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	<title>Fotoagentur | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Du hast unsere Bilder geklaut!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 18 Mar 2016 12:57:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Bilder]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fotoagentur]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fotografen und Bildagenturen pochen zurecht auf die Respektierung der Rechte an ihren Werken, indem sie Sünder ermahnen oder verklagen. Das legitime Anliegen leidet allerdings, wenn der Rechteinhaber mit zweifelhaften Methoden vorgeht. Ein Erfahrungsbericht. Wenn sich die führende Bildagentur per Mail meldet und einen zwar nett, aber unmissverständlich darauf hinweist, man habe eines, aber vermutlich sogar <a href="https://medienwoche.ch/2016/03/18/du-hast-unsere-bilder-geklaut/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Fotografen und Bildagenturen pochen zurecht auf die Respektierung der Rechte an ihren Werken, indem sie Sünder ermahnen oder verklagen. Das legitime Anliegen leidet allerdings, wenn der Rechteinhaber mit zweifelhaften Methoden vorgeht. Ein Erfahrungsbericht.<br />
<span id="more-26990"></span><br />
Wenn sich die führende Bildagentur per Mail meldet und einen zwar nett, aber unmissverständlich darauf hinweist, man habe eines, aber vermutlich sogar mehrere, ihrer Werke unerlaubterweise veröffentlicht, dann schluckt man präventiv schon einmal leer und versucht sich den zu begleichenden Schaden vor Augen zu führen. Mit einem dreistelligen Betrag käme man wohl noch glimpflich davon, vierstellig würde dagegen schmerzen. Noch einmal liest man die Zeilen:</p>
<blockquote><p>Unser Monitoring System hat auf Ihrer Webseite 1 Bild gefunden, welches bei uns nicht lizenziert ist. Da wir nicht alle unsere Bilder scannen, können wir nicht ausschliessen, dass es noch weitere Verwendungen unserer Bilder gibt.</p></blockquote>
<p>Verdammt. Also doch. Bei aller Vorsicht und Sorgfalt, nur urheberrechtlich einwandfreies Bildmaterial zu verwenden, war man offenbar mindestens einmal zu nachlässig; copy und paste und der Rechtsbruch ist perfekt. Nur: Um welches Bild geht es eigentlich? Das Mail der Bildagentur liefert keine Antwort. Dafür macht der Key Account Manager folgendes Angebot:</p>
<blockquote><p>Ich würde dies gerne mit Ihnen persönlich kurz anschauen und Ihnen folgenden Termin vorschlagen.</p></blockquote>
<p>Immerhin. Wir können darüber reden. Aber worüber eigentlich?</p>
<blockquote><p>Folgende Punkte sollten wir anschauen:<br />
Der Beschaffungsweg der Bilder. Es besteht kein Account für Ihre Redaktion<br />
Die Lizenzkosten. Die Bilder sind teilweise auch schon länger in Verwendung. Die Kostenfolge ist entstanden und eine Lizenzabgabe unumgänglich.<br />
Mögliche Lizenzmodell für ihren regelmässigen Bedarf.</p></blockquote>
<p>Aha, so läuft der Hase: Angstmacherei als Akquisemasche. Aber die zentrale Frage bleibt weiter unbeantwortet: Welche Bilder sollen wir widerrechtlich verwendet haben? Erst auf die explizite Bitte hin rückt die Agentur ein Corpus delicti heraus. Und schnell zeigt sich: Da ging alles mit rechten Dingen zu. Das vermeintlich geklaute Bild stammt zwar tatsächlich von einem Fotograf besagter Agentur. Aber ein Medienunternehmen hat es lizenziert und überlässt es Journalisten für die Berichterstattung. Als Rechteinhaber ist entsprechend auch nicht mehr die Agentur angegeben, sondern der Lizenznehmer. Nach unserem Hinweis auf diesen Sachverhalt ist das Interesse an einem Akquise-Gespräch schnell vom Tisch. Schnurz und kurz verabschiedet sich der Key Account Manager:</p>
