von René Zeyer

Journalistenfütterung

Was macht man heute, wenn man eine offene Rechnung mit einer in der Öffentlichkeit stehenden Person hat? Man füttert einen Journalisten an. Der freut sich über einen «Primeur», einen «Exklusiv-Bericht». Das letzte Mass der Dinge im verludernden Journalismus.

Am Sonntag herrscht noch Konkurrenz im Schweizer Zeitungsmarkt. Hier balgen sich der «Sonntagsblick», die «Schweiz am Sonntag», die «NZZ am Sonntag» und die «Sonntagszeitung» um Primeurs, also um die hoffentlich auflagesteigernde Präsentation von Meldungen, die das jeweilige Blatt exklusiv seinen Lesern zum Gipfeli servieren kann. Im besten Fall ziehen die übrigen Medien am Montag nach und zitieren, was für weitere Aufmerksamkeit sorgt und dem federführenden Redaktor Punkte im Bonusbereich einbringt. Also beste Voraussetzungen, um hier eine kleine Kampagne zu lancieren, wenn man weiss, wie man’s macht.

Roger Köppel weiss nun unbestreitbar, wie man mit Medien umgeht. Zudem profitiert er davon, dass der Kreis von Arbeitgebern auf dem Platz Zürich überschaubar ist. Der Journalist Andreas Kunz arbeitete einige Jahre bei der «Weltwoche», dann wechselte er nach einem Abstecher zum «Blick» in die Chefredaktion der «Sonntagszeitung». Und landete am 2. Oktober einen Coup. Die «Exklusiv-Meldung»: «Köppel wirft Schawinski vor, die Wahrheit im Fall Sarasin zu verheimlichen. Der TV-Talker spricht von Unsinn.»

Zum Hintergrund: Jahrelang fetzten sich Roger Schawinski und Roger Köppel jede Woche auf «Radio 1». Bis Schawinski die Benützung des gleichen Mikrofons letztes Jahr abrupt abbrach, die verbale Balgerei sei «für viele Hörer von Radio 1 nicht mehr zumutbar», vor allem angesichts der damaligen Kandidatur Köppels auf der Liste der SVP für den Nationalrat. Doch der Grund für das überraschende Aus der Erfolgssendung «Roger gegen Roger» könnte ein anderer gewesen sein: Schawinski wollte sich nicht von Köppel für ein Gerichtsverfahren instrumentalisieren lassen.

Letzte Woche wurde der stellvertretende Chefredaktor der «Weltwoche», Philipp Gut, vom Bezirksgericht Zürich wegen übler Nachrede und Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über unlauteren Wettbewerb zu einer bedingten Geldstrafe, einer Busse und zu einer Prozessentschädigung von über 30’000 Franken verurteilt. In einer Artikelserie hatte Gut einem Uni-Professor vorgeworfen, er habe als Mitglied einer Berufungskommission seine frühere Liebesbeziehung zu einer Kandidatin und heutigen Lebenspartnerin verschwiegen und ihr die ausgeschriebene Stelle zugehalten.

Gut hatte vor Gericht argumentiert, dass seine Vorwürfe auf Informationen «mehrerer voneinander unabhängiger Quellen» beruhten, die er im Rahmen des journalistischen Quellenschutzes nicht nennen könne. Das Gericht hielt dagegen, dass das nicht gelte, wenn der Journalist selbst der Beschuldigte ist. Man kann nicht in der Öffentlichkeit jemanden rufschädigend anpinkeln und vor den Kadi gezerrt sagen, man habe nur seiner Berichterstatterpflicht nachgelebt, sachdienliche Informationen von unabhängigen, vertrauenswürdigen Quellen erhalten, könne die aber nicht nennen. In diesem Fall muss man den Wahrheitsbeweis antreten – oder verliert. Das lernt jeder Medienanwalt im Grundkurs.

Diese schmerzliche Niederlage vor Gericht, das Zivilverfahren gegen Gut ist zudem noch hängig, ist der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von juristischen Nackenschlägen gegen die «Weltwoche». Erst vor Kurzem musste Köppel in seinem Editorial eine Gegendarstellung abdrucken, dann auf der Leserbriefseite das Gerichtsurteil in Sachen «Whistleblower» Elmer gegen «Weltwoche», das ebenfalls gegen das Blatt ausfiel. Es dürfte sich also einiges aufgestaut haben beim Nationalrat, Besitzer, Verleger und Chefredaktor Köppel. Wieso nicht eine alte Rechnung mit Roger Schawinski begleichen.

Also konnte die «Sonntagszeitung» in ihrer Ausgabe vom letzten Sonntag in Faksimile eine «Aktennotiz» und einen Brief («persönlich, vertraulich») von Roger Köppel an den anderen Roger abdrucken. In der «Aktennotiz» hält Köppel in einer Art Gesprächsprotokoll fest, dass Schawinski in der Vorbesprechung eines Radiotalks im Oktober 2014 ihm gegenüber die Existenz eines früheren Liebesverhältnisses der beiden Professoren bestätigt habe. In seinem Brief vom 15. September 2015 schreibt Köppel, dass er Schawinski als Zeuge vor Gericht benennen wolle, nachdem das Professorenpaar die «Weltwoche» verklagt hatte. Zudem stellt Köppel die «offizielle» Begründung für die am 4. September 2015 erfolgte Absetzung des Radiotalks «Roger gegen Roger» infrage, sie sei «abenteuerlich konstruiert»; in Wirklichkeit sei wohl die Benennung von Schawinski als Zeuge der eigentliche Grund.

