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	<title>RTVV | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Private Radio- und TV-Sender – Deutliche Kritik an Bundesrätin Sommaruga</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/12/23/private-radio-und-tv-sender-deutliche-kritik-an-bundesraetin-sommaruga/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2021 10:13:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Medienministerin will die private TV- und Radioversorgung radikal umbauen. Doch weder die Kantone noch Parteien und Verbände goutieren ihre Pläne.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Medienministerin will die private TV- und Radioversorgung radikal umbauen. Doch weder die Kantone noch Parteien und Verbände goutieren ihre Pläne.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/12/23/private-radio-und-tv-sender-deutliche-kritik-an-bundesraetin-sommaruga/">Private Radio- und TV-Sender – Deutliche Kritik an Bundesrätin Sommaruga</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Bund leistet unerwartete Hilfe für UKW</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/12/07/bund-leistet-unerwartete-hilfe-fuer-ukw/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Dec 2021 10:14:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Noch eine Woche läuft die Vernehmlassung zu den neuen Regeln bei der Konzessionsvergabe an Lokalradios. Die Kritik ist laut, der Zeitplan wird eng.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/12/07/bund-leistet-unerwartete-hilfe-fuer-ukw/">Bund leistet unerwartete Hilfe für UKW</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Noch eine Woche läuft die Vernehmlassung zu den neuen Regeln bei der Konzessionsvergabe an Lokalradios. Die Kritik ist laut, der Zeitplan wird eng.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/12/07/bund-leistet-unerwartete-hilfe-fuer-ukw/">Bund leistet unerwartete Hilfe für UKW</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Alles für den Sponsor</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/10/12/alles-fuer-den-sponsor/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Oct 2015 10:23:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Hier rollt SRF dem Sponsor den roten Teppich aus: Die neue Sendung «Gadget Box» auf SRF zwei zeigt sich geradezu massgeschneidert für die Bedürfnisse des Geldgebers. SRF übernimmt quasi das Content Marketing für den Sponsor microspot.ch. Wer es nicht bessere wüsste, hielte «Gadget Box» für attraktiv und aufwändig gestaltete Werbeclips der Firma microspot.ch. Sind sie <a href="https://medienwoche.ch/2015/10/12/alles-fuer-den-sponsor/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/10/12/alles-fuer-den-sponsor/">Alles für den Sponsor</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Hier rollt SRF dem Sponsor den roten Teppich aus: Die neue Sendung «Gadget Box» auf SRF zwei zeigt sich geradezu massgeschneidert für die Bedürfnisse des Geldgebers. SRF übernimmt quasi das Content Marketing für den Sponsor microspot.ch.</strong><br />
<img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2015/10/700x400_Blog_SRF-Gadgetbox_0740_dfi.png" alt="" width="700" height="400" class="alignnone size-full wp-image-45108" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2015/10/700x400_Blog_SRF-Gadgetbox_0740_dfi.png 700w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2015/10/700x400_Blog_SRF-Gadgetbox_0740_dfi-300x171.png 300w" sizes="(max-width: 700px) 100vw, 700px" /><br />
Wer es nicht bessere wüsste, hielte <a href="http://www.srf.ch/sendungen/gadgetbox" target="_blank">«Gadget Box»</a> für attraktiv und aufwändig gestaltete Werbeclips der Firma microspot.ch. Sind sie aber nicht. Seit drei Wochen steht «Gadget Box» im Programm von SRF als Sendung für ein «eine jung, urban, männlich» ausgerichtetes Publikum – und als Plattform für den Sponsor.</p>
