 2019 08:25:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Welche Rolle spielten die Medien im Justizfall Ignaz Walker? Der Fall löste über Jahre ein immenses Medienecho aus. Ein IAM-Forschungsteam hat die Rolle der Medien umfassend untersucht – und Walker im Gefängnis besucht.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/11/meienanalyse-fall-walker-journalismusforscher-im-gefaengnis/">Meienanalyse Fall Walker: Journalismusforscher im Gefängnis</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Welche Rolle spielten die Medien im Justizfall Ignaz Walker? Der Fall löste über Jahre ein immenses Medienecho aus. Ein IAM-Forschungsteam hat die Rolle der Medien umfassend untersucht – und Walker im Gefängnis besucht.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/11/meienanalyse-fall-walker-journalismusforscher-im-gefaengnis/">Meienanalyse Fall Walker: Journalismusforscher im Gefängnis</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kein «Rudeljournalismus» im Fall Ignaz Walker</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/07/05/kein-rudeljournalismus-im-fall-ignaz-walker/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jul 2019 13:58:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Medien haben im Fall des Erstfelder Barbetreibers Ignaz Walker insgesamt ausgewogen berichtet. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Urner Regierung in Auftrag gegebene Untersuchung.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/07/05/kein-rudeljournalismus-im-fall-ignaz-walker/">Kein «Rudeljournalismus» im Fall Ignaz Walker</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Medien haben im Fall des Erstfelder Barbetreibers Ignaz Walker insgesamt ausgewogen berichtet. Zu diesem Ergebnis kommt eine von der Urner Regierung in Auftrag gegebene Untersuchung.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/07/05/kein-rudeljournalismus-im-fall-ignaz-walker/">Kein «Rudeljournalismus» im Fall Ignaz Walker</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Unglaubwürdiger Kronzeuge der «Rundschau»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/01/23/unglaubwuerdiger-kronzeuge-der-rundschau/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Jan 2019 04:30:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die «Rundschau» macht drei inhaltliche Einwände geltend gegenüber der Berichterstattung der NZZ zum Fall Ignaz Walker von vergangener Woche. Trotzdem bleibt der Gesamteindruck, dass sich Sasa S. als äusserst unglaubwürdiger Kronzeuge für die von SRF lange Zeit favorisierte Komplott-Theorie erweist.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/01/23/unglaubwuerdiger-kronzeuge-der-rundschau/">Unglaubwürdiger Kronzeuge der «Rundschau»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die «Rundschau» macht drei inhaltliche Einwände geltend gegenüber der Berichterstattung der NZZ zum Fall Ignaz Walker von vergangener Woche. Trotzdem bleibt der Gesamteindruck, dass sich Sasa S. als äusserst unglaubwürdiger Kronzeuge für die von SRF lange Zeit favorisierte Komplott-Theorie erweist.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/01/23/unglaubwuerdiger-kronzeuge-der-rundschau/">Unglaubwürdiger Kronzeuge der «Rundschau»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>NZZ frisiert Fernsehinterview mit Auftragsmörder</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/01/19/nzz-frisiert-fernsehinterview-mit-auftragsmoerder/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 19 Jan 2019 12:29:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die «Neue Zürcher Zeitung» kritisierte die «Rundschau» scharf. Dabei unterliefen ihr selber Fehler.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die «Neue Zürcher Zeitung» kritisierte die «Rundschau» scharf. Dabei unterliefen ihr selber Fehler.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/01/19/nzz-frisiert-fernsehinterview-mit-auftragsmoerder/">NZZ frisiert Fernsehinterview mit Auftragsmörder</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die «Rundschau» und der Fall Walker: SRF tickt anders</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/01/16/die-rundschau-und-der-fall-walker-srf-tickt-anders/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Jan 2019 14:08:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Manipulation, falsche Anschuldigung, brüchige Quellenlage: Die «Rundschau», das Politmagazin des Schweizer Fernsehens SRF, sieht sich mit happigen Vorwürfen konfrontiert. Beim gebührenfinanzierten Fernsehen scheint das niemand zu kümmern.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/01/16/die-rundschau-und-der-fall-walker-srf-tickt-anders/">Die «Rundschau» und der Fall Walker: SRF tickt anders</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Manipulation, falsche Anschuldigung, brüchige Quellenlage: Die «Rundschau», das Politmagazin des Schweizer Fernsehens SRF, sieht sich mit happigen Vorwürfen konfrontiert. Beim gebührenfinanzierten Fernsehen scheint das niemand zu kümmern.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/01/16/die-rundschau-und-der-fall-walker-srf-tickt-anders/">Die «Rundschau» und der Fall Walker: SRF tickt anders</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Anklage gegen den Kronzeugen der «Rundschau» im Fall Ignaz Walker</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/01/15/anklage-gegen-den-kronzeugen-der-rundschau-im-fall-ignaz-walker/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jan 2019 06:00:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Dem kroatischen Auftragsschützen, auf den das SRF-Politmagazin seine Komplotttheorie stützte, wird jetzt falsche Anschuldigung vorgeworfen. Der NZZ liegt die Rohfassung des streitbaren Fernsehinterviews vor – sie ist entlarvend.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/01/15/anklage-gegen-den-kronzeugen-der-rundschau-im-fall-ignaz-walker/">Anklage gegen den Kronzeugen der «Rundschau» im Fall Ignaz Walker</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Dem kroatischen Auftragsschützen, auf den das SRF-Politmagazin seine Komplotttheorie stützte, wird jetzt falsche Anschuldigung vorgeworfen. Der NZZ liegt die Rohfassung des streitbaren Fernsehinterviews vor – sie ist entlarvend.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/01/15/anklage-gegen-den-kronzeugen-der-rundschau-im-fall-ignaz-walker/">Anklage gegen den Kronzeugen der «Rundschau» im Fall Ignaz Walker</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wie Alex Baur aus dem «Fall Walker» einen «Fall Rundschau» konstruierte</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/01/03/wie-alex-baur-aus-dem-fall-walker-einen-fall-rundschau-konstruierte/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Carmen Epp]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jan 2018 16:08:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eigentlich wollte Alex Baur nie etwas zum sogenannten Fall Walker schreiben. Nach vier Jahren mischt der Weltwoche-Reporter mit Medienschelte in Richtung «Rundschau» von SRF nun doch noch mit. Nur: Seine selten durch Akten gestützte Kritik an der Berichterstattung der TV-Journalisten und sein blindes Vertrauen ins Bundesgericht führen in die Irre. Wir zeigen wie und wo. <a href="https://medienwoche.ch/2018/01/03/wie-alex-baur-aus-dem-fall-walker-einen-fall-rundschau-konstruierte/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eigentlich wollte Alex Baur nie etwas zum sogenannten Fall Walker schreiben. Nach vier Jahren mischt der Weltwoche-Reporter mit Medienschelte in Richtung «Rundschau» von SRF nun doch noch mit. Nur: Seine selten durch Akten gestützte Kritik an der Berichterstattung der TV-Journalisten und sein blindes Vertrauen ins Bundesgericht führen in die Irre. Wir zeigen wie und wo.</strong><br />
