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	<title>Verleger | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Thu, 03 Mar 2022 08:44:39 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Leistungsschutzrecht: Google verhandelt mit Presseverlegern in Österreich</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/03/03/leistungsschutzrecht-google-verhandelt-mit-presseverlegern-in-oesterreich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Mar 2022 08:44:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Online-Riese Google hat in den vergangenen Wochen Verhandlungen mit österreichischen Verlagen aufgenommen und mehr als 400 Angebote unterbreitet. Ziel ist es, bis 1. April Einigungen für die Verwendung von über «kurze Auszüge» hinausgehende Inhalte zu erreichen, um weiterhin erweiterte Nachrichtenvorschauen anzeigen zu können. Klappt dies nicht, werden künftig nach Suchanfragen lediglich Schlagzeile und Link <a href="https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/kultur/medien/2139446-Leistungsschutzrecht-Google-verhandelt-mit-Presseverlegern.html">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Online-Riese Google hat in den vergangenen Wochen Verhandlungen mit österreichischen Verlagen aufgenommen und mehr als 400 Angebote unterbreitet. Ziel ist es, bis 1. April Einigungen für die Verwendung von über «kurze Auszüge» hinausgehende Inhalte zu erreichen, um weiterhin erweiterte Nachrichtenvorschauen anzeigen zu können. Klappt dies nicht, werden künftig nach Suchanfragen lediglich Schlagzeile und Link angezeigt, um Sanktionen auszuschliessen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/03/03/leistungsschutzrecht-google-verhandelt-mit-presseverlegern-in-oesterreich/">Leistungsschutzrecht: Google verhandelt mit Presseverlegern in Österreich</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Verleger brauchen bessere Argumente für Medienförderung</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/09/25/verleger-brauchen-bessere-argumente-fuer-medienfoerderung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 25 Sep 2021 11:06:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Medienförderung]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Swiss Media Forum haben sich die Chefs der grossen Verlage schwer getan, gute Argumente für die Medienförderung zu präsentieren. Und statt dessen vor allem die Gegner schlecht gemacht. So lässt sich die Abstimmung nicht gewinnen.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/09/25/verleger-brauchen-bessere-argumente-fuer-medienfoerderung/">Verleger brauchen bessere Argumente für Medienförderung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Am Swiss Media Forum haben sich die Chefs der grossen Verlage schwer getan, gute Argumente für die Medienförderung zu präsentieren. Und statt dessen vor allem die Gegner schlecht gemacht. So lässt sich die Abstimmung nicht gewinnen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/09/25/verleger-brauchen-bessere-argumente-fuer-medienfoerderung/">Verleger brauchen bessere Argumente für Medienförderung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Ein schwarzer Tag für die Verlage</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/09/12/ein-schwarzer-tag-fuer-die-verlage/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Sep 2019 17:49:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/12/ein-schwarzer-tag-fuer-die-verlage/">Ein schwarzer Tag für die Verlage</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof hat den Presseverlagen mit seinem Urteil zum Leistungsschutzrecht einen Schlag versetzt. Zu verantworten hat das die Bundesregierung. Denn die war schlecht vorbereitet.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/12/ein-schwarzer-tag-fuer-die-verlage/">Ein schwarzer Tag für die Verlage</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Leistungsschutzrecht wegen Formfehler nicht anwendbar</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/09/12/leistungsschutzrecht-wegen-formfehler-nicht-anwendbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Sep 2019 13:50:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/12/leistungsschutzrecht-wegen-formfehler-nicht-anwendbar/">Leistungsschutzrecht wegen Formfehler nicht anwendbar</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Es ist nicht anwendbar, da die Bundesregierung den Entwurf nicht vorab an die EU-Kommission übermittelt hatte. Inzwischen gibt es einen neuen europäischen Rechtsrahmen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/12/leistungsschutzrecht-wegen-formfehler-nicht-anwendbar/">Leistungsschutzrecht wegen Formfehler nicht anwendbar</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Alles für die Katz: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unwirksam</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/09/12/alles-fuer-die-katz-eugh-erklaert-deutsches-leistungsschutzrecht-fuer-unwirksam/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Sep 2019 10:47:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
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		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sechs Jahre nach seiner Einführung durch die schwarz-gelbe Koalition heben die EU-Richter das Leistungsschutzrecht wieder auf. Der Grund: Deutschland hat das Gesetz nicht ordnungsgemäß in Brüssel gemeldet. Dabei hätte es die damalige Regierung besser wissen müssen.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/12/alles-fuer-die-katz-eugh-erklaert-deutsches-leistungsschutzrecht-fuer-unwirksam/">Alles für die Katz: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unwirksam</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sechs Jahre nach seiner Einführung durch die schwarz-gelbe Koalition heben die EU-Richter das Leistungsschutzrecht wieder auf. Der Grund: Deutschland hat das Gesetz nicht ordnungsgemäß in Brüssel gemeldet. Dabei hätte es die damalige Regierung besser wissen müssen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/12/alles-fuer-die-katz-eugh-erklaert-deutsches-leistungsschutzrecht-fuer-unwirksam/">Alles für die Katz: EuGH erklärt deutsches Leistungsschutzrecht für unwirksam</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>EuGH kassiert deutsches Leistungsschutzrecht</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/09/12/eugh-kassiert-deutsches-leistungsschutzrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Sep 2019 09:48:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Google]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das deutsche Leistungsschutzrecht kann nicht angewendet werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Berlin hätte die EU zuvor informieren müssen</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das deutsche Leistungsschutzrecht kann nicht angewendet werden, urteilt der Europäische Gerichtshof. Berlin hätte die EU zuvor informieren müssen</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/12/eugh-kassiert-deutsches-leistungsschutzrecht/">EuGH kassiert deutsches Leistungsschutzrecht</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Die «Krise des Journalismus» ist die «Krise des Verlegertums»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/04/03/die-krise-des-journalismus-ist-die-krise-des-verlegertums/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Apr 2019 10:10:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie kann man den Journalismus besser machen? Aus Sicht von Uwe Knüpfer, früher Chefredakteur der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, lautet die wirklich relevante Frage allerdings anders: Wo finden wir bessere Verleger?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wie kann man den Journalismus besser machen? Aus Sicht von Uwe Knüpfer, früher Chefredakteur der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, lautet die wirklich relevante Frage allerdings anders: Wo finden wir bessere Verleger?</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/04/03/die-krise-des-journalismus-ist-die-krise-des-verlegertums/">Die «Krise des Journalismus» ist die «Krise des Verlegertums»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Medien als Spielzeuge von Milliardären</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/09/25/medien-als-spielzeuge-von-milliardaeren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Adrian Lobe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Sep 2018 16:01:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nach «Washington Post», «Los Angeles Times» und «South China Morning Post» gehört neu auch das «Time»-Magazin einem Milliardär aus der Internet- und Technologie-Branche. Welche Strategien und Interessen verfolgen die neuen Verleger? Ein Überblick. Das «Time»-Magazin hat schon bessere Zeiten gesehen. Die Auflage der gedruckten Ausgabe ist auf drei Millionen Exemplare gesunken und auch die Seitenumfänge <a href="https://medienwoche.ch/2018/09/25/medien-als-spielzeuge-von-milliardaeren/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Nach «Washington Post», «Los Angeles Times» und «South China Morning Post» gehört neu auch das «Time»-Magazin einem Milliardär aus der Internet- und Technologie-Branche. Welche Strategien und Interessen verfolgen die neuen Verleger? Ein Überblick.</strong><br />