<p>Die Präsenz von microspot.ch beschränkt sich nicht auf eine Nennung am Anfang einer Folge, wie man das von anderen Sendungen kennt. Vielmehr baut das Konzept der Sendung geradezu auf den Kernleistungen des Online-Shops auf. So steht «Gadget Box» wörtlich für einen vom Sponsor gelieferten Karton voller elektronischer Spielsachen. Direkt anschliessend an <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20063007/index.html#a12" target="_blank">die erlaubten zehn Sekunden Sponsornennung</a> sieht man dem Moderator beim Bestellvorgang zu, wie er sich durch die Website microspot.ch klickt. Dabei immer wieder gut sichtbar: der grüne Schriftzug des Sponsors. Als wäre das noch nicht genug, taucht kurz darauf der Lieferwagen auf, der die «Gadget Box» bringt, natürlich mit gut sichtbarem Logo des Händlers. Erzählt wird dann die Geschichte einer Gruppe Menschen, zum Beispiel einer Wohngemeinschaft oder einer Musik-Band, die von Moderator Daniel Bachmann mit allerlei mehr oder weniger nützlichen elektrischen Gerätschaften beglückt wird.</p>
<p>Alles im grünen Bereich findet SRF. Sonst wäre die Sendung ja nicht ins Programm aufgenommen worden. Derweil schaut sich das Bundesamt für Kommunikation die Präsenz des Sponsors in «Gadget Box» genauer an. Binnen Monatsfrist will die Aufsichtsbehörde abklären, ob das Intro, wo der Moderator im Online-Shop des Sponsors die Ware für die Sendung bestellt, allenfalls gegen die Sponsoringbestimmungen der Radio- und Fernsehverordnung verstösst. <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20063007/index.html#a20" target="_blank">In Artikel 20 steht</a>: «Die Sponsornennung darf nicht unmittelbar zum Abschluss von Rechtsgeschäften über Waren oder Dienstleistungen anregen, insbesondere nicht durch verkaufsfördernde Hinweise auf diese Waren oder Dienstleistungen.» Allerdings zählt die Anfangssequenz mit Moderator Daniel Bachmann nicht mehr zur Sponsornennung nach Definition der Verordnung. Dem Zuschauer dürfte diese Unterscheidung allerdings egal sein. Er sieht zum Start jeder Folge 25 Sekunden Film, wo sich alles um den Sponsor dreht.</p>
<p>Auch anderweitig drückt der Sponsor der Sendung den Stempel auf. Zwar nicht im rechtlichen Graubereich, aber in einer für SRF durchaus problematischen Form. So hat die Firma microspot.ch ein eigenes Portal rund um die «Gadget Box»-Sendung gebaut. Wer im Browser <a href="http://microspot.gadgetbox.ch/" target="_blank">gadgetbox.ch eingibt</a>, landet bei microspot.ch und nicht bei SRF. Die Domain gehört Coop als Mutter des Elektronikhändlers und nicht dem Schweizer Fernsehen. Damit der Sponsor die Videos der einzelnen Folgen in seine eigenen Werbeplattform einbauen kann, haben Coop/microspot.ch von SRF «die Lizenz erhalten, um sein Sponsoring-Engagement auf seinen eigenen Kanälen zu aktivieren». Über die vertraglichen Details geben SRF und der Werbevermarkter Publisuisse keine Auskunft.</p>
<p>Klar ist aber: Für den Sponsor ist das Ganze eine äusserst lohnende Sache. Er darf professionell produzierte Video-Inhalte mit dem Qualitätslabel SRF bei sich einbetten und mit einem Kauflink zu seinen Produkten garnieren. Aus unternehmerischer Sicht profitieren SRF und Coop/microspot.ch gleichermassen von dieser Zusammenarbeit. Der Sender stellt einen Sponsor zufrieden für gutes Geld, und dieser erhält ein einmaliges Umfeld für seine (Verkaufs)botschaften. Nur: SRF ist kein gewöhnliches Unternehmen.</p>
