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	<title>NRJ | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Gekauft ist gekauft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Mar 2012 09:56:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Karlheinz Kögel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Ringier-Spitze äussert sich überraschend zum problematischen Konstrukt von Radio Energy Basel. Mit seinen drei Energy-Radios ritzt Ringier die Anti- Konzentrationsbestimmung im Radio- und Fernsehgesetz. Erlaubt sind nur zwei konzessionierte Sender pro Medienunternehmen. Inzwischen interessiert sich auch die Politik für den Basler Radiodeal. Auch wenn es die Unternehmenskommunikation zu entschärfen versucht: gesagt ist gesagt. Christian <a href="https://medienwoche.ch/2012/03/23/gekauft-ist-gekauft/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/03/energy_basel.jpg" alt="" width="120" height="90" /> Die Ringier-Spitze äussert sich überraschend zum problematischen Konstrukt von Radio Energy Basel. Mit seinen drei Energy-Radios ritzt Ringier die Anti- Konzentrationsbestimmung im Radio- und Fernsehgesetz. Erlaubt sind nur zwei konzessionierte Sender pro Medienunternehmen. Inzwischen interessiert sich auch die Politik  für den Basler Radiodeal.<br />
<span id="more-30454"></span><br />
Auch wenn es die Unternehmenskommunikation zu entschärfen versucht: gesagt ist gesagt. Christian Unger, CEO von Ringier, lässt sich im eben erschienenen <a href="http://meedia.de/jahrbuch/2012.html" target="_blank">Jahrbuch des Branchendienstes meedia.de </a>wiefolgt zum jüngst erworbenen Sender in Basel zitieren: «Wir haben zum Beispiel gerade einen Radiosender in Basel gekauft, der jetzt zu Radio Energy wird.»</p>
<p>«Gekauft» sei in diesem Zusammenhang natürlich nicht zutreffend, heisst es bei Ringier. Das sei eine zu starke Vereinfachung für das Deutsche Publikum. Ob Vereinfachung oder nicht: Die Aussage Ungers trifft faktisch zu. Denn Ringier verhält sich in Basel schliesslich auch wie der Käufer.</p>
<p>Trotz einer bescheidenen Beteiligung von 9.8 Prozent am Basler Radio gibt der Zürcher Unterhaltungskonzern vollumfänglich den Ton an. <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_K%C3%B6gel" target="_blank">Mehrheitsaktionär Karlheinz Kögel</a> bietet offenabr Hand zu diesem Spiel. Vermutlich auch deshalb, weil Ringier für seine Minderheitsbeteiligung so viel <a href="http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/wie-ringier-bei-radio-energy-geltendes-recht-aushebelt-119781264" target="_blank">bezahlt haben soll</a>, wie sonst ein ganzer Sender kostet.</p>
<p>Zu diesem Kniff musste Ringier deshalb greifen, weil das Gesetz nur den <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a44.html" target="_blank">Erwerb von maximal zwei Radiokonzessionen erlaubt</a> für ein und dasselbe Unternehmen. Je eine hat Ringier schon in Bern und Zürich. Wenn das Zürcher Medienhaus weitere konzessionierte Sender in sein Energy-Netzwerk integrieren will, geht das nur über solche Umwege. Illegal ist das nicht. Deshalb bleibt dem Bundesamt für Kommunikation auch nichts anderen als zu «beobachten». Die absurde Situation zeigt die Grenzen der geltenden Medienordnung.</p>
<p>Ein Anti-Konzentrationsartikel, dessen Sinn und Zweck so leicht unterlaufen werden kann, lässt sich nicht mehr aufrechterhalten. Aus dieser unbefriedigenden Situation gibt es grundsätzlich zwei Wege. Für einen davon muss sich der Gesetzgeber bei der nächsten Revision des Radio- und Fernsehgesetzes entscheiden: Entweder werden die Bestimmung verschärft, indem nicht mehr allein auf die Eigentumsverhältnisse eines Senders abgestützt, sondern auch die Integration in Senderketten oder -netzwerke untersagt wird, mit dem Ziel, eine programmliche Vielfalt zu gewährleisten; das wäre dann eine «Lex Energy».</p>
<p>Oder aber man liberalisiert die heute geltenden Bestimmungen. Eine Lockerung des Anti-Konzentrationsartikels könnte so aussehen, dass die aktuelle Begrenzung von maximal zwei Radio und TV-Konzessionen pro Unternehmen auf total vier Konzessionen geändert würde. Damit könnte ein Unternehmen wie Ringier, das kein konzessioniertes Regionalfernsehen besitzt, legal bis zu vier Radiokonzessionen erwerben.</p>
