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	<title>Martin Stoll | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2022 12:28:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Stoll]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimhaltung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Januar 1997 zitierte die «Sonntagszeitung» aus einem vertraulichen Schreiben des Schweizer Botschafters in den USA. Die nachfolgenden gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zogen sich über zwanzig Jahre hin. Journalist Martin Stoll, der den Wirbel damals ausgelöst hatte, erinnert sich. Irgendwann Anfang Februar 1997, irgendwo in den Schweizer Bergen. Ein Mann verschwindet hinter einen Baum, klaubt <a href="https://medienwoche.ch/2022/01/21/vor-25-jahren-ein-zeitungsartikel-und-der-lange-streit-um-einen-gesetzesartikel/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Januar 1997 zitierte die «Sonntagszeitung» aus einem vertraulichen Schreiben des Schweizer Botschafters in den USA. Die nachfolgenden gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zogen sich über zwanzig Jahre hin. Journalist Martin Stoll, der den Wirbel damals ausgelöst hatte, erinnert sich.</strong><br />
<a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-300x201.jpg" alt="" width="300" height="201" class="alignnone size-medium wp-image-94183" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-1024x686.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-470x315.jpg 470w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-728x485.jpg 728w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a.jpg 1456w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><br />
Irgendwann Anfang Februar 1997, irgendwo in den Schweizer Bergen. Ein Mann verschwindet hinter einen Baum, klaubt dort mit klammen Fingern ein Dokument aus einem Umschlag. Mit der einen Hand hält er das Papier, mit der anderen kramt er ein Feuerzeug hervor. Dann setzt er das Blatt von unten her in Brand. Aschefetzchen schweben auf den schneebedeckten Boden.</p>
<p>Das physische Ende des Corpus Delicti steht am Anfang einer Auseinandersetzung über den Inhalt des eben vernichteten Schreibens, die sich über zwanzig Jahren hinziehen sollte. Martin Stoll erinnert sich noch genau an den Moment hinter dem Baum vor 25 Jahren. Der Journalist, der auch heute noch für die «Sonntagszeitung» arbeitet, hatte Tage davor aus dem Dokument zitiert und damit den Schweizer Botschafter in Washington aus dem Amt geschrieben.<br />
</p>
<p>Am 26. Januar 1997 stand als Textaufmacher auf der Titelseite der «Sonntagszeitung» die Schlagzeile: «Botschafter Jagmetti beleidigt die Juden». Im Artikel zitierte Martin Stoll aus einem vertraulichen Strategiepapier, das <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Carlo_Jagmetti" rel="noopener" target="_blank">Carlo Jagmetti</a>, der Schweizer Gesandte in den USA, ins Aussendepartement EDA nach Bern geschickt hatte. Bei dem Schreiben handelte es sich um eine Lageeinschätzung zu den laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und jüdischen Organisationen zum Umgang mit den nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Banken aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs (<a href="https://www.swissinfo.ch/ger/zwei-revisionen_rueckblick-auf-die-kontroverse-um-die-holocaust-gelder/36759886" rel="noopener" target="_blank">«Holocaust-Gelder»</a>). Der Frontaufmacher, ein weiterer Artikel von Stoll im Zeitungsinnern sowie ein Kommentar von Chefredaktor Ueli Haldimann kritisierten und skandalisierten den Tonfall und die Wortwahl des Botschafters. Jagmetti schrieb, die Schweiz führe einen «Krieg», den sie «an der Aussen- und an der Innenfront führen und gewinnen muss». Die jüdischen Organisationen bezeichnete er als «Gegner», von denen man «den meisten nicht vertrauen kann». Der zweite Artikel stellte die verbale Rüpelei in eine Reihe mit früheren unvorteilhaften Auftritten des Schweizer Botschafters. Der Kommentar reihte das vertrauliche und nun öffentlich gewordene Schreiben in die «Serie der Pannen und Skandale bei der Bewältigung der Schweizer Holocaust-Vergangenheit» ein.</p>
<blockquote><p>Die Aufregung nach der Veröffentlichung seines Artikels erlebte Stoll aus der Ferne, weit oben in den Bergen.</p></blockquote>
<p>Zu diesem Zeitpunkt bedeutete diese Veröffentlichung Sprengstoff. An einen ruhigen weiteren Verlauf der ohnehin schon schwierigen Verhandlungen war nicht mehr zu denken, nachdem die «Sonntagszeitung» diese Bombe hatte platzen lassen. Der Einschlag traf mit unvermittelter Wucht den Autor des Schreibens, so dass Carlo Jagmetti keine andere Möglichkeit mehr sah als tags darauf seine <a href="https://www.srf.ch/play/tv/schon-vergessen/video/jagmetti-demissioniert-als-us-botschafter?urn=urn:srf:video:8a165b26-7079-4918-9a26-69d7ff894f8e" rel="noopener" target="_blank">Demission als Botschafter</a> einzureichen. Wegen des Artikels sei eine «untragbare Lage» entstanden. Er bedauere es, mit der im Bericht verwendeten Ausdrucksweise die Empfindung jüdischer Kreise und der Öffentlichkeit verletzt zu haben.</p>
<p>Die Aufregung nach der Veröffentlichung seines Artikels erlebte Stoll aus der Ferne, weit oben in den Bergen. Aber es gab ein Problem: Das Dokument lag noch bei ihm zu Hause. «Ich hatte natürlich Angst vor einer Hausdurchsuchung. Darum liess ich mir das Schreiben postlagernd schicken, damit ich es vernichten konnte», erinnert sich Stoll. Die Furcht war berechtigt. 1994 liess die damalige Bundesanwältin Carla del Ponte auf der Suche nach Dokumenten ihrer Behörde, aus denen das Blatt zitiert hatte, die Redaktionsräume und die Wohnung zweier Redaktoren der «Sonntagszeitung» durchsuchen (einer davon war André Marty, der zwanzig Jahre später selbst für die Bundesanwaltschaft als Informationschef arbeiten würde).</p>