<p>Ein derart offensiver Ausverkauf seiner Inhalte steht einem öffentlich finanzierten Medienhaus schlecht an. Solange Radio und Fernsehen der SRG auch kommerzielle Einnahmen erzielen dürfen, wird das Unternehmen immer wieder der Versuchung unterliegen, einem Sponsor oder Werbekunden den roten Teppich auszurollen. Umso mehr, als dass auch am Fernsehen traditionelle Formate, etwa die Unterbrecherwerbung, an Wirkung einbüssen und daher kommerzielle Botschaften stärker mit dem Programm verwoben werden.</p>
<p>Update: Am 14. Juli 2016, mehr als ein halbes Jahr nach der Anfrage der MEDIENWOCHE, meldet das zuständige Bundesamt für Kommunikation, es sei «zum Schluss gekommen, dass kein werblicher Auftritt des Sponsors vorliegt. Das BAKOM sieht darum keinen Anlass, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen.»</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/10/12/alles-fuer-den-sponsor/">Alles für den Sponsor</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>(K)einen Schritt weiter</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2015/04/15/keinen-schritt-weiter/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Apr 2015 08:18:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Mehrere hunderttausend Swisscom-Kunden können ab sofort die HbbTV-Dienste der SRG nutzen. Inhalte, die bisher nur online zur Verfügung standen, gibts nun am TV. Die Kooperation bringt die vom Bundesrat weiterhin angestrebte Regulierung des Teletext-Nachfolgers keinen Schritt voran. Anders als bei gedruckten Medien, wo das neue Layout am Tag X vollumfänglich zur Verfügung steht, dauert es <a href="https://medienwoche.ch/2015/04/15/keinen-schritt-weiter/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/04/15/keinen-schritt-weiter/">(K)einen Schritt weiter</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mehrere hunderttausend Swisscom-Kunden können ab sofort die HbbTV-Dienste der SRG nutzen. Inhalte, die bisher nur online zur Verfügung standen, gibts nun am TV. Die Kooperation bringt die vom Bundesrat weiterhin angestrebte Regulierung des Teletext-Nachfolgers keinen Schritt voran.<br />
<span id="more-24276"></span><br />
Anders als bei gedruckten Medien, wo das neue Layout am Tag X vollumfänglich zur Verfügung steht, dauert es bei elektronischen Medien oft Jahre, bis sich ein neues Format etabliert hat. Gegenwärtig kann man das beim Relaunch des Teletext beobachten.</p>
<p>Mit HbbTV (<a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Hybrid_Broadcast_Broadband_TV" target="_blank">Hybrid Broadband Broadcast TV</a>) steht die Nachfolgetechnologie längst in den Startlöchern. Damit können Sender zum Beispiel ihre Online-Mediatheken am TV zugänglich machen oder Live-Streams zeigen, die heute nur auf Computer, Tablet oder Smartphone zugänglich sind. Ebenso dienst HbbTV als Teletext-Ersatz für Kurznachrichten, neu aber mit Bild.</p>
<p>Einzelne kleinere Kabelnetzbetreiber stellen den Dienst bereits heute zur Verfügung. In der Westschweiz hat die SRG den multimedialen Informationsdienst schon vor drei Jahren getestet.  Der Nutzer profitiert auch von den bereits zahlreichen ausländischen Sender, die entsprechende Angebote zu ihren Programmen bereitstellen.</p>
<p>So richtig in die Gänge ist die Neuerung aber bisher nicht gekommen. Auch deshalb nicht, weil Kabelnetzbetreiber und andere Programmweiterverbreiter nicht verpflichtet sind, HbbTV aufzuschalten. Ein Versuch, in der Radio- und Fernsehverordnung  eine Verbreitungspflicht für den Teletext-Nachfolger <a href="http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00909/04667/index.html?lang=de" target="_blank">festzuschreiben</a>, <a href="https://medienwoche.ch/2014/11/07/srg-wunschprogramm-nicht-durchgewinkt/" target="_self">scheiterte im ersten Anlauf</a>. Das Bakom schrieb in der Verordnung quasi ein SRG-Wunschprogramm und rechnete wohl nicht mit dem Widerstand der anderen betroffenen Akteure.</p>