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Das «Time»-Magazin hat schon bessere Zeiten gesehen. Die Auflage der gedruckten Ausgabe ist auf drei Millionen Exemplare gesunken und auch die Seitenumfänge sind kleiner geworden. Die grossen Geschichten erscheinen bei der Konkurrenz, wie etwa im «New Yorker» oder im «Atlantic». Aufsehen erregt das «Time»-Magazin nur noch mit der jährlich gekürten «Person des Jahres». Nun wurde das traditionsreiche Nachrichtenmagazin verkauft: an den Salesforce-Gründer Marc Benioff. 190 Millionen Dollar zahlt der Cloud-Computing-Pionier an die Mediengruppe Meredith, die bisherige Eigentümerin – in bar. Was er mit dem neuen Spielzeug vorhat, weiss man noch nicht.</p>
<p>Benioff ist nicht der erste Internet-Milliardär, der in das Zeitungsgeschäft einsteigt. Amazon-Gründer Jeff Bezos erwarb 2013 für 250 Millionen Dollar die «Washington Post». Alibaba-Gründer Jack Ma kaufte 2015 für einen ähnlich Betrag (266 Millionen Dollar) die «South China Morning Post». Facebook-Mitgründer Chris Hughes erwarb 2012 die Mehrheit am traditionsreichen Magazin «New Republic»,verkaufte seine Anteile aber bereits vier Jahre später wieder. Und Laurene Powell Jobs, die Witwe des verstorbenen Apple-Gründers Steve Jobs, stieg bei der Zeitschrift «The Atlantic» ein (dem Vernehmen nach soll sie auch Interesse an einem Kauf der «New York Times» bekundet haben). Die Liste der Verleger aus der Internet- und Technologie-Branche lässt sich weiter fortsetzen: So kaufte der Pharma-Milliardär Patrick Soon-Shiong für 500 Millionen Dollar die «Los Angeles Times» und weitere Regionalzeitungen in Kalifornien. Und wenn sie nicht kaufen, dann gründen sie Medien. Ebay-Gründer Omidyar, auch er milliardenschwer, <a href="http://nymag.com/daily/intelligencer/2014/10/pierre-omidyar-first-look-media.html" rel="noopener" target="_blank">finanziert das Medien-Start-up First Look Media</a>, welche die Investigativ-Plattform «The Intercept» herausgibt. Die Frage ist, warum Milliardäre in Medienunternehmen investieren und welche Interessen sie mit der Akquisition nicht gerade profitabler Zeitungsverlage verfolgen.</p>
<p><strong>«Washington Post»</strong><br />
Als Jeff Bezos im August 2013 für 250 Millionen Dollar die «Washington Post» übernahm, fragten sich Analysten, was er damit wohl anfangen wolle. In das Portfolio des Onlinehändlers schien ein Player der Old Economy, dazu noch ein so unbequemer, nicht zu passen. Bezos sei nie ein «Fan von Journalismus oder Journalisten» gewesen, schrieb die «New York Times» damals mit etwas bitterem Unterton. Klar: Es handelte sich um die Konkurrenz. James Marcus, einstiger Mitstreiter (er arbeitete von 1996 bis 2001 als Mitarbeiter Nr. 55 bei Amazon.com) und später als Redaktor beim Harper’s Magazine, versuchte es anders zur erklären: «Bezos ist fasziniert von kaputten Geschäftsmodellen. Und was immer man von Zeitungen hält – das Geschäftsmodell ist kaputt.» Unter dem neuen Eigentümer wurde der Ausbau zum Digitalunternehmen konsequent vorangetrieben. Die Zeitung heuerte nicht nur neue Reporter an, sondern auch neue Softwareentwickler. Im Gegensatz zum Buchmarkt hat Bezos den Zeitungsmarkt nicht revolutioniert, sondern reformiert.</p>
<p>Mit der <a href="https://www.thedrum.com/news/2017/11/08/how-jeff-bezos-built-tech-business-within-the-washington-post" rel="noopener" target="_blank">neuen Digitalstrategie</a> entwickelt die «Post» Software für Medienunternehmen, etwa einen Überschriftentester, die sie an andere Unternehmen lizenziert. Damit tritt sie den Beweis an, dass man im Journalismus nicht nur mit Abonnements und Anzeigen, sondern auch mit Technologie Geld verdienen kann. In den Redaktionsräumen der «Washington Post» prangt ein Zitat von Jeff Bezos, das an die Innovationsfähigkeit erinnert: «Gefährlich ist, sich nicht weiterzuentwickeln». </p>
<p>Seit der Übernahme konnte die «Washington Post» ihre Digitalabos und Reichweite deutlich steigern und den <a href="http://The Washington Post still plays catch-up, but is gaining on The Times" rel="noopener" target="_blank">Rückstand zur «New York Times» reduzieren</a>. Mittlerweile erreichen die «Washington Post» über 90 Millionen unique visitors im Monat. </p>
<p>Unter Bezos wurde die «Post» konsequent in die Welt der Amazon-Produkte integriert. So ist etwa auf den Kindle-Fire-Tablets standardmässig die App der «Post» vorinstalliert, Amazon-Prime-Kunden erhalten sechs Monate lang kostenlos Zugang zu allen Digitalangeboten der «Washington Post». Die Zeitung experimentierte 2014 – «unabsichtlich», wie es später hiess – mit einem Kaufbutton («Buy it now»), der in einem Online-Artikel direkt auf das Warenangebot von Amazon verlinkte. Dass das nicht jedem gefällt, ist offenkundig. US-Präsident Donald Trump, der eine Privatfehde gegen Bezos ausficht, denunziert das Blatt als «Amazon Washington Post». Die «Post» ist eines der Hauptziele von Trumps «Krieg gegen die Medien». Damit macht sich sowohl Bezos als Verleger, wie auch die Zeitung selbst angreifbar.</p>
<p>Bezos selbst pflegt ein entspanntes bis distanziertes Verhältnis zur Redaktion: Zur Filmpremiere des Kinofilms «The Post», der die Affäre der Pentagon-Papers auf die Leinwand brachte, erschien er milde lächelnd im Anzug; in das Tagesgeschäft mischt er sich nicht ein. Den Vorwurf, die «Post» sei bloss ein Sprachrohr von Amazon, entkräften selbst renommierte Journalismus-Professoren wie Dan Kennedy. Das Blatt berichtet regelmässig kritisch und mit der gebotenen Distanz und Transparenz über das Geschäftsgebaren seines Eigentümers.</p>
<p>«South China Morning Post»<br />
Die Übernahme der in Hongkong ansässigen «South China Morning Post» durch Jack Ma gleicht jener des «Post»-Deals von Bezos: Der Gründer einer Online-Handelsplattform und reichster Mann des Landes erwirbt für fast denselben Kaufpreis eine englischsprachige Tageszeitung. Trotzdem könnten die Rahmenbedingungen unterschiedlicher nicht sein: Anders als Bezos finanzierte Ma den Kauf der Zeitung nicht aus seinem Privatvermögen, sondern aus der Kasse von Alibaba.. Der E-Commerce-Riese verfolgt mit der Akquisition das Ziel, <a href="https://www.straitstimes.com/asia/east-asia/a-hong-kong-newspaper-on-a-mission-to-promote-chinas-soft-power" rel="noopener" target="_blank">die Zeitung zum Soft-Power-Werkzeug zu machen</a>. Das traditionsreiche Blatt, das 1903 unter der britischen Kolonialverwaltung gegründet wurde und sich an eine englischsprachige Business-Elite im Land richtet, soll zu Chinas Stimme in der Welt werden. Eine Art «New York Times» aus China.</p>
<p>Kurz nach der Übernahme machten sich Befürchtungen breit, der Konzern könne die redaktionelle Unabhängigkeit gefährden und der Zeitung eine neue Blattlinie aufoktroyieren. Die Rolle der Zeitung war schon immer besonders: ein Presserzeugnis in einem Land, in dem die Pressefreiheit eingeschränkt ist und Zensur herrscht. Ganz so frei war die Zeitung in ihrer Berichterstattung aber auch im liberalen Hongkong nicht. So schrieb der Journalist Danny Gittings, der zwischen 2000 und 2001 die Meinungsseiten der Zeitung verantwortete, dass er regelmässig unter politischem Druck stand. Doch seit der Übernahme durch Alibaba herrscht bei der «South China Morning Post» ein anderes Klima. Gut ein Dutzend Redaktoren reichten ihre Kündigung ein, die abwanderungswilligen Journalisten soll Jack Ma <a href="https://qz.com/657604/jack-ma-is-paying-journalists-cash-gifts-to-stay-at-the-newspaper-he-just-took-over/" rel="noopener" target="_blank">mit grosszügigen Geldschenken</a> zum Verbleib bewogen haben. Kritiker monieren, dass sich die Zeitung vom unabhängigen Journalismus verabschiedet habe und zu einem Propagandaorgan verkommen sei. Im vergangenen Jahr zog die Zeitung eine Wirtschaftskolumne zurück, die eine Klüngelei zwischen einem Hongkonger Investor und einem engen Berater von Präsident Xi Jinping unterstellte. Ob die Zeitung auf Geheiss der Behörden handelte, ist unklar. Trotzdem berichtet die Zeitung bis heute noch erstaunlich frei über die Überwachungspraktiken in Festlandchina.</p>
<p><strong>«The Intercept»</strong><br />