<img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2018/01/MW-Epp-vs-Baur_Fall-Walker_20180103b.jpg" alt="" width="1024" height="686" class="alignnone size-full wp-image-51500" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2018/01/MW-Epp-vs-Baur_Fall-Walker_20180103b.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2018/01/MW-Epp-vs-Baur_Fall-Walker_20180103b-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2018/01/MW-Epp-vs-Baur_Fall-Walker_20180103b-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2018/01/MW-Epp-vs-Baur_Fall-Walker_20180103b-470x315.jpg 470w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><br />
Im November wurde der Fall Walker (siehe nachfolgender Kasten) erneut vor dem Urner Obergericht verhandelt. Es war bereits die vierte Verhandlung in der Sache, umso erstaunlicher war die Tatsache, dass sich diesmal so viele Medienschaffende wie noch nie zum Prozess in Altdorf eingefunden hatten. Die Anwesenheit eines Journalisten überraschte mich dabei am meisten: Zum ersten Mal überhaupt nahm auch Alex Baur von der Weltwoche Platz im zum Gerichtssaal umfunktionierten Landratssaal.</p>
<div style="margin: 4%; border: solid; border-width: 1px; border-color: #cccccc; padding: 4% 4% 2% 4%;">
<p class="Text"><span style="font-size: 15px;">Ignaz Walker wird vorgeworfen, am 4. Januar 2010 vor seinem Nachtclub in Erstfeld auf einen Gast geschossen und am 10. November 2010 <strong>einen Auftragskiller auf seine damalige Ehefrau angesetzt</strong> zu haben. Der Bargast blieb unverletzt, die Ehefrau zog sich lebensbedrohliche Verletzungen zu. Das Landgericht des Kantons Uri verurteilte Walker im September 2012 dafür zu 10 Jahren Haft, das Obergericht erhöhte die Strafe im Oktober 2013 auf 15 Jahre. Das Bundesgericht hob das Urteil auf und wies den Fall wegen einer nicht verwertbaren DNA-Spur zur Neubeurteilung zurück. Im Oktober 2015 <strong>sprach das Obergericht Walker schuldig</strong> wegen des Schusses auf den Bargast und verurteilte ihn dafür zu 28 Monaten Haft, vom Vorwurf des Mordauftrags an seiner damaligen Ehefrau sprach ihn das Gericht frei. Auch dieses <strong>Urteil hielt vor Bundesgericht nicht stand</strong>: Es bestätigte im April 2017 zwar den Schuldspruch wegen «Gefährdung des Lebens» zu Lasten des Bargastes, den Freispruch wegen Mordes in Mittäterschaft hob es jedoch auf – dieser sei willkürlich erfolgt. Weshalb der Mordauftrag im November 2017 erneut vor dem Obergericht verhandelt wurde. Am 22. Januar 2018 wird das inzwischen dritte Urteil des Obergerichts mündlich verkündet.</span></p>
</div>
<p>Erstaunt war ich nicht wegen des neuen Gesichts an der Berufungsverhandlung. Auch der «Tages-Anzeiger» hatte nach Thomas Knellwolf einen mir bis dahin unbekannten Vertreter nach Altdorf geschickt. Was mich überraschte war vielmeher, dass sich die Weltwoche nun doch für den Fall zu interessieren schien.</p>
<p>Aus einer Mail-Unterhaltung mit Alex Baur nach der Obergerichtsverhandlung von 2013 – die damals lediglich von Urner Medien besucht worden war – wusste ich, dass Baur zwar Kenntnis vom Fall hatte, sich aber dagegen entschied, darüber zu schreiben. Walkers Verteidiger hatte ihm damals – als erstem Journalisten überhaupt – Akten des Falls zukommen lassen und um eine Einschätzung gebeten. Da Baur, entgegen der Meinung des Verteidigers, keinen Justizskandal erkannte, habe er auf eine Publikation verzichtet, so seine Erklärung damals per Mail. </p>
<p>Bevor ich zu Baur zurückkomme, ist ein kleiner Exkurs nötig: </p>
<div style="padding-top: 20px;">
<h2>Nach Aktenstudium zu einem anderen Bild</h2>
</div>
<p>Trotz der ausdrücklichen Warnung von Baur, dass Walkers Verteidiger sehr einseitig und der damals bereits rechtskräftig verurteilte Auftragsschütze Sindelic «völlig unglaubwürdig» und seines Erachtens «als Täter überführt» sei, entschied ich mich dazu, mir selber ein Bild zu machen und bat den Verteidiger um Akteneinsicht. Und beugte mich während dreier Wochen im Sommer 2014 über die Verfahrens- und Gerichtsakten im Fall Walker.</p>
<p>Natürlich habe ich die mir vom Verteidiger zur Verfügung gestellten Akten zu allererst auf ihre Vollständigkeit hin übergeprüft; also zunächst akribisch nachvollzogen, ob jedes im Aktenverzeichnis angegebene Aktorum auch wirklich in den 15 Bundesordnern enthalten war, die ich nach und nach in Zürich abholte, und der Verteidiger nicht etwa entscheidende Aktenstücke böswillig entfernen liess, um mich auf eine falsche Fährte zu locken.</p>
<p>Eine solche Vorgehensweise ist für mich eigentlich so selbstverständlich, dass sich der explizite Hinweis darauf im Normalfall erübrigen würde. Angesichts der Skepsis von verschiedenen Seiten – auch von Journalisten – sehe ich mich leider genötigt, dies hier ausdrücklich zu betonen: Der Vorwurf, ich hätte mich vom Verteidiger für seine Sache einspannen lassen, geht fehl. Ich habe mich seit jeher einzig und allein auf die Akten verlassen.</p>
<p>Während dieses intensiven Aktenstudiums kam ich zu einem anderen Bild als Kollege Baur von der Weltwoche jetzt kommt: Nämlich, dass die Ungereimtheiten im Untersuchungsverfahren, die Walkers Verteidiger vor Gericht vorgebracht hatte, nicht bloss Behauptungen eines einseitigen Verteidigers sind, sondern sich durch die Akten belegen lassen. Zu diesem Schluss kam offenbar auch die «Rundschau», die seit dem 1. Oktober 2014 insgesamt elf Mal über die Ungereimtheiten im Fall Walker berichtete – <a href="https://www.srf.ch/sendungen/rundschau/aufgedeckt" rel="noopener" target="_blank">nachzusehen hier</a>.</p>
