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	<title>Sonntagszeitung | MEDIENWOCHE</title>
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	<description>Magazin für Medien, Journalismus, Kommunikation &#38; Marketing</description>
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		<title>Rundschau/Watson, Swiss&#160;Press&#160;Award, Sonntagszeitung</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/04/23/rundschau-watson-swiss-press-award-sonntagszeitung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Miriam Suter]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 23 Apr 2022 08:03:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Watson]]></category>
		<category><![CDATA[Rundschau]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Swiss Press Award]]></category>
		<category><![CDATA[Alice Schwarzer]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>The Good – Gelungene Kooperation Eine gemeinsame Recherche von «Rundschau» und «Watson» widmete sich vergangene Woche einem Femizid von Oktober 2021. Fulya Demi ist mutmasslich von ihrem Ehemann erstochen worden. Die beiden Journalistinnen Sarah Serafini und Samira Zingaro (Bild) begannen die Recherche kurz nach der Tat. Sie besuchten Demis Eltern in der Türkei, sprachen mit <a href="https://medienwoche.ch/2022/04/23/rundschau-watson-swiss-press-award-sonntagszeitung/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/04/23/rundschau-watson-swiss-press-award-sonntagszeitung/">Rundschau/Watson, Swiss Press Award, Sonntagszeitung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220423b.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter size-full wp-image-96661" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220423b.jpg" alt="" width="1456" height="488" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220423b.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220423b-300x101.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220423b-1024x343.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/04/MW-Good-Bad-Ugly-20220423b-768x257.jpg 768w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /></a></p>
<h3>The Good – Gelungene Kooperation</h3>
<p>Eine gemeinsame Recherche von <a href="https://www.srf.ch/news/schweiz/femizid-von-altstetten-die-geschichte-von-fulya-demir-getoetet-vor-ihrem-haus" target="_blank" rel="noopener">«Rundschau»</a> und <a href="https://www.watson.ch/schweiz/feminismus/487403445-femizid-in-altstetten-zuerich-die-geschichte-der-getoeteten-fulya-demir" target="_blank" rel="noopener">«Watson»</a> widmete sich vergangene Woche einem Femizid von Oktober 2021. Fulya Demi ist mutmasslich von ihrem Ehemann erstochen worden.</p>
<p>Die beiden Journalistinnen Sarah Serafini und Samira Zingaro (Bild) begannen die Recherche kurz nach der Tat. Sie besuchten Demis Eltern in der Türkei, sprachen mit der Nachbarin in Altstetten: «Uns war wichtig, dass wir unsere Protagonist:innen nicht ‹überfallen›», sagt Serafini zur MEDIENWOCHE. Mit viel Gesprächen, Zeit und Einfühlungsvermögen haben die beiden Journalistinnen nach und nach ein Vertrauensverhältnis geschaffen, das ihnen erlaubte, in die Welt von Demi einzutauchen. «Bevor wir im Februar zu den Eltern und der Schwester in die Türkei reisten, standen wir bereits drei Monate lang in regem Kontakt.» Wie berichtet man über ein Thema, das einen als Frau selber betreffen könnte? Die Recherche sei teilweise aufwühlend gewesen, sagt Serafini: «Vor allem Gespräche mit Menschen, die Fulya gut gekannt hatten, waren manchmal schwer zu ertragen. Ich fand es richtig und wichtig, dass auch wir geweint haben, wenn uns danach war.» Entstanden ist ein starkes Stück Journalismus und das auf mehreren Ebenen: gemeinsam statt konkurrenzierend, empathisch und trotzdem reflektiert.<br />
</p>
<h3>The Bad – «Keine Statistik nach Geschlechtern»</h3>
<p>Am 27. April werden die Gewinner*innen des diesjährigen Swiss Press Award geehrt, vergangene Woche wurden die <a href="https://swisspressaward.ch/de/nominierte-swiss-press-award-2022/" target="_blank" rel="noopener">Nominationen</a> bekanntgegeben: Unter den 30 Nominierten finden sich gerade einmal sechs Frauen.</p>
<p>«Wir führen keine Statistik nach Geschlechtern», sagt Mitorganisator Michael von Graffenried auf Anfrage der MEDIENWOCHE. Und er verweist auf den Swiss Press Photo Award, dort stehen die Gewinner*innen nämlich bereits fest: Der 2. Preis in der Kategorie Porträt ging an das <a href="https://50-50-50.ch/" target="_blank" rel="noopener">Kollektiv «50-50-50»</a>, das im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums der Frauenstimmrechts 50 Frauen fotografiert hat.</p>
<p>Die Fotografinnen haben ihre Frauenporträts alle einzeln eingeschickt. Für von Graffenried bedeutet das, dass der Swiss Press Award «noch nie so viele Preisträgerinnen in einem Jahrgang gehabt hat». Auf der Webseite ist allerdings <a href="https://swisspressaward.ch/de/gewinner/" target="_blank" rel="noopener">nur eine der 50 Fotografinnen</a> als Gewinnerin aufgeführt. Von Graffenried sagt, dass leider noch immer zu wenig Frauen an den Ausschreibungen mitmachen – dass es aber jedes Jahr «ein wenig besser» werde. Immerhin sind die Frauen in den sechs verschiedenen Jurys in der Mehrheit: 18 Frauen und 15 Männer.</p>

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<h3>The Ugly – Unwidersprochen stehen gelassen</h3>
<p>Die Journalistin Alice Schwarzer hat ein neues Buch geschrieben und wurde in der letzten «Sonntagszeitung» dazu <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/die-trans-ideologie-ist-in-wahrheit-rueckschrittlich-467980207060" target="_blank" rel="noopener">interviewt</a>. Die Altfeministin wird unter anderem gefragt, ob es ein Jugendtrend sei, dass sich vor allem die Generation Z «mit LGBT-Themen auseinandersetzt», es gehe um «subjektive Geschlechter», dem das biologische «notfalls angepasst wird» und darum, ob Mütter die «Treiber der Entwicklung» seien, «weil ihre Kinder und deren Wünsche für sie das Mass aller Dinge sind».</p>
<p>Schwarzer stellt in ihren Antworten die These von «echten Transsexuellen» auf und sagt, dass trans Buben (die sie allerdings fälschlicherweise als Mädchen gendert) «in den meisten Fällen nur ein Unbehagen an der Frauenrolle verspüren». Hanna Jannsen ist im Vorstand des queeren Vereins <a href="https://milchjugend.ch/" target="_blank" rel="noopener">Milchjugend</a> und sagt zur MEDIENWOCHE: «Als erstes finde ich es problematisch, das Ganze als ‹trans Debatte› oder ‹trans Ideologie› darzustellen. Es geht hier um Menschen und deren Rechte nicht um irgendeine ‹Debatte›.» Trans Menschen sind Menschen, die die gleichen Rechte und Chancen verdient haben wie alle anderen Menschen auch, so Janssen: «Ich finde metaphysische Fragen wie ‹Was ist eine Frau? Was ist ein Mann?› nicht produktiv.» Dass jungen trans Menschen in vielen Fällen nicht geglaubt wird, oder dass ihr Outing als «Phase» abgetan ist, gehört zum bekannten Inventar der Transfeindlichkeit, die mit solchen Aussagen wie denjenigen von Schwarzer zementiert wird – und sie bleiben im Interview unwidersprochen.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/04/23/rundschau-watson-swiss-press-award-sonntagszeitung/">Rundschau/Watson, Swiss Press Award, Sonntagszeitung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2022/01/21/vor-25-jahren-ein-zeitungsartikel-und-der-lange-streit-um-einen-gesetzesartikel/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jan 2022 12:28:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Geheimhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[Martin Stoll]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Januar 1997 zitierte die «Sonntagszeitung» aus einem vertraulichen Schreiben des Schweizer Botschafters in den USA. Die nachfolgenden gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zogen sich über zwanzig Jahre hin. Journalist Martin Stoll, der den Wirbel damals ausgelöst hatte, erinnert sich. Irgendwann Anfang Februar 1997, irgendwo in den Schweizer Bergen. Ein Mann verschwindet hinter einen Baum, klaubt <a href="https://medienwoche.ch/2022/01/21/vor-25-jahren-ein-zeitungsartikel-und-der-lange-streit-um-einen-gesetzesartikel/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Im Januar 1997 zitierte die «Sonntagszeitung» aus einem vertraulichen Schreiben des Schweizer Botschafters in den USA. Die nachfolgenden gerichtlichen und politischen Auseinandersetzungen zogen sich über zwanzig Jahre hin. Journalist Martin Stoll, der den Wirbel damals ausgelöst hatte, erinnert sich.</strong><br />
<a href="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a.jpg" data-rel="lightbox-image-0" data-magnific_type="image" data-rl_title="" data-rl_caption="" title=""><img decoding="async" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-300x201.jpg" alt="" width="300" height="201" class="alignnone size-medium wp-image-94183" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-300x201.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-1024x686.jpg 1024w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-768x515.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-470x315.jpg 470w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a-728x485.jpg 728w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2022/01/MW-Stoll-Jagmetti-20220120a.jpg 1456w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a><br />
Irgendwann Anfang Februar 1997, irgendwo in den Schweizer Bergen. Ein Mann verschwindet hinter einen Baum, klaubt dort mit klammen Fingern ein Dokument aus einem Umschlag. Mit der einen Hand hält er das Papier, mit der anderen kramt er ein Feuerzeug hervor. Dann setzt er das Blatt von unten her in Brand. Aschefetzchen schweben auf den schneebedeckten Boden.</p>
<p>Das physische Ende des Corpus Delicti steht am Anfang einer Auseinandersetzung über den Inhalt des eben vernichteten Schreibens, die sich über zwanzig Jahren hinziehen sollte. Martin Stoll erinnert sich noch genau an den Moment hinter dem Baum vor 25 Jahren. Der Journalist, der auch heute noch für die «Sonntagszeitung» arbeitet, hatte Tage davor aus dem Dokument zitiert und damit den Schweizer Botschafter in Washington aus dem Amt geschrieben.<br />
</p>
<p>Am 26. Januar 1997 stand als Textaufmacher auf der Titelseite der «Sonntagszeitung» die Schlagzeile: «Botschafter Jagmetti beleidigt die Juden». Im Artikel zitierte Martin Stoll aus einem vertraulichen Strategiepapier, das <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Carlo_Jagmetti" rel="noopener" target="_blank">Carlo Jagmetti</a>, der Schweizer Gesandte in den USA, ins Aussendepartement EDA nach Bern geschickt hatte. Bei dem Schreiben handelte es sich um eine Lageeinschätzung zu den laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und jüdischen Organisationen zum Umgang mit den nachrichtenlosen Vermögen auf Schweizer Banken aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs (<a href="https://www.swissinfo.ch/ger/zwei-revisionen_rueckblick-auf-die-kontroverse-um-die-holocaust-gelder/36759886" rel="noopener" target="_blank">«Holocaust-Gelder»</a>). Der Frontaufmacher, ein weiterer Artikel von Stoll im Zeitungsinnern sowie ein Kommentar von Chefredaktor Ueli Haldimann kritisierten und skandalisierten den Tonfall und die Wortwahl des Botschafters. Jagmetti schrieb, die Schweiz führe einen «Krieg», den sie «an der Aussen- und an der Innenfront führen und gewinnen muss». Die jüdischen Organisationen bezeichnete er als «Gegner», von denen man «den meisten nicht vertrauen kann». Der zweite Artikel stellte die verbale Rüpelei in eine Reihe mit früheren unvorteilhaften Auftritten des Schweizer Botschafters. Der Kommentar reihte das vertrauliche und nun öffentlich gewordene Schreiben in die «Serie der Pannen und Skandale bei der Bewältigung der Schweizer Holocaust-Vergangenheit» ein.</p>