Man beisst nicht die Hand, die einen füttert. Dieser Satz gehört zu den Grundgewissheiten des Mäzenatentums. Auch bei First Look Media kam es zu Querelen zwischen Gönner Pierre Omidyar und der Redaktion. Der renommierten Journalist Matt Taibbi, der eine satirische Webseite aufbauen sollte, verliess die Plattform nach nur wenigen Monaten, nachdem es zu Differenzen mit dem Management über die Funktionalität der Webseite kam. Das Online-Magazin «PandoDaily» kritisierte das «Omidyar Network» für die <a href="https://pando.com/2014/02/28/pierre-omidyar-co-funded-ukraine-revolution-groups-with-us-government-documents-show/" rel="noopener" target="_blank">Finanzierung ukrainischer Oppositioneller</a>. Omidyar arbeite Hand in Hand mit der US-Aussenpolitik, um sich in die Belange ausländischer Regierungen einzumischen. «The Intercept» sei bloss ein Instrument im Dienste der «nationalen Sicherheit».</p>
<p>Um den Vorgang zu verstehen, muss man wissen, dass zu den Investoren von PandoDaily der libertäre und milliardenschwere Risikokapitalist Peter Thiel gehört, der mit seiner klandestinen Prozessfinanzierung das Online-Magazin «Gawker» in die Insolvenz trieb und ganz allgemein ein sonderbares Verhältnis zu Institutionen hat. So verglich er etwas die neue europäische Datenschutzgrundverordnung mit der Berliner Mauer.</p>
<p>Omidyar darf man durchaus lautere Motive und eine intrinsisch Motivation unterstellen, den Journalismus fördern zu wollen. So interessierte er sich für die «Washington Post» und das Recherchebüro «Pro Publica», das jedoch nicht zum Verkauf stand. Der Ebay-Gründer lancierte die Investigativ-Plattform aus der Idee heraus, die Snowden-Enthüllungen fortzusetzen und auf ein institutionelles Fundament zu setzen. Dafür heuerte er den Rechercheur und Snowden-Vertrauten Glenn Greenwald und die Filmemacherin Laura Poitras an. Gemessen am journalistischen Output und der Aufklärungsarbeit zu geheimdienstlichen Verstrickungen darf man «The Intercept» durchaus als einen Gewinn betrachten.</p>
<p><strong>«Los Angeles Times»</strong><br />
Die «Los Angeles Time» macht in Europa derzeit vor allem durch Unzugänglichkeit von sich reden: Aufgrund der neuen Datenschutzregeln sind Nutzer mit europäischer IP-Adresse von der Internetseite ausgesperrt. Die grösste Zeitung Kaliforniens geniesst auch jenseits der Bundesstaatsgrenzen einen exzellenten Ruf: Mehrere Pulitzerpreise hat das Blatt bisher eingeheimst, vielen Redaktoren diente die Zeitung als Sprungbrett. So war der ehemalige Chefredaktor der New York Times, Dean Baquet, jahrelang Redaktor der «Los Angeles Times». Dass der bis dato unbekannte südafrikanische Pharma-Unternehmer Patrick Soon-Shiong die Zeitung übernimmt, sorgte für Aufsehen. Der Chirurg soll der Zeitung eine Rosskur verordnen. Als eine seiner ersten Amtshandlungen installierte Shiong den erfahrenen Norman Pearlstine als Chefredaktor, einen altgedienten Journalisten, der von 1968 bis 1992 in verschiedenen Positionen beim «Wall Street Journal» gearbeitet hatte (unter anderem als Tokio-Korrespondent und Chefredaktor) und später in den Verwaltungsrat der «Bloomberg Businessweek» einzog. Soon-Shiong glaubt an die Zukunft von Print, allerdings mehr als Vintage-Produkt. «Die Kinder von heute wollen Vinyl-Schallplatten kaufen. Bald werden die Hipster-Kids Zeitungen auf Papier wollen.»</p>
<p><strong>«New Republic»</strong><br />
Dass es mit erfolgreichen Technologie-Unternehmern im Mediengeschäft rund läuft, ist indes nicht immer der Fall. Die Erfahrungen, die das 1914 von Walter Lippmann gegründete linke Politikmagazin «New Republic» mit ihrem neuen Eigentümer machte, waren gelinde gesagt suboptimal oder deutlicher ausgedrückt: schlicht desaströs. Chris Hughes, ein versnobter Schöngeist und Zimmerkollege von Mark Zuckerberg in Harvard, dachte Journalismus von Facebook her: Klickzahlen steigern, virale Hits produzieren. Hughes brachte zwar mit, was der bis dato etwas verstaubten Zeitschrift fehlte: Modernisierungseifer und jede Menge Geld. Dass dieser Clickbait-Ansatz des Facebook-Mitgründers jedoch nicht zu einem Magazin passt, das sich über Tiefenschärfe und ausgeruhte Geschichten definiert, war absehbar. 2014 verliess rund ein Dutzend gestandener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Blatt, zwei Jahre später hatte dann auch Hughes genug und verkaufte seine Anteile. Der langjährige «New Republic»-Redaktor Franklin Foer hat über diese Episode ein interessantes Kapitel in seinem Buch «World Without Mind: The Existential Threat of Big Tech» verfasst. Darin beschreibt er, wie Hughes Datengurus anheuerte, die nur noch auf die Klickzahlen schauten. Gewiss schwingt darin Verbitterung mit: Hughes hatte bereits einen Nachfolger für Foer gefunden, ehe dieser selbst den Rückzug antrat.</p>
<p><strong>Fazit</strong><br />
In der Gesamtschau zeigt sich, dass die Verbindung zwischen Milliardären aus der Internet- und Technologie-Branche und dem Journalismus keine schlechte sein muss. In der Synthese können  fruchtbare Lösungen entstehen. So hat Jeff Bezos die «Washington Post» mit einer klugen Digitalstrategie und Investition ins Personal wieder konkurrenzfähig gemacht und so zur führenden «New York Times» aufgeschlossen. Auch «The Intercept» realisiert mit dem Geld von Ebay-Gründer Pierre Omidyar Aufsehen erregende Investigativ-Storys und bringt regelmässig Primeurs, die von den Weltmedien weiterverbreitet werden.</p>
<p>In der Zeitungsgeschichte gab es immer wieder Konflikte zwischen Redaktion und Verlegern – die Publikation der Pentagon-Papers, wo «Washington Post»-Verlegerin Katharine Graham die Interessen der Redaktion und Banken austarieren musste, liefert hier ein gutes Beispiel. Das Problem liegt eher darin, dass mit den Milliardären ein neuer Verlegertypus entsteht, die Zeitungen als Labor für digitale Experimente betrachten.</p>
<p>Es gibt aber auch kritische Stimmen. So fragte die Journalistin Kara Swisher («Recode», «New York Times»): «Können die gleichen Leute, die das Nachrichtengeschäft beinahe in den Ruin getrieben haben, es nun retten?» Der Buchatuor Razib Khan glaubte in den Übernahmen ein Muster zu erkennen: «Rechte Oligarchen kaufen Sport-Teams. Linke Oligarchen kaufen Medienunternehmen.» Was Salesforce-Chef Marc Benioff mit dem «Time»-Magazin vorhat, ist nicht absehbar. Interessant ist die Konstellation insofern, als Trump geradezu obsessiv die Wahl der Time-«Person des Jahres» verfolgt (er selbst wurde 2016 gekürt) und das Magazin stärker in die Schusslinie rücken könnte – das Verhältnis zwischen Trump und Benioff gilt als angespannt. Zwar betonte Salesforce, dass der «Time»-Kauf aus dem Privatvermögen von Benioff vollzogen wurde und organisatorisch nichts mit dem Unternehmen zu tun habe. Allzu viel Differenzierungsvermögen sollte man Trump, der in seinem Furor Medienunternehmen personifiziert, aber nicht zutrauen. Doch womöglich ist Trump mit seiner Hetzkampagne gegen Medien das grösste Konjunkturprogramm für Zeitungen und Zeitschriften. Und davon profitiert auch der Verleger-Typus.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/09/25/medien-als-spielzeuge-von-milliardaeren/">Medien als Spielzeuge von Milliardären</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Dreikönigstagung 2018: Was Kommunikations-Profis gegen die Medien-Misere zu tun haben</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/01/10/dreikoenigstagung-2018-was-kommunikations-profis-gegen-die-medien-misere-zu-tun-haben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominik Allemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2018 16:00:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
		<category><![CDATA[Dreikönigstagung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Dreikönigstagung ist der Jahrestreff des Verlegerverbandes. Die Medienbranche sucht nach zukunftsfähigen Businessmodellen. Was können Kommunikations-Profis beitragen?</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Dreikönigstagung ist der Jahrestreff des Verlegerverbandes. Die Medienbranche sucht nach zukunftsfähigen Businessmodellen. Was können Kommunikations-Profis beitragen?</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/01/10/dreikoenigstagung-2018-was-kommunikations-profis-gegen-die-medien-misere-zu-tun-haben/">Dreikönigstagung 2018: Was Kommunikations-Profis gegen die Medien-Misere zu tun haben</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Leider nur gut gemeint</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/03/15/leider-nur-gut-gemeint/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 15 Mar 2017 10:39:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Verband Schweizer Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Fehlerkultur]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
		<category><![CDATA[Fake-News]]></category>