<blockquote><p>Für Sie ist dieser Fall somit erledigt. Bitte entschuldigen Sie die<br />
Umstände.</p></blockquote><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/03/18/du-hast-unsere-bilder-geklaut/">Du hast unsere Bilder geklaut!</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Kaum Mittel gegen Zweckentfremdung</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/06/04/kaum-mittel-gegen-zweckentfremdung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Aebi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Jun 2012 14:24:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Cover]]></category>
		<category><![CDATA[Agentur]]></category>
		<category><![CDATA[Bild]]></category>
		<category><![CDATA[Bildagentur]]></category>
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		<category><![CDATA[Jann Jenatsch]]></category>
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		<category><![CDATA[Weltwoche]]></category>
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		<category><![CDATA[Roma]]></category>
		<category><![CDATA[Livio Mancini]]></category>
		<category><![CDATA[Bildjournalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Künzi]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch nachdem die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Weltwoche wegen des Roma-Covers eröffnet hat, verteidigt Chefredaktor Roger Köppel das umstrittene Motiv als legitimes Symbolbild. Im laufenden Verfahren geht es um den Rassismusvorwurf. Die Zweckentfremdung des Bildes steht auf einem anderen Blatt. Solche missliebige Verwendung kennen Fotografen und Agenturen nur zu gut. Doch es gibt <a href="https://medienwoche.ch/2012/06/04/kaum-mittel-gegen-zweckentfremdung/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/06/04/kaum-mittel-gegen-zweckentfremdung/">Kaum Mittel gegen Zweckentfremdung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/06/wewo_cover_roma.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Auch nachdem die Zürcher Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die Weltwoche wegen des Roma-Covers eröffnet hat, verteidigt Chefredaktor Roger Köppel das umstrittene Motiv als legitimes Symbolbild. Im laufenden Verfahren geht es um den Rassismusvorwurf. Die Zweckentfremdung des Bildes steht auf einem anderen Blatt. Solche missliebige Verwendung kennen Fotografen und Agenturen nur zu gut. Doch es gibt nur beschränkte Möglichkeiten, die zweifelhafte Praxis zu unterbinden.<br />
<span id="more-30487"></span><br />
Stellen Sie sich vor: Sie sind in einem Supermarkt und ein Fotograf fragt Sie, ob er Sie zusammen mit Ihrem Einkaufskorb für die Bebilderung eines Artikels zum Thema «Einkaufsverhalten der Schweizer» ablichten darf. Sie geben Ihr Einverständnis und wie versprochen erscheint der Artikel im entsprechenden Kontext. Einige Jahre später entdecken Sie das Bild beim zufälligen Durchlesen einer Zeitung wieder. Diesmal thront über dem Bild jedoch die Schlagzeile «Ladendiebstähle in Schweizer Supermärkten nehmen zu». Sie werden flugs vom ehrlichen Kunden zum Ladendieb.</p>