<blockquote><p>Die Aufregung nach der Veröffentlichung seines Artikels erlebte Stoll aus der Ferne, weit oben in den Bergen.</p></blockquote>
<p>Zu diesem Zeitpunkt bedeutete diese Veröffentlichung Sprengstoff. An einen ruhigen weiteren Verlauf der ohnehin schon schwierigen Verhandlungen war nicht mehr zu denken, nachdem die «Sonntagszeitung» diese Bombe hatte platzen lassen. Der Einschlag traf mit unvermittelter Wucht den Autor des Schreibens, so dass Carlo Jagmetti keine andere Möglichkeit mehr sah als tags darauf seine <a href="https://www.srf.ch/play/tv/schon-vergessen/video/jagmetti-demissioniert-als-us-botschafter?urn=urn:srf:video:8a165b26-7079-4918-9a26-69d7ff894f8e" rel="noopener" target="_blank">Demission als Botschafter</a> einzureichen. Wegen des Artikels sei eine «untragbare Lage» entstanden. Er bedauere es, mit der im Bericht verwendeten Ausdrucksweise die Empfindung jüdischer Kreise und der Öffentlichkeit verletzt zu haben.</p>
<p>Die Aufregung nach der Veröffentlichung seines Artikels erlebte Stoll aus der Ferne, weit oben in den Bergen. Aber es gab ein Problem: Das Dokument lag noch bei ihm zu Hause. «Ich hatte natürlich Angst vor einer Hausdurchsuchung. Darum liess ich mir das Schreiben postlagernd schicken, damit ich es vernichten konnte», erinnert sich Stoll. Die Furcht war berechtigt. 1994 liess die damalige Bundesanwältin Carla del Ponte auf der Suche nach Dokumenten ihrer Behörde, aus denen das Blatt zitiert hatte, die Redaktionsräume und die Wohnung zweier Redaktoren der «Sonntagszeitung» durchsuchen (einer davon war André Marty, der zwanzig Jahre später selbst für die Bundesanwaltschaft als Informationschef arbeiten würde).</p>
<blockquote><p>Während Stoll in den Bergen weilte, hatte Bundesanwältin Carla Del Ponte nach einer Strafanzeige des Aussendepartement EDA bereits zu ermitteln begonnen.</p></blockquote>
<p>«Das Dokument hätte möglicherweise Rückschlüsse zugelassen auf die Quelle», begründet Stoll seine Vernichtungsaktion. Denn während Stoll in den Bergen weilte, hatte Bundesanwältin Carla Del Ponte nach einer Strafanzeige des Aussendepartement EDA bereits zu ermitteln begonnen, und zwar in zwei Richtungen. Sie suchte einerseits nach dem Leck in der Bundesverwaltung, nahm andererseits auch Martin Stoll sowie Kollegen vom «Tages-Anzeiger» ins Visier wegen eines möglichen Verstosses gegen <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_293" rel="noopener" target="_blank">Artikel 293 im Strafgesetzbuch</a>. Dieser Paragraph stellt die «Veröffentlichung amtlicher gehei­mer Ver­hand­lungen» unter Strafe. Ein Verstoss konnte sich nach dem damaligen Stand der Gesetzgebung nur schon dadurch ergeben, dass jemand ein Dokument veröffentlichte, das eine Behörde als «geheim» oder «vertraulich» klassifiziert hatte – unabhängig davon, ob es plausible Gründe für die Geheimhaltung gab, respektive ein überwiegendes öffentliches Interesse am Inhalt bestand.</p>
<p>Unter diesen Vorzeichen war auch der «Sonntagszeitung» klar, dass sie mit der Publikation der Botschafter-Depesche eine Anzeige und eine Bestrafung riskierte. Simon Canonica, während 20 Jahren Rechtskonsulent der Tamedia-Redaktionen, erinnert sich an die Diskussionen mit der Redaktion. Viel Zeit dazu habe es in der Hektik der Zeitungsproduktion nicht gegeben. «Es gab damals eine eindeutige Praxis der Gerichte, die auf den rein formellen Geheimnisbegriff abstützte. Aber wir kamen zum Schluss, dass wir das Risiko in Kauf nehmen», sagt Canonica heute.</p>

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<p>Dass sich diese Anzeige zu jenem Fall entwickeln würde, der ihn am längsten beschäftigen sollte in seiner 20-jährigen Zeit als Tamedia-Rechtskonsulent, damit habe er damals «keine Sekunde gerechnet». Es sollte sich ein zäher, langwieriger Kampf entspinnen gegen Artikel 293 als überholtes Instrument zur Gängelung der Medien, auch berüchtigt als «Maulkorbartikel». Ein Kampf, der nur darum ausgefochten werden musste, weil die «Sonntagszeitung» das Jagmetti-Papier zugespielt erhalten und sich für eine Veröffentlichung in pointierter, zugespitzter Form entschieden hatte. Wäre diese Berichterstattung ausgeblieben, hätte das Parlament vermutlich schon ein paar Monate später Artikel 293 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Nun steht er bis heute drin.</p>
<blockquote><p>Bei Martin Stoll hält sich der Ärger darüber in Grenzen, die Streichung einer medienfeindlichen Gesetzesbestimmung verhindert zu haben. </p></blockquote>
<p>Bundesrat Arnold Koller, 1997 Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements, nannte den Paragraphen einen «alten Zopf» und auch das Parlament hatte bereits in Richtung Abschaffung vorgespurt. Doch am Schluss kam es anders. National- und Ständerat hielten an der umstrittenen Bestimmung im Medienstrafrecht fest. «Offensichtlich eine Folge des Jagmetti-Skandals», kommentierte Bundesrat Koller den für ihn enttäuschenden Entscheid.</p>
<p>Bei Martin Stoll hält sich im Rückblick der Ärger darüber in Grenzen, mit seiner Enthüllung von Ende Januar 1997 die Streichung einer medienfeindlichen Gesetzesbestimmung verhindert zu haben. «Mich hat auch nie jemand persönlich dafür verantwortlich gemacht, dass der Artikel 293 bis heute besteht», sagt Stoll im Gespräch mit der MEDIENWOCHE. «Ich war mir damals nicht bewusst, dass die Veröffentlichung eine solche Nachwirkung haben könnte. Wir waren alle überrascht von den hohen Wellen.» </p>
<p>Aber er würde es wieder tun, wenn auch anders: «Ein Problem war sicherlich, dass wir das Thema in dieser Kürze abgehandelt hatten.» Neben heftiger Kollegenschelte, insbesondere von der NZZ mit dem Vorwurf des Sensationsjournalismus, setzte die Jagmetti-Enthühllung auch <a href="https://presserat.ch/complaints/verffentlichung-vertraulicher-informationen/" rel="noopener" target="_blank">eine Rüge des Presserats</a> ab, der die «Sonntagszeitung» dafür kritisierte, «wichtige Elemente der Information unterschlagen» zu haben. Der «Tages-Anzeiger», der sich entschieden hatte, fast das ganze vertrauliche Schreiben von Botschafter Jagmetti zu veröffentlichen, habe «die Dinge eher wieder ins richtige Licht gerückt», schrieb der Presserat in seiner Stellungnahme.</p>
<blockquote><p>Die von Martin Stoll vorgebrachte Argumentation, wonach das Interesse der Öffentlichkeit das Geheimhaltungsinteresse der staatlichen Behörden überwogen hätte, liessen die Gerichte nicht gelten.</p></blockquote>
<p>Nachdem die Politik an Artikel 293 festgehalten hatte, blieb der Weg über die Justiz, um das Ärgernis aus der Welt respektive aus dem Strafgesetzbuch zu schaffen. Doch von Schweizer Gerichten war keine Überraschung zu erwarten, solange sie sich auf einen formellen Geheimnisbegriff abstützten und als geheim betrachteten, was eine Behörde als geheim deklariert hatte. Und so kam es, wie es zu erwarten gewesen war: Vom Bezirksgericht über das Obergericht bis zum Bundesgericht hielten alle Instanzen die Veröffentlichung des als vertraulich deklarierten Dokuments aus der Feder von Botschafter Jagmetti für ein strafbares Handeln. Die von Martin Stoll vorgebrachte Argumentation, wonach das Interesse der Öffentlichkeit im Falle seiner Veröffentlichung das Geheimhaltungsinteresse der staatlichen Behörden überwogen hätte, liessen die Gerichte nicht gelten. Seine Bestrafung nach Artikel 293 schränke zudem die Pressefreiheit nicht unzulässig ein, befand das Bundesgericht und schrieb dazu in seinem <a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F126-IV-236%3Ade&#038;lang=de&#038;zoom=&#038;type=show_document" rel="noopener" target="_blank">Urteil vom 5. Dezember 2000</a>: «Die Pressefreiheit als solche ist, trotz ihrer erheblichen Bedeutung in einer demokratischen Gesellschaft, kein Rechtfertigungsgrund für tatbestandsmässiges Verhalten von Medienschaffenden.» Damit bestätigte das höchste Schweizer Gericht das Urteil gegen Martin Stoll wegen «Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen» und die Busse von 800 Franken. Die Ermittlungen gegen unbekannte Quellen in der Bundeverwaltung, die das Dokument an die «Sonntagszeitung» weitergereicht hatte, waren zu diesem Zeitpunkt schon seit zwei Jahren eingestellt. Es blieb also bei der unschönen Konstellation, dass der Urheber der Indiskretion davonkommt und der Überbringer der Botschaft den Kopf hinhalten muss, weil sein Name unter dem Artikel steht.</p>
<p>Nach der höchstrichterlichen Abfuhr aus Lausanne blieb nur noch der Gang nach Strassburg. Die Begründung des Bundesgerichts verstosse gegen die von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierte Meinungsfreiheit, teilte die «Sonntagszeitung» Ende Januar 2001 mit und kündigte den Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. «Es ging uns damals um eine grundsätzliche Klärung und nicht um die 800 Franken Busse», erinnert sich der frühere Tamedia-Rechtskonsulent Simon Canonica.</p>
<blockquote><p>Im April 2006 entschied das Gericht in Strassburg, die Schwiez habe mit der Verurteilung von Martin Stoll gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen.</p></blockquote>
<p>Dann geschah ganz lang nichts. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) liess sich Zeit mit einem Entscheid. Umso grösser war die die Erleichterung als der EGMR nach fünf Jahren, im April 2006, <a href="https://www.humanrights.ch/de/ipf/rechtsprechung-empfehlungen/europ-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr/erlaeuterte-schweizer-faelle/egmr-stoll-dammann-schweiz" rel="noopener" target="_blank">dem Journalisten Recht gab</a>. Die Schweiz habe mit der Verurteilung von Martin Stoll gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verstossen, befand das Strassburger Gericht in einem knappen Entscheid mit vier zu drei Stimmen. Die Busse hätte eine Art Zensur dargestellt, die den Betroffenen an künftiger Kritik oder weiteren Recherchen hätte hindern können. Ausserdem habe die Öffentlichkeit ein legitimes Interesse daran gehabt zu erfahren, wie die Akteure im Streit um die nachrichtenlosen Vermögen vorgingen. Der Entscheid aus Strassburg wirkte sich auch unmittelbar auf die Praxis der Bundesanwaltschaft aus. Gerichtspolizeiliche Ermittlungsverfahren wurden in der Folge nur noch bei Verletzung von materiellen Geheimnissen eröffnet, also nicht mehr allein deshalb, weil ein Dokument als «vertraulich» oder «geheim» gestempelt war.</p>