		<category><![CDATA[Korrigendum]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Verband Schweizer Medien setzt zur Ehrenrettung der Branche an und behauptet einfach mal: «Fake News? Nicht in der Schweizer Presse». Eine unnötige und kontraproduktive Kampagne. Das Gegenteil von gut ist bekanntlich nicht schlecht, sondern gut gemeint. Gut gemeint ist auch eine aktuelle Kampagne des Verbands Schweizer Medien gegen «Fake News». Die Kernbotschaft, welche der <a href="https://medienwoche.ch/2017/03/15/leider-nur-gut-gemeint/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Verband Schweizer Medien setzt zur Ehrenrettung der Branche an und behauptet einfach mal: «Fake News? Nicht in der Schweizer Presse». Eine unnötige und kontraproduktive Kampagne.</strong><br />
<img decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2017/03/kampagne-gegen-fake-news-lanciert-2710.jpg" alt="" width="940" height="528" class="alignnone size-full wp-image-58072" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2017/03/kampagne-gegen-fake-news-lanciert-2710.jpg 940w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2017/03/kampagne-gegen-fake-news-lanciert-2710-300x169.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2017/03/kampagne-gegen-fake-news-lanciert-2710-768x431.jpg 768w" sizes="(max-width: 940px) 100vw, 940px" /><br />
Das Gegenteil von gut ist bekanntlich nicht schlecht, sondern gut gemeint. Gut gemeint ist auch eine aktuelle Kampagne des Verbands Schweizer Medien gegen «Fake News». Die Kernbotschaft, welche der Verlegerverband auf Inseraten vermitteln will, lautet: «Fake News? Nicht in der Schweizer Presse». In der penetranteren Variante prangt der Slogan prominent auf Inseraten mit einer Ergänzung im Kleingedruckten, wonach Glaubwürdigkeit an erster Stelle stehe und die Schweizer Medien dafür sorgten, dass man Lügen von Fakten unterscheiden könne. In der diskreteren Version stehen die Aussagen prominenter Personen im Zentrum, welche «die Wichtigkeit einer funktionierenden Medienlandschaft darlegen» sollen.</p>
<p>Zwar gibt es nichts dagegen einzuwenden, wenn sich eine Branchenorganisation für die Sache ihrer Mitglieder stark machen will, das ist ihre Aufgabe. Aber die Glaubwürdigkeit und Professionalität der Medien verteidigen zu wollen unter Verwendung eines dermassen breitgetretenen Reizbegriffs wie «Fake News», grenzt an grobe Fahrlässigkeit. Als «Fake News» geht heute alles durch von politischer Propaganda bis Flüchtigkeitsfehler. Anstatt eine positive Botschaft ins Zentrum zu rücken, nämlich das Bemühen um Faktentreue und Wahrhaftigkeit, prangt nun unter einem Vergrösserungsglas der abgelutschteste aller Schmähbegriffe.</p>
<p>Richtig problematisch wird es mit dem zweiten Teil des Slogans: «Fake News? Nicht in der Schweizer Presse». Heisst: Wir sind fehlerfrei. Nun braucht niemand eine Lupe zu nehmen, um tagtäglich kleinere und grössere Verfehlungen in Schweizer Medien zu finden. So verkommt die gut gemeinte Kampagne zum Bumerang. So lange nur schon ein simples Korrigendum zu viel verlangt scheint, wirft das ein schlechtes Licht auf das Qualitätsverständnis. Und irgendwo ruft bestimmt einer: Fake News!</p>
<p>Zielführender wäre es, die Arbeitsweise der Medien zu erklären, zum Beispiel Tage der offenen Redaktionstür zu organisieren, Making-of von – verunglückten – Recherchen zu publizieren und grundsätzlich eine aktivere Fehlerkultur zu pflegen. Aber das lässt sich halt nicht auf einen simplen Slogan reduzieren und kostet ein bisschen mehr als ein paar Füllerinserate zu texten. Vom klammen Verlegerverband darf man nicht mehr erwarten. Der Ball liegt bei den Redaktionen. Als erster Schritt könnten sie darauf hinwirken, dass die Inserate in ihren Medien nicht veröffentlicht werden.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/03/15/leider-nur-gut-gemeint/">Leider nur gut gemeint</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Gibt es ein Recht auf kritische Berichterstattung?</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/05/10/gibt-es-ein-recht-auf-kritische-berichterstattung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Mike Meißner und Silke Fürst]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 May 2016 10:34:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[CCT]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsethik]]></category>
		<category><![CDATA[GAV]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wirtschaftlicher Druck stellt die Unabhängigkeit des Journalismus in Frage, Werbekunden werden mit Samthandschuhen angefasst und in der Berichterstattung geschont. Wie können sich Journalistinnen und Journalisten dem Kuschelkurs von Verlegern und Chefredaktoren widersetzen? Ein Blick ins Arbeitsrecht zeigt, dass ein Gesamtarbeitsvertrag, wie es ihn in der Westschweiz und für die SRG gibt, die unabhängige und kritische <a href="https://medienwoche.ch/2016/05/10/gibt-es-ein-recht-auf-kritische-berichterstattung/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/05/10/gibt-es-ein-recht-auf-kritische-berichterstattung/">Gibt es ein Recht auf kritische Berichterstattung?</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wirtschaftlicher Druck stellt die Unabhängigkeit des Journalismus in Frage, Werbekunden werden mit Samthandschuhen angefasst und in der Berichterstattung geschont. Wie können sich Journalistinnen und Journalisten dem Kuschelkurs von Verlegern und Chefredaktoren widersetzen? Ein Blick ins Arbeitsrecht zeigt, dass ein Gesamtarbeitsvertrag, wie es ihn in der Westschweiz und für die SRG gibt, die unabhängige und kritische Berichterstattung stärken kann.</strong></p>
<p>Die Medien geniessen das Privileg der Medien- und Pressefreiheit. Diese Freiheit hat jedoch ihren Preis. Wenn sich der Staat aus den Medien heraushalten soll, dann müssen sie selbst beweisen, dass sie ihren gesellschaftlichen Auftrag erfüllen und sich selbst kontrollieren können. Die jüngste Debatte um den Einfluss von Werbekunden auf die Berichterstattung zeigt, dass die Selbstkontrolle offenbar nicht ausreicht.</p>
<p>Zwar hat der von den Verlegern Markus Somm und Hanspeter Lebrument eingestandene Kuschelkurs mit Werbekunden in der schweizerischen Medienbranche für einige Empörung gesorgt. Doch der Schweizer Pressekodex setzt dem nur sehr wenig entgegen. Zugleich zieht der Kodex in allen Belangen vor allem die Journalistinnen und Journalisten zur Verantwortung. Neben den Pflichten werden ihnen aber kaum Rechte eingeräumt (<a href="https://medienwoche.ch/2016/04/24/regelwerk-mit-luecken-an-den-entscheidenden-stellen/">die MEDIENWOCHE berichtete</a>), etwa ein Recht auf kritische Berichterstattung gegen die wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers. Umso wichtiger sind deshalb die Möglichkeiten, die das Arbeitsrecht bietet. Können Journalistinnen und Journalisten auf Basis des Arbeitsrechts darauf bestehen, einen kritischen Bericht über Werbekunden zu veröffentlichen?</p>
<p>Der Grossteil der Schweizer Journalistinnen und Journalisten untersteht aktuell ausschliesslich dem allgemeinen Arbeitsvertragsrecht, welches im <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19110009/index.html#id-2-10-1" target="_blank">Schweizerischen Obligationenrecht</a> (OR) geregelt ist (Art. 319-362), nicht aber weiteren Regelungen, wie etwa Gesamtarbeitsverträgen. Im OR ist festgelegt, dass Arbeitgeber, hier also Verlegerinnen und Programmdirektoren, «über die Ausführung der Arbeit und das Verhalten der Arbeitnehmer […] allgemeine Anordnungen erlassen und ihnen besondere Weisungen erteilen» können (Art. 321d Abs. 1 OR). Diese sind von den Arbeitnehmerinnen, den Journalistinnen und Journalisten zu befolgen (Art. 321d Abs. 2 OR).</p>
<p>Wie viel Bedeutung Verleger und SRG der Weisungsbefugnis beimessen, zeigt sich auch in den <a href="http://www.presserat.ch/Documents/AnhangIProtokollerklaerung2008.pdf" target="_blank">Protokollerklärungen zum Schweizer Pressekodex</a> (betreffend Präambel, Abschnitt 3). Diese weisen explizit auf die zentrale Stellung der «arbeitsrechtlichen Kompetenzordnung» hin. Die im Pressekodex festgehaltene «Verantwortlichkeit der Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Öffentlichkeit» (Präambel) wird dadurch deutlich eingeschränkt. Folgt man den Protokollerklärungen und dem derzeitigen Arbeitsrecht, so sind Journalisten und Journalistinnen in erster Linie ihren Arbeitgebern verpflichtet, und erst in zweiter Linie der Öffentlichkeit und deren Anspruch auf eine umfassende und kritische Berichterstattung.</p>