<p>Auch ich publizierte regelmässig Artikel zum Fall Walker, anfänglich noch beim «Urner Wochenblatt» (online nicht zugänglich), dann als freie Journalistin <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/mordauftrag-oder-raffinierte-intrige/story/26900059" rel="noopener" target="_blank">für den «Tages-Anzeiger»</a>, vor und während der Berufungsverhandlung <a href="https://www.watson.ch/Fall+Walker" rel="noopener" target="_blank">2016 für «Watson»</a> und seit diesem Jahr als Redaktorin <a href="http://www.luzernerzeitung.ch/Urner+Gerichtsprozess." rel="noopener" target="_blank">bei der «Urner Zeitung»</a>. In der Zwischenzeit hat auch Thomas Knellwolf, Leiter des Recherchedesks vom «Tages-Anzeiger», Recherchen zum Fall aufgenommen, publiziert und analysiert – <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/staatsanwaltschaft-verheimlicht-zentrale-ermittlungsergebnisse/story/30142090" rel="noopener" target="_blank">etwa hier</a>, <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/neue-heisse-spur-beim-angeblichen-auftragsmord/story/19600972" rel="noopener" target="_blank">hier</a> und <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/es-ist-etwas-faul-im-lande-tells/story/30327343" rel="noopener" target="_blank">hier</a>. Was den genannten Texten und Sendungen gemein ist: Sie stützen sich auf die Akten. </p>
<div style="padding-top: 20px;">
<h2>Komplott-Theorie beantwortet offene Fragen</h2>
</div>
<p>Die «Rundschau» ging einen Schritt weiter mit den Interviews mit dem verurteilten Auftragsschützen. Sasa Sindelic sagte dem Schweizer Fernsehen, Walker sei unschuldig und der Anschlag auf dessen damalige Ehefrau sei ein Komplott von der Ehefrau, ihm und einem unbekannten Dritten gewesen. Zugegeben: Ich stand Sindelics Aussagen zu Beginn skeptisch gegenüber. Wieso bringt er erst jetzt diese «Wahrheit» ans Licht, nachdem er seine Haftstrafe schon fast abgesessen hatte? Wieso sollte er freiwillig unschuldig für jemanden ins Gefängnis? Und was ist von einem Komplott zu halten, bei dem sich die angeblich beteiligte Ehefrau schliesslich schwer verletzt hat? </p>
<p>Auch hier vertiefte ich mich erneut in die Akten und kam zum Schluss, dass – so unglaubwürdig es auch klingen mag – es durchaus gewichtige Anhaltspunkte gibt, die für einen Komplott und/oder einen anderen Schützen sprechen. Aspekte des Mordversuchs, die bisher offene Fragen aufwarfen – wie etwa das Fluchtverhalten des Opfers, das vorangegangene Gespräch zwischen Opfer und Täter, die Hunde am Tatort, der Transport der Tatwaffe, die fehlende Kapuze bei Sindelic und die Tatsache, dass das Opfer wenige Tage nach dem Anschlag freigiebig dem «Blick» Auskunft gab, obwohl der Täter damals noch nicht dingfest war – all diese Dinge liessen sich mit der Theorie des Mordkomplotts und/oder des anderen Schützen plötzlich schlüssig erklären. Weshalb ich die Recherchen der «Rundschau» nicht einfach als Unsinn abtun konnte.</p>
<p>Daran änderte sich auch nichts, als das Bundesgericht im April 2017 der Komplott-Theorie eine Abfuhr erteilte. Abgesehen davon, dass es stossend ist vom höchsten Gericht, die «Rundschau» in einem Urteil dermassen zu kritisieren, ohne dass sich die Sendung – weil nicht Partei im Verfahren – dazu hätte äussern können, so vermochte und vermag mich das Urteil schlichtweg nicht zu überzeugen. Das Bundesgericht rügte das Obergericht, es habe beim Freispruch keine Gesamtschau der Indizien gemacht, nicht alle für und gegen Walkers Schuld sprechende Indizien gegeneinander abgewogen, begeht aber letztlich genau den selben Fehler. Das Bundesgericht zieht in seinen Erwägungen nicht nur selektiv die belastenden Indizien ins Feld, es scheint dies sogar – anders kann ich es mir nicht erklären – in Unkenntnis gewisser Akten getan zu haben. Zwei Beispiele unter vielen dazu habe ich <a href="http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/uri/hat-das-bundesgericht-der-staatsanwaltschaft-blind-vertraut;art9652,1137384" rel="noopener" target="_blank">hier beschrieben</a>. Dass die Bundesrichter durchaus etwas übersehen haben könnten, ist angesichts deren Arbeitslast nicht unwahrscheinlich, wie der ehemalige Bundesgerichtsschreiber Marc Thommen <a href="http://www.luzernerzeitung.ch/nachrichten/zentralschweiz/uri/vorwurf-der-willkuer-birgt-ein-risiko;art9652,1137170" rel="noopener" target="_blank">hier ausführt</a>.</p>
<div style="padding-top: 20px;">
<h2>Baurs Texte sind in mehrfacher Hinsicht stossend</h2>
</div>
<p>Nun zurück zu Baur: </p>
<p>Nachdem ich mich vier Jahre lang mit den Akten herumgeschlagen habe und inzwischen teilweise auswendig weiss, unter welchem Aktorum sich welche Einvernahme oder welches Gutachten finden lässt, kommt Baur nun plötzlich daher und sagt sinngemäss: alles Blödsinn! In zwei Artikeln in der Weltwoche (<a href="http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2017-47/artikel/tatort-leutschenbach-die-weltwoche-ausgabe-472017.html" rel="noopener" target="_blank">zu lesen hier</a> und <a href="http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2017-49/artikel/sie-machten-das-opfer-zur-taeterin-die-weltwoche-ausgabe-492017.html" rel="noopener" target="_blank">hier</a>) nutzt er in erster Linie das Bundesgerichtsurteil, um gegen die «Rundschau» zu schiessen.</p>
<div style="margin: 4%; border: solid; border-width: 1px; border-color: #cccccc; padding: 4% 4% 2% 4%;">
<p class="Text"><span style="font-size: 15px;">Die beiden Artikel von Alex Baur zum Fall Walker sind mit Anmerkungen der Autorin als Word-Dokumente <a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2018/01/Die-Weltwoche01.docx">hier («Tatort Leutschenbach»)</a> und <a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2018/01/Die-Weltwoche02.docx">hier («Sie machten das Opfer zur Täterin»)</a> herunterzuladen und einsehbar.</span></p>
</div>
<p>Wieso ich mich nun dazu äussere? Zum Einen weil mit einer Gegendarstellung der «Rundschau» nicht mehr zu rechnen ist – bezüglich dieses Streites zwischen der «Rundschau» und der Weltwoche verweise ich auf die Berichterstattung des <a href="http://www.kleinreport.ch/news/streit-um-weltwoche-artikel-rundschau-weist-manipulationsvorwurfe-zuruck-88667/" rel="noopener" target="_blank">Kleinreports</a>. Zum Anderen, weil Baur mich auf <a href="https://twitter.com/alex_baur/status/938480709894799361" rel="noopener" target="_blank">Twitter</a> inzwischen in die Kritik miteinbezogen hat – und ich einige Punkte so nicht stehen lassen kann.</p>
<p>Bereits am Verhandlungstag wurde deutlich, dass sich Baur nicht wirklich für den Fall interessierte. Er machte kaum Notizen und erachtete es nicht als nötig, auch zum zweiten Verhandlungstag nach Altdorf zu reisen. Baur begründet dies per Mail folgendermassen: Er habe sich mit dem, was das Bundesgericht in seinen beiden Urteilen bereits festgehalten hatte, «nicht mehr gross herumschlagen» wollen. Der erste Verhandlungstag habe «nichts, aber auch gar nichts» gebracht, was er nicht schon gelesen und gehört hatte. Es sei also auch von Replik, Duplik et cetera «nichts Neues zu erwarten» gewesen.</p>
<p>Hier irrt Baur: Verteidiger Jaeggi zeigte am zweiten Verhandlungstag – in Abwesenheit von Baur – vor Gericht auf, wieso das angebliche Täterwissen der Zeugin, die das Bundesgericht wieder mehr gewichtete, mit Vorsicht zu geniessen sei. Auf meine Frage an Baur, ob ihm diese Ausführungen bekannt seien und ob er Jaeggis Behauptungen in den Akten nachgeprüft habe, hält Baur fest: «Klar habe ich Jaeggi gehört. Ich teile seine Meinung nicht.» Das nenne ich Rechercheverweigerung.</p>
