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	<title>Monika Bütler | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Der Täter als Opfer und Moralapostel</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 20 Feb 2012 10:18:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Copy-and-paste]]></category>
		<category><![CDATA[Monika Bütler]]></category>
		<category><![CDATA[Norbert Neininger]]></category>
		<category><![CDATA[Internet]]></category>
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		<category><![CDATA[Schaffhauser Nachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Schaffhauser Verleger Norbert Neininger fordert mehr Anstand und Fairness im Internet, dabei liess gerade er diese Tugenden in letzter Zeit vermissen. In seiner Kolumne im «Sonntag» verliert er kein Wort über sein eigenes zweifelhaftes Verhalten. Wie sich ein Täter zum Opfer stilisiert. Wer die Kolumne im «Sonntag» liest (herunterscrollen), gewinnt den Eindruck, Neininger sei <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/20/der-taeter-als-opfer-und-moralapostel/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/02/neininger.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Der Schaffhauser Verleger Norbert Neininger fordert mehr Anstand und Fairness im Internet, dabei liess gerade er diese Tugenden in letzter Zeit vermissen. In seiner Kolumne im «Sonntag» verliert er kein Wort über sein eigenes zweifelhaftes Verhalten. Wie sich ein Täter zum Opfer stilisiert.<br />
<span id="more-30437"></span><br />
Wer die Kolumne <a href="http://www.sonntagonline.ch/ressort/medien/2141/" target="_blank">im «Sonntag» liest</a> (herunterscrollen), gewinnt den Eindruck, Neininger sei unverschuldet Opfer eines zwar harmlosen, aber deshalb nicht minder eindrücklichen Shitstorms geworden. Wie er schreibt, wurde ihm zum ersten Mal das «Schädigungspotenzial einer konzertierten Twitter-Attacke offenbar». Das mag er so erlebt haben. Doch von nichts kommt nichts.</p>
<p>Kritik musste sich Neininger in letzter Zeit gefallen lassen, weil seine Zeitung einen Text aus dem Blog von HSG-Professorin Monika Bütler herauskopiert und als Debattenbeitrag veröffentlicht hatte – ohne die Autorin dafür <a href="http://www.batz.ch/2012/02/batz-ch-ungefragt-in-den-schaffhauser-nachrichten/" target="_blank">um Erlaubnis gebeten zu haben</a>. Wenn sich in die berechtigte Kritik auch Häme mischte, dann deshalb, weil sich der fehlbare Verleger in der Vergangenheit immer wieder für eine bessere Respektierung des Urheberrechts im Internet starkgemacht hatte.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund mutet es geradezu grotesk an, wenn Neininger die Parole ausgibt: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Natürlich ist es das nicht. Das gilt auch bei der Beschaffung von Gastbeiträgen für die Schaffhauser Nachrichten. Ausserdem war das Internet <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,632277,00.html" target="_blank">noch nie ein rechtsfreier Raum</a>. Hier gelten die gleichen Gesetze wie in der physischen Welt, ja die Regulierungsdichte dürfte sogar noch höher sein.</p>
<p>Auch die Forderung nach einem Verbot anonymer Twitter- und Facebook-Accounts liegt in diesem Zusammenhang völlig quer in der Landschaft. Ein Shitstorm würde deshalb nicht milder ausfallen. Gibt es berechtigten Anlass zur Kritik, sind viele bereit, mit offenem Visier anzutreten. Das zeigte sich auch in Neiningers Fall: Die schärfsten Kommentare kamen von Personen, die <a href="https://twitter.com/#!/bugsierer/status/167249204509552640" target="_blank">zu dem stehen, was sie schreiben</a>. Ausserdem gibt es kein Gesetz, das ein anonymes oder pseudonymes Auftreten im Internet verbieten würde.</p>