<p>Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen im OR sind Kollektivarbeitsverträge, sogenannte Gesamtarbeitsverträge (GAV), vorgesehen (Art. 356-358 OR). Solche kollektiven Arbeitsverträge gelten momentan für die Journalistinnen und Journalisten in der Westschweiz (<a href="http://www.mediengav.ch/wordpress/wp-content/uploads/2016/01/110701_CCT_2011_etannexes_D_version-corrig%C3%A9e_selon_CCT-2014.pdf" target="_blank">Convention Collective de Travail, CCT</a>) und die Mitarbeitenden der SRG (<a href="http://ssm-site.ch/cms/wp-content/uploads/2012/10/GAV-Version-1-1-Dezember-2013_de.pdf" target="_blank">GAV SRG</a>). Für alle anderen Beschäftigten in der Deutschschweiz und im Tessin wird aktuell <a href="http://www.impressum.ch/impressum-de/i-news/i-Express/2016/160223_D.html" target="_blank">um einen neuen GAV gerungen</a>, nachdem der letzte im Jahr 2004 ausgelaufen war und keine Verlängerung erreicht werden konnte.</p>
<p>Gesamtarbeitsverträge regeln zwar in erster Linie tarifrechtliche Fragen, vor allem Löhne, Arbeitszeiten, Kündigungsschutz und Ferienansprüche. Dies sind auch die Hauptziele der derzeitigen Kampagne des Berufsverbandes «Impressum» und der Gewerkschaft «Syndicom». Darüber hinaus können GAV aber «auch andere Bestimmungen enthalten, soweit sie das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern betreffen» (Art. 356 I/1 Absatz 2 OR).</p>
<p>Die Westschweizer CCT macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Neben den tarifrechtlichen Vereinbarungen wird zusätzlich das Urheberrecht von Journalistinnen und Journalisten behandelt. Sie dürfen demnach ihre eigenen Arbeiten zusätzlich auf einer eigenen Website oder einem Blog veröffentlichen (Art. 23 Ziffer 4 CCT). <a href="http://www.bakom.admin.ch/themen/radio_tv/01153/01156/04801/index.html?lang=de&amp;download=NHzLpZeg7t,lnp6I0NTU042l2Z6ln1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2Z6gpJCDfXx_g2ym162epYbg2c_JjKbNoKSn6A--" target="_blank">Unserer Befragung</a> zufolge wird diese Möglichkeit bisher aber nur von wenigen Journalistinnen und Journalisten der Westschweizer Privatmedien genutzt. Rund 80 Prozent dieser Befragten sagten, dass sie besonders wichtige Themen, die von der Redaktion abgelehnt wurden, nie oder nur in seltenen Fällen in einem eigenen Blog oder in einem anderen Nachrichtenmedium veröffentlicht haben.</p>
<p>Weiterhin können Journalistinnen und Journalisten die Nutzung eines Beitrags komplett verweigern, wenn Gründe beigebracht werden: «Ein Mitarbeiter kann eine Nutzung ablehnen, von der er glaubhaft macht, dass sie seine Rechte beeinträchtigt, insbesondere wenn sie die Berufsethik betreffen.» (Art. 23 Ziffer 5 CCT) Konkret könnte also ein Journalist die Publikation seines Artikels verweigern, wenn er von Chefredaktion oder Verlag angehalten worden wäre, seine Kritik an einem Werbekunden abzuschwächen oder entsprechende Passagen zu streichen.</p>
<p>Dem Berufsverband «Impressum» sind bisher keine Fälle bekannt, wo diese Regelung zur Anwendung gekommen ist. Journalistinnen und Journalisten der Westschweiz können sich aber auf diesen Artikel berufen und müssen dabei keine Folgen hinsichtlich ihrer Anstellung befürchten. Sollte ein Chefredaktor oder Verleger dennoch durchgreifen oder mit Konsequenzen drohen, würde «Impressum» die Journalistinnen und Journalisten «natürlich unterstützen», so Janine Teissl, Zentralsekretärin des Verbands.</p>
<p>In diesem Zusammenhang ist auch Art. 9 CCT von Bedeutung. Demnach kann ein Journalist «nicht dazu angehalten werden, mit seiner Unterschrift eine Meinung zu publizieren, die seiner Überzeugung widerspricht», womit ein im Pressekodex verankertes Recht bekräftigt wird. Demnach dürfen Journalisten und Journalistinnen «nicht veranlasst werden, beruflich etwas zu tun oder zu äussern, was den Berufsgrundsätzen oder ihrem Gewissen widerspricht» (Rechte, Punkt b).</p>
<p>Dieser «Gesinnungsschutz», wie ihn der Medienrechtler Peter Studer nennt, «scheint sich jedoch bereits aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu ergeben» (<a href="http://www.uvk.de/buecher/alle/db/titel/details/titel/leitbild-unabhaengigkeit/ch/ca17fd565f22ff500280c13f071dabc7/" target="_blank">in: Freimut Duve, Michael Haller (Hg.) Leitbild Unabhängigkeit</a>). Die Verankerung derartiger Rechte in einem Gesamtarbeitsvertrag ist aber trotzdem sinnvoll. Denn der Presserat hat sich – trotz der im Pressekodex festgehaltenen Rechte – bereits mehrfach für arbeits- und urheberrechtliche Auseinandersetzungen für nicht zuständig erklärt (Stellungnahmen<a href="http://presserat.ch/28450.htm" target="_blank"> Nr. 50/2010</a>; <a href="http://presserat.ch/_51_2011.htm" target="_blank">51/2011</a>; <a href="http://www.presserat.ch/_38_2012.htm" target="_blank">Nr. 38/2012</a>). In diesen Fällen ging es um die Frage, wie Beiträge von freien Mitarbeitern bezahlt werden und ob ihnen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte abgesprochen werden dürfen. Der Presserat machte in allen Fällen klar, dass er «sich nur dann zu redaktionsinternen Vorgängen [äussere], wenn ein direkter Zusammenhang zwischen Beschwerdegegenstand und publizistischer Tätigkeit bestehe» (Nr. 38/2012). Auf Basis der bisherigen Spruchpraxis ist unklar, wann der Presserat einen direkten Zusammenhang mit der publizistischen Tätigkeit erfüllt sieht.</p>
<p>Solange sich der Presserat bei der Durchsetzung der formulierten Rechte zurückhält, ist es umso wichtiger, dass die Gesamtarbeitsverträge neben tarifrechtlichen Regelungen auch weitere Rechte enthalten. Diese Rechte können jedoch nur dann Wirkung entfalten, wenn Journalistinnen und Journalisten sie kennen und in Anspruch nehmen.</p>
<p>Die Verleger haben <a href="https://medienwoche.ch/2015/09/14/gav-ist-gebot-der-stunde/">auf dem letzten Jahreskongress</a> signalisiert, die Verhandlungen zu einem GAV für die gesamte Schweiz wieder aufnehmen zu wollen. Derzeit können Journalistinnen und Journalisten in einer <a href="http://www.mediengav.ch/de_DE/veranstaltungen/" target="_blank">Umfrage</a> von «Impressum» und Syndicom sagen, welche Regelungen in einen künftigen GAV aufgenommen werden sollten. Fragen zur journalistischen Unabhängigkeit und zum Urheberrecht werden hier zwar nur in aller Kürze gestellt. Jedoch können offene Antwortfelder genutzt werden, um auf Probleme und notwendige Regelungen hinzuweisen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/05/10/gibt-es-ein-recht-auf-kritische-berichterstattung/">Gibt es ein Recht auf kritische Berichterstattung?</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>Regelwerk mit Lücken an den entscheidenden Stellen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/04/24/regelwerk-mit-luecken-an-den-entscheidenden-stellen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Silke Fürst und Mike Meißner]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Apr 2016 14:53:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[Hanspeter Lebrument]]></category>
		<category><![CDATA[Pressekodex]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Rainer Stadler]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
		<category><![CDATA[Markus Somm]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=27271</guid>

					<description><![CDATA[<p>Medienschaffende und Verleger verpflichten sich im Pressekodex auf gemeinsame berufsethische Grundsätze. Allerdings liefert das Regelwerk keine brauchbaren Antworten auf die Frage, wie sich Journalistinnen und Journalisten verhalten sollen, wenn Chefredaktion oder Verlag wohlwollendes Verhalten gegenüber Werbekunden verlangen. Auf Spurensuche in den Grundlagendokumenten zur Berufsethik. BaZ-Chefredaktor und Verleger Markus Somm forderte Werbekunden kürzlich unverblümt dazu auf, <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/24/regelwerk-mit-luecken-an-den-entscheidenden-stellen/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/24/regelwerk-mit-luecken-an-den-entscheidenden-stellen/">Regelwerk mit Lücken an den entscheidenden Stellen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Medienschaffende und Verleger verpflichten sich im Pressekodex auf gemeinsame berufsethische Grundsätze. Allerdings liefert das Regelwerk keine brauchbaren Antworten auf die Frage, wie sich Journalistinnen und Journalisten verhalten sollen, wenn Chefredaktion oder Verlag wohlwollendes Verhalten gegenüber Werbekunden verlangen. Auf Spurensuche in den Grundlagendokumenten zur Berufsethik.<br />
<span id="more-27271"></span><br />
BaZ-Chefredaktor und Verleger Markus Somm forderte Werbekunden kürzlich unverblümt dazu auf, sich <a href="http://webpaper.nzz.ch/2016/04/17/schweiz/O7JWB/druck-der-inserenten-auf-medien-steigt?guest_pass=918d25ad6c:O7JWB:f41e884304a8fe417af89cd725cd57f290a8ff93" target="_blank">missliebige Berichterstattung nicht gefallen zu lassen</a>. Werbeboykotte hätten ihre Berechtigung, denn inserierende Unternehmen müssen sich nicht «auf der Nase rumtanzen» lassen. Das heisst für ihn auch: «Wenn die Migros bei mir ein Inserat macht, dann muss sie sich nicht blöde heruntermachen lassen. Das ist einfach so.»</p>