<p>Zum Anderen enthalten Baurs Texte eine Reihe an Falschinformationen und Irreführungen. Nicht alle sind von grossem Gewicht, trotzdem vermitteln sie den Eindruck, dass hier entweder mit Halbwissen operiert oder bewusst Stimmung gemacht wird.</p>
<div style="padding-top: 20px;">
<h3>Kategorie: Nicht entscheidend, aber peinlich</h3>
</div>
<p><em>Baur vertut sich in der Anzahl Telefonate zwischen Sindelic und Walker, liegt beim Datum des Obergerichtsurteils 13 Monate daneben und behauptet, die «Rundschau» habe den Fall einen Monat nach Walkers Verurteilung aufgenommen, obwohl in Wahrheit mehr als ein Jahr dazwischen lag. </em></p>
<p>Baur tut diese Fehler auf Anfrage despektierlich mit «quel horreur!» ab und fragt zurück: «Erwartest Du im ernst, dass ich das ernst nehme?» </p>
<p>Klar, die Fehler sind nicht entscheidend, aber geben zumindest einen Hinweis darauf, mit welcher Sorgfalt der Reporter an die Sache herangeht.</p>
<div style="padding-top: 20px;">
<h3>Kategorie: Aktenwidrig</h3>
</div>
<p><em>Baur hält in seinen Texten mehrfach fest, Walker habe im Januar 2010 «mit seiner eigenen Pistole» auf den Bargast geschossen.</em></p>
<p>Diese Aussage lässt sich anhand der Akten eben gerade nicht erhärten.</p>
<p>Auf die Frage, wie er darauf komme, flüchtet sich Baur in semantische Spitzfindigkeit. Zuerst hält er fest, es sei «völlig klar», dass Walker geschossen habe. Als er schoss, sei er im Besitz der Waffe gewesen. «Ob sie auch in seinem Eigentum war, ist eine andere Frage – Besitz und Eigentum ist bekanntlich nicht dasselbe.» Das sei jedoch «fürs Gesamtbild völlig irrelevant».</p>
<p>Für das Gesamtbild, das Baur mit seinen Artikeln vermitteln will, offenbar nicht. </p>
<p><em>Baur schreibt, Sindelic habe seine Aussagen zur Komplott-Theorie inzwischen zurückgezogen und gegenüber dem ausserordentlichen Staatsanwalt gesagt, er sei von SRG-Journalisten «zu Aussagen gedrängt worden».</em></p>
<p>Die Akten sprechen eine andere Sprache: Sindelic hat sowohl vor dem ausserordentlichen Staatsanwalt als auch vor dem Obergericht die Aussagen bestätigte, die er vor laufenden «Rundschau»-Kameras gemacht hatte. Gleich im Anschluss an die Aussage, die Baur aus der Befragung durch den ausserordentlichen Staatsanwalt zitiert, sagte Sindelic: «Man hat mich aber nicht gedrängt, falsche Aussagen zu machen.»</p>
<p>Darauf angesprochen hält Baur fest, die Aussage sei ihm bekannt. «Es gäbe noch tausend andere Dinge, die man auch noch hätte erwähnen können.» Ausserdem behaupte er ja nirgends, die «Rundschau» hätte Sindelic zu Falschaussagen gedrängt. </p>
<p>Anmerkung hierzu: Seiner These der manipulativen SRG-Reporter hätte diese Aussage jedoch einigen Wind genommen.</p>
<p><em>Weiter schreibt Baur, «Rundschau»-Reporter Roman Banholzer habe dem ausserordentlichen Staatsanwalt via SRF-Anwalt mitteilen lassen, dass er nicht zur Befragung erscheine, da er erstens nichts sagen werde und zweitens noch auslandabwesend sei. Und verbindet dies mit dem Vorwurf, die «Rundschau» habe bei der Aufklärung nicht mithelfen wollen.</em></p>
<p>Was Baur verschweigt ist, dass Banholzer am 19. August 2017 zur Einvernahme als Auskunftsperson beim ausserordentlichen Staatsanwalt erschienen ist und dort rund 36 Fragen beantwortet hat. </p>
<p>Darauf angesprochen flüchtet Baur erneut in die vermeintliche Platznot: «Man hätte noch tausend andere Dinge erwähnen können. Mein Artikel hätte dann ein paar Bundesordner gefüllt.» </p>
<p>Anmerkung dazu: Von diesen «tausend anderen Dingen» bleibt hier etwas Entscheidendes unerwähnt, das Baurs These des unkooperativen SRF relativiert hätte.</p>
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<h3>Kategorie: irreführende Halbwahrheiten und Interpretationen</h3>
</div>
<p><em>Baur schreibt zu Beginn seines ersten Artikels, dass nach dem Bundesgerichtsurteil etwas anderes als eine Verurteilung von Walker «nur noch theoretisch vorstellbar» sei. «Offen ist im Grunde nur noch das Strafmass.»</em></p>
<p>Im Bundesgerichtsurteil steht, dass – entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft – kein reformatorischer Entscheid ergehen kann, sondern die Angelegenheit zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen sei. Wie kommt nun Baur darauf, dass nur noch das Strafmass offen sei? Und wieso wurde in der Sache dann überhaupt noch mal verhandelt? </p>
<p>Auf Anfrage relativiert Baur die Aussage als seine Einschätzung, seine Meinung. «Und ich bin so frei, diese Wertung in meinem Text einzubauen. Dies ist ein freies Land. In meinem Text steht auch, dass der Prozess läuft und das Urteil noch aussteht.»</p>
<p><em>Gemäss Baur ist «nicht ersichtlich, welchen Vorteil es der Noch-Ehefrau Nataliya hätte bringen können, wenn sie ihren Gatten hinter Gitter gebracht hätte».</em> </p>
<p>Aus den Akten geht hervor, dass Nataliya K. die Abschiebung in die Ukraine drohte, weil die Begründung für ihr Bleiberecht – Opfer häuslicher Gewalt zu sein – vor Gericht nicht verfangen hatte. Drei Tage vor dem Anschlag reichte sie abermals ein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ein. </p>
<p>Auf die Frage, ob ihm dies bekannt sei, geht Baur nicht ein. Stattdessen hält er fest, Walker habe «auf verschiedenste und hinterhältigste Wege» probiert, die Abschiebung von Nataliya K. in die Ukraine zu bewirken. Überdies regt Baur an, ich solle mich vielleicht mal damit beschäftigen und mit der Frage, wieso er die Frau unbedingt loswerden wollte.  </p>
<p>Anmerkung hierzu: Die Behauptung, Walker habe seiner damaligen Frau mit der Abschiebung gedroht, wird ausschliesslich von ihr und ihrem Umfeld vorgebracht. Ausserdem wurde Walker kürzlich von den Vorwürfen der häuslichen Gewalt und Drohung gegenüber Nataliya K. vor Landgericht freigesprochen (das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig). </p>
<p><em>Weiter schreibt Baur zum Motiv von Walker, seine damalige Frau zu beseitigen, er hätte so die Obhut über «den heiss geliebten Sohn erhalten».</em> </p>
<p>Gemäss Scheidungsklage, die in den Akten ist, die Walker (und nicht Nataliya K.) vor der Tat einreichte, verzichtete Walker explizit und freiwillig auf die Obhut über den gemeinsamen Sohn. </p>
<p>Auf die Frage, ob ihm dies bekannt sei und was er dazu sage, reagiert Baur mit Mutmassungen: «Wenn Nataliya tot gewesen wäre, hätte es keine Scheidung mehr gegeben. Dann wäre diese Absichtserklärung hinfällig gewesen – und Walker wäre wieder an seinen Sohn herangekommen bzw. ans Schwarzgeld seines Vaters.»</p>
<p>Anmerkung hierzu: Die Behauptung, Walker habe gedacht, er komme über seinen Sohn ans Erbe seines Vaters, ist längst mit Akten widerlegt worden. </p>
<p><em>Baur schreibt weiter, es sei bewiesen, «dass Sindelic und Walker in den Tagen vor dem Mordversuch an Nataliya intensiv miteinander kommunizierten. 56 kurze Telefonkontakte sind dokumentiert.»</em></p>
<p>Abgesehen von der falschen Zahl – es waren 59 Telefonkontakte – fanden die Telefonkontakte zwischen Walker und Sindelic nicht «in den Tagen vor dem Mordversuch» statt, wie Baur insinuiert, sondern in einem Zeitraum von sechs Monaten. Zum Vergleich: Walker telefonierte im selben Zeitraum 1187 Mal mit anderen Personen, Sindelic 2537 Mal. </p>