<p>Jüngstes und wohl prominentestes Beispiel dafür ist das <a href="http://www.weltwoche.ch/no_cache/die-weltwoche/aktuelle-ausgabe.html?tx_kbwwfrontend_pi4[issue_year]=2012&amp;tx_kbwwfrontend_pi4[issue_number]=14" target="_blank">Weltwoche-Titelbild vom 5. April 2012</a>. Auf einen <a href="http://www.weltwoche.ch/ausgaben/2012-14/sie-kommen-klauen-und-gehen-die-weltwoche-ausgabe-142012.html" target="_blank">Artikel</a>, in dem es um den wachsenden Kriminaltourismus osteuropäischer Roma-Banden geht, wird auf der Titelseite mit einem Bild hingewiesen, das einen Jungen zeigt, der eine Spielzeugpistole auf den Betrachter richtet. Das Bild wird ergänzt durch die Schlagzeile: «Die Roma kommen: Raubzüge in die Schweiz». Im dazugehörenden Bericht ist aber nicht nur in keiner Weise davon die Rede, dass minderjährige Roma mit Pistolen bewaffnet auf Raubzüge gehen würden.</p>
<p>Der auf dem Bild abgebildete Junge, der gemäss einer <a href="http://www.woz.ch/-29b6" target="_blank">Reportage der «WOZ»</a> Mentor M. heisst und mittlerweile acht Jahre alt ist, war auch noch nie in der Schweiz. Im Originaltext zur Bilderserie des italienischen Fotografen Livio Mancini, von dem <a href="http://u000187391.photoshelter.com/gallery-image/The-Garbage-Gang-Kosovo/G0000c5ChxrZRQrY/I0000uRXIbxBQ7_M" target="_blank">das Bild des Roma-Jungen</a> stammt, steht: «In einem Aussenbezirk der kosovarischen Stadt Gjakova lebt eine Gruppe von Roma-Kindern zusammen mit ihren Familien in einem Slum, der auf einer Mülldeponie errichtet wurde. Nach dem Krieg dorthin gezogen, überleben sie dadurch, dass sie wiederverwertbaren Abfall sammeln und verkaufen.»</p>
<p>Auf dem Blog der «Open Society Foundations» <a href="http://www.soros.org/voices/completely-different-picture-inciting-hatred-against-roma" target="_blank">erklärt Livio Mancini</a>, dass die Bilder im Jahr 2008 entstanden, während er im Kosovo eine Gruppe italienischer Nato-Soldaten beim Wiederaufbau von Brücken, Schulen und Strassen begleiten konnte. Nach der Veröffentlichung des Bildes von Mentor M. auf der Weltwoche-Titelseite habe er plötzlich Mails aus ganz Europa erhalten, deren Verfasser ihn fragten, ob er wisse, wie sein Bild von der «Weltwoche» verwendet werde. Erst dann habe er realisiert, dass sein Bild aus dem Kontext herausgerissen worden war. Dieses nun gezeigte Bild sei nicht, was er fotografiert, was er gesehen habe. Er habe damals ein Kind gesehen, das Spass mit einem seiner wenigen Spielzeuge hatte.</p>
<p>Für Peter Bitzer, Geschäftsführer der <a href="http://www.laif.de/" target="_blank">Kölner Fotoagentur Laif</a>, die Livio Mancini und dessen Agentur Redux im deutschsprachigen Raum vertritt, ist klar, dass man auf die Art und Weise, wie dies die «Weltwoche» getan hat, mit einem Bild-Dokument nicht umgehen darf: «Das Bild wird vollständig aus dem eigentlichen Kontext herausgelöst, da es keinen Roma-Jungen auf Raubzug in der Schweiz, sondern ein spielendes Kind auf einer verseuchten Müllkippe im Kosovo zeigt. Das Bild dokumentiert also den Missstand auf dieser Müllkippe und in einem weiteren Sinne die menschenunwürdigen Lebensverhältnisse von Roma-Kindern in Osteuropa, jedoch keinesfalls den ‚Raubzug von Roma-Kindern’ in der Schweiz».</p>
<p>Roger Köppel, Chefredaktor der «Weltwoche» erklärt hingegen auf Anfrage, wieso die Redaktion gerade dieses Bild verwendet habe: «Es handelt sich um ein Bild, das für uns das Thema des Artikels präzis symbolisiert: Osteuropa, Verwahrlosung, Roma-Milieu sowie Kinder, die für kriminelle Zwecke instrumentalisiert werden». Einige Privatpersonen sowie der Zentralrat der deutschen Sinti und Roma sahen dies jedoch etwas anders und <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Empoerung-ueber-WeltwocheTitelbild-erreicht-Deutschland/story/22708599" target="_blank">erstatteten Strafanzeige</a> gegen die Weltwoche-Verantwortlichen.</p>