<p>Doch so gross wie die Erleichterung über den Entscheid aus Strassburg war, so gross war die Überraschung, als die unterlegene Schweiz ankündigte, an die Grosse Kammer des EGMR zu gelangen. Sie zog damit zum ersten Mal in der Geschichte des EGMR überhaupt einen Entscheid an die zweite Instanz in Strassburg weiter. Grund für das unübliche Vorgehen war vermutlich der knappe Entscheid der ersten Kammer und weil es um wichtige Fragen der Anwendung der Menschenrechtskonvention ging, schrieb damals Simon Canonica in einem Artikel in der «Sonntagszeitung».</p>
<blockquote><p>Es sollte weitere vier Jahre dauern, bis auch politisch wieder Bewegung in die Sache kam.</p></blockquote>
<p>Und so ging es zehn Jahre nach der Veröffentlichung des umstrittenen Artikels in die allerletzte Runde der gerichtlichen Auseinandersetzung. Und nicht ganz überraschend hob die Grosse Kammer <a href="https://www.humanrights.ch/de/ipf/rechtsprechung-empfehlungen/europ-gerichtshof-fuer-menschenrechte-egmr/liste-aller-schweizer-faelle/stoll" rel="noopener" target="_blank">am 10. Dezember 2007</a> den Entscheid der Kleinen Kammer wieder auf. Die Schweizer Gerichte hätten mit ihrem Urteil gegen Martin Stoll die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt, befand das Gremium mit 12 zu 5 Stimmen. Den Ausschlag gab insbesondere die Art und Weise der Berichterstattung von Martin Stoll über das Jagmetti-Papier. Die «sensationalistische Aufmachung» lasse den Schluss zu, dass es dem Journalisten nicht um «allgemein interessierende Information» ging, sondern um eine Skandalisierung, zumal der Text auf der Titelseite einer auflagenstarken Zeitung platziert wurde. Stoll kann diese Kritik nachvollziehen. Er sagt heute: «Der Entscheid der Zweiten Kammer wäre vermeidbar gewesen, wenn wir die Enthüllung des Dokuments besser in eine breitere Berichterstattung zum Thema eingebettet hätten.» Aber grundsätzlich hält er das zweite Urteil aus Strassburg für ein gutes Urteil. «Es besagt nämlich auch, dass diplomatische Dokumente nicht per se geheim sind. Sie können durchaus von öffentlichem Interesse sein.» Tatsächlich missbilligte der EGMR in seinem Entscheid den Formalismus des damaligen Artikels 293.</p>
<p>Es sollte weitere vier Jahre dauern, bis auch politisch wieder Bewegung in die Sache kam. 2011 verlangte der damalige grüne Nationalrat Josef Lang mit einer <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20110489" rel="noopener" target="_blank">parlamentarischen Initiative</a> die Abschaffung von Artikel 293. Unterstützt hatten ihn dabei Ratskolleginnen und -kollegen aus allen Bundesratsparteien. Den vorläufigen Abschluss fand das Ringen um den umstrittenen Paragraphen im schweizerischen Strafgesetzbuch schliesslich zwanzig Jahre nach dem Jagmetti-Artikel. Bis 2017 dauerte die Beratung der Initiative Lang. Zwar konnte sich auch diesmal das Parlament nicht zu einer Abschaffung von Artikel 293 durchringen, ergänzte ihn aber im Sinne eines Kompromisses in einem entscheidenden Punkt. In der aktuellen Fassung steht nun seit Anfang 2018, dass die Veröffentlichung eines Behördengeheimnisses dann nicht strafbar ist, «wenn der Veröffentlichung kein überwiegendes öffentliches oder privates Interesse entgegengestanden hat.»</p>
<p>Das heisst: Ein Gericht soll Medienschaffende nur noch dann bestrafen können, wenn das Interesse der Behörden und Verwaltung an der Geheimhaltung der Dokumente grösser ist, als das Interesse der Öffentlichkeit an der Information. Natürlich bleibt auch so Interpretationsspielraum, der sich zulasten der Medien auswirken kann. Aber immerhin müssen Schweizer Gerichte nun in jedem Fall eine Abwägung vornehmen zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der Behörde und dem öffentlichen Interesse. «Die Gerichte können sich nun nicht mehr hinter formellen Geheimhaltungsbestimmungen verstecken», sagt Medienjurist Simon Canonica. Und auch der Journalist, dessentwegen Artikel 293 nach der ganzen juristischen und politischen Odyssee nun weiter im Gesetz steht, kann der angepassten Regelung Positives abgewinnen. Martin Stoll sagt: «Der Artikel zwingt einen vor der Veröffentlichung dazu, eine Güterabwägung vorzunehmen und sich im konkreten Fall zu fragen, ob es ein legitimes Geheimhaltungsinteresse der Verwaltung gibt.» Was durchaus vorkommen könne: «Nur um zu zeigen, dass man etwas Brisantes hat, würde ich nie etwas veröffentlichen.»</p>
<blockquote><p>«Für mich ist die Sache abgehakt. Es war ein kurzer Artikel mit grosser Wirkung.» </p></blockquote>
<p>Ende gut, alles gut? Man müssen mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen, schrieb der Jurist und heutige «Beobachter»-Chefredaktor Dominique Strebel vor vier Jahren in der MEDIENWOCHE. Der jahrelange Streit um den Paragraphen sei besiegelt. Strebel plädiert darum für einen «pragmatischen Umgang mit dem Maulkorb», was etwa dann möglich sei, wenn man gewisse Punkte bei der journalistischen Arbeit berücksichtige. Und Simon Canonica sieht mit Blick auf das Verhältnis zwischen Medien und Behörden heute ein anderes Bild als vor 25 Jahren: «Der Staat ist derzeit nicht der Hauptfeind der Pressefreiheit, es sind dies vielmehr die Privaten mit ihren Prozessdrohungen.»</p>
<p>Wie im Januar vor 25 Jahren weilt Martin Stoll auch dieser Tage wieder in den Winterferien. Die Aufregung von Anfang 1997 ist weit weg und auch sonst beschäftigt ihn «sein» Fall nicht mehr sonderlich. «Für mich ist die Sache abgehakt. Es war ein kurzer Artikel mit grosser Wirkung.» Geheime Dokumente spielen aber weiterhin eine wichtige Rolle in seinem Beruf. Als <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/deutsch/geschaeftsstelle/" rel="noopener" target="_blank">Geschäftsführer von Öffentlichkeitsgesetz.ch</a> engagiert sich Martin Stoll neben seiner Arbeit als Journalist für eine transparente Behördentätigkeit – und damit auch dafür, dass es weniger geheime Dokumente gibt.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2022/01/21/vor-25-jahren-ein-zeitungsartikel-und-der-lange-streit-um-einen-gesetzesartikel/">Vor 25 Jahren: Ein Zeitungsartikel und der lange Streit um den «Maulkorbartikel»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Das Magazin, Sonntagszeitung, SRG</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/05/08/das-magazin-sonntagszeitung-srg/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 May 2021 07:25:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[SRG]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Das Magazin]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>The Good – Lenz zum Tagi-Magi Man vernimmt auch erfreuliche Meldungen aus dem Hause Tamedia. Aktuell gibt eine interne Transfermeldung Anlass zur Freude: Christoph Lenz wechselt von «Tages-Anzeiger» &#38; Co. zum «Magazin», wie diese Woche bekannt wurde. Was von Lenz zu erwarten ist, zeigte der Reporter im letzten Herbst mit der Recherche «Die Klimaschande von <a href="https://medienwoche.ch/2021/05/08/das-magazin-sonntagszeitung-srg/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><img decoding="async" class="alignnone size-full wp-image-88371" src="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/05/MW-Good-Bad-Ugly-20210508b.jpg" alt="" width="1456" height="488" srcset="https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/05/MW-Good-Bad-Ugly-20210508b.jpg 1456w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/05/MW-Good-Bad-Ugly-20210508b-300x101.jpg 300w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/05/MW-Good-Bad-Ugly-20210508b-768x257.jpg 768w, https://medienwoche.ch/wp_website/wp-content/uploads/2021/05/MW-Good-Bad-Ugly-20210508b-1024x343.jpg 1024w" sizes="(max-width: 1456px) 100vw, 1456px" /></p>
<h3>The Good – Lenz zum Tagi-Magi</h3>
<p>Man vernimmt auch erfreuliche Meldungen aus dem Hause Tamedia. Aktuell gibt eine interne Transfermeldung Anlass zur Freude: Christoph Lenz <a href="https://twitter.com/lenzchristoph/status/1389138647199461380?s=20" target="_blank" rel="noopener">wechselt</a> von «Tages-Anzeiger» &amp; Co. zum «Magazin», wie diese Woche bekannt wurde. Was von Lenz zu erwarten ist, zeigte der Reporter im letzten Herbst mit der Recherche <a href="https://www.oeffentlichkeitsgesetz.ch/downloads/geschichten/artikel/2020-10-24-Das-Magazin-Visp-Emissionen.pdf" target="_blank" rel="noopener">«Die Klimaschande von Visp»</a>, die er bereits im «Magazin» veröffentlichen durfte. Auf sechs Heftseiten konnte der 37-jährige Journalist nachweisen, dass der Chemiekonzern Lonza in Visp über Jahre unbehelligt tonnenweise klimaschädliches Lachgas entweichen liess, auch wegen einer Gesetzeslücke. Mit der Lonza-Enthüllung ist Lenz nun für den <a href="https://www.persoenlich.com/medien/journalist-christoph-lenz-ist-nominiert" target="_blank" rel="noopener">European Press Prize</a> nominiert. Das war vor ihm noch niemand aus der Schweiz. Beim <a href="https://swisspressaward.ch/de/user/a00004700/showcase/cy3/" target="_blank" rel="noopener">Swiss Press Award</a> belegte er jüngst den zweiten Platz mit der Lonza-Recherche. Wenn das Gesellenstück der Massstab ist für die kommenden Artikel, dann dürfen wir uns auf anregende Lektürestunden freuen.<br />
<small><em>Nick Lüthi</em></small></p>
<h3>The Bad – Der Fall Sara Macy</h3>
<p>Menschen erzählen sich Geschichten, um zu leben. Und die letzte <a href="https://www.bernerzeitung.ch/heute-habe-ich-panik-vor-jedem-corona-test-832541513292" target="_blank" rel="noopener">«Sonntagszeitung»</a> erzählte eine Geschichte, die in Journalist*innenkreisen für Stirnrunzeln sorgte: das Porträt der Flugbegleiterin Sara Macy, die sich aufgrund ihres Jobs angeblich so häufig auf Corona testen lassen musste, dass ihre Nase «dauerhaft geschädigt» ist. Im Porträt darf Macy unwidersprochen Thesen verbreiten, die entweder falsch sind oder im Artikel nicht belegt werden. Ein kurzer Faktencheck:</p>
<p>1. Macy erzählt, sie habe sich die Verletzung am Flughafen Keflavik in Island zugezogen. Zwar bleibt ihr Arbeitgeber im Porträt anonym, eine kurze Recherche später ist aber klar: Die Fluggesellschaft, bei der Macy arbeitet, bietet gar keine Flüge nach Island an. Laut internen Quellen hätte Macy beruflich nur auf einem sogenannten Turnaround-Flug in Island Zwischenstopp machen können – und auf solchen sind keine Coronatests nötig.</p>
<p>2. Viele Fluggesellschaften in Europa befinden sich seit einem Jahr in Kurzarbeit. So viele Coronatests, dass man aufgrund der Häufigkeit Schäden davontragen könnte, finden also kaum statt. Fragt man etwa bei Mitarbeitenden der Swiss nach, heisst es: «Seit Beginn der Pandemie fliegt man nur noch sehr wenig und es wird darauf geachtet, dass man nicht oft Destinationen anfliegt, die PCR-Tests verlangen – wie zum Beispiel China.» Auf praktisch allen anderen Destinationen würden heute gar keine Nasenabstriche mehr durchgeführt, sondern Rachenabstriche.</p>
<p>3. Der Text verpasst leider, Macy entsprechend einzuordnen: Ihr mittlerweile gelöschtes Facebook-Profil machte klar, dass die junge Frau QAnon-Theorien zumindest nicht abgeneigt ist. Offenbar wusste man bei der Sonntagszeitung darüber Bescheid – das habe aber «absolut nichts mit dem Artikel zu tun», schrieb eine Tamedia-Sprecherin.<br />
<small><em>Miriam Suter</em></small></p>
<h3>The Ugly – SRG-Propaganda zeigt Wirkung</h3>
