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	<title>Aufsicht | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
	<lastBuildDate>Sat, 03 Sep 2022 07:46:02 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Programmaufsicht als Paragrafenreiterei?</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/09/01/programmaufsicht-als-paragrafenreiterei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Sep 2022 19:07:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Regionalfernsehen]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Bakom]]></category>
		<category><![CDATA[Lokalradio]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lokalradios reagieren unterschiedlich auf die strengere Programmaufsicht: Die Energy-Radios geben ihre Konzessionen zurück, die CH Media-Sender bessern ihr Programm nach. Das Bakom hatte zuletzt die Zügel angezogen und gegen ein Dutzend Lokalradios und regionale TV-Sender Aufsichtsverfahren wegen möglicher Konzessionsverletzungen geführt. Am Ende mussten die fehlbaren Sender nur ein paar Tausend Franken Verfahrenskosten bezahlen. Sanktionen blieben <a href="https://medienwoche.ch/2022/09/01/programmaufsicht-als-paragrafenreiterei/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Lokalradios reagieren unterschiedlich auf die strengere Programmaufsicht: Die Energy-Radios geben ihre Konzessionen zurück, die CH Media-Sender bessern ihr Programm nach. Das Bakom hatte zuletzt die Zügel angezogen und gegen ein Dutzend Lokalradios und regionale TV-Sender Aufsichtsverfahren wegen möglicher Konzessionsverletzungen geführt.</strong><br />
<a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/09/MW-Programmaufsicht-20220901.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/09/MW-Programmaufsicht-20220901.jpg" alt="" width="1456" height="976" class="aligncenter size-full wp-image-99111" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/09/MW-Programmaufsicht-20220901.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/09/MW-Programmaufsicht-20220901-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/09/MW-Programmaufsicht-20220901-1024x686.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/09/MW-Programmaufsicht-20220901-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/09/MW-Programmaufsicht-20220901-470x315.jpg 470w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /></a><br />
Am Ende mussten die fehlbaren Sender nur ein paar Tausend Franken Verfahrenskosten bezahlen. Sanktionen blieben ihnen erspart, obwohl sie nachweislich gegen konzessionsrechtliche Bestimmungen verstossen hatten. Zwei regionale Fernsehsender und zehn Lokalradios mussten sich einem Aufsichtsverfahren stellen, weil sie die in der Konzession geforderte Minimaldauer an relevanter lokal-regionaler Berichterstattung nicht erbracht hatten. Die übrigen rund 30 konzessionierten Sender erfüllten die Anforderungen problemlos.<br />
</p>
<p>Seit 2020 müssen die 13 konzessionierten regionalen TV-Sender pro Woche in der Hauptsendezeit von 18 bis 23 Uhr mindestens 150 Minuten journalistische Information zu ihrer Region ausstrahlen. Für die rund 25 konzessionierten Lokalradios gilt eine Mindestdauer von 30 Minuten pro Werktag. Diese quantitative Vorgabe ist quasi der harte Kern der geschuldeten Gegenleistung für das Geld, das die (meisten) Sender aus der Haushaltsabgabe erhalten. Wie die SRG für die ganze Schweiz sollen die konzessionierten Regionalsender und Lokalradios einen publizistischen Service public für ihr Verbreitungsgebiet erbringen. Ob sie dies tatsächlich tun, darüber wacht gemäss Gesetz das Bundesamt für Kommunikation Bakom.</p>
<p>Bis 2020 gab es keine vorgeschriebene Mindestdauer für die relevante Regionalberichterstattung. Der Auftrag bestand aus allgemein formulierten Erwartungen an die Service-public-Leistungen, die das Bakom in einem kontinuierlichen Dialog mit den Sendern überprüfte, allerdings ohne formalisierte Verfahren. Als Grundlage dieser Gespräche dienten ab 2012 wissenschaftliche <a href="https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/studien/programmanalysen-privatradios.html" rel="noopener" target="_blank">Programmanalysen</a>. Diese Studien massen zwar auch schon die Dauer an regionaler Information in den Programmen der einzelnen Sender. Geringe Werte zogen aber keinerlei formelle Konsequenzen oder gar Sanktionen nach sich. Die Verlängerung der Konzessionen 2020 nahm das Bakom zum Anlass, um eine quantitative Mindestvorgabe einzuführen für die relevante Regionalinformation. Nachdem nun die letzten <a href="https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/informationen-ueber-radio-und-fernsehveranstalter/programmanalysen2020.html" rel="noopener" target="_blank">Programmanalysen</a> ergaben, dass zwölf Sender diese Anforderung nicht erfüllt hatten, eröffnete das Bakom im Juni 2021 Aufsichtsverfahren gegen die betroffenen Unternehmen.</p>