<p>Auch beim Presserat gingen gemäss Martin Künzi vom Presserat-Sekretariat bisher zwei Beschwerden ein, wovon eine sich neben der Ziffer 8 der <a href="http://presserat.ch/21690.htm" target="_blank">«Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten»</a> («Sie respektieren die Menschenwürde und verzichten in ihrer Berichterstattung in Text, Bild und Ton auf diskriminierende Anspielungen, welche die ethnische oder nationale Zugehörigkeit [&#8230;] zum Gegenstand haben.») auch auf die Ziffer 3 beziehe («Sie unterschlagen keine wichtigen Elemente von Informationen und entstellen weder Tatsachen, Dokumente, Bilder und Töne noch von anderen geäusserte Meinungen»).<br />
Doch vom Presserat, der beanstandete Medien nicht zu einer Veröffentlichung seiner Stellungnahmen verpflichten kann und deshalb auch schon als «zahnloser Tiger» bezeichnet wurde, wird sich die «Weltwoche» nicht beeindrucken lassen. Obwohl es in der <a href="http://presserat.ch/12820.htm" target="_blank">Richtlinie 3.3.</a> «Archivdokumente» des Pressekodex, welche die Ziffer 3 der «Erklärung» genauer ausführt, klipp und klar heisst: «Archivdokumente sind ausdrücklich zu kennzeichnen, allenfalls mit Angabe des Datums der Erstveröffentlichung. Zudem ist abzuwägen, ob sich die abgebildete Person immer noch in der gleichen Situation befindet und ob ihre Einwilligung auch für eine neuerliche Publikation gilt».</p>
<p>In <a href="http://presserat.ch/12830.htm" target="_blank">Richtlinie 3.4.</a> geht es im Kodex zudem um «Illustrationen»: «Bilder oder Filmsequenzen mit Illustrationsfunktion, die ein Thema, Personen oder einen Kontext ins Bild rücken, die keinen direkten Zusammenhang mit dem Textinhalt haben (Symbolbilder), sollen als solche erkennbar sein. Sie sind klar von Bildern mit Dokumentations- und Informationsgehalt unterscheidbar zu machen, die zum Gegenstand der Berichterstattung einen direkten Bezug herstellen.»</p>
<p>Erst vor etwas mehr als einem Jahr, am 16. März 2011, veröffentlichte der Presserat eine <a href="http://presserat.ch/29040.htm" target="_blank">Stellungnahme zur «Weltwoche»-Ausgabe 19/2010</a>, in der ein islamkritischer Artikel, der zum Schluss kam, dass «der muslimische Glaube mit Rechtsstaat und Demokratie nicht vereinbar» sei und «konsequenterweise» verboten werden müsste, mit einem Bild illustriert wurde, das einige Muslime zeigte, die auf dem Berner Bundesplatz demonstrierten.</p>
<p>Eine der abgebildeten Personen legte beim Presserat Beschwerde ein, da das Bild einige Jahre zuvor bei einer friedlichen Demonstration gegen die dänischen Mohammed-Karikaturen aufgenommen worden war und somit in der «Weltwoche» aus dem Zusammenhang gerissen werde. Der Presserat kam zum Schluss, dass, wer «friedlich für seine Religion demonstriert», nicht hinzunehmen hat, «dass sein Bild später als Illustration eines Artikels dient, der diese Religion und damit auch die abgebildete Person als potenziell gewalttätig und verfassungsfeindlich denunziert.»</p>
<p>Der Presserat stellte folgerichtig fest, dass die «Weltwoche» mit der Publikation dieses Bildes die Richtlinie 3.3. der «Erklärung» verletzt habe. Auf die Frage, ob die «Weltwoche» im Sinne einer Selbstkritik die Stellungnahme des Presserates in ihrem Heft thematisiert habe, ging Roger Köppel in seiner Antwortmail jedoch nicht ein. Dem Presserat ist gemäss Martin Künzi vom Presserat-Sekretariat nicht bekannt, dass die »Weltwoche” diese Stellungnahme je thematisiert hätte. Jedenfalls sei in der Schweizer Mediendatenbank diesbezüglich nichts zu finden.</p>