<p>Ende April erhielten die Journalist*innen Sylvia Revello, Boris Busslinger und Célia Héron von «Le Temps» den <a href="https://swisspressaward.ch/de/user/c00029948/showcase/dpb/" target="_blank" rel="noopener">Swiss Press Award</a> für ihre <a href="https://www.letemps.ch/suisse/rts-darius-rochebin-loi-silence" target="_blank" rel="noopener">Recherche</a> über Belästigung, übergriffiges Verhalten und Machtmissbrauch beim Westschweizer Radio und Fernsehen RTS. Das stiess verschiedentlich auf Unverständnis und Kritik.</p>
<p>«Persönlich»-Verleger Matthias Ackeret schreibt: «Dass nun ausgerechnet diese Story, die sich zumindest im Fall von Rochebin als falsch erwiesen hat, mit dem höchsten Schweizer Journalistenpreis ausgezeichnet wird, mutet eigenwillig an.» Rochebin, der heute beim französischen Sender LCI eine Talksendung führt, habe eine «Rehabilitation ersten Grades» erfahren. Und auch Medienkolumnist Kurt W. Zimmermann schlug in die gleiche Kerbe. In der «Weltwoche» schreibt er zum preisgekrönten Stück: «Nichts davon war wahr. Eine externe Untersuchung, im Auftrag der SRG, wusch Rochebin weiss wie Schnee.»</p>
<p>Die SRG-Propaganda entfaltet also ihre volle Wirkung: Anfang April informierte die Spitze des Unternehmens, Rochebin könne man nichts vorwerfen. Doch die Erkenntnisse der SRG zu den Vorgängen in der Westschweiz sind zumindest unvollständig: Die Quellen der Vorwürfe gegen Rochebin, auf die sich «Le Temps» stützt, hat die SRG in ihrer Untersuchung <a href="https://www.tagesanzeiger.ch/um-den-kronzeugen-kuemmert-sich-niemand-833563805446" target="_blank" rel="noopener">gar nicht berücksichtigt</a>. Ein Abschlussbericht soll im Juni folgen und der könnte noch ein paar Überraschungen enthalten: Es scheint noch weitere Fälle zu geben, wie <a href="https://www.watson.ch/schweiz/medien/406915857-sexuelle-belaestigung-bei-rts-es-ist-alles-noch-schlimmer" target="_blank" rel="noopener">Watson Romandie</a> schreibt. Diese Suppe ist noch nicht ausgelöffelt.<br />
<small><em>Miriam Suter</em></small></p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/05/08/das-magazin-sonntagszeitung-srg/">Das Magazin, Sonntagszeitung, SRG</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>«SonntagsZeitung» porträtiert QAnon-Sympathisantin – ohne es im Text zu erwähnen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2021/05/03/sonntagszeitung-portraetiert-qanon-sympathisantin-ohne-es-im-text-zu-erwaehnen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 May 2021 19:31:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[QAnon]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die «SonntagsZeitung» publiziert am 2. Mai das Porträt von einer Frau, die Verletzungen aufgrund von Corona-Tests erlitt. Die Frau habe Atemprobleme und Kopfschmerzen gehabt. Wegen den Verletzungen habe die Frau auch keine Maske mehr tragen können, wodurch sie häufig angefeindet worden sei.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/05/03/sonntagszeitung-portraetiert-qanon-sympathisantin-ohne-es-im-text-zu-erwaehnen/">«SonntagsZeitung» porträtiert QAnon-Sympathisantin – ohne es im Text zu erwähnen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die «SonntagsZeitung» publiziert am 2. Mai das Porträt von einer Frau, die Verletzungen aufgrund von Corona-Tests erlitt. Die Frau habe Atemprobleme und Kopfschmerzen gehabt. Wegen den Verletzungen habe die Frau auch keine Maske mehr tragen können, wodurch sie häufig angefeindet worden sei.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2021/05/03/sonntagszeitung-portraetiert-qanon-sympathisantin-ohne-es-im-text-zu-erwaehnen/">«SonntagsZeitung» porträtiert QAnon-Sympathisantin – ohne es im Text zu erwähnen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Native Advertising: «Sonntagszeitung» verbreitet mit Steuergeldern bezahlte Mythen und Märchen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2019/09/08/sonntagszeitung-verbreitet-mit-steuergeldern-bezahlte-mythen-und-maerchen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 08 Sep 2019 10:14:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das war gewollt: Viele Leserinnen und Leser beachteten nicht, dass die Fleischlobby die ganze Seite der «Sonntagszeitung» zahlte.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/08/sonntagszeitung-verbreitet-mit-steuergeldern-bezahlte-mythen-und-maerchen/">Native Advertising: «Sonntagszeitung» verbreitet mit Steuergeldern bezahlte Mythen und Märchen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das war gewollt: Viele Leserinnen und Leser beachteten nicht, dass die Fleischlobby die ganze Seite der «Sonntagszeitung» zahlte.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2019/09/08/sonntagszeitung-verbreitet-mit-steuergeldern-bezahlte-mythen-und-maerchen/">Native Advertising: «Sonntagszeitung» verbreitet mit Steuergeldern bezahlte Mythen und Märchen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abofalle: Die «SonntagsZeitung» als «Geschenk»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/04/25/abofalle-die-sonntagszeitung-als-geschenk/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2018 06:37:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein automatisch ausgegebenes Probe-Abo des Tamedia-Verlags wird ohne Zutun der Betroffenen zur Abofalle.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/04/25/abofalle-die-sonntagszeitung-als-geschenk/">Abofalle: Die «SonntagsZeitung» als «Geschenk»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein automatisch ausgegebenes Probe-Abo des Tamedia-Verlags wird ohne Zutun der Betroffenen zur Abofalle.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/04/25/abofalle-die-sonntagszeitung-als-geschenk/">Abofalle: Die «SonntagsZeitung» als «Geschenk»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die «SonntagsZeitung» gibt’s für einige erst am Montag</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2018/01/12/die-sonntagszeitung-gibts-fuer-einige-erst-am-montag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jan 2018 07:36:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Tamedia informierte in drei Kantonen insgesamt 164 Abonnenten der «SonntagsZeitung», dass ihre Lektüre ab sofort erst montags geliefert wird. Der Grund: Die neue Zustellorganisation fährt im Solothurnischen, im Aargau und im Baselland Gebiete mit nur wenigen Abonnenten am Sonntag nicht an. Betroffen sind auch Bezüger des «SonntagsBlick» und der «NZZ am Sonntag».</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/01/12/die-sonntagszeitung-gibts-fuer-einige-erst-am-montag/">Die «SonntagsZeitung» gibt’s für einige erst am Montag</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Tamedia informierte in drei Kantonen insgesamt 164 Abonnenten der «SonntagsZeitung», dass ihre Lektüre ab sofort erst montags geliefert wird. Der Grund: Die neue Zustellorganisation fährt im Solothurnischen, im Aargau und im Baselland Gebiete mit nur wenigen Abonnenten am Sonntag nicht an. Betroffen sind auch Bezüger des «SonntagsBlick» und der «NZZ am Sonntag».</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2018/01/12/die-sonntagszeitung-gibts-fuer-einige-erst-am-montag/">Die «SonntagsZeitung» gibt’s für einige erst am Montag</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zahlensalat (I): Heiratsschwindel mit der «Sonntagszeitung»</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/06/27/heiratsschwindel-mit-der-sonntagszeitung/</link>
					<comments>https://medienwoche.ch/2017/06/27/heiratsschwindel-mit-der-sonntagszeitung/#comments</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marco Schneiter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jun 2017 06:44:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medienwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=29415</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit aktuellen Daten meinte die «Sonntagszeitung» unlängst zeigen zu können, dass Mischehen früher geschieden werden als reine Schweizer Ehen. Allerdings interpretierten die Autoren ihre eigene Statistik falsch – zum Leidwesen von Kosovarinnen und anderer Minderheiten. Erster Teil einer Serie über den – nicht immer geglückten – Umgang von Medienschaffenden mit Zahlen und Statistiken. Eigentlich haben <a href="https://medienwoche.ch/2017/06/27/heiratsschwindel-mit-der-sonntagszeitung/">Weiterlesen ...</a></p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/06/27/heiratsschwindel-mit-der-sonntagszeitung/">Zahlensalat (I): Heiratsschwindel mit der «Sonntagszeitung»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit aktuellen Daten meinte die «Sonntagszeitung» unlängst zeigen zu können, dass Mischehen früher geschieden werden als reine Schweizer Ehen. Allerdings interpretierten die Autoren ihre eigene Statistik falsch – zum Leidwesen von Kosovarinnen und anderer Minderheiten. Erster Teil einer Serie über den – nicht immer geglückten – Umgang von Medienschaffenden mit Zahlen und Statistiken.<br />
<span id="more-29415"></span><br />
Eigentlich haben wir es ja schon lange geahnt, aber ein Autorenteam der «Sonntagszeitung» lieferte es uns unlängst schwarz auf weiss: Geschiedene Mischehen zwischen Kosovarinnen und Schweizern hielten im Schnitt gerade mal vier Jahre. Andere Mischehen (massgebend ist die Nationalität bei der Heirat) schneiden nicht viel besser ab, verglichen mit den soliden 16 Jahren, die eine «reine» Schweizer Ehe bis zu ihrer Scheidung im Schnitt hält.</p>
<p>Der Artikel der «Sonntagszeitung» vom 7. Mai basiert auf aktuellen Zahlen des Bundesamtes für Statistik. Scheidungsanwälte kommentierten daraufhin die Gründe für die kurzlebigen Mischehen («Kulturunterschied», «konservatives Familienbild»). «20 Minuten» übernahm die Story und legte noch einen drauf: <a href="http://www.20min.ch/schweiz/news/story/29365431" target="_blank">«Ehen mit Kosovarinnen am schnellsten zerrüttet»</a>, titelte die Gratiszeitung.</p>
<p>Vielleicht sind es tatsächlich kulturelle Differenzen, die Mischehen zusetzen. Vielleicht werden diese Ehen deshalb so schnell geschieden, weil die ausländischen Ehegattinnen nur den roten Pass wollen und dann abhauen, wie die Autoren der «Sonntagszeitung» insinuieren. Aber vielleicht haben wir es hier einfach auch mit einen sorglosen Umgang mit Zahlen zu tun.</p>
<p>Beim Blick auf die Tabelle im Artikel fallen zuerst die zum Teil tiefen Fallzahlen auf: Lediglich 104 Scheidungen von Ehen zwischen Kosovarinnen und Schweizern sind für die gesamte Beobachtungszeit 2011-2015 registriert. Werden nur wenige solcher Ehen geschlossen oder werden so wenige davon geschieden? Auf diese Frage gibt der Artikel keine Antwort.</p>
<p>Ein weiteres Problem ist Einteilung der geschiedenen Ehen in fünf grobe Klassen (z. B. «Ehe von 0-4 Jahren»). Die Autoren nehmen die Durchschnitte dieser Klassen, multiplizieren sie mit der Anzahl Scheidung der jeweiligen Mischehen und berechnen davon wiederum den Schnitt. Dieses Vorgehen ist im besten Falle unpräzis, im schlechteren Falle verzerrend: Was ist zum Beispiel der Durchschnitt der Klasse «20 Jahre und darüber»?</p>
<p>Doch wieso den Teufel im Detail suchen, wenn er einem auf der Nase herumtanzt!</p>
<p>Hier werden nämlich nur geschiedene Ehen betrachtet und somit Äpfel mit Birnen verglichen. Was ist nämlich der grosse Unterschied zwischen Schweizerinnen und Kosovarinnen? Nun, Schweizerinnen leben in den meisten Fällen schon lange in der Schweiz (und ehelichen meist Schweizer Männer), währenddem die meisten Kosovarinnen vor nicht allzu langer Zeit hier eingewandert sind. Das hat massiven Einfluss auf die Zahlen.</p>