<blockquote><p>Während Stoll in den Bergen weilte, hatte Bundesanwältin Carla Del Ponte nach einer Strafanzeige des Aussendepartement EDA bereits zu ermitteln begonnen.</p></blockquote>
<p>«Das Dokument hätte möglicherweise Rückschlüsse zugelassen auf die Quelle», begründet Stoll seine Vernichtungsaktion. Denn während Stoll in den Bergen weilte, hatte Bundesanwältin Carla Del Ponte nach einer Strafanzeige des Aussendepartement EDA bereits zu ermitteln begonnen, und zwar in zwei Richtungen. Sie suchte einerseits nach dem Leck in der Bundesverwaltung, nahm andererseits auch Martin Stoll sowie Kollegen vom «Tages-Anzeiger» ins Visier wegen eines möglichen Verstosses gegen <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_293" rel="noopener" target="_blank">Artikel 293 im Strafgesetzbuch</a>. Dieser Paragraph stellt die «Veröffentlichung amtlicher gehei­mer Ver­hand­lungen» unter Strafe. Ein Verstoss konnte sich nach dem damaligen Stand der Gesetzgebung nur schon dadurch ergeben, dass jemand ein Dokument veröffentlichte, das eine Behörde als «geheim» oder «vertraulich» klassifiziert hatte – unabhängig davon, ob es plausible Gründe für die Geheimhaltung gab, respektive ein überwiegendes öffentliches Interesse am Inhalt bestand.</p>
<p>Unter diesen Vorzeichen war auch der «Sonntagszeitung» klar, dass sie mit der Publikation der Botschafter-Depesche eine Anzeige und eine Bestrafung riskierte. Simon Canonica, während 20 Jahren Rechtskonsulent der Tamedia-Redaktionen, erinnert sich an die Diskussionen mit der Redaktion. Viel Zeit dazu habe es in der Hektik der Zeitungsproduktion nicht gegeben. «Es gab damals eine eindeutige Praxis der Gerichte, die auf den rein formellen Geheimnisbegriff abstützte. Aber wir kamen zum Schluss, dass wir das Risiko in Kauf nehmen», sagt Canonica heute.</p>

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<p>Dass sich diese Anzeige zu jenem Fall entwickeln würde, der ihn am längsten beschäftigen sollte in seiner 20-jährigen Zeit als Tamedia-Rechtskonsulent, damit habe er damals «keine Sekunde gerechnet». Es sollte sich ein zäher, langwieriger Kampf entspinnen gegen Artikel 293 als überholtes Instrument zur Gängelung der Medien, auch berüchtigt als «Maulkorbartikel». Ein Kampf, der nur darum ausgefochten werden musste, weil die «Sonntagszeitung» das Jagmetti-Papier zugespielt erhalten und sich für eine Veröffentlichung in pointierter, zugespitzter Form entschieden hatte. Wäre diese Berichterstattung ausgeblieben, hätte das Parlament vermutlich schon ein paar Monate später Artikel 293 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Nun steht er bis heute drin.</p>
<blockquote><p>Bei Martin Stoll hält sich der Ärger darüber in Grenzen, die Streichung einer medienfeindlichen Gesetzesbestimmung verhindert zu haben. </p></blockquote>
<p>Bundesrat Arnold Koller, 1997 Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, nannte den Paragraphen einen «alten Zopf» und auch das Parlament hatte bereits in Richtung Abschaffung vorgespurt. Doch am Schluss kam es anders. National- und Ständerat hielten an der umstrittenen Bestimmung im Medienstrafrecht fest. «Offensichtlich eine Folge des Jagmetti-Skandals», kommentierte Bundesrat Koller den für ihn enttäuschenden Entscheid.</p>
<p>Bei Martin Stoll hält sich im Rückblick der Ärger darüber in Grenzen, mit seiner Enthüllung von Ende Januar 1997 die Streichung einer medienfeindlichen Gesetzesbestimmung verhindert zu haben. «Mich hat auch nie jemand persönlich dafür verantwortlich gemacht, dass der Artikel 293 bis heute besteht», sagt Stoll im Gespräch mit der MEDIENWOCHE. «Ich war mir damals nicht bewusst, dass die Veröffentlichung eine solche Nachwirkung haben könnte. Wir waren alle überrascht von den hohen Wellen.» </p>
<p>Aber er würde es wieder tun, wenn auch anders: «Ein Problem war sicherlich, dass wir das Thema in dieser Kürze abgehandelt hatten.» Neben heftiger Kollegenschelte, insbesondere von der NZZ mit dem Vorwurf des Sensationsjournalismus, setzte die Jagmetti-Enthühllung auch <a href="https://presserat.ch/complaints/verffentlichung-vertraulicher-informationen/" rel="noopener" target="_blank">eine Rüge des Presserats</a> ab, der die «Sonntagszeitung» dafür kritisierte, «wichtige Elemente der Information unterschlagen» zu haben. Der «Tages-Anzeiger», der sich entschieden hatte, fast das ganze vertrauliche Schreiben von Botschafter Jagmetti zu veröffentlichen, habe «die Dinge eher wieder ins richtige Licht gerückt», schrieb der Presserat in seiner Stellungnahme.</p>
<blockquote><p>Die von Martin Stoll vorgebrachte Argumentation, wonach das Interesse der Öffentlichkeit das Geheimhaltungsinteresse der staatlichen Behörden überwogen hätte, liessen die Gerichte nicht gelten.</p></blockquote>
<p>Nachdem die Politik an Artikel 293 festgehalten hatte, blieb der Weg über die Justiz, um das Ärgernis aus der Welt respektive aus dem Strafgesetzbuch zu schaffen. Doch von Schweizer Gerichten war keine Überraschung zu erwarten, solange sie sich auf einen formellen Geheimnisbegriff abstützten und als geheim betrachteten, was eine Behörde als geheim deklariert hatte. Und so kam es, wie es zu erwarten gewesen war: Vom Bezirksgericht über das Obergericht bis zum Bundesgericht hielten alle Instanzen die Veröffentlichung des als vertraulich deklarierten Dokuments aus der Feder von Botschafter Jagmetti für ein strafbares Handeln. Die von Martin Stoll vorgebrachte Argumentation, wonach das Interesse der Öffentlichkeit im Falle seiner Veröffentlichung das Geheimhaltungsinteresse der staatlichen Behörden überwogen hätte, liessen die Gerichte nicht gelten. Seine Bestrafung nach Artikel 293 schränke zudem die Pressefreiheit nicht unzulässig ein, befand das Bundesgericht und schrieb dazu in seinem <a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F126-IV-236%3Ade&#038;lang=de&#038;zoom=&#038;type=show_document" rel="noopener" target="_blank">Urteil vom 5. Dezember 2000</a>: «Die Pressefreiheit als solche ist, trotz ihrer erheblichen Bedeutung in einer demokratischen Gesellschaft, kein Rechtfertigungsgrund für tatbestandsmässiges Verhalten von Medienschaffenden.» Damit bestätigte das höchste Schweizer Gericht das Urteil gegen Martin Stoll wegen «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» und die Busse von 800 Franken. Die Ermittlungen gegen unbekannte Quellen in der Bundeverwaltung, die das Dokument an die «Sonntagszeitung» weitergereicht hatte, waren zu diesem Zeitpunkt schon seit zwei Jahren eingestellt. Es blieb also bei der unschönen Konstellation, dass der Urheber der Indiskretion davonkommt und der Überbringer der Botschaft den Kopf hinhalten muss, weil sein Name unter dem Artikel steht.</p>