<p>Der NZZ-Medienredaktor Rainer Stadler kam kürzlich in einem Artikel mit dem Titel <a href="www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/therapieohne-wirkung_1.16475529.html" target="_blank">«Therapie ohne Wirkung»</a> bezüglich Zweckentfremdungen von Bildern zum Schluss: «Mit Zweckentfremdungen ist in dem auf kurzfristige Effekte zielenden Medienmarkt stets zu rechnen.» So stellen denn sowohl die grösste Schweizer Bildagentur Keystone als auch die deutsche Fotoagentur Laif vermehrt fest, dass Bilder in einem anderen Kontext verwendet werden. «Bilder werden leider immer wieder aus dem Zusammenhang gerissen und können so von Betroffenen als diskriminierend empfunden werden», so Jann Jenatsch, Geschäftsführer von Keystone.</p>
<p>«Beispielsweise wurde ein Bild, dessen Originalbeschreibung ‚Ein Mädchen und seine Mutter vergnügen sich an der Spielzeugmesse Suisse Toy in Bern’ lautete, für einen Artikel mit dem Titel ‚Immer mehr Frauen werden ledig Mami’ und der Bildunterzeile ‚Immer mehr Mütter sind ledig’ verwendet und die Mutter somit als alleinerziehend dargestellt, obwohl dies wahrscheinlich nicht korrekt ist.»</p>
<p>Auch Peter Bitzer, Geschäftsführer der Agentur Laif, beobachtet eine Tendenz zur sinnentstellenden Zweckentfremdung: «Zunehmend werden Bilder aus ihrem eigentlichen dokumentarischen Kontext herausgenommen und rein illustrativ eingesetzt. Beispielsweise wird ein Bild von Bankern in der Mittagspause mit dem Untertitel ‚Insider-Wissen wird illegal weitergegeben’ versehen. Es sollte eigentlich möglich sein, Bilder nur in ihrem tatsächlichen Kontext zu verwenden, ansonsten führt dies in der Regel zu Persönlichkeitsverletzungen.»</p>
<p>Dass bei der Verwendung eines Bildes durch ein Medium nicht nur die Urheberrechte des Fotografen, sondern auch die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen zu beachten sind, thematisierte der Rechtsanwalt Bruno Glaus bereits im Dezember 2002 in einem <a href="www.vfgonline.ch/cm_data/Abgebildete_muessen_zustimmen_persoenlich_12.02-2.pdf" target="_self">Artikel der Zeitschrift «Persönlich»</a>: «Bildrechte und Abgebildetenrechte sind zweierlei. Wer Bilder bei Fotoagenturen einkauft, kauft urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, selten aber ‚Reproduktionsrechte’ der Abgebildeten.»</p>
<p>Darauf macht auch die Bildagentur Keystone in ihren <a href="http://www.keystone.ch/bild-disp/keystone/de/cms_agb.html" target="_blank">Allgemeinen Geschäftsbedingungen</a> aufmerksam, in denen es heisst: «KEYSTONE weist darauf hin und der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KEYSTONE den Kunden in jedem Fall nur ein Recht auf Verwendung der Bilder bzw. Videos einräumt. Diese Einschränkung gilt insbesondere für Bilder bzw. Videos, bei denen vom Bildinhalt her weitere Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte zu beachten sind (z.B. Abbildungen von Kunstwerken, Personen, etc.). Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechenden Rechte selber einzuholen.» Zudem regelt Keystone in ihren Geschäftsbedingungen den Verwendungszweck: «Bilder und Videos dürfen nur zum vereinbarten Zweck verwendet werden. Der vertraglich vereinbarte Verwendungszweck der Bilder richtet sich nach der in der Anfrage bzw. der Offerte und/oder im Downloadformular vom Kunden gemachten Angaben.» Weiter sind «sinnentstellende oder diskriminierende Verwendung von Bild- und Videomaterial verboten.»</p>