<p>Verdeutlichen lässt sich dies anhand eines fiktiven Beispiels: Samira kam 1999 gegen Ende des Kosovokrieges als 10-Jährige in die Schweiz, ging hier fünf Jahre zur Schule und machte schliesslich eine KV-Ausbildung. Nach ihrer Lehre arbeitete sie auf der Gemeindeverwaltung, wo sie sich in einen Arbeitskollegen verliebte. Um es in die Scheidungsstatistik der «Sonntagszeitung» zu schaffen, musste sich Samira ordentlich sputen mit Heiraten und Scheiden.</p>
<p>Dies schlägt sich in der amtlichen Statistik nieder, die dem Artikel zugrunde liegt: In den ersten beiden Beobachtungsjahren 2007 und 2008 wurde keine einzige Ehe zwischen einer Kosovarin und einem Schweizer geschieden. Ab 2009 tauchen allmählich die ersten Scheidungen auf, vorerst vor allem in den untersten beiden Klassen («0-4» und «5-9» Jahre), später vermehrt auch in höheren Klassen. Auf Anfrage der MEDIENWOCHE gaben die beiden Autoren des Artikels zu, die verschiedene «Altersstruktur» von Schweizer Ehen einerseits und Mischehen andererseits zu vernachlässigen. Damit sind aber ihre Schlussfolgerungen hinfällig.</p>
<p>Fazit: Kosovarinnen erscheinen im Artikel der «Sonntagszeitung» deshalb als schlechte Partie, weil sie schlicht und ergreifend noch nicht lange genug im Land sein können, um in langjährigen Ehen mit Schweizern zu leben. Die Statistik ist somit völlig unfair gegenüber solchen Mischehen. Immerhin hat die «Sonntagszeitung» den Artikel nicht online gestellt. Jener von «20 Minuten» bleibt aber zugänglich und wird weiterhin kosovarische Frauen diffamieren.</p>
<p>Update 1. Juli 2017: Der Artikel von «20 Minuten» steht nicht mehr online. Die Gründe dafür werden nicht mitgeteilt.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/06/27/heiratsschwindel-mit-der-sonntagszeitung/">Zahlensalat (I): Heiratsschwindel mit der «Sonntagszeitung»</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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		<title>Mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/06/06/mit-dem-maulkorbartikel-leben-lernen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 Jun 2017 14:02:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hintergrund]]></category>
		<category><![CDATA[L'Illustré]]></category>
		<category><![CDATA[Medienrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[Strassburg]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Ständerat hat jüngst entschieden, den «Maulkorbartikel» beizubehalten. Medienschaffende können demnach auch in Zukunft wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente verurteilt werden. Mit dieser rechtlichen Realität gilt es einen Umgang zu finden. Die Lehren aus den bisherigen Verurteilungen. Ein aktueller Entscheid des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR zeigt, was Medienschaffenden droht, wenn sie aus Akten <a href="https://medienwoche.ch/2017/06/06/mit-dem-maulkorbartikel-leben-lernen/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Ständerat hat jüngst entschieden, den «Maulkorbartikel» beizubehalten. Medienschaffende können demnach auch in Zukunft wegen der Veröffentlichung geheimer amtlicher Dokumente verurteilt werden. Mit dieser rechtlichen Realität gilt es einen Umgang zu finden. Die Lehren aus den bisherigen Verurteilungen.<br />
<span id="more-29317"></span><br />
<a href="http://hudoc.echr.coe.int/eng#{&quot;itemid&quot;:[&quot;001-174108&quot;]}" target="_blank" rel="noopener">Ein aktueller Entscheid</a> des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR zeigt, was Medienschaffenden droht, wenn sie aus Akten eines Strafverfahrens zitieren, ohne wichtige öffentliche Interessen zu verfolgen, und dabei die journalistischen Sorgfaltspflichten verletzen: Eine Busse von 5000 Franken wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen.</p>
<p>Das ist nun die dritte Abfuhr von Medienschaffenden in Strassburg innert zehn Jahren: 2007 hat die Grosse Kammer des EGMR eine Busse für einen Sonntags-Zeitungs-Journalisten als zulässig erachtet, weil er aus einem strategischen Papier des damaligen Schweizer Botschafters in Washington zitierte; 2012 hat Strassburg eine erste Busse des des nun erneut gebüssten L’Illustré-Journalisten gutgeheissen, weil er sich bei einem Porträt zu einem Aufsehen erregenden Autounfall auf dem Lausanner Grand Pont auf Untersuchungsakten stützte. Und jetzt, Anfang Juni 2017, hat es erneut gegen den gleichen Reporter entschieden, weil er aus Untersuchungsakten eines Strafverfahrens gegen einen mutmasslichen Pädophilen zitierte*.</p>
<p>Diese Urteile erfolgten alle <u><a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19370083/index.html#a293" target="_blank" rel="noopener">gestützt auf Artikel 293</a></u> des Strafgesetzbuches. Der umstrittene Paragraph könnte längst abgeschafft sein, doch Bundesrat und Parlament wollen es anders. Am 29. Mai hat der Ständerat als Zweitrat entschieden, dass der sogenannte Maulkorbartikel nicht gestrichen, sondern nur ergänzt und damit milde abgeschwächt wird. In Zukunft darf das Gericht Medienschaffende nicht mehr verurteilen, wenn das öffentliche Interessen an einer Berichterstattung gegenüber Geheimhaltungsinteressen überwiegt. Fazit: Der jahrelange Streit um den Paragraphen ist besiegelt.</p>
<p>&#8211;&gt; <u><a href="https://dominiquestrebel.wordpress.com/2017/05/30/erste-gedanken-zum-neuen-maulkorbartikel/" target="_blank" rel="noopener">Erste Gedanken zum «neuen» Maulkorbartikel</a></u></p>
<p>Journalisten machen sich weiterhin strafbar, wenn sie ohne überwiegende öffentliche Interessen aus geheimen, amtlichen Dokumenten zitieren. Und das werden die Richter wohl wenig anders als bisher entscheiden, denn sie haben in den letzten zehn Jahren bereits die öffentlichen Interessen an Information gegen Geheimhaltungsinteressen abgewogen und die Medienfreiheit in den Augen der Strassburger Richter korrekt gewichtet.</p>
<p>Zeit also für eine Standortbestimmung und Tipps für einen pragmatischen Umgang mit dem Maulkorb. Denn der aktuelle EGMR-Entscheid zeigt auch, dass über Akten aus Strafverfahren sehr wohl berichtet werden darf. Es müssen aber berechtigte öffentliche Interessen (z.B. belegte Verfahrensmängel) verfolgt und die Sorgfaltspflichten besonders zur Namensnennung streng eingehalten werden. Zudem gewichtet der EGMR die Geheimhaltung von parlamentarischen oder verwaltungsinternen Geheimnissen tiefer. Das sollte das Bundesgericht in Zukunft – und gerade mit der neuen Gesetzesbestimmung – stärker beachten.</p>
<p>Aus dem aktuellen Strassburger Entscheid lassen sich die Kriterien für eine korrekte Berichterstattung im Detail ableiten:</p>
<ol>
<li><strong>Gemäss EGMR verfolgt das Untersuchungsgeheimnis legitime Ziele:</strong> Den Schutz des Vorverfahrens (Unabhängigkeit der Justiz, Wirksamkeit des Strafverfahrens), aber auch den Schutz der Unschuldsvermutung von Beschuldigten und seiner Privatsphäre wie auch jener anderer Beteiligter, besonders von Opfern. Hingegen gebe es kaum Raum, die Meinungsfreiheit im Bereich der politischen Debatten und Diskussionen von allgemeinem Interesse einzuschränken (vgl. Ziff. 60). Das ist ein Hinweis dafür, dass Art. 293 StGB unterschiedlich angewendet werden sollte, wenn es um Akten aus einem Strafverfahren oder wenn es um geheime Protokolle parlamentarischer Kommissionen oder geheime Dokumente der Verwaltung geht.</li>
<li><strong>Dokumente sollten nicht auf illegalem Weg beschafft werden.</strong> Im konkreten Fall hat der Vater eines Opfers dem Journalisten die Dokumente übergeben. Daran hat Strassburg nichts auszusetzen.</li>
<li><strong>Der Gehalt eines Artikels soll sich auf jene Elemente beschränken, an denen wirklich ein berechtigtes öffentliches Interesse besteht.</strong> Im aktuell beurteilten Fall hat der Journalist gemäss EGMR unnötige Details über das Vorgehen des mutmasslichen Täters ausgebreitet, die nicht von öffentlichem Interesse waren, sondern einzig der Sensation gedient hätten.</li>
<li><strong>Ein Bericht, der sich auf geheime Dokumente stützt, muss zu einer öffentlichen Debatte beitragen.</strong> Dies muss durch eine detaillierte Recherche untermauert sein und darf sich nicht bloss auf Vorwürfe eines Opfers stützen. Im aktuell beurteilten Bericht warf der Vater dem Haftrichter vor, den Beschuldigten aus der U-Haft nur freigelassen zu haben, weil er ein einflussreicher Immobilienverwalter gewesen sei. Zudem machte der Journalist geltend, er habe mit seiner Berichterstattung weitere Opfer ermuntern wollen, sich zu melden. Beide Anliegen erachtet der EGMR grundsätzlich als berechtigte öffentliche Interessen. Aber im konkreten Fall habe der Journalist die Vorwürfe nicht genügend untermauert. Er habe ausser dem Verdacht des Vaters keine Gründe dartun können, weshalb der U-Haft-Entscheid tatsächlich nicht korrekt gewesen sei, und habe keinerlei Beleg gehabt, dass von der Staatsanwaltschaft bei der Tat nicht genügend intensiv nach weiteren Opfern gesucht worden sei.</li>
<li><strong>Die Unschuldsvermutung muss nicht nur genannt, sondern auch im Ton der Berichterstattung beachtet werden.</strong> Im konkreten Artikel hat der Journalist zwei mal erwähnt, dass für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung gelte. Doch der Ton des ganzen Textes hat gemäss EGMR keine Zweifel gelassen, dass der Journalist den Beschuldigten für schuldig halte. Dies kommt bereits im Titel «Un père révolté dénonce les jeux pervers d’un abuseur d’enfants» («Ein aufgebrachter Vater klagt die perversen Spiele eines Kindsmissbrauchers an») zum Ausdruck.</li>
<li><strong>Die journalistischen Sorgfaltspflichten sind streng zu beachten – besonders in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre von Minderjährigen.</strong> Im eingeklagten Artikel hat der Journalist den Vater eines Opfers im Profil gezeigt, seinen Vornamen mit Initial des Familiennamens, das Alter der mutmasslichen Opfer sowie deren familiäre Beziehungen genannt. Als ganzes hat dies gemäss EGMR die minderjährigen Kinder erkennbar gemacht. Die Mutter eines der Kinder hat denn auf dem Zivilrechtswege erfolgreich eine Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung eingeklagt.</li>
<li>Da nun die öffentlichen Interessen am Artikel sehr klein, die Geheimhaltungsinteressen von Strafverfolgungsbehörden und Privaten gross waren, glaubt der EGMR nicht, dass eine Busse von 5000 Franken Medienschaffende übermässig abschrecke, ihre Medienfreiheit auszuüben.</li>
</ol>
<p><small>*Der Artikel ist für Nutzer der Schweizer Mediendatenbank SMD einsehbar: «Un père révolté dénonce les jeux pervers d’un abuseur d’enfants», L’illustré, 28.1.2009</small></p>
<p><em>Vorschaubild:</em> CC0 Public Domain</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/06/06/mit-dem-maulkorbartikel-leben-lernen/">Mit dem «Maulkorbartikel» leben lernen</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>SBB erschweren Blochers neues Zeitungsprojekt</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/01/15/sbb-erschweren-blochers-neues-zeitungsprojekt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Nick Lüthi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 14 Jan 2017 22:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>SVP-Politiker Christoph Blocher prüft die Lancierung eines sonntäglichen Gratisblatts. Vorschriften der SBB stehen der Rentabilität der Zeitung aber im Weg.</p>