<p>Nach der höchstrichterlichen Abfuhr aus Lausanne blieb nur noch der Gang nach Strassburg. Die Begründung des Bundesgerichts verstosse gegen die von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Meinungsfreiheit, teilte die «Sonntagszeitung» Ende Januar 2001 mit und kündigte den Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. «Es ging uns damals um eine grundsätzliche Klärung und nicht um die 800 Franken Busse», erinnert sich der frühere Tamedia-Rechtskonsulent Simon Canonica.</p>
<blockquote><p>Im April 2006 entschied das Gericht in Strassburg, die Schwiez habe mit der Verurteilung von Martin Stoll gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen.</p></blockquote>
<p>Dann geschah ganz lang nichts. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) liess sich Zeit mit einem Entscheid. Umso grösser war die die Erleichterung als der EGMR nach fünf Jahren, im April 2006, <a href="https://www.humanrights.ch/de/ipf/rechtsprechung-empfehlungen/europ-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr/erlaeuterte-schweizer-faelle/egmr-stoll-dammann-schweiz" rel="noopener" target="_blank">dem Journalisten Recht gab</a>. Die Schweiz habe mit der Verurteilung von Martin Stoll gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, befand das Strassburger Gericht in einem knappen Entscheid mit vier zu drei Stimmen. Die Busse hätte eine Art Zensur dargestellt, die den Betroffenen an künftiger Kritik oder weiteren Recherchen hätte hindern können. Ausserdem habe die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse daran gehabt zu erfahren, wie die Akteure im Streit um die nachrichtenlosen Vermögen vorgingen. Der Entscheid aus Strassburg wirkte sich auch unmittelbar auf die Praxis der Bundesanwaltschaft aus. Gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren wurden in der Folge nur noch bei Verletzung von materiellen Geheimnissen eröffnet, also nicht mehr allein deshalb, weil ein Dokument als «vertraulich» oder «geheim» gestempelt war.</p>
<p>Doch so gross wie die Erleichterung über den Entscheid aus Strassburg war, so gross war die Überraschung, als die unterlegene Schweiz ankündigte, an die Grosse Kammer des EGMR zu gelangen. Sie zog damit zum ersten Mal in der Geschichte des EGMR überhaupt einen Entscheid an die zweite Instanz in Strassburg weiter. Grund für das unübliche Vorgehen war vermutlich der knappe Entscheid der ersten Kammer und weil es um wichtige Fragen der Anwendung der Menschenrechtskonvention ging, schrieb damals Simon Canonica in einem Artikel in der «Sonntagszeitung».</p>
<blockquote><p>Es sollte weitere vier Jahre dauern, bis auch politisch wieder Bewegung in die Sache kam.</p></blockquote>
<p>Und so ging es zehn Jahre nach der Veröffentlichung des umstrittenen Artikels in die allerletzte Runde der gerichtlichen Auseinandersetzung. Und nicht ganz überraschend hob die Grosse Kammer <a href="https://www.humanrights.ch/de/ipf/rechtsprechung-empfehlungen/europ-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr/liste-aller-schweizer-faelle/stoll" rel="noopener" target="_blank">am 10. Dezember 2007</a> den Entscheid der Kleinen Kammer wieder auf. Die Schweizer Gerichte hätten mit ihrem Urteil gegen Martin Stoll die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt, befand das Gremium mit 12 zu 5 Stimmen. Den Ausschlag gab insbesondere die Art und Weise der Berichterstattung von Martin Stoll über das Jagmetti-Papier. Die «sensationalistische Aufmachung» lasse den Schluss zu, dass es dem Journalisten nicht um «allgemein interessierende Information» ging, sondern um eine Skandalisierung, zumal der Text auf der Titelseite einer auflagenstarken Zeitung platziert wurde. Stoll kann diese Kritik nachvollziehen. Er sagt heute: «Der Entscheid der Zweiten Kammer wäre vermeidbar gewesen, wenn wir die Enthüllung des Dokuments besser in eine breitere Berichterstattung zum Thema eingebettet hätten.» Aber grundsätzlich hält er das zweite Urteil aus Strassburg für ein gutes Urteil. «Es besagt nämlich auch, dass diplomatische Dokumente nicht per se geheim sind. Sie können durchaus von öffentlichem Interesse sein.» Tatsächlich missbilligte der EGMR in seinem Entscheid den Formalismus des damaligen Artikels 293.</p>
<p>Es sollte weitere vier Jahre dauern, bis auch politisch wieder Bewegung in die Sache kam. 2011 verlangte der damalige grüne Nationalrat Josef Lang mit einer <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20110489" rel="noopener" target="_blank">parlamentarischen Initiative</a> die Abschaffung von Artikel 293. Unterstützt hatten ihn dabei Ratskolleginnen und -kollegen aus allen Bundesratsparteien. Den vorläufigen Abschluss fand das Ringen um den umstrittenen Paragraphen im schweizerischen Strafgesetzbuch schliesslich zwanzig Jahre nach dem Jagmetti-Artikel. Bis 2017 dauerte die Beratung der Initiative Lang. Zwar konnte sich auch diesmal das Parlament nicht zu einer Abschaffung von Artikel 293 durchringen, ergänzte ihn aber im Sinne eines Kompromisses in einem entscheidenden Punkt. In der aktuellen Fassung steht nun seit Anfang 2018, dass die Veröffentlichung eines Behördengeheimnisses dann nicht strafbar ist, «wenn der Veröffentlichung kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegengestanden hat.»</p>