<p>«Wir wollten den Sendern die Möglichkeit geben, dass sie in einem formal definierten Rahmen zu ihrem Programmangebot und allfälligen Mängeln Stellung nehmen konnten», erklärt Samuel Mumenthaler. Der Medienjurist im Bakom stellt aber nicht in Abrede, dass es auch darum ging, die Zügel etwas anzuziehen. Das Bakom erklärte anlässlich der Verfahrenseröffnung, dass man keine finanziellen Sanktionen verhängen werde für den Fall, dass sich die Mängel aus der Programmanalyse bestätigen sollten. «Finanzielle Sanktionen sind in solchen Fällen ein heikles Instrument», gibt Mumenthaler zu bedenken. Einem Sender die Mittel zu kürzen, könne sich kontraproduktiv auswirken und trage nicht dazu bei, das Informationsangebot im Sinne der Konzessionsvorschriften zu verbessern, was ja eigentlich das Ziel des Verfahrens sei.</p>
<blockquote><p>«Nach wie vor können wir die Vorgehensweise des Bakom nicht in allen Punkten nachvollziehen.»<br />
<small>Joël Steiger, Sprecher CH Media</small></p></blockquote>
<p>Doch selbst dieses milde Vorgehen kam bei den betroffenen Sendern nicht besonders gut an. Sie stellten insbesondere die Methode der Programmanalyse in Frage, die zu den schlechten Befunden geführt und danach die Verfahren ausgelöst hatte. «Nach wie vor können wir die Vorgehensweise des Bakom nicht in allen Punkten nachvollziehen», teilt Joël Steiger, Sprecher von CH Media, auf Anfrage der MEDIENWOCHE mit. Bei <a href="https://entdb.ofcomnet.ch/upload/radio-bern-1_verfuegung-konzessionsverletzung_24052022.pdf" rel="noopener" target="_blank">«Radio Bern 1»</a> und <a href="https://entdb.ofcomnet.ch/de/di5HNjgSxa7NrqSQy" rel="noopener" target="_blank">«Radio 32»</a>, beide von CH Media, zählte die Studie anstatt der geforderten 30 Minuten Regionalinformation pro Werktag jeweils nur gut 20 Minuten. Noch schlechter schnitten die Energy-Radios in <a href="https://entdb.ofcomnet.ch/upload/energy-bern_verfuegung-konzessionsverletzung_24052022.pdf" rel="noopener" target="_blank">Bern</a> und <a href="https://entdb.ofcomnet.ch/upload/energy-basel_verfuegung-konzessionsverletzung_24052022.pdf" rel="noopener" target="_blank">Basel</a> ab mit nur gerade 12, respektive 15 Minuten.</p>
<p>Streitpunkt ist und bleibt die Frage, was genau als regionale Information gilt. Das Bakom und das vom Amt beauftrage <a href="https://www.publicom.ch/" rel="noopener" target="_blank">Forschungsunternehmen Publicom</a> wenden hierfür eine enge Definition an. Das zeigt sich exemplarisch bei der Berichterstattung über Corona. Vermeldet ein Zürcher Lokalsender die nationalen Fallzahlen, dann zählt das nicht als relevante Regionalinformation, weil diese Informationen von den Bundesbehörden in Bern stammen. Die Senderverantwortlichen halten dem entgegen, dass diese Information für ihr lokales Publikum sehr wohl relevant sei. Man mache schliesslich das Programm fürs Publikum und nicht fürs Bakom, heisst es dann jeweils. </p>
<p>Eine Kritik, die das Bakom hinlänglich kennt. Schliesslich lässt das Amt die Berichterstattung der konzessionierten Sender schon seit 2012 nach der gleiche Methode beobachten. «Diesen Disput werden wir nicht so schnell los. Aber die Regeln sind klar und transparent und gesetzlich verankert», hält Bakom-Jurist Mumenthaler fest. Tatsächlich gibt es einen <a href="https://www.bakom.admin.ch/dam/bakom/de/dokumente/bakom/elektronische_medien/Infos%20%C3%BCber%20Programmveranstalter/verlaengerung-veranstalterkonzessionen-2020-2024/quantitative-mindestvorgabe.pdf.download.pdf/Informationen%20zur%20Berechnung%20der%20quantitativen%20Mindestvorgabe.pdf" rel="noopener" target="_blank">siebenseitigen Leitfaden</a>, der im Detail erklärt, welche Art von Informationen als konzessionsrechtlich relevante Leistung gelten. Dabei geht es zum Teil um Nuancen. Vermeldet ein Radio einen Verkehrsunfall im Sendegebiet, dann gilt die Meldung erst dann als relevante Regionalinformation, wenn sie die Redaktion in einen politischen Kontext stellt, beispielsweise dann, wenn aufgrund des Unfalls Lokalpolitiker den Regierungsrat auffordern, zusätzliche Sicherheitsmassnahmen zu prüfen. Ohne diesen Zusatzinformation gilt die Unfallmeldung als reine «Bad News» und wird nicht gezählt.</p>
<p>Nun zwingt niemand einen Sender, sich diesen Regeln zu unterwerfen. Wer will, kann auch ohne Konzession senden. Das tut schon heute die überwiegende Mehrheit der Schweizer Privatradios. In der Vergangenheit waren die Konzessionen vor allem deshalb begehrt, weil sie den Zugang zu einem der knappen UKW-Sendeplätzen garantierten. Mit der für 2024 vorgesehenen Umstellung auf Digitalradio und der Abschaltung von UKW spielt dieses Argument keine Rolle mehr. Die digitalen Netze bieten Platz für mehr Sender als UKW. Das zweite gewichtige Argument für eine Konzession betraf das Geld. Von einer finanziellen Unterstützung aus dem Gebührentopf (und heute von der Haushaltsabgabe) profitieren allerdings nur Radiosender in wirtschaftlich schwachen Gebieten, also in Berg- und Randregionen. Das dürfte auch in Zukunft so bleiben. </p>