<p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/01/15/sbb-erschweren-blochers-neues-zeitungsprojekt/">SBB erschweren Blochers neues Zeitungsprojekt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>SVP-Politiker Christoph Blocher prüft die Lancierung eines sonntäglichen Gratisblatts. Vorschriften der SBB stehen der Rentabilität der Zeitung aber im Weg.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/01/15/sbb-erschweren-blochers-neues-zeitungsprojekt/">SBB erschweren Blochers neues Zeitungsprojekt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Tessiner Staatsanwalt knebelt Journalisten</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2017/01/11/tessiner-staatsanwalt-knebelt-journalisten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Gerhard Lob]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Jan 2017 12:17:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Fulvio Pelli]]></category>
		<category><![CDATA[Genolier]]></category>
		<category><![CDATA[GSMN]]></category>
		<category><![CDATA[il caffè]]></category>
		<category><![CDATA[Rezzonico]]></category>
		<category><![CDATA[Ringier]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Tessin]]></category>
		<category><![CDATA[Justiz]]></category>
		<category><![CDATA[Edy Salmina]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Vier Journalisten der Sonntagszeitung «il caffè» sollen im Tessin wegen einer Artikelserie zu einem Arztfehler in einer Privatklinik vor Gericht. Der Fall wirft hohe Wellen. Die Staatsanwaltschaft will Anklage wegen Diffamierung und unlauterem Wettbewerb erheben. Das Verfahren könnte zu einem landesweiten Präzedenzfall werden. Die Tessiner Sonntagszeitung «il caffè della domenica» ist ins Visier der Justiz geraten. <a href="https://medienwoche.ch/2017/01/11/tessiner-staatsanwalt-knebelt-journalisten/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Vier Journalisten der Sonntagszeitung «il caffè» sollen im Tessin wegen einer Artikelserie zu einem Arztfehler in einer Privatklinik vor Gericht. Der Fall wirft hohe Wellen. Die Staatsanwaltschaft will Anklage wegen Diffamierung und unlauterem Wettbewerb erheben. Das Verfahren könnte zu einem landesweiten Präzedenzfall werden.<br />
<span id="more-33097"></span><br />
Die Tessiner Sonntagszeitung «il caffè della domenica» ist ins Visier der Justiz geraten. Der Tessiner Staatsanwalt Antonio Perugini hat kurz vor Weihnachten vier Journalisten mitgeteilt, dass er Anklage wegen übler Nachrede, eventualiter Verleumdung und Beschimpfung, sowie unlauterem Wettbewerb erheben will. Vorausgegangen war eine Strafuntersuchung nach einer im vergangenen August eingereichten Strafanzeige einer privaten Klinikgruppe. Der Tessiner Ableger der Genolier Swiss Medical Network (GSMN) geht mit der Anzeige gegen Recherchen der Zeitung vor, die Missstände bei der Klinik enthüllten. Bis am 20. Januar können die Parteien Beweisanträge stellen.</p>
<p>Libero D‘Agostino. der stellvertretende Chefredaktor von «Il caffè» ist empört: «Man will uns den Prozess machen und ein Exempel gegen den Recherchejournalismus im Tessin statuieren, obwohl wir nichts als die Wahrheit geschrieben haben». Die Strafuntersuchung läuft namentlich gegen ihn, Chefredaktor Lillo Alaimo und zwei weitere Redaktoren. Am vergangenen Sonntag protestierte die Redaktion mit einem Aufsehen erregenden Titelblatt: Die Frontseite blieb weiss. Nur eine Aufschrift mit dem Wort «Libertà di stampa» (Pressefreiheit) war zu lesen, das von einem Radiergummi entfernt wird. Und in einer Kommentarspalte erfolgte die Erklärung von Chefredaktor und Verlagsdirektor, warum die Redaktion diesen Fall dermassen öffentlich macht: «Es ist ein weisser Protest für die Pressefreiheit.»</p>
<p>Hintergrund für die ganze Affäre ist ein gravierender Arztfehler in der zur GSMN-Gruppe gehörenden Klinik Sant‘Anna von Sorengo bei Lugano, der landesweit für Schlagzeilen sorgte. Im Juli 2014 waren einer 67-jährigen Patientin in einer Operation &#8211; einer bilateralen Mastektomie &#8211; beide Brüste vollständig entfernt worden, obwohl nur ein kleiner Tumor unter einer Brustwarze hätte beseitigt werden sollen. Der Patientin wurde zuerst erzählt, dieser Eingriff sei nötig geworden, weil der Tumor grösser gewesen sei als erwartet, erst später erfuhr sie die Wahrheit, nachdem sie sich an die Aufsichtskommission gewandt hatte. Die Klinik räumte ein, im OP seien Patientinnen verwechselt worden. Der fehlbare Gynäkologe wurde von seinen Aufgaben entbunden.</p>
<p>Auf der Grundlage von Protokollen und Berichten kam die Sonntagszeitung «il caffè», die dem Locarneser Verleger Rezzonico und Ringier gehört, ab Mai 2016 mit einer Artikelserie auf diesen Fall zurück. Dabei ging es insbesondere auch um die Frage, ob bei diesem gravierenden Fehler nicht nur der behandelnde Arzt eine Verantwortung trug, sondern auch strukturelle Probleme in den Arbeitsabläufen eine Rolle gespielt haben könnten. Es bestehe ein öffentliches Interesse zu wissen, was genau falsch gelaufen sei, begründete die Zeitung ihre Artikelserie.</p>
<p>Die Klinikgruppe verlangte notabene nie eine Gegendarstellung. Das sollte aber kein gutes Zeichen sein, dass das kritisierte Unternehmen die Rechercheergebnisse anerkennt. «Alles hat Grenzen: Wir sind nicht mehr bereit, diese diffamierende Pressekampagne hinzunehmen», erklärte Fulvio Pelli in einer Medienkonferenz im September 2016. Der ehemalige FDP-Präsident amtet bei der Klinik als Verwaltungsratspräsident. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Klinik bereits Strafanzeige wegen Diffamierung und unlauterem Wettbewerb erstattet. Dabei ging es der Klinik auch um ihren guten Ruf. Immerhin ist das Privatspital eine erste Adresse für Prominente aus aller Welt. Showstar Michele Hunziker gebar hier Tochter Aurora; Barbara Berlusconi, Tochter des Politikers und Medientycoons Silvio Berlusconi, logierte in der VIP-Suite logiert und brachte drei Kinder zur Welt.</p>
<p>Wie Luca Allidi, Anwalt der Caffè-Journalisten, erklärt, werde nun durch eine vorsorgliche Verfügung versucht, der Sonntagszeitung jegliche Veröffentlichungen zur Klinik S.Anna zu untersagen. Er kritisiert aber vor allem die Strafuntersuchung, welche das Ziel verfolge, die vier Journalisten einzuschüchtern, nicht weil sie etwas Falsches, sondern weil sie zu häufig über den fraglichen Fall geschrieben hätten. «Ich habe nie von einem vergleichbaren Kasus in der Schweiz gehört», sagt Allidi, der zugleich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verweist. Der EGMR hat Druckversuche auf Journalisten durch Strafuntersuchungen wiederholt kritisiert.</p>
<p>Nicht äussern zum jetzigen Zeitpunkt will sich die Klinik. «Wir haben Vertrauen in die Tessiner Rechtsprechung und werden uns im gegebenen rechtlichen Rahmen äussern», teilte Klinik-Anwalt Edy Salmina auf Anfrage mit. Es sei nicht opportun, diese Angelegenheit von der rechtlichen auf eine öffentlichen Ebene zu bringen.</p>
<p>Damit reagierte die Klinik indirekt auch auf einen «Appell zur Verteidigung der Pressefreiheit», der diese Woche von Matteo Pronzini, Grossrat der linken Bewegung für Sozialismus (MpS), und Mitunterzeichnenden lanciert wurde. Das Vorgehen der Justiz in diesem Fall sei besorgniserregend und wohl einmalig, heisst es in dem Appell, der bereits von 300 Personen unterschrieben wurde. Zu den Erstunterzeichnern gehören die Universitätsprofessoren Renato Martinoni und Sergio Rossi.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2017/01/11/tessiner-staatsanwalt-knebelt-journalisten/">Tessiner Staatsanwalt knebelt Journalisten</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Journalistenfütterung</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/10/04/journalistenfuetterung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[René Zeyer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Oct 2016 11:25:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Andreas Kunz]]></category>
		<category><![CDATA[Radio 1]]></category>
		<category><![CDATA[Roger gegen Roger]]></category>
		<category><![CDATA[Journalismus]]></category>
		<category><![CDATA[Roger Köppel]]></category>
		<category><![CDATA[Roger Schawinski]]></category>
		<category><![CDATA[Weltwoche]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Philipp Gut]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://medienwoche.ch/?p=28121</guid>

					<description><![CDATA[<p>Was macht man heute, wenn man eine offene Rechnung mit einer in der Öffentlichkeit stehenden Person hat? Man füttert einen Journalisten an. Der freut sich über einen «Primeur», einen «Exklusiv-Bericht». Das letzte Mass der Dinge im verludernden Journalismus. Am Sonntag herrscht noch Konkurrenz im Schweizer Zeitungsmarkt. Hier balgen sich der «Sonntagsblick», die «Schweiz am Sonntag», <a href="https://medienwoche.ch/2016/10/04/journalistenfuetterung/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Was macht man heute, wenn man eine offene Rechnung mit einer in der Öffentlichkeit stehenden Person hat? Man füttert einen Journalisten an. Der freut sich über einen «Primeur», einen «Exklusiv-Bericht». Das letzte Mass der Dinge im verludernden Journalismus.<br />
<span id="more-28121"></span><br />
Am Sonntag herrscht noch Konkurrenz im Schweizer Zeitungsmarkt. Hier balgen sich der «Sonntagsblick», die «Schweiz am Sonntag», die «NZZ am Sonntag» und die «Sonntagszeitung» um Primeurs, also um die hoffentlich auflagesteigernde Präsentation von Meldungen, die das jeweilige Blatt exklusiv seinen Lesern zum Gipfeli servieren kann. Im besten Fall ziehen die übrigen Medien am Montag nach und zitieren, was für weitere Aufmerksamkeit sorgt und dem federführenden Redaktor Punkte im Bonusbereich einbringt. Also beste Voraussetzungen, um hier eine kleine Kampagne zu lancieren, wenn man weiss, wie man’s macht.</p>
<p>Roger Köppel weiss nun unbestreitbar, wie man mit Medien umgeht. Zudem profitiert er davon, dass der Kreis von Arbeitgebern auf dem Platz Zürich überschaubar ist. Der Journalist Andreas Kunz arbeitete einige Jahre bei der «Weltwoche», dann wechselte er nach einem Abstecher zum «Blick» in die Chefredaktion der «Sonntagszeitung». Und landete am 2. Oktober einen Coup. <a href="http://www.sonntagszeitung.ch/read/sz_02_10_2016/nachrichten/Roger-gegen-Roger-20-74547" target="_blank">Die «Exklusiv-Meldung»</a>: «Köppel wirft Schawinski vor, die Wahrheit im Fall Sarasin zu verheimlichen. Der TV-Talker spricht von Unsinn.»</p>
<p>Zum Hintergrund: Jahrelang fetzten sich Roger Schawinski und Roger Köppel jede Woche auf «Radio 1». Bis Schawinski die Benützung des gleichen Mikrofons letztes Jahr abrupt abbrach, die verbale Balgerei sei «für viele Hörer von Radio 1 nicht mehr zumutbar», vor allem angesichts der damaligen Kandidatur Köppels auf der Liste der SVP für den Nationalrat. Doch der Grund für das überraschende Aus der Erfolgssendung «Roger gegen Roger» könnte ein anderer gewesen sein: Schawinski wollte sich nicht von Köppel für ein Gerichtsverfahren instrumentalisieren lassen.</p>
