DOSSIER mit 211 Beiträgen

Medienrecht

Was den Medien erlaubt ist, bleibt dem privaten Nutzer verboten

Absurde Situation im deutschen Recht: Weil eine Privatperson einen Zeitungsartikel auf ihrem Facebook-Profil geteilt hat, der die Fahne einer in Deutschland verbotenen Organisation zeigt, macht sich der Mann strafbar wegen der «verbotenen Verwendung» dieses Kennzeichens. Klingt komisch, ist aber genau so geschehen im Fall eines Musikers aus München. Er hat eine Anzeige am Hals, weil er diesen Artikel des Bayrischen Rundfunks auf Facebook mit seinen «Freunden» geteilt hat. Die darauf abgebildete YPG-Flagge und zahlreiche andere Symbole von kurdischen Organisationen sind in Deutschland verboten. Medien dürfen sie öffentlich zeigen, Privatpersonen nicht.

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Anonyme Kommentare auf News-Portalen und Quellenschutz

Erfasst der Quellenschutz anonyme Kommentare Dritter, die im Nachgang zu einem Artikel auf Medienwebseiten gepostet werden, und die ehrverletzende, diskriminierende, rassistische oder andere strafbare Inhalte verbreiten? Der Autor beleuchtet das Phänomen der Online-Kommentare und unterzieht die bisherige Gerichtspraxis einer kritischen Würdigung. Er legt dar, dass solche Kommentare keine Quellen sind, und dass ihre Verfasser nicht unter den Autorenschutz fallen. Sodann stellt er eine Abkoppelung von Online-Kommentarseiten vom Medienbeitrag fest und kritisiert die Bejahung von Information für alles, was nicht reine Unterhaltung ist.

Es braucht einen Schulterschluss gegen Einschüchterungsklagen

Immer öfter versuchen finanzstarke Akteure mit eigentlich aussichtslosen Klagen kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Davon betroffen waren bisher – so weit bekannt – vor allem NGOs. Aber auch Medien sehen sich mit solchen SLAPP-Klagen konfrontiert. Höchste Zeit diesen für die Presse- und Meinungsfreiheit höchst bedenklichen Trend politisch zu unterbinden. Doch dafür müssen Medien und Weiterlesen …

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