<p>Gegen eine gesetzliche Regulierung von HbbTV stellten sich insbesondere Swisscom und die grossen Kabelnetzbetreiber. Ihr Verband Swisscable droht weiterhin mit dem Gang vor Gericht, sollte die Verordnung dahingehend ergänzt werden. Zur Zeit liegt die Revision auf Eis. Der Bundesrat hat HbbTV aus der Vorlage zurückgenommen und nur die übrigen Teile in Kraft gesetzt.</p>
<p>Unabhängig von der ungeklärten Rechtslage haben sich Swisscom und SRG jetzt <a href="http://www.presseportal.ch/de/pm/100014224/100771198/swisscom-tv-2-0-bringt-hbbtv-auf-den-sendern-der-srg-ssr" target="_blank">darauf verständigt</a>, dass Nutzer von Swisscom TV 2.0 ab sofort auf die HbbTV-Dienste der SRG zugreifen können. Bereits Ende 2014 hatten 250’000 Haushalte die neueste Generation des TV-Angebots von Swisscom installiert. Heute dürften es entsprechend mehr sein.</p>
<p>Mit dem jüngsten Schritt der beiden Schwergewichte erhält der Teletext-Nachfolger HbbTV den bisher grösste Schub. Mit ihrem Entscheid, das Angebot der SRG zugänglich zu machen, öffnet Swisscom seine TV-Plattform für einen Wettbewerb der Zusatzdienste. Swisscom selbst bietet bereits heute – unabhängig von HbbTV – auf ihrer TV-Plattform eine ganze Reihe interaktiver und multimedialer Funktionen an, die sich mit der Fernbedienung anwählen lassen. Die neue Vielfalt ist für den Nutzer eine gute Nachricht. Er kriegt eine Auswahl und kann sich für den besseren Dienst entscheiden. Oder im Idealfall beide nutzen.</p>
<p>Zur Frage, ob die TV-Plattformen (v.a. IPTV und Kabelnetze) per Verordnung dazu gezwungen werden sollen, die Zusatzdienste der Programmanbieter (Sender) aufzunehmen, herrscht weiterhin grosse Uneinigkeit. Vor dem Hintergrund des Swisscom/SRG-Deals werden die Gespräche des Bakom mit der Branche im Mai unter neuen Vorzeichen stattfinden.</p>
<p>Die Kabelnetzbetreiber werden die Einigung von Swisscom und SRG als Beleg dafür ins Feld führen, dass es eben gerade keine Regulierung brauche. «Eine Privilegierung von HbbTV durch den Gesetzgeber ist absolut unnötig», schreibt Matthias Lüscher vom Verband Swisscable. Auch Swisscom teilt diese Haltung, wie Sprecher Olaf Schulze festhält: «Wo Dienste freiwillig erbracht werden, besteht keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Pflicht.» Allerdings schlägt das frühere Staatsunternehmen weniger harsche Töne an als die Kabelnetzbetreiber. Die Vereinbarung mit der SRG zeigt auch, dass Swisscom bereit ist, auf vertraglicher Basis, ohne Regulierung, die Dienste aufzuschalten.</p>
<p>Trotz dieses für die Entwicklung des eigenen HbbTV-Angebots  wichtigen Schritts, hält die SRG an der Forderung fest, den Bereich zu regulieren, nicht alle Netzbetreiber seien so zugänglich wie die Swisscom, schreibt SRG-Sprecher Daniel Steiner. Damit könnte er Cablecom meinen, das HbbTV aus «technischen Gründen» im digitalen Angebot («Horizon») nicht zur Verfügung stellt. Man biete «heute schon gleichwertige Dienste wie Replay und Apps an», <a href="https://support.upc-cablecom.ch/app/answers/detail/a_id/5387/~/hbbtv-und-die-replay-funktion-auf-horizon" target="_blank">teilt das Unternehmen seinen Kunde mit</a>. Auch bei Sunrise TV gibt es kein HbbTV.</p>
<p>Für die SRG ist der zusätzliche Vektor auch für die Kommerzialisierung von strategischer Bedeutung. Im gescheiterten Verordnungsentwurf war davon die Rede, dass Werbung möglich sein sollte, allerdings nur in Text und Bild. Die SRG möchte hier auch Bewegtbild und interaktive Formate einsetzen können. Sie sieht die geforderte Durchleitungspflicht für HbbTV quasi als Gegenleistung für die Privilegierung der Plattform- und Netzbetreiber, die ohne Vertrag das Signal der Sender weiterverbreiten und teilweise kommerzialisieren dürfen. Es geht also auch hier: ums Geld.</p>