<p>Auch die Vereinigung fotografischer Gestalter und Gestalterinnen vfg, in der Fotografinnen und Fotografen aus allen Bereichen der Berufsfotografie Mitglied sind, hält <a href="www.vfgonline.ch/cm_data/AGB-vfg_5.9.06.pdf" target="_self">in ihren AGB</a>, die sie für ihre Mitglieder zur Verwendung bei Vertragsabschlüssen erstellt hat, fest: «Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden.» Verhindern, dass Bilder in einem anderen Zusammenhang erscheinen, kann ein Fotograf gemäss Hans Rudolf Stadtmann, Web-Administrator der vfg, trotzdem nicht: «Sobald ein Auftrag abgeschlossen und die Rechnung bezahlt ist, geht die Nutzung der Bilddaten an den Kunden über, ausser man hat es vertraglich anders geregelt. Bild-Autor bleibt jedoch immer der Fotograf. Sobald die Bild-Daten aus den Händen des Fotografen abgegeben werden, wird es für ihn, gegen alle Verträge und Versprechungen, unkontrollierbar.»</p>
<p>Auch Peter Bitzer, Geschäftsführer der Fotoagentur Laif, sagt, dass es schwierig sei, den Einsatz der Bilder zu reglementieren: «Da der Kunde in den meisten Fällen die Bilder, welche er nutzen will, direkt aus unserer Datenbank hochlädt, sehen wir die Nutzung erst, nachdem sie erfolgt ist. Der Kunde muss nur in Ausnahmefällen vorher nachfragen. Die Kunden müssen jedoch, bevor sie von uns Bilder erhalten, unsere <a href="http://www.laif.de/index.php?16302789014100992330.00001336700816892179515916052012140538" target="_blank">allgemeinen Geschäftsbedingungen</a> akzeptieren. Diese verbieten es explizit, Bilder sinnentstellend und wahrheitsverändernd einzusetzen. Diese Verantwortung setzen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten durch.»</p>
<p>Auf die Frage, wieso die «Weltwoche» diese Geschäftsbedingungen von Laif nicht eingehalten habe, geht Weltwoche-Chefredaktor Roger Köppel nicht ein. Stattdessen antwortet er: «Hätten Fotograf und Agentur das Bild besonders schlimm gefunden oder nur in einem ganz spezifischen Kontext verwendet haben wollen, hätten sie es entweder nicht anbieten sollen oder dann nur mit Restriktionen, wie das ja bei anderen Bildern zum Teil der Fall ist. Die Weltwoche hat sich korrekt verhalten.»</p>
<p>Für den Winterthurer Fotografen <a href="http://www.manuelbauer.ch/" target="_blank">Manuel Bauer</a>, der bei einem grösseren Publikum dafür bekannt wurde, dass er den Dalai Lama während drei Jahren fotografisch begleiten durfte, ist es deshalb wichtig, die Bilder mit Lieferbedingungen zu versehen, um einer Zweckentfremdung entgegenzuwirken. «Ich mache bei sensiblen Bildern immer klar, in welchem inhaltlichen Kontext die Bilder genutzt werden dürfen und verlange das Layout sowie den Text und die Bildlegenden zur Begutachtung und bedinge mir ein Veto/Gut zum Druck aus. Gerade im beschriebenen Fall ist nicht das Bild das Problem, sondern der Text. Er provoziert vorsätzlich eine ungewollte Assoziation im Betrachter des Bildes. Bei Medien wie der, mit ihrer Bildsprache zum Boulevard neigenden, Weltwoche gilt es besonders vorsichtig zu sein. Meine Agentur Focus Hamburg verschickt Bilder erst, nachdem der Kunde einen Vertrag unterzeichnet hat. Die Agentur fragt mich immer vor einer Veröffentlichung an, ob mir die Verwendung und deren Kontext genehm ist.» Trotzdem wurden schon einmal Bilder von Manuel Bauer aus einem redaktionellen Beitrag durch einen Reiseveranstalter gestohlen und in einem Prospekt abgedruckt. «Die Gewerkschaft (damals SJU) bezahlte darauf einen Anwalt und ging vor Gericht. Wir gewannen, doch musste der Schädiger lediglich das übliche Honorar bezahlen.»</p>