<p>Verlegerpräsident Hanspeter Lebrument stärkte Somm den Rücken und sagte <a href="http://webpaper.nzz.ch/2016/04/17/schweiz/O7JWB/druck-der-inserenten-auf-medien-steigt?guest_pass=918d25ad6c:O7JWB:f41e884304a8fe417af89cd725cd57f290a8ff93" target="_blank">gegenüber der NZZ am Sonntag</a>, dass die saubere Trennung zwischen redaktionellem Teil und Werbung heute nicht mehr funktioniere. Kompromisse seien notwendig geworden. Auch seine «Südostschweiz»-Titel seien darauf bedacht, Grosskunden nicht durch kritische Berichterstattung zu verärgern.</p>
<p>Inzwischen<a href="http://www.zeit.de/2016/18/medien-anzeigenkunden-schweizer-verleger" target="_blank"> mehren sich</a> die Stimmen, die diese Aussagen problematisieren. Journalismusforscher Vinzenz Wyss spricht <a href="http://m.srf.ch/sendungen/srf-4-aktuell/kontroverse-wie-unabhaengig-sind-medien-von-geschaeftsinteressen" target="_blank">von einer «Bankrotterklärung»</a>, WOZ-Redaktor Kaspar Surber von einem <a href="http://www.woz.ch/1616/medien/die-pointe-des-werbeboykotts" target="_blank">«vorauseilenden Gehorsam des Verlegerpräsidenten»</a>. Denn es geht nicht nur darum, wie Redaktionen und Verlage mit Boykottdrohungen umgehen. Vielmehr geht es grundsätzlich um die innere Pressefreiheit und die alltäglichen redaktionellen Entscheidungen. Kann und soll die redaktionelle Auswahl und Darstellung von Themen so getroffen werden, dass Werbekunden möglichst wenig Grund zu Verärgerung haben? Können sich Journalistinnen und Journalisten auf das Ethos einer unabhängigen Presse berufen oder riskieren sie ihre Stellung, wenn sie kritische Berichte über Werbekunden bringen wollen?</p>
<p>Auf diese Fragen und die derzeitige Debatte müsste eigentlich der <a href="http://www.presserat.ch/Documents/Erklaerung2008.pdf" target="_blank">Pressekodex des Schweizer Presserats</a> klare Antworten geben. Denn der Presserat will mit seinem Regelwerk zur Selbstregulierung und Unabhängigkeit der Presse beitragen und zugleich <a href="http://ratgeber.presserat.ch/index.php?de_darum-braucht-es-den-presserat-1" target="_blank">eine «proaktive Wirkung» entfalten</a>, die den Erwartungen des Publikums an die ethischen Standards der Medien gerecht wird. Doch so sehr sich Medienschaffende durch die Aussagen Somms und Lebruments in ihrer Unabhängigkeit bedroht sehen – vor dem Hintergrund des Schweizer Pressekodex sind sie kaum problematisch. Zwar werden in der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» und in den <a href="http://presserat.ch/Documents/Richtlinien_2015.pdf" target="_blank">dazugehörigen Richtlinien</a> die Unabhängigkeit der Journalistinnen und Journalisten und der Umgang mit Werbung behandelt. Grundlegende Probleme werden aber nicht direkt thematisiert.</p>
<blockquote><p>Ziffer 2: Sie verteidigen die Freiheit der Information, die sich daraus ergebenden Rechte, die Freiheit des Kommentars und der Kritik sowie die Unabhängigkeit und das Ansehen ihres Berufes.</p></blockquote>
<p>Was bedeutet das konkret? Die Richtlinien hierzu betonen die Informationsfreiheit, den Meinungspluralismus und die notwendige Trennung von Fakten und Kommentar. Sie betonen auch, dass Journalisten und Journalistinnen keine öffentliche Funktion ausüben dürfen, um Rollenkonflikte zu vermeiden. Journalistische Kritik und Unabhängigkeit werden hier in erster Linie zu einer Frage der persönlichen Interessen von Redaktoren und der journalistischen Darstellungsformen und Handwerksregeln. Die Richtlinien geben keine Hinweise darauf, wem die Kritik gelten darf und sollte.</p>
<blockquote><p>Ziffer 9: Sie nehmen weder Vorteile noch Versprechungen an, die geeignet sind, ihre berufliche Unabhängigkeit und die Äusserung ihrer persönlichen Meinung einzuschränken.</p></blockquote>
<p>In den Richtlinien wird zu «ständige[r] Wachsamkeit» mit Blick auf «die Annahme von individuellen Einladungen und Geschenken» aufgerufen und vor persönlichen «Interessenbindungen» und «Interessenskonflikt[en]» gewarnt. Aussen vor bleibt, dass Journalisten in redaktionelle Abläufe und Entscheidungen eingebunden sind und sich die Frage der Unabhängigkeit hier mit Blick auf wirtschaftliche Interessen des Medienunternehmens stellt.</p>
<blockquote><p>Ziffer 10: Sie vermeiden in ihrer beruflichen Tätigkeit als Journalistinnen und Journalisten jede Form von kommerzieller Werbung und akzeptieren keinerlei Bedingungen von Seiten der Inserentinnen und Inserenten.</p></blockquote>
<p>Die erklärenden Richtlinien zu Ziffer 10 verdeutlichen, dass Werbung gekennzeichnet werden muss und keine «unkritische oder hochlobende» Produktberichterstattung sowie Kopplungsgeschäfte erlaubt sind. Inserate dürfen also nicht angenommen werden, wenn sie an die Erstellung bestimmter redaktioneller Beiträge geknüpft werden («begleitende» Berichterstattung als «Gegenleistung»). Zudem sollen Journalistinnen und Journalisten Boykottdrohungen nicht nachgeben, sondern diese öffentlich machen. Dies sind zweifelsohne wichtige Aspekte. Allerdings stehen wiederum Darstellungsformen sowie direkte Absprachen mit Werbekunden im Fokus. Unberücksichtigt bleibt das alltägliche Problem, dass Werbekunden durch die Nachrichten- und Ereignislage zum Gegenstand der Berichterstattung werden.</p>
<p>Jene Ziffern, die die Unabhängigkeit und den Werbekundeneinfluss explizit behandeln, stellen also keine ethischen Regeln dazu auf, dass die Berichterstattung über Werbekunden genauso zu erfolgen hat wie über jedes andere Unternehmen auch. Die Problematik, dass Redaktionen über etwas nicht berichten, worüber sie angesichts ihrer journalistischen Relevanzkriterien berichten sollten, wird nicht ausreichend gewürdigt. Mit anderen Worten: Wer einen kritischen Bericht über einen Grosskunden fallen lässt oder bestimmte Ereignisse aus Rücksicht gegenüber Werbekunden nicht veröffentlicht, verstösst nicht erkennbar gegen den Schweizer Pressekodex.</p>
<p>Wie steht es nun um die Journalistin, die einen Bericht bringen will, der in den Augen der Chefredaktion oder der Verlagsleitung einen Werbekunden verprellen könnte?</p>
<blockquote><p>Ziffer 11: Sie nehmen journalistische Weisungen nur von den hierfür als verantwortlich bezeichneten Mitgliedern ihrer Redaktion entgegen, und akzeptieren sie nur dann, wenn diese zur Erklärung der Pflichten der Journalistinnen und Journalisten nicht im Gegensatz stehen.</p></blockquote>
<p>Die Journalistin kann sich nur schwerlich auf die Erklärung der Pflichten berufen, denn diese gibt dazu keine konkrete Regel vor. Sie könnte allenfalls darauf verweisen, dass sie gemäss der erklärten Rechte im Pressekodex nichts tun muss, «was den Berufsgrundsätzen oder ihrem Gewissen widerspricht» (Punkt b). Hat die Journalistin damit das Recht, Weisungen der Redaktionsleitung nicht zu folgen? Bemerkenswerterweise ist Ziffer 11 die einzige Ziffer bezüglich der Pflichten, zu der es keine Richtlinie gibt. Die Protokollerklärung greift Ziffer 11 jedoch eigens auf und verbietet eine Einmischung des Verlegers. Der redaktionsinterne Konflikt, der in Ziffer 11 behandelt wird, wird so allerdings gar nicht kommentiert. Der Ratgeber des Schweizer Presserats <a href="http://ratgeber.presserat.ch/index.php?de_67-von-wem-nehme-ich-publizistische-weisungen-entgegen-1" target="_blank">stellt eine weitere Regel dazu auf</a>, von wem Redaktoren publizistische Weisungen entgegennehmen: «Allenfalls nimmt er [der Verleger / Intendant] als Firmenverantwortlicher über den Chefredaktor Einfluss.»</p>
<p>Was aber sagt die Präambel? Dort wird betont, dass die Verantwortlichkeit der Journalistinnen und Journalisten gegenüber der Öffentlichkeit «Vorrang vor jeder anderen, insbesondere vor ihrer Verantwortlichkeit gegenüber ihren Arbeitgebern» hat. Allerdings hat die Erweiterung der Trägerschaft der Stiftung Schweizer Presserat auf Verleger und SRG im Jahr 2008 unter der Bedingung stattgefunden, dass die Erklärung nur im Rahmen von <a href="http://www.presserat.ch/Documents/AnhangIProtokollerklaerung2008.pdf" target="_blank">sogenannten «Protokollerklärungen»</a> anerkannt wird. In diesen heisst es, dass der «ideelle» Vorrang der Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit «nichts an der arbeitsrechtlichen Kompetenzordnung» ändert. Durch dieses «Ja, aber» verliert die angedeutete Idee, dass die Öffentlichkeit über das relevante gesellschaftliche Geschehen unterrichtet werden muss, deutlich an Substanz. Diese Idee wird auch in Ziffer 1 aufgenommen:</p>
<blockquote><p>Ziffer 1: Sie halten sich an die Wahrheit ohne Rücksicht auf die sich daraus für sie ergebenden Folgen und lassen sich vom Recht der Öffentlichkeit leiten, die Wahrheit zu erfahren.</p></blockquote>