<p>Das heisst: Ein Gericht soll Medienschaffende nur noch dann bestrafen können, wenn das Interesse der Behörden und Verwaltung an der Geheimhaltung der Dokumente grösser ist, als das Interesse der Öffentlichkeit an der Information. Natürlich bleibt auch so Interpretationsspielraum, der sich zulasten der Medien auswirken kann. Aber immerhin müssen Schweizer Gerichte nun in jedem Fall eine Abwägung vornehmen zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Behörde und dem öffentlichen Interesse. «Die Gerichte können sich nun nicht mehr hinter formellen Geheimhaltungsbestimmungen verstecken», sagt Medienjurist Simon Canonica. Und auch der Journalist, dessentwegen Artikel 293 nach der ganzen juristischen und politischen Odyssee nun weiter im Gesetz steht, kann der angepassten Regelung Positives abgewinnen. Martin Stoll sagt: «Der Artikel zwingt einen vor der Veröffentlichung dazu, eine Güterabwägung vorzunehmen und sich im konkreten Fall zu fragen, ob es ein legitimes Geheimhaltungsinteresse der Verwaltung gibt.» Was durchaus vorkommen könne: «Nur um zu zeigen, dass man etwas Brisantes hat, würde ich nie etwas veröffentlichen.»</p>
<blockquote><p>«Für mich ist die Sache abgehakt. Es war ein kurzer Artikel mit grosser Wirkung.» </p></blockquote>
<p>Ende gut, alles gut? Man müssen mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen, schrieb der Jurist und heutige «Beobachter»-Chefredaktor Dominique Strebel vor vier Jahren in der MEDIENWOCHE. Der jahrelange Streit um den Paragraphen sei besiegelt. Strebel plädiert darum für einen «pragmatischen Umgang mit dem Maulkorb», was etwa dann möglich sei, wenn man gewisse Punkte bei der journalistischen Arbeit berücksichtige. Und Simon Canonica sieht mit Blick auf das Verhältnis zwischen Medien und Behörden heute ein anderes Bild als vor 25 Jahren: «Der Staat ist derzeit nicht der Hauptfeind der Pressefreiheit, es sind dies vielmehr die Privaten mit ihren Prozessdrohungen.»</p>
<p>Wie im Januar vor 25 Jahren weilt Martin Stoll auch dieser Tage wieder in den Winterferien. Die Aufregung von Anfang 1997 ist weit weg und auch sonst beschäftigt ihn «sein» Fall nicht mehr sonderlich. «Für mich ist die Sache abgehakt. Es war ein kurzer Artikel mit grosser Wirkung.» Geheime Dokumente spielen aber weiterhin eine wichtige Rolle in seinem Beruf. Als <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/geschaeftsstelle/" rel="noopener" target="_blank">Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch</a> engagiert sich Martin Stoll neben seiner Arbeit als Journalist für eine transparente Behördentätigkeit – und damit auch dafür, dass es weniger geheime Dokumente gibt.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/01/21/vor-25-jahren-ein-zeitungsartikel-und-der-lange-streit-um-einen-gesetzesartikel/">Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ständerat, Syndicom, Nebelspalter</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/12/04/staenderat-syndicom-nebelspalter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Miriam Suter]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Dec 2021 09:06:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
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		<category><![CDATA[Stephanie Vonarburg]]></category>
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		<category><![CDATA[Markus Somm]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>The Good – Wichtiger Schritt zu mehr Transparenz Am Mittwoch die grosse Erlösung: Der Ständerat hat die Vorlage zur Gebührenbefreiung im Öffentlichkeitsgesetz angenommen. Mehr als 600 Medienschaffende, darunter 50 Chefredaktor:innen, haben sich in einem offenen Brief ans Parlament dafür eingesetzt. Dass sich der Ständerat nun mit 25 gegen 18 Stimmen für einen gebührenlosen Zugang zu <a href="https://medienwoche.ch/2021/12/04/staenderat-syndicom-nebelspalter/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/12/MW-Good-Bad-Ugly-20211204b.jpg" alt="" width="1456" height="488" class="alignnone size-full wp-image-93298" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/12/MW-Good-Bad-Ugly-20211204b.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/12/MW-Good-Bad-Ugly-20211204b-300x101.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/12/MW-Good-Bad-Ugly-20211204b-1024x343.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/12/MW-Good-Bad-Ugly-20211204b-768x257.jpg 768w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /></p>
<h3>The Good – Wichtiger Schritt zu mehr Transparenz</h3>
<p>Am Mittwoch die grosse Erlösung: Der Ständerat hat die Vorlage zur Gebührenbefreiung im Öffentlichkeitsgesetz angenommen. Mehr als 600 Medienschaffende, darunter 50 Chefredaktor:innen, haben sich in einem <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/2021/05/transparenzkosten-lasst-uns-unsere-arbeit-machen/" rel="noopener" target="_blank">offenen Brief</a> ans Parlament dafür eingesetzt. Dass sich der Ständerat nun mit 25 gegen 18 Stimmen für einen gebührenlosen Zugang zu Dokumenten der Bundesverwaltung ausspricht, ist eine Überraschung: Schon zweimal hatte die Staatspolitische Kommission des Ständerates empfohlen, nicht einzutreten auf eine parlamentarische Initiative, welche die Gebührenbefreiung forderte. Der Ständerat folgte der Empfehlung zuerst – nun hat er sich doch noch anders entschieden. </p>