<p>Eine grosse Agentur wie Keystone hat bei sinnentstellender oder diskriminierender Verwendung von Bildern verschiedene Möglichkeiten, rechtlich dagegen vorzugehen, wie Jann Jenatsch von Keystone ausführt: «Es kommt auf den Grad der missbräuchlichen Verwendung an. Das kann von Abmahnung bis zu einer Klage reichen, von einer Richtigstellung bis hin zu einer Sperrung des Kunden.» Doch laut Hans Rudolf-Stadtmann von der Vereinigung fotografischer Gestalter und Gestalterinnen (vfg) haben viele Fotografen nicht das Geld für einen Prozess: «Wenn Missbrauch der Daten vorliegt, helfen in der Regel nur noch der Anwalt oder der Richter weiter. In den meisten Fällen fehlt jedoch das Geld für die Prozesskosten. So bleibt der Bild-Autor meist im Hintertreffen.» Genauso wie diejenigen Personen, welche auf einem in anderem Kontext veröffentlichten Bild abgebildet werden, oder deren Angehörigen. So möchte der Vater des Roma-Jungen <a href="http://www.woz.ch/-29b6" target="_blank">gemäss der WOZ</a> «Klage gegen die Verantwortlichen einreichen, die das Bild missbraucht hätten. Dafür benötigt er die Hilfe der Caritas, alleine wird er das kaum machen können. Allein schon wegen der Kosten.»</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/paulhorner/5493181022/in/photolist-9npY5W-9npZkC-9npXk7-9npYTb-azyPKN" target="_blank">Flickr/Paul Horner (CC BY-SA 2.0)</a></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/06/04/kaum-mittel-gegen-zweckentfremdung/">Kaum Mittel gegen Zweckentfremdung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>«C’est la vie»: Ein Bilderparcours</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2012/02/06/cest-la-vie-ein-bilderparcours/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Stephanie Rebonati]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Feb 2012 17:16:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Lausanne]]></category>
		<category><![CDATA[Ausstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Bildjournalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Actualité Suisse]]></category>
		<category><![CDATA[Fotoagentur]]></category>
		<category><![CDATA[Jean Prouvé]]></category>
		<category><![CDATA[Keystone]]></category>
		<category><![CDATA[Landesmuseum]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefotografie]]></category>
		<category><![CDATA[Presse Diffussion]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 5. Mai 1947 flog die Swissair zum ersten Mal von Genf nach New York. Und am 6. Juni 2003 gewann Roger Federer erstmals Wimbledon. Er hatte noch Babyspeck im Gesicht. Die Ausstellung «C’est la vie» im Zürcher Landesmuseum erzählt Schweizer Geschichte anhand der Pressefotografie. Eine junge Frau bleibt vor einem Bild stehen und lächelt. <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/06/cest-la-vie-ein-bilderparcours/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/02/header.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Am 5. Mai 1947 flog die Swissair zum ersten Mal von Genf nach New York. Und am 6. Juni 2003 gewann Roger Federer erstmals Wimbledon. Er hatte noch Babyspeck im Gesicht. Die Ausstellung «C’est la vie» im Zürcher Landesmuseum erzählt Schweizer Geschichte anhand der Pressefotografie.<br />
<span id="more-30429"></span><br />
Eine junge Frau bleibt vor einem Bild stehen und lächelt. Sie beugt ihren Kopf nach vorne, um die Details in der schwarzweissen Fotografie zu begutachten. Sie ruft ihre Freundin herbei: «Schau mal, das Tischtuch, die Essensreste!», «voll plump, einfach super», entgegnet die zweite, die ihren Kopf nun auch ins Bild steckt. Die Aufnahme stammt vom 3. März 1951. Darauf sind das damalige Kader der SRG mit Gästen abgebildet, die sich in Lausanne zusammengefunden hatten.</p>