<p>Diese recht abstrakte Formulierung wird durch eine Richtlinie kommentiert. Diese setzt die Norm einer umfassenden Informationsrecherche und -überprüfung. Kein Wort findet sich jedoch dazu, dass ein Redaktor jene «Wahrheit», die er sorgfältig ermittelt hat, auch veröffentlichen darf und soll.</p>
<p>Erklärung, Protokollerklärungen, Richtlinien und Ratgeber bieten Journalistinnen und Journalisten also kein konsistentes und praxisnahes Regelwerk, das dem dringlichen Problem des Werbekundeneinflusses wirklich etwas entgegensetzen würde.</p>
<p>Unsere Mitte 2014 durchgeführte<a href="https://medienwoche.ch/2015/01/28/journalistische-unabhaengigkeit-in-gefahr/"> Studie zur journalistischen Berichterstattungsfreiheit</a> hat gezeigt, dass in Schweizer Medien auf die Interessen von Werbekunden durchaus Rücksicht genommen wird. Nur 30 Prozent aller rund 1100 teilnehmenden Journalisten stimmten der Aussage zu, dass ihre Redaktion Nachrichten bringt, «die für das Image unserer Werbekunden schädlich sein könnten» (Skalenwerte 3 bis 5 auf einer Skala 0 bis 5). Einige Redaktionen bringen negative Nachrichten über einen grossen Werbekunden selbst dann nicht, wenn sie bereits von anderen Medien veröffentlicht wurden.</p>
<p>Neu sind diese Probleme jedoch nicht. NZZ-Redaktor und Stiftungsratsmitglied <a href="http://www.nzz.ch/meinung/blogs/medienblog/722/2016/04/18/inserate-boykotte-was-markus-somm-wirklich-meinte/" target="_blank">Rainer Stadler hat in seinem Blog</a> auf eine lesenswerte <a href="http://presserat.ch/9410.htm" target="_blank">Stellungnahme des Presserats aus dem Jahr 1994</a> verwiesen. Demnach leiten Journalistinnen und Journalisten aus der Präambel sowie aus den Ziffern 2 und 9 das Recht ab, sich auch über die Wirtschaft frei, unabhängig und kritisch zu äussern und stets Öffentlichkeit herzustellen, wenn ein Thema von gesellschaftlicher Relevanz ist. Denn «das Publikum erwartet von den Medien, dass sie das wirtschaftliche Geschehen laufend bewerten». Die zum Teil deutlichen Worte dieser Stellungnahme sind jedoch nicht in die nahezu jährlich aktualisierten Richtlinien aufgenommen worden. Die 2008 ergänzten Protokollerklärungen haben zudem zu einer Relativierung geführt.</p>
<p>Aus Sicht von Journalistinnen und Journalisten ist der Schweizer Pressekodex bisher <a href="http://www.presserat.ch/Documents/Umfrage2007.pdf" target="_blank">nur von begrenzter Nützlichkeit</a> für deren Arbeitsalltag. Möglichkeiten zur Verbesserung liegen nicht nur in einer konkreten Adressierung des Werbekundeneinflusses, sondern auch in der Benennung verschiedener Verantwortlichkeiten. Denn bisher stehen fast ausschliesslich die Redaktoren in der Pflicht. Sie sind laut Protokollerklärung die «Adressaten der berufsethischen Normen». Als Folie für Revisionen können nicht nur bisherige Stellungnahmen des Schweizer Presserats, sondern auch die Pressekodizes anderer Länder, insbesondere skandinavischer, genutzt werden.</p>
<p>Die derzeitige Debatte um die Aussagen von Somm und Lebrument bekäme dann auch aus berufsethischer Perspektive mehr Gewicht. Der Verlegerverband trägt den Presserat mit und steht entsprechend auch für den Pressekodex ein. Wenn zwei Präsidiumsmitglieder des Verlegerverbands den starken Werbeeinfluss auf die Berichterstattung zur Normalität erklären, ist dies ein deutliches Zeichen dafür, dass mehr getan werden muss.</p>
<p><small>Die Autorin und der Autor hielten zu diesem Thema am 8. April 2016 einen Vortrag auf der Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Kommunikations- und Medienwissenschaft (SGKM) an der Universität Freiburg/Fribourg. <a href="http://events.unifr.ch/sacm2016/de/" target="_blank">Titel des Vortrags: «Schweizer Pressekodex – quo vadis?</a> Ökonomisierung des Journalismus und medienethische Konsequenzen.» (gemeinsam mit Philomen Schönhagen, Brigitte Hofstetter und Manuel Puppis)</small></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/04/24/regelwerk-mit-luecken-an-den-entscheidenden-stellen/">Regelwerk mit Lücken an den entscheidenden Stellen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Mit dem Rücken zur Wand in den Vorwärtsgang</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/01/11/mit-dem-ruecken-zur-wand-in-den-vorwaertsgang/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jan 2016 14:11:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[SRG]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
		<category><![CDATA[Roger De Weck]]></category>
		<category><![CDATA[Kooperation]]></category>
		<category><![CDATA[NZZ]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>SRG-Generaldirektor Roger de Weck reicht den privaten Medienunternehmen die Hand: Er macht elf konkrete Kooperationsangebote. Wieso jetzt? Was steckt dahinter? Warum bringt der Vorstoss die SRG nicht unbedingt weiter? Drei Tage vor dem traditionellen Jahresauftakt des Verlegerverbands, fügte Roger de Weck ungefragt einen zusätzlichen Diskussionspunkt auf die Tagesordnung. In einem Gastbeitrag in der NZZ umreisst <a href="https://medienwoche.ch/2016/01/11/mit-dem-ruecken-zur-wand-in-den-vorwaertsgang/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>SRG-Generaldirektor Roger de Weck reicht den privaten Medienunternehmen die Hand: Er macht elf konkrete Kooperationsangebote. Wieso jetzt? Was steckt dahinter? Warum bringt der Vorstoss die SRG nicht unbedingt weiter?<br />
<span id="more-26487"></span><br />
Drei Tage vor dem <a href="http://www.schweizermedien.ch/agenda/2016/dreikonigstagung-2016" target="_blank">traditionellen Jahresauftakt des Verlegerverbands</a>, fügte Roger de Weck ungefragt einen zusätzlichen Diskussionspunkt auf die Tagesordnung. <a href="http://www.nzz.ch/feuilleton/medien/elf-angebote-der-srg-an-die-verleger-ld.4073?reduced=true" target="_blank">In einem Gastbeitrag in der NZZ</a> umreisst der SRG-Generaldirektor, wie er sich eine Zusammenarbeit zwischen gebührenfinanzierten Radio und Fernsehen und privaten Medienunternehmen vorstellen könnte. Elf konkrete Kooperationsangebote skizziert de Weck. Das reicht von Sublizenzen für Sportrechte über Ausbildungszusammenarbeit bis Technologiepartnerschaften und einem gemeinsamen Youtube-Kanal.</p>
<p>=&gt; <a href="https://medienwoche.ch/2016/01/11/gefaehrlicher-lockrufe-an-die-krisengeschwaechten-verleger/">Was bedeutet das Kooperationsangebot für die Verlage?</a></p>
<p>Bereits heute spannen SRG und Verlage punktuell zusammen. In unterschiedlicher Intensität geschieht das bereits seit der Einführung des Fernsehens in der Schweiz. Im Zusammenhang mit der verschärften Konkurrenz zwischen öffentlichem Rundfunk und privaten Medien im Onlinebereich stehen seit mehreren Jahren Kooperationsmodelle zur Diskussion. Einzelne davon wurden auch versuchsweise umgesetzt. So sei ein Pilotprojekt zur Einbindung von SRF-Videos auf privaten Online-Portalen «vielversprechend» verlaufen.</p>
<p>Nichtsdestotrotz sehen sich die Verleger im Nachteil gegenüber SRG. Ein bisschen Presse-TV und Videozugriff vermögen die erlebte Ungleichheit qua Gebührenprivileg nicht wettzumachen. Der Ruf nach einer Beschränkung der SRG-Tätigkeit wird deshalb immer lauter. Unter dem verstärkten Legitimationsdruck, den die SRG an der Urne und aus der Politik zu spüren kriegt, rührt de Weck nun in Sachen Kooperation mit der grossem Kelle an. Das soll die private Konkurrenz milde stimmen. Schliesslich sässen alle Schweizer Medien im gleichen Boot, betont de Weck – nicht zum ersten Mal. «Alle Medienhäuser sind im Umbau, müssen sich neu (er)finden. Da ist die SRG – und das sehen auch viele Verleger so – bei weitem nicht das Kernproblem der privaten Medien.» Die SRG wolle «mit fairen Kooperationen ihren Teil dazu beitragen, den viersprachigen Schweizer Medienplatz im internationalen Wettbewerb zu stärken.»</p>
<p>Das klingt schön und gut und vernünftig. Nur kommt die Initiative gleich zweifach zum falschen Zeitpunkt. Einmal zu spät, einmal zu früh:</p>
<ol>
<li>Eine bereits beschlossene Kooperation wirft ihren Schatten auf die elf Angebote: Die SRG hat bekanntlich bereits mit Ringier und Swisscom das Werbegeschäft zusammengelegt. Eine um Meilen weiterreichende Zusammenarbeit als sie in jedem der elf Punkte vorgeschlagen wird. Der SRG hat der Schritt wenig Sympathien entgegengebracht von Verlegerseite. Letztlich wirkte sie mit als Spaltpilz, weil Ringier sich genötigt sah, den Verlegerverband zu verlassen. Auch wenn die Werbeplattform für alle offen stehe, wie de Weck in der NZZ schreibt, so handelt es sich um eine Prämisse, welche die aktuellen Kooperationsangebote überformt.</li>