<blockquote><p>«Wir werden selbstverständlich weiterhin relevante Regionalinformationen und lokalen Service bringen. Aber nicht nach quantitativen Vorgaben.»<br />
<small>Roger Spillmann, Chef Energy Radios</small></p></blockquote>
<p>Für «Radio Energy», das in Zürich, Basel und Bern sendet, und nie Geld aus dem Gebührentopf bezogen hat, ergibt die Konzessionierung vor diesem Hintergrund keinen Sinn mehr. Auch darum hat Energy die Konzessionen für seine drei Sender zurückgegeben. Damit unterstehen sie nicht mehr der Programmaufsicht. Im Rückblick kann Energy den Verfahren aber auch Positives abgewinnen. Man lobt den «konstruktiven Dialog mit dem Bakom», wie Roger Spillmann auf Anfrage der MEDIENWOCHE erklärt. Der administrative Aufwand sei zwar hoch gewesen, «aber wir konnten auch einige spannende und wichtige Erkenntnisse fürs Programm und die News-Redaktion gewinnen». Diese Erkenntnisse führten allerdings nicht dazu, etwas zu ändern. Vielmehr bestärkten die Verfahren Energy in ihrem bisherigen Vorgehen. «Wir werden selbstverständlich weiterhin relevante Regionalinformationen und lokalen Service bringen. Aber nicht nach quantitativen Vorgaben, sondern – und wie bis anhin – für die Zielgruppe und die Hörerinnen und Hörer», kommentiert Energy-Chef Spillmann.</p>
<p>Anders als Energy reagierten die Radios von CH Media. Zwar hat auch «Radio 32» seine Konzession zurückgegeben, aber nicht als Reaktion auf das Aufsichtsverfahren, sondern um sich administrativen Aufwand zu sparen. «Wir haben Anfang Jahr umfassende Massnahmen ergriffen, um den Leistungsauftrag unserer Sender zu erfüllen», teilt Unternehmenssprecher Joël Steiger mit. So hat «Radio 32» nach 19 Uhr eine neue Sendung eingeführt mit den regionalen Nachrichten des Tages. «Damit will der Sender die Vorgaben aus der Konzession erfüllen», schreibt Steiger. Hinter vorgehaltener Hand hört man aus der Branche, diese Massnahme zeige genau den Irrsinn der minutengenauen Programmvorschriften, weil sie einzig und allein dazu diene, das Bakom zufriedenzustellen; nach 19 Uhr höre kaum noch jemand Lokalradio.</p>
<p>Neben den Radioprogrammen lässt das Bakom auch das Informationsangebot der 13 regionalen Fernsehsender untersuchen. Bei ihnen präsentiert sich die Situation etwas anders. Sie sind stärker von den öffentlichen Geldern abhängig und daher auf Konzessionen angewiesen. Eine freiwillige Rückgabe käme für sie nicht in Frage; was auch heisst, dass sie weiterhin der Programmaufsicht durch das Bakom unterliegen. Ein Zustand, mit dem der Verband Telesuisse nicht besonders glücklich ist. Auch wenn nur <a href="https://entdb.ofcomnet.ch/upload/telebaern_verfuegung-konzessionsverletzung_24052022.pdf" rel="noopener" target="_blank">«Telebärn»</a> und der <a href="https://entdb.ofcomnet.ch/upload/TVO_verfuegung-konzessionsverletzung_13062022.pdf" rel="noopener" target="_blank">ostschweizer Fernsehsender TVO</a> die quantitative Mindestvorgabe für relevante Regionalinformation nicht erfüllt haben und sich einem Verfahren stellen mussten, sieht ihr Verband die Aufsicht generell kritisch.</p>

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            [rml_read_more]
<p>André Moesch, Verbandspräsident und Chef von «Telebasel», hätte sich gewünscht, dass einer der betroffenen Sender das Verfahren ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen hätte, damit das Vorgehen des Bakom von einer unabhängigen Instanz geprüft worden wäre. «Aber ich verstehe, dass sie das nicht getan haben», sagt Moesch im Gespräch mit der MEDIENWOCHE. «Schliesslich müssen die Sender demnächst beim Bakom ihre Gesuche für eine neue Konzession einreichen.» Hätten sie gleichzeitig noch ein Verfahren am Laufen, mit dem sie die Methode der Programmaufsicht infrage stellen, wäre das eine ungünstige Konstellation. «Das könnte ihre Chancen auf eine Konzessionserneuerung schmälern», mutmasst Moesch. </p>
<blockquote><p>«Mit dem aktuellen System wird aber der quantitative Aspekt zu stark gewichtet.»<br />
<small>André Moesch, Präsident Telesuisse</small></p></blockquote>