<p>Martin Stoll, Geschäftsführer des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch, sagt auf Anfrage der MEDIENWOCHE, für die Bundesverwaltung sei der Entscheid des Ständerats auch eine Chance: «Sie kann ihr Handeln gegenüber der Öffentlichkeit glaubhaft und gestützt auf Fakten darlegen. Aber nur ein gebührenfreier Zugang ermöglicht es Medien, ihre Watchdog-Rolle gegenüber der Verwaltung wahrzunehmen». Der Entscheid betrifft nur Dokumente aus der Bundesverwaltung. Aber auch aus den Kantonen gibt es Signale in Richtung Gebührenbefreiung. Im Kanton Zürich ist etwas eine parlamentarische Initiative «Weniger Hürden beim Öffentlichkeitsprinzip» hängig. Bereits einen kostenlosen Zugang gibt es im Kanton Freiburg, und in den Kantonen Genf und Uri herrscht eine «liberale Kostenregelung», ist in einer Zusammenstellung <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/2020/02/parlamentkommission-will-keine-gebuhren-hurden-mehr/" rel="noopener" target="_blank">auf Öffentlichkeitsgesetz.ch</a> nachzulesen.</p>
<h3>The Bad – Wo bleibt die Solidarität?</h3>
<p>Die Mediengewerkschaft Syndicom schlitterte letztes Wochenende offenbar knapp an einer Eskalation vorbei, <a href="https://www.woz.ch/2148/gewerkschaft-syndicom/doch-keine-wueste-scheidung" rel="noopener" target="_blank">wie die WOZ berichtet</a>. Eine vorläufige Einigung konnte den Eklat verhindern. Der Sektor Medien, in dem Journalist:innen organisiert sind, soll nun doch nicht existenzbedrohlich geschwächt werden. Auch sieht Syndicom vorerst von einer strategischen Neuausrichtung der Abteilung ab. Auch will die Gewerkschaft ihre Medienschaffenden nicht dazu drängen, endlich einen Gesamtarbeitsvertrag mit den Verlegern abzuschliessen, um so mehr Geld in die Syndicom-Kasse zu schaffen. Aber damit der Sektor Medien eine sichere Zukunft hat, braucht es grosse Anstrengungen. Der Syndicom-Zentralvorstand überstimmte den Sektor zuerst, daraufhin stimmten die Medienschaffenden geschlossen und ohne Enthaltung gegen den Antrag und drohten, aus der Gewerkschaft auszutreten. Nun will man bis zur Delegiertenversammlung 2023 eine einvernehmliche Lösung finden für eine gemeinsame Zukunft aller Syndicom-Sektoren. Fest steht aber: Dass sich ein ganzer Sektor mit Austrittsdrohungen gegen seine Schwächung wehren muss, zeugt von mangelnder interner Solidarität. Bei Syndicom will man aber auch das Positive sehen. Vizepräsidentin Stephanie Vonarburg schreibt auf Anfrage der MEDIENWOCHE: «Der Entscheid des Kongresses, auf die Anliegen des Sektors Medien und seiner 30 Delegierten einzugehen, ist sehr erfreulich. Es unterstreicht die innergewerkschaftliche Solidarität aller Branchen von Syndicom. Dass die Mehrheit des Zentralvorstand damit überstimmt wurde, kann als basisdemokratisches Korrektiv verstanden werden.»</p>
<h3>The Ugly – Der erfundene Bruder</h3>
<p>Man könne auch in der Schweiz eine «unappetitliche Nähe zwischen Medien und Behörden» beobachten, heisst es in der neuen Folge des «Nebelspalter»-Podcasts «Bern einfach» von Markus Somm und Dominik Feusi. Ausgehend von einem Beispiel aus New York sprechen die beiden über konkrete Fälle aus der Schweiz: «Das gibt es bei uns auch, es gibt einen Journalisten, Fabian Renz, dessen Bruder in der Kommunikationsabteilung von Ignazio Cassis arbeitet», erzählt Feusi. Später ergänzt Somm, dass Tamedia-Redaktor Renz viel über das EDA und Europapolitik schreibe – «das sollte er auf keinen Fall, das darf man nicht». </p>
<p>Doch, Renz darf das. Den Bruder, der für Cassis arbeitet, gibt es nämlich nicht, wie der Bundeshauschef der Redaktion Tamedia <a href="https://twitter.com/renzfabian01/status/1466099184881315844" rel="noopener" target="_blank">auf Twitter</a> klarstellte. Die Information über den vermeintlichen Bruder habe er von «Kollegen aus der Tamedia» vernommen, teilt Dominik Feusi auf Anfrage der MEDIENWOCHE mit. Der «Nebelspalter»-Bundeshauschef bat auf Twitter <a href="https://twitter.com/feusl/status/1466099419850420229" rel="noopener" target="_blank">um Entschuldigung</a>. Und inzwischen hat er zwar die Falschinformation im Begleittext zur Podcastfolge korrigiert («Tilman Renz, Kommunikation des EDA, ist nicht der Bruder von Fabian Renz, Tamedia. Wir entschuligen [sic!] uns für die Verwechslung»). Aber in der Podcast-Folge selbst ist die Falschaussage weiterhin zu hören. Wer wortreich die schwindende Glaubwürdigkeit des Journalismus beklagt, sollte zuerst seine eigenen Hausaufgaben ein bisschen gründlicher machen. </p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/12/04/staenderat-syndicom-nebelspalter/">Ständerat, Syndicom, Nebelspalter</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>«Hast Du es getan?»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/05/14/hast-du-es-getan/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ronnie Grob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 May 2014 07:28:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Glenn Greenwald]]></category>
		<category><![CDATA[Edward Snowden]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Stoll]]></category>
		<category><![CDATA[Otto Hostettler]]></category>
		<category><![CDATA[snowden2014]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Verschlüsselung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Guardian-Buch «The Snowden Files» zeigt auf, dass Journalisten gar nicht vorbereitet sind auf einen Whistleblower vom Schlage eines Edward Snowden. Um solche Quellen adäquat behandeln zu können, müssen sich Journalisten beschäftigen mit Fragen zur Verschlüsselungssicherheit. Ob Schweizer Whistleblowing-Plattformen geschützt sind vor Angriffen von Geheimdiensten, bleibt unklar. «Have you done it?» Edward Snowden 1 Jahr <a href="https://medienwoche.ch/2014/05/14/hast-du-es-getan/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Guardian-Buch «The Snowden Files» zeigt auf, dass Journalisten gar nicht vorbereitet sind auf einen Whistleblower vom Schlage eines Edward Snowden. Um solche Quellen adäquat behandeln zu können, müssen sich Journalisten beschäftigen mit Fragen zur Verschlüsselungssicherheit. Ob Schweizer Whistleblowing-Plattformen geschützt sind vor Angriffen von Geheimdiensten, bleibt unklar.<br />
<span id="more-19303"></span></p>
<div align="right">
<h2>«Have you done it?»</p>
<p>Edward Snowden</h2>
</div>
<p></p>