<p>Darauf angesprochen mahnt Baur, ihn richtig zu zitieren, es seien zwei Sätze. Und gesteht ein, dass Walkers Telefon von Mai bis November rückverfolgt wurde, das von Sindelic bis September. In den zwei Wochen vor der Tat seien es 7 Telefonate zwischen Walker und Sindelic gewesen. «Ich finde das intensiv.»</p>
<p>Anmerkung erübrigt sich. </p>
<p><em>Baur schreibt ausserdem, Sindelic und Nataliya hätten sich kaum gekannt. «Kurz vor dem Mordanschlag tauchte er an ihrem Arbeitsplatz aus, mutmasslich, um Nataliya auszuspionieren.»</em></p>
<p>Es ist aktenkundig, dass der damalige Arbeitgeber von Nataliya K. aussagte, sie und Sindelic hätten sich an diesem besagten Abend mehrere Minuten unterhalten. </p>
<p>Für Baur ist dies offenbar irrelevant. So irrelevant, dass er gar nicht darauf eingeht und folgendermassen antwortet: «Ich war kürzlich in einer Bar und habe mich mit der unbekannten Bardame eine halbe Stunde lang unterhalten. Leider habe ich ihren Namen vergessen.» </p>
<p>Anmerkung dazu: Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit inhaltlich begründeten Fragen sieht anders aus. </p>
<p><em>Baur schreibt, die «Rundschau» habe am 24. Juni 2015 das Interview mit Sindelic ausgestrahlt und damit die Verschwörungstheorie «ohne wesentliche Neuigkeiten» wiederholt.</em> </p>
<p>Im Gegensatz zum ersten TV-Interview belastete Sindelic sich im zweiten Interview zum ersten Mal selber und nannte erstmals eine beteiligte vierte Person. </p>
<p>Auf die Frage, ob dies für ihn «keine wesentliche Neuigkeit» sei, antwortet Baur: «Nein. Ist für das Gesamtbild bzw. Eure Verschwörungstheorie irrelevant. Zeigt nur, wie unglaubwürdig Sindelic ist – mal erzählt er was, dann wieder was ganz anderes.»</p>
<div style="padding-top: 20px;">
<h3>Kategorie: Bankrotterklärung</h3>
</div>
<p>Baur schreibt weiter, die Ex-Freundin von Sindelic sei vom Landgericht als sehr glaubwürdig eingestuft worden.</p>
<p>Seit dem Landgerichtsurteil 2012 hat sich diesbezüglich einiges getan. 2013 relativierte das Obergericht die Glaubwürdigkeit der Frau, dergestalt gar, dass die anfänglich als «Kronzeugin» gehandelte Ex-Freundin von Sindelic für Walkers Verurteilung nicht mehr wesentlich war. </p>
<p>Darauf angesprochen, schreibt Baur, das Bundesgericht habe diese Relativierung wieder aufgehoben. «Und das Bundesgericht hat immer recht.»</p>
<p>Bei allen Aktenwidrigkeiten und Irreführungen ist dieser Kniefall vor dem Bundesgericht, der Baurs beiden Texten zugrunde liegt, das stossendste an seiner Berichterstattung zum Fall Walker beziehungsweise zum «Fall Rundschau», den er daraus konstruiert hat. Ausgerechnet Baur, den ich stets für seine Justizkritik geschätzt hatte und der «Fragen um Recht und Gerechtigkeit» auf der Weltwoche-Website selber als «Kernthema» bezeichnet, ausgerechnet er lässt sich zur Aussage hinreissen, das Bundesgericht habe «immer recht». Entweder er meint das ironisch. Oder aber sie stellt eine Bankrotterklärung seiner Justizkritik dar, die auch – oder gerade! – vor dem obersten Gericht nicht Halt machen darf.</p>
<p>Auf diese Diskrepanz angesprochen, antwortet Baur: «Natürlich darf man das Bundesgericht kritisieren. Aber dann muss man bessere Argumente haben. Ihr habt gar keine Argumente, bloss perfide Unterstellungen (Bundesrichter haben Akten nicht gelesen und dergleichen).» Baur tut die Argumente, die sich auf die Akten abstützten, also als «perfide Unterstellungen» ab, obwohl er – wie offenkundig ist – die Akten nicht (mehr) kennt und demnach nicht einschätzen kann, wie gut oder schlecht die Argumente sind, mit denen ich das Bundesgerichtsurteil kritisiere.</p>
<p>Wieso sich Baur auf diesen Kniefall vor dem Bundesgericht einlässt und sich so unverfroren und gleich zweimal freiwillig auf dünnes Eis begibt, lässt sich möglicherweise mit seiner Intention erklären. Auf meine Frage, was ihn dazu bewogen hat, nun doch über den Fall zu schreiben, obwohl er sich 2013 noch dagegen entschieden hatte, schreibt Baur, dass nach den zwei Bundesgerichtsurteilen alles auf dem Tisch lag. «Es ging nun auch weniger um Walker selber, sondern um die journalistischen Fehlleistungen, allen voran der ‹Rundschau›. In erster Linie eine Mediengeschichte.» </p>
<p>Auch bei einer Mediengeschichte gilt die Regel des journalistischen Handwerks, dass man Quellen hinterfragen muss – auch wenn sie aus Lausanne stammen.</p>
<p>Bild: MAZ – Die Schweizer Journalistenschule</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/01/03/wie-alex-baur-aus-dem-fall-walker-einen-fall-rundschau-konstruierte/">Wie Alex Baur aus dem «Fall Walker» einen «Fall Rundschau» konstruierte</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Die Grenzen der vierten Gewalt</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/04/25/die-grenzen-der-vierten-gewalt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Carmen Epp]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Apr 2016 07:53:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Um als Journalistin Missstände aufzudecken, braucht es einen langen Atem. Bleiben jahrelange Recherchen zu offenkundigen Missständen ohne Folgen, droht so manchem der Schnauf auszugehen. So auch unserer Kolumnistin als langjährige Berichterstatterin für lokale und nationale Medien zum «Fall Walker». Medien gelten gemeinhin als die vierte Gewalt, sie schauen den Mächtigen auf die Finger und decken <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/25/die-grenzen-der-vierten-gewalt/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/25/die-grenzen-der-vierten-gewalt/">Die Grenzen der vierten Gewalt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Um als Journalistin Missstände aufzudecken, braucht es einen langen Atem. Bleiben jahrelange Recherchen zu offenkundigen Missständen ohne Folgen, droht so manchem der Schnauf auszugehen. So auch unserer Kolumnistin als langjährige Berichterstatterin für lokale und nationale Medien zum «Fall Walker».</strong></p>
<p>Medien gelten gemeinhin als die vierte Gewalt, sie schauen den Mächtigen auf die Finger und decken wenn nötig Missstände auf. In der Praxis sieht die Sache meist etwas komplizierter aus. Da gibt es zwar immer wieder Hinweise, Aussagen, die einen Verdacht in den Raum stellen. Der eigentliche, grössere Missstand lässt sich am Ende aber nur selten belegen. Zu unklar bleibt die Faktenlage, zu widersprüchlich die Aussagen der Akteure – und die Recherche verläuft im Sand.</p>
<p>Nicht so im Fall des Erstfelder Barbetreibers Ignaz Walker, der 2010 einen Mörder auf seine damalige Ehefrau angesetzt und selber auf einen Gast geschossen haben soll. Hier haben die Medien ihre Arbeit gemacht, aber bewirkt haben sie letztlich wenig.</p>
<p>Die Missstände im «Fall Walker» liegen offen da, schwarz auf weiss, verteilt auf über 10’000 Seiten. Interessierte Journalisten finden in den Akten ein ganzes Sammelsurium an Ungereimtheiten: befangene Polizisten, mysteriöse DNA-Spuren und einen besoffenen Kronzeugen, um nur einige zu nennen. Ein gefundenes Fressen also für Medien, die ihrer Rolle als vierte Gewalt, in dem Fall als Kontrollinstanz der Dritten, also der Justiz, gerecht werden wollen.</p>