<p>Das Prinzip «Geld gegen publizistische Leistung», auf dem die Programmaufsicht basiert, stelle er nicht in Frage, sagt der Telesuisse-Präsident. «Wir anerkennen, dass es Kontrollen braucht», sagt André Moesch. Die Irritation ob der verschärften Gangart bei der Programmaufsicht rühre auch daher, dass diese in der Vergangenheit als sehr lasch wahrgenommen wurde. «Wir hatten immer den Eindruck, das Bakom lässt uns machen», sagt Moesch. «Mit dem aktuellen System wird aber der quantitative Aspekt zu stark gewichtet.» Ihm schwebe eine Kombination mit qualitativen Elementen vor, etwa mit <a href="https://www.stiftung-telebasel.ch/content/organe.php" rel="noopener" target="_blank">Programmkommissionen</a>, wie es eine bei «Telebasel» gibt. Der Basler Regionalsender unterhält ein solches Fachgremium mit externen Expertinnen und Experten, die regelmässig Sendungen beobachten und beurteilen und der Redaktionen einen kontinuierlichen Austausch zur Programmqualität pflegen.</p>
<p>Die anstehende Neuausschreibung der Konzessionen für Regionalfernsehen und Lokalradio in der Schweiz wären ein Moment, um auch beim Aufsichtsregime gewisse Anpassungen vorzunehmen. Doch Moesch winkt ab und sagt: «Das wird schwierig. Zurzeit beschränken sich die Kontakte zwischen Branche und Bakom auf ein Minimum.» Man will sich im Vorfeld der Konzessionierung keine allzu grosse Nähe zu den Bewerbern vorwerfen lassen – und sucht sie wohl auch nicht.</p>
<p>An den Aufsichtsverfahren wird sich vorläufig nichts ändern. Gegenwärtig erhebt Publicom die Daten für die nächste Programmanalyse. Sender, welche die Mindestvorgabe für die regionale Berichterstattung nicht erfüllen, müssen sich erneut einem Verfahren stellen. Ob sie auch künftig nur die Spesen berappen oder mit Sanktionen rechnen müssen, hat das Bakom noch nicht entschieden. Was aber schon heute klar ist: Es wird immer weniger Radiosender geben, deren Programm der behördlichen Aufsicht unterstehen und die sich an der (str)engen behördlichen Definition von Lokal- und Regionalinformation orientieren müssen. Ob weniger Regulierung und Kontrolle zu mehr Qualität im Sinne eines demokratierelevanten Journalismus führen, darf man indes bezweifeln.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/09/01/programmaufsicht-als-paragrafenreiterei/">Programmaufsicht als Paragrafenreiterei?</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Finanzkontrolle ist nur halb zufrieden mit der Finanzaufsicht über die SRG</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/06/30/finanzkontrolle-ist-nur-halb-zufrieden-mit-der-finanzaufsicht-ueber-die-srg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Jun 2022 08:11:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsicht]]></category>
		<category><![CDATA[EFK]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Bundesamt für Kommunikation soll die Finanzen der SRG genauer überwachen. So lautet das Fazit eines Berichts der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Auch die Programmanalyse könne verbessert werden.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesamt für Kommunikation soll die Finanzen der SRG genauer überwachen. So lautet das Fazit eines Berichts der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Auch die Programmanalyse könne verbessert werden.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/06/30/finanzkontrolle-ist-nur-halb-zufrieden-mit-der-finanzaufsicht-ueber-die-srg/">Finanzkontrolle ist nur halb zufrieden mit der Finanzaufsicht über die SRG</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ende einer ewigen Kontroverse? Politik will SRG-Finanzen strenger kontrollieren lassen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/03/19/ende-einer-ewigen-kontroverse-politik-will-srg-finanzen-strenger-kontrollieren/</link>
					<comments>https://medienwoche.ch/2021/03/19/ende-einer-ewigen-kontroverse-politik-will-srg-finanzen-strenger-kontrollieren/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Mar 2021 14:43:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsicht]]></category>
		<category><![CDATA[EFK]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Seit Jahrzehnten steht die Forderung im Raum: Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK solle die SRG durchleuchten dürfen. Bisher setzte sich immer der Bundesrat durch mit seiner Warnung vor einem unzulässigen Eingriff in die Unabhängigkeit der SRG. Das könnte sich ändern mit zwei aktuellen Vorstössen in National- und Ständerat. Nach der hauchdünnen Zustimmung zur neuen Medienabgabe und <a href="https://medienwoche.ch/2021/03/19/ende-einer-ewigen-kontroverse-politik-will-srg-finanzen-strenger-kontrollieren/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Seit Jahrzehnten steht die Forderung im Raum: Die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK solle die SRG durchleuchten dürfen. Bisher setzte sich immer der Bundesrat durch mit seiner Warnung vor einem unzulässigen Eingriff in die Unabhängigkeit der SRG. Das könnte sich ändern mit zwei aktuellen Vorstössen in National- und Ständerat.</strong><br />