<div style="border: 1px solid #dddddd; margin: 3px 0px 10px 10px; padding: 7px; background: #ececec none repeat scroll 0% 0%; float: right; font-size: 0.9em; width: 120px; line-height: 1.3em; color: #4382cf;"><a href="https://medienwoche.ch/tag/snowden2014/"><strong><big>1 Jahr Snowden-Leaks</big></strong></a><br />
Am 9. Juni 2013 bekannte sich <strong>Edward Snowden</strong> verantwortlich für ein Leak, das die Öffentlichkeit über das Ausmass der weltweiten Überwachungs- und Spionagepraktiken von Geheimdiensten informiert. MEDIENWOCHE beschäftigt sich ein Jahr später mit der <strong>Beziehung zwischen Journalisten und Whistleblowern</strong>.</div>
<p>Im Dezember 2012 schrieb ein Leser eine E-Mail an Glenn Greenwald. Nichts aussergewöhnliches, ein Journalist vom Ruf eines Glenn Greenwald erhält täglich mehrere solcher E-Mails. Der anonym bleibende Absender schrieb: «Ich habe ein paar Sachen, die Sie interessieren könnten», und bat ihn darum, die Verschlüsselungssoftware PGP (<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Pretty_Good_Privacy">Pretty Good Privacy</a>) zu installieren, so dass man miteinander verschlüsselt kommunizieren könne. Greenwald fand den Wunsch zwar etwas seltsam, hätte das aber durchaus gemacht, wenn er denn genau gewusst hätte, wie. Er vergass die Sache wieder. Doch der Leser fragte ein paar Tage später nach: «Have you done it?» Und einige Tage später wieder: «Have you done it?»</p>
<p>Das ist nachzulesen im Buch «The Snowden Files» von Luke Harding (Guardian Books) ab Seite 66. Weiter ging es wie folgt:</p>
<blockquote><p>Frustriert versuchte Greenwalds unbekannter Kommunikationspartner nun eine andere Strategie. Er erstellte ein privates YouTube-Tutorial, das Schritt für Schritt aufzeigt, wie man die korrekte Verschlüsselungs-Software herunterlädt &#8211; ein «How-to»-Leitfaden für Dummies. (&#8230;)</p>
<p>Der freie Journalist schaute es sich an. Aber &#8211; von anderer Arbeit absorbiert &#8211; schaffte er es nicht, den Anweisungen zu folgen. Er vergass es. «Ich wollte es tun. Ich arbeite viel mit Hacker-Typen», sagt Greenwald. Aber letztlich: «Er hat nicht genug getan, um auf meiner Prioritätenliste vorzurücken.»</p>
<p>Fünf Monate später, während ihrer Begegnung in Hong Kong, realisiert Greenwald, dass seine Möchtegern-Quelle Ende 2012 niemand anders als Edward Snowden gewesen war.</p></blockquote>
<p>Ist es nicht ein Wahnsinn? Da meldet sich ein Informant mit Informationen aus einem Leak, das so gigantisch ist, dass es alle bisherigen in den Schatten stellt &#8211; und der Journalist hat keine Zeit, sich richtig für ihn zu interessieren. Hinzu kommt, dass sich Edward Snowden mit seiner unverschlüsselten Anfrage per E-Mail exponiert hat. Hätte die NSA Verdacht geschöpft und Snowden und/oder Greenwald als Target identifiziert und aktiv überwacht, so wäre wohl Snowden sehr rasch verhaftet worden.</p>
<p>Was für ein Einschnitt Snowdens Enthüllungen im Wissen der Öffentlichkeit über die globale Überwachung durch Geheimdienste sind, zeigen zwei Artikel in der englischsprachigen Wikipedia: die <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Global_surveillance_disclosures_%281970%E2%80%932013%29">Enthüllungen von 1970 bis 2013</a> sind mit aktuell 8436 Zeichen umschrieben, die <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Global_surveillance_disclosures_%282013%E2%80%93present%29">Enthüllungen seit 2013</a> fassen aktuell 170 656 Zeichen, also rund 20 Mal mehr. Von völlig anderen Ausmassen als bisherige Fälle von Whistleblowing ist der Fall Snowden nicht nur, was den Umfang des Geheimnisverrats angeht, sondern auch, was dessen Geheimhaltungsstufe angeht. Von den 251 287 im Jahr 2010 von Chelsea Manning und Wikileaks geleakten diplomatischen Berichten (<a href="http://www.wikileaks.org/cablegate.html">«Cablegate»</a>) waren lediglich 15 652 als «geheim» eingestuft und 101 748 als «vertraulich». Bei den Snowden-Enthüllungen dagegen geht es um Dokumente mit der Geheimhaltungsstufe «streng geheim» und höher. Alle bisher veröffentlichten Dokumente sind öffentlich zugänglich, die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU hat dazu ein durchsuchbares <a href="https://www.aclu.org/nsa-documents-search">NSA-Archiv</a> bereitgestellt.</p>
<p>Wie viele gute Geschichten sind wohl schon verloren gegangen, weil sich ein Journalist nicht für Sicherheitsfragen interessiert hat? Wohl viele, denn gute Journalisten, an die sich Informanten bedenkenlos wenden können, sind leider weiterhin rar &#8211; sie können sich unmöglich um jede potentielle Quelle mit der gleichen Sorgfalt widmen. Und viele gute Journalisten sind zwar gute Journalisten, aber nicht auch noch Technik-Freaks und Verschlüsselungsexperten. Ich schätze, 98 Prozent aller Journalisten, mich inklusive, hätten sich wie Greenwald verhalten, denn das Installieren einer PGP-Verschlüsselung ist zwar nicht besonders kompliziert, aber auch nicht in einer Minute gemacht. Ich schätze sogar, dass die Mehrheit aller Journalisten, obwohl ihnen Sicherheit durchaus ein Anliegen ist, nicht mal Passwörter gewählt haben, die besonders schwierig zu knacken sind.</p>
<p>«Die Verantwortung liegt bei den Journalisten, dass sie sichere Wege anbieten, über die man ohne Gefahr Kontakt aufnehmen kann. Also zum Beispiel einen sicheren Briefkasten einrichten, der technisch jede Überwachung ausschliesst», <a href="http://www.tagesspiegel.de/politik/glenn-greenwald-im-interview-ein-universum-von-informationen-ist-den-ermittlern-noch-unbekannt/9755592-2.html">sagte</a> Glenn Greenwald Mitte April, der dazugelernt, sich weiter entwickelt hat. Die «Welt» bietet einen <a href="http://investigativ.welt.de/anonymer-briefkasten/">anonymen Briefkasten</a> an, und der «Spiegel» einen <a href="http://www.spiegel.de/extra/spiegel/so-nehmen-informanten-sicheren-kontakt-zum-spiegel-auf-a-919921.html">öffentlichen PGP-Schlüssel</a>.</p>