<p>Aufgerüttelt durch <a href="http://www.srf.ch/sendungen/rundschau/aufgedeckt" target="_blank">Recherchen der SRF-«Rundschau»</a> ab Oktober 2014 haben sich immer mehr Medienschaffende dem «Fall Walker» angenommen. Und jene unter ihnen, die sich die Mühe gemacht haben, die Akten zu studieren – darunter auch ich –, gelangten alle zur selben Überzeugung: Das Ganze stinkt zum Himmel.</p>
<p>Doch die Enthüllungen der Journalisten blieben ohne Folgen. Die Regierung gab zwar auf Druck der Staatspolitischen Kommission des Urner Kantonsparlaments ein Audit in Auftrag, um die Sache mit dem befangenen Polizisten zu klären, legte das Ganze jedoch auf Eis, weil der beauftragte Auditor selbst in den Verdacht der Befangenheit geriet. Man wolle sich, um die Gewaltentrennung zu respektieren, nicht einmischen, solange der «Fall Walker» noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sei. Das Vertrauen in die Urner Strafuntersuchungsbehörden schien den Verantwortlichen nicht so wichtig wie das Bestreben, sich hier keinesfalls die Finger zu verbrennen. Und erst recht nicht, weil Gesamterneuerungswahlen anstanden.</p>
<p>Weitere Recherchen und nicht zuletzt die Berufungsverhandlung vor dem Urner Obergericht brachten weitere Ungereimtheiten zutage, welche die Untersuchungsbehörden noch mehr in Bedrängnis brachten. So haben Polizei und Staatsanwaltschaft dem Gericht wichtige Hinweise zum Kronzeugen verschwiegen, der Oberstaatsanwalt selbst vor Gericht <a href="http://www.watson.ch/Schweiz/Uri%20-%20Schwyz%20-%20Unterwalden/698417292-Platzt-jetzt-der-Prozess-im-Fall-des-Urner-Cabaret-Betreibers-Ignaz-Walker--%C2%ABRundschau%C2%BB-enth%C3%BCllt-die-L%C3%BCgen-der-Staatsanwaltschaft" target="_blank">wahrheitswidrige Aussagen gemacht</a>. Spätestens damit hat der «Fall Walker» eine Dimension erreicht, bei der sich eine Reaktion von politischer Seite geradezu aufgedrängt hätte. Wenn selbst ein Staatsanwalt nicht davor zurückschreckt, vor Gericht zu flunkern und damit eine 15-jährige Haftstrafe für Ignaz Walker in Kauf zu nehmen, dann darf das in einem Rechtsstaat nicht ungesühnt bleiben.</p>
<p>Doch die Forderung nach Aufklärung und Konsequenzen für die Verantwortlichen, die längst nicht mehr nur Journalisten äusserten, sondern auch Prozessbeobachter ohne Aktenkenntnisse, verhallt weiterhin im Nichts. Zwar hat das Urner Obergericht am 18. April ein weitaus milderes Urteil gesprochen als noch vor zwei Jahren und die Strafe für Ignaz Walker von 15 auf 2,5 Jahre heruntergesetzt. Dass im «Fall Walker» einiges schief gelaufen ist, stellt das Gericht in seiner Kurzbegründung des Urteils jedoch in Abrede, in dem es die Aussagen eines Tatbeteiligten in der «Rundschau» als unglaubwürdig abtut und die Staatsanwaltschaft in Schutz nimmt. Dass dasselbe Gericht, das die Oberaufsicht über die Staatsanwaltschaft innehat, die aktenkundige Flunkerei zweier Oberstaatsanwälte je untersuchen wird, scheint unwahrscheinlich.</p>
<p>Und die Politik? Auch die bleibt untätig. Die Regierung will sich gemäss Mitteilung <a href="http://www.ur.ch/de/aktuelles/aktuellesinformationen/mmregierungsrat/welcome.php?action=showinfo&amp;info_id=32154&amp;ls=0&amp;sq=&amp;kategorie_id=&amp;date_from=&amp;date_to=" target="_blank">weiterhin nicht zum Fall äussern</a>, bevor das Urteil nicht rechtskräftig ist. Das ist in zweifacher Hinsicht zynisch: Zum Einen dürfte das Urteil durch den angekündigten Weiterzug ans Bundesgericht erst in frühestens zwei Jahren rechtskräftig sein. Damit nimmt die Regierung in Kauf, dass weitere Straffälle von den in die Kritik geratenen Untersuchungsbehörden bearbeitet werden. Zum Anderen hat sich ein Regierungsratsmitglied erst kürzlich recht ausführlich zu einem Strafverfahren in der Lokalpresse geäussert, das ebenfalls noch hängig ist und noch nicht mal vor Gericht verhandelt wurde. Immerhin kündigte die Staatspolitische Kommission mit einer Medienmitteilung an, jetzt «aktiv» zu werden. Konkrete Antworten darauf, wie und wann das geschehen soll, gibt es trotz mehrfacher Anfrage jedoch nicht.</p>
<p>Ich weiss nicht, wie es den anderen Journalisten geht, die sich in den letzten anderthalb Jahren intensiv mit dem «Fall Walker» beschäftigt haben. Ich jedenfalls blicke zurück auf tagelanges Aktenstudium, zahlreiche Gesprächen und Nachfragen, noch mehr Artikel zu immer wieder neuen Ungereimtheiten aus Uri – und frage mich: Wozu das alles? Für ein vages Versprechen auf eine Aufklärung, die längst fällig wäre? Für ein Lippenbekenntnis eines Parlaments, das längst hätte tätig werden sollen? Während Fehler von Untersuchungsbehörden nicht untersucht werden und Staatsanwälte und Polizisten, die es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, ungeschoren davon kommen?</p>
<p>Vielleicht liegt es daran, dass mir das Vertrauen in die Justiz nicht nur als Journalistin wichtig ist, sondern dass es für mich als Urnerin auch um ein Stück Heimat geht, dessen «Heiligkeit» durch die Enthüllungen im «Fall Walker» beschmutzt wurde. Oder ich habe ein zu naives Verständnis davon, was Journalismus bewirken kann und sollte das mit dem Missstände-Aufdecken besser sein lassen. Auf jeden Fall merke ich, wie mir der Atem in der ganzen Sache langsam ausgeht. Immerhin scheinen meine Kolleginnen und Kollegen dran zu bleiben und <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/aufklaerung-schonungslos/story/18456414?track " target="_blank">klare Forderungen zu stellen</a>. Ob sich deren Einsatz lohnt, ist dann nicht mehr mein Problem.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/25/die-grenzen-der-vierten-gewalt/">Die Grenzen der vierten Gewalt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Der Fall Ignaz Walker und die Medien</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/11/06/der-fall-ignaz-walker-und-die-medien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Nov 2015 12:36:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Fall des Erstfelder Kabarett-Betreibers Ignaz Walker spielen der «Blick» und die «Rundschau» wichtige Rollen. Die Gerichtsberichterstatter sind in ihrer Einschätzung gespalten.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/11/06/der-fall-ignaz-walker-und-die-medien/">Der Fall Ignaz Walker und die Medien</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Fall des Erstfelder Kabarett-Betreibers Ignaz Walker spielen der «Blick» und die «Rundschau» wichtige Rollen. Die Gerichtsberichterstatter sind in ihrer Einschätzung gespalten.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/11/06/der-fall-ignaz-walker-und-die-medien/">Der Fall Ignaz Walker und die Medien</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Fall Ignaz Walker – oder wenn die Medien plötzlich unangenehm werden</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/11/02/der-fall-ignaz-walker-oder-wenn-die-medien-ploetzlich-unangenehm-werden/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Carmen Epp]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Nov 2015 10:57:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Mordprozess gegen Ignaz Walker stehen vermehrt die Medien im Fokus des Geschehens. Dass sich ausgerechnet die Urner Staatsanwaltschaft an den Enthüllungen der Medien stört, könnte heuchlerischer nicht sein. Über Gerichtsfälle im Kanton Uri berichten üblicherweise je ein Vertreter der beiden Lokalmedien, bei grossen Fällen auch das Lokalradio und das Zentralschweizer Fernsehen. Beim Berufungsprozess vor <a href="https://medienwoche.ch/2015/11/02/der-fall-ignaz-walker-oder-wenn-die-medien-ploetzlich-unangenehm-werden/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Mordprozess gegen Ignaz Walker stehen vermehrt die Medien im Fokus des Geschehens. Dass sich ausgerechnet die Urner Staatsanwaltschaft an den Enthüllungen der Medien stört, könnte heuchlerischer nicht sein.<br />