<p>Auch um Gebühren. Die SRG argumentiert auch dahingehend, dass sie im Bestreben um einen effizienten Einsatz der Mittel, dort präsent sein will, wo das Publikum mit seinen Bedürfnissen hingeht. Also auch zu multimedialen Zusatzdiensten, die immer stärker in den Fokus rücken mit dem Smart-TV als Standardausstattung in einer Mehrheit der Haushalte.</p>
<p>Wie weiter nun? Beim Bakom betont Susanne Marxer, die für das Dossier zuständige Co-Sektionsleiterin Recht, dass sich an er Ausgangslage für die Revision nichts geändert habe. «Die Fragestellungen sind durch die neuesten Entwicklungen bei Swisscom-TV nicht gelöst», schreibt Marxer auf Anfrage. Bei den anstehenden Anhörungen in den kommenden Wochen müsste schon ein Wunder geschehen, damit eine Lösung gefunden wird, die allen Mitspielern passt.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2015/04/15/keinen-schritt-weiter/">(K)einen Schritt weiter</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Die Grenzen der Regulierung</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2014/09/08/die-grenzen-der-regulierung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2014 11:06:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Für das Online-Angebot der SRG gilt ein Werbeverbot. Trotzdem prangen auf teletext.ch Banneranzeigen. Das ist zulässig, weil der SRG-Teletext nicht unter die Konzession fällt. Das Beispiel zeigt die Grenzen der gesetzlichen Regulierung digitaler Medien mit Begriffen aus der analogen Zeit. Beim Teletext-Nachfolger HbbTV bahnt sich schon der nächste Konflikt an. Bunte Texttafeln mit Pixelschrift am <a href="https://medienwoche.ch/2014/09/08/die-grenzen-der-regulierung/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/09/08/die-grenzen-der-regulierung/">Die Grenzen der Regulierung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Für das Online-Angebot der SRG gilt ein Werbeverbot. Trotzdem prangen auf teletext.ch Banneranzeigen. Das ist zulässig, weil der SRG-Teletext nicht unter die Konzession fällt. Das Beispiel zeigt die Grenzen der gesetzlichen Regulierung digitaler Medien mit Begriffen aus der analogen Zeit. Beim Teletext-Nachfolger HbbTV bahnt sich schon der nächste Konflikt an.</strong></p>
<p>Bunte Texttafeln mit Pixelschrift am TV-Bildschirm, so kennen wir den Teletext. Längst gibt es das Kurznachrichtenangebot auch im Web, anfänglich im identischen Retro-Design, seit Ende Juli auch <a href="http://www.teletext.ch/de/WhatsNew" target="_blank">als sogenannter Webtext</a> auf weissem Bildschirmhintergrund und grosszügiger Bebilderung. Wer es nicht besser wüsste, vermutete hier ein neues Newsportal der SRG.</p>
<p>Aus dem aufgeräumten Layout stechen neben den Bildern vor allem die Werbebanner hervor, die den Nachrichtenteil einrahmen und auch zwischen den einzelnen Meldungen penetrant blinken. Werbung auf teletext.ch ist zwar nicht neu, aber heute richtet sich das Augenmerk ungleich stärker darauf, weil sich das Web zur zentralen Konfliktzone zwischen Verlagen und der SRG entwickelt hat.</p>
<p>Im Teletext sind Werbung und Sponsoring zugelassen. Der Dienst fällt nicht unter die Bestimmungen der SRG-Konzession. Folglich greift hier das Werbeverbot nicht, das nur für das konzessionierte Online-Angebot der SRG gilt. Es gibt also zweierlei «online» für die SRG: Auf srf.ch ist Werbung verboten, auf teletext.ch ist sie erlaubt.</p>
<p>Den Unterschied macht die Finanzierung: Während SRF mehrheitlich mit Empfangsgebühren finanziert wird, alimentiert sich die SRG-Tochter Swiss TXT, die den Teletext betreibt, über den freien Markt <a href="http://www.swisstxt.ch/de/multimedia-solutions/loesungen" target="_blank">mit IT-Dienstleistungen</a> – oder eben mit Online-Werbung. Mit dem Geld kann sie beim Halbschwesterunternehmen SRF die Nachrichten einkaufen für den Teletext, nachdem sie 2008 die eigene Redaktion aufgelöst hatte.</p>