<p>Der selbstgefällige Auftritt hätte sich abmildern lassen, wenn die Redaktion des «Sonntag», die Neininger Gastrecht gewährt hat, als Vorspann zur Kolumne erklärt hätte, weshalb der Autor Zielscheibe der Kritik geworden war. Offenbar hat man das <a href="http://twitter.theinfo.org/170544843267903490#id171258009241141250" target="_blank">einfach vergessen</a>. Noch besser hätte es Neininger einfach bleibenlassen und gar nicht erst versucht, sich als Moralapostel aufzuspielen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/20/der-taeter-als-opfer-und-moralapostel/">Der Täter als Opfer und Moralapostel</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Im Selbstbedienungsladen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Feb 2012 15:00:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Leistungsschutzrecht]]></category>
		<category><![CDATA[persoenlich.com]]></category>
		<category><![CDATA[Schaffhauser Nachrichten]]></category>
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		<category><![CDATA[Monika Bütler]]></category>
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		<category><![CDATA[Norbert Neininger]]></category>
		<category><![CDATA[Tages-Anzeiger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Schaffhauser Nachrichten drucken einen Blogbeitrag ab, ohne dafür die Autorin um Erlaubnis gebeten zu haben. Skandal! schallt es durchs Netz, umso mehr, weil sich Verleger und Chefredaktor Norbert Neininger für den besseren Schutz des geistigen Eigentums von Journalisten und Verlagen starkmacht. Der «Skandal» wirft ein bezeichnendes Licht auf die weit verbreitete Selbstbedienungsmentalität im Internet. <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/09/im-selbstbedienungsladen/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/02/copypaste_klein.jpg" alt="" width="120" height="120" /> Die Schaffhauser Nachrichten drucken einen Blogbeitrag ab, ohne dafür die Autorin um Erlaubnis gebeten zu haben. Skandal! schallt es durchs Netz, umso mehr, weil sich Verleger und Chefredaktor Norbert Neininger für den besseren Schutz des geistigen Eigentums von Journalisten und Verlagen starkmacht. Der «Skandal» wirft ein bezeichnendes Licht auf die weit verbreitete Selbstbedienungsmentalität im Internet.<br />
<span id="more-30434"></span><br />
Manchmal muss es schnell gehen. Etwa dann, wenn der Redaktionsschluss bedrohlich näher rückt und auf den Zeitungsseiten noch Lücken klaffen. Wo finde ich das passende Bild, wenn die Fotoagentur das gesuchte Sujet nicht bereithält? Natürlich im Internet. Wie gegoogelt, so gefunden und ab ins Layout. Um die Herkunft zu verschleiern ein Fantasiekürzel darunter gesetzt – beispielsweise adi. – und die Seite ist druckreif. Das ist kein erfundenes Beispiel, sondern die jahrelange Praxis bei einer Schweizer Qualitätszeitung. Ältere Kollegen zeigten neuen Mitarbeitern stolz, was sich mit der Bildsuche bei Google alles finden lässt und mit einem Schmunzeln erklärten sie, dass adi als Abkürzung für «aus dem Internet» stehe. So weit, so schlecht.</p>
<p>Der Faktor Zeit spielt bei mutwilligen Übertretungen rechtlicher und berufsethischer Schranken im Internet eine entscheidende Rolle. Pressierts, passierts. Weshalb mühselig abklären, ob und wie und zu welchen Bedingungen, wenn doch alles schon pfannenfertig bereitliegt? Gelegenheit macht Diebe. Genauso gilt aber auch: Wo kein Kläger, da kein Richter. Die meisten Klauereien bleiben unentdeckt. Das liegt auch in der Natur des Digitalen. Niemand vermisst sein Bild oder seinen Text, wenn sie anderenorts veröffentlicht werden. Wer aber die eigenen Werke ungefragt andernorts vorfindet, fühlt sich hintergangen und staunt ob dem dreisten Vorgehen der Kopisten.</p>