<span id="more-26059"></span><br />
Über Gerichtsfälle im Kanton Uri berichten üblicherweise je ein Vertreter der beiden Lokalmedien, bei grossen Fällen auch das Lokalradio und das Zentralschweizer Fernsehen. Beim Berufungsprozess vor dem Urner Obergericht im Fall Ignaz Walker jedoch wurde das Gericht regelrecht von den Medien überrannt. Mehr als 15 Journalisten hatten sich akkreditiert, um für lokale und nationale Medientitel über den Prozess zu berichten. Ihr Interesse geweckt hat wohl die «Rundschau». Die SRF-Sendung hatte in den letzten zwölf Monaten immer wieder gravierende <a href="http://www.srf.ch/sendungen/rundschau/aufgedeckt" target="_blank">Mängel der Urner Untersuchungsbehörden aufgedeckt</a>.</p>
<p>Dass die Urner Staatsanwaltschaft an der ungewöhnlich grossen Medienpräsenz keine Freude fand, ist nicht verwunderlich. Schliesslich stand zuletzt auch sie im Fokus der Kritik, als die «Rundschau» enthüllte, dass sowohl der ehemalige als auch der aktuelle Oberstaatsanwalt Informationen zu einem wichtigen Kronzeugen bewusst zurückgehalten hatte. Statt sich den Vorwürfen zu stellen, die nunmehr auch der Verteidiger in den Raum warf und mit Dokumenten stützte, holte Oberstaatsanwalt Thomas Imholz in seinem Plädoyer zu einem Rundumschlag gegen die Medien aus.</p>
<p>Die Medienberichterstattung sei «extrem einseitig ausgefallen» und hätten mit der Wahrheit nichts zu tun. Vor allem die Berichte der «Rundschau» würden jeder Beschreibung spotten. Die SRF-Sendung hätte mit einer ihrer «Schattenstrafuntersuchung» nur ein Interesse gehabt: Zweifel an der Urner Justiz zu säen.</p>
<p>Dass es überhaupt so weit kommen konnte, führte Imholz auf Artikel 73 in der Schweizerischen Strafprozessordnung zurück. Demzufolge unterstehe die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zur Verteidigung einer Geheimhaltungspflicht. Er habe also nicht einfach Akten an die Medien senden können, der Verteidiger hingegen schon. Das, so Imholz, habe zu einem medialen Ungleichgewicht und zu einem Kampf mit ungleichen Spiessen geführt. Während die Verteidigung sich regelrecht baden konnte in den Medien, habe die Staatsanwaltschaft keine Stellungnahme abgeben dürfen. Kein Wunder also, so Imholz, sind die Medienberichte «verteidigerlastig und -freundlich» ausgefallen.</p>
<p>Dass die Seite des Opfers von Beginn an mit dem «Blick» ein Sprachrohr erster Güte erhielt und damit der <a href="http://carmenepp.ch/2013/09/13/mediale-vorverurteilung/" target="_blank">Vorverurteilung von Walker</a> Tür und Tor geöffnet hatte, scheint Imholz nicht zu interessieren. Der Oberstaatsanwalt blendet darüber hinaus etwas noch Wesentlicheres aus: Nämlich dass die gesetzlich verordnete Schweigepflicht erst dann eingehalten wurde, als die Medien begannen, kritische Fragen zu stellen.</p>
<p>So liess es sich Imholz’ Vorgänger, Bruno Ulmi, nicht nehmen, den Medien regelmässig Auskunft zu erteilen über das Untersuchungsverfahren gegen Ignaz Walker. Noch vor dem erstinstanzlichen Verfahren 2012 sprach Ulmi in den Medien bereitwillig über die aufwendige Untersuchung, darüber, wie viele Zeugen befragt und was für Gutachten in Auftrag gegeben wurden, um schliesslich von «hinreichenden Verdachtsgründen» wegen notabene «schwerwiegenden Delikten» zu sprechen. Auf Walkers Gesuch um Haftentlassung angesprochen, begründete Ulmi gegenüber einer Lokalzeitung daraufhin lang und breit, wieso Walker seiner Meinung nach hinter Gitter zu bleiben habe.</p>
<p>Diese Äusserungen der Urner Staatsanwaltschaft in den Medien blieben unwidersprochen. Abgesehen von den Plädoyers während der Verfahren vor Land- und später vor Obergericht kam Walkers Verteidiger in der Presse kaum je zu Wort. Und selbst dann wurden die Aussagen des Verteidigers vom Oberstaatsanwalt sogleich kühn als «wilde Theorien» verschrien.</p>
<p>Erst als die «Rundschau» im Herbst 2014 begann, sich ernsthaft mit diesen angeblich «wilden Theorien» der Verteidigung auseinanderzusetzen, hüllte sich die Staatsanwaltschaft in vermeintlich nobles Schweigen. Auf einmal konnte man mit Verweis auf ein «hängiges Verfahren» keine Stellungnahmen mehr abgeben. Und schürte damit das Bild der armen Staatsanwaltschaft, der die Hände gebunden sind und die Kritik von Gesetzes wegen umkommentiert über sich ergehen lassen muss. Um dann während des Berufungsprozesses nicht minder arrogant verkünden zu können, die Medien hätten nur einseitig berichtet.</p>
<p>Die Medienschelte der Urner Staatsanwaltschaft greift also nicht nur zu kurz. Sie entlarvt sich gar als eigentliches Ablenkungsmanöver. Statt sich mit den Enthüllungen auseinanderzusetzen, welche kritische Medien in den vergangenen Monaten hervorgebracht hatten und die geradezu nach einer Erklärung schreien, versucht Oberstaatsanwalt Imholz, sich als Opfer zu inszenieren. Als Opfer angeblich ungleich langer Spiesse, die der Staatsanwaltschaft in Tat und Wahrheit erst dann zu lang wurden, als sie wunde Punkte aufzudecken begannen.</p>
<p>Dass sich Imholz damit aus der Affäre ziehen will, mag noch einigermassen verständlich sein. Nicht nachvollziehen kann ich jedoch jene Journalisten, die – statt auf Antworten auf kritische Fragen zu pochen – nun in die selbe Kerbe schlagen und ebenfalls Medienschelte betreiben. Gerade sie sollten doch wissen, dass ihre Arbeit auf wenig Gegenliebe stösst, sobald sie kritisch und unbequem wird. Wenn sie nun die Kollegen der «Rundschau» für eben diese Haltung kritisieren, erweisen sie dem kritischen Journalismus – und damit letztlich auch sich selbst – einen Bärendienst.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/11/02/der-fall-ignaz-walker-oder-wenn-die-medien-ploetzlich-unangenehm-werden/">Der Fall Ignaz Walker – oder wenn die Medien plötzlich unangenehm werden</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Wenn lokale Wachhunde verschlafen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/06/29/wenn-lokale-wachhunde-verschlafen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Carmen Epp]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jun 2015 13:41:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Fall Walker]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In der Affäre um den Erstfelder Cabaret-Betreiber Ignaz Walker ist einiges schief gelaufen. Geschlampt haben dabei nicht nur die Untersuchungsbehörden in Uri. Auch die Lokalmedien haben verschlafen – bis zum Weckruf aus Zürich. Es ist der wohl grösste Justizfall in der Geschichte des Kantons Uri: Der Erstfelder Cabaret-Betreiber Ignaz Walker soll auf einen Bargast geschossen <a href="https://medienwoche.ch/2015/06/29/wenn-lokale-wachhunde-verschlafen/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>In der Affäre um den Erstfelder Cabaret-Betreiber Ignaz Walker ist einiges schief gelaufen. Geschlampt haben dabei nicht nur die Untersuchungsbehörden in Uri. Auch die Lokalmedien haben verschlafen – bis zum Weckruf aus Zürich.<br />