<p>Wenn die bunten Teletext-Tafeln Werbung enthalten (ab Tafel 400 aufwärts), ist dies das eine. Die Kleinanzeigen für allerlei Mehrwertdienste geniessen Artenschutz als schrullige Medienfolklore. Dagegen hat niemand etwas einzuwenden – nicht einmal die Verleger. Wenn aber der Teletext im Web, wohin er 1998 expandierte, neben dem eh schon mit kommerziellen Angeboten vollgepackten Dienst zusätzliche Werbefläche bespielen darf, dann stellt sich spätestens heute die Frage, ob es im Sinne einer ausgewogenen Medienordnung ist, die privilegierte SRG weiter zu privilegieren, indem sie von doppelten Standards profitiert.</p>
<p>Ein schwacher Trost für die Verleger: Besonders lukrativ ist die Online-Werbung nicht. 2013 nahm Swiss TXT damit gerade mal knapp 700’000 Franken ein. Der Betrag schmerzt die Konkurrenz nicht wirklich. Das ist ein Promille des gesamten Online-Werbemarkts mit <a href="http://www.nzz.ch/finanzen/newsticker/chonline-werbemarkt-ist-2013-um-10-gewachsen-1.18237467" target="_blank">einem Volumen von 743 Millionen Franken</a> (Media Focus) im vergangenen Jahr. Der kommerzielle Ertrag aus teletext.ch dürfte auch nicht unter die Klausel fallen, wonach der Regulator Auflagen verfügen kann, falls der «Entfaltungsspielraum anderer Medienunternehmen erheblich beschränkt» wird.</p>
<p>Trotz klarer Rechtslage bleibt die Situation unbefriedigend. Das sieht auch das Bundesamt für Kommunikation so. Man wolle sich die Situation rund um teletext.ch einmal genauer anschauen, heisst es, ohne genauer zu sagen, worauf das hinauslaufen könnte. Das eigentliche Problem liegt indes tiefer. Während sich die Medienwelt rasant weiterentwickelt, bleibt der regulatorische Rahmen über Jahre der gleiche. Die Gesetzgebung widerspiegelt auch immer den Stand der Technologie, in der sie entstanden ist. Aktuell gilt ein acht Jahre altes Radio- und Fernsehgesetz. 2006, als es in Kraft getreten war, gab es beispielsweise weder Iphone noch Ipad.</p>
<p>Wenn Gesetze mit der technologischen Entwicklung nicht immer Schritt halten können, liegt in der Natur der Sache und ist ein strukturelles Problem. Entschärfen lässt es sich, indem künftig technologieneutraler und entwicklungsoffener reguliert wird. Das ist in der schweizerischen Gesetzgebung nur bedingt der Fall, wie das Beispiel Teletext zeigt.</p>
<p>So wird das Teletext-Angebot im Gesetz als sogenannter gekoppelter Dienst definiert. Das sei ein «fernmeldetechnischer Dienst, der mit einem Programm eine funktionale Einheit bildet oder zur Nutzung des Programms notwendig ist.» Der Begriff der Koppelung rührt von der ursprünglichen technischen Einheit von TV-Signal und Teletext her. In den Anfängen nutzte man im analogen TV-Signal eine sogenannte Austastlücke zur Übertragung der Textinformationen. Der Telext gilt daher als Teil des integralen Signals und muss bis heute als Gesamtpaket zusammen mit den Fernsehbildern übertragen werden.</p>
<p>Mit dem Aufkommen digitaler Verbreitungswegen hat sich die technische Koppelung gelöst. Zusatzinformationen zum TV-Programm werden heute im Web, als App oder über andere IP-basierte Kanäle übertragen. Eine Einheit mit dem TV-Signal im ursprünglichen Sinn gibt es keine mehr. Dennoch hält der Gesetzgeber am Begriff des «gekoppelten Diensts» fest und will ihn gar in die Zukunft verlängern.</p>
<p>So dient er als Hebel, um den multimedialen <a href="https://medienwoche.ch/2012/06/18/programmierter-konflikt/" target="_self">Teletext-Nachfolger HbbTV</a> als Teil des integralen TV-Signals zu definieren. Programmverbreiter wie Kabelnetzbetreiber und IP-TV-Plattformen wären demnach gesetzlich verpflichtet, HbbTV zu übertragen. Dagegen wehren sie sich nun und weisen auf die grundlegenden Unterschiede hin zwischen dem analogen Teletext und seinem designierten digitalen Nachfolger.</p>