<p>Auch einige Schweizer Medien bieten Online-Briefkästen an, aber ist die Kontaktaufnahme darüber wirklich sicher? Die <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/whistle-blower-line/">«Whistleblower-Line» auf Oeffentlichkeitsgesetz.ch</a> stellt einen SSL-gesicherten Datenverkehr zur Website an. Aber ist diese Kommunikation vor dem Zugriff der Geheimdienste geschützt? «Keine Ahnung», antwortet Martin Stoll, Präsident des Vereins Oeffentlichkeitsgesetz.ch, spontan &#8211; eine nachvollziehbare Antwort, wie sie ehrlicherweise jeder Techniklaie liefern muss. Das Tool werde bisher praktisch nicht benutzt und in der aktuellen Form voraussichtlich abgeschafft. Für solche Einsendungen sei die Plattform wohl einfach nicht die Richtige.</p>
<p>Die Frage, ob die Plattform <a href="https://www.sichermelden.ch/">Sichermelden.ch</a> des «Beobachters» vor der Überwachung durch Geheimdienste wie NSA oder GCHQ geschützt ist, kann Redaktor Otto Hostettler auch nicht beantworten. Jedoch könne man durchaus ausschliessen, «dass der Schweizer Staat Einsendungen über Sichermelden.ch abfangen kann», die Übermittlungskommunikation erfolge mehrfach verschlüsselt. Vor der NSA sei man vermutlich «etwa gleich sicher wie vor einem Lauschangriff der chinesischen Mafia». Die konkreten Sicherheitsbemühungen des Portals, das wöchentlich um die zehn Einsendungen erhält, «wovon allerdings längst nicht alle Whistleblower-Charakter haben», sind in einem <a href="http://www.beobachter.ch/dossiers/whistleblowing/artikel/wwwsichermeldench_keine-sicherheitsluecke-beim-beobachter/">Beitrag auf Sichermelden.ch</a> nachzulesen.</p>
<p>Und wie verschlüsselt man nun konkret seine Daten? Der Beitrag <a href="https://pressfreedomfoundation.org/encryption-works">«Encryption Works: How to Protect Your Privacy in the Age of NSA Surveillance»</a> auf pressfreedomfoundation.org gibt darüber Auskunft. Mehr erfahren Sie auch in den nächsten Folgen <a href="https://medienwoche.ch/tag/snowden2014/">unserer Serie</a>.</p>
<p><small>Übersetzungen: Ronnie Grob</small></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/05/14/hast-du-es-getan/">«Hast Du es getan?»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Tamedia schiebt Transparenzprojekt an</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2011/06/19/tamedia-schiebt-transparenzprojekt-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ronnie Grob]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jun 2011 07:00:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gespräche]]></category>
		<category><![CDATA[Förderpreis Tamedia]]></category>
		<category><![CDATA[Hansjürg Zumstein]]></category>
		<category><![CDATA[Tamedia]]></category>
		<category><![CDATA[investigativ.ch]]></category>
		<category><![CDATA[Schweizer Fernsehen]]></category>
		<category><![CDATA[Journalistenpreis]]></category>
		<category><![CDATA[Dominique Strebel]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Stoll]]></category>
		<category><![CDATA[Öffentlichkeitsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Recherchieren]]></category>
		<category><![CDATA[Recherche]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Catherine Boss]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fünf Jahre Öffentlichkeitsgesetz: Mit einer Anschubfinanzierung von Tamedia liefern Schweizer Recherchierjournalisten wie Martin Stoll (Sonntagszeitung) und Hansjürg Zumstein (Schweizer Fernsehen) eine Website, die Informationshungrigen den Weg zur Einsichtnahme in staatliche Dokumente erleichtert. Martin Stoll macht nicht den Eindruck eines rasenden Reporters, der sich hektisch mit zwei Handys am Ohr Notizen macht. Er redet eher bedächtig <a href="https://medienwoche.ch/2011/06/19/tamedia-schiebt-transparenzprojekt-an/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/06/19/tamedia-schiebt-transparenzprojekt-an/">Tamedia schiebt Transparenzprojekt an</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Fünf Jahre Öffentlichkeitsgesetz: Mit einer Anschubfinanzierung von Tamedia liefern Schweizer Recherchierjournalisten wie Martin Stoll (Sonntagszeitung) und Hansjürg Zumstein (Schweizer Fernsehen) eine Website, die Informationshungrigen den Weg zur Einsichtnahme in staatliche Dokumente erleichtert.<br />
<span id="more-3177"></span><br />
Martin Stoll macht nicht den Eindruck eines rasenden Reporters, der sich hektisch mit zwei Handys am Ohr Notizen macht. Er redet eher bedächtig und nicht zu laut. Auf seinem Pult liegt ein armeegrüner <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Geh%C3%B6rschutz#Kapselgeh.C3.B6rschutz">Pamir-Gehörschutz</a>, den er aufsetzt, wenn es zu laut wird im Büro. Wir unterhalten uns im Sitzungszimmer der Sonntagszeitung, danach zeigt er mir den aktuellen Stand von öffentlichkeitsgesetz.ch an seinem Arbeitsplatz im Grossraumbüro.</p>
<p><strong>Martin Stoll, seit heute ist <a href="http://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/">öffentlichkeitsgesetz.ch</a> online. Worum geht es?</strong><br />
Es soll ein Tool für Journalisten werden, um das Informationsfreiheitsgesetz anzuwenden und es in den Alltag zu integrieren.<br />
Anlass dafür ist das fünfjährige Jubiläum des Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) am 1. Juli 2011. Weltweit  haben sich ja viele Staaten, sogar Nigeria oder Georgien, inzwischen Öffentlichkeitsgesetze zugelegt. Darum war die Schweiz etwas in Zugzwang, auch eines einzuführen. Gut am Schweizer Gesetz ist, dass es schlank ist und nur einige Ausnahmen definiert sind. Die Rechtsprechung der Gerichte definiert dann, wie genau man es anwenden kann. Tatsächlich ist das Öffentlichkeitsgesetz aber ein ungeliebtes Kind. Das Parlament zum Beispiel konnte sich erfolgreich gegen eine Einsichtnahme wehren &#8211; und ist nun davon ausgenommen.<br />