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Es ist der wohl grösste Justizfall in der Geschichte des Kantons Uri: Der Erstfelder Cabaret-Betreiber Ignaz Walker soll auf einen Bargast geschossen und später einen Auftragskiller auf seine damalige Ehefrau angesetzt haben, glücklicherweise erfolglos. So die Version der Urner Staatsanwaltschaft, von der auch die Urner Gerichte überzeugt sind: Das Land- und später auch das Obergericht sprachen Walker schuldig. Das Verdikt: 15 Jahre Haft.</p>
<p>Was als Krimi im Lokalen begann, hat durch die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens inzwischen schweizweite Beachtung gefunden. Im vergangenen Oktober hat die Sendung den Fall aufgerollt und dabei verheerende Mängel in der <a href="http://www.srf.ch/news/schweiz/fall-ignaz-walker-strafrechtsprofessor-greift-urner-justiz-an" target="_blank">Untersuchung aufgedeckt</a>. Der krasseste Vorwurf: Ausgerechnet ein Polizist, der zuvor mit Ignaz Walker in ein anderes Verfahren verwickelt war, hat die Spurensicherung geleitet und dabei das Hauptindiz, eine DNA-Spur, beigesteuert.</p>
<p>Die Recherchen der «Rundschau» zeigten Folgen: Keine zwei Monate nach der Ausstrahlung der Sendung hat das Bundesgericht die fragliche DNA-Spur als unverwertbar beurteilt und den Fall zur Neubeurteilung ans Urner Obergericht zurückgewiesen. Und so wurde von höchster Gerichtsinstanz die Frage amtlich, die bis dahin nur hinter vorgehaltener Hand gestellt wurde: Sitzt Ignaz Walker womöglich unschuldig hinter Gitter?</p>
<p>Dabei ist die Geschichte nicht neu. Ignaz Walker sitzt seit über vier Jahren in Untersuchungshaft, die Taten ereigneten sich 2010. Das Landgericht urteilte 2012, ein Jahr später fiel das Urteil des Obergerichts. Bleibt also die Frage: Wo waren die Lokalmedien? Hätten nicht sie als Erste die Ungereimtheiten in einem Fall aufdecken müssen, der über fünf Jahre im eigenen Umfeld verhandelt wurde? Wieso mussten erst Journalisten aus Zürich kommen, um die lokalen Wachhunde aufzuwecken? Ich kenne die Antwort und weiss, dass die Sache komplizierter liegt als man zunächst denken mag.</p>
<p>Als Journalistin beim «Urner Wochenblatt» habe ich den Fall Walker stets verfolgt, spätestens seit 2013 intensiv. Ich war als Berichterstatterin an den tagelangen Verhandlungen vor Obergericht, habe mir alle Plädoyers angehört und über alle Entwicklungen während der Verhandlungen berichtet. Schon bald beschlich mich der Verdacht, dass hier irgendwas im Argen liegt. Und ich erinnere mich noch gut an den Tag, als das Obergericht seinen Schuldspruch bekannt gab. Ich verstand die Welt nicht mehr. Bei all den Indizien, die gegen Walkers Schuld sprachen und den meist hanebüchenen Argumenten der Staatsanwaltschaft – wie konnte man unter diesen Umständen jemanden schuldig sprechen?</p>
<p>Meine Zweifel stiessen jedoch auf wenig Nährboden. Walker ist seit jeher bekannt wie ein bunter Hund im Kanton Uri und genoss noch nie einen guten Ruf. Entsprechend gemacht waren denn auch die Meinungen in der Bevölkerung: Walker ist zu allem fähig und sitzt zu Recht hinter Gittern. Trotzdem liess mich der Fall nicht mehr los. Ich studierte die Akten, verglich Aussagen miteinander und rekonstruierte die Abläufe. Und je mehr ich las, desto sicherer wurde ich mir: Hier lief einiges schief.</p>
<p>Innerhalb der Redaktion reagierte man jedoch zurückhaltend auf meine Zweifel und mahnte mich zur Vorsicht, was die Argumente von Walkers Verteidiger angeht. Dies sicher nicht zu Unrecht: Wie oft sass ich schon in Gerichtsverhandlungen, hörte der einen, dann der anderen Seite zu und wusste zuletzt immer weniger, wem ich mehr Glauben schenken soll? Um keinen Preis hätte ich je den Platz mit einem der Richter tauschen wollen. Zu unklar die Sachlage, zu gross die Verantwortung.</p>
<p>Nachdem die «Rundschau» sich für den Fall zu interessieren begann, bestätigten sich schliesslich meine Zweifel. Und ich konnte im «Urner Wochenblatt» nachziehen. Zwar waren die Erkenntnisse in der «Rundschau» nicht immer ganz neu – die Zweifel der Verteidigung wurden im Rahmen der Gerichtsberichterstattung bereits zuvor in Uri publik. Doch mit den bisher drei SRF-Sendungen zum Thema erlangten die Ungereimtheiten nun mehr Durchschlagskraft und Aufmerksamkeit über die Kantonsgrenzen hinaus. Hatte man die Argumente von Walkers Verteidigung bisher als Irrsinn belächelt, wurden sie nun plötzlich plausibler denn je.</p>
<p>Zurück bleibt für mich eine Mischung aus Ärger, Verständnis und Genugtuung. Ärger über die Zurückhaltung der Lokalmedien, die in ihrer Funktion als Wachhunde zu lange geschlafen haben. Ärger aber auch über mich selbst, dass ich den Widerständen innerhalb der Redaktion nicht entschlossener gegenüber getreten bin, um die Geschichte als eigene Recherche publizieren zu können. Ein Versäumnis nicht nur für meine Karriere als Journalistin, sondern auch für Ignaz Walker als Wartender in der Zelle.</p>
<p>Gleichzeitig habe ich aber auch Verständnis für die Zurückhaltung der Redaktion. Einem Gericht vorzuwerfen, einen falschen Entscheid gefällt zu haben – das war eine Aufgabe, die nicht nur neu, sondern womöglich auch zu gross war. Für mich und die Redaktion. Auch wenn Lokaljournalisten durch die Nähe zum Geschehen mehr Einblicke haben als Aussenstehende, so bringt dies automatisch auch mehr Verantwortung mit sich. Und die auf sich zu nehmen ist kein Leichtes – auch wenn es in diesem Fall angezeigt gewesen wäre.</p>
<p>Trotz allem überwiegt bei mir das Gefühl der Genugtuung. Darüber, dass meine Zweifel begründet waren und ich als Teil des Ganzen zur Wahrheitsfindung beitragen konnte. Und ich habe gelernt, künftig auch entgegen alle Widerstände hartnäckiger zu sein – als freischaffende, ehemalige Lokaljournalistin. Bleibt zu hoffen, dass der Weckruf der «Rundschau» die schlafenden Wachhunde in Uri ebenfalls nachhaltig geweckt hat.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/06/29/wenn-lokale-wachhunde-verschlafen/">Wenn lokale Wachhunde verschlafen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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