<p>Von einer Verbreitungspflicht für HbbTV würde vor allem die SRG profitieren. Wie beim historischen Teletext wäre in seiner digitalen Weiterentwicklung Werbung erlaubt. Auch wenn das Online-Werbeverbot, wie im Fall von Teletext.ch, formal nicht geritzt würde, wäre genau dies faktisch der Fall.</p>
<p>Zwar hat der Bundesrat in einem Grundsatzentscheid 2010 beschlossen, der SRG irgendwann einmal Online-Werbung zu erlauben. Solange ein Verbot gilt, sollten aber keine Hinter- und Nebentüren geöffnet werden. Auch wenn HbbTV formal nicht zum konzessionierten Online-Angebot zählt, das qua Konzession werbefrei sein muss, gilt es hier im Sinne eines Ausgleichs zwischen den Interessen von Verlagen und SRG kein Präjudiz zu schaffen – erst recht nicht mithilfe untauglicher und überholter Gesetzesbegriffe.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2014/09/08/die-grenzen-der-regulierung/">Die Grenzen der Regulierung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Problematisches Privileg</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 08:30:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Die 13 konzessionierten Regionalfernsehen der Schweiz müssen künftig nur noch 30 Prozent ihres Aufwands selbst finanzieren. Für die restlichen 70 Prozent kommt der Gebührenzahler auf. Diese Lockerung erfolgt zwar im Sinn des Gesetzgebers, ist aber medienpolitisch nicht unbedingt sinnvoll. Heute gilt für die Finanzierung der konzessionierten Regionalsender folgende Regel: Um einen Gebührenfranken zu erhalten, müssen <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/21/problematisches-privileg/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/21/problematisches-privileg/">Problematisches Privileg</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignleft" src="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2012/02/tv_klein.jpg" alt="" width="120" height="120" />Die 13 konzessionierten Regionalfernsehen der Schweiz müssen künftig nur noch 30 Prozent ihres Aufwands selbst finanzieren. Für die restlichen 70 Prozent kommt der Gebührenzahler auf. Diese Lockerung erfolgt zwar im Sinn des Gesetzgebers, ist aber medienpolitisch nicht unbedingt sinnvoll.<br />
<span id="more-30438"></span><br />
Heute gilt für die Finanzierung der konzessionierten Regionalsender folgende Regel: Um einen Gebührenfranken zu erhalten, müssen sie einen Franken auf dem Werbemarkt erwirtschaften. Mit der Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung RTVV sollen diese <a href="http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&amp;msg-id=43428" target="_blank">Spielregeln gelockert werden</a>.</p>
<p>Schon heute profitieren vier Regionalsender von weniger strengen Bestimmungen. Bei ihnen sei «die Erfüllung des Leistungsauftrags mit einem besonders hohen Aufwand verbunden». Jetzt sollen alle 13 konzessionierten Regionalsender nur noch 30 Prozent ihres Aufwands aus eigenen Mitteln bestreiten müssen, 70 Prozent können sie aus dem Gebührentopf beziehen. Zusätzliches Geld wird jedoch keines bereitgestellt.</p>
<p>Als Grund für die neuen Regeln nennt das Bundesamt für Kommunikation zu optimistische Prognosen bezüglich der voraussichtlichen Werbeeinnahmen. Die in den Konzessionen von 2008 formulierten Erwartungen an die Eigenfinanzierung der Sender seien zu hoch gewesen, wie Jahresergebnisse der Regionalfernsehen aus den Jahren 2009 und 2010 zeigten.</p>