Wie ist nun «Sonntagszeitung»-Redaktor Andreas Kunz an diese «Aktennotiz» und an das «persönliche, vertrauliche» Schreiben von Roger Köppel gekommen? Offiziell gibt es zwei Besitzer davon, die beiden Rogers. Sollten sie nicht fahrlässigerweise anderen Mitarbeitern Zugang zu solch privaten Papieren verschafft haben und sollte Kunz sich nicht in ein elektronisches Archiv gehackt haben, muss ihm einer der beiden Rogers diese Unterlagen zur Verfügung gestellt haben. Dass es Roger Schawinski war, kann man aus logischen Gründen wohl ausschliessen. Sowohl Roger Köppel wie Andreas Kunz reagierten nicht auf entsprechende Anfragen. Zudem ist es Köppel unbenommen, Medien für seine Anliegen zu instrumentalisieren. Bleibt also die Rolle von Kunz, die Fragen aufwirft.

Es gehört zum Rüstzeug jedes seriösen Journalisten, dass er sich sowohl bei einem Datenmeer wie den Panama-Papers wie bei zwei Papierchen fragt, welche Absichten wohl dahinterstecken, wenn ihm solche Unterlagen zugesteckt werden. Die «Sonntagszeitung» folgt diesem Prinzip weder im Grossen noch im Kleinen. Sie räumte Schawinski die Möglichkeit einer Stellungnahme ein, die er dazu benützte, auf den Widerspruch hinzuweisen, dass die «Weltwoche» vor Gericht Quellenschutz geltend gemacht habe, «alleine in meinem Fall soll aber ein solcher nicht gelten.» Zudem «wäre die mir fälschlicherweise unterstellte Aussage nicht mehr als die Weitergabe von juristisch irrelevanten Gerüchten gewesen». Das ist allerdings richtig. Wenn eine «Quelle» der «Weltwoche» darin besteht, dass der Chefredaktor eine «Aktennotiz» über eine angebliche Aussage einer Drittperson über ein früheres Liebesverhältnis der beiden Professoren anlegte, wäre es wohl besser gewesen, das weiterhin ins Mäntelchen des «Quellenschutzes» zu hüllen.

Aber abgesehen davon, welche Rückschlüsse auf das journalistische Selbstverständnis eines Mitglieds der Chefredaktion der «Sonntagszeitung» kann man angesichts dieses Artikels ziehen? Wäre es im Sinne der Transparenz nicht geboten gewesen, das frühere Anstellungsverhältnis von Kunz bei der «Weltwoche» dem Leser offenzulegen? Wäre es nicht geboten gewesen, dem Leser mitzuteilen, welche Motive die Quelle gehabt haben wird, die den Redaktor mit diesen Dokumenten anfütterte? Wäre es nicht geboten gewesen, diese Fragen an Roger Köppel zu stellen und seine Antworten dem Leser mitzuteilen? Aber ausser in Form von Zitaten aus den beiden Papieren kommt der Absender im ganzen Artikel nicht weiter vor. Wäre es zumindest nicht redlich, dass der Autor Kunz auf ihm zugestellte journalistische Fragen antwortet, statt sich einfach in Schweigen zu hüllen? Es wäre auch interessant zu erfahren, wieso Kunz einen fast gleichlautenden Artikel von ihm, der vor einem Jahr in der «Sonntagszeitung» erschienen ist, lediglich um die beiden Faksimile-Ausrisse angereichert, rezykliert.

Das Publizieren eines Knatschs zwischen zwei in der Öffentlichkeit bekannten Exponenten und Medienschaffenden hat sicherlich etwas Verführerisches. Insbesondere, wenn es sich um zwei nicht konfliktscheue, dominante und meinungsstarke Herren handelt. Allerdings besteht der Unterschied zum Vorgehen von Weltwoche-Vize Gut nur darin, dass hier zwei Dokumente, allerdings ohne die Quelle und ihre Motive zu nennen, auf den Tisch der Öffentlichkeit gelegt wurden. In ihnen behauptet einer was, der andere widerspricht. Einer will einen anderen in die Pfanne hauen und eine alte Rechnung begleichen. Der andere verliess sich darauf, dass «persönlich, vertraulich» auch genau das bedeutet und unterschätzte die in den beiden letzten Sätzen von Köppels Schreiben, so es echt ist, enthaltene Drohung: «Ich ziehe es vor, mich weiterhin zurückzuhalten. Nur: es gibt Grenzen.»

Nun wurden diese Grenzen überschritten, unter willfähriger Beihilfe eines Journalisten der «Sonntagszeitung». «Si tacuisses, philosophus mansisses», sagt der Lateiner, wenn du geschwiegen hättest, wärest du Philosoph geblieben. Womit uns der Lateiner sagen will, dass jemand seinen Ruf durch eine blossstellende Äusserung selbst ramponiert hat. Das gilt zuvorderst für Andreas Kunz und die Verantwortlichen der «Sonntagszeitung». Aber nicht nur.