<img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-86987" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-Eidg-Finanzkontrolle-SRG-20210318c.jpg" alt="" width="1456" height="976" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-Eidg-Finanzkontrolle-SRG-20210318c.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-Eidg-Finanzkontrolle-SRG-20210318c-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-Eidg-Finanzkontrolle-SRG-20210318c-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-Eidg-Finanzkontrolle-SRG-20210318c-1024x686.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-Eidg-Finanzkontrolle-SRG-20210318c-470x315.jpg 470w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /><br />
Nach der hauchdünnen Zustimmung zur neuen Medienabgabe und vor der existenzbedrohenden «No Billag»-Abstimmung unternahm die SRG 2016 eine Charmeoffensive. Ein «Green Paper» (das zwar ganz rot aussah) pries eine «SRG für alle».</p>
<p>Weit hinten in der Broschüre findet sich eine Doppelseite über <a href="https://www.srgssr.ch/fileadmin/dam/documents/qualitaet/srgssr_aufsichtsorgane_de.pdf" target="_blank" rel="noopener">«interne und externe Aufsichtsorgane der SRG»</a>, die auch heute noch auf der Website der SRG in der Rubrik «Qualität für alle» zu finden ist. Unter «Finanzaufsicht» steht als zuständige Instanz das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek.</p>
<p>Geht es nach einer ganzen Reihe Bundespolitikerinnen und -politiker, sollte dort schon bald die Eidgenössische Finanzkontrolle EFK stehen.<br />
</p>
<p>So fordert Nationalrat Christian Lohr (Die Mitte) mit einer <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20204671" target="_blank" rel="noopener">Motion</a> eine Gesetzesänderung, «die es der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ermöglicht, inskünftig auch die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) zu prüfen.» Lohr begründet seine Forderung mit der «finanziellen Bedeutung» und aufgrund des «grossen öffentlichen Interesses» der SRG. «Wie andere Organisationen auch, denen der Bund die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen hat» solle der Bundesrat auch die SRG der EFK-Aufsicht unterstellen.</p>
<p>Tatsächlich ist die SRG, neben der Unfallversicherung Suva und der Nationalbank, vom Aufsichtsbereich der Finanzkontrolle ausgeschlossen. Die EFK wird höchstens für Sonderprüfungen als Hilfsorgan beigezogen. Das war bisher erst einmal der Fall. 2005 erteilte das Uvek der EFK einen <a href="https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-762.html" target="_blank" rel="noopener">Prüfauftrag</a> vor einer geplanten Gebührenerhöhung. Die SRG selbst sieht <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/schweiz-finanzaufseher-sollen-srg-kuenftig-auf-die-finger-schauen-ld.1594202" target="_blank" rel="noopener">keinen Anlass</a> am bestehenden Modell der Finanzaufsicht etwas zu ändern.</p>
<p>Einen Tag nach Nationalrat Christian Lohr reichte Carlo Sommaruga (GE/SP) im Ständerat eine <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200506" target="_blank" rel="noopener">parlamentarische Initiative</a> ein mit der gleichen Stossrichtung. Sommaruga fordert, die SRG sei «einer öffentlichen, externen Kontrolle» zu unterstellen, damit «die finanziellen Mittel effizienter eingesetzt werden». Als einer der Gründe für seinen Vorstoss nennt der Genfer Politiker die Kostenentwicklung bei den Immobilien des Westschweizer Radio und Fernsehen RTS:</p>
<blockquote><p>Eine Aufsicht durch die EFK könnte dazu beitragen, «die administrativen Abläufe zu verbessern und die Effizienz bei der Verwendung öffentlicher Gelder zu erhöhen».</p></blockquote>
<p>Politisch sind die beiden Vorstösse breit abgestützt. 25 Nationalrätinnen und Nationalräte von SP über Grüne bis SVP haben die Motion Lohr mitunterzeichnet. Hinter dem Vorstoss von Ständerat Sommaruga stehen drei Ratskolleginnen aus den Kantonen Genf, Basel und Tessin von SP und Grünen.</p>
<p>Neben der Politik ist es auch die Eidgenössische Finanzkontrolle selber, die es nur logisch fände, wenn sie auch die SRG durchleuchten dürfe. Danach gefragt, warum das bisher nicht möglich sei, sagte EFK-Direktor Michel Huissoud <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/chef-der-eidgenoessischen-finanzkontrolle-mich-stoert-dass-verwaltungsraete-gemaess-der-parteizugehoerigkeit-des-zustaendigen-departementschefs-ernannt-werden-ld.1502542" target="_blank" rel="noopener">einmal</a>: «Die Gründe verstehe ich nicht.» Und ein <a href="https://www.saldo.ch/artikel/artikeldetail/wir-betreiben-auch-konsumentenschutz/" target="_blank" rel="noopener">anderes Mal</a>: «Ich kann es nicht erklären.»</p>