<p>Die Lockerung der Spielregeln erfolgt in präventiver Absicht: 2010 konnte nur ein Sender den ihm zustehenden Gebührenbetrag nicht ausschöpfen, weil sein Werbeanteil zu gering war, <a href="http://www.tagesanzeiger.ch/ipad/schweiz/Verleger-bekommen-mehr-Gebuehren-fuer-RegionalTV/story/10533132" target="_blank">schreibt der Tages-Anzeiger</a>. Die Sender werden es zu danken wissen, wenn man ihnen ohne Not unter die Arme greift. Gemäss Bakom erfolgt der Schritt damit die «ursprünglich beabsichtigte Unterstützungswirkung zugunsten des lokalen privaten Service public» nicht gefährdet werde.</p>
<p>Das Signal ist klar: Droht wirtschaftliches Ungemach, kommt die helfende Hand der Behörden. Damit erhalten die Privatsender de facto eine staatliche Existenzgarantie. «Privat» reimt sich nur noch auf die Unternehmensform, aber nicht mehr auf wirtschaftliche Unabhängigkeit. Damit gleichen die Regionalsender immer stärker der grossen Schwester SRG, nachdem sie nun auch überwiegend mit Gebühren finanziert sind.</p>
<p>Auch wenn es das Gesetz so vorsieht: Die Privilegierung des Regionalfernsehens wirkt zunehmend anachronistisch in einer Medienlandschaft, die im Lokalen und Regionalen nicht eben an einer Unterversorgung leidet, ja noch nie gelitten hat. Zwar erbringen die regionalen TV-Programme einen Service public, aber das tun auch andere – jedoch aus freien Stücken und ohne Leistungsauftrag und Gebührengelder. Offenbar gibt es dafür ein Bedürfnis und auch einen Markt.</p>
<p>Erstaunlich gut gehalten haben sich die lokalen TV-Sender, wie beispielsweise <a href="http://www.tele-d.ch/" target="_blank">Tele Diessenhofen </a>oder <a href="http://www.alf-tv.ch/" target="_blank">ALF TV</a> (siehe Bildergalerie). Sie haben bis 2007 <a href="http://www.werbewoche.ch/zeitung/die-amateure-gehen-leer-aus" target="_blank">auch Gebühren erhalten</a>, verloren aber dieses Privileg mit Inkrafttreten des neuen Radio- und Fernsehgesetzes, das eine Konzentration der öffentlichen Mittel auf die 13 konzessionierten Sender vorsah. Entgegen den damaligen Befürchtungen kommen die Amateur- und Dorfsender auch ohne Gebühren – vor allem dank ehrenamtlichem Engagement – ganz gut über die Runden. Ebenfalls als Anbieter von lokalem Service public haben sich Web-TV-Formate etabliert. Zum Beispiel die Plattform <a href="http://internettv.ch/" target="_blank">internettv.ch</a>, die kompetent und kontinuierlich aus <a href="http://www.fürstenlandtv.ch/regionen/furstenland" target="_blank">zahlreichen Regionen der Schweiz</a> berichtet. Ihre Videobeiträge unterscheiden sich in qualitativer Hinsicht nicht von den gebührenfinanzierten Regionalsendern.</p>
<p>Aus der medienpolitisch unbefriedigenden Situation gibt es zwei Auswege. Entweder überlässt man die «Privaten» dem freien Markt und setzt auf Wettbewerb. Vor zwölf Jahren war das <a href="http://www.bakom.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00512/01031/01039/index.html?lang=de" target="_blank">schon einmal so vorgesehen</a> im Entwurf zum geltenden Radio- und Fernsehgesetz. In der parlamentarischen Beratung blieb der Vorschlag aber chancenlos. Oder man <a href="https://medienwoche.ch/2011/09/19/medien-jenseits-von-markt-und-staat/" target="_self">gestaltet das Gebührensystem neu</a> und anerkennt, dass lokaler und regionaler Service public von einer Vielzahl Anbieter auf unterschiedlichen Kanälen – von Print bis Web – angeboten wird und unterstützt diese Angebote entsprechend mit öffentlichen Mitteln. Die Privilegierung einer einzelnen Medienkategorie, wie dies gegenwärtig mit der Gebührenfinanzierung des Regionalfernsehens geschieht, lässt sich kaum mehr rechtfertigen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2012/02/21/problematisches-privileg/">Problematisches Privileg</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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