<p>Letzte Woche wurde der stellvertretende Chefredaktor der «Weltwoche», Philipp Gut, vom Bezirksgericht Zürich wegen übler Nachrede und Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb zu einer bedingten Geldstrafe, einer Busse und zu einer Prozessentschädigung von über 30&#8217;000 Franken verurteilt. In einer Artikelserie hatte Gut einem Uni-Professor vorgeworfen, er habe als Mitglied einer Berufungskommission seine frühere Liebesbeziehung zu einer Kandidatin und heutigen Lebenspartnerin verschwiegen und ihr die ausgeschriebene Stelle zugehalten.</p>
<p>Gut hatte vor Gericht argumentiert, dass seine Vorwürfe auf Informationen «mehrerer voneinander unabhängiger Quellen» beruhten, die er im Rahmen des journalistischen Quellenschutzes nicht nennen könne. Das Gericht hielt dagegen, dass das nicht gelte, wenn der Journalist selbst der Beschuldigte ist. Man kann nicht in der Öffentlichkeit jemanden rufschädigend anpinkeln und vor den Kadi gezerrt sagen, man habe nur seiner Berichterstatterpflicht nachgelebt, sachdienliche Informationen von unabhängigen, vertrauenswürdigen Quellen erhalten, könne die aber nicht nennen. In diesem Fall muss man den Wahrheitsbeweis antreten – oder verliert. Das lernt jeder Medienanwalt im Grundkurs.</p>
<p>Diese schmerzliche Niederlage vor Gericht, das Zivilverfahren gegen Gut ist zudem noch hängig, ist der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von juristischen Nackenschlägen gegen die «Weltwoche». Erst vor Kurzem musste Köppel in seinem Editorial eine Gegendarstellung abdrucken, dann auf der Leserbriefseite das Gerichtsurteil in Sachen «Whistleblower» Elmer gegen «Weltwoche», das ebenfalls gegen das Blatt ausfiel. Es dürfte sich also einiges aufgestaut haben beim Nationalrat, Besitzer, Verleger und Chefredaktor Köppel. Wieso nicht eine alte Rechnung mit Roger Schawinski begleichen.</p>
<p>Also konnte die «Sonntagszeitung» in ihrer Ausgabe vom letzten Sonntag <a href="https://medienwoche.ch/wp_live/wp-content/uploads/2016/10/notizenkoeppel.pdf" target="_blank">in Faksimile eine «Aktennotiz»</a> und einen Brief («persönlich, vertraulich») von Roger Köppel an den anderen Roger abdrucken. In der «Aktennotiz» hält Köppel in einer Art Gesprächsprotokoll fest, dass Schawinski in der Vorbesprechung eines Radiotalks im Oktober 2014 ihm gegenüber die Existenz eines früheren Liebesverhältnisses der beiden Professoren bestätigt habe. In seinem Brief vom 15. September 2015 schreibt Köppel, dass er Schawinski als Zeuge vor Gericht benennen wolle, nachdem das Professorenpaar die «Weltwoche» verklagt hatte. Zudem stellt Köppel die «offizielle» Begründung für die am 4. September 2015 erfolgte Absetzung des Radiotalks «Roger gegen Roger» infrage, sie sei «abenteuerlich konstruiert»; in Wirklichkeit sei wohl die Benennung von Schawinski als Zeuge der eigentliche Grund.</p>
<p>Wie ist nun «Sonntagszeitung»-Redaktor Andreas Kunz an diese «Aktennotiz» und an das «persönliche, vertrauliche» Schreiben von Roger Köppel gekommen? Offiziell gibt es zwei Besitzer davon, die beiden Rogers. Sollten sie nicht fahrlässigerweise anderen Mitarbeitern Zugang zu solch privaten Papieren verschafft haben und sollte Kunz sich nicht in ein elektronisches Archiv gehackt haben, muss ihm einer der beiden Rogers diese Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Dass es Roger Schawinski war, kann man aus logischen Gründen wohl ausschliessen. Sowohl Roger Köppel wie Andreas Kunz reagierten nicht auf entsprechende Anfragen. Zudem ist es Köppel unbenommen, Medien für seine Anliegen zu instrumentalisieren. Bleibt also die Rolle von Kunz, die Fragen aufwirft.</p>
<p>Es gehört zum Rüstzeug jedes seriösen Journalisten, dass er sich sowohl bei einem Datenmeer wie den Panama-Papers wie bei zwei Papierchen fragt, welche Absichten wohl dahinterstecken, wenn ihm solche Unterlagen zugesteckt werden. Die «Sonntagszeitung» folgt diesem Prinzip weder im Grossen noch im Kleinen. Sie räumte Schawinski die Möglichkeit einer Stellungnahme ein, die er dazu benützte, auf den Widerspruch hinzuweisen, dass die «Weltwoche» vor Gericht Quellenschutz geltend gemacht habe, «alleine in meinem Fall soll aber ein solcher nicht gelten.» Zudem «wäre die mir fälschlicherweise unterstellte Aussage nicht mehr als die Weitergabe von juristisch irrelevanten Gerüchten gewesen». Das ist allerdings richtig. Wenn eine «Quelle» der «Weltwoche» darin besteht, dass der Chefredaktor eine «Aktennotiz» über eine angebliche Aussage einer Drittperson über ein früheres Liebesverhältnis der beiden Professoren anlegte, wäre es wohl besser gewesen, das weiterhin ins Mäntelchen des «Quellenschutzes» zu hüllen.</p>
<p>Aber abgesehen davon, welche Rückschlüsse auf das journalistische Selbstverständnis eines Mitglieds der Chefredaktion der «Sonntagszeitung» kann man angesichts dieses Artikels ziehen? Wäre es im Sinne der Transparenz nicht geboten gewesen, das frühere Anstellungsverhältnis von Kunz bei der «Weltwoche» dem Leser offenzulegen? Wäre es nicht geboten gewesen, dem Leser mitzuteilen, welche Motive die Quelle gehabt haben wird, die den Redaktor mit diesen Dokumenten anfütterte? Wäre es nicht geboten gewesen, diese Fragen an Roger Köppel zu stellen und seine Antworten dem Leser mitzuteilen? Aber ausser in Form von Zitaten aus den beiden Papieren kommt der Absender im ganzen Artikel nicht weiter vor. Wäre es zumindest nicht redlich, dass der Autor Kunz auf ihm zugestellte journalistische Fragen antwortet, statt sich einfach in Schweigen zu hüllen? Es wäre auch interessant zu erfahren, wieso Kunz einen fast gleichlautenden Artikel von ihm, der vor einem Jahr in der «Sonntagszeitung» erschienen ist, lediglich um die beiden Faksimile-Ausrisse angereichert, rezykliert.</p>
<p>Das Publizieren eines Knatschs zwischen zwei in der Öffentlichkeit bekannten Exponenten und Medienschaffenden hat sicherlich etwas Verführerisches. Insbesondere, wenn es sich um zwei nicht konfliktscheue, dominante und meinungsstarke Herren handelt. Allerdings besteht der Unterschied zum Vorgehen von Weltwoche-Vize Gut nur darin, dass hier zwei Dokumente, allerdings ohne die Quelle und ihre Motive zu nennen, auf den Tisch der Öffentlichkeit gelegt wurden. In ihnen behauptet einer was, der andere widerspricht. Einer will einen anderen in die Pfanne hauen und eine alte Rechnung begleichen. Der andere verliess sich darauf, dass «persönlich, vertraulich» auch genau das bedeutet und unterschätzte die in den beiden letzten Sätzen von Köppels Schreiben, so es echt ist, enthaltene Drohung: «Ich ziehe es vor, mich weiterhin zurückzuhalten. Nur: es gibt Grenzen.»</p>
<p>Nun wurden diese Grenzen überschritten, unter willfähriger Beihilfe eines Journalisten der «Sonntagszeitung». «Si tacuisses, philosophus mansisses», sagt der Lateiner, wenn du geschwiegen hättest, wärest du Philosoph geblieben. Womit uns der Lateiner sagen will, dass jemand seinen Ruf durch eine blossstellende Äusserung selbst ramponiert hat. Das gilt zuvorderst für Andreas Kunz und die Verantwortlichen der «Sonntagszeitung». Aber nicht nur.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/10/04/journalistenfuetterung/">Journalistenfütterung</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Behörden sollen ungestört von Journalisten kommunizieren können</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/06/09/behoerden-sollen-ungestoert-von-journalisten-kommunizieren-koennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Dominique Strebel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jun 2016 06:04:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Arthur Rutishauser]]></category>
		<category><![CDATA[Chefredaktor]]></category>
		<category><![CDATA[Tages-Anzeiger]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Medienfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Recherche]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Pressefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Behörden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein aktuelles Urteil aus Lausanne zur Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schützt die Meinungsbildung des Staates selbst da, wo keine Meinung mehr gebildet wird. Das erlaubt den Behörden den Zeitpunkt der Publikation ohne störende Recherche selbst festzulegen. Arthur Rutishauser, Chefredaktor von Tages-Anzeiger und Sonntagszeitung, soll gebüsst werden, weil er aus dem Entwurf des Berichts zur parlamentarischen <a href="https://medienwoche.ch/2016/06/09/behoerden-sollen-ungestoert-von-journalisten-kommunizieren-koennen/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein aktuelles Urteil aus Lausanne zur Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen schützt die Meinungsbildung des Staates selbst da, wo keine Meinung mehr gebildet wird. Das erlaubt den Behörden den Zeitpunkt der Publikation ohne störende Recherche selbst festzulegen.<br />
<span id="more-27584"></span><br />
Arthur Rutishauser, Chefredaktor von Tages-Anzeiger und Sonntagszeitung, soll gebüsst werden, weil er aus dem Entwurf des Berichts zur parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur BVK-Affäre rund fünf Wochen vor der offiziellen Veröffentlichung zitiert hat. Das hat das Bundesgericht in seinem neuesten Urteil zum Straftatbestand der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) entschieden (<a href="http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;zoom=&amp;type=show_document&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F25-05-2016-6B_1267-2015 " target="_blank">Urteil 6B_1267/2015</a> vom 25. Mai 2016).</p>
<p>Das höchste Schweizer Gericht widerspricht damit den <a href="https://drive.google.com/file/d/0B-Zv5IS6RhDqeHZtZHkyOTJMQ1ZxMXBoSlYzVUx1eW92U1hN/view?usp=sharing" target="_blank">Entscheiden von Zürcher Bezirks- und Obergericht</a> sowie des <a href="http://presserat.ch/_01_2013.htm" target="_blank">Schweizerischen Presserates</a>. Sie alle beurteilten das Vorgehen des Journalisten als korrekt. Mit dem Bundesgerichtsentscheid tut sich also eine Kluft zwischen Medienethik und Medienrecht auf. Und es bestätigt sich der Eindruck, dass kantonale Gerichte mehr Verständnis für die Arbeit der Medien haben als das Bundesgericht.</p>
<p>Das Bundesgericht gibt dem Schutz der Meinungsbildung der Behörden ein sehr hohes Gewicht. Es sei «unerheblich», ob der Zeitungsartikel die Meinungsbildung der PUK tatsächlich beeinflusst habe, schreiben die höchsten Schweizer Richter. «Ein diesbezügliches Risiko genügt.» (Erw. 2.6).</p>
<p>Führen wir uns die konkreten Umstände vor Augen: Da hat eine parlamentarische Untersuchungskommission mehr als zwei Jahre lang ermittelt. Sie hat um Formulierungen und Wertung gerungen, einen Text erstellt und die Betroffenen, die bereits ausführlich befragt worden waren, zur Stellungnahme zu diesem Schlusstext eingeladen. Die Stellungnahmen sind bereits bei den Parlamentariern eingetroffen. Sie müssen sie nur noch verarbeiten. An diesem Tag, dem 28. August 2012, veröffentlicht Rutishauser seinen Artikel.</p>
<p>Gibt es da noch irgendeine Meinungsbildung der Parlamentarier, die geschützt werden muss?<br />