Die Website entstand im Zusammenhang zu unserer Story über den Fall Roland Nef [<a href="http://www.zh-journalistenpreis.ch/d/preisverleihungen/2009.php">2009 mit dem Zürcher Journalistenpreis ausgezeichnet</a>]. Das Projekt wurde von Tamedia mit 20.000 Franken finanziert. Tamedia hat Catherine Boss und mir zudem eine Auszeit von zwei Monaten gewährt. Mit dem Tamedia-Förderpreis [<a href="http://www.tamedia.ch/de/unternehmen/auszeichnungen/Seiten/F%C3%B6rderpreis2009.aspx">Auszeichnung 2009</a>] wurde die Anschubfinanzierung gewährleistet. Nun steht die Struktur, das Arbeitsinstrument ist da, und durch die Gründung des Vereins Öffentlichkeitsgesetz.ch ist die Website unabhängig. Es bleibt die Frage: Wie geht es weiter? Wie kann der Unterhalt gesichert werden? Wir haben bei verschiedenen Stiftungen angeklopft. Bisher allerdings mit eher bescheidenem Erfolg. Immerhin unterstützen uns die Konsumenteninfo AG (K-Tipp und Saldo) und die Oertli-Stiftung. Diese bezahlt an die französische Version der Website, die im Herbst online geht &#8230;</p>
<p><strong>Was wird diese Website Journalisten bringen?</strong><br />
Einerseits soll die Website einen schnellen Einstieg ins Gesetz liefern, andererseits pochen wir darauf, dass das Gesetz gut umgesetzt wird. Wir sagen, wo in der Bundesverwaltung Transparenz verhindert wird – und welche Stellen vorbildlich agieren. Ich habe von Beginn an, also seit 2006, mit dem Gesetz gearbeitet; als einer von wenigen, was mich immer etwas überrascht hat. Inzwischen generiere ich einen Viertel meiner Geschichten mit dem Öffentlichkeitsgesetz. Wir möchten mehr Journalisten dazu bringen, das Schweizer Informationsfreiheitsgesetz  anzuwenden. Mit diesem haben Medienschaffende die Chance, auf authentische Informationen zugreifen zu können.</p>
<p><strong>Dominique Strebel <a href="https://medienwoche.ch/2011/05/16/wir-wollen-es-schneller-und-billiger/">plädiert dafür</a>, die Gebühren für die Einsichtnahme ganz abzuschaffen. Wie stehst Du dazu?</strong><br />
Das Gesetz muss als ein Dienst am Bürger funktionieren, doch das ist nicht immer so. Ich hätte beispielsweise für einen 28-seitigen Bericht der Finanzkontrolle 10.000 Franken bezahlen sollen. Da wird mit Kosten argumentiert &#8211; und so Transparenz verhindert.<br />
Bei anfallenden Kosten stellt sich für jede Redaktion die Frage, ob sie so ein Investment vornehmen will, denn es ist ja zum Voraus nicht klar, ob es sich in Form einer Story auszahlen wird. Es war – in der Vorbereitung zum Gesetz &#8211; ganz klar der Wille der Politik, dass Gebühren Transparenz nicht verhindern dürfen. Das ist aber heute teilweise der Fall. Die Kosten der Behörden für die Bearbeitung von Einsichtsgesuchen sind im Vergleich zu anderen Budgetposten minimal, die Behörden könnten sich diese Transparenz sehr gut leisten.<br />
Derzeit ist es so, dass der Staat für Aufwände über 100 Franken Gebühren verlangen kann, das ist in der Öffentlichkeitsverordnung festgelegt. Der Datenschutzbeauftragte wollte diese Limite auf 500 Franken anheben, doch der Bundesrat hat das verhindert. Ein weiteres Problem sind die langen Fristen. Da sind die Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten gefragt.</p>
<p><strong>Du bist nicht nur Präsident des Vereins öffentlichkeitsgesetz.ch, sondern auch Vizepräsident des Vereins investigativ.ch. Um was geht es da?</strong><br />
<a href="http://investigativ.ch/">Investigativ.ch</a> ist ein Zusammenschluss verschiedener Schweizer Investigativjournalisten und entstand nach den Weltkonferenzen für Investigativjournalismus in Lillehammer, Toronto und Genf. Derzeit zählt der Verein gegen 30 Mitglieder, es besteht in der Schweiz ganz offensichtlich ein Bedürfnis, nachhaltigen Journalismus zu machen. Die Verleger können sich darüber freuen. Wir leisten das ja alles in Fronarbeit.</p>
<p><strong>Arbeiten die investigativ.ch-Mitglieder auch in konkreten Recherchen zusammen?</strong><br />
Die Vernetzung auf der Ebene von konkreten Geschichten ist im kleinen Schweizer Markt eher schwierig. So bleibt jedes Mitglied eigenständig. Es geht mehr um den Austausch von Know-How und um die Entwicklung von Arbeitstechniken.<br />
Auch investigativ.ch soll irgendwann zu einem Arbeitstool für Journalisten umgebaut werden, voraussichtlich jedoch erst nach 2011. Für den Aufbau haben uns die Grossverlage und auch  das Schweizer Fernsehen erfreulicherweise Geld zur Verfügung gestellt.</p>
<p><strong>In einem <a href="http://www.klartext.ch/?p=10017" target="_blank">Interview mit «Klartext»</a> hast Du gesagt, Du willst mit harten Fakten «Mid-Risk-Journalismus» vermeiden. Ist das bisher gelungen?</strong><br />
Mid-Risk-Journalismus kann sich heute niemand mehr leisten. Die Risiken sind auf verschiedenen Ebenen zu gross: Es drohen juristische Konsequenzen, andererseits ein Imageschaden. Es sollen Fakten sein, die etwas bewegen.</p>
<p><strong>Die Sonntagszeitung bietet schon länger eine <a href="http://www.sonntagszeitung.ch/nachrichten/whistle-blower-hotline/">Whistle-Blower-Hotline</a> an. Wie gut funktioniert die?</strong><br />
Wir erhalten zehn bis zwanzig Hinweise pro Monat. Da geht es um persönliche Fälle, auch um verlorene Gerichtsfälle. Ich glaube, es ist wichtig, eine niederschwellige Kontaktmöglichkeit zu offerieren. Noch sind keine grossen Publikationen aus diesen Hinweisen entstanden, es sind aber Geschichten in Arbeit. Auch Öffentlichkeitsgesetz.ch betreibt eine solche Hotline. Dort wenden wir uns an Insider, die wissen, wo welche brisanten  Dokumente schlummern. Dokumente, die wir dann ganz legal aufgrund des Öffentlichkeitsgesetztes herausverlangen.</p>
<p><small>Das Gespräch mit Martin Stoll wurde am 8. Juni 2011 in Zürich geführt.</small></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2011/06/19/tamedia-schiebt-transparenzprojekt-an/">Tamedia schiebt Transparenzprojekt an</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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