von Nick Lüthi

Gummiparagraph

Der ehemalige Lokalsender Radio Basel gehört seit Mitte Januar zum Energy-Netzwerk von Ringier. Damit kontrolliert der Zürcher Unterhaltungskonzern de facto drei konzessionierte Radios in der Schweiz. Das widerspricht dem Zweck der Vielfaltsklausel im Radio- und Fernsehgesetz. Beim Bundesamt für Kommunikation sieht man darin kein Problem.

Der Gesetzestext lässt keine Fragen offen: «Ein Veranstalter beziehungsweise das Unternehmen, dem er gehört, kann maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben.» Zwei und zwei, nicht mehr und nicht weniger.

Ein aktueller Fall zeigt nun die Grenzen des Anti-Konzentrationsartikels. Beim ehemaligen Radio Basel (gegründet als Radio Raurach in Liestal) hat Mitte Januar der Zürcher Unterhaltungskonzern Ringier das Zepter übernommen und den Sender in sein Energy-Netzwerk integriert. Mit Energy Bern (Ex-Förderband, später BE1) und Energy Zürich (früher Radio Z) besitzt Ringier bereits die beiden gesetzlich zulässigen konzessionierten Radios. Der Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Radio Basel wäre also nicht erlaubt gewesen.

Doch um die Kontrolle über die inhaltliche Ausrichtung eines Senders zu übernehmen, braucht es nicht zwingend den Besitz der Konzession. Ringier hat sich mit lediglich 9.8 Prozent am Basler Sender beteiligt, die namensgebende NRJ Group aus Paris mit 5.2 Prozent. Die Aktienmehrheit verbleibt beim bisherigen Mitbesitzer Karlheinz Kögel. Einen Hinweis darauf, dass Ringier trotz Minderheitsbeteiligung als tonangebende Kraft beim Basler Radio auftritt, lieferten Recherchen des «Sonntag»: Ringier sei bereit, für die Minderheitsanteile etwa so viel zu bezahlen, wie sonst für die ganze Radiostation geboten werde.

Mit diesem Konstrukt hat es Ringier geschafft, ohne formal gegen Artikel 44 Absatz 3 des Radio- und Fernsehgesetzes zu verstossen, die Kontrolle über drei konzessionierte Radios zu übernehmen. Für das Bundesamt für Kommunikation Bakom liegt alles im grünen Bereich, obwohl offensichtlich ist, dass hier Sinn und Zweck des Anti-Konzentrationsartikels elegant umgangen wurden. Auf Anfrage teilt das Amt mit: «Anzeichen dafür, dass Ringier trotz Minderheitsbeteiligung Radio Energy Basel de facto beherrsche, haben wir aufgrund der uns vorliegenden Dokumente keine.» Bei der Frage nach der Beherrschung eines Unternehmens stelle man auf wettbewerbsrechtliche Kriterien ab, schreibt das Bakom weiter. Neben der eigentlichen Beteiligung können z.B. Stimmrechtsabreden, Kaufoptionen, Veto-Klauseln und dergleichen Hinweise für eine beherrschende Stellung sein.

Damit erweist sich der geltende Anti-Konzentrationsartikel als Gummiparagraph, obwohl er genau deshalb eingeführt wurde, weil sich die diesbezüglichen Bestimmungen im ersten Radio- und Fernsehgesetz RTVG von 1991 als lücken- oder mangelhaft erwiesen hatten. Mit der Totalrevision des RTVG war es die Absicht des Gesetzgebers neben einer Vielfalt der Eigentümer auch eine inhaltliche Vielfalt des journalistischen Angebots zu gewährleisten. Das Energy-Netzwerk leistet genau das Gegenteil und breitet seinen uniformen Klangteppich über die ganze Deutschschweiz aus. Nach Zürich, Bern und Basel hat Ringier bereits die Zentralschweizer Sender Sunshine und Pilatus im Visier.

Leserbeiträge

Thommen-62 07. Februar 2012, 11:51

Nicht nur das Radiomedium wird dazu missbraucht, um „staatliche Monopole“ zu knacken und hinterher private Monopole zu errichten. Erstere können durch die Politik geknackt werden. Doch wer knackt die privaten Monopole??