<a href="https://drive.google.com/file/d/0B-Zv5IS6RhDqeHZtZHkyOTJMQ1ZxMXBoSlYzVUx1eW92U1hN/view?usp=sharing" target="_blank">Nein, sagte das Zürcher Obergericht</a>, das – im Unterschied zum Bundesgericht – die konkreten Abläufe im Detail nachzeichnete. «Zu diesem Zeitpunkt ist das Interesse des Staates an der (vorläufigen) Geheimhaltung des Schlussberichts lediglich noch darin zu sehen, den Zeitpunkt der Publikation der von ihm erarbeiteten lnformationen und Meinungen ungehindert selber zu bestimmen.» Und daran sei das öffentliche Interesse gering.</p>
<p>Das Bundesgericht interessieren die konkreten Umstände nicht. Das blosse Risiko einer Beeinflussung genügt den höchsten Schweizer Richtern. Es stützt sich dabei auf den Entscheid Bédat des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) <a href="http://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-161899" target="_blank">vom März 2016</a>. Dieser Entscheid der Grossen Kammer des EGMR hielt fest, dass der Staat nicht belegen müsse, ob die Meinungsbildung der Untersuchungsbehörden und Gerichte beeinflusst worden sei, wenn er einen Geheimnisbruch sanktioniere. Das Risiko eines Einflusses auf das Verfahren genüge bereits («Le risque d’influence sur la procédure justifie en soi&#8230;» Ziff. 70). Diese Aussage des EGMR zu einer laufenden Strafuntersuchung kann wohl kaum telquel auf ein faktisch abgeschlossenes parlamentarisches Untersuchungsverfahren übertragen werden.</p>
<p>Würde diese rigide Haltung Schule machen, hätten Journalisten zu warten, bis es dem Staat zu informieren beliebt – auch wenn die Meinungsbildung schon längst fertig ist. Egal ob die Behörden sich noch Wochen oder Monate Zeit lassen, um den für sie richtigen Zeitpunkt zu wählen. Das kann gerade bei einem Fall wie der Affäre BVK stossend sein, in dem auch der Staat selbst – seine Behördenmitglieder, aber auch Kontroll- und Aufsichtsinstanzen versagt haben. Wollen wir zahme Journalisten, die brav auf die Medienkonferenz warten?</p>
<p>Der Presserat nicht. Der Journalist soll auf Berichterstattung verzichten, wenn ein vertrauliches Dokument in den nächsten Tagen öffentlich werden würde, meint das Selbstregulierungsorgan in seinem Entscheid zum gleichen Fall. Wenn es also Wochen geht, bis der Bericht öffentlich wird, darf der Journalist veröffentlichen, wenn keine äusserst wichtigen Interessen dadurch verletzt werden.</p>
<p>Das Bundesgericht hat es sich auch einfach gemacht, als es die Frage prüfte, ob Arthur Rutishauser Gründe hatte, sofort zu publizieren und nicht die 5 Wochen bis zur möglichen Veröffentlichung zu warten. Es schreibt nur, es sei «nicht erkennbar, inwiefern gute Gründe bestanden haben könnten.»</p>
<p>Der Presserat – in seinem Entscheid vom Januar 2013 noch sehr nahe bei der öffentlichen Diskussion über den Skandal – bezeichnet es als «legitim» nicht bis zur Medienkonferenz zu warten «angesichts des unbestritten grossen öffentlichen Interesses am Thema BVK, das in den Medien seit Monaten für Schlagzeilen gesorgt hatte, und nachdem auch aufgrund des im gleichen Zusammenhang geführten Strafverfahrens schon viele Informationen publik waren». Und fügt an, es würde «jedenfalls zu kurz greifen, die vorzeitige Veröffentlichung von Informationen aus dem Berichtsentwurf auf eine blosse Jagd auf Primeurs zu reduzieren.»</p>
<p>Mit seinem neuesten Entscheid dehnt das Bundesgericht den Geheimnisbereich weiter aus. Das fördert geradezu Indiskretionen, denn es wird immer Parlamentarier geben, die Journalisten geheime Dokumente zukommen lassen. Verurteilt wird aber immer nur der Medienschaffende, nicht der Parlamentarier. Man meint den Esel und schlägt den Sack. Dabei ist es das Parlament selbst, das seinen eigenen Laden nicht im Griff hat.</p>
<p>Zudem gehen die Behörden willkürlich gegen Journalisten vor. Viele Medienschaffende, die vertrauliche Dokumente öffentlich machen, werden nicht belangt. So gibt es gemäss polizeilicher Kriminalstatistik pro Jahr nur ein bis zwei Anzeigen. Diese Anzeigen richten sich gegen jene Journalisten, die unbequem sind, die kritische Fragen stellen, die bohren und hartnäckig sind. Also genau jene, die die öffentliche Meinungsbildung braucht.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/06/09/behoerden-sollen-ungestoert-von-journalisten-kommunizieren-koennen/">Behörden sollen ungestört von Journalisten kommunizieren können</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>So wird die Behördenkommunikation auf ein sinnvolles Minimum beschränkt</title>
		<link>https://medienwoche.ch/2016/05/12/so-wird-die-behoerdenkommunikation-auf-ein-sinnvolles-minimum-beschraenkt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Christoph Grenacher]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 May 2016 13:49:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuell]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Bund]]></category>
		<category><![CDATA[Sonntagszeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Behördenkommunikation]]></category>
		<category><![CDATA[Simon Bärtschi]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben: In der Sonntagszeitung fordert Simon Bärtschi, die Kommunikation der Bundesbehörden mit noch mehr Bürokratie zu beaufsichtigen und sie so einzuschränken. Falsch, findet Christoph Grenacher. Die Medien halten den Hebel selber in der Hand. Drei Vorschläge, was zu tun wäre für weniger warme Luft aus Bundesbern. Dass sich die Bundesverwaltung <a href="https://medienwoche.ch/2016/05/12/so-wird-die-behoerdenkommunikation-auf-ein-sinnvolles-minimum-beschraenkt/">Weiterlesen ...</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Den Teufel mit dem Beelzebub austreiben: In der Sonntagszeitung fordert Simon Bärtschi, die Kommunikation der Bundesbehörden mit noch mehr Bürokratie zu beaufsichtigen und sie so einzuschränken. Falsch, findet Christoph Grenacher. Die Medien halten den Hebel selber in der Hand. Drei Vorschläge, was zu tun wäre für weniger warme Luft aus Bundesbern.<br />
<span id="more-27370"></span><br />
Dass sich die Bundesverwaltung (mit unserem Geld) eine Armada von Schönfärbern zulegt, um ihrem Arbeitgeber (nämlich uns) Informationen wohlfeil unterzujubeln statt nüchtern darzubieten, ist nicht eben fadengrader Service public. Simon Bärtschi ist darum beizupflichten, wenn er diese Praxis in der letzten <a href="http://www.sonntagszeitung.ch/read/sz_08_05_2016/fokus/Bienenfleissig-aber-unnuetz-63260" target="_blank">«Medienmacher»-Kolumne der SonntagsZeitung</a> als «Bienenfleissig, aber unnütz» deklariert.</p>
<p>Allerdings: Dass sich Medien über die Kommunikationsarmada aus der Verwaltung beklagen, ist scheinheilig. Wenn Journalisten bedauern, dass die Berner Nebelwerfer unentwegt Bullshit in die Redaktionsstuben pfeffern, so verweigern sich die Medien auch ihrem ureigenen Auftrag als Gatekeeper.</p>
<p>Selbst wenn der Jammer über das wachsende Heer von Berner Hofschranzen durchs Land hallt – was geschieht dann: Breite Kampagne in den Medien über steuerfinanzierte Behördenpropaganda? Informationspflicht oder Manipulation als Thema in der öffentlichen Debatte? Diskurs über die Abgrenzung zwischen PR und Journalismus in der Branche?</p>
<p>Iwo!</p>
<p>Die Karawane zieht weiter und bürstet den kurzfristigen Aufreger weg, der sowieso auf die Falschen zielte: Nicht die Verursacher sind zu tadeln, sondern die Empfänger. Die Medien hätten und haben es ursächlich in der Hand, die Spreu vom Weizen zu trennen.</p>
<p>Doch was schlägt Bärtschi vor? «Eine Beschränkung des Ausstosses auf die wichtigsten Informationen, einheitliche Standards für alle Kommunikationsstellen sowie die Schaffung eines Rats für Kommunikation, wie ihn heute selbst Insider der Verwaltung fordern.»</p>
<p>Mumpitz, geschätzter Simon Bärtschi, Blendgranaten! Statt sich der Aufgabe der Medien zu erinnern, appelliert er an Standards und fordert zur Beschränkung der Kommunikationsbürokratie noch mehr Bürokratie. Als ob die Behörden auf Geheiss irgendeines neu gegründeten Gremiums auf Kompetenzen verzichten würden, die sie einmal erhalten haben.</p>
<p>Ich habe mal gelernt, dass Journalismus ein Handwerk ist und kein Lieferservice aus Bern. Das offenkundige Malaise kann somit nur durch Arbeit und Transparenz behoben werden – etwa folgendermassen:</p>
<ol>
<li><strong>Schweizer Medien als Wächter der Demokratie</strong> nehmen ihren Auftrag ernst und lancieren eine auf die National- und Ständeräte fokussierte Kampagne mit dem Ziel, die Volks- und Standesvertreter an ihre Aufsichts- und Kontrollpflicht zu erinnern und dafür zu sorgen, dass mit politischen Vorstössen quer durch die Parteienlandschaft die Etats der Departemente und der Bundeskanzlei für öffentlichkeitsrelevante Aufgaben massiv beschnitten werden. Die Namen jener Parlamentarier, die sich einer Reduktion der Informationsflut des Bundes verschliessen, werden veröffentlicht. Initiiert wird die Kampagne von der Konferenz der Chefredaktoren (was tun die eigentlich?), den Branchenverbänden und –Organisationen und den Verlagen, denen es ja wohl nicht genügen kann, bloss Steigbügelhalter zu spielen.</li>
<li><strong>Schweizer Medien als vierte Gewalt im Staat</strong> etablieren eine nachvollziehbare Informationskultur in der Branche, die fallweise auch nachweist, in welchem Interesse welche Geschichte lanciert wurde. Wieso verweist die SonntagsZeitung bei einer Tourismusgeschichte lobenswert darauf dass die Reise von der Deutschen Zentrale für Tourismus unterstützt (und wahrscheinlich auch inspiriert) wurde – und wieso ziehen die Medienhäuser hier nicht mit durchgehenden Standards auch in andern Ressorts nach? Und wenn wir schon bei den Internas der Redaktionen sind: Wie wär’s mit einem Vertragszusatz, der nicht nur Modalitäten, Verhaltensweisen und Beziehungen zu Informanten regelt, sondern auch einen Kodex enthält bei einem Jobwechsel in eine öffentliche staatliche, kantonale oder kommunale Aufgabe?</li>
<li><strong>Schweizer Medien als Garanten des politischen und gesellschaftlichen Diskurses</strong> brauchen weniger Lippenbekenntnisse. «Mir wäre als Leser, Zuschauer und Verleger schon sehr viel geholfen, wenn es weniger schlechten und tendenziösen Journalismus gäbe», schrieb einst Michael Ringier. Den Worten wären einfach noch Taten beizufügen: In einer ernsthaften Aus- und permanenten Weiterbildung, einer steten Qualitätskontrolle und einer unablässigen kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen leidenschaftlichen Arbeit fänden sich Ansätze, dass die Medien ihre Aufgabe als eigenständige Plattformen zur Meinungsbildung und Partizipation des Souveräns erfüllen könnten. Und wenn sie dieses Zeitgeschehen, wie Pietro Supino verlangt, während sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr abdecken müssen, dann braucht es für 7/24 auch entsprechend genügend Personal.</li>
</ol>
<p>Das, lieber Simon Bärtschi, das wäre dann auch bienenfleissig. Bloss auf der richtigen Seite.</p><p>The post <a href="https://medienwoche.ch/2016/05/12/so-wird-die-behoerdenkommunikation-auf-ein-sinnvolles-minimum-beschraenkt/">So wird die Behördenkommunikation auf ein sinnvolles Minimum beschränkt</a> first appeared on <a href="https://medienwoche.ch">MEDIENWOCHE</a>.</p>]]></content:encoded>
					
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