<p>So unwissend ist Huissoud natürlich nicht. Auch er weiss, dass sich die Diskussion seit Jahrzehnten um die Frage dreht, ob eine Aufsicht durch die EFK die verfassungsmässig garantierte Programmunabhängigkeit der SRG gefährden würde. Mit dieser Begründung empfiehlt der Bundesrat die Motion Lohr abzulehnen und verweist dabei auf seine ebenfalls ablehnende Stellungnahme zu einem gleichlautenden Vorstoss vor sechs Jahren.</p>
<blockquote><p>Wie diese Gefährdung der Unabhängigkeit konkret aussehen könnte, erschliesst sich nicht auf den ersten Blick.</p></blockquote>
<p>Auf Anfrage erklärt das Bundesamt für Kommunikation Bakom Folgendes: Aufgrund des <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1967/1505_1553_1547/de" target="_blank" rel="noopener">gesetzlichen Auftrags</a> prüft die EFK auch, ob öffentliche Gelder wirksam verwendet werden. Dafür beziehe die EFK auch die politischen Zielsetzungen mit ein. «Damit könnte die EFK zum Beispiel redaktionelle Aktivitäten oder eingesetzte Technologien der SRG auf ihre Zweckmässigkeit hin überprüfen.» Das sei verfassungsrechtlich problematisch. Und darum schliesse das geltende Gesetz für die Finanzaufsicht solche Zweckmässigkeitskontrollen explizit aus.</p>
<p>Einen zweiten kritischen Punkt sieht der Bundesrat in der Rolle des Parlaments. Bei einer allfälligen Aufsicht durch die EFK wäre der Finanzhaushalt der SRG automatisch der parlamentarischen Oberaufsicht unterstellt. Das gäbe der Politik weitreichende Befugnisse, etwa indem das Parlament der EFK spezifische Prüfungsaufträge erteilt. «Dadurch bestünde die Gefahr», schreibt das Bakom, «dass das Parlament etwa infolge unliebsamer Berichterstattung oder unerwünschter publizistischer Entwicklungen und Strategien der SRG die Finanzkontrolle als Druckmittel benutzt oder via diesen Weg auf die SRG Einfluss zu nehmen versucht.»</p>
<blockquote><p>Was der Bundesrat als Gefahr oder Risiko sieht, könnte man auch als Chance verstehen.</p></blockquote>
<p>Eine Finanzaufsicht, die nicht nur schaut, ob Geld formal korrekt ausgegeben wird, sondern auch den rechtlichen, strategischen und politischen Kontext der Mittelverwendung berücksichtigt, hilft Vertrauen zu schaffen in eine Institution. Die EFK tritt quasi als Anwältin der Steuer- und Abgabenzahlerinnen auf und schaut, ob öffentliche Gelder verschwendet werden.</p>
<p>Bei einer untersuchten Institution kann es für Irritation sorgen, wenn die Aufsicht Grundsatzfragen aufwirft. Das zeigte sich etwa, als die EFK vor zwei Jahren die Mittelverwendung des <a href="https://www.efk.admin.ch/de/publikationen/bildung-soziales/kultur-und-sport/3730-mittelverwendung-schweizerisches-nationalmuseum.html" target="_blank" rel="noopener">Schweizerischen Nationalmuseums</a> prüfte. Die erste Prüffrage lautete: Besteht ein nachweisliches Bedürfnis für die Sammlung des Nationalmuseums? Die EFK kann und darf solche Grundsatzfragen auch deshalb stellen, weil sie am Ende einer Prüfung lediglich Empfehlungen abgibt und keine Sanktionen ausspricht.</p>
<p>Der Widerstand des Bundesrats gegen eine Änderung der aktuellen Finanzaufsicht der SRG kann auch ganz profane Gründe haben:</p>
<blockquote><p>Sollte die EFK-Kontrolle Ungereimtheiten zu Tage fördern, die bisher übersehen wurden, wirft das natürlich nicht das beste Licht auf die langjährigen Kontrolleure aus dem Uvek.</p></blockquote>
<p>Verständlich, wenn man sich gegen eine mutmasslich strengere Nachfolge stellt.</p>
<p>EFK-Direktor Marc Huissoud, der eine Prüfung der SRG-Finanzen durch seine Behörde für sinnvoll und angebracht hält, will sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht im Detail dazu äussern. Auf Anfrage der MEDIENWOCHE weist er darauf hin, dass die politische Diskussion noch nicht stattgefunden habe und das Thema doch sehr umfangreich sei.</p>
<p>In einer allgemeinen Einschätzung macht Huissoud gegenüber der MEDIENWOCHE aber klar, warum er die verfassungsmässige Unabhängigkeit der SRG nicht gefährdet sieht, wenn dereinst seine EFK ans Werk gehen sollte: «Die Prüfungen beim Bundesgericht und der Bundesanwaltschaft zeigen, dass die Berichte der EFK die Unabhängigkeit respektieren und nie vom Parlament gegen diese unabhängigen Institutionen instrumentalisiert wurden.»</p>
<p>Auch die nächste Debatte im Parlament wird sich entlang der hinlänglich bekannten Positionen abspielen: Hier der Verweis auf die bewährte Finanzaufsicht durch das Departement und die Warnung vor dem Experiment mit der EFK. Dort der Ruf nach umfassenderer Aufsicht wegen der Unzufriedenheit mit dem nicht immer nachvollziehbaren Finanzgebaren eines Medienunternehmens mit Milliardensubventionen.</p>
<p>Anders als bei den seit bald vierzig Jahren geführten Diskussionen über die EFK als Aufsichtsorgan über die SRG-Finanzen zeigt sich aktuell eine Konstellation, die es wahrscheinlicher als auch schon erscheinen lässt, dass diesmal strengere Kontrollen beschlossen werden könnten. Das liegt vor allem an der aktuellen Befindlichkeit des Unternehmens:</p>