<p>Bis sich in dieser Sache irgendetwas ändert, wird es noch Jahre dauern. Dennoch muss sich schon heute die Politik mit Fragen zum Fall Ringier/Energy beschäftigen. Mit einer Interpellation verlangt der Baselbieter Ständerat Claude Janiak (SP) <a href="http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20123053" target="_blank">Auskunft über die Vorgänge in Basel</a>. So will Janiak vom Bundesrat wissen, wie er sich erkläre, dass Ringier mit Energy Basel einen dritten Sender in sein Energy-Netzwerk integrieren konnte und was der Bundesrat zu unternehmen gedenke, damit der neue Ringier-Sender in Basel auch das leistet, was in der <a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/radio_tv/marktuebersicht/radio_lokal/index.html?lang=de&amp;OID=7" target="_blank">Konzession</a> steht, die ursprünglich Radio Basel One erteilt und später von Radio Basel übernommen wurde.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/03/23/gekauft-ist-gekauft/">Gekauft ist gekauft</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Gummiparagraph</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 13:48:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der ehemalige Lokalsender Radio Basel gehört seit Mitte Januar zum Energy-Netzwerk von Ringier. Damit kontrolliert der Zürcher Unterhaltungskonzern de facto drei konzessionierte Radios in der Schweiz. Das widerspricht dem Zweck der Vielfaltsklausel im Radio- und Fernsehgesetz. Beim Bundesamt für Kommunikation sieht man darin kein Problem. Der Gesetzestext lässt keine Fragen offen: «Ein Veranstalter beziehungsweise das <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/02/gummiparagraph/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der ehemalige Lokalsender Radio Basel gehört seit Mitte Januar zum Energy-Netzwerk von Ringier. Damit kontrolliert der Zürcher Unterhaltungskonzern de facto drei konzessionierte Radios in der Schweiz. Das widerspricht dem Zweck der Vielfaltsklausel im Radio- und Fernsehgesetz. Beim Bundesamt für Kommunikation sieht man darin kein Problem.</strong></p>
<p>Der Gesetzestext lässt <a href="http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_40/a44.html" target="_blank">keine Fragen offen</a>: «Ein Veranstalter beziehungsweise das Unternehmen, dem er gehört, kann maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben.» Zwei und zwei, nicht mehr und nicht weniger.</p>
<p>Ein aktueller Fall zeigt nun die <a href="http://www.basellandschaftlichezeitung.ch/basel/wie-ringier-bei-radio-energy-geltendes-recht-aushebelt-119781264" target="_blank">Grenzen des Anti-Konzentrationsartikels</a>. Beim ehemaligen Radio Basel (gegründet als Radio Raurach in Liestal) hat Mitte Januar der Zürcher Unterhaltungskonzern <a href="http://www.ringier.ch/index.cfm?&amp;id=15388" target="_blank">Ringier das Zepter übernommen</a> und den Sender in sein <a href="http://www.energy.ch/basel/" target="_blank">Energy-Netzwerk integriert</a>. Mit Energy Bern (Ex-Förderband, später BE1) und Energy Zürich (früher Radio Z) besitzt Ringier bereits die beiden gesetzlich zulässigen konzessionierten Radios. Der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Radio Basel wäre also nicht erlaubt gewesen.</p>
<p>Doch um die Kontrolle über die inhaltliche Ausrichtung eines Senders zu übernehmen, braucht es nicht zwingend den Besitz der Konzession. Ringier hat sich mit lediglich 9.8 Prozent am Basler Sender beteiligt, die namensgebende <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/NRJ_Group" target="_blank">NRJ Group</a> aus Paris mit 5.2 Prozent. Die Aktienmehrheit verbleibt beim bisherigen Mitbesitzer <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Karlheinz_K%C3%B6gel" target="_blank">Karlheinz Kögel</a>. Einen Hinweis darauf, dass Ringier trotz Minderheitsbeteiligung als tonangebende Kraft beim Basler Radio auftritt, lieferten Recherchen des «Sonntag»: Ringier sei bereit, für die Minderheitsanteile etwa so viel zu bezahlen, wie sonst für die ganze Radiostation geboten werde.</p>
<p>Mit diesem Konstrukt hat es Ringier geschafft, ohne formal gegen Artikel 44 Absatz 3 des Radio- und Fernsehgesetzes zu verstossen, die Kontrolle über drei konzessionierte Radios zu übernehmen. Für das Bundesamt für Kommunikation Bakom liegt alles im grünen Bereich, obwohl offensichtlich ist, dass hier Sinn und Zweck des Anti-Konzentrationsartikels elegant umgangen wurden. Auf Anfrage teilt das Amt mit: «Anzeichen dafür, dass Ringier trotz Minderheitsbeteiligung Radio Energy Basel de facto beherrsche, haben wir aufgrund der uns vorliegenden Dokumente keine.» Bei der Frage nach der Beherrschung eines Unternehmens stelle man auf wettbewerbsrechtliche Kriterien ab, schreibt das Bakom weiter. Neben der eigentlichen Beteiligung können z.B. Stimmrechtsabreden, Kaufoptionen, Veto-Klauseln und dergleichen Hinweise für eine beherrschende Stellung sein.</p>
<p>Damit erweist sich der geltende Anti-Konzentrationsartikel als Gummiparagraph, obwohl er genau deshalb eingeführt wurde, weil sich die diesbezüglichen Bestimmungen im ersten Radio- und Fernsehgesetz RTVG von 1991 als lücken- oder mangelhaft erwiesen hatten. Mit der Totalrevision des RTVG war es die Absicht des Gesetzgebers neben einer Vielfalt der Eigentümer auch eine inhaltliche Vielfalt des journalistischen Angebots zu gewährleisten. Das Energy-Netzwerk leistet genau das Gegenteil und breitet seinen uniformen Klangteppich über die ganze Deutschschweiz aus. Nach Zürich, Bern und Basel hat Ringier bereits die Zentralschweizer Sender Sunshine und Pilatus im Visier.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/02/gummiparagraph/">Gummiparagraph</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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