<p>So erging es auch Monika Bütler. Eine Leserin der Schaffhauser Nachrichten machte <a href="http://www.alexandria.unisg.ch/persons/Monika_Buetler/L-en" target="_blank">die St. Galler Professorin</a> darauf aufmerksam, dass die Zeitung einen <a href="http://www.batz.ch/2012/02/batz-ch-ungefragt-in-den-schaffhauser-nachrichten/" target="_blank">Text aus ihrem Blog veröffentlicht hat</a>. Bütler staunte nicht schlecht. Denn gefragt hat man sie nie. Die Zeitungsredaktion nutzte den Blog als Selbstbedienungsladen. Vermutlich musste es auch in diesem Fall schnell gehen. Und es geht ja auch schnell: Copy, paste und der Diskussionsbeitrag steht im Blatt.</p>
<p>Als Bütler den Fall publik und ihrem Unmut über das dreiste Vorgehen Luft macht, richtet sich die <a href="http://swiss-lupe.blogspot.com/2012/02/durfen-zeitungen-raubkopieren-am.html" target="_blank">öffentliche Empörung</a> umgehend gegen Norbert Neininger, den Verleger der Schaffhauser Nachrichten. Ausgerechnet seine Zeitung wird des Contentklaus überführt! Neininger, der sich als Mitglied im Präsidium des Verlegerverbands für einen besseren Schutz des geistigen Eigentums von Journalisten und Verlagen starkmacht. Eines seiner Steckenpferde ist das sogenannte <a href="http://www.nzz.ch/nachrichten/kultur/medien/verlage_haben_anrecht_auf_besseren_schutz_1.7232236.html" target="_blank">Leistungsschutzrecht</a>, das er am liebsten schon heute in der Schweiz einführen möchte. Damit würde das Zitieren aus Zeitungen, wie es z.B. Google für seine News-Plattform tut, entschädigungspflichtig. Und nun übernimmt Neiningers Blatt gleich einen ganzen Artikel, ohne eine Entschädigung dafür vorzusehen. Erst nachdem die Autorin den Fall publik gemacht hatte und Geld für den Abdruck verlangte, bot Neininger magere, aber durchaus branchenübliche 80 Franken. Zu einer gewundenen Entschuldigung im eigenen Blatt konnte sich Neininger schliesslich auch noch durchringen.</p>
<p>Doch seine Krisenkommunikation glich einer mittleren Katastrophe. Anstatt schnell zu reagieren und öffentlich eine unmissverständliche Entschuldigung auszusprechen, blieb es zuerst einmal still. Schliesslich durfte Neininger bei <a href="http://www.persoenlich.com/news/show_news.cfm?newsid=100064" target="_blank">persoenlich.com</a> und dem Tages-Anzeiger unter gütiger Mithilfe der befragenden Journalisten, seine Rechtfertigungsversuche ausbreiten. So sieht sich der Verleger und Chefredaktor nicht etwa als Täter, sondern als Opfer einer Kampagne gegen ihn. Die unautorisierte Textübernahme sei ein «Versehen». Weiter darf sich Neininger  unwidersprochen darüber beklagen, dass auf Twitter «unreflektiert Vorwürfe» verbreitet würden, «ohne dass der Betroffene zu Wort kommt». Nun: Twitter ist eine Dialogplattform, die Neininger <a href="https://twitter.com/nneininger" target="_blank">selbst intensiv nutzt</a>. Er hätte also vom ersten Moment an die Möglichkeit gehabt, zeitnah und ungefiltert Stellung zu nehmen und die Kritik zu kontern.</p>
<p>Ohne den Täter damit entlasten zu wollen: Neininger und seine Zeitung haben letztlich nur das getan, was viele andere auch tun – egal ob Zeitungen oder Blogger. Zu einem Skandal taugt der Fall also schlecht. Die Kritiker sitzen selbst im Glashaus. Wer reinen Gewissens versichern kann, nie im Netz geklaut zu haben, werfe den ersten Stein.</p>
<p>Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/fintanstravels/3954311940/in/photolist-72qTb5" target="_blank">Flickr/fintbo (CC BY-NC-ND 2.0)</a></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/09/im-selbstbedienungsladen/">Im Selbstbedienungsladen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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