<blockquote><p>Die SRG stemmt gerade grosse Reformen und muss gleichzeitig Millionen sparen. Umso effizienter sollten die vorhandenen Mittel eingesetzt werden.</p></blockquote>
<p>Das scheint nicht immer optimal zu gelingen. Zwar versichert die SRG, alles gehe mit rechten Dingen zu und her. Sei das bei den <a href="https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/grosse-investitionen-trotz-sparkurs-srg-gibt-200-millionen-franken-aus-ld.1367421" target="_blank" rel="noopener">Immobilienprojekten</a> von RTS und SRF in Lausanne und Zürich oder bei der Inbetriebnahme neuer Fernsehstudios, die nicht auf Anhieb funktionieren wollen und darum zusätzliche <a href="https://www.bluewin.ch/de/entertainment/tv-film/neue-pannen-studios-kosten-gebuehrenzahler-400000-pro-monat-568893.html" target="_blank" rel="noopener">Mittel verschlingen</a>.</p>
<p>Um festzustellen, ob und was hier allenfalls falsch läuft, braucht es eine Aufsicht, die mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet ist und die überprüfen kann, ob die SRG die zur Verfügung gestellten Mittel sparsam, effizient und gesetzeskonform verwendet. Quer durch das Parteienspektrum scheint sich hierzu die Einsicht breit zu machen, dass sich dafür die Eidgenössische Finanzkontrolle besser eignet als das Uvek.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/03/19/ende-einer-ewigen-kontroverse-politik-will-srg-finanzen-strenger-kontrollieren/">Ende einer ewigen Kontroverse? Politik will SRG-Finanzen strenger kontrollieren lassen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>SRG-Online-Angebot nach Pause wieder unter der Lupe</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/03/12/jetzt-wird-wieder-kontrolliert-srg-online-nach-pause-wieder-unter-der-lupe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Mar 2021 09:06:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Aufsicht]]></category>
		<category><![CDATA[Bakom]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wegen eines Rechtsstreits blieben die Online-Aktivitäten der SRG mehrere Jahre unbeaufsichtigt. Im Mai liefert die Forschung erstmals wieder aktuelle Zahlen. In Zukunft soll die Programmanalyse auch Verstösse gegen die Konzession eruieren und benennen. Bisher wurden sie nur summarisch erfasst. Eine Mehrheit des Nationalrats befand unlängst, die SRG veröffentliche in ihrem Online-Angebot zu viele und zu <a href="https://medienwoche.ch/2021/03/12/jetzt-wird-wieder-kontrolliert-srg-online-nach-pause-wieder-unter-der-lupe/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/03/12/jetzt-wird-wieder-kontrolliert-srg-online-nach-pause-wieder-unter-der-lupe/">SRG-Online-Angebot nach Pause wieder unter der Lupe</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wegen eines Rechtsstreits blieben die Online-Aktivitäten der SRG mehrere Jahre unbeaufsichtigt. Im Mai liefert die Forschung erstmals wieder aktuelle Zahlen. In Zukunft soll die Programmanalyse auch Verstösse gegen die Konzession eruieren und benennen. Bisher wurden sie nur summarisch erfasst.</strong><br />
<img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-86745" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-SRG-Online-Aktivitaet-Bakom-20210311.jpg" alt="" width="1456" height="976" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-SRG-Online-Aktivitaet-Bakom-20210311.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-SRG-Online-Aktivitaet-Bakom-20210311-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-SRG-Online-Aktivitaet-Bakom-20210311-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-SRG-Online-Aktivitaet-Bakom-20210311-1024x686.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/03/MW-SRG-Online-Aktivitaet-Bakom-20210311-470x315.jpg 470w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /><br />
Eine Mehrheit des Nationalrats befand unlängst, die SRG veröffentliche in ihrem Online-Angebot zu viele und zu lange Texte und konkurrenziere damit die privaten Medien. Darum hat der Rat <a href="https://medienwoche.ch/2021/03/03/weniger-text-im-netz-nationalrat-feuert-warnschuss-gegen-die-srg/">Einschränkungen</a> für das Textangebot der SRG beschlossen. Noch stehen die Beratungen dazu im Ständerat aus.<br />
</p>
<p>Ob die SRG im Netz tatsächlich über die Stränge schlägt, liesse sich auch daran ablesen, ob und wie sie die bereits geltenden Bestimmungen einhält. Sowohl die Konzession als auch selbst auferlegte Regeln schränken Textanteil und -umfang ein.</p>