<p>Doch es geht weder um das karierte Tischtuch auf dem Fernsehmöbel, noch um den kleinen Teller mit der Gabel und den Resten drauf. Die Pressefotografie vom 3. März 1951 zeigt die erste Fernsehübertragung in der Schweiz. Doch die Details sind versteckte Protagonisten und machen die Aufnahme aus. Auf einem gestellten Bild wären diese Alltagsgegenstände entfernt worden, Authentizität quasi eingebüsst. Und so geht es durch <a href="http://www.cestlavie.landesmuseum.ch/" target="_blank">den ganzen Bilderparcours</a>: In der Bildlegende erfährt man, worum es geht und im Bild sucht man nach der Geschichte.</p>
<p>Der Bilderparcours ist chronologisch aufgebaut. Er beginnt 1940 mit einer Fotografie zur sogenannten zweiten Generalmobilmachung vom 10. Mai. Es geht weiter mit der Eröffnung des Hallenbad City in Zürich, mit Elisabeth Kopp, mit einem Bombenattentat im Zürcher Hauptbahnhof, mit einem jungen Köbi Kuhn und einer noch jüngeren Denise Biellmann. Auch Ursula Andress fehlt nicht.</p>
<p>Durch die Pressefotos erinnert man sich (26. Dezember 1999: Orkan Lothar bringt Schweizer Bäume zu Boden), man staunt, lernt dazu (5. Oktober 1994: Anhänger der Sonnentempler-Sekte begehen Massenselbstmord in Cheiry, Fribourg), man lacht (6. Juni 2003: Roger Federer gewinnt zum ersten Mal Wimbledon – jungfräulich rockig mit Dreitagebart, Pferdeschwanz und Babyspeck) und man erschaudert (22. Januar 2009: Daniel Albrecht stürzt in Kitzbühel, seine Lunge ist gequetscht und er erleidet ein Hirn-Schädel-Trauma). Und man stutzt: Nirgends eine Miss Schweiz. Hier kommt der französische Designer und Konstrukteur Jean Prouvé ins Spiel.</p>
<p>In drei von <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Jean_Prouv%C3%A9" target="_blank">Jean Prouvés</a> sogenannten <a href="http://monsieurdesign.blogspot.com/2008/04/jean-prouv-pavillon-dmontable-1944-45.html" target="_blank">«maisons démontables»</a>, simplen Holzhauskonstruktionen, wird gut die Hälfte aller Bilder gezeigt. Und in einem dieser charmanten Hütten hausen die Missen. In einem anderen werden mehrseitige Fotoreportagen und in einem weiteren Portraits von Schweizerinnen und Schweizern gezeigt. Es ist eine vielseitige Ausstellung, dieser Bilderparcours, zusammengestellt aus den Archiven der ehemaligen Pressebildagenturen Presse Diffussion Lausanne und Actualité Suisse Lausanne.</p>
<p>«C’est la vie» endet nostalgisch, und in einer Dunkelkammer. Nur so viel: In Glasvitrinen liegen sechzig Jahre alte Kontaktbögen, Belichtungsmesser und Entwicklerschalen und auf einem Bildschirm kann man den Live-Ticker der Schweizer Bildagentur Keystone beobachten – im Sekundentakt rieseln die Bilder rein, aus aller Welt, für die Redaktionen bereit. Die Ausstellung «C’est la vie» ist kontrastreich und darum ein Besuch wert.</p>
<p><small><a href="http://www.cestlavie.landesmuseum.ch/" target="_blank">Ausstellung:</a><br />
«C’est la vie. Pressebilder seit 1940», Landesmuseum Zürich<br />
11. Januar bis 22. April 2012</small></p>
<p><small><a href="http://www.limmatverlag.ch/Default.htm?/foto/nationalmuseum/cestlavie.htm" target="_blank">Publikation:</a><br />
«C’est la vie. Schweizer Pressebilder seit 1940», Limmat Verlag Zürich<br />
92 Seiten, 146 Abbildungen, ISBN: 978-3-905875-32.4<br />
Erhältlich im Museumsshop, im Buchhandel oder auf Bestellung für 38 Franken</small></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/06/cest-la-vie-ein-bilderparcours/">«C’est la vie»: Ein Bilderparcours</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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