<li>Das Angebot macht de Weck Anfang Januar 2016. Ein knappes Jahr nach dem überraschend knappen Ausgang zugunsten zur neuen Rundfunkfinanzierung und ein paar Wochen nach Zustandekommen der No-Billag-Initiative. Ausserdem sind zahlreiche parlamentarische Vorstösse zur SRG hängig und der Bundesrat will mit einem Bericht zum Service public aufzeigen, wohin die Reise von Radio und Fernsehen geht. Wie die SRG in fünf Jahren aussieht, wagt heute niemand ernsthaft zu prognostizieren. Worin sich aber alle einig sind: Sie wird sich ändern, möglicherweise grundlegend. Kann ein künftige SRG ihren früheren Angeboten nachleben? Wir wissen es nicht.</li>
</ol>
<p><span style="line-height: 1.5em;">Die Charmeoffensive sagt auch etwas über die Befindlichkeit der SRG aus. Seit ein paar Monaten hat sie in den Vorwärtsgang umgeschalten und handelt, wie es die Kritiker fordern: Sie spart und streicht in der ganzen Schweiz Stellen und Sendungen, ihre Sender öffnen das Programm für Publikumskritik und nun reicht sie der privaten Konkurrenz die Hand. All das erfolgt im Spannungsfeld zwischen unternehmerischen Zielen und öffentlichem Auftrag vor einer weitgehend ungewissen Zukunft. So gesehen handelt es sich bei den elf Kooperationsangeboten an die Verleger zuerst einmal um den Versuch der SRG, etwas Lufthoheit zurückzugewinnen in der laufenden Debatte um die künftige Medienordnung.</span></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/01/11/mit-dem-ruecken-zur-wand-in-den-vorwaertsgang/">Mit dem Rücken zur Wand in den Vorwärtsgang</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Gefährliche Lockrufe an die krisengeschwächten Verleger</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/01/11/gefaehrlicher-lockrufe-an-die-krisengeschwaechten-verleger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Ronnie Grob]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Jan 2016 13:54:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[NZZ]]></category>
		<category><![CDATA[SRG]]></category>
		<category><![CDATA[Verleger]]></category>
		<category><![CDATA[Roger De Weck]]></category>
		<category><![CDATA[Kooperation]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>SRG-Generaldirektor Roger de Weck ködert die durch den Medienwandel geschwächten Schweizer Verleger mit elf Angeboten und verspricht im Gegenzug Einkünfte ohne Bedingungen. Die Unternehmer sollten dem schnellen Geld widerstehen. Denn am Ende des Vereinnahmungsprozesses mit öffentlichem Geld steht ihre Auflösung, das Verschwinden des Privaten auf Kosten des Öffentlichen. Was Mark Zuckerberg kann, das kann ich <a href="https://medienwoche.ch/2016/01/11/gefaehrlicher-lockrufe-an-die-krisengeschwaechten-verleger/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/01/11/gefaehrlicher-lockrufe-an-die-krisengeschwaechten-verleger/">Gefährliche Lockrufe an die krisengeschwächten Verleger</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>SRG-Generaldirektor Roger de Weck ködert die durch den Medienwandel geschwächten Schweizer Verleger mit elf Angeboten und verspricht im Gegenzug Einkünfte ohne Bedingungen. Die Unternehmer sollten dem schnellen Geld widerstehen. Denn am Ende des Vereinnahmungsprozesses mit öffentlichem Geld steht ihre Auflösung, das Verschwinden des Privaten auf Kosten des Öffentlichen.<br />
<span id="more-26453"></span><br />
Was Mark Zuckerberg kann, das kann ich schon lange, wird sich Roger de Weck gesagt haben. Der Facebook-CEO offeriert nämlich seit einiger Zeit Verlegern weltweit <a href="https://instantarticles.fb.com/">«Instant Articles»</a>. Das Konzept ist in etwa auch das, was YouTube offeriert: Überwindet man sich, die Kontrolle über den Inhalt fast vollständig abzugeben, erhält man dafür Verbreitung und Werbeeinnahmen &#8211; über die man auch keine Kontrolle hat.</p>
<p>=&gt; <a href="https://medienwoche.ch/2016/01/11/mit-dem-ruecken-zur-wand-in-den-vorwaertsgang/">Warum kommt das Angebot der SRG jetzt?</a></p>
<p>«Kooperationen, um einander zu stärken und Marktanteile zu halten», heisst die «zukunftsweisende Alternative», welche de Weck den Verlegern offeriert. Im Gastbeitrag <a href="http://www.nzz.ch/feuilleton/medien/elf-angebote-der-srg-an-die-verleger-ld.4073">«Elf Angebote der SRG an die Verleger»</a> in der NZZ fordert der SRG-Generaldirektor, den «anachronistischen Grabenkampf zwischen privaten Medienhäusern und dem öffentlichen Medienhaus SRG SSR» zu beenden.</p>
<p>Keine Frage, nicht jede Kooperation zwischen Privaten und Öffentlichen ist des Teufels, eine punktuelle Zusammenarbeit macht durchaus Sinn. Aber was passiert wohl, wenn sich die Privaten in der grössten Ertragskrise ihrer Geschichte mit dem Milliardengigant SRG ins Bett legen? Eine Weile lang wird es ihnen gut ergehen. Sie werden die schlimmsten Verluste ausgleichen können und sich vorerst halten können.</p>
<p>Auf längere Frist aber versteht der Konsument, was es geschlagen hat: Was draufsteht, ist nicht mehr drin. <a href="https://medienwoche.ch/tag/newsnet/">Newsnet</a>, ein Vehikel, das Tamedia gegründet hatte, um im Internet Geld zu verdienen, ist ein gutes Beispiel: die DNA der kleineren der beteiligten Zeitungen wurde aufgelöst, von der Öffentlichkeit wird Newsnet mittlerweile mehrheitlich als Online-Ausgabe des Tages-Anzeigers wahrgenommen. Wenn die Privaten die von Steuergeldern finanzierten SRG-Inhalte annehmen, dann zerstören sie auf lange Frist ihre eigene DNA, den Grund, ihnen überhaupt Aufmerksamkeit zu schenken.</p>
<p>Nehmen wir mal an, dass <strong>Tele Züri</strong>, ein sich rein privat finanzierender TV-Sender, den Lockrufen erliegt und neu seine Sendungen auch auf Play SRF anbietet. Die SRG würde so auf längere Frist unumgänglich und unverzichtbar, eine Art YouTube für Schweizer Inhalte, auf dem alles, was man sehen will, früher oder später zu sehen ist. Mit dem grossen Unterschied, dass es sich nicht um ein Privatunternehmen handelt, das meiden kann, wer will, sondern ein öffentliches, zwangsfinanziertes.</p>
<p>Nehmen wir mal an, dass die <strong>Basler Zeitung</strong>, eine sich rein privat finanzierende Zeitung, den Lockrufen erliegt und nicht nur Inhalte des Tages-Anzeigers auf seiner Website ausspielt, sondern auch noch Videos der SRG. Sicher wird sich die Ertragslage von Bazonline.ch verbessern. Doch wenn sich der Konsument auf Bazonline.ch mit Inhalten von SRF und Tages-Anzeiger vergnügen kann, weshalb sollte er dann auch noch für die Recherchen von Mischa Hauswirth, die Kolumnen von -minu oder die Leitartikel von Markus Somm bezahlen?</p>
<p>Nehmen wir mal an, dass <strong>Radio 1</strong>, ein sich rein privat finanzierender Radiosender, den Lockrufen erliegt und die Nachrichtenbulletins neu von der SRG einkauft und ausstrahlt, 24 jeden Tag? Welchen Grund gäbe es dann noch, nicht auf das werbefreie SRF3 umzuschalten und dort keine Radiowerbung ertragen zu müssen?</p>
<p>Die Vorschläge von Roger de Weck dienen vor allem dazu, die SRG noch mächtiger, noch unverzichtbarer, noch unzerschlagbarer zu machen. Die Privaten tun gut daran, die Vorschläge genau zu prüfen und jene Kooperationen einzugehen, die Sinn machen. Jene Kooperationen aber, die auf längere Frist die eigene Existenz und Unverzichtbarkeit in Frage stellen, sollten sie vollumfänglich ablehnen.</p>
<p>Öffentliches Geld für Private ist wie eine Droge. Zuerst glaubt man, alles laufe bestens. Dann aber geht die Eigenständigkeit nach und nach verloren, und die Konsumenten meiden einen oder konsumieren das öffentliche Original. Am Ende dann steht entweder der Kollaps oder aber die vollständige Vereinnahmung. Also der Tod des Privaten auf Kosten des Öffentlichen.</p>
<p>Die Zeichen der Zeit hat Roger de Weck jedoch durchaus verstanden, blöd sind seine Ideen nicht. Wenn die Schweizer Verleger vielleicht dann doch mal ihre kleinlichen Streitereien überwinden und sich dazu entscheiden, die längst existierende Zukunft für sich zu nutzen, könnten sie darauf kommen, einige dieser Ideen für sich selbst auszunutzen. Die SRG, die Swisscom und der Ringier-Verlag haben sich &#8211; von der Wettbewerbskommission unverständlicherweise abgesegnet &#8211; dazu entschieden, eine Art staatliches Werbe- und Datenkonglomerat zu bilden. Warum also nicht ein schlagkräftiges, rein privates Gegenstück dazu aufbauen? Norbert Neininger, er ruhe in Frieden, hat mit <a href="http://www.foerderland.de/digitale-wirtschaft/netzwertig/news/artikel/news1ch-ist-da-mehr-community-wagen/">2008 mit News1.ch</a> einen Versuch unternommen, der auch deshalb hilflos wirkte, weil er von seinen Mitverlegern nicht ausreichend unterstützt wurde. Die Richtung stimmte nämlich, nur die Ausführung nicht.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/01/11/gefaehrlicher-lockrufe-an-die-krisengeschwaechten-verleger/">Gefährliche Lockrufe an die krisengeschwächten Verleger</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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