<p>Um zu überprüfen, ob die SRG die Konzessionsbestimmungen einhält, analysierte ab 2009 eine Abteilung des Instituts für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich im Auftrag des Bundesamts für Kommunikation im Jahrestakt ihr Online-Angebot. Die Ergebnisse dieser Analysen veröffentlichte das Bakom <a href="https://www.bakom.admin.ch/bakom/de/home/elektronische-medien/studien/programmanalysen-srg-online.html" target="_blank" rel="noopener">bis 2015</a>. Dann war vorübergehend Schluss damit.</p>
<p>Das private Forschungsinstitut Publicom klagte 2015 gegen die widerrechtliche Vergabe des Auftrags an die Uni Zürich und erhielt vor <a href="https://www.publicom.ch/2016/04/13/bvger-untersagt-hochschulen-wettbewerbsverzerrende-quersubventionierung-von-drittmittelprojekten/" target="_blank" rel="noopener">Bundesverwaltungsgericht</a> Recht. Weil das UVEK den Fall dann bis vor <a href="https://www.publicom.ch/2017/06/13/quersubventionierte-staatliche-angebote-sind-von-vergabeverfahren-auszuschliessen/" target="_blank" rel="noopener">Bundesgericht</a> weitergezogen hatte, blockierte das Departement damit die Vergabe des Forschungsauftrags. Und das ausgerechnet in einer Zeit, in der die SRG das Online-Angebot massiv ausbaute. Ob sie sich dabei an die Regeln gehalten hat, bleibt im Dunkeln.</p>
<p>Schweizer Radio und Fernsehen SRF versichert auf Anfrage, die Redaktionen würden laufend die Einhaltung der vorgegebenen Textlängen überprüfen. Was sollten sie auch anderes sagen?</p>
<blockquote><p>SRF-Direktorin Nathalie Wappler liess aber durchblicken, dass man es doch nicht immer so genau nimmt.</p></blockquote>
<p>Kürzlich <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/direktorin-nathalie-wappler-ueber-service-public-und-kritik-an-srf-ld.1602749" target="_blank" rel="noopener">sagte sie der NZZ</a>, die Selbstbeschränkung bei der Textlänge werde «in der Regel» eingehalten. Es scheint also auch Ausnahmen von der Regel zu geben.</p>
<p>Doch der Blindflug soll bald enden. «Für das Jahr 2020 lief nun wieder eine ordentliche Erhebung», teilt Bakom-Sprecherin Caroline Sauser auf Anfrage der MEDIENWOCHE mit. Ende Mai werde Publicom ihre erste wissenschaftliche Analyse des Online-Angebots der SRG dem Bakom abliefern. Anschliessend sei eine Veröffentlichung vorgesehen. Publicom erhielt nach dem Rechtsstreit den Zuschlag für den Forschungsauftrag.</p>
<p>Bereits 2018 führte Publicom einen Testlauf durch. Die Ergebnisse seien zwar mit der SRG diskutiert, aber «aufgrund des Pilotcharakters der Studie» nicht veröffentlich worden, so das Bakom. Die Werte hätten im Bereich der früheren Untersuchungen gelegen. Was heisst, «dass die Internet-Auftritte der SRG grossteils konzessionskonform gestaltet sind», wie die Uni Zürich bei ihrer letzten Untersuchung 2015 festgestellt hatte.</p>
<p>Bei den redaktionellen Textbeiträgen, die heute im Fokus der Politik stehen, war damals allerdings bei jedem zehnten nicht abschliessend festzustellen, ob er die Vorgaben der Konzession erfülle. Unklar blieb insbesondere die Frage, ob sich die Texte – wie in der Konzession gefordert – auf einen Radio- oder TV-Beitrag beziehen.</p>
<blockquote><p>Eindeutige Verstösse festzustellen, gehörte bisher nicht zum Auftrag der wissenschaftlichen Programmanalysen.</p></blockquote>
<p>Der Forschung reichte es, sogenannte «Grauzonen» zu identifizieren. Das soll sich nun ändern, wie Bakom-Sprecher Francis Meier auf Anfrage der MEDIENWOCHE erklärt: «In Zukunft soll neben der Kategorie ‹Grauzone› voraussichtlich eine Kategorie ‹nicht-konform› ausgewiesen werden.»</p>
<p>Mit Sanktionen muss die SRG aber nicht rechnen; auch nicht bei eindeutig festgestellten Verstössen. «Wir lassen uns von der SRG erklären, was sie unternehmen will, um die Wiederholung von festgestellten Regelverstössen zu vermeiden», heisst es beim Bakom. Dies sei das übliche Vorgehen bei formalisierten Aufsichtsverfahren.</p>
<p>Auf die medienpolitische Debatte wird die Wiederaufnahme der Online-Programmanalyse unter etwas verschärften Bedingungen kaum einen Einfluss haben. Der Politik geht es um Grundsätzliches und nicht um die Nuancen wissenschaftlicher Befunde. Doch die Vernachlässigung der Kontrolle während mehrerer Jahre dürfte das Vertrauen in die SRG und die Aufsichtsbehörde nicht eben stärken.</p>
<p>&#8212;<br />
<small><strong>Update:</strong> In einer ersten Fassung stand fälschlicherweise, das private Forschungsinstitut Publicom habe bis vor Bundesgericht geklagt. Das stimmt nicht. Das Departement UVEK hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weitergezogen und so die Vergabe des Forschungsauftrags vorübergehend blockiert.</small></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/03/12/jetzt-wird-wieder-kontrolliert-srg-online-nach-pause-wieder-unter-der-lupe/">SRG-Online-Angebot nach Pause wieder